sürwortete Freischule veranlassen würden, unerschwinglich. Er werde deshalb diesem neuen Finanzprogramm entgegentreten aus Patriotismus, weil er fürchte, daß in diesem Programme eine vollständige Verrückung derjenigen Begriffe liege, die bis her in der preußischen Finanzpolitik maßgebend gewesen seien, daß nämlich die Steuern einerseits nach der Leistungsfähig— keit, andererseits nach dem Maßstabe der Leistungen vertheilt würden, welche der Einzelne von seinem Staate und von seiner Kommune dafür erhalte. Er hoffe, daß aus demselben Grunde die Majorität dieses Hauses mit ihm gegen das Ge— setz stimmen werde. ;
Der Finanz-Minister Bitter erklärte, er habe um das Wort gebeten, um einen Punkt in der Rede des Abg. Rickert richtig zu stellen, der Veranlassung zu Mißverständnissen geben könnte. Der Abg. Rickert habe davon gespröchen, der Reichs⸗ kanzler hätte sich in Bezug auf die Gebäudesteuerveranlagung gegen ihn (den Minister) gewandt. Der Reichskanzler wisse genau, daß er weder mit dem Gesetze über die Gebäudesteuer⸗ veranlagung, noch mit dem über die Gebäudesteuerrevision den allergeringsten Zusammenhang gehabt habe. Der Reichskanzler wisse wohl, daß er bei dieser ganzen Frage nichts gethan habe, als die Beendigung der Ausführung jener Ge⸗ setze; der Reichskanzler wisse aber auch, daß die Ge⸗ bäudesteuerrevision auf gesetzlichen Bestimmungen beruhe. Der Reichskanzler habe ausdrücklich erklärt, daß er in einem Punkte, in dem er sonst Beschwerde geführt haben würde, sich nicht beschwert habe, weil er abgewiesen worden wäre. Von einer Differenz zwischen dem Reichskanzler und ihm (dem Redner) könne also hier nicht die Rede sein.
Der Regierungskommissar Generaldireltor der direkten Steuern Burghart bemerkte, der Abg. Rickert habe gewiß höchst Beachtenswerthes auf dem Steuergebiete vorgetragen. Ganz erstaunt sei er aber über den Schluß, den derselbe ge⸗ macht habe. Die Anklage, daß die gegenwärtige Steuerpolitik des Reichs, die dahin gehe, die allein durch das Reich flüssig zu machenden Mittel der indirekten Besteuerung auch wirklich in vernünftigen Grenzen auszubeuten und dadurch dem nothleiden⸗ den Staat zu Hülfe zu kommen, Nord und Süd zerreißen müsse, übersteige doch Alles, was bisher gesagt sei. Dann würde ja die gegenwartige Politik des Reichskanzlers, der doch auch ungefähr davon etwas verstehe, was dem Reiche und dessen Entwickelung gut sei, in Grund und Boden ver⸗ urtheilt sein. Nichts könne ja diametraler gegen die Absich— ten, die der Reichskanzler verfolge, gehen, als ein Steuer⸗ system, das Nord und Süd zerreiße. Diese Ausführung be⸗ ruhe auf einem vollständigen Irrthum. Es liege durchaus nicht in den Zwecken der Reichspolitik, auf dem Steuergebiet vom Reich aus, wie der Abg. Richter gesagt habe, für alle Be⸗ dürfnisse der Kommunen zu sorgen. (Zuruf des Abg. Richter: Das hat der Reichskanzler gesagt Das habe der Reichs⸗ kanzler nicht gesagt. Es sei ja sehr leicht möglich, daß eine einzelne Aeußerung mißverstanden werde. Was denke man sich überhaupt darunter, für alle Bedürfnisse der Kommunen
wendungsmodus herzustellen und sogar die fünf untersten Stufen ö Einkommensteuer und die Klassensteuer nach einem gleichen Maßstabe zu behandeln. Das sei schon damals 3 diesem Haufe sehr angegriffen. Die Regierung habe Werth darauf gelegt, die Ziele, die sie verfolgte, so weit es möglich, vor dem Lande klar zu slellen. Darin liege keine Ent⸗ wickelung eines vollständigen Steuerprogramms, wie es hier von verschiedenen Seiten des Hauses aufgestellt sei, und mit deren keinem sich die Regierung identifiziren könne. Der Abg. Richter habe in seinen Aeußerungen bezüglich des Programms der konservativen Partei die Kapitalbesteuerung als eine sehr