1880 / 214 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Sep 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Deuntscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Abonnement beträgt 4 Æ 50 8 für das Aierteljahr.

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Ausertionapreis für den Raum riner Aruckzeil- 80 9

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für Gerlin außer den Nost- Anstalten anch die Egpe=

Alle Nost-⸗Anstalten nehmen Kefslellung au;

dition: 8VW. MWilhelmstr. Rr. 82. 3

M 21 4A.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Hauptmann Wolff in der 4. In enieur⸗Inspektion, dem Bezirks-Verwaltungsgerichts⸗Direktor Parey zu Cöslin, dem Kreisgerichts-Rath z. D. Seeburg zu Wittenberg und dem Stadtrath Graf zu Landsberg a. W. den Rothen Adler— Aden vierter Klasse; dem Kreis-Schulinspektor, emerstirten sarer Daubenspeck zu Heinsberg und dem Bureauvor⸗ cher bei der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Berlin, Mielisch, den Königlichen Kronen⸗-Orden britter Klasse; sowie dem pensionirten Gefangenenaufseher Kerlen zu Thale im Kreise Aschersleben, . zu Berlin, und dem Tuch⸗ machergesellen Heinrich Karl Kodler zu Aschersleben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Herzoglich braunschweigischen Kammerdirektor Griepen kerl zu Braunschweig den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem katholischen Pfarrer Hemberger zu Straßburg i / E. den Königlichen Kronen-Srden vierter Klasse zu verleihen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnäbigst geruht: den Oberpfarrer Moritz Leopold Petri in Cüstrin zum Superintendenten der Diözese Cüstrin, Regierungsbezirk Frankfurt a. O. zu ernennen; und . dem ersten Domprediger Wik helm Focke zu Halle a./ S., welcher im Nebenamt bei dem Konsistorium der Provinz Sachsen fungirt, den Charakter als Konsistorial-Rath zu verleihen.

Berlin, den 11. September 1880.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin ist heute früh nach Rudboi⸗ stadt abgereist.

Privileg i nm

wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau— tender Kreisanleihescheine des Kreises Schildberg bis zum Betrage von 90 900 Mark Reichswährung

III. Ausgabe.

Wir Wilhelm, von Goltes Gnaden König von Preußen z. Nachdem bon den Ständen des Kreises Schildberg auf dem Kreistage vom 25. Junk 1879 eine Kommission bevollmächtigt werden ist, die zur Ausführung der vom Kreise beabsichtigten Chaussee⸗· und Wegebauten, sowie zum Erwerbe, eines Kreishauses erforderlichen Mittel im Betrage von 90 000 ½ im Wege einer An⸗ leihe zu heschaffen und diese Kommisston beschlossen hat, die Anleihe aus dem Reicht⸗Invaliden sonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kommission zu diesem Zwecke auf Versangen der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnach— gers auf jeden Inhaber lautende mit Zinsscheinen ver— fene, soTohl Seitens der Gläubiger, als auch Seltengs des Kreises unkündbare Kreis anleihescheine zu einem Gesammt⸗ Nennbetrage, welcher dem nech nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, alfo von höchstens g0 060 M ausstellen zu Nürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Glaͤubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßhest

det §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von An—⸗

leihescheinen zum Betrage von Hdöchsteng 96 000 S½ι Reichswährung,

in Buchstaben Neunzig Tausend Mark Reichswährung“, welche in äbfßznitten von Wöd, 166. 5d und h5 e Reicht mndhrung nach der Bestimmung des Darleihers oder dessen Rechtsnachfolger über

die gahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegen

den Muster auszufertigen, mit Hülfe einer Kreisfleuer mit vier

4

nit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser

Prozent jährlich zu verzinfen und nach der durch das Loos zu be— . Folgeprdnung jährlich vom Jahre der Ausgabe der An= 'ihescheine ab mit jährlich wenigstens einem und höchstens sechs Prozent des Nennbetrages des ursprünglichen Schuldkapttals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung

Anleiheschelne die daraus hervorgehenden Rech fe, ohne die Ueher— . Eigenthums nachweifen zu dürfen, geltend zu machen gt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir, unter Zurück—⸗

mhme de von Uss dem Kreife Schildberg unterm 4. Februaß d. Iz.

