1881 / 31 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Wir haben doch auch unsererseits die Ursachen und

n . = . von itz und Neukirch ergriff der Finanz er Bitter, wie folgt, das Wort: ö. ;

Die Herrer, die bit jetzt das Wort ergriffen haben, haben si kn Prinzip mit dem von der Regierung vorgelegten bee fi einderstanden erklärt wenn auch über die Einzelheiten des Gesetzes, wie es von der Regierung vorgelegt ist, die Ansichten sehr weit aus⸗ einander geben und sich zum bell sehr ablehnend verhalten.

Gt ist dem hoben Hause bekannt, daß die Staate regierung bei Darkgguag die les Gesetzez vor allen Bingen die Absicht gehabt hat, r Landek dertretung, dem Lande und dessen Einwohnern die Jiele Un ju legen, und die Jæecke zu bezeichnen, welche sie bei der seit

in den Perbardlur gen immer wieder auftauchenden Frage

die Steuerreform verfolgt. Es liegt der Regierung daran, daß

Hernber, so weit * ibre Ansickten und Zwecke etrifft, kein Zweifel

ebwalte, nud es ist mir sehr erfreulich gewesen, von dem en.

bn. Gaeist gestern zu bõren. daß er, wenn er auch in den iel

anderer Meinung ist., doch anerkennt, daß zum ersten Male

zar Vorlage an das bobe Haug gelangt ist, welche nach dieser

Richtung hin Klarheit und ein? offene Darlegung der Ansichten der ng entwickelt.

Die Zwecke und Ziele der Regierung sind sehr einfach, sie kon⸗ —— Rch alles in allem jusammen zenommen dahin. daß die

kaierung in einem etwas erweiterten Maßstabe die Eilein terung weniger begüterten Klassea der Gin worn r von Partialsteuern her⸗ eifübren will, und daß dies durch die Eantlastung der 4 uatersten Stufen der Klassen tener gefche hen sor, daß sie ferner die Entlastung der Kemmunen nicht blos durch die Mäber deifun] der halben Grand⸗ und Gebãndesteuer, sondern auch durch die Urberweisung der 8 rer⸗ bleibenden Kla ssen steuerstu fen an die Kommunen geschehen soll, daß s nicht die Absicht ist, hierdurch den preußischen Staat oder daz Land ale solches zu belaflen. sondern daß es nur geschehen kann, wenn die Mittel vom Reich dazu gewährt werden, fo daß die Eatlastung, wie ich früber mich auzgedrückt habe, Zug um Zug erfolgen kann, daß es also nicht die Absicht ist, das Land und die Bewohner mit neuen Steuern belasten zu wollen.

Dr. von Zedlitz hat bereitz darauf bingewiesen, daß es durchaus

j j her bewegenden einmal eine Aenderung Richtung durchbrochen daß die⸗ damals gegen die nenen

sei, in diesem sich hin und nan sich bildenden Zirkel darin herbeizuführen, daß er nach einer wird. Es wird wobl schwerlich jenigen Herren, die im Reichttag sich

nothwendig und immer

vergessen sein,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königli M 31.

Berlin Sonnabend den 5. Fehrus

*

aus der Geseß vorlage hervorgehen könnten, sorgfältig ins Auge ge—⸗ faßt. und sind zu einer solchen Folgerung nicht gekommen.

