1881 / 100 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Freitag,

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Deutscher Reichs ⸗Anzeiger Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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Alle Nost-Austalten nehmen gestellung an;

dition: 8w. Wilhelmstr. Nr. 32. .

den 29. April, Ahends.

1881.

Berlin, 29. April 1881.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten 69 gestern Abend nach Wiesbaden resp. Baden⸗Baden

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Direktor des Köllnischen Gynmasiums zu Perlin, Professor Dr. Kuhn den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts⸗Direktor a. D. NMüller zu Breslau und dem Oberförster a. D. Busse zu Lüneburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Dom⸗ propst, Geheimen Justiz⸗Rath von Rabenau zu Naumburg aS. den Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem in Diensten des Herzogs von Ratibor stehenden Dberförster Hoffmann zu Rauden im Kreise Rybnik den Königlichen Kronen-Drden vierter Klasse; sowie dem Professor ud Prorektor a. D. Br aune zu Cottbus, bisher am Gym⸗ nasium daselbst, den Adler der Ritter des Königlichen Haus⸗ * von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens erster Klasse: dem Ober ⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath Günther zu Posen; dee Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: dem Regierungs⸗Vize⸗Präsidenten Wegner ebendaselbst; des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗Ordens vierter Klasse: dem Rittmeister von Strahl, persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem im türkischen Staatsdienste beschäftigten Regierungs⸗ äh Wette ndorf zu Konstantinopel; des Commandeurkreuzes des Or dens der Königlich italienischen Krone: dem Kammerherrn von Tyszka, Vorstand des Hof⸗ n 3 Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise von sowie des Großoffizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Regierungs⸗Präsidenten Hoffmann zu Aachen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗

eruht: n d nechor des Reichstags, NRechnungs⸗Rath

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dem karl De tar Ferdinand Knack den Charakter als Ge⸗ heimer Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Der Notarie tskandidat Ludwig Beck zu Colmar ist zu m Mar im Landgerichtsbezirke Zabern mit Anweisung seines Vohnfizez in Pfalzburg ernannt.

Königreich Preußen.

Se. Najestät der König haben Allergnädigst geruht: die Gerichtaassessoren Frydrychowicz in Gnesen, Teipel in Breglau, sowie ö den Staatganwalt Nausester in Kiel, und die Gerichtsassessoren Clarenbach und Wingen zu richtern zu ernennen; ferner ; den Rechtganwälten und Notaren Kortum in Naum⸗ burg a/ s, Otto in Halle aS, Costenoble in Magde⸗ 3, Fromme in Sechaufen LA. und Robolski in „Gia ufen zu Cappeln im Kreise Schleswig, Cornils in Husum, Weck in Pinneberg und Dahms in m, Eickenbusch und Kroenig in Hamm, Blum⸗ 16 in Warendorf und Wulff in Schwelm den Charakter Naih,

alt dem Jerichtaschreiber bei dem Amtsgericht in Thorn, Sltetär Trauthan, und 34 dem Amtsgericht in Danzig,

dem Gerichtsschreiber bei Selrelar . bei ihrer Versezung in den Ruhestand

9 Charaster als Kanzlei Rath,

dem Stadtgerichtskalkulator z. D. Werth hierselbst den Charakter als Rechnungs⸗Rath, sowie

dem Kreisphysikus des Kreises Niederung, Dr. med. Ritter in Kaukehmen und dem Kreiswundarzt des Kreises Gifhorn, Dr. med. Langenbeck in Gifhorn den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Mit Allerhöchster Genehmigung ist der dirigirende Arzt des Krankenhauses Bethanien zu Berlin, Dr. E. Rose zum ordentlichen Honorar -Professor bei der medizinischen Fakultät der Universitat daselbst ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Lieutenant Graf von Per⸗ poncher, nach Wiesbaden.

Bekanntmachung für Seefahrer. ; Am Montag, den 2. Mai, beginnt hier eine Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt. Leer, den 28. April 18351. ; Der . , , . chreiber.

der heutigen Handelsregister⸗ Beilage wird Nr. 17 der Zeichenregister⸗ Bekanntmachungen veroffentlicht.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20 April. Se. Majestät der Kaiser und König sind e ni Abend nach Wiesbaden ab⸗ gereist und, laut , . 8 „W. T. B.“, heute Vormittag 10 Uhr 20 Minuten im besten Wohlbefinden bei prachtoollem Wetter dort eingetroffen. Nachdem Se. Majestät auf dem Bahnhofe von den Spitzen der Behörden e, . worden, begaben Sich Allerhöchstdieselben in offenem Wagen, von der auf den festlich beflaggten Straßen zahlreich versammelten K mit enthusiastischen Hochrufen begrüßt, nach dem

e.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheiten der Herzogin 2 Edinburgh und der Großfürsten Sergius und Con⸗

antin.

Ihre Majestãät war im Augusta⸗Hospital und in der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung zu Charlottenburg anwesend.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern früh um 6 Uhr nach dem Ostbahnhof zur Begrüßung Ihrer Kaiserlichen Hoheiten der Herzogin von Edinburgh sowie der Großfürsten Sergius Alexan⸗ drowilsch und Constantin Constantinowitsch und geleitete so⸗ * die Herzogin von Edinburgh nach dem Kronprinzlichen

alais.

Um 11 Uhr nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz die Meldung des Majors Schmack vom 2 Niederschlesischen Infanterie⸗RNegiment Nr. 45 entgegen.

Um 111, Uhr begleiteten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die Herzogin von Edinburgh, Kaiserliche Hoheit, zu den Majestäten und gaben Höchstderselben demnächst um 12/9 Uhr zur Abreise das Geleit nach dem Lehrter Bahnhof.

Um 5 Uhr fand bei den Kronprinzlichen Herrschaften ein größeres Diner statt. ;

Nach demselben begaben die Höchsten Herrschaften Sich zur Verabschiedung zu Ihren Majestäten.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz war um 10 Uhr dei der Abreise Ihrer Majestäten auf dem Potsdamer Bahnhofe. . ;

Im Laufe des heutigen Vormittag wohnte Se. Kaiserliche dere der Kronprinz der . der Bataillone des

arde⸗Füsilier⸗Regiments auf dem Tempelhofer Felde bei.

Auf Höchsten Befehl Sr. Kaiserlichen und KLönig⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen hat sich der General⸗ Major Mischke, Chef des Stabes der 4 Armee-⸗Inspektion, nach München begeben, um daselbst im Höchsten Auftrage in Vertretung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Beerdigungsfeierlichkeiten für den verstor⸗ benen General der Infanterie Freiherrn von der Tann beizuwohnen.

Der Ausschuß des Bundesrgths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (386) Sitzung des , welcher mehrere Bevollmächtigte zum Buündesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, schritt das Haus zunächst zur zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung der Dienstwohnungen der Reichs⸗ beamten, auf Grund des Berichtes der N. Kommission. Der Referent der letzteren. Abg. von Puttkamer (Lübben). empfahl mit kurzen Worten die Annahme der Kom⸗ missionsvorschläge, welche dahin gehen, die Miethssteuer nicht mehr als auf 15 Prozent des Diensteinkommens zu erhöhen, während die ursprüngliche Regierungsvorlage als Maximalgrenze 10 Proz. festsetzie. Der Abg. Nichter (Hagen) führte aus, daß es sich mit dem vorliegenden Ent⸗ würf um einen Akt der Kabinetsgesetzgebung handle, da der⸗ selbe, anstatt sich auf ein nothwendiges Prinzip zu stützen, lediglich unter dem Eindrucke eines einzelnen Falles zu Stande gekommen sei. Redner ging bei Schluß des Blattes dazu Über, den Nachweis zu führen, daß die Vorlage eine unbillige Ausdehnung der Beamtenprivilegien sanktionire.

Nach amtlichen Nachrichten aus Konstantinopel haben die türkischen Behörden aus Anlaß wiederholt vorge⸗ kommener Zuwiderhandlungen das Verbot in Erinnerung ge⸗ bracht, wonach Handelsschiffe aus dem Aegäischen Meer in die Dardanellen und aus dem Schwarzen Meer in den Bosporus zur Nachtzeit nicht ein laufen dürfen.

den aus Militärfonds (Kapitel 24, Titel 21)

den Civilbehörden zu erstattenden Kosten der Vollstreckung der en Personen des Beurlaubtenstandes (6.7 des Gesetzes,

d die Ausübung der militärischen Kontrole 2. vom

15. Februar 1875 und §. 143 der Kontrol⸗ Ordnung) im Diszlplinarwege verhängten Arrest⸗ und Haftstrafen gehören, nach einer Verfügung des Kriegs Ministers, vom 21. d. M., auch die durch den Transport der betreffenden Personen vom Aufenthaltsorte zum Civilgeängniß erwachsenen Kosten, soweit die zwangsweise Ueberführung der Bestraften dorthin durch Nichtbefolgung der Aufforderung zur Verbußung der Strafe nothwendig geworden ist.

Nachdem in Gemäßheit des am 1. d. Mts, in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen und in den Hohenzollernschen Landen in Kraft getretenen Gesetzes über die Organisation der allge⸗ meinen Landesverwaltung vom 265. Juli 1880 von dem ge⸗ nannten Tage ab die Abtheilungen des Innern der Bezirks⸗ Regierungen in diesen Landestheilen aufgehoben und die Ge⸗ schäfte derselben auf die Regierungs⸗Präsidenten übertragen worden sind, nach einem CEircularerlaß des Ministers des Innern vom 14. d. M. die Verfügungen, Requisitionen und Berichte, welche in den zu dem Geschäfts⸗ kreise der aufgehobenen Abtheilungen des Innern gehörigen Angelegenheiten bisher an die Regierung ergangen sind, nun⸗ mehr an den betreffenden Regierungs⸗Präsidenten zu richten. In den bisher zum Geschäftskreis der Abtheilung des Innern der Königlichen Regierung in Potsdam gehörigen Angelegenheiten der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin sind die Verfüzungen bezw. Reguisitionen und Berichte, soweit es sich um die im Art. 1 Abs. 1'“ der Allerhöchsten Verordnung vom 26 Januar cr. bezeichneten Invalidenpensions⸗ und Unterstützungssachen han⸗ delt, an den Polizei⸗Präsidenten, in allen übrigen Angelegen⸗ heiten an den Ober⸗Präsidenten von Berlin zu adressiren. 5 dem zu dem Geschäftskreise der Abtheilungen für das kirchen⸗ und Schulwesen und für Domänen, Forsten und direlte Steuern gehörigen Angelegenheiten sind die Ver⸗ fügungen, Berichte c. auch ferner an die betreffende Regie⸗ rung zu richten. Bei den eine Behörde repräsentirenden Einzel⸗Beamten, welchen persönlich die alleinige Verantwort- lichkeit für die Verwaltung des Amtes obliegt, ingbesondere bei den Landräthen, bezw. Kreig⸗ und Amishauptmannern, e, und Kirchspielgvögten, Amtmännern ꝛc., sind die erfügungen stets an die Person des betreffenden Beamten und nur im Falle einer Vakanz der Stelle an das bezügliche

Amt zu richten.

Dag gesetzliche Retentiontrecht des Vermie⸗ thers an den in der vermietheten Wohnung befindlichen Mobilien des Miethers für Miethsrückstände erlischt mit dem Verlassen der Wohnung durch den Miether. Zieht der Miether nach einem anderen Hause desselben Vermielhers, so steht nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strassenats, dom 25. Februar d. J, diesem sodann nur in Bezug auf die Miethsrückstände der neuen Wohnung das gesetzliche Reten⸗ fionstecht zu. Der eiwa zwischen Vermieiher und. Mie ther vor dem Umzuge nach der neuen Wohnung geschlossene Ver trag, daß das dem Vernnether zustehende Rietentigzns resp.

fandrecht an den Mobilien wegen der Mietherücstände in

zie des Umzuges nicht aufgehoben werden solle, ist rechtlich . Bundesrath. Königlich

Der Bevollmächtigte? zum Vundesratz. Königl sächsische Geheime Finanz⸗Rath ** ist von . 6 eingetroffen.