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Der Nlttergutsbesitzer Freiherr von Lands berg⸗Ste in⸗ urt erklärte sich wiederholt gegen die Heranziehung der andarmenverbände. Die Industrie nutze die Krafte der Ar—
Hiiter aus und überlasse sie dann der Fürsorge der Armen⸗ verbände. Die Berufung darauf, daß dies bisher der Fall gewesen, könne ihn nicht bewegen, dem Entwurf in dieser Beziehung zuzustimmen, da er eben eine Entlastung der Kom— munen für geboten erachte. Werde die m zu sehr be⸗ latzet, wenn sie allein die Prämie trage, so sei die Grenze zu suchen, bis wohin sie leistungs fähig sei, um ihr auf die eine oder andere Weise . zu bringen. Diese Grenze könne aber bei dem Wider spruch unter den Vertretern der Industrie über diese Frage nicht als nachgewiesen gelten.
Der Negierungskommissar Geheime Sher-Regierungs-Rath Lohmann wendete sich gegen die verschiedenen Abänderungs⸗ antrüge. Daß zur Leistung der Prämien Zuschüsse aus öffent— lichen Mitteln erfolgen sollten, sei doch wohl nicht ungerecht= fertigt. Wenn man entgegne, die Industrie müsse fuüͤr den Schaden, den sie verursache, selbst aufkommen, so fei das nicht autschlag gebend. Wenn der Gesetzentwurf die Industrie nur für die den verantwortlich machte, die aus der Eigen⸗ thümlichkeit des industriellen Betriebes herrührten, würde der
sichteyunlt vielleicht zutreffend sein. Das sei aber nicht der all; der Entwurf schließe auch solche Unsälle ein, die im son⸗ igen Leben ebenfalls vorkämen und hier Veranlassung gäben, die Armenverbände in Anspruch zu nehmen. — Die Staats— wairung sei von der Anficht ausgegangen, daß die niedere 6 68 Arbeiter zu den Prämien nicht herangezogen wer⸗ den e, ohne ihre Lebenshaltung herabzudruͤcken. Die Amahme, daß für eine solche Heranziehung derfelben durch Eihähung der Löhne immer Ersatz werde gegeben werden, würde nicht zutreffen. Sie möchte zutreffend fein, wenn die Maßregel sporadisch erolge, nicht aber wenn das gesammte Gebiet der Industre gleichmäßig von derselben erfaßt und damit dem Arbeiter die Möglichkeit entzogen werde, durch
einen Wechsel der Arheitsstelle der Heranziehung zu entgehen. Redner gab zu, daß im 8. 11 Nr. J die Annahme des Satzes von J50 66 einigermaßen willkürlich erscheine, aber es sei jedenfalls hier cher gerechtfertegt, etwas zu hoch, als zu niedrig zu greifen. Durch eine höhere Normirung würden die Landarmen⸗ verbände nicht beeinträchtigt, da sie gegen den jetzigen Zustand jedenfalls erleichtert würden. Wenn einzelne Redner es wiederholt als eine Forderung der Gerechtigkeit bezeichnet hätten, daß der Arbeiter nicht erheblich günstiger gestelll werde als der Lehrer, der Gensd'arm in gleichem 6 so sei es doch richtiger, die Verhältnisse der Arbeiter statt mit denen anderer Berufsklassen untereinander zu vergleichen. Da werde es aber als eine Ungerechtigkeit gefunden werden, wenn nach dem Antrage 2 Nr. 2. zum 8. 6 eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Arbeiter durch die Limitirung der Versiche⸗ rungssumme auf 600 6 eintrete. Der Antrag Mevissen sei schon wegen seiner großen Komplizirtheit nicht zu empfehlen. Auch der Antrag Nr. 1 zum 58. 6 sei zurückzuweisen, indem es billig und rationellen Versicherungsgrundsätzen entsprechend
