; Der Kommmerzien⸗Rath Baare⸗Bochüim bezweifelte die Renigkeit der Gremndlagen ber von dem Regierung skommissar aufgestellten Berechnungen und brachte gegen dieselben die
Nr. 3. Unker Antrag zum A trag Baare Nr. 2. Statt 5. 11 Nr. 2 zu setzen: ö ö Duj-⸗nigen Verficherten, dercz. Jabresverdienst über
sei noch zu erörtern, er sei sür den Antrag von
richt ; ; ö fine Die Arbeiter seien zu Beiträgen heranzu
thu n, . das Gefühl der Staatsangehörigkeit in e n
⸗ ĩ j ; ö / . 0h Ss beträst, sind nus verpflichtet, in Höhe von i ürde. ö Gelegenheit der Eisenenquste offiziell fest gb ys der e re fern sid . z nn,, die Armenverbände würde vie Bildun llein Das durchschnittliche Lohneinkommen mit Ausschluß aller ,, 6e. , 2 Verbände befördern, die sich alsbald leistungsunschtz an Beamten⸗ und Meistergehälter habe betragen pro Kopf und eigene . i J würden. Eventuell würde sich eher empfehlen, den ö. Jahr bei ö Verein: ö ' Graf Henckel von Donners mar dk. in, H ,, . ider J 6 Nr. 4. Den 3. 11 sen wie folgt: Der, Eisensormen ; 2 widerspra 1869/70. 904 . 3 . ist aufzubringen; . Unterstellung, daß die Arbeiter kein Recht hätten, 5 ö S8 . 1) . , ö. . stützung 3. ö rn, Durch buss⸗ 986 verdient hM t und wer iger beträgt rung des Versicherungszwanges würden die Arbeiter i 18.2 y3 1163 , JJ Rechtung mehrt entwöhnt, für sich selbst zu forgen. Den ö 1873,74 , ju löͤoss ö e sicherten, es nicht gleichgültig, ob sie mehr oder weniger hohe Hahn 1874,75 . zu „hoss ren dem RÄrmendverbande (6 3 des Ge. zahlen müßten, in den meisten Gegenden seien sie ur Fein 185,75 988 , fetzt käker Len Untenftützungswabnfitz vom von Beiträgen überhaupt nicht vermögend. Die in den 1876/77 889 5. Juni 15370), in dessen Bezirk der Betrieb Heimendahlschen Antrage angenommene Regelung di 1877178 M belczen ist, foweit an feine Stell nickt nach Beitragspflicht erscheine ihm die verhältnißmäßig zweckmißigst 1878/79 ca. 900 . ver lassungẽ maß ger . 2344 . . dieser Antrag überhaupt als der der Annahme würdigte, und 1879860. ca. 900 . , ,, Der Rittergutsbesitzer von Nathu sius⸗Althaldenz,
1
Die Ziffer von goo 6 pro Jahr
Prämiengntheil des Unternehmers, den er zu 5. 11 vorschlagen werde, also die Häste gerecht a, würde bei 2 Proz. pro anne also mit 14 Proz, zu Losen des Bochumer Vereins, also mit 2 6 pro Lopf Ko0 X 9 , = 36 000 S6 Jahresbeitrag er⸗ forderlich sein. Die Hauptfach sei, daß näch seinem Vor⸗ chlage 31. 3. 11 die ein höheres Lohneinkommen als 900 er chenden Arbeiter sich auf eigene Kosten versichern sollten, Er wolle 1/0 der Prämie dem Arbeiter auferlegen, der, weil fortan alle Unfälle, also 80 Proz. mehr als seither, renten⸗ pflichtig seien, das größte Interesse an dem Gesetze habe und deshalb auch kontribuiren müsse. Daneben solle der Armen⸗ verband zuschießen, dessen Beitrag indeß als Unterstützung an die Arbeiter nicht angesehen werden könne, sondern nur als eine Pflichterfüllung gegen Erwerbsunfähige, und das seien die Kinder verstorbener Arbeiter, für welche die Arbeiter Ver⸗ mögen anzusammeln nicht in der Lage seien.
Nebrigens seien statt der Landarmenverbände die Provinzial⸗ verbände in das Gesetz einzuführen. Die Berechnungen
des Regierungskommissars würden dadurch erheblich alterirt, daß der für die metallurgische Industrie, anf welche derselbe exemplifizirt habe, zu zahlende Prämienbetrag unzweifelhaft
mehr als 2 Proz. betragen werde.
