1. Juli 1881 ratifizirt werden und auf unbestimmte Zeit in . bleiben; jeder der vertragschließenden Theile hat indeß das Recht, von der Uebereinkunft zurückzutreten, wenn die Regierung des betreffenden Landes diese Absicht ein . im voraus der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ngezeigt hat. . 9 6 9 dem Tage der Ausführung der gegenwärtigen Uebereinkunft treten alle früher zwischen den verschiedenen vertragschließenden Ländern oder ihren Verwaltungen verein⸗ barten Bestimmungen insoweit außer Kraft, als sie mit den Festsetzungen der gegenwärtigen Uebereinkunft nicht im Ein- klang stehen, unbeschadet der in den vorhergehenden Artikeln 12 und 15 vorhehaltenen Rechte. ö Zu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtig⸗ ten die gegenwärtige Uebereinkunft unterzeichnet zu Paris, den dritten November Eintausend achthundertundachtzig. (Unterschriften.)
(Uebersetzung.) Schlußprotokoll.
m Begriff, zur Unterzeichnung der am heutigen Tage . Uebereinkunft wegen des Austausches von Post⸗ packeten ohne Werthangabe zu schreiten, sind die unterzeich⸗ neten Bevollmächtigten über Folgendes uͤbereingekommen:
J. Jedes Land, in welchem die Post sich zur Zeit nicht mit der Beförderung von kleinen Packeten befaßt, und welches der obenerwähnten llehereinkunft heitritt, soll befugt sein, die darin enthaltenen Festsetzungen durch die Eisenbahn⸗ und Schiffahrtsunternehmungen ausführen zu lassen. Das be— treffende Land kann den Austausch auf Packete von und nach solchen Orten beschränken, auf welche der Dienst jener Unter⸗ nehmungen sich erstreckt.
Die Postverwaltung eines solchen Landes hat sich mit den Eisenbahn⸗ und Schiffahrts⸗-Unternehmungen zu verständigen, um die vollständige Ausführung aller Festsetzungen der oben bezeichneten Uebereinkunft durch dieselben sicher zu stellen und insbesondere den Auswechselungsdienst an der Grenze ein⸗ zurichten. J
Sie wird den betreffenden Unternehmungen für alle Be⸗ ziehungen mit den Postverwaltungen der übrigen vertragschlie⸗ enden Länder, sowie mit dem internationalen Bureau zur Vermittelung dienen. ;
II.. Da die Vertreter von Großbritannien und Irland, von Britisch Indien, von Niederland und von Persien nach der dieserhalb abgegebenen Erklärung zur Zeit nicht in der Lage sind, die Uebereinkunft zu unterzeichnen, so wird ihnen zur Erfüllung dieser Formalität eine mit dem 1. Juli issl ablaufende Frist bewilligt. Das Protokoll wird zu diesem Zwecke offen gehalten. ⸗
Andererseits wird der Ausführungstermin der Ueberein⸗ kunft zu Gunsten dieser vier Lander bis spätestens zum 1. April 1882 hinausgeschoben. ;
III. Für den Fall, daß die eine oder die andere der Re⸗
ierungen, deren Vertreter die Uebereinkunft unterzeichnet . oder unterzeichnen werden, glauben sollte, dieselbe nicht ratifiziren zu können, bleibt die Uebereinkunft nichtsdestoweni⸗ ger für sämmtliche übrigen vertragschließenden Theile end⸗ gültig und verbindlich.
Zu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten das gegenwärtige Schlußprotokoll aufgenommen, welches die⸗ selbe Kraft und dieselbe Gültigkeit haben soll, als wenn die darin enthaltenen Bestimmungen in die Uebereinkunft selbst aufgenommen worden wären, und sie haben dieses Schluß⸗ Protokoll in einem Exemplare unterzeichnet, welches in den Archiven der französischen Regierung niedergelegt bleiben soll und jedem Theile in Abschrift zugestellt werden wird.
Paris, den dritten November Eintausend achthundert⸗
undachtzig. (Folgen die Unterschriften.)
Die vorstehende Uebereinkunft, betreffend den Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe, vom 3. November 1836 nebst Schlußprotokoll sind ratifizirt worden. Die Auz— wechselung der Ratifikationsurkunden hat am 30. März 1851 in Paris stattgefunden Bei dieser Gelegenheit ist vereinbart worden, daß die Uebereinkunft, soweit es sich um den Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich handelt, bereits vom 1. Mai 1881 ab zur Ausführung gebracht werden soll.
Neue Te legraphenanstalt.