Er hat ferner eien, dis Klassensteuer als solche, habe nie zu Beschwer⸗ den Veranlaffung gegeben. Wer Personlich innerhalb der mit der Verwal⸗ tung der Klassensteuer ketrauten Behörden in diesen Fragen gearbestet hat, wird ihm darin nicht beistimmen. Die Klaffensteuer an sich drückt vielleicht weniger, aber die Klaffenstcher ist die Grundlage der kom⸗ munalen Besteuerung und als solche ist sie die Grundlage aller der vielfachen Schwierigkeiten und Ungleichheiten, die bervor gerufen wer⸗ den durch eine nicht richtig angelegte Skala und unser Bemühen wird sein, nach dieser Richtung Verbesserungen eintt eten zu lassen. Im Ganzen aber kann, wenn von einer Steuerreform die Rede ein soll, die Klassensteuer als solche nicht außer Acht gelassen werden, darüber scheint im bohen Dause im Wesentlichen Einverständniß nicht zu fein. Der Hr. Abg. Gnesst kat ja freilich den Wunsch, die vor Jahren abge⸗ schafften unteren Klassensteuerftusen wieder eingeführt zu sehen. Wir stehen aut einem andern Standpunkt. Unfer Standpunkt ist der, daß wir diejenigen Klassen der Bevölkerung, die den Minder begüterten angebören, in weiterem Maße don der Personalsteuer befreien wollen und daß wir gerade worin ich mit dein Abg. von Zedlitz nicht siber⸗ einstimmen kann eine große Menge von solchen Personen, die mehr selbst wie die unteren Klassen, unter der direkten BVesteuerung leiden, von dieser Besteuerun befreien wollen. Wir wollen bis in dieieniz· Stufe hinauf geben, in der wir glauben, daß die kann. Der Hr. Aba. Gneist hat davon gesprochen, daß durch die Steuer ohne Schwierigkest und ohne Härte getragen werden unmittelbar zu vertheilenden Geldbeträge Interessen kämpfe hervor. rufen werden würden, die in jedem Falle iu vermeiden wälen. Ich babe mich gefragt, worauf diese AÄnsscht beruhen kann und habe mel⸗ nerseits aicht gefunden, daß in dem Gesetz irgend etwas liegt, was Veranlassung geben könnte zu direkten Geldvertheilungen, wie er sich ausgedrückt hat. Ez sollen ja bekanntlich die C unter sten Stufen der Klassensteuer außer Hebung gesetzt, die weiteren Stufen sollen überwiesen werden, die Grund⸗ und Gebäudesteuer soll gleichfallz überwiesen werden, es steht also da in erster Linie, daß aus diefer Ueberweisung die kommunalen Beiträge der Kreise einschließlich der Probinzialabgaben gedeckt werden sollen. Gz kann also von einer direkten Gelbüberweifung nach dem Gesegz nicht die Rede fein und ebensowenig von einem Jateressenkampf. Wenn vorher bemerkt wor den ist, daß dergleichen Kämpfe noch entstchen würden, da wo Mittel über diese Verwendungszwecke hinaus übrig bleiben würden, so glaube ich, daß die Zweckverwendung immerhin den Kreeisen und größeren Kommunal verbanden überlassen werden kann, aber ich kann memnerfeit ganz bestimmt aussprechen, daß, wenn annehmbare Vorschläge über die Zweckverwendung, über eine andere Weise der Disposition inner⸗ balb der allgemeinen gesetzlichen Schranken, wie sse hier vorgelegt sind, eingebracht werden follten, die Staats regierung diese Vorschläge sehr gern entgegennehmen und sorgfältig prüfen würde. Wir werden,

insofern überhaupt die Entlastang der Kommunen und der unteren Stufen der Klaffensteuer vom hohen Hause als nützlich anerkannt und gefordert werden sollte, bereit fein, jeden Vorschlag in Erwägung

Steuern ausgesprochen kaben besonders hat das sehr präcise der

Or. Abg. Rickert getban aber auch viese andere aus verschiedenen Parteien mit großer Beftimmtheit sich dahin erklärt haben, daß man im Reich keine neuen Steuern bewilligen könne, wenn man nicht ganz genan wisse, welche Zwecke und Ziele mit diesen Steuern beab— Rchtigt werden. Um wenigstens diesem Ginwande gegenüber eine be⸗ stimmte Position in Preußen zu schaffen, ist dieses e n mn. und um für Preußen und das gefammte Reich bestimmte Grundlagen n schaffen, hat die Ministerkonferenz in Coburg für das ganze Reich iejenigen Zlelpunkte festgestellt, die in den Einzelstaaten bei Bewilli⸗

gung neuer Steuern aus dem Reich maßgebend sein sollen. Hiernach,

glaube ich, würden, wenn diefes Gesetz angenommen würde, dĩejenigen Vorbedingungen geschaffen fein, worden sind, ugd ohne weiche wir nicht erwarten können, daß der Reichstag nene Steuern bewilligt. Ob dies geschehen wird, ist nicht die Sache der jetzigen Berathung.