Der Regierungskommissar konstatirte dem gegenüber, daß die Ergebnisse seiner Berechnungen, soweit dadurch die Differenz zwischen der Wirkung der Bestimmung des Entwurfs und der jenigen des Antrages Henckel und Genossen klar gestellt
angenommen, und den
2) für diejenigen Versicherten, deren Jahres verdienst über 60 e beträgt, bis zu 900 M wie ad 1 von dem 900 e übersteigenden Betrage
zu 60 oso von dem Versicherten,
zu 2) oso von dem senigen, für dessen Rächnung der Betrieb erfolgt,
zu 2hosg von dem Landarmenverbande (8. 5 des Gefetzes über den Unterstüßungkwohnsis vem 6. Juni 1570), in dessen Bezirk der Betrieb belegen ist, soweit an seine Stelle nicht nach rerfaffungt mäß ier Regelung, welche des ein⸗
anderer Verband oder Staat eintritt.“
Mevisfen. Nr. 5. Unterantrag zu Antrag Nr. 1. In Alineg 1 und Alinea 2 statt „900 M6“ zu sogen: 750 S
Nr. 6. 5. 11 wie folgt zu fassen: Die Versicherungs p: ämie ist aufzubringen zw J von Demjenigen, für dessen Rechnung der Be— trieb erfolgt zu R von dem Versicherten.
von Nathusins.
Neubauer. Der Geheime Kommerzien⸗Rath Heimendahl⸗Crefeld sprach sich gegen Heranziehung der Armenverbände aus, da es sich bei der Versicherung um eine Frage des inneren Haus⸗ ch selbst überlassen bleiben
zelnen Bundes staaten Überlassen Fleibt, ein
leben führte für den von ihm gestellten Antrag an, daß if in allen Theilen der Monarchie die Arbeiter mit einem Cin kommen von über 750 S6 schon zu den bejsser situirten zählen seien und deshalb höher herangezogen werden könnten.
Der Kaufmann Kochhann-⸗Berlin stellte sich, zum nach der erfolgten Billigung durch einen Vertreter der Rr. beiter, dem Antrage Heimen dahl snmpathisch gegennse Der Antrag Meyifsen sei schon deshalb zu verwerfen, wal die Armenverbände bestimmungsmäßig nur für das undedinj Nothwendige einzutreten hätten, und deshalb behuss Jam telung von Renten über 600 S6 überhaupt nicht in Anspruch zu nehmen seien. Den Armenverbänden fielen llberhunn Arbeiter nur in wenigen Fällen zur Last. Die Buell der Bergwerks- und Eisenindustrie werde von den Venthtem derselben, wie sich aus den statistischen Erhebungen lber Zahl der bei den einzelnen Industrien beschästiglen Mheir nachweisen lasse, n nn
Den Vorsitz übernahm nunmehr an Selle de un anderweitige Dienstgeschäfte verhinderten Stan men von Boetticher der Unter-Staatssekretär Dr. Jacht
An Stelle des Geheimen Kommerzien⸗Raths van Puffer Breslau trat der erste Stellvertreter Kaufmmn Nösen= baum⸗Breslau ein. .
Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum: Wenn hi. hri⸗ mendahl bemerkt habe, verschiedene Industriel. inn Heimath hätten sich bereit erklärt, die Lasten zu trizmn, Re das Gefetz ihnen auferlegen wolle, so stehe dem die Crllinn großer gewerblicher Vereine, die nicht etwa blos aus nne
. Die Uebertragung eines Theils der .
werde, durch die Ausführungen des Vorredners nicht widerlegt und ähnlichen Verbänden ide ? 3 Tetalli ie bestã iese h . . . ; J z ; zu Invalidenkassen oder Altersver⸗ tern der Metallindustrie beständen, entgegen. Diese hätten, seien. Im Uebrigen seien die Unfallsgefahren bei den Metall- sorgungskassen handle. Das in seinem Antrage vorgeschlagene wenn nicht einstimmig, mit großer Majorität dahin Bishhluß
betrieben geringer als bei den Bergwerken, auch eine Prämie von 3 Proz, wie ste nach dem Gutachten für letztere zu er⸗ marten sei, werde eine Ueberbelastung der Judustrie auf die
gefaßt, daß die Industrie diesen Lasten nicht gewachen si Werde der Gesetzentwurf, wie er vorliege, nicht geändert,. s würden die Großindustriellen vorziehen, daß es bei dem gehen
Dauer nicht in sich schlicten.
