nehmigt, daß dieselbe in der Folze in dem im Bau begriffe nen ethnologischen Museum in Berlin in so viel Sälen, als zu ihrer würdigen Aufstellung erforderlich sind, aufbewahrt werde, und daß die zu ihrer Aufbewahrung dienenden Säle für immer Ihren Namen tragen. Bis zur Vollendung des ethnologischen Museums wird die Sammlung in dem Ausftellungssaale des neuen Kunstgewerbemuseumz in Berlin aufbewahrt und auch dieser Saal für die Dauer der provisorischen Aufstellung mit Ihrem Namen be zeichnet werden. Zugleich spreche Ich Ihnen Meinen Dank und Meine volle Anerkennung für diese von warmer Anhänglichkeit an das Vaterland zeugende Schenkung einer für die Wissenschaft so hoch⸗ bedeutenden Sammlung aus, und gebe Mich der Hoffnung hin, daß es Ihnen auch ferner vergönnt sein werde, in Ihrem uneigennützigen Wirken der Wissenschaft zur Ehre des Vaterlandes gleich bedeutende Dienste zu leisten wie bisher. Berlin, den 24. Januar 1881. Wilhelm. An den Dr. Heinrich Schliemann in Athen.
Was den Inhalt und die Bedeutung der Sammlung be⸗ trifft, so wird es genügen, daran zu erinnern, daß Dr. Schlie⸗ mann seit dem Jahre 1871 in Hissarlik, der Stätte, in wel⸗ cher er in Uebereinstimmung mit einer großen Zahl von Ge⸗ lehrten das homerische Troja wiedererkennt, mit großer Energie und dem Aufwande sehr bedeutender Geld⸗ mittel ausgedehnte Ausgrabungen veranstaltet hat, deren merkwürdige Ergebnisse er in dem so eben erschienenen umfangreichen Werke: Ilios. Stadt, und Land der Trojaner“ (Leipzig, F. Brockhaus, 1881) im Zusammenhange dargelegt hat. Indem er mit seinen Untersuchungen den Boden der in späterer Zeit an dieser Stelle errichteten griechischen Stadt durchbrach und die Reste alter Kultur in immer größeren Tiefen verfolgte, ge⸗ lang es ihm, die Existenz einer Reihe übereinander liegender, durch Reste von Bauwerken und zahlreiches Geräth von Stein, Thon und Metall in ihrer Besonderheit charakterisirter
Besiedelungen derselben Städte nachzuweisen, von denen eine
der am tiefsten liegenden als eine feste, durch Brand zer⸗ störte Stadt sich darstellt. In dieser Schicht war es, wo sich die unter dem Namen des Schatzes des Priamus berühmt gewordene Gruppe von Bechern aus Geld, Elektron und Silber, von goldenen Diademen, Arm⸗ spangen, Halsbändern und Qhrringen, von kupfernen Waf⸗ fen c. fand, die augenscheinlich in eine Kiste zusammengepackt gewesen war und sich, wie manche ähnliche, aber weniger ausgedehnte Schätze, unter Schutt und Asche bis in unsere Tage unversehrt erhalten hatte. Zu diesen auch durch den Metall- werth ausgezeichneten Funden gesellt sich eine sehr große Zahl
von anderem Geräth: Waffen, Messer, Krüge, Näpfe, Kannen,
Tiegel, Spinnwirtel, auch Idole der verschiedensten Art, so⸗ dann Schädel und Gebeine, Speiseüberreste und andere Ab⸗ fälle — kurz die mannigfachsten Beweise einer uralten, bis dahin uns völlig unbekannten Kultur, innerhalb deren wieder je nach den verschiedenen Fundschichten verschiedene Phasen zu erkennen sein werden.
Wenn man bedenkt, daß in die Periode dieser aus einer Tiefe von 28 und, mehr Fuß auftauchenden Denkmäler kein anderes Mittel geschichtlicher Forschung zurückreicht als etwa die Sprachvergleichung, so läßt sich die Bedeutung dieser Funde ermessen, denen durch die Beziehung auf das homerische Troja noch ein ganz eigen⸗ thümliches historisches Interesse zuwächst. Auch aus späterer griechischer Zeit birgt die Sammlung bedeutende Monumente: so eine vorzüglich schöne Metope mit einer Darstellung des Sonnengottes auf seinem Viergespann, welche dem 4. Jahr⸗ hundert vor Christo anzugehören scheint.