Wende ich mich zu dem gestern und heute Gesprochenen, so möchte ich vor allen Dingen darauf aufmertsam machen, daß eine Bemertung, die der Abgeordnete Gneist ausgesprochen bat, daß er rämlich überrascht worden sei, er und das Haus, durch die Ginbringung diefer Vorlage, wohl auf einem Irrthum be⸗

muß. Das Haug wird sich erinnern. daß ich bei Einbringung e Ftate sebr augfüährlich, ich wüßte nicht, wie ich es hätte aus ührlicher thun sollen, dieses Gesetz in Ausficht gesiellt habe, daß ich Ginzelbeiten so genau slizzirt habe, wie das obne die Vorlage

6 wund daß dieselbe Frage auch bei der erften Berathung von 6 3 5 86 e ,

Däahreang gefunden bat. Dag Geseß ist demnächst, und jwar au Grunden, 4 der Sache selbst liegen, etwa 4 Wochen pr em · worden, eine seberraschung bat daher wohl von keiner Rath den können, im GegentheiJ ist in der Presse konstatzrt

da

5 man sich vielfach darüber gewundert haf, daß das Gesetz . früher eingebracht sei⸗

Nan bat der Hr. Abg. Dr. Gneist die Bemerkung gemacht, daß K die RNesormerorschläge der Reglerung nicht für gerecht und billig lte Qeseibe Bemerkung hat auch der Hr. Ab von Cynern heute ä der Tribüne aus seinerfeitz gemacht, und es wird sich ja im fe der Digkessson wobl jeiger, ob und welche bessere Vorschläge n Gerechtigkeit und Billigkeit a diefeg Gefeßz ein zefuͤhrt werden

Wenn der Hr. Abg. Gneift aber bei dieser Gelegenheit darauf

sen 6. 26 Meinung sei, eine solche Reform, wie die

sie verlangt, dürfe nicht von oben nach unten, wie er das

ndern von unten nach oben geschaffen werden, so scheint er

die von ihm an einer anderen Stelle ausführlich dargelegte

ß jurückneisen ju wollen, daß die Reform ibren Weg durch

eine schaftgstener finden müsse, und daß diese Liegenschaftssteuer

rweise verknüpft sein müsse mit einer Vereinigung der

* e mit den ländlichen . 3 bin 6 e . e schwerwiegende Frage hier erörtern zu wollen, e

. aufmerksam , außerordentlichen Schwierigkeiten

in der Ausführung einer solchen Idee liegen, und wie sehr und wie

weit die ugführung einer Stenerreform in die Länge gejogen werden

winde, wenn man auf die Jder, die dort angedeutet worden ist, zurüg.

wollte. Der Hr. Abg. von Wedell hat bereits gestern in sehr

ken Werten sich dahmim auggesprochen, daß von. Seiten der

inden so wenig als von Seilen der Gulsverbände sehr viel

vorhanden sein würde, anf eine solche Art der Verbindung

einn und schon die 232 Kämpfe, die dadurch hervorgerufen

würden, müssen ung deranlaffen von einer solchen Idee abzugehen,

am so mihr als wie ich blog ganz; neben bel, ohne irgend eine Kritik

üben a wollen, andeuten will, der Grundbesitz, sowohl der 8

d als namentlich der Grundtesttz in den Städten durch dle

a teftener, wie sse dort projertirt worden ist, in eine sehr

viel ere Lage kommen würde, als dies überhaupt der Fall ist.

Dieg voranggeschickt hat der Sr. Abg. Gneist die Bemer fung ge=

macht, daß * den Gesetzentwurf der Regierung nicht allein das

aamesen, sondern auch die Grundlage des volitischen und

chen Zusammenhangs der Nation zerrüttet werden würde.

6 wahr) Ich höre zwar vor mir den Ruf Sehr wabr!‘ aber

be, daß der Hr. Abg. Gneist die Verhältnisse sehr schwarz

ekommen ist. hat, wenn er zu einer solchen Konklusion 63

welche damals im Reiche verlangt

zu nehmen und ihm eine entgegenkommende Haltung bewahren.

Der Hr. Abg. von Wedell hat in feiner gestrigen Rede sich im Ganzen dem Geschenk gegenüber entgegenkommend ausge sprochen, er hat aber die Hauptfrage für ihn und einen Theil seiner Freunde, ob die Grund⸗ und Gebäudestener den Kommunen überwiesen oder mit 333 Millionen den Grundbesi ern überlassen werden sollte, alz eine offene angekündigt. Ge ist mir dies nicht sehr erfreulich, da, wenn e nickt für bie Ueerweisanz, andern für der Sela zesprote baben sollte, ich glauben müßte, daß er mit seinen Pramiffen, daß er sich dem Gescẽ gegenüber im Ganzen zustimmend verhalte, in Widerspruch gesetzi haben würde. Die Staatsregierung würde ja die Frage, ob ein Erlaß stattfinden follte, wegen der außerordenkt⸗ lichen fozialen, sozialpolit schen und finanzpolitischen Interessen, die

sich daran knüpfen, in eine fehr ernste ägung nehmen müssen, und wir glauben, daß die Bedenken, die dargus hervorgehen mäffen, doch sehr siberwiegend sein würden für die Absicht der Staats regie rung, daß überhaupt in dieser Frage nur von einer Ueberweisung die Rede sein kann. 2