Der Geheime Kommerzien Aath Meyissen vertheidigte seinen Antrag gegen den Vorwurf zu großer Komplizirtheit. Auch der 8. 11 der Vorlage rechne mit 3 Faktoren hinsicht⸗ lich der Vetheiligung an der Prämienzahlung. Die Debatte über 8. 11 wurde geschlossen. Der BVaumwollenspinnerei-Vesitzer hr. Jansssen als Re⸗ ferent erklärte, die angeblichen Härten des Haftpflichtgesetzes für die Industrie seien nicht so groß gewesen. Die Textil⸗ industrie habe finanzielle Nachtheile von demselben gar nicht empfunden. Wenn die gegenwärtige Vorlage Gesetz werden solle, so sei zuvor ein erträgliches Maß der Belastung für die mdustrie, namentlich die Metallindustrie, zu finden. Der intrag Heim en dahl bedeute so viel, wie daß die Industrie die ganze Last tragen solle. Dieser Antrag sei unannehm—⸗ bar, und wenn derselbe die Majorität finden solle, für ihn das ganze 82 Mit dem Vorschlage des Herrn von Hammerstein, an Stelle der Landarmenverbände den Staat an der Prämienzahlung zu betheiligen, könne er sich befreun⸗ den. Redner wendete sich sodann gegen die Anträge Neu⸗ bauer und Mevissen, sowie den Antrag Baare insofern, als er es nicht billigen könne, zwei Kategorien von Arbeitern nach der Lohnhöhe zu unterscheiden, wenn man eine Zwangs— versicherung für den Lohn über 900 Mark ausschließen wolle.
Der Kommerzien⸗Rath Leyen decker⸗Cöln machte darauf aufmerksam, daß man kein Gesetz für heute, sondern für die Zukunst schaffen wolle, deshalb könne die heutige Lage der Industrie, die sich ja wieder bessern werde, nicht maßgebend sein.
Der Kommerzien Rath Baare⸗-Bochum bat, ihm noch die Bemerkung zu gestatten, daß es nicht nothwendig sein werde, wie von einzelnen Seiten befürchtet, Seitens des Reichs bedeutende Vorschüsse für die Reichs⸗Versicherungs⸗ anstalt zu machen. Die Industrie werde, um das zu vermeiden, gern bereit sein, etwa in Form eines mäßigen Eintritts aeldes der Anstalt die für den Anfang nöthigen Fonds zur Vei— fügung zu stellen.
Der Regierungs⸗AUssessor a. D. Freiherr von Hammer⸗ stein-Loxten konstantirte in einer persönlichen Bemerkung: einen Zuschuß des Staates zur Aufbringung der Prämien an Stelle des Landarmen⸗Verbandes habe er nur für den Fall angeregt, daß die Industrie ihre Unfähig⸗ seit nachweise, die Unfalls⸗Versicherungslast allein zu tragen. Der Versuch dieses Beweises erscheine ihm mißlun⸗ gen, die betreffenden Ausführungen der Redner durch die Be⸗ merkungen des Regierungskommissars widerlegt.
Sodann wurde der Antrag Neubauer Nr. 6 zu 5. 11 gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt.
Der Antrag von Nathusius Nr. 5 zu 8. 11, Unter⸗ antrag zum Amendement Heimendahl, wurde gegen die Stimmen der Herren Mevissen, Baare, Kamen, von Born und Leyendecker angenommen. Der Webermeister Hessel enthielt sich der Abflinmmung.
Sodann wurde der Antrag Heimendahl Nr. 1 zum 8. 11 mit der durch den Antrag Nathusius hervorgerufe⸗
erscheine, den Arbeiter nach Verhaͤltniß des Lohnes, den er zur Zeit des Unfalles bezogen habe, zu entschädigen.