Überschätzte Revenue dargestellt. Was der Abg. Richter in diefer Beziehung über England gesagt habe, beruhe wohl auf einem Irrlhum. Die angegebenen Zahlen möchten ja richtig fein; der Abg. Richter ühersehs aber, daß das, was er als Kapitalbesteuerung hinstelle. ausschließlich die Einkünfte an Leibrenten, Zinsen und Dividenden aus öffentlichen! Kaffen darstelle. Der Hauptschwerpunkt der Ka— pitalbesteuerung liege aber bekanntlich in der Besteuerung des Kapitals, das in der Landwirthschaft in den rückständigen Kaufgeldern, in Hypotheken und was in den Gewerben, in den Betriebekapitälien u. dgl. stecke. Er (Redner) habe das Pro⸗ gramm der konservaliven Partei nicht so verstanden, daß sie die Revenuen, die eiwa aus einer Kapitalbesteuerung kämen, nun noch zu denen, die jetzt schon vorhanden seien, zuschlagen und die Gesammtsumme darum erhöhen wolle. Recht verstan⸗ den gingen diefe Ideen wohl dahin, eine gerechte Aus⸗ gleichung der Besteuerung zu schaffen. Die Konversativen fagten, das Kapital fei bis jetzt bevorzugt, was gewiß richtig sei, und wollten alfo eine Form finden, daß das fundirte Einkommen nicht blos, wenn es aus Grund- oder Gebäudebesitz komme, sondern auch das aus Kapitglien ent- springende gerechter getroffen werde. Die auf diese Weise ge⸗ wonnenen Revenuen wollten sie zur Herabsetzung der Ein⸗ kommensleuer in dem Prozentsatze verwenden, als die Reve⸗ nuen aus dieser Ausgleichung entsprechend stiegen. Darin träfen ja die Herren mit dem Abg. Richter zusammen, der auch ein sehr großer Freund von sehr niedrigen Einkommen⸗ steuerprozentsätzen sei. In der Vorlage sei das Reformpro⸗ gramm der Regierung nicht enthalten; dasselbe liege noch einen Schritt weiter zurück und werde also frühestens im nächsten Jahre dem Hause vorgelegt werden. Gleichwohl glaube die Regierung, daß ihre Vorschläge die Zustim— mung dieses Hauses und auch die Aufmerksam⸗ keit des Landes verdienten. Die Regierung habe den dringenden Wunsch, daß eine Vereinigung der Stimmen dieses Hauses in dieser Angelegenheit eintrete. Um zwei Punkte handele es sich: zunächst um die Zurückziehung der Steuergrenze für Personalsteuern von der gegenwärtigen Ausdehnung, ein Retranchement, eine Einschränkung der Grenze der direkten Besteuerung. Diese Vorlage sei durchaus nichts Improvisirtes. Derselbe Vorschlag sei in der schon vor Jahren aufgestellten Denkschrift enthalten und rechtfertige sich in erster
durch Reichssteuern zu sorgen? Das heiße also sämmtliche Steuerbedürfnisse, die Staat, Kommunen und Reich hätten, in die Reichskasse fließen zu lassen und die Kommunen und Staaten gewissermaßen zu apanagirten Prinzen des Reichs zu machen. Es sei ja sehr leicht, ein Phantom aufzustellen und dann anzugreifen. Das habe der Reichskanzler nicht ge—⸗ wollt. Auch in der von dem Abg. Rickert dem Reichskanzler untergelegten Aeußerung, derselbe fasse einen Zustand ins Auge, bei dem der Grundbesitz in den Kommunen keine Zu⸗ schläge mehr zu tragen habe, sei der Reichskanzler nicht rich— tig verstanden worden. Er (Redner) habe sich bei seinen Worten, die er auch die Ehre gehabt habe zu hören, ge⸗ dacht: der Reichskanzler wolle nicht, daß die ganze Grund⸗ und Gebäudesteuer in ihrer gegenwärtigen Höhe, nach Ueberweisung der Hälfte an die Kommunen, die Basis für die Zuschläge sei. Auf der rechten Seite dieses Hauses habe das bie erheblichsten Bedenken hervorgerufen. Man glaube, daß die Ueberweisung der Hälste der Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer für den Grundbesitz theilweise illusorisch sein würde, wenn dabei die ganze Grund⸗ und Gebäudesteuer doch wieder die Basis des Zuschlags bilde. Das sej vollkommen begründet. Der Reichskanzler werde sich einen Zustand vorstellen, der