Der Kommerzien- Kath Bor ff⸗NM.⸗ lad bach sprach sich gegen den gemachten Vorschlag wegen Einsetzung von Kom⸗ ffionen zue Festfezung von Vurchsgenitts lhnen ait da die Verhältnisfe fast in jedem Orte verschieden seien; Arbeitern mit mehr als 50 M Einkommen müsse es überlassen bleihen, über diesen Betrag hinaus sich selbst zu versichern; eine Ma⸗ ximal versicherungsgrenze sei nach dem Vorbilde sämmtlicher hestehenden Versicherungsgese chatten anzunehmen, Die der Industrie durch die neue Zollgesetzgebung etwachsenen Vor⸗ theile seien theilweis durch die eingetretene Vertheuerung mancher Artikel beseitigt. Einzelnen Branchen der Textil⸗ induftrie feien durch den neuen Tarif höhere Zölle überhaupt nicht bewilligt. Die Vortheile, welche auch für diese Industrie⸗ branchen durch vermehrten Absatz aus der Reform der Zoll⸗ gesetzgebung indirekt zu erwarten seien, würden erst im Laufe der Zeit hervortreten. ; J
Der Geheime Kommerzien⸗Rath Mevissen⸗Cöln äußerte, sedes materiae sei der 8. 1 der Vorlage; er sei nicht in der Lage, über den §. 6 zu votiren, ehe nicht durch 5. 11 die von den Arbeitern, Arbeitgebern und den Armenverbänden zu leistenden Beiträge festständen. Es sei nicht der Natur der Dinge entsprechend, durch Bestimmung einer Maximalrente dem Arbeiter mit mehr als 906 M Einkommen dieselbe Ent— schädigung zu geben, als dem geringer bezahlten, schon weil der erstere größere Lebensbedürfnisse habe. Die von den Mitgliedern Baare und Graf Henckel von Donners⸗ marck zum Ausdruck gebrachten Wünsche könnten bei Be— rathung des 5. 11, für den er sich Anträge vorbehält, berück⸗ sichtigt werden.
Der Vorsitzende schlägt darauf zur Beseitigung der Bedenken des Vorredners vor sich darüber schlüssig zu machen, ob die Abstimmung über den 5§. 6 bis nach Abstimmung über. 8. 11 des Entwurfs ausgesetzt bleihen solle, oder ob jetzt Abstimmung über 8. 6 erfolgen und Abänderung desselben der zweiten Lesung vorbehalten bleiben solle.
Auf Antrag des Mitgliedes Grafen Henckel von Donnersmaré entschied sich die Majorität der Versamm— lung dafür, die Abstimmung über den 5. 6 des Entwurfs erst nach derjenigen über den 8. 11 vorzunehmen.
Der Vorsitzende schloß hierauf vorläufig die Diskussion über §. 6, setzte diejenige der S8. 7 — 10 im Einverständniß ö. J aus und eröffnete die Diskussion über en 5§. 11. Zu diesem sind eingegangen und wurden im Laufe der Debatte eingebracht die folgenden Anträge: Nr. 1. 8. 11 wie folgt zu fassen: Die Versicherungs prämie ist aufzubringen: a) Für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeitsver⸗ Dienst (6. 5. Nr. 2 Abf. 4) 900 ½ und weniger beträgt zu Ass von demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu 1/8 von dem Versicherten. 2) Für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeits⸗ verdienst über 300 6 beträgt, zu z von demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu J von dem Versicherten.“ . Heimendahl.
Unter Nr. J aastatt 750 zu setzen 900.“ ;
Ünter Nr. J Zelle 3 statt 4 zu sagen „zu '”, hiernach
anstatt d vom Landarmenband“ ze. ju sagen:
dein Viertel vom Versicherten und“
4) ein Viertel vom Provinzialverbande.“
55 ö. J zu .
Diejenigen Versicherten, deren Jahres verdienst über
,,, be en, . . 2 hinaus bis fommen . ö 3 ur
44 auf eigene Kosten e ff gelers ö
Baare.