Der He. Abg. von Wedell ist ferner der Meinung, daß die Zu⸗ sicherung der un verkürzten Verwendung der aus indirekten Stiuern an Preußen zu gewahreaden Mittel nicht präjudijiren dürfe einer anderweltigen Verwendung aus Reichsmitleln, welche durch spätere Gesetze beschlossen werden möchte. Diefes Bedenken würde allerdings auch in das System des vorgelegten Gesetzes einschneiden und würde nur insofern unsererseits anerkannt werden können, als

es sich dann bei den neueren Gesetzen und Stenererlaffen, um Steuer⸗ leichterung, um Erleichterung der Kommune oder um Ueberwessungen an diese handeln sollte. Ich sehe mit Vergnügen, daß Hr. von Wedell damit ein verstanden. j . ;

Nun hat Hr. von Eynern im Allgemeinen die Bemerkung ge⸗ macht, daß er anerkennen müsse, daßs'die Kommunen erleichtert werden müssen, daß die Nothwendigkeit einer derartigen Erleichterung vor⸗ liege, Er hat geglaubt, aussprechen zu können, daß die Klagen über den kommunalen Druck aus den westlichen Provinzen herrühren, und daß, wenn sie nicht von dort gekommen wären, überhaupt von diesem Verwendungsgesetz nicht die Rede sein würde. Ich glaube doch, daß Hr. von Eynern die östlichen Provinzen nicht genau an. kennt, um don seinem Standpunkt aus diese Frage richtig übersehen zu können. Ich bin in der für mich bocherfreuten Lage gewesen, gerade den Bezirk. den Hern. von Eynern angeführt, näber kennen zu lernen; ich kenne die lommunglen Verhältnisse dort sowohl auf dem Lande wie in den Städten sehr genau; es ist allerdings richtig, und ich bestãtige das sehr gern, daß dort die Bedürfnisse der Kommunal verwaltung sehr hohe sind und die höchste Anspannung der Geldkraäfte von den Einwohnern in Anspruch nehmen. Aber Hr. von Eynern mag doch auch in Betracht ziehen, daß in einer so reichen, so bevölkerten, in einer so industriebewegten Provinz, wie die Rheinprovinz ist, selbft die 2 Kommunallasten sich wesentlich leichter tragen laffen, als dies in den ärmeren Theilen der sstlichen Provinzen der Fall ist, der Fall sein kann. Waz dort mit 690 Prozent vielleicht etwas schwer, aber immer noch zu ertragen ist, das ist in den zst. lichen Provinzen mitunter bei 150 Prozent oder 260 Projent fast unerträglich. Ich möchte ihn nur auf einige ländliche Kommunen in Oberschlesten hinweisen, um ihn daran zu erinnern, wesche unge⸗ heuere Lasten dort von kleinen und verhältnißmäßig armen Kommunen getragen werden müssen, um ihn ju der Ueberjeugung zu bringen, daß nicht nur der westliche Theil des Landes, sondern auch der öͤstliche Theil schwer unter dem Druck der kommunalen Verhaäͤltnisse leldet und daß für das ganze Land ez nothwendig ist, mit gleichem Maß und mit gleicher Ueberzeugung für die Verminderung der kommunalen Lasten einzustehen. .

Aus seiner weiteren Ausführung hahe ich allerdings entnommen daß er der Meinung ist, wenn die jetzt von der Regierung vorge⸗ schlagene Grleichterung der Kommunen eintreten sollte, hierdurch den Tommunen kein Dienst geleistet werden könnte in Bejug auf die Herabminderung der Kommunallasten, weil nur ein gewiffer rozentsatz von der Entlastung betroffen würde und weil die Gemeindesteuern dazu Veranlassung geben würden, daß, was an Personalstenern erlassen ift, im Wege der Kommunalbesteuerung der Kommune zuzuführen. In letzterer Beytehung ist er vielleicht nicht bekannt mit den bestehenden Vorschtiften, denn die Kommunalbesteuerung unterliegt der Justimmung der Staatg⸗ regierung, und die Staatsregierung würde es nicht zugeben, daß da, wo Staatz steuern erlassen sind, um die Personalsteuern ju erwäßigen,

ch Preußischen Staats-Anzeiger.

dieselben Personalsteuern wieder im Wege von Kommunalsteuern von den Einwohnern eingezogen werden. Wenn dies geschehen sollte, dann würde dies natürlich ein Vorwurf sein für das Gesetz und gegen die möglichen Folgen.