dem⸗ nächst die Basis der Grund- und Gebäudesteuer in derselben Weise ermäßige, indem nur die Hälfte bei der Berechnung von Zuschlägen berücksichtigt werde. So habe er den Reichskanzler verstanden, und so sei es etwas durchaus in der Natur der Sache Liegendes. Es leide diese Debatte wesentlich mit unter dem Uebelstande, daß die ganze Reform nicht mit einem Schlage vorgelegt werden könne. In⸗ dessen habe der Reichskanzler die Unmöglichkeit davon auf das Schlagendste entwickelt. Es sei kein Kopf da, der das mit einem Male vollständig darlegen könnte; man müsse sich hier, wie überall, auf die Zukunft verlassen. Die Abgg. Richter und Rickert hätten auf die Entbehrlichkeit dieses Gesetzes hin⸗ gewiesen. Die Regierung habe dasselbe aber keineswegs im Interesse der Gegner der Steuerreform eingehracht, sondern im Gegentheil, um die beabsichtigten weiteren Fortschritte der Steuerreform im, Reiche zu stärken und zu erleichtern. Es sei also nichts erklärlicher, als daß die Herren, die sagten: keinen Pfen⸗ nig indirekter Steuer mehr — an diesem Gesetze keinen Ge⸗ fallen fänden und von vorn herein erklärten, dasselbe sei überflüssig. Das Verwendungsgesetz vom vorigen Jahre mache diese Vor= lage nicht entbehrlich, die sich von jenem in zwei bemerkens⸗ werthen Punkten unterscheide. Während jenes Gesetz die Ga⸗ rantie der Verwendung zu Steuererlassen nur relativ und bedingt statuire — bedingt dadurch, daß man eben im Staate das Geld nicht brauche, um anderen staatlichen Bedürfnissen u genügen — gebe das vorliegende diese Garantie ganz un⸗ 1 Kein staatliches Bedürsniß könne, so lange nicht eine Aenderung des Gesetzes erfolgt sei, sich vordrängen und einen Antheil an den Revenuen aus den neuen Reichssteuern ver⸗ langen, sondern diese gingen den Weg, den das Gesetz ihnen weise. Der Abg. Rickert meine, die Regierung könnte das Land nicht davor schützen, daß im Reiche neue Matrikularbeiträge kämen. Dadurch werde doch aber zunächst seine Behauptung nicht entkrästet. Zweitens habe man zwar selbstverständlich die Entschließung des Reichstages und des Bundesrathes hier nicht in der Hand, konne also keine Ga⸗ rantie für Matrifularbeiträge übernehmen; aber es liege doch in diesem Gesetze ein auch vom Standpunkt des , , gewiß nicht gering anzuschlagender Antrieb zur Sparsamkeit im Reich. Ein fernerer Grund dafür, daß dieses Gesetz durch
Linie als eine Forderung der Gerechtigkeit. Man möge über das gegenwärtige Zollsystem der Tabaksbesteuerung denken wie man wolle, so werde man der Regierung doch Recht gehen müssen, daß ein Land, welches sich in hervorragender Weise auf die Erträge der indirekten Steuern stütze und zwar solcher, die jedenfalls his in die untersten Stufen der Bevölkerung herunterreichten, sehr vorsichtig sein müsse in der direkten Belastung der unteren Stufen. Das sei eine Forde⸗ rung ersten Ranges der Gerechtigkeit, die kein geordnetes Staatswesen von sich abweisen koͤnne. Außerdem habe diese Maßregel aber die Bedeutung, die schwachen Steuerkräfte aus dem Bereich der Staatssteuer zu entlasten und sie der Be⸗ steuerung der Kommunen zu entziehen. Ferner sei es eine eminente Forderung einer Einkommenbesteuerung, daß die Grenzen nicht zu tief gezogen würden. Wenn man die Mil⸗ lionen erst mit ins Spiel ziehe bei einer Einkommensteuer, so werde man in den Forderungen, wie dieselbe auszugestalten sei, sehr nachsichtig sein müssen, während man, wenn man die Grenzen nicht zu niedrig ziehe, in der Lage sei, die Ein⸗ kommenbesteuerung selbst auf einen hohen Grad der Vollkem⸗ menheit zu bringen. Das sei keine blos theoretische Erwägung. Es räche sich schwer, wenn man eine Steuer mit der Aufgabe hinstelle, ohne ihr die Mittel zu geben, diese Aufgabe wenig⸗ stens bis zu einem gewissen Grade zutreffend erfüllen zu können. Die Aufgabe der Regierung sei bisher eine uner—⸗ hörte gewesen; es gebe kein Steuersystem, das, wie das preu⸗ ßische, bis in die untersten Stufen herunter eine unmittelbare direkte Erfassung des Einkommens den Organen der Steuer⸗ verwaltung zugemuthet hätte. Es gebe kein Steuersystem, das mit dieser Aufgabe noch die weitere Erschwerung verbinde, der Verwaltung alle geschulten Organe zu entziehen, sie aus⸗ schließlich auf die Benutzung von Gemeindeorganen hinzu⸗ weisen, und was das heißen wolle, wüßten die Herren, die die Art der Gemeinden, beispielsweise in den lit⸗ thauischen, posenschen und oberschlesischen Bezirken kennten. Der zweite große Gesichtspunkt der Vorlage sei die Ueberweisung von Staatssteuern zur Dotation öffentlicher Verbände zum Zweck der Erleichterung der Kommunal hesteüe⸗ rung. Dieser Gedanke sei himmelweit davon verschieden, daß die Geschäste der Kommunen vom Staate hesorgt werden sollten. Der Abg. Richter habe gestern eine Definition von Selbst⸗ verwaltung, gegeben, die er (Redner) selbst vor 20 Jahren auch in diesem Hause fast mit denselben Worten gegeben hahe: Selbstverwaltung sei eben, daß man das, was man selbst verwalte, auch selbst bezahle. Bei genauer Ansicht der Sache sei das doch nicht ausreichend. Es lasse sich sehr gut denken, daß die Mittel zur Bezahlung dessen, was die Kom⸗ munen ausführten, zum Theil aus anderen. höheren Ver⸗ bänden ihnen zuflössen. Er zweifle nicht, daß wenn das Haus den Vorschlag der Regierung annehme, die Kreise mit Mitteln zu dotiren, es dann der Gesetzgebung gelingen werde, diesen fruchtbaren Theil demnächst weiter zu gestalten. Auch würde man nicht zu besorgen haben, daß Interessenkämpfe niederer Art die Maßregel in ihr Gegen⸗ theil verwandeln würden. Das Kommunalsteuergesetz sei nur eine sehr unvollkommene Hülfe für die Gemeinden, indem es ihnen nur sehr wenig oder gar keinen materiellen Nutzen ge⸗ währe,. Die gegenwärtige Vorlage habe sich nun gerade die Erleichterung der Gemeinden zum Zweck gesetzt und biete dazu die perschiedensten Wege, und zwar erstlich die schon erwähnte Ueberlassung der Klassenstener zur ausschließlichen Besteuerung durch die Ko]munen. Die Vorlage biete dem
das vom vorigen Jahre nicht überflüssig gemacht werde, liege darin: als das letztere gemacht fei, habe man, um die Garantie der Verwendung zu Steuererlassen zu geben, das Steuer system nehmen müssen, wie es gelegen habe, und es fei nichts übrig geblieben, als in einer ziemlich rohen Weise einen Ver⸗
Haufe aber zweitens den Anfang eines Systems der Fundi⸗ rung von Kommunalverbänden höherer Art, aus denen die Kommunen entlastet würden. Sie biete aber drittens die Garantie ejner Reform der direkten Stenern. Die Regierung
mehrfach vertretenen Schablone die Kommune ; Liegenschaftssteuer und der Staat auf die il d beschränken habe und daß das Reich die indirekten ö habe, Die Regierung könne nur wiederholt biten n Vorlage in der Kommission eingehende zusmerhses te in widmen. Die Kommission werde die Regierung beren in jeder Hinsicht die ciwgigen Mängel der Vorlag . Abg. Rickert etwas schroff hervorgehoben habe, autzugl ni Wenn man sich beschwert habe, daß keine aug ihre. Statistik beigegeben sei, so sollten auch nicht die eln ih keiten unlerschatzzt werden, die mit der Aufftelung ü . . e nn, . — ir er Abg. Frhr. von Hammerstein wandte si . Ausführungen des Abg. Rickert, wie könne . 