1881 / 134 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Mn. 134.

Berlin, Sonnabend, den 11. Juni

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Nichtamtliches. ficht nicht wisfmgh föhng sich heute noch nicht, darüher schlüsg Reich, wie, sie. gegenwärtig vorgeschlagen sei, werde

Preußen. Berlin, 11. Juni. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen 57) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes fort, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus— haltsatat für das Ctatsjahr 1881,32, auf Grund des münd— lichen Berichts der XX. Kommission über Kapitel 7a. Titel 10a. der sortdauernden Ausgaben im Nachtragsetat für das Reichs— amt des Innern (Deutscher Volkswirthschaftsrath'. ach dem Abg., von Bennigsen ergriff der Bevollmächtigte . ö. Staats-Minister von Boetticher, wie olgt das Wort:

ip Herren! Ich habe aus den Ausführungen des Herrn Vor— radners zu meinem Bedauern entnommen, daß auch bei ihm noch Jill nd Tendenz der Institution, für welche gegenwärtig die Mittel hon Ihnen erbeten werden, nicht richtig aufgefaßt worden ist. Wenn G sch wirklich darum handelte, ein Nebenparlament zu schaffen, enn Kätper ins Leben zu rufen, welcher mit selbständigen Befug⸗ nisen megrüstet, die Vorlagen der Regierung in einer auch für die ian tadien maßgebenden Weise seinen Berathungen zu unter- än it se würde ich die Schlußfolgexungen und die Argun— wei n Herrn. Vorredners theilen können. Die Sache

is er licht so. gedacht und ich glaubte nach den

len, die ich bei der ersten Lesung gemacht habe, vor dem n geschützt zu sein, als ob es sich bei der Institution be Mwirthschaftsraths um irgend etwas anders handele, als um einen schberstandigen Beirath, J.

Meine Herren, ich will auf die politischen Betrachtungen, welche der . Vorredner, gemacht hat, nicht eingehen, nur Kahn den Vorwurf darf ich die verbündeten Regierungen in Shutz nehmen, und ich habe das auch schon bei der siheten Berathung gethan, daß sie irgendwie gesonnen sind, die po⸗ litische Wirksamkeit dieses hohen Hauses zu beeinträchtigen.

Der Hr. Vorredner hat im letzten Theil seiner Ausführungen nich daran erinnert, daß ich gemeint hahe, die Zusammensetzung des Volkewirthschaftsraths, wie sie geplant ist, gebe keine ausreichende Ge—⸗ währ , daß die nöthige und ausreichende Sachkunde in ihm vertreten ei. Ih habe nicht in dem Sinne, wie der Hr. Vorredner es behauptet hat,

dies Ausführungen gemacht, sondern ich habe, nur gesagt und sagen wollen: es mag dahin gestellt bleiben, daß bei der Komposition des Volkswirthschaftsraths, wie sie gegenwärtig getroffen ist, auch das . alle Zeiten Richtige getroffen ist. Ich habe dem Hrn. Abg. vdewe erwidert, ich lasse mich gern in eine Diskussion darüber ein, ob nicht eine zweckmäßigere Zusammensetzung des Volkswirthschafts⸗ raths herzustellen sein wird. Daß aber die Institution selbst für die Zwecke, die wir verfolgen, die richtige ist; davon sind in der That die Reichsregierung und die verbündeten Regierungen überzeugt ge—

machen, ob man die Mittel für einen solchen Volkswirthsch̃ufts bewillige. Nun, meine Herren, ein fd! 6 doch , der Anfang ist allerdings in Preußen gemacht ihn sortzusetzen und zwar in ungemessene Zeit fortzusetzen, die wichtigen Interessen, welche Pezifisch aus den Gebieten der anderen Bundesstacken mit derselben Berechtigung wie die preußischen zur Geltung zu bringen sind, von der Vertretung im Vol kswirthschaftsrath auszuschließen, das würde nicht rathsam und nicht zweckmäßig sein.

Meine Herren, aus allen diefen Gründen kann ich Ihnen nur empfehlen, versagen Sie der Regierung die Mittel für diefes zur In— formgtion bestimmte Institut nicht; ich möchte auch noch darauf auf⸗ merksam machen, daß es doch wohl Beachtung verdient, daß, wenn die Regierung zu ihrer eigenen Belehrung, zu ihrer eigenen Information eine solche Forderung stellt, die an sich ja fachlich, d. h. dem sach⸗ sichen Zwecke nach auf keinen großen Widerstand stößt, daß man die ihr doch nicht vorenthalten sollte, Meine Herren, wa wir erftreben ist, wie gesagt, eine besser: Vorbereitung, geben Sie uns die Mittel, ich bin fest überzeugt, daß Sie damit den Interessen des Reichs ö der Gesetzgebung einen wesentlichen Dienst geleistet haben werden.

Der Abg. Dr. Rentzsch (auf der Journalistentribüne schwer verständlich) empfahl die Annahme des Kommissionsantrages. Wenn man behaupte, daß der Reichstag in seinen Rechten durch den Volkswirthschaftsrath geschäbigt werde, so überfehe man, daß in letzterem nur wirthschaftliche, keineswegs politische Fragen zur Erörterung kommen sollten. Es sei von großem Werth, daß die an den Reichstag kommenden wirthschaftlichen Vorlagen vorher einer Kritik Sachverständiger unterlegen hätten. Für die Institution spreche, daß sich der Handelstag in seiner Mehrheit für dieselbe erklärt habe. Zwar hätten die großen Städte im Allgemeinen eine ablehnende Haltung an⸗ genommen; das sei indessen um so weniger von Bedeutung, als es hier vornehmlich auf die Stellung der Industriebezirke ankomme.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. von Schorlemer habe gesagt, in der liberalen Aera sei so überaus viel Geld verausgabt und verschwendet worden, daß die hier geforderten 84 000 66 dagegen eine Kleinigkeit seien. Er müsse indessen darauf hinweisen, daß Niemand häufiger als die Fortschritts⸗ partei gegen übertriebene Geldforderungen in der Opposition gestanden habe. In der That handele es sich bei dieser Orga⸗ nisation um eine Sektion eines Staatsraths, in der dem Bundesrath gegenüber eine Verstärkung des Stimmenverhält⸗ nisses zu Gunsten Preußens sich geltend mache. Man sage zwar, das komme nicht in Betracht, weil die Thätigkeit des

wesen. Meine Herren, um noch einmal zu kennzeichnen, welche Absicht

wir bei dieser Institution gehabt haben, kann ich nichts besseres thun, als wie Ihnen einen Passus vorlesen aus einem Schreiben, welches von dem Herrn Reichskanzler an die verbündeten Regierungen ö und in welchem das Ziel und die Zwecke des Volks wirthschaftsraths fich klar zeigen. In diesem Schreihen heißt es:; Die Aufgabe des Volkswirthschaftsraths für Preußen ist in dem 8. J der Verordnung vom 17. November angegeben: derselbe soll einen technischen Beirath Sr. Majestät des Königs in den jenigen die wirthschaftlichen Interessen von Handel, Gewerbe, Land⸗ und Forstwirthschaft betreffenden Fragen bilden, welche der Regelung im Wege der Gesetzgebung oder der Königlichen Verordnung unter— Kägzn, und es würde ein deutscher Volkswirthschaftsrath in gleicher Wößse wöormatorischen Zwecken für den Kgiser und das Reich zu Nenen hahen. Bei der Vorbereikung der Gesetzesvorlagen, welche dus wirlscaftliche Leben der Nation berühren, hat es bisher an eher Stelle gefehlt, wo derartige Vorlagen einer geregelten Kritik dur. Suhberständige aus den zunächst betheiligten Kreisen unter⸗ zosen werden konnten. Ohne Kenntniß von den Eindrücken, welche die heabsichtigten Anordnungen guf, die Kreise machen, deren he⸗ sondere Verhältnisse dadurch berührt werden, konnte bisher Sx. Ma⸗ lestit dem Könige bei der Unterhreitung bon Geseßentwürfen zur Henehmigung für die Zweckmäßigkeit derselben nicht stets das un= bedingt erforderliche Maß von Sicherheit gewährt werden, Nun, meine Herren, hieraus ersehen Sie, daß in der That jede politische Tendenz fern gelegen hat, daß es sich nur darum gehandelt hat, eine Lücke auszufüllen, die bei der Vorbereitung der Gesetzesvor⸗ hagen für Bundesrath und Reichstag bemerkbar und fühlbar geworden isß. Ih Habe schon' neulich daran erinnert, daß der Umstand, daß man zunächst mit der Schaffung des preußischen, Volkswirthschafts⸗ mnths vorgegangen ist, seine Entstehung der Betrachtung verdankt, daß es unmöglich war, die beiden wichtigsten Gesetze, die jetzt den Reichstag beshäftigen, noch einem zu bildenden dentschen Vol kswirthschaftsrath vor⸗ ngen. Meine Herren! Es war von vorn herein die Absicht; und es muß, nahdem der preußische Volkswirthschaftsrath einmal ins Leben gerufen maden ist, erst recht die Absicht sein, für die Gesetzesvorlagen, die Undegrath und Reichstag beschäftigen, dieselbe Institution nutzbar mchen, Es kann nicht genügen, und ich meine, es könnte auch m dentschen Volksvertretung nicht genügen, daß allein für einen mkularstaat eine Inffitution besteht, die ganz ohne Mühe und mit halben Leichtigkeit für das ganze Reich nutzbar gemacht werden kann. Wenn der ö. Vorredner gemeint hat, daß mit der Herstellung e dentschen Volkswirthschaftsraths, rep. mit der Bewilligung zr gegenwärtig von Ihnen geforderten Mittel, der Reichstag n mpralisches Engagement für die Dauer der Bewilligung derselben ittel eingehe, so kann ich diese Auffassung nicht theilen. Das Alerdings ist richtig, daß wir zur Zeit auf dem Stand unkt stehen, deß der Volkswirthschaftsrath eine Institution ist, die sich bewähren nid, und ich glaube, wir werden in dieser Auffassung durch die Er; ahtüngen, die wir mit ihm machen, je länger, um so mehr bestärkt werden. Sollte sich dies indessen nicht bestätigen und Jollten wirklich die Befürchtungen, die der Herr Vorredner an die Institution, des Yollewirthschaftsraths geknuͤpft hat, eintreten, so würde es keinem parlament zu verdenken sein, wenn es die Mittel absetzte, die es in diesem Jahre bewilligt hat, . . . Meine Herren! Es ist davon gesprochen, daß die Form 3 menten errege, daß man aber der Sache selbst, alsg der Her— tell (ner ausreichenden und genügenden Information r die Regierung nicht entgegen sei. Nun, meine Herren, ich würde für meine Person nichts dagegen, haben, kenn in dem Dispositiv dieses Titels, der jetzt Ihrer Berathung unterstellt wird, eine Aenderung etwa dahin vorgenammen würde, man die geforderte Summe zu sachverftändigen Informationen ie Regierung bewilligt, die sie einzuziehen hat, für die wirth= shaftliche Vorlage, Aber, meine Herren, das allerdings glaube ich Ihnen auch nicht verfprechen zu köhnen, daß wir diese fachlichen In- formationen nach unserer gegenwärtigen Auffassung anderswo suchen erden, als bei einem Kollegium von Männern, das aus den ver⸗ Fiedenen Interessengruppen des Reichs zusammengefetzt ist. das durch de und Gegentede fing Meinungen austauscht über die wirth—

schaftz hen Voria ; gen der Regierung. ! rn. Abg. Reichensperger und unter

Mine Herren! Es ist vom

Zustimmung auch des Hrn. von Bennigsen gesagt worden, die Materie

Volkswirthschaftsraths sich in dem vorbereitenden Stadium der Gesetzgebung bewege. Daß dies aber keineswegs ohne Bedeu⸗ tung sei, zeige die deutsche Verfassung, welche in den Bundes rathsausschüssen, wo jeder Staat nur eine Stimme habe, ein Korrektiv gegen die Stimmvertheilung im Plenum geschaffen habe. Er gehöre nicht zu den besonderen Verehrern des Bundesraths, habe aber doch keine Veranlassung, dessen Autorität zu schwächen, um so weniger, da die Insti⸗ tution lediglich zur Verstärkung des Einflusses des Kanzlers beitrage. Wenn man den Reichstag in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung nicht zur Vertretung der realen Interessen geeignet halte, so ändere man dieselbe. Einerseits saͤßen aller⸗ dings viel abhängige Beamte hier, andererseits sei aber die Zahl der im Leben stehenden reichen Leute, welche ein Mandat annehmen könnten, in Deutschland nicht sehr groz; und diese geringe Zahl würde durch die neue Institution noch vermindert werden. Die Klagen des Abg. von Schorlemer über mangelhafte Vertretung der Interessen des Grundbesitzes seien unzutreffend, da im Reichstage allein, ausweislich der Liste, 148 Gutsbesitzer seien. Was allerdings nur gering vertreten sei, das sei der mittlere und kleine Grundbesitz. Diesem Mangel habe indessen auch der Volkswirthschaftsrath in Preußen nicht abgeholfen. Wenn der Reichstag die geforderte Summe einmal bewilligt habe, dann sei man bezüglich der Ablehnungsfrage im nächsten

ahre in einer weit schwierigeren Lage; es sei daher gerathener, sich von vornherein abwehrend zu verhalten. Das Interesse an einer besonderen Interessenvertretung sei übrigens in dem Volke seit den letzten Neuwahlen ganz geschwunden; auch der bekannte Brief des Reichskanzlers an die Handelskammer in Plauen sei keineswegs durch ein Verlangen der letzteren nach einem Wirthschastsrath veranlaßt gewesen; die Herren hätten im Gegentheil nur den Wunsch ausgesprochen, daß die Gesetz⸗

entwürfe künftig früher bekannt würden. Der Han⸗ k habe s. Z. die offizielle Nachricht von der Einrichtung der preußischen Institution mit kühler Zurückhaltung aufgenommen, und die sächsischen Kon⸗

servativen hätten dieselbe sogar als eine napoleonische Einrich⸗ tung zurückgewiesen. Es sei darauf hingewiesen worden, daß, wenn die Mitglieder des Vollswirthschastsraths auch nicht als Produzenten Sachverständige wären, sie es doch als Konsu⸗ menten seien. Als solche seien sie aber nicht hineinberufen worden, es müßte dann vielmehr erst ein besonderer Kon⸗ fumtionsrath geschaffen werden. Wie mangelhaft die Sach⸗ kunde im Volkswirthschaftsrath vertreten sei, habe sich bei dem Unfallversicherungsgesetz gezeigt, bei dem es doch haupt⸗ sächlich auf das Urtheil solcher Männer angekommen sei, die mit dem Versicherun gswesen vertraut seien: dennoch habe sich kein folches Mitglied in demselben befunden. Das einzige taugliche Mittel, für wirthschaftliche Vorlagen eine brauchbare Basis zu schaffen, seien die Enqueten; allerdings müßten die⸗ selben nach englischem Muster unter Anwendung des Kreuz⸗ 6 ich gehen. K . eerndorff (Bedra) erklärte, der Vorredner werde die Thatfache nicht aus der Welt schaffen, daß von allen wirthschaftlichen Interessen das der Landwirthschast ind besonders des Bauernstan des bisher am wenigsten seine Ver⸗ tretung gefunden habe. Daß der Volkswirthschaftsrath dem Reichstage ernstlich Konkurrenz machen werde, glaube er nicht, da doch die Kompetenzen beider völlig verschieden seien. Der Abg. von Bennigsen habe mit Emphase die idealen Inter⸗ essen der liberalen Gesetzgebung hervorgehoben. Er (Redner) habe aber den Eindruck, als ob dieselben niemals weniger ihre Vertretung gefunden hätten, als in der liberalen Aera und der Karnpf, welcher jetzt entbrannt, sei, sei eine nothwendige Reäktion gegen diese zinseitig Interessen⸗ vertretung. Er glaube, die Institution für das

dem Widerspruch mit der Thatsache,

dem praktischen Bedirsnisse entsprechen und ihre Ausgestaltrmg in der Zukunft finden. Es würde falsch sein, wollte man durch eine gesetzliche Grundlage eine folche Instüuntion fest⸗ legen, Eine solche Institution müsse sich im Laufe der Zeit bewähren und herausbilden und die Bewährung werde ab⸗ hängen von der Umsicht und dem Berständniß, mit welchem bie Negierung von der Institution Gebrauch mache. Er glaube, das Haus sollte nicht anftehen, die geringen Mittel, die dazu gefordert würden, in dem Vertrauen zu bewilligen, daß ein richtiger Gebrauch davon gemacht werde.

In namentlicher Abstimmung wurde darauf die Forderung von 4 00 M mit 153 gegen 162 Stimmen abgelehnt.

Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des zoll⸗ tarifs in Verbindung mit der Berathung des dritten Be⸗ richts der Kommission für die Petitionen (Petitionen aus Meerane und Glauchau c., betreffend die Höhe des Zolls auf unbedruckte Zeugwagrem).

Nach den Vorschlägen der Regierung sollen die Zollsätze für unbedruckte und bedruckte Tuch⸗ und Zeugwaaren, die jetzt 135 resp. 150 6 betragen, folgendermaßen moifizirt werden: Die Waaren werden eingetheilt in gröbere Waaren mehr als 290g pro Quadrat⸗Meter schwer und feinere Waaren welche leichter als 200 g pro Quadrat⸗Meter sind die groben Waaren sollen auch in Zukunft den Zoll von 135 resp. 150 6 bezahlen; der Zoll für die feineren aber soll, sowohl für die bedruckten wie für die unbedruckten Waaren, 220 6 pro 100 kg betragen.

, n hatte der Abg. Sonnemann folgenden Antrag ge⸗ ellt?

; Der Reichstag wolle beschließen: ; die 55. 1— 3 des Gesetzentwurfs ö. folgender Fassung anzunehmen:

Der Zolltarif zu dem Gesetze, betreffend den Jolltarif des Deutschen Zollgebiets und den Ertrag der Zölle und der Tabak⸗ steuer, vom 15. Juli 1829 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite M) wird in nachstehender Weise abgeändert: ö

An Stelle der Positionen d. 5 und 6 der Nr. 4 treten fol- gende Bestimmungen:

d. 5 unbedruckte Tuch⸗ und Zeugwaaren, soweit sie nicht zu Ziffer 7 oder 8 gehören, 4. im Gewicht von mehr als 200 g auf den Quadrat⸗

meter Gewebefläche .. o . für 190 kg,

6. im Gewichte von 299 g oder weniger auf den. Quadratmeter Gewebefläche J für 109 kg

d. 6 . bedruckte KRaaren, soweit sie nicht zu den Fußdecken ge⸗ hören, im Gewichte von mehr als 29) g auf ben Quadrat- meter Gewebefläche; ferner Posamentier⸗ und Knopfmacher⸗

waaren; Plüsche; Gespinnste in Verbindung mit Metall⸗ , d, . sür 100 kg.

e bedruckte Wagren, soweit sie nicht zu den Jußdecken ge⸗ hören, im Gewichte von 200 g oder weniger auf den Quadratmeter Gewebefläche . 200 6.

für 100 kg. 83.2

Die Bestimmung im S§. 3 des m n . vom 15. Juli

1879 leidet auch auf die vorbezeichneten unbedruckten und bedruckten

Tuch⸗ und Zeugwaaren .

5. 3. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1881 in Kraft.

Ferner hatten die Abgg. Loewe (Berlin), Sonnemann, Dr. Dellbrück und Dr. Witte (Mecklenburg) beantragt:

Der Neichstag wolle beschließen:

1) An Stelle des §. 1 zu setzen:

Der Zolltatif wird in nachstehender Weise abgeändert: An Stelle der Nr. 41 Litt. c. ad a. zu setzen:

hartes Kammgarn, gesponnen aus Glanzwollen, Mohair⸗. Kameel⸗ oder Alpakka⸗Haaren, nicht gemischt mit anderen Spinnmaterialien, einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes ungefärbt 160 kg 3 M.

2) 5. 2 zu streichen.

Der Abg. von Kardoff erklärte sich bereit, die beantragte Erhöhung des Zolles für wollene Gewebe zu bewilligen, da alle Interessenten darüber einverstanden seien, daß nur auf diesem Wege der großen Roth in den sächsischen Weber distrikten abgeholfen werden könne. Eigentlich sei es seine Absicht gewesen, bei der dritten Lesung den Antrag zu stellen, die Regierung zu einer umfassenden Enquete über die Woll⸗ zölle aufzufordern, er habe aber geglaubt, hiervon Abstand nehmen zu müssen, um nicht in manchen Kreisen unerfüllbare Hoffnungen zu erregen. Dennoch gebe er der Regierung an⸗ heim zu erwägen, ob eine solche Enguete nicht angezeigt sei; sollte dieselbe ergeben, daß die Zollerhöhung für Kammgarne nicht den Erfolg gehabt habe, die inländische Kammgarn⸗ spinnerei so zu entwickeln, wie man bei der Berathung des Zolltarifs erwartet habe, so sei er seinerseits gern bereit, im Interesse der Webereien den Garnzoll wieder herab zusetzen. Auf die allgemeinen theoretischen Betrachtungen, die der Abg. Bamberger auch an diese Position wieder geknüpft habe, daß man um 200 Jahre zurückgekammen sei u. s. w., wolle er nicht näher eingehen; offenbar habe der ge⸗ nannte Abgeordnete diese allgemeinen Redensarten nur ge⸗ macht, um den Widerspruch zu verdecken, in den derselbe sich durch seine Abstimmung über den Traubenzoll mit seinem Freihandelsprinzip gesetzi hahe. Der Abg. Bamberger würde viel besser gethan haben, statt dieser akademischen Betrach= tungen einfach zu erklärren: wenn ÄAlles einen Zoll habe, so sehe derselbe nicht ein, weshalb nicht auch die Winzer eines Wahlkreises einen Joll bekommen sollten. Die Unfehl bar= keit, welche die Freihändier bei der J

,, ,, Theorie immer in AÄnspruch nähmen, 0 ö. 9. 1. deutschen Universitäten keinen einzigen bedeutenden; Do⸗ zenten mehr gebe, der den wirthschaftlichen J Abgg. Bamberger, Delbrück, Braun 20. iheile. Dieser Um⸗ stanß deweise, daß der Standpunkt jener Herren, der vor 36 Jahren wohl eine Berechtigung, gehabt habe, heute wissen= schasllich überwunden sei. (Der Redner wollte noch weiter auf die allgemeinen zollpolitischen Erörterungen eingehen, wurde aber! vom Präfidenten darauf aufmerksam gemacht,