Im Allgemeinen bat der Abg. von ECynern sich doch dahin aus. n,. daß jeder Erlaß ganz gleichgültig sei, weil die Lasten so och seien, daß man überhaupt an 'eine wirkliche Erleichterung nicht würde denken können, wenn man nicht möglicherweise sämmtliche direlten Staatssteuern erließe und womöglich auch noch den größten Theil der Kommunalsteuern auf Staatgfonde übernahme. Van ist natür⸗ lich eins weite Auffassung, die van meiner Selle und Son Seiten Ker Staatsregierung schwerlich würde Anerkenaung finden können, sie würde das Land in einen Strudel von Kosten stürzen, denen eg schließlich kaum gewachsen sein würde. Ich möchte besonders darauf hinweisen, daß die Frage wegen der Kgl. Polizei, die er hier so aug⸗ führlich behandelt hat, und die Klage, daß in einzelnen Städten, in

einjelnen wohlhabenden Orten die Kal. Polijei aus der Staatskasse bejahlt wird. während eine große Zahl der Städte er bat 171 genannt keinegwegs an diefen

Vortheilen betheiligt sei, doch zu etwas anderen Konsequenzen fübren würde, die ja, so weit ich Üübersehen kann, sich sehr schwer würden durchführen lassen. Von allen Seiten und in allen großen Städten verlangen die Kommunen, daß die Kgl. Polizei den Bereich ihrer Wirksamkeit so viel als möglich einschränke und sich womöglich nur auf die volitische Seite ihrer Thätigkeit beschränke, Man wünscht auch, daß ein großer Theil dieser Kgl. Poltzei⸗= direktionen fortfällt. Die Staatsregierung hat eine große

engLe ron. Polizeidirektionen, bereits beseitigt nur diejenigen bestehen gelassen, in denen sie glaubt, daß ein über⸗ wiegend politisches Landeginteresse vorliegt, um die Polizei in den Händen der Königlichen Beamten zu lassen. Nun denken Sie sich

den. Zustand, wenn ju diesen 20 Stäꝛten mit Kön licher Pol ijelverwaltung noch 171 weiter Städte hinzukämen, dann man erst. anfangen würde, sich über Bevor⸗

mundung, diese Polizeiwillkür und diese Menge von unangenehmen und störenden Dffferenzen und Zufällen zu beklagen, die ja eben da⸗ durch haben beseitigt werden sollen und dadurch beseitigt worden sind daß man die Königliche Pollzei nur auf den äußersten Kreis der Nothwendigkeit beschränkt hat und daß man selbst in diesem Kreise wiederholt angefangen hat, diejenigen Zweige der Polizei abjutrennen, die nach Meinung der Staatzregierung und nach Meinung der Kom⸗ munen von diesen billiger oder wenigstens mehr in ihrem Sinne ver= waltet werden können, als von Königlichen Behörden. Ich möchte alfo glauben, daß dieses Beispiel zur Erleichterung der Kommunen nicht ganz glücklich gewählt sei, es mußfe denn sein, daß eine ganz neue und dem Augenblick noch fremde Organisatlon gefunden wurde, die alle

