1881 / 171 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

laözsg Oeffentliche Ladung.

Die Frau Dorothea Horn, geborene Lewin hier⸗ selbst, vertreten durch den Rechtsanvoalt Meinhardt Hierselbst, klagt gegen ihren Chen ann, den Colpor⸗ teur Simon Elias Horn, früher hier in Gnesen wohnhaft, jetzt angeblich in NUmerika, wo aber sein Aufenthalt unbekannt ist, auf Ehescheidung wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage:

die Ehe zwischen den Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ihm die Kosten aufzuerlegen.

Klägerin ladet demnach den Beklagten zur münd—⸗ Lichen Verhandlung des Prozesses bor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts in Gnesen auf

deu 29. Oktober 1881, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude desselben, Zimmer Nr. 10, mit der. Aufforderung, einen bei dem hiesigen Land— gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertre⸗ zung zu bestellen.,

Zwecks öffentlicher Zustellung an den Beklagten Simon Elias Horn wird dieser Auszug aus der Klage hierdurch bekannt gemacht.

Gnesen, den 19. Juli 1881.

ö Fontana, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 26404

Spezial⸗Konkurs⸗Froklam.

Da über das dem Dr. med. Julius Caesar Lud⸗ wig . in Hamburg gehörige, in Altona

Schulterblatt Nr. 30 und 32 belegene und im Altongischen Stadtbuche Band Nr. 8, Fol. 277,

303, Vol. H. Fol. 89, 90, 91, H. H. 145, 162, sowie II. VI. Fol. 303, 304, 305, 305 b., 364, 354 h. und 372 beschriebene Erbe auf Grund dez vollstreckbaren Er⸗ kenntnisses des Königlichen Landgerichts, Civilkam= mer II. zu Altona vom 29. Juni 1881 und in Folge Antrages des klägerischen Mandatars, Rechtsanwalts Gir rg hierselbst, die Zwangsvollstreckung im Wege des Spezial-Konkurses erkannt worden ist, so werden Alle und,. Jede, welche an, dieses Erbe aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protokollirten Gläubiger, hierdurch bei Vermeidung der Ausschließung von dieser . aufgefordert, solche binnen 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams und spätestens

am 19. September 1881, Mittags 12 Uhr, als dem Peremtorischen Angabetermine, im unter⸗ zeichneten Amtsgerichte, Auswärtige unter gehöriger Prokuraturbestellung, anzumelden und eine Abschrift der Anmeldung beizufügen.

Zum öffentlichen Verkaufe des beregten Grund— stücks ist Termin

auf den 26. September 1881 anberaumt worden, an welchem Tage, Nachmittags 5 Uhr, die Kaufliebhaber sich im hiesigen Amts⸗ gerichte, öimmer Nr. 10, einfinden wollen.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termine in der Gerichtsschreibexei des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts, Zimmer Nr. 25, eingesehen werden.

Altona, den 19. Juli 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung N.

. Aufgebot.

Der Hüfner Carl Hanke zu Prettin hat das Auf⸗ gebot der folgenden Urkunde: Ausfertigung des Kaufvertrages vom 11. März 1837 nebst der Nachtragsverhandlung und des Hypothekenscheins von demselben Tage als Ur⸗ kunde über die im Grundbuche von Prettin Bd. III. S. 41 Bl. 104 Abth. III. Nr. 3 für Johann Gottfried Große und dessen Ehe⸗ frau Johanne Dorothea, geb. Roch, einge⸗ tragenen 100 Thlr. oder 300 4M. Jahrgelder, und der . Carl August Schmager zu Naun⸗ dorf das Aufgebot über nachstehende Urkunde: . Kaufvertrags vom 12. Juni 1830 nebft Nachtragsverhandlungen vom 2. Ok⸗ tober 1830, 17. Dezember 18530, 28. Februar 1831 und 1. Juni 1831, sowie Hypotheken⸗ scheinz vom 25. November 1833 als Urkunde über die im Grundbuche von Naundorf Bd. J. Bl. 24 Abth. III. Nr. 5 für Johann Georg Schmager eingetragenen 125 Thlr. oder 375 S6 rückständige Kaufgelder beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 25. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Prettin, den 14. Juli 1851. Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot. Der Ackermann Hermann Hoffmeister zu Rosdorf

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Gigenthünter des zn verpfändend en -zrund besthes ic allhler vorlauftß alm ger ffn denden z

Bezugnahme auf i d wie hen haben; so werden unter vom 18. Junt 1812

26409

Eigenthums⸗ oder Ober -Eigenthumsrechten, in hypo⸗ thekarischen und fonst bevorzugten Forderungen, in Reallaften, Abfindungs Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗An⸗ sprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf Dienstag, den 27. September 1881, Morgens 10 Uhr,

angesetzten Termine anzumelden.

Durch Lie Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu ö der Landes⸗Creditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes-Creditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek nicht eingeräumt werden soll. .

Von der Anmeldungspflicht sind nur diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗-Creditanstalt Certifikate ausgestellt worden. ;

Wegen Dringlichkeit der Sache wird das Ver⸗ fahren als Feriensache hezeichnet und läuft daher die Anmeldepflicht innerhalb der Ferien.

Göttingen, den 14. Juli 1881.

Königliches Amtsgericht. Wagemann.

labior Aufgebot.

Der Ackermann Johann Rudolph Doehne, Ru⸗ dolphs Sohn, zu Breitenbach, hat, unter Glaub⸗ haftmachung eines mehr als zehnjährigen Besitzes, den Antrag, auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens gestellt, bezüglich, des in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Breitenbach bisher nicht ver⸗ zeichnete, im alten Kataster unter der Bezeichnung:

J. Nr. 4 Acker 2 Qu.⸗Rth. eingetragenen Grundstücks soweit dasselbe bei der neuen Gemarkungsvermessung zu dem Grundstück der Gemarkung Breitenbach:

Kart. Bl, 9 Parz. 638 im Hahn 85,21 Ar swelches sich im Eigenthum des Antragstellers be⸗ findet), gemessen und in ihm enthalten ist. Alle Diejenigen, welche Rechte an diesem Grundver⸗ mögen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 3. November 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Ter- mine anzumelden, widrigenfalls dem gen. Doehne das Recht zuerkannt wird, sich als Eigenthümer des Grundstücks eintragen zu lassen, und sie nicht nur ihr Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund- buchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr gel⸗ tend machen können, sondern auch ihr Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte bis zum Auf⸗ gebotstermine angemeldet und demnächst; auch ein⸗ getragen sind, verlieren.

Cassel, den 19. Juli 1881.

Königliches Amtsgericht, Abth. J.

F *

gez. Hützeden. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Kohlhepp.

II.

Aufgebot.

Auf Antrag des Vormundes der am 9. Juni 1824 eborenen landesabwesenden Ursula Sterzinger von

Zrünn, über deren Leben seit länger als 10 Jahren

keine Nachricht vorhanden ist, ergeht die Aufforde⸗ rung

1) an die Verschollene Ursula Sterzinger, späte⸗ stens im Aufgebotstermine, welcher auf

Mittwoch, den 7. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt wird, persönlich oder schriftlich heim hiesigen Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt wird,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf— gebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Münnerstadt, den 20. Juli 1881.

Königliches Amtsgericht. L. S.) Leitschuh. ur Beglaubigung: Der Kgl. Gerichtsschreiber: Lederer.

e. Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Bulle als Verwalters des Nachlasses der am zweiten April d. J in hiesiger Krankenanstalt verstorbenen Dienst⸗ magd Antoinette Friederike Gerhardine Roggemann, der am 8. April 1837 zu Schweiburg in Oldenburg geborenen Tochter des verstorbenen Müllers Johann Christian Friedrich Roggemann und der gleichfalls verstorbenen Margarethe Sophia, geborenen Bartels, werden die Erben der verstorbenen Dienstmagd Roggemann hierdurch aufgefordert, ihre Erhrechte spätestens in dem auf

Dienstag, den 29. November 1881, . . Nachmittags 4 Uhr, in der Amtsgercchtsstuhe unten im Stadthause Nr. 9 anberaumten Aufgebotstermine anzumelden. Die—

jenigen, welche ihr Erbrecht anzumelden unterlaffen sollen mit demselben gusgeschlossen werden. . Bremen, den 15. Jull 1351. Das Amtsgericht.

gez. Blendermann. Zur Beglaubigung: Girgud, Gerichtsschreiber. 26425 Ausschlußurtheil.

In Sachen, betreffend das Aufgebot verlorener

Hypothekenurkunden und angeblich getilgter Hypo—

thekenposten F. 1 = 5 / o, erkennt das Königliche Amts⸗

gericht zu Gottesberg durch den Amtsrichter Arndt:

für Recht:

J. die Hypothekenurkunden:

a. über 43 Thaler 13 Silbergroschen rechtskräf⸗ tige Forderung nebst fünf Prozent Zinfen und 25 Silbergroschen Eintragungskosten, einge⸗ tragen für den Lederhändler Robert Jurinke in Waldenburg gemäß Requisition des Pro⸗ zeßrichters vom 22. September 1862 auf. Grund des Urtels vom 12. September 1865

zufolge Verfügung vom 6. Oktober 1862 auf

dem Grundstück Nr. 138 Gottesberg in Ab⸗— theilung II. Nr., 8. -. b. Über 36 Thaler 4 Silbergroschen 2 Pfennige rechtskräftige Forderung nebst fünf. Prozent Zinsen und 25 Silhergroschen Eintragungs⸗ kosten, eingetragen für den Lederhändler Ro⸗ bert Jurinke in Waldenburg, gemäß Requi= sition des ö vom 23. September 1868 auf Grund des Urtels vom 12. Sep= tember 1862 zufolge Verfügung vom s. Ok tober 1862 auf demselben Grundstück in Ab⸗ theilung III. Nr. ), j C. über 35 Thaler 15 Silbergreschen 3 Pfennige rechtskräftige Forderung nebst fünf Prozent Zinfen, 1 Thaler 6 Silbergroschen Proßeß⸗ und 25 Silbergroschen 6. Pfennige Cintra—, gungskosten für den Lederhändler R. Jurinke in Waldenburg, eingetragen auf Grund des Mandats vom 9. September 1862 gemäß Requifition des Prozeßrichters vom 39. Ok= tober 1862 zufolge Verfügung vom 6. No⸗ vember 1867 auf demselben Grundstück in Abtheilung III. Nr. 19. welche drei Posten dem Glasermeister J. Endler zu Waldenburg in Kraft der Assignation über— wiesen worden sind, ohne daß dies auf den auf⸗ gebotenen Hypothekenurkunden vermerkt worden

wäre,

werden für kraftlos erklärt. .

II. I) dem Wilhelm Rother in Skohl, Kreis Jauer, werden seine Rechte auf die Hypothekenpost von 200 Thalern Darlehn, eingetragen für den Stadtbrauer Carl Rother in Gottesberg in Abtheilung III. Nr. 2. des dem Handels mann August Albrecht gehörigen Grundstücks Nr. 107 Gottesberg aus der gerichtlichen Schuld und Hypothekenverschreibung vom 2. Juni 1842 zufolge Verfügung vom 12. August 1842, vorbehalten;

2) der Wittwe Louise Büttner in Nieder⸗Herms⸗ dorf, dem Grubenaufseher Traugott Büttner in. Gottesberg und, dem, Tischlergesellen Richard August Louis Büttner, z. 3. un⸗ bekannten Aufenthalts werden ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 67 Thalern, ein⸗ getragen für den Berghauer Christian Hein⸗ rich Büttner in Abtheilung 11I. Nr. 2 des Grundbuchs des der Wittwe Auguste Franz, geb. Seidel, gehörigen Grundstücks Nr. 25 Gottesberg (und von da übertragen guf die Grundstücke Nrn. 68, 242, 244, 426 Gottes- berg) aus dem Hypothekeninstrument vom 18. August 1815 zufolge Verfügung vom 22. Juli 1851, vorbehalten;

3) die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen J Jarl. Rother und

hristian Heinrich Büttner werden mit ihren Ansprüchen auf die zu 1 und 2 bezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen;

4) es werden ferner ausgeschlossen die unbekann⸗

ten Rechtsnachfolger; .

a. der Tyrold'schen Fundation von Gottes berg mit ihren Ansprüchen auf die Hypo— thelenpost von 24 Thalern 5 Silbergroschen

1814 eingetragenen 40 Thlr. Courant Kaufgelder erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gröningen durch den Amtsrichter, Heine

; für Recht:

I) die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 40 Thlr, eingetragen für den August Breuf zu Gröningen, in Abtheilung III. Nr. resp. der den Besitzern Dekonom Friedrich Spillecke und Ehefrau des Ackerbürgers Carl Weymann, Johanne, geb. Hartge, zu Gröningen gehörigen Grundstücke aus der notariellen Urkunde rom 16. April 1815 werden mit ihren Ansprüchen an die Post ausgeschlossen, ;

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Spillecke auferlegt.

Gröningen, den 9. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. gez. Heine.

26423 Im Namen des Königs!

In der Neubauer schen Aufgebotssache, betreffend das öffentliche Aufgebot der im Grundbuche der in n von Gröningen, Band II. Blatt 291, Abthei⸗ ung III. Nr. 2 aus dem Kaufkontrakte vom 6. April 1814 für den Peter Ruthemann und dessen Ehefrau eingetragenen 10) Thaler Courant, erkennt das Kö= nigliche Amtsgericht zu Gröningen durch den Amtz⸗ richter Heine

für Recht,

1) die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 1990 Thlr. Courant, eingetragen für den Peter Ruthemann und dessen Ehefrau zu Grö⸗ ningen in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Be⸗ sitzer Bäckermeister Ferdinand Neubauer zu Gröningen, gehörigen Grundstücks aus dem Kaufkontrakte vom 6. April 1814, werden mit ihren Ansprüchen an die Post ausgeschlossen,

Y die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Vorbesitzer Bäckermeister David Söchting zu Last gelegt.

Gröningen, den 9. Juli 1881.

Königliches Amtsgericht. gez. Heine.

26421] Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot folgender Grundstücke: ;

a. der Steuergemeinde Buke: Flur 16 Nr. 21, 57, 80, g9, 216, Flur 13 Nr. 203, Flur 26 Nr. 19, Flur 18 Nr. 447,

Flur 13

b. der n ,, Lippspringe: 11

. Flur 7 Nr. 851/0610, Flur 6 Nr. 403, Flur 7 Nr. 1410, 1411, Flur 9 Nr. 62, Flur 31 Nr. 133,

e. der Steuergemeinde Benhausen: Flur 13 Nr. 26, Flur 15 Rr. 234,

d. der Steuergemeinde Neuenbeken: Flur 9 Nr. I6J, Flur 7 Nr. 103,

e. der Steuergemeinde Schwaney: Flur 4 Nr. 159, Flur 5 Nr. 17, Flur 3 Nr. 101, Flur 5

ser. 103, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichtzrath Naendrup

4 Pfennigen, eingetragen in Abtheilung III. Nr. I des Grundbuchs des der Wittwe Auguste Franz, geb. Seidel, gehörigen Grundstücks Nr. 22 Gottesherg . von da übertragen auf die Grundstücke Nrn. 242, 244 und 426 Gottesberg) aus dem Hypo⸗ thekeninstrument vom 28. Dezember 1796 zufolge Verfügung vom 22. Juli 1861;

b. des Wirthschafters Gottfried Berger in Gokttesberg-Kohlau mit ihren Ansprüchen auf die Hhpothekenposten von 90 Thalern Darlehn, eingetragen aus der Urkunde vom 2. Mai 1857, zufolge Verfügung vom 5. Mai 1857 und von 400 Thalern Dar⸗ lehn, eingetragen aus der Urkunde vom 29. Oktober 1863 zufolge Verfügung vom 24. Oltober 1860 in Abtheilung III. Nr. 3 beziehlich Nr. 4 des Grundbuches des dem Berghguer August Küntzel gehörigen Grund— stücks Nr. 33 Gottesberg;

III. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den

Antragstellern antheilsweise auferlegt. ö gez. Arndt. Verkündet am 13. Juli 1881. gez. Krause, Gerichtsschreiber.

26435! Auszug.

Das Königliche Landgericht zu Aachen hat durch Urtheil, der JI. Civilkammer vom 18 Juni 1851, zugestellt am 4. Juli 1881 die Trennung der zwischen der Sibilla Porten und ihrem Ehemanne August Kaulhgusen, Gutzsbesitzer und Landwirth, Beide zu Eichenthal bei Geilenkirchen wohnhaft, bestehenden gesetzlichen Gütergemeinschaft mit allen rechtlichen Folgen ausgesprochen, Parteien zur Auseinandersetzung vor Notar Thönnessen in Randergth verwiesen und dem beklagten Kaulhagusen die Kosten zur Last gelegt.

Aachen, den 21. Juni 1881.

. Der Gerichtsschreiber. Bewer. 26434 Klage Auszug.

Die zum Armenrechte belassene Louise, geb. Hefter, Ehefrau des Barbiers Johann Oepen zu Aachen, vertreten durch Rechtsanwalt Theisen, klagt gegen ihren genannten Ehemann zu Aachen mit dem An—

trage:

Königliches Landgericht wolle die zwischen der

Klägerin, und dem Beklagten bestehende ehe—⸗

liche Gütergemeinschaft, mit allen rechtlichen

Folgen für aufgelöst erklären; verfügen, daß die

Trennung der bisherigen Gemeinschaft bewirkt

werde, die . . zu diesent Behufe vor Notar

Cornely dahier verweisen und die Kosten dem

Beklagten zur Last legen“. !

Klägerin ladet den Beklagten zur mündlschen Ver⸗ handlung des Rechtssteitzs vor die J. Cipickammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 21. November 1881, Vormittags 9 Uhr.

Aachen, den 156, Juli 1881. ; Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich. . Thomas, Assistent.

264244 Im Namen des Känigs!

In der Spilleckeschen Aufgebotssache, betreffend das öffentliches Aufgebot der im Grundbuche der Häuser von Gröningen Band III. Blatt 321, Ab— theilung III. Nr. 2. und im Flurgrundbuche dieses Sites Band XII. Blatt 9, jetzt Band XII. Blatt 33, Abtheilung III. Nr. 4 für den August Breul zu

Gröningen laut Notariatsurkunde vom 16. April

für Recht: daß alle Diejenigen, welche an die oben bezeichneten Grundstücke Cigenthum oder anderweite zur Wirk— samkeit gegen Britte, der Eintragung in das Grund⸗ buch bedürfende, aber nicht eingetragenen Reglrechte geltend zu machen haben, mit ihren Rechten guszu— schließen und die Kosten des Verfahrens dem Extra⸗ henten zur Last zu legen. Von Rechts Naendrup. Paderborn, den 15. Juli 1881.

Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts.

Wegen.

26314 Verkündet am 13. Juli 1881. ö gez. Johannes, Neferendar, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf, Antrag des Rechtsanwalts Torno erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mittenwalde durch den Amtsrichter Dr. Rosenthal,

da auf dem jetzt dem Kaufmann Kalz zu Motzen, ehemals dem Büdner Löffler zu Motzen gehörigen schuldenhalber zwangsweise versteigerten, im Grund⸗ buche des hiesigen Gerichts für das Dorf Motzen

Kreis Teltow, Band J. Nr. 16 Seite 181 ver⸗

zeichneten Grundstück in der dritten Abtheilung

unter Nr. 11, 3090 6 Darlehnsforderung, ver—= zinslich zu 5oso für den Altsitzer Bulifch zu

Militzsee bei Teupitz aus der Schuldverschreibung

vom 11. Februar 1869, zufolge Verfügung vom

18. Dezember 1869 eingetragen gestanden hat, für

diese Forderung und Zinsen in Höhe von 342 (.

38 bei, der Vertheilung der Kaufgelder der

Ziegeleibesitzer Wilhelm Braune von hier unter

Bezugnahme auf seine bei den Bulisch schen Rach⸗

laßakten geführte Legimation als Gläubiger ge⸗

meldet hat, mit der Angabe, daß das über diefe

Post gebildete Hypothekendokument, bestehend aus

der Schulderschreibung vom 11. Februar 1869

mit Ingrossationgnote und Hypothekenbuchsauszug

vom 260. Dezember 1869 verloren gegangen fei, dieser beanspruchte Betrag hinterlegt und für diefe

Syheʒial masse Herr Rechtsanwalt Torno hier zum.

Pfleger bestellt worden ist, dieser das Aufgebot

des Dokumentes und der Spezialmasse bean

. . Aufgeb ff. der Sub

a das Aufgebot nach S. 82 ff. der Sub⸗ hastationgordnung, J. 19 des Gesetzes vom d. März

1879 zulässig ist, ;

da das Aufgebot durch Anheftung an die Ge⸗

richtstafel sowie durch Einrückung in das Amts⸗

blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam vom

8. April 1881, also drei Monate vor heute be⸗

kannt gemacht ist,

da weder in dem Aufgebotstermine vom 13. Juli 1881, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind und der Antragsteller „Exlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht: Daß alle Diejenigen, welche an dieser Spezialmasse und aus diesem Dokumente als Cessionare, Pfandberechtigte oder deren Erben, oder aus irgend einem anderen Grunde An⸗— sprüche geltend zu machen haben, mit ihren Ansprüchen gusgeschlossen werden, den Erben des unterdessen verstorbenen Ziegeleibesißers Braune aber ihre Rechte vorbehalten werden, daß das Hypothekendokument aber für kraftlos

erklärt wird. . Von Rechts Wegen. Mittenwalde, den 13. Juli 1585. Königliches Amtsgericht.