Ewährten Privilegtums wegen Ausfertigung auf den Inhaber . Kreisanleihescheine im Betrage von SM 099 A6, vorbehalt⸗ lich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der In⸗ aber der Kreiganfeihefchrine eine Gewährleistung Seitens Det Staats nicht übernommen. ö ; Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Infiegck.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 18. August 1880. W ii hel

m. Für den Minister Für die Minister des für Handel und Innern und der Gewerbe. inanzen.

Friedberg. u ciu t. Maybach.

ĩ 2

Regi serungsbezirk Posen. , nge bet fr? Polen des Kreises Schlldberg.

Provinz Posen.

III. Ausgabe.

Buchstabe :... Nr. .. über.. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 18. August 1889 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Vosen vom een ae, nn, Set, and Gesetz⸗ Sammlung pro 1886 Nr. . .. Seite.. Ifde. Nr...)

Auf Grund detz unterm 4. Februar 1880 Allerböchst genehmigten Kreistagebeschlusses des Kreises Schildberg vom 25. Jun 1879 und des ergänzenden Beschlusseg der Freiestäzndischen Finanz ⸗Kommission vom 25. Juni 1880 wegen Aufnahme einer Schuld von . bekennt sich die genannte Kommiffion Namen dez Kreises Schild⸗ berg durch diese für seden Inhaber gültige, sowohl Seitens detz Gläubigertz als auch Seitens des Schuldnertz unkündbare Ver= schreibung zu einer Darlehntschuld von Mark Reicht währung, welche an den Krelg baar gejahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 90 009 M, geschieht vom Jahre 1851 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsstock von wenigftens Einem Prozent des Nenn betrages deg ursprünglichen Schuldkapstals säͤhrlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungssleck durch größere Augloofungen und höchsteng fünf Prozent deg Nennbetrageg des ursprünglichen Schuldkapitals zu verstärken. Die durch bie ver= 9 Tilgung ersparten Ilnsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs⸗ ock zu

stock zu. Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 5e0 beziehungweise 200 4 abgerundet. r zie hu agg weis

Die Folgeordnung der 6 der Schuldverschreibungen wird durch das Loos, bestimmt, Yig Auelphofung erfolgt vom Jahre,. ab in den Monate Aprss jeben Jahrcz.

Die auggeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeich⸗ nung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, fowie deg Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ge⸗ macht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und cinen Monat vor dem Fälligkeitztermine in dem Deutschen Neichs⸗· und Föniglich Prensischen Staats- Auzester, oder dem an dessen Stelle tetenden Organe, dem Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Posen oder dem an dessen Stelle tretenden Oi= gane und in je einem in Kempen und in Posen erscheinenden er. lichen Blatte. Die letzteren Blätter wählt die unferzeichnete Kom- mission mit Genehmigung des Präsidenten der Königiichen Re— gierung zu Posen aus und macht die Namen, sowie etwaige Aende⸗ rungen derselben in dem Deutschen Reichs. und Königlich Preußi⸗ schen Staats-Anzeiger bekannt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nennwerthe zu entrichten ist, wird eg in halbsährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit vier Pro⸗ jent jährlich in Reichsmünze verzinset.

Der Zinsenlguf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Jinescheine, besiehnngäbrelfe diefer Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkaffe in Kempen und den in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Einösung⸗ stellen, in Berlin und Posen und zwar auch in der nach dem Eintriite des n, , folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Ilnzsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinescheine

wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Dle gekündigten Kapitalbeträge, welche, innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗

halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Kraftlozerklärung berlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civil Prozeß⸗Ordnüung für das Deutsche Reich vom i mg fl. ö. G. Bl. 98. 5 . i rn Gel. nach 5. es Ausführungsgesetzeg zur Deutschen Civwil⸗Prozeß Ord= nung vom 24. März 1879 8 S. S. 281.

Ilnsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll nr en, welcher den Verlust von Zing⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen A n l bei der Kreisverwaltung anmeldet und den . Besitz der Zins scheine durch Vorzeigung der Schuldverschre bung oder sonst in glaub⸗ hafter Weise darthut, nach Ablauf der Versährungsfrist der Be, trag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinz« scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. .

Mit dieser Schuldöerschrelbung sind .. balbijährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres,. ..: gusgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinsscheine auf anf e e Zeiträume ausgegehen. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal- kasse zu Kempen gegen Ablieferung, der der älteren Zing⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Veim Verluste der Anwesfung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinrelhe an den Inhaber der ö sofern deren Vorzeigung rechtzestig ge⸗

ehen ist. ö ben Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver⸗ mögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen ju Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Rennen ben teen . . iegel des Landraths.)

