1881 / 100 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staatz⸗ Anzeiger.

n iodo.

Srste Beilage

Berlin, Freitag, den 29. April

1881.

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sich vor

G dae, mee Nichtamtliches. Das Nämsiche gilt von dem Heschäfte eines Gesindevermiethers über Tacitus habe der Vorredner allerdings ganz zutreffend ͤ und von dem Geschäͤfte eines Auktionators. den Zustand geschildert, in welchem der Reichsta en. Berlin, 29. April. Im weiteren Ver⸗— Personen, welche die in diesem Paragraphen bezeichneten Ge⸗ einer Reihe von Jahren befunden habe. Er wolle hann

laufe der gestrigen (36) Sitzung setzte der Reichs tag hie erste VBerathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Vestimmungen des Gsrichts⸗ soßengesetzes und der Cebührenordnung für Ge⸗ rihtsvollsieher, fort. Der Abg. von Seydewitz (Bitter⸗ erklärte Namens der deutsch konservativen Partei, daß

der vorgelegte Entwurf in vielen Punkten den Anschauungen ] aktion entspreche; Seitens seiner politischen Freunde

i wieberhelt den Klagen über die Höhe der Gerichtskosten ugdruck gegeben worden. Es bringe die Vorlage scheinbar lch nur wenig Erleichterungen, aber wenn man bedenke, de die meisten Klagen sich von jeher gegen die Neben⸗

lbosten gerichtet hätten, so werde man um so dankbarer an⸗ alamnen müssen, daß die Reichsregierung einen Haupt⸗

e erdepunlt zu. korrigiren unternommen habe. Schon die HMiakon der Gerichtsvollzieher gegen die neuen Vestimmun⸗ 493 daß man es hier doch nicht lediglich mit Kleinig⸗ fen zu thun habe. Dem Antrage auf Verweisung an eine Hanehner⸗Kommussion schließe sich seine Partei an.

Der Abg. Dr. Reichen sperger (Crefeld) bemerkte, da das Gachtakostenwesen zum großen Theil durch die Prozeßgesetz⸗ ang selbst bedingt sei, so sollte man füglich vor einer No⸗ le zur Cioilprozeßordnung nicht zurückschrecken; er wenigstens Hnae eine solche um so weniger für ein großes Uebel halten, alz doch der Natur der Sache nach nicht gleich auf den ersten Hurf immer etwas ganz Vollendetes zu Stande zu kommen pflege. Jedenfalls sollten die Prozeßgebühren niemals eine Einnahmequelle für den Staat bilden, wenngleich der Grundsatz der völigen Unentgeltlichkeit der Justi praltisch den schwersten Bedenken unter⸗ liegen müsse. Wenn man nun vorschlage, die Gebühren der

Gerichtavo llzieher herabzusetzen, so warne er davor, Erfah⸗ mmngen, die man in einzelnen Fällen gemacht habe, zu genera⸗ listren. Auch er habe allerdings Gerichts vollzieher . ge⸗ lernt, die geradezu ein reiches Haus geführt hätten; man dürfe aber nicht vergessen, da doch die Mehrzahl eine sehr be⸗ scheidene Existenz friste. Mindestens müßte ihnen ein be⸗ süimmtes Minimaleinkommen garantirt werden, da er Redner) der Ansicht sei, daß für alle diejenigen, welche der Justiz dienten,

doch in der Art gesorgt werden müßte, daß sie nicht mit Nahrungssorgen zu kämpfen hätten. Dieser Fall würde aber nach der Meinung der Gerichtsoollzieher

werbe beginnen, haben bei Fröffnung ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen.“

Der Abg. Dr. Braun erklärte, man habe die Gewerbe⸗ ordnung schon so oft von konservatioer Seite als den Sitz alles Uebels beklagt, dennoch lasse man sie in ihren wesent⸗ lichen Prinzipien unangetastet und beschränke sich auf kleine winzige Amendements, die thatsächlich gar nichts änderten und nur den Zweck hätten einzelne Leute in ihrem Gewerbetriebe k stören, zu beschränken und zu quälen. Wenn die Klagen