Der Kommerzien⸗Rat aare⸗Bochum erachtet es dem gegenüber für sehr bedenklich, daß die Höhe der Entschä⸗ digung von der zufäligen Höhe des Lohnsatzes in der Woche des Unfalles abhängig sein solle. Durch einen dreijährigen Durchschnitta faz werde jedenfalls eine gerechtere . der Entschädigung herbeigeführt, wenn auch hier der Einflu von Fluktuationen ja keineswegs ausgeschlossen sei. Die Be
reitwilligkeit Einzelner, wie der Herren Ros enbaum und Kalle, die Lasten des Entwurfs auf sich zu nehmen, könne sein Urtheil über die , Leistungsfähigkeit der In⸗ dustrie im Hinblick auf die bereits n e, Aeußerungen der gewerblichen Gesammtvertretungen nicht erschüttern. Die
ndustrie sei aber jn bereit, größere Opfer zu bringen, ale ö nach dem Haftpflichtgesetz getragen habe. Veif dielsweise sei eine Zeche in den Jahren 187280 gegen Unfälle, für welche nach dem Hastpflichtgesetz Ersatz zu leisten, wie folgt, versichert gewesen, bezw. sei von der Unfall versicherun gs bank in 15 Fällen Entschädigung gewährt:
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an Prämien pro Ko durchschnittlich A /s M. . 533 wie der en ne fel an⸗ me, demnächst 2 Proz. des Lohnes an Prämien zu zahlen 22 würde, so gäbe das pro Kopf 16 M6, wenn aber, wie er annehme, 3 Proz, 2 . 6 Sollten die jetzigen Berathun⸗ nicht bewirken, daß der Entwurf in dieser Beziehun er⸗ blich modifizirt würde, so würde die Industrie ein Jort⸗ chen des Haftpflichtgesetzes entschieden vorziehen, und ver⸗ 833 indem sie bezügliche Petitionen an den Reichstag richten würde, dadurch das Gesetz zu Fall bringen. . Der Kommerzien⸗Rath NReubauer⸗Magdeburg efür⸗ wortete seinen Antrag. Redner hielt die Unterscheidung von zwei Lohnklasfen nach dem Antrage Heimen dahl sür nicht echifertigt und praktisch undurchführbar. Ir Beginn des geen könne Niemand wissen, welche Löhne er zahlen werde. Der Regierungekommissar Geheime Ober⸗Neg erungs⸗Rat
vies diese Bedenken mit dem Hinweis 2 . 5 a postnumerando zu zahlen seien.
nen Modifikation gegen die Stimmen der rren Dr. ansen, Zagre, von Tiele, Wolff, Heffel, Graf engel, Rust, Meyissen, von Born angenommen. r Stellmacher Fritsche enthielt sich der Abstimmung.
. ri waren die übrigen Anträge zu diesem Paragraphen
abgelehnt.
Der Staats-Minister von Boetticher übernahm wieder
den 53
Die Debatte über 8. 6 wurde geschlossen und über diesen Paragraphen zur Abstimmung geschritten.
Die Alinea 1ẽ und 2 dieses . wurden gegen die Stimme des Herrn Kamien angenommen.
Sodann wurde der Antrag Baare Nr. 1 zu 8. 6 gegen die Stimmen der Herren Rust, Kamien, Mevissen, ga⸗ gen, de Neufville, Kiepert, von Hammerstein, Leyendecker angenommen.
Ueber den Antrag Graf Henckel von Donnersmarck Nr. 2 zum 5. 6 war in 4 Theilen abzustimmen.
Der Antrag im Alinea 4a. vor S6*/M Prozent zu setzen die Worte; „bis zu“ wurde zurückgezogen. .
Der Antrag am Schlusse des Alinea 42. zu setzen: jedoch nicht über 609 Mark? wurde gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Rust, Spengler, Wolff, Dr. Jan sen, von Born, Ba are abgelehnt.
Hiernach wurde das Alinea 4a. der Vorlage gegen die Stimmen der Herren Kamien, Spengler, Baare, Wolff, Graf Henckel, Rust, Dr. Jan sen, von Born angenommen. ; ; ;
Der Antrag Graf Henckel im Alinea 4b. hinter „theil⸗ welse“ zu setzen „allgemein“ wurde gegen die Stimmen der Herren Kamien und von 2, angenommen.
Sodann wurde mit diesem Zusatz das Alinea 4h. nach der Vorlage angenommen und damit der Antrag des Grafen Henckel abgelehnt: hinter „jedoch“ die Worte nicht unter 25 Prozent und“ ausfallen zu lassen, gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Dr. Jansen, Hessel, von Born, Rust,
Der z. 5 mit den beschlossenenen Aenderungen wurde hiernach gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Hessel, Rust, Dr. Jan sen, von Born, Kamien, Spengler angenommen.