Die ganze Sammlung, welche in den letzten Jahren in 25 Schränken und Schautischen in einem der überglasten Höfe des South-Kensington⸗Museums in London aufgestellt gewesen war, ist, in 40 Kisten verpackt, bereits hier angelangt. Diese bleiben zunächst uneröffnet, da Dr. Schliemann sich Lie Aufstellung der Sammlung selbst vorbehalten hat und beab⸗ sichtigt, zu diesem Zweck mit seiner Gemahlin im Mai d. J. nach Berlin zu kommen.
Die obigen Hinweise werden genügen, um die ungewöhn— liche Bedeutung der Schenkung Dr. Schliemanns anzudeuten. Seine Sammlung wird für immer der Gegenstand wissenschaft⸗ licher Forschung und allgemeinen Interesses und ein dauern⸗ des Denkmal bleiben für seine rastlose und opferfreudige . ö. für seine warme Hingabe an Wissenschaft und
aterland.
— Der Bundesrath hat zur Ausführung des §. 21 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust ö. Duͤbc! und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 unterm 20. Januar 1881 beschlossen: 1) Es seien die Heimgthscheine nach dem nachstehend abgedruckten Formular auszustellen; 2) die Gültig⸗ le its dauer eines Heimathsscheines dürfe auf einen längeren Zeitraum als fünf Jahre nicht bemessen werden.
Deutsches Reich.
(Königreich Preussen.)
Heimathschein. ; Von dell) unterzeichneten (Regierung) wird dem (Namen, Stand und Wohnort), geboren am.. ten ...... .. 1 K,, „zum Zwecke des Aufenthalts im Aus⸗
zu un lande hierdurch bescheinigt, daß derselbe, und zwar durch
ö
) Deutsche, welche das Bundesgebiet verlassen und sich zehn Jahre lang ununterbrochen im Auslande aufhalten, verlieren dadurch Tre Staalsangehörlgkeit. Die vorbezeichnete Frist wird von dem Zeitpunkte des Austritts aus dem Bundesgebiet oder, wenn der Auk⸗ Fretende fich im Besitze eines Reiscpapiereß oder Heimathscheines be—= findet, von dem Zeitpunkte des Ablaufs dieser Papiere an gerechnet. Sie wird unterbrochen durch die Eintragung in die Matrikel eines Kaiserlichen Konfulats. Ihr Lauf beginnt von Neuem mit dem auf die Löschung in der, Matrikel folgenden Tage.
Der hiernach eingetretene Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt 6 . ö, . 6 unter väterlicher Gewalt stehen⸗ inder, somei ö
ziehungsweise Vater befinden. ö SS. 2l des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und
den Verlust der Bundek⸗ ir g l 3dr) ndek⸗ und Staatsangehsrigkeit Bundes, Gefetz⸗
des Deutschen Reichs mit anderen Staaten abgeschlossen wor⸗ den sind.
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung 1 der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.
— In der heutigen (55) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher die Staats⸗Minister Maybach, Bitter, von? Puttkamer und Br. Lucius nnd mehrere Kammissarien beiwohnten, wurde zunächft das Verzeichniß solcher Petitio⸗ nen, welche von den Kommissionen zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet worden sind, durch Kenntnißnahme gebilligt. Hieran schloß sich die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Reg ier ungs bezirks Oppeln. Der Abg. Dr. von Chlapowski nahm die polnische Bevblkerung Oberschlesiens gegen die Angriffe in Schutz, die bei der zweiten Berathung gegen sie erhoben worden seien; namentlich bestritt er die Behauptung, daß die katholische Geistlichkeit Oberschlesiens sozialdemokratische Agitationen getrieben habe. Der Abg. Dr. Holtze erläuterte seine Behauptung von der sozialdemokratischen Tendenz des katholischen Klerus dahin, daß derselbe in der politischen Agi⸗ tation die Arbeiterbevölkerung gegen die Arbeitgeber auf— gehetzt habe. Die polnische Bevölkerung sei übrigens gut patriotisch und fühle sich als preußische. Der Abg. Kantak trat dafür ein, daß Lie. polnischen Qber— schlesier ein Zweig der großen poln ischen Nation seien; man dürse nicht immer von der Anschauung ausgehen, daß die Oberschlesier über kurz oder lang Deutsche werden würden. Nach einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Dr. Franz und Bachem wurden die 5§§. 1— 10 unverändert genehmigt. Bei 8. II nahm der Abg. Frhr. von Huene das Wort und kam auf einen Vorfall aus der ersten Lesung zurück. Damals habe der Abg. Büchtemann ein Telegramm aus der Stadt e e. vorgelesen, in welchem beantragt sei, die Noth⸗