Am z0. April wird bei dem Postamte Nr. 49 in Ber—
lin WM.. (Kaisergallerie) eine Telegraphenansialt mit Tagegdienst eröffnet. graphenans vollem
Berlin C., den 15. April 1881. Der Kaiserliche Oher-Postdirektor, Geheime Postrath Sach ße.
Die Nummer 8 des Reichsgesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthalt . ö !
Nr. 1413 die Uebereinkunft, betreffend den Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe, abgeschlossen zwischen Deutsch⸗ land, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Bulgarien, Tänemark,
Egypten, Spanien, rankreich, Großbritannien und Irland Britisch i. gc den Lu embur Mont ieder⸗ land, Persien, Portugal, ö . a, .
al, Rumänien, Serbien, Schweden und Norwegen, der Schweiz und der Türkei. Vom 3. November 1880, und unter
Nr, 1414 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und
Frankreich wegen Bewilligung des Arme ; . bruar jh int nrechts. Vom 20. Fe
Berlin, den 19. April 1881. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Did den.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Sanitäts- Rath Dr. med. Michael Benedict Lessing in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗ Rath und den praktischen Äerzten Phr. Lemp, Wiesen—⸗ thal und Wolfert in Berlin, Pr. med. G usta Meyer Und. Dr. meg. Ebugrd Bethe in Stettin und Pr. med.
Os kar K ĩ jtht⸗ 2 dare mike in Posen den Charakter als Sanitäts⸗Rath
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Oberlehrer Bock ist von dem Gymnasium in Conitz an das Gymnasium in Marienburg und der ordentliche Lehrer Franz Riemer am Gymnastum in Neustadt unter Beför= , zum Oberlehrer an das Gymnasium in Conitz versetzt worden.
Ju stiz⸗Ministerium.
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Klauer in Mühl⸗ hausen i. Th. als Landgerichts-Rath an das Landgericht in Halberstadt, der Landgerichts⸗Rath Michaelis in Glogau an das Landgericht in Frankfurt a. O, der Amtzrichter Wünsche in Sangerhausen als Landrichter an das Landgericht in Thorn, der Amtsrichter Meixner in Kolmar i. Posen an das Amts= gericht in Pudewitz und der Amtsrichter Cohen in Tostlund an das Amtsgericht in Apenrade. .
Der Landrichter zum Sande in Hannover ist behufs Eintritts bei den internationalen Gerichtshöfen in Egypten für die Dauer seiner Verwendung bei denselben aus seiner Stel⸗ lung ausgeschieden.
Der Staatsanwalt Jentzsch in Glatz ist an das Land⸗ gericht in Schneidemühl versetzt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Schultz in Heilsberg bei dem Landgericht in Barten⸗ stein, der Rechtsanwalt Dr. Lohe bei dem Landgericht in Cöln und der Rechtsanwalt Dr. Lewinski bei dem Land⸗ gericht in Oppeln. ; ;
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der bis⸗ herige Amtsrichter Arnold aus Tempelburg bei dem Amts⸗ gericht in Cölleda, der Gerichtsassessor Pieper bei dem Amts⸗ gericht in Lüdenscheid, der Gerichtsassessor Hiltermann bei dem Amtsgericht in Osterode a. H., der Rechtsanwalt Albrecht aus Berlin bei dem Amtsgericht in Pasewalk, der Gerichte⸗ assessor Lurje und der Rechtsanwalt Böhncke in Pasewalk bei dem Landgericht in Stettin.
Der Amtsgerichts-Rath Sostmann in Elze, der Rechts⸗ anwalt Justiz⸗Rath Wachendorf in Bonn, der Rechtsanwalt und Notar Aschen born in Hirschberg und der Rechtsanwalt und Notar Geißler in Breslau sind gestorben.
Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath und Ministerial-⸗Direktor Marcard nach Oberschlesien.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: ;
1) der Allerhöchste, Erlaß vom 13. August 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Provinzialverband von Westpreußen behufs Erwerbung des zur Herstellung eines gepflasterten Anfuhrweges von der Bohnsack-Steegener Provinziglchauffee nach der . bei dem Dorfe Bohnsack im Landkreise Danzig erforder⸗ lichen Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen . zu Danzig, Jahrgang 1881 Nr. 10 S. 37, ausgegeben den
rz ö .