Zum §. 7 lagen, gehörig unterstützt, folgende Anträge vor bezw. gingen während der Debatte ein:
em §. 7 folgenden Zusatz zu geben:
. ö . oder Lehrlinge, welche wegen ihrer noch mangelhaften Leistungen nur ein gerknges oder auch gar fein Lohn erhalten, ist bei der Versicherung eiue Minimalsumme von 30) 4 festjusetzen.
es iel. A. Ja der zweiten Zeile von 3a an Stelle der Worte: 33 837 6 Verdienftes⸗ zu setzen die Worte, je nach Bedürftigket 20 bis 39000 des Verdienstes.“ B. 3b. folgendermaßen zu fasen: Für mutterlose Waisen bi zum vollendeten fünfzehn ten Lebensjahre, fe nachdem deren 1, 2, 3, 4, oder mehr vorhanden sind, 20, 30, 37, 45, 56 o/ Verdienstes. Kalle.
zr. 3. A. unter Nr. 1 zu sagen; ; . . 60 1 als en. der Beerdigungekosten ‘, B. unter Nr. 3a. anstatt 2060 des Verdienstes zu sagen „25 0 des Arbeits oerdiensteg=, C. unter 3a, b. und e. . anstatt Verdlenstes zu sagen „Arbeits verdienstes“. Baare. Nr. 4. ad a. und b.
at „fünfzehn len Lebensjahres“
zu setzen achtzehnten Lebent jahres“). Kamien.
ö Kam ien.
Die Referenten, Dr. Jan sen und Kommier ien Rath Leyendecker befürworteten den Antrag Nr. 2 an Letzterer hielt es jedoch nicht für erwünscht, zu Nr. 1 des ears einen Spielraum zwischen 20 und 36 Prozent zu assen.
Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag befür⸗ wortet, erkannte der Regierungskommissar, Geheime Sber⸗ Negierungs⸗Niath Lohmann, an, daß der Antrag geeignet sei, eine Lücke des Entwurfs auszufüllen, wenn er auch in dem vorliegenden Umfange nicht annehmbar sei. Vielleicht würde es sich empfehlen, an. Stelle der beantragten Be— stimmung vorzuschreiben, daß solche Perfonen, welche keinen Lohn bekommen, nach Maßgabe des Minimallohnes, welcher a. betreffenden Betrieb zur Zahlung gelange, entschädigt würden.
Der Antragsteller erklärte sich eventuell mit einer solchen Bestimmung einverstanden.
Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag dahin erläutert, daß eine Entschädigung wegen Verlust der Etwerbs⸗ fähigkeit beabfichtigt sei, wurde derselbe, als zu 8. 6 gehöri ) don der Berathung ausgeschlossen. Der Antragfteller behielt sich einen entsprechenden Antrag für die zweite Lesung vor.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Negierun S8⸗-Rath Lohmann wendete sich gegen den Antrag Baare, die Be= erdigungskosten auf die feste Summe von 60 6 zu normiren, als mit dem System des Geseges, welches durchgehend nur Prozentsätze gewähre, nicht im Einklang. Ebenso sei der An⸗ trag Calle Nr. 1 als unzweckmäßig zu bezeichnen.
Der Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum begründete seinen Antrag, betreffend die Beerdigungskosten, damit, daß ein fester Satz von 60 (6, zu dem regelmaͤßig ein ö. aus Sterbe⸗ kassen kommen würde, für die Bedürfniffse der Arbeiter als ausreichend zu erachten.
Der Eisenformer Kamien begründete seinen Antrag Nr. 4 mit der günstigeren Bestimmung des Haftpflichtgesetzes, und bat, hinsichflich der Deer en bei der Regierungs⸗ vorlage als den Arbeitern günstiger zu bleiben.
Der Antrag Baare Nr. 37. wurde gegen die Stimmen der Herren von Nathusius, Kamien, Fritsche, Hagen angenommen. =
Sodann wurde die Nr. 1 der Vorlage mit dieser Aende⸗ rung gegen die Stimmen der Herren Kamien und Fritsche angenommen.
Die Alinea Nr. 2 und 3 der Vorlage wurden einstimmig angenommen.