landslinie Oppeln-Neisse anders zu führen als beabsichtigt. Es sei darin die Insinugtion ausgesprochen, daß die projektirte Trace zum Vortheil einiger Großgrundbesitzer beabsichtigt sei. Der Redner wies diese Insinualion als eine Beleidigung der be⸗ treffenden Großgrundbesitzer zurück. Der Grund des Vorwurfs Sei⸗ tens der Stadt Falkenberg liege darin, daß die Stadt wünsche, der Bahnhof solle auf städtisches Terrain kommen, damit die Bahn zu den Kommunalabgaben herangezogen werden könne und der Verkehr sich nicht auf die umliegenden Dörfer konzentrire. Der Abg. Dr. Virchow bestritt die Berechtigung der Bahn DSppeln⸗ Neisse, die man nicht als Nothstands⸗ bahn bezeichnen könne. Die Bahn gehe durch fast unbewohnte Gegenden und berühre den eigentlichen Nothstan ds⸗
distrikt gar nicht, sondern hauptsächlich Waldungen, die im Besitz von Großgrundbesitzern feien. Darin könne er keine unehrenhafte Handlung erblicken, daß die Großgrundbesitzer sich dafüir snteressirr hätten, daß die Bahn durch ihr Terrain gehe. Ebenso bemühe sich die Stadt Fal⸗ kenberg mit Recht, daß die Linie möglichst nahe an die Stadt gelegt werde. Das frühere Telegramm aus Falkenberg beruhe allerdings auf falschen Voraussetzungen; so sehr er das auch bedauere, habe er doch keine Veranlassung, den Großgrund—⸗ besitzern noch eine besondere Ehrenerklärung auszustellen.
Nach einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Frhr. von Huene und Dr. von Heydebrand und der Lasa wurde das ganze Gesetz nach den Beschlüßen in
zweiten Lesung unverändert angenommen. — Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von Rybnik nach Sohrau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Kreuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz. Der Abg. Dr. Virchow sprach seine Ver— wunderung darüber aus, daß die Oberschlesische Eisen bahngesell⸗ schaft grade die Linie Rybnik⸗-Sohrau in Vorschlag gebracht habe, obgleich der Wunsch der interessirten Theile dahin gehe, daß eine Linie Orzesche⸗Sohrau gebaut werde., Er bitte den Eisen⸗ bahn-Minister, seinen Einfluß auf die Oberschlesische Eisen⸗ bahngesellschaft, der man eine bedeutende staatliche Beihülfe gewähre, aufzubieten, um sie von dieser Linie abzubringen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach bemerkte, daß die Linie Rybnik-⸗Sohrau nicht von der Hberschlesischen Eisenbahngesellschaft, sondern von den Provinzialbehörden in Vorschlag gebracht worden fei, die ihre wohlerwogenen Gründe dafür gehabt hätten. Eine stärkere Einwirkung. auf die Eisenbahngesellschaft sei nicht möglich, da er bereits gethan habe, waz ihn gesetzlich und vertrags mäßig zustehe; es fei aber auch micht zu bezweifeln, daß die Sber⸗ schlesische Eifenbahngefellschaft das Intersse, der Landes⸗ theil! im Auge habe, in denen ihr Eisenbahnnetz liege. — Hierauf wurde nach einigen Bemerkungen der Abgg. Pr. Virchow und Holtz das Gefetz unverändert angenommen.
Bei Schluß des Blattes begann die 3. Bergthung des Gesetzentwurfes, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
. — Die mündliche Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens, welche nicht an Gewährung von Vor- theilen irgendwelcher Art geknüpft ist, ist nach einem Urtheil des Reichsgericht s, U. Straffenats, vom 12. November v. Jr selbft dann straflos, wenn bie Aufforderung mit anderen die Äufforderung bekräftigenden Handlungen, insbesondere mit der Verabreichung der Mittel zur Ausführung des Verbrechens verbunden gewesen ist.
— Der Bevollmächtigte zum Bundes rath, Großherzoglich oldenburgische Staatsrath Selkmann ist hier angekommen.