1 der selbst auch Landwirth sei, den Landmirthen rathen 1 Körnerwirthschaft durch intensipe Viehwirthschast ju . die mit viel weniger Menschenkrästen betrieben wörde! ö durch würden ja 100 990 von Arbeitern brodlos werden un das schlage der Abg. Rickert im selben Augenblig vn, mn an die Krawalle der Königsberger brodlosen Arbeiter cn Wenn diese Maßregel den Landwirthen etwas niz, . ä müßten vor Altem die Masen bee At m n, fähiger geworden sein, denn die animalische Nihnng 9 iheuter als die vegetahilische. Und doch hehe ö Abg. Rickert, die Arbeiterbevölkerung sei konsumtionsfähig geworden. Nicht vom finanz steuertechnischen Standpunkt, sondern vom allgemmn lischen Standpunkt aus müsse man das Gese keurh eln Von diesem Standpunkte aus finde er nun im Rirekfen Can. satz zum Abg. Rickert, daß die weitere Verfolgung der ah Zoll- und Steuerpolitik des Reichskanzlers ein wesenl ichn Kitt sein werde für das Deutsche Reich. Der hauyinen her Vorlage liege in der unverkürzten“ Verwendung zun El n erlaß. Die übrigen Bestimmungen halte er von namen in allen Punkten für diskutabel und würde niht unf eingehen, wenn der Finanz-Minister nicht zeln it, R Vorlage habe auch den Zweck, die Ziel rn reform klar zu stellen, und wenn der Ah. mit behauptet hätte, die Konservativen befänden nn metralem Gegensatze zu den Plänen de. Mit einer gewissen Rührung habe ern Richter als Vertheidiger des Reichs bösen Konservativen und der Grundbesikn nannten Großgrundbesitzer oder die Junken
pill
ihm nach den Ausführungen des . alich bie Regie rung zu verfolgen, da derselbe in Inh gell fab die Grund- und Gebäude tener als Sis, der Komma besteuerung von selbst fortfallen merde ile m Ausführungen des Kommison glaube eres nicht — J. aber die Fegierung dieses Ml ohne Beniligung bon . mitteln erreichen zu können Er chel in Lr Vehehnng. . Optimismus des Abg. von Wwell nicht e Sehen won ö übrigen Kapitalsrenten würden nicht amüähernd do a was man brauchen werde, um bin uidammeth Verthei . hervorzubringen. Das Work unh itg m n in ö darauf hinzu deuten, als sollten bie lieber chiss . Steuern ausschließlich zu ben in den & unde i . und nicht auch zus diesem, soeben von hm zrähntzn eren verwendet werden; darum hale fein: ai aoh mc mn die Frage ventilirt, ob es nicht zweckmäßig sei im 6 den Bebanken zun Ausdruck zu bringen, bah ee dem a schen Staate freistehen solle, auch fir solhh J die demselben aus einer im Wege organischer . in eingeführten Erleichterung an direkten Steuern nn en, n den' Ucberschüssen Deckung zu fuchen. Einz watt . wicklung der indirekten Steuern sei hun für diese hh nische Ausgleichung der Rirelten. Stelern aud 96 . Der Staat verliere, durch die slusfälle ber unten , steüerflufe 290 iillionen, durch die welter Ern , nach dem Antrage von Minnigerode 14 Millionen, ö die Ermäßigung der halben Grund- und Gebäude steuer ; Millionen und endlich durch die Ermäkigung der e fun werbetreibenden An bis 3 Millionen, in Ganzen n Wenn nun auch die erwähnten ic Millionen durch n, talrentensteuer gedeckt würden, so blieben noch ß Mi u für Preußen. Das seien 6 Millinen für da . hafen. Hamit fei aber fün die Crleichterunß Een Ko, noch gar nichts geschehen. Wenn man auch eine r Grundlage für die Kommunalbesteuerung finden . werde es? ben Kommunen doch fehr schwer fallen, allen . Aufgaben nur mit den direkten Steuern gerecht zu we
Die Ueberweisung von Mitteln an die ihm; müsse daher fest im Auge behalten werden. . Gesetz möge dann freilich' nichk als Grundlage ö
geeignet erscheinen, da man bie hier als Maßstab genohm Klassensteuer in nicht , . Zeit vielleicht siberhan nicht mehr haben werde. Man werke also wohl Beträge überweifen müssen. Jedenfalls aber müsse man di desez fo beh nden, daß es für! eine später: teunertzs nicht präjudtzirlich werde. Wenn nun der Abg. Richter gen
theile durchaus nicht den Standpunkt, daß nach einer jetzt
habe, der Großgründbesitzer werde durch diese Reform zur kommensteuer flärker herangezogen werden, so leugne er