Zu Nr. 3 Titt. a, der Vorlage wurde der Antrag Kalle
Nr. XA. einstimmig abgelehnt. Desgleichen wurde der Antrag Nr. 5 (Kamien) gegen die Stimmen der Herren Kamien und Frit sche abgelehnt.
Der Antrag Nr. 38. (Baare), statt 20 Proz. 9 sagen 25 Prozent“, wurde gegen die Stimnien der Herren Rofsen⸗ baum, von Born, Neubauer, Graf Henckel an⸗ genommen. Der Antrag Nr. 36. (Baare), anstatt, Verdienstes “ zu sagen „Arbeits verdienstes“ wurde gegen die Stimme des Grafen Henckel angenommen.
Der Antrag Nr. 4 ö wurde gegen die Stimmen der Herren Fritsche, Kamien, Dietze, Cramer, von Hammerstein abgelehnt.
Das Alinea a. der Vorlage wurde sodann mit den be⸗ schlossenen Aenderungen angenommen.
Zu Nr. 3 Litt. b. der Anlage der Vorlage ward
der Antrag Nr. 4 Kamen gegen die Stimmen der Herren Dietze, Cramer, von Hammerstein, Kamien, der Antrag Kalle Nr. 26. einstimmig abgelehnt.
Sodann wurde Nr. 3 itt. b. der Vorlage gegen die Stimme des Hrn. Kamien angenommen.
Nr. 3 Litt. c. der Vorlage und die beiden letzten Alinea des s T wurden einstimmig angenommen.
Sodann wurde der ganze Paragraph mit den beschlosse⸗ nen Aenderungen gegen die Stimme des Hrn. Kamien an⸗ genommen.
Der 8. 8 der Vorlage wird einstimmig angenommen.
Zum §. 9 lag der folgende Antrag vor:
II Binter dem Worte § 1 einzuschalten Alinea 1-37.
2) Dem S§. 9 ein zweltes Aline hinzuzufügen, lautend:
Für die gemäß 5§. 1 Allnea 4 heranzuziehenden land—⸗ wirthschaftlichen Arbeiter regelt sich die Versichecung der Zabl nach auf eine Quote der in der Gesammtwirthfchast beschättigten Arbeiter, für welche der zut Berechnung der Prämie dienende Loßnsatz nach dem Jahres durchschnitt be=
rechnet wird.“ von Tiele⸗Winkler. Dietze.
von Nathufings. Freiherr von Landsberg.
Der Rittergutsbesitzer von Nathusius-Althaldens⸗ leben befürwortete seinen Antrag als eine Konsequenz des k 5. 1 gefaßten Beschlusses bein glic der Heranziehung der andwirthschastlichen Arbeiter. s sei ein Versuch, die Schwierigkeiten, welche die Ausführung dieses Beschlusses be⸗ reite, zu lösen. Die Eigenthünilichleit der Verhältnisse, die ja die Staatsregierung veranlaßt habe, die landwirthschaft⸗ lichen Arbeiter von der Vorlage auszuschließen, werde hier eine Abweichung von den Grundsätzen des Gesetzentwurfes dahin rechtfertigen, daß die beantragte Quotisirung der Ar⸗ beiter nachgelassen werde; die Schwierigkeit der Ausführung auch der vorgeschlagenen Bestimmung verkenne er nicht und sei gern bereit, besseren Vorschlägen zuzustimmen. Die Be⸗ stimmung der Löhne nach dem Jahresdurchschnitt fei hier zur Vereinfa ung des Rechnungswesens auch gerechtfertigt.
Auf weitere Einwendungen des Redners gegen die Ye⸗ stimmung des 5. 9 erläutert der Regierungskommissar. Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohm ann dieselbe: die Durch⸗ führung dieser Bestimmung sei ohne Schwierigkeit unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Buchführung über die ge⸗ zahlten Löhne. Nachdem auf Grund der Angaben des Be⸗ triebsunternehmers gemäß §. 15 die Gefahrenklasse für den fraglichen Betrieb festgestellt, . der Unternehmer am Schluß des Quartals den Prozentsatz, der auf die sämmtlichen gezahlten Löhne entfalle, einfach zu berechnen und
einzuzahlen. Die Abzlige, die er seinerseits dem Ar⸗ beiter zu machen habe, ließen sich gleichfalls für jede