Y der Allerhöchste Erlaß vom 20. September 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Staats bauverwaltung bezüglich der zur Verbreiterung des großen Friedrichsgrabens im Regierungsbezir Königsberg . Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg, Jahrgang 1881 Nr. 6 S. 31, ausgegeben den 10. Februar 1881;
9 der Allerhöchste Erlaß vom 2. Februar 1881, betreffend die Genehmigung eines Nachtrags zum Stakut der Provinzial⸗Aktienbank des Großherzogthums, Posen vom 12. Januar 1856, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Phsen Rr. 13 S. 76, aus⸗ gegeben den 2. März 1851;
H die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 16. Februgr 1881, betreffend den Bau und Betrieb einer normalspurigen Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Menden nach Hemer durch die Ber— gisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 13 S. 13, aus⸗ gegeben den 2. April 1881,
der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 14 S. S9 / 90, aus⸗ gegeben den 2. April. 1881,
5) das Allerhöchste Privilegium vom 16. Februar 1881 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender ,, der Stadt Dortmund bis zum Betrage, von 6 G00 000 p Reichs⸗ währung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnz— berg Nr. 14 S. 90 bis Hr, ausgegeben den 3. April 1881;
6) das Allerhöchste Privilegtum vom 2ö. m ar 1881 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine (2. Ausgabe) der Stadt Oranienburg im Betrage von 253 656 S durch? das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 14 S. 117 bis 119, ausgegeben den 8. April 18581. ;
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den zum Komman— danten von Posen ernannten General⸗Major von Below und nahmen den Vortrag des General-Albjuianten von Albedyll ö Tische den des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck
gen.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte am Sonnabend Abend der liturgischen Andacht im ., . am ersten Osterfeiertage dem Gottesdienste da—
Das Jamiliendiner fand bei den Kaiserli ieste J,, fand bei den Kaiserlichen Majestäten . 36. ö die . . dem Gottes⸗
apelle des neums bei de ,. . agdaleneu ei und besuchte das ord Dufferin, bisher englischer Botschafter in Rußland, wurde gestern von Beiden Kaiserlichen Majestäten empfangen.
Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin
haben die Kamme j ; . rherren Graf Maͤtuschka und Graf Voß Buch
— Se, Kaisexliche und Königliche Hoheit d nh n. 9 ö 3 . am , . Ven gan ; - 6 . . . ö ,, em Prinzen Heinrich auf aühachmittags 4M Uhr empfing Se. Kaiserliche i russischen General. Akjuta nut h. er lic —̃
Anbeẽhl beg d besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die liturgische
Am Ostersonntage wohnten Ihre Kaiserliche önig⸗ lichen Hoheiten die kern n . 1 ö
Diner zu Ihren Majestäten.
*
Königlichen Hoheiten dem Prinzen Heinrich und der Prin ö ö. Hir ,, im Dome bei. rin
Nachmittags 5 Uhr begaben Sich Höchstdieselben un
Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronyr; mit dem Prinzen Heinrich und den Erbprinzlich . ö Herrschaften die Vorstellung im ielorin
eater.
HGestern Vormittag syn Uhr begab Sich Se. Haiserlih Hoheit der Kronprinz mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prin n a nach Potsdam und kehrte um ein Uhr nach Ban zurück.
Nachmittags um 5 Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen u- heiten die Kronhrinzlichen Herrschaften Lord und Lapp ö.
Am Abend besuchten. Höchstdieselben mit dem Prin en Heinrich und der Prinzessin Victoria die italienische Mn, stellung im Friedrich-⸗Wilhelmstädtischen Theater.
Heute Vormittag 9 Ühr erfolgte die Ahreise Sr. gin lichen Hoheit des Prinzen Heinrich nach Kiel.
— Se. Majestät der Kaiser haben am 27. v. M, dem Tage der feierlichen Beisetzung des Hochseligen Kaisern Alexander Il, von Rußland Majestät, bestimmt, daß daz de giment, welches bisher in der preußischen Armee die hatte, Allerhöchstdessen Namen zu führen, denselben für alle Zeiten unter der Bezeichnung 1. Brandenburgi chez üÜlanen⸗Regiment (Kaiser Alexander II. von ß land) Nr. 3“ beibehalten soll.
daß die in die Unter=
— Die Erfahrung hat ergeben, offizier⸗Vorschulen eintretenden jungen Leute zum Thel eine so geringe Körpergröße haben, daß sie länger, als den dienstlichen Interesse entspricht, in den Unteroffizier Hor schulen verbleiben müssen, bevor sie den Unterofftzierschlen überwiesen werden können.