Bayern. München, 4. Februar. (Allg. Ztg.). In der Kammer der Reichsräthe widmete heute der zweite Präsident, Freiherr von Schrenk, den verstorbenen Reichs räthen von Pözl und Graf von Preyfing ehrenvolle Nachrufe. Or. von Neumayr xreferirte dann über den Entwurf eines Disziplinargesetzes für richterliche Beamte; derselbe gelangte nach den Antraͤgen des Pierundzwanziger-Ausschusses zur ein⸗ stimmigen Annahme. Hierauf berichtete Hr. von Hauben⸗ schmied über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Neujahrsgelder der Ifraeliten. Demselben wurde in Ueber⸗ einstimmung mit dem Beschlusse der Abgeordnetenkammer mit
mungen der allgemeinen Bauordnung ward ebenfalls im Ein⸗ klange mit den Ausschußanträgen beigestimmt.
Der Ausschuß der Abgeordnetenkammer für die Novelle zum Landtagswahlgesetz hat in seiner gestern Abend abgehaltenen Sitzung nur den Art. 1 erledigt und den⸗ selben mit der Abänderung angenommen, daß für die Be⸗ rechnung der Zahl der Abgeordneten — wie hisher je einer auf 381 500 Seelen — nicht die jeweils letzte Volkszählung, sondern, bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung, jene von 1875 maßgebend sein soll. Danach würde die Zahl der Mit glieder der Kammer bis auf weiteres eine konstante bleiben und da die Zählung von 1875 eine Bevölkerung von 5022 390 Seelen ergeben hatte, 159 Abgeordnete, dermalen 156, zu wählen sein. Der Ausschuß wird seine Berathungen
heute Abend fortsetzen. W 5. Februar. (Allg. Ztg.) Bei der im Ausschusse für die Novelle zum Wahlgesetz gestern Abend fortgesetzlen Debatte nahm Art. 2 — Bildung der Wahlbezirke — Nie ganze Sitzung in Anspruch. Die von Abgeordneten aus der patriotischen Fraktion — Frhrn. von Soden und Dr. Daller — eingebrachten Modifikationen, insbesondere diejenige, daß, abgesehen von Stadtgemeinden, in keinem Wahlbezirke weniger als zwei Abgeordnete sollen gewählt werden dürfen, während nach dem Regierungsentwurfe Wahlbezirke mit einem Abge—⸗ ordneten auch fernerhin zulässig sein sollen, wurde von den Abgeordneten aus der liberalen Fraktion, sowie vom Minister des Innern bekämpft. Dieselben gelangten schließlich, jedoch nur durch Stichentscheid des Vorstandes, des Abg. Jörg, zur Annahme. — Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf bezüglich der Innungen den Handels- und Gewerbekammern zur Begutachtung vorgelegt.
— 5. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordneten kammer erklärte der Minister des
Stellung der Regierung zu dem Unfallversicherungs—⸗ gesetz, in einer der nächsten Sitzungen beantworten werde. — Das Ausführungsgesetz zu dem Viehseuchengesetze wurde nach den Anträgen des Ausschusses einstimmig genehmigt.
Württemberg. Stuttgart, 5. Februar. Der „St. A. f. W.“ meldet aus Cannes, 1. Februar; Ihre Majestäten befinden sich fortwährend recht wohl; sie bewegen sich zur gewohnten Zeit im Freien und die Königin sitzt ost Stunden lang in dem sonnigen Garten bei der Willa. h MM. sehen nün wieder häufig Gäste bei sich; heute wird der Besuch des Prinzen Hermann zu Sach sen⸗Weimar erwartet, wel⸗ cher gegenwartig in Nizza verweilt.
