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f Aas Abonnement beträgt 4 9. 50 4
für das Vierte ljahr.
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für Berlin außer den Nost - Anstalten auch die Expr⸗
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Berlin, Mittwoch,
den 28. Dezember, Abends.
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Abonnements-Bestellungen auf den Deutschen Reichs- und Königlich nehmen im Deutschen Reich sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin die Expedition dieses Blattes,
Preußischen Staats-Anzeiger für das mit dem 1. känftigen Monate beginnende Quartal SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Stadtpost⸗Aemter und Zeitungs⸗Spediteure entgegen.
Bestellungen für das Ausland nehmen an: in OesterreichUngarn, Rußland, Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, in den Niederlanden und der Schweiz die Post-⸗Aemter; für Frankreich, Spanien und Portugal die Herren Auguste Ammel, successenr de G. A. Alexandre (Paris, conr du commerce,
St. Andr des arts, No. 2 und Straßburg i. E., Brandgasse Nr. 5), C. Kline
Street E. C) in London; für Nord-Amerika Herr E. Steiger (22 24 Frankfort Street) in Nem⸗Hork. ; . Der vierteljährliche Abonnementspreis des aus dem Deutschen Neichs-Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes betragt in
Deutschen Reichs⸗Postgebiete einschließlich des Postblattes und des Central⸗ Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener
Handelsregisters für das Deutsche Reich 4 M 50 8. Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.
kKsieck (rue de Lille No. 1) und Faul Collin (rus Lavoisier No. 10 in Paris; für Italien Herr Julius Da se in Triest; für Griechenland und die Türkei das Kaiserlich Königliche Post-⸗Amt in Triest; für Großbritannien und Irland Herr A. Siegle (110 Leadenhall
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rittmeister von der Marwitz, Flügel⸗Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklenburgischen Haus-Ordens der Wen⸗ dischen Krone zu ertheilen. .
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Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— ganädigst geruht: g den Geheimen Postrath und vortragenden Rath im Reichs⸗Postamt, Scheffler in Berlin zum Geheimen Ober⸗ Postrath, sowie den Ober⸗Postrath und ständigen Hülfsarheiter im ReichsPostamt, Henne in Berlin zum Geheimen Post⸗ und vortragenden Rath im Reichs⸗Postamt zu ernennen.
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Gen aue Adressirung der Neujahrs-Stadtbriefe. Um bei dem zum Jahreswechsel bevorstehenden starken Briefverkehr eine ordnungsmäßige Bestellung der Briefe in Berlin zu erreichen, ist es dringend erforderlich, daß auf den Adressen der Stadtbriefe nicht allein die Wohnung des Empfängers genau nach Straße, Hausnummer und Lage (ob . zwei Treppen 2c.) bezeichnet, sondern auch der Postbezirk (0., G., SW. u. s. w.), in welchem die betreffende Wohnung belegen ist, deutlich angegeben werde. ;
Nur auf diese Weise kann es ermöglicht werden, die zur Auflieferung gelangenden Briefmassen ohne erhebliche Ver⸗ spätungen zu bestellen.
Berlin C., den 21. Dezember 1881.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath: Sach ße.
Die Uebersicht der Postdampfschiffsverbindungen nach außereuropäischen Ländern (in Plakatform), welche bisher monatlich zweimal erschien, wird vom Beginn des nächsten Jahres ab monatlich nur einmal, und zwar am 1. jeden Monats, herausgegeben werden,. — Das bisher auf einen vierteljährigen Zeitraum zugelassene Abonnement auf den Bezug dieser Uchersicht Seitens des Publikums wird