J Simulationen vorzubeugen, wünschenswerth sei, die Arbeiter .
von Landsberg⸗
wärtigen, durch das Haftpflichtgesetz geregelten Zustande zn Bewenden behalte. Sein früherer Vorschlag sei gewesen, ni Prämien zu J dem Arbeitgeber, zu dem Arbeiter, zu un Armenverbande zur Last zu legen. Wenn er jetzt, bereit s den Arbeitgeber mit 59 Proz. zu belasten, so sei das deh schon eine sehr bedeutende Konzession. Er glaube auch sohm den von anderer Seite für eine Betheiligung der Arbeiten der Prämienlejstung geltend gemachten ethischen 86 betonen zu sollen und fordere im Interesse des Selbstge der Arbeiter eine Heranziehung zu K der Prämäs,
Webermeister Hessel-Berlin bat, den Antrag Hes⸗ mendahl abzulehnen. Es spreche schon gegen denselben, de die Gegner des ganzen Gesetzes für diesen Ankrag einträten, nit dessen Annahme das letztere scheitern werde. Verschiedenen
der Vorredner gebe er zu, daß die Arbeiter nicht in großem Umfange der Armenunterstützung anheim fielen, hin sichllich ihrer Wittwen und Kinder sei dies aber in hohem Maße der Fall. Die Last, die hieraus den Kommunen erwüchse, werde aber auch billig von diesen getragen, da sie aus der Thäthz= keit der Arbeiter den größten Vortheil zögen. Aber nur dem wirklich Hülfsbedürftigen solle der Stagk beishrimhen. Ver sich felbst helfen könne, dem solle die Freihes bes Handelns gewahrt bleiben, weshalb es den einzelnen siherlassen hleiben niüffe, über ein gewiffes Maß hinaus selhsst für die Wersiche rung zu sorgen. Hätten die gegenmerligen Werhandlungen nichk den Erfolg einer Modifikation des Ennmurfz dehin, daß einer übermäßigen Belastung des Gewerbes vorgebeugt werde, so würden zahlreiche Petitionen an den Wöichttag da Inter⸗ esse der gewerblichen Kreise zum Ausdruck bringen,
Werkmeister Spen gler⸗Mettlach war der Ansicht din die bisherigen Verhandiungen noch nicht den We drei hätten, wie neben dem RUrbeitgeber und Arbeitnehnet ein Dritter angemeffen zur Versicherungsleistung heranhähheh werden könne. Er sel jedoch nicht , den Arbeiihkber zu fehr zu belasten, behaupte vielmehr als Vertreter der ir heiter standes, daß dieser selbst mehr leisten könne, alt hihr von ihm verlangt werde. Vielleicht empfehle sich, bein . satz bis zu 900 e per Jahr dem Arbeiter 14, dem . geber 3/4 aufzuerlegen, . höherem Lohnsatz aber dan H ktragsverhältniß umzukehren. ö
Der Kommerzien Rath Leyendecker⸗Cöln spraj i für den Heimendahlschen Antrag aus, der vor dem n trage Mevissen namentlich auch den Vorzug größherer Enn fachheit habe. Der Beitrag, den der Antrag Hei mend vom Arbeiter verlange, sei ja schon sehr klein, bei einem ihn von jährlich 9H S6 8== , Pf. die Woche, ein solcher ihn übrigens im Interesse der Erhaltung des Selbstbewußtseins der Arbeiter nothwendig. .
Der Kaufmann Rosenbaum⸗Breslau wendete sich gegen die Limitirung der Zwangsversicherung auf eine gen h Summe, nach dem zu 5§. 6 gestellten Antrage. Eine so ö Maßregel werde namentlich die für die Erhaltung eines tů . tigen AÄrbeiterstammes so höchst wichtige Kategorie der Vor⸗ arbeiter von der Wohlthat des Gefetzes ohne Grund aut⸗ schließen. Den Klagen der Eifeninduftriellen gegenüber ner weise er darauf, daß die heutigen Zeilen nicht normale seirn. Uebrigens erkläre sich die gegenwärtige Unrentabilitãt vieler Unternehmen dieser Branch aus der zu großen finamiellen Belastung. Auch in der von ihm vertretenen Industrie der der Cheniikalien, seien die Verhältnisse gegenwärtig nicht gůnsti⸗ Obwohl in den Unternehmungen, in denen er wire ĩ Arbeitelöhne gleich 25 bis 30 Prozent der Produltionkosth seien, erkläre er sich mit Freuden bereit, die Lasten zu tra. gen, die aus der Gesetzesvorlage erwachsen würden. 9 glusschluß jeder Betheiligung der Armienverbände simmte
Ob das in dem Heimendahl schen Antrage angenommene Verhältniß für die Leistungen der Arbeiter oder Arbeitgeber
Redner zu und erklärte die Heranziehung aller Arbeiter ur
Prämienzahlung für wünschenswerth.