— Das K. Staals⸗Ministerium hat mit Note vom 3. dem Präsidium der Kammer der Standesherrn den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Reichs— gesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, nebst Motiven zur weiteren Behandlung übergeben. — Ueber die Bevölkerungsaufnahme in Württemberg nach der Zählung vom 1. Dezember 1880 ist der „St. A. f. Wan in der Lage, die nachstehenden vor= läufigen Ergebnisse mitzutheilen: Bei der am 1. De ember 1886 stattgehabten Aufnahme. der Bevölkerung n 1970132 Srtsanwesende gezählt worden, Personen oder 4,71 Prozent lung vom 1. Dezember 18/35. Die Bevölkerung ver⸗ theilt sich auf 951 464 (48,29 Proz.) männliche und 1016 668 1 Proz.) weibliche Personen. Gegenüber der Volkezäh= lung vom 1. Dezember 1875 hat die Bevölkerung zugenommen in dem Neckarkreis um 34 524 (5, 87 Proz.), in dem Schwarz= waldkreis um 17709 (3,89 Proz.), in dem Jagstkreis um 16776 (E28 Proz.) und in dem Donaukreis um 19 618 4537 Köpfe. Die Zählung ergab für den Stadt-Direktionsbezirk Stuttgart eine Bevölkerung von 117 921 Einwohnern und im Vergleiche mit der Zählung vom 1. Dezember 1875 einen Bevölkerungszuwachs von 9745 Köpfen oder g, 07 Proz.
Sach sen⸗Weimar⸗CKisenach. Weimar, 4. Februar. (Dr. J) Der Landtag hat die Vorlage, betreffend die Er⸗ höhung der Besoldung der Verwaltungsbeamten, abgelehnt.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 4. Februar. (Els.⸗ Lothr. Ztg.) Der Landesguss. chuß hat in seiner gestrigen 18. Plenarsitzung die Licenzsteuerdebatte noch nicht, zum Ab⸗ schluß gebracht. Mitglied Nessel brachte folgenden Antrag ein:
Der Landegausschuß wolle beschlteßen: Die Regierung zu er suchen, ein Licenzsteuergesetz in Erwägung zu ziehen, das auf folgen⸗ ber Grundlage beruht: 1) Die Schankstätten aller Art sind mit einer festen Licenzsteuer, die auf (inen Bruchtheil des jetzigen Durch schnittssatzes herabzuseßzen ist, zu belegen. 2) Der sich ergebende Ausfall wind durch eine besondere Lieenzgebühr gedeckt, welcke von denjenigen Schankstätken zu kragen ist, welche Alkohol zu einem Preise verkaufen, der unter einem festgesetzten Minimalbetrage bleibt.
Der Unter-Staatssekretär von Mayr erklärte, wenn der Antrag Nessel zur Annahme gelange, werde die Regierung ihn mit den Kommissionsbeschlüssen (deren Annahme er glaube erwarten zu dürfen) in Erwägung ziehen, doch wolle er seine persönlichen Bedenken gegen den Antrag nicht verhehlen. Um 5a Uhr ward die Fortsetzung der Diskussion vertagt.
5. Februar. (B. T. B) Der Land esausschuß hat in seiner heutigen Sitzung einen Antrag auf Be⸗ steuerung der Wein fabrikation angenommen, nachdem bie Regierung sich mit demselben einverstanden erklärt hate.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 4. Februar. Die Bud. Corr.“ meldet: „Ueber den Zeitpunkt der Hochzeit des Krön prinzen Rudolf ist noch kein Veschluß gefaßt worden; sollt aber' die Feierlichkeit in der ersten Hälfte des Monats Mai nicht stattfinden können, so wird die Vermählung jedenfalls bis zum Monat Oktober verschoben werden.“
Pest, 3. Februar. (Pol. Corr.) e Krostien dürste die richtige Mitte zwischen den rechtlich be gründeten Ansprüchen Kroatiens und den Interessen Ungarns getroffen haben. Kroatien hätte das Recht, nach dem 8. Il, XXX. Artikel vom Jahre 1868, zu fordern, daß es nach der Einverleibung der Militärgrenze durch 54 bis 55 Abgeordnete in Pester Parlamente vertreten sei, und indem seine Regmni⸗ folardepulation mit 40 Stimmen vorlieb nimmt, trägt se den bestehenden Verhältnissen Rechnung. Der Pakt, so mie er abgeschlossen ist, erfüllt einen längst gehegten unsch der Kroaten, deren Territorium hiermik um die Hälfte ver größert wirh. Wenn man die Angelegenheit so klarstellt, wird man der opposttionellen Behauptung wohl keinen Glauben schenken können, daß Hert von Tisza sich bei Abschluß des
Einstimmigkeit beigetreten; somit ist ein Gesammtbeschluß erzielt. Den Anträgen auf Abänderung mehrerer Bestim⸗
Paktes von der Rücksicht auf das Ergebniß der Kon sümstengt. debatte leiten ließ und' die Erhöhung der kroatsschen Dele
Innern, daß er die Interpellation Jörgs, betreffend die
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