Bedenken, die mit der Ausreifung deg Systems der Königlichen Volizeiverwaltung verbunden seien und die außerdem noch die außer⸗ ordentlichen Koften, die das Land dafür übernehmen müßte aufbrin⸗ gen könnte. Denn davon wird Or. von Eynern sich wohl leicht überzeugen können, 2 die Ausdehnung der Poltjei⸗ berwaltung auf eine so große Menge von Orten eine außer ardentlich schwere Last für daz Land, eine schwere Last sür die Staatsregierung und ebenso für die Einjelnen sein wird. Sb wir jemals in der Lage sein werden. daß diesen Zwecken solche Opfer ge= bracht werden können, steht dahin; wir können nur dahin gelangen, wenn von Seiten des Reichs außerordentliche Mittel an Preußen überwiesen werden, und wenn in Preußen selbst aaßerordentliche Mittel aufgebracht werden könnten, um solche, wie ich meine, für ung ju fern liegende Zwecke ing Auge fassen zu können. Wir werden das dankbar . en, ich fürchte aber, daß von einer solchen Aus- dehnung der Einnahmen schwerlich die Rede sein wird. Ich werde Über die weiteren Einzelnheiten, welche von einzelnen Rednern schon zur Sprache gebracht sind oder noch jzur Sprache gebracht werden könnten, mich im weiteren Verlaufe der Dis kussion aus sprechen, ich möchte aber hier noch eine Bemerkung machen. Es ist in einem früh ren Stadium unserer Berathungen bei Besprechung des Steuererlaffes von einer Seite des Hauses die Bemerkung gefallen, eg werde bas vorliegende Gesetz, wie dort ausgesprochen ist, in der Kommission ein stilles Grab finden, oder wie heul gesagt ist. daß man es in der Kommifston auf sich beruhen laffen möge Ich bin in der Lage, im Namen der Staatsregierung auf da? estimmieste zu erklären, daß j den Wunsch hat, das Sesetz durchberathen zu sehen, daß sie ch auf das Entfchiedenste dem entgegen stellen wird, wenn die Verhältnisse darauf hindrängen sollten, das Gesetz in der Kommission verkommen zu laffen. Die Staa lgregierung muß den höchsten Werth darauf legen, daß diejenigen Gesetze, wesche sie nach langer reiflicher Ueberlegung dem Haufe vorlegt, nicht mit Stillschweigen beseitigt, sondern durchberathen werden. Daz hohe Haus hat ja das Recht, schließlich die Vorlage der Regierung abzu ·˖ lehnen, aber wenn Sie eine folche Vorlage ablehnen, so wird die Regie⸗ rung immerhin ihre Schuldigkeit getban und dem Lande gezeigt haben, welches die Zwecke und Ziele sind, die sie zu befolgen wůunscht. Ich möchte auch ebenso sehr mich Jegen den Vorschlag des Hrn. von 43 er⸗ klären, daß dieses Gesez in zwei Hälften zerlegt werde, und daß die eine Hälfte noch zur , kommt, die andere Hälfte einer fpäteren Zukunft vorb-halten bleibe. Das vorliegende Gesetz bildet ein Ganjes und kann nicht in einzelne Theile zerlegt werden, welche beratben oder nicht berathen werden können. . spreche Namens der Regierung den dringenden Wunsch aus, daß das Gesetz mit Ernst und mit möglichfter eschleunigung, welche die vorgerückfe Zeit bedingt, berathen werde und spreche meinerseits die Hoffnung und den Wunsch aus, daß aus dieser Berathung ein nützliches und erwünschtes Resultat hervorgehe.

Der Abg. Richter erwähnte, in offiziösen Blättern habe man häufig von einem klärenden ien gesprochen, welches vor den n te n eintreten würde. Das Ereigniß ö nun dieses Gesetz sein. In den Wahlaufrufen der kon⸗ ervativen Partei sei von den Vortheilen, welche das Gefetz bieten solle, genugsam Gebrauch gemacht; mit welchem Erfolge, das habe man in Memel Heydekrug gesehen. Nan habe ver⸗ schwiegen, daß die Vortheil! erst? nach Beipilligung den 110 Millionen neuer Steuern einkreten könnten. h sei es durchaus unklar, wie man diese große Summe beschaffen wolle etwa aus dem Tabak? Wenn dies beab⸗ tigt würde, glaube er, daß man im Reichstag wenig Er⸗ olg haben würde, denn derselbe habe die 1879 bewilligte Steuer für vollständig hoch genug erklärt. Die Wehrsteuer habe doch, nachdem sich der Abg. von Treitschke auch dagegen ausgesprochen habe, ebensowenig Aussicht, und für die nit⸗ tungsstempelsteuer habe sich eigentlich nur der Graf Wil⸗ helm Bismarck erklärt. Sollte man aber wirklich auch ohne neue Steuern zu Ueberschüssen kommen, so brauche man um die Unterbringung nicht verlegen sein, man habe ja ein Ge⸗ setz, welches das Haus berechtige, 59 Millionen Steuern durch allmähliche Ausscheidung der Klassen⸗ und klassifizirten Einkoinmensteuer bis zu 69009 , zu erlassen. Und würde sich dann später vielleicht das Herrenhaus gegen

eine Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäube n lehnen? Die Takfik der Regierung sei aber klar, man wolle

und hat