S ĩ Die trelsstanische il de te endö fn. des Kreises Schisdberg. Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.

. den 11. September, Ahends.

LSS.

egierungsbezirk Posen.

Provinz Posen. zu dem Kreitanleiheschein

R Erster (bit.. ) Zinsschein (.) Reihe

des Krelses Schlldberg, 1II. Augqabe, Buchstabe.? .. Nr. ... nher, Mark Reichsmährung zu vier Prozent Zinsen, ,, Mark ... Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück= . in der Zeit vom. ten.. . biz .. . resp. vom. ten. is ..., und späterhin die Zinsen des vorbenannten Kreis anleihe⸗ scheines für das Halbjahr vom. . ten .... big .. . mit lin Buch⸗ abe, Mark Pfennigen bei der Kreistom⸗ munalkasse zu Kempen und in dem e . Neichgz⸗ und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, ober an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der König lichen Regierung zu Posen oder an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Kempen und in Posen erscheinenden öffentlichen Blatte bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und Posen.

S ,, ,

Die kreieständische Finanzkommission des Kreises Schildberg.

Dieser Zintschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb 4 Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen= den Kalenderjahres an n „erhoben wird.

Anmerkung. Dle Namengunterschriften können mit Lettern oder Faesimilestempeln . werden, doch muß jeder Zinsschein i der , menden Namenzunterschrift eines Kontrolbeamten ver= ehen werden.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen.

An wei sun ] zum Kreiganleiheschein deg Kreises Schlldberg III. Ausgabe, Buchstabe .... Nr. . .. Über Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt an, deren Rückgabe ju dem Anleißeschelne, des Krelses Schilbberg Buchstabe. . Nr... über.... Mark Reich währung zu vier Prozent Jinfen die t. Reihe von Zinsscheinen für die 5 is 18. bei der

ö Jahre 18 .. bi Kreit Kommunal kasse zu Kempen, sofern dagegen Sesteng des als solchen in, Inhabers des Anleihescheines kein Widerspruch ergangen sst.

2) Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗

breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon' abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.

9 ter Zinsschein. 10 ter Zingschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der ordentliche Lehrer an der katholischen höheren Bürger⸗ e,. . Dr. Otto Buch 1 zum Oberlehrer ift. ert worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Dem Konsistorial⸗Assessor Konrad Julius Varges in Stettin ist auf Grun Allerhbch her Genehmigung die etatsmäßige Stelle eines weltlichen Mitgliedes bei dem König⸗ lichen Konsistorium der Provinzen Ost⸗ und Westpreußen ver⸗ liehen worden.

Der Superintendent a. D., Pastor Paul Eduard Aumann in Panthenau ist zum Superintendenten der Diö⸗ zese Haynau Regierungsbezirk Liegnitz ernannt worden.

Abgereist: Der Seehandlungs-Präsident Roetger nach Bromberg.

Per sonalveränderungen.

Königlich Prenßtsche Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Schloß n be ge, 2. September. v. Gex stein⸗Hohenstein, Sec. Lt. vom In . Regt. Nr. 53. unter Entbindung von seinem Kommando zur Dienstleist. bei dem Kür. Regt. Nr. 5, in das Huf. Regt. Nr. 10 , v. Winter⸗ feld, . und Esegdr. Chef vom Hus. Regt, Nr. 3, unter Stel= lung à la su te dieses Regts., als Lehrer zum Milit. Reit · Institut. v. Hagen, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 13, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 11. Div., als Eseadr. Chef in das Huf, Regt. Nr. 3 versetzt; beide bleiben bis nach Beendigung diesjähr. Derbstühungen noch in ihren gegenwaäͤrt. Dienststellungen kommandirt. v, Krosigk, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Rr. 4. als Adjut. zur 11. Div. kömmandirt. Graf o. Villers, Rittm. ele en Drag. Regt. Nr. 4, als Escadr. Chef in dieses Regt. einrangirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Schloß Babelsberg, 2. 5 Müller v. Schoen⸗ aich, Major à la suite des Huf. Regt. Rr. 6 und Lehrer beim Mllit. Reit-Institut, mit Penf. und feiner bisher. Unsif. der Ab schied bewilligt. v. Heim burg, Oberst und Flügel. Adiut. Sr. Königl. Hohest dez Großherzog von Oldenburg, in Folge seines Sesuches um Penstonirung, mit Pens. und seiner bisher. Knit, zur Disp. gestellt.