In Ergänzung der Bestimmung sub 6 der Nachrichin für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier My schule zu Weilburg einzutreten wünschen, vom 11. Olttheꝝ 1879, ist daher das Minim alm aß für diese jungen gn bei einem Alter von 15 Jahren auf 152 em, bei einem Ih von 15 Jahren auf 155 em festgesetzt worden. Von fir . darf nur unter besonderen Umständen aby hn werden. ;
— Aus Anlaß eines Spezialfalles hat die M Rechnungskammer sich damit einverstanden erllärt, di Fenster⸗Marquisen an solchen Dien stwoh nungen n Staatsbeamten, welche sich in fiskalischen Gebäuden , wenn ihre Anbringung von der Centralinstanz penf fin worden ist, auf Kosten der Staatskasse zu beschaffen un ö. Pertinenzstücke des betreffenden Gebäudes zu unterhalten, so wie auch, daß fortan dergleichen Marquisen an solchen Ce schäftslotalen der Königlichen Behörden, welche sich jn fil. lischen Gebäuden befinden, als Pertinenzstücke dieser Gebäude anzusehen und die Kosten der Anschaffung und Unterhaltung derselben, nicht wie bisher, bei dem Geschäfts bedürfnißfondy
sondern bei dem betreffenden Gebäude Unterhaltungsfondz zu agerrechnen sind.
— In mehrfachen zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Erlassen sind die Ju stizbeamten von dem Justiz-⸗Minister darauf hingewiesen worden, sich bei der Vollfiehung amtlicher Schriststücke einer deutlichen Namensunterfchrift zu befleißigen. Da noch täglich Schriftstücke vorkommen, welche an Stelle einer leserlichen Unterschrift des Namens Schrist zeichen enthalten, die zwar einen Namenszug darstellen sollen, sich aber als durchaus unlesbar erweisen ober doch nur mi Mühe entziffert werden können, so hat der Justiz⸗Ministe hieraus Verenlassung genommen, jene älteren Verfügungen von Neuem in Erinnerung zu bringen.
— Eine Gegenforderung des Miethers eine Wohnung gegen die Miethsgeldforderung des Vermiethen lann, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, J. En. senats, vom 2. März d. J, behufs Aufrechnung, im Geltung bereiche des Preußischen Allgemeinen Landrechts, vom Miet nur dann geltend gemacht werden, falls die Gegen orden m vom Vermsether nicht bestritten wird, oder sie sosor dug Urkunden, Eideszuschiebung oder gegenwärtige Zeugen lin gemacht werden kann. Ferner kann der Miether gon n von dem Vermiether eingeklagte Miethsgeldforderunm at eine nicht liguide Gegenforderung geltend machen, min he aus dem Mieth vertrage selbst sich ergiebt und somit n nu⸗ tragsmäßiger Wechselbeziehung zu der Miethsgeldfonnmmn steht, Hat beispielswelfe der Vermiether bei Abschun Miethsvertrages die Ausbesserung der vermietheten Mm übernommen und sodann die Erfüllung dieser Pflicht unt lassen, so kann der Miether die sodann aus eigenen Min bestrittenen Auslagen für die Reparatur der Miethsgel dfnthe rung gegenüber in Gegenrechnung stellen.
—= Zufolge einer Seitens des General⸗ Gouverneurs in Moskau neuerdings erlassenen Bekanntmachung wird de russische Kunst⸗ und Industrieaussteklun g daslht nicht in diesem, sondern erst im nächsten Jahre stattfinden
— Der Kaiserlich russische Botschafter am hiesigen Aler— höchsten Hofe, von Saburo ff, ist nach 3 ehr und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
— Der General der Kavallerie von Rauch, Chef der Landgensd'armerie, hat eine mehrwöchige Dienstreise an⸗ getreten. 3 h R P
— Zum Sojährigen Regie rungs⸗-Jubiläum Sr. Koheit des Herzogs von Braun fchweig wird sich ein Deputation des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, und zwar der Oberst· Lieutenant und Regiments⸗-Commandeur von Scholten der Rittmeister von Rabe sfowie der Premier Lieutenant
von Wiedebach und Nostitz Jankendorf, nach Braunschweig begeben. ;
Baden. Karlsruhe, 15. April. (Cöln. 3) Nach Stockholin ist gestern Abend eine badische Gefandtfchaft, bestehend aus dem Oberstkammernherrn Frhrn. von und zu Gemmingen und dem Kammernherrn Frhrn. von Reck, ah— gegangen. In Mannheim hat eine Versammlunz zum Zweck der Gründung eines „Deutfch⸗-volkswirth= schaftlichen Reform verein g“ ftattgefunden. Das Pro gramm spricht im Wesentlichen eine Zustimmung zu den wirthschaftlichen Projekten des Reichskanzlers aus. In Heidelberg liegt den Behörden das Gesuch eines Ingenieurs de Feral aus Longeville bei Metz um Ertheilung einer Konzession zur Erbauung einer Pferdebahn vor,