er Konservativen wirklich begründet wären, so sollten sie doch den Muth der Ueberzeugung haben und die Aufhebung der Gewerbefreiheit beantragen. Man pflege die Liberalen für die Gewerbefreiheit verantwortlich zu machen, aber nicht die Liberalen hätten das Verdienst der UÜrheher⸗ schaft sondern Friedrich Wilhelm 111, der in einer Zeit der Noth seinem Lande die Gewerbefreiheit gegeben und es dadurch aus tiefem Verfall gerettet habe. Also ihn und nicht die Liberalen möge man anklagen. Man erzähle von Solon, daß derselbe nach Vollendung seiner Gesetzngebung auf lange Zeit ins Ausland gegangen Ea, nachdem er sich vorher von seinen Mitbürgern das Versprechen hätte geben lassen, daß während seiner Abwesenheit an den Gesetzen Nichts geändert werden sollte. Die ,, schienen keine Solone zu sein, denn an die Nothwendigkeit einer Stabilität der Gesetz⸗ gebung denke man nicht. Heute pflanze man einen Baum, um ihn morgen schon wieder umzusetzen, und bald nach dieser, bald nach jener Richtung zu beugen. Nach je drei Schritten vorwärts mache man zwei wieder zurück und käme dadurch in eine Zickzackbewegung, die den allgemeinen Inter⸗ essen gewiß nicht förderlich fei. Der Reichstag habe sich in den letzten Jahren fortwährend damit beschäftigt, neue Steuergesetze und neue Strafgesetze zu machen. Verschwöre man sich end⸗ lich, diefen Zustande ein Ende zu machen. Allerdings habe der Reichstag auch in der liberalen Aera eine sehr große Menge neuer Gesetze gemacht, es seien dies aber meist nur Abschaffungen alter schlechter Gesetze gewesen, während die Ronfervativen jetzt jene alten Gesetz wieder ins Leben rufen möchten. Er möchte die konservative Partei in der That bitten, dem Lande endlich einmal Ruhe zu gönnen und ihren e. geberischen Feuereifer einigermaßen zu zügeln, An die Stelle ber in der Gewerbeordnung gewährten Freiheit wolle man einerseits Polizeiwillkür, andererseits korporative Verbände

eintreten, wenn die Vorlage angenommen würde. Wenn⸗ gleich man sich ein bestimmtes Urtheil hierüber allerdings schwer⸗ lich werde bilden können, so erscheine es doch geboten, nach allen Seiten hin die betreffenden Petitionen eingehend zu rien. Jedenfalls sei es viel bedenklicher hohe Gebühren⸗ * zu ermäßigen, als von vorn herein niedrige Säße auf⸗

elien. Die ganze Gerichtzvollzie herfrage könnte übrigens * wohl so lange aufgeschoben werden, bis die statistischen Ermittelungen abgeschlossen seien, und dem Reichstage in dieser Beziehung das volle Material vorliege.

Der br. Abg. Schröder (Friedberg) erklärte, man lönne sich nicht verhehlen, daß gegenüber dem Andrängen des Neichs⸗ lags in dieser Frage die Reichsregierung in einiger Verlegen⸗ heit sein müsse, womit sie zuerst aufwarten und das Besser⸗ machen beginnen sollte. Bedauerlicherweise sei bei dieser Vor⸗ lage, wenigstens den Motiven nach, überall nur von finanz⸗ polltischen Erwägungen die Rede, Rücksichten, die so wenig wie früher bei dem Gerichte kostengesetze und seinen . ln maßgebend sein dürften. Die he der Gerichts kosten ud der damit r,, . nwaltsgebühren mache

a gerade dem kleinen ann, sofern derselbe nicht moe arm sei und im Armenrecht klagen könne, un⸗ nölich, sein echt zu fuchen. Dieses Nebel sei

. hroß und bedenklich, daß die Regierung nicht die Verant⸗ nanlichkeit auf sich laden dürfe, noch zwei Jahre auf stati⸗ iche Erhebungen zu warten und so lange die durchgehende F aller betreffenden Gebührensatze hinauszuschieben. Necht sei in dieser Beziehung auf die Nothwendigkeit aner Novelle zur Civilprozeßordnung hingewiesen worden. Da eine solche indessen nicht von heute auf morgen gemacht werden Könne, fo wärden seine politischen Freunde und er jn der zweiten Lesung in Form einer Nesolution oder in mderer Weise eine allgemeine prozentuale Ermäßigung tlicher Gerichtskosten um mindestens 26 bis 39 Proz. agen; gleichzeitig halte er auch die Revision öder Anwaͤlteg bühteno'dnung für eine Nothwendigkeit. M der Vorlage handele es sich leider nur um Minderung von sogenannien Nebenkosten; das Institut und die Kosten⸗ der Gerichts vollzieher ollten mehr „bluten“. Besonders theinischen Gerichts volljieher gegenüber erscheine es nicht hlog als eine finanzielle Beeinträchtigung, sondern als ein 6 in diefer Weise jetzt vorzugehen. Für den der Annahme der Vorlage müßte jenen Beamten ein nicht ö hohes Minimalgehalt garantirt werden, Er beantrage, die Vorlage nicht einer Kommiffion von 14, sondern von A Mitgliedern zu überweisen. ; ö Dieser Antrag wurde abgelehnt und die Neberweisung an ene Kommiffion von 14 Miigliedern beschlossen. . Es solgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ z Abänderung der Gewerbeordnung. Der lautet:

Un die Stelle des 8. B der Gewerbeordnung treten folgende

en; Die Grtheilmmg von Tanz, Turn⸗ und Schwimmunterricht als Gewerbe. . bsmäßige Besorgung fremder Rechts 3 und bel Behörden wahrzuneh mender Geschãfte, ins andere die Abfassung der darauf bezüglichen schriftlichen Auf. kinn hntersaht werden, wenn Thatfachen vorliegen, welche die äͤfsigteit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Ge⸗ nere er t ers n. ; . Unter derselben Vorausfetzung können untersagt werden; Der ' Handel mit gebrauchten Kleidern. gebrauchten Betten Re er Wäsche . mit altem Metallgeraͤth und mch und derglelchen, fowie der KRleinhandel mit Garn⸗ nder Träum von Selde, Wolle, Baumwolle oder Leinen.

setzen. Gegen diese letzte Forderung würde sich prin⸗ zipiell gar nichts einwenden lassen, wenn sie nur überall durchführbar wäre. Die gegenwärtige Vorlage

aber schaffe thatfachlich nichts Anderes als reine Polizei⸗= willkür ober freies Ermessen, welches mit Willkür sehr nahe verwandt sei. Allen Leuten, welche eines der Gewerbe be⸗ trieben, die im 8. 35 der Gewerbeordnung aufgeführt seien, werde der Strick um den Hals gelegt, den die Verwaltung 7 sobald sie es für angemessen halte. Die Motive er⸗ larten, daß man auf das frühere onzessionswesen nicht zurückgreifen dürfe, und er sei darin vollhommen mit denselben einverstanden; die gegenwärtig vorgeschlagenen Bestimmungen aber litten unter denselben . und gewährten nament⸗ lich nicht die geringste rantie, daß die angedrohten Beschränkungen des Gewerbe betriebes gerade diejenigen träsen, welche der Gesetzgeber treffen wolle. Die Vorlage mache die Unterfuchung gewisser Gewerbebetriebe davon g hängig, daß „Thatsachen vorlägen, welche die Unzuwerlässig⸗ keit des Geiberbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbe⸗ betrieb darthäten“ Wie und won wem sollten diese Thatfachen festgestellt werden? und wer solle entscheiden, ob dieselben geeignet seien, die Unzuverlässigkeit darzuthun? In Betreff der Turn⸗ und Schwimmlehrer vermisse er alle sach= lichen Gründe. Mit der größten Ausführlichkeit seien die Winkelkonfulenten und Winkeladvokaten behandelt. Die Gründe eien auch hier nicht rationell. Diese Klasse von Ge⸗ werbtreibenden könne nicht entbehrt werden, glaube das Volk; sie entsprächen einem großen Bedürfniß. s Material sei sehr dürftig. Wenn der Entwurf an die Gewerbelommission verwiesen werde, so möchte er bitten, dann von der Regierung die vollftändigen Akten einzuziehen. Es gebe leinen Stand in anz Deutschland, der nicht ein räudiges Schaf e . enn man gegen die Patentanwälte nur einen Fall an⸗ führen könne, wolle man da die Erfinder und Techniker unter Vormundschaft stellen? Diese wollten solchen Schutz nicht! Für die Beschränkung der Auktionatoren führe man Mißstände in Sachsen und Braunschweig an, Warum wolle man das saubere Rezept dem ganzen Deutschland gehen? Wolle man blos Verordnungen auf dem Papier schaffen, so sei das Pul likum getäuscht. Man solle die Auktionatoren kontroliren, aber dazu brauche man die Gesetzgebung nicht. Man solle Gesetze machen nicht um vorüberge Launen willen. Auch die Gesindevermiether würden als böse Leute hingestellt, sie empföhlen schlechtes Gefinde als gutes. Hand aufs Benn, auch alle Mitglieder dieses Hauses hätten Zeugnisse, die sie nachher für falsch erkannt, aber. doch nicht widerrufen hätten, ausgestellt, Man schiebe auf die Gesindevermiether die Verschlechterung der Dienstboten: darüber habe man hier kein rechtes Urtheil, denn man sehe die Sache von dem einseitigen Standpunkt der Herrschaft an, die Dienst⸗ boten sprächen vielleicht von einer allgemeinen Verschlechte⸗ rung der Sr r Da gebe es nur ein Rezept: größere . eim Trödel habe man sich die Sache sehr leicht emacht, man habe geglaubt, mit den „hosen verkaufenden nglingen“ nicht viel Umstände nöͤthig zi haben, In der Thak fei' der Trödler da, üm, selbst ein armer Mann, den armen Leuten das r,, zugänglich zu machen! Daher könne er nur bitten, das Gesetz abzulehnen, und empfehle er auch hier die Selbsthülfe. Gönne man dem deutschen Volk ein wenig Ruhe, nach dem 2 des weisen Solon, oder, wenn die Konservativen von diesem Nichts hören wollten, nach dem Beispiel des =. Tacitus, der stets ein Vertheldiger der Aristokratie gewesen und der gesagt habe: ( Pessima respublica, plurimae leges

Der Abg. von HelldorffBedra bemerkte, mit dem Worte

rinzip der

Gewerbefreiheit nicht beseitigen, aber es sei die No)rłysoemndigkeit

treten. In diesem Sinne begrüße er die Vorlage mit Freu⸗ den. Der Vorredner hahe von korporativen Elementen gesprochen und von den Verdiensten des Centrums um die Gäwerbe— ordnung. Auf dem Gebiete des ar enen gehöre die Prioritaͤt den Konservativen. Hier

die polizeiliche natürlich nicht ; Voꝛ redner habe gesagt, die Gewerbeordnung habe das Prinzip und bei einer fattgefundenen Bestrafung die Versagung des Gewerbebeiriebes zu statuiren. Das sei richtig, aber praktisch absolut ungenügend. Die Fälle, in denen wirklich schon eine Bestrafung wegen Verbrechen oder Vergehen gegen die Sittlichkeit oder das Eigenthum staltgefunden habe, seien verhältnißmäßig selten gegenüber denen, in welchen ein offenkundiger . ; vorliege, die einem solchen Gewerbtreibenden obliegen sollten,

Der Reichstag beschreite hier nur den Weg, den man bezüglich der Schauspiel⸗Unternehmungen mit dem Gesetz vom 3. 1880 beschritten habe. 2 eine gewisse Willkür im richtigen Sinne könne nie auf diesem Gebiete etwas geschaffen werden. Würde der Abg. Braun, . e rung der Gesetzgebung leugne, namentlich in Bezug auf die Auktionatoren, die Denkschrift des Bundesraths über die Wanderlager und das Auttionswesen gelesen haben, so würde derfelbe wissen, daß in dieser Beziehung die begrün⸗ detsten Beschwerden in einem großen Theil Deutschlands be⸗ ständen. So lange das Auktionswesen vollkommen freigegeben fei, sei auch sein Vorschlag einer Kontrole desselben ,, lich. Der 1. Braun habe bei seiner Bemerkung über die Gefindevermiether ganz uͤbersehen, eine wie große Noth in dieser Beziehung existire, unzuverlässige Personen dieses Gewerbes bemächtigt hätten. Derselbe habe als Rezept fuͤr Alles wiederum die Selbsthülfe n Auf diesem Gebiete, im Kampfe gegen die Kon⸗ urrenz n . nicht helfen, die schützende und ordnende Hand der keit ) und die Aufgabe des Reichstags sei es, ihr diejenigen Mittel * gewähren. die es ihr moglich machten, diese Pflicht in irklichkeit zu üben.

Der 3 Günther (Sachsen) gab zu, daß allerdings einiger Muth dazu gehören würde, das Prinzip der Gewer be⸗ freiheit anzugreifen

hier könne das Publikum unmöglich

Punkt 7 nicht in Frage, weil Niemand von seiner Partei daran denke, dieses Prinzip anzugreifen. Ganz anders aber

liege die Sache, wenn man die großen und schädlichen Aus⸗

wüchse, welche aus der , entstanden seien, be⸗ schränken wolle, wie es z. B. bei den Wanderlagern u. A. bereits geschehen sei. Wenn dann der Abg. Braun sage, die

ervorgetreten, dem unberechtigten Kampfe des Eigennutzes, der Reklame gegen die ehrliche wirthschaftliche Arbeit entgegenzu

andele es sich einfach um Seite der Gewerbeordnung und der könne man mit korporativen Ordnungen helfen. Der Vor⸗

Konflikt mit den Pflichten und diefen letzteren gegenüber sei die Obrigkeit völlig machtlos.

uli

der das Bedürfniß zu einer Aende⸗

indem sich vielfach wirklich äußerst

der Unredlichkeit und der Unsolidität werde die

unde zu bekämpfen, da diese auf dem Boden der Zeit stehe. Für seine Partei aber komme dieser

Obrigkeit entbehren

Konservativen würden der Gewerbefreiheik einen Strick um ; den Hals legen, und ihnen etwas mehr Stabilität empfohlen

habe, so sei das für seine Partei, der man sonst immer allzu große Stabilität vorwerfe, äußerst interessant. Was den Hin⸗

weis des Abg. Braun auf den weisen Solon betreffe, der sei⸗

nen Mitbürgern empfohlen habe, bis zu seiner Rückkehr die

Ue wenn derselbe die Auswüchse der Gewerbefreiheit mit ihrer ganzen schädlichen Wirkung sähe, von seinem Grundsatze ab⸗ weichen würde. Der Abg. Braun habe dann gewarnt, man solle nicht zu viel Gesetze geben, in der liberalen Aera wären nur dringend nothwendige Gesetze gegeben worden. Er wisse nicht, woher es komme, daß dem Abg. Braun und seinen

Freunden jetzt die Gesetzgebung so unbequem werde, er glaube, das habe seinen Grund darin, daß die Gesetz⸗

ebung der Liberalen sich nicht bewährt habe. Die Herren agten immer, es lebe vor Allem das Prinzip! Gewerbefreiheit dürfe nicht beschnitten werden, seldst wenn viele Leute darüber zu Grunde gehen sollten. Dieses aber sei das der ünbeschränkten Konkurrenz, das

allerdings den Herren von der linken Allem werde von der linken Seite immer gesagt, die trete zu viel ein. Nenne man es, wie man wolle, da ewisse Maßregeln nothwendig seien, werde selbst die liberale artei nicht bestreiten können. Der Abg. Braun hätte aus den Motiven den entgegengesetzten Schluß ziehen müssen, daß man gerade die betreffenden Gewerbe konzessionspflichtig machen müßte. Denke man beispielsweise daran, welchen großen Schaden die Winkeladvokatur hervorrufe, so glaube er, habe der Staat eine doppelte Verpflichtung, hier einen Schutz eintreten zu lassen. Der Abg. Braun habe dann ferner behauptet, es handele sich in den Motiven heuptsach ch um preußische Zustände und in andern Staaten seien derartige nicht vorhanden. Darin müsse er demselben entscheden widersprechen. In seinem engeren Vaterlande seien die Zustände gerade so, wie sie in den Mo⸗ tiven geschildert seien, vielleicht noch schlimmer. Er hätte wünscht, der Abg. Braun hätte lieber, statt so viel die Mot zu studiren und allgemeine Prinzipien auszuführen, das tische Leben kennen gelernt, es würde das mäßiger gewesen sein. Abg. Braun über Tacitus als ,, der betreffe, so wiffe er nicht, wie die ser Gesekentwurf 3 den Jnteresfen! der Aristokratie in Verbindung stehen, falle. * i Wendung . min 3 22 . n Jünglingen wolle er nicht n . er ) 1 jetzt Uebelstände schten, bei denen nicht blos die Hosen verkauft, sondern w

eines folchen Gesetzes sei, daß die Herren auf der rechten

Die

ö ei das

System des reinen Mancheflerthums, welches bei einem großen ö. des Publikums in Mißkredit gekommen sei. Das möge te unbequem sein. Vor

olizei aber

64 nicht zu ändern, so glaube er doch, daß heute die elstände so schlimm seien, daß auch der Abg. Braun,

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in Was schließlich die . 4 gerade mit

Nock und Hosen ausgezogen 34 Abg. Richter (Hagen) bemerkte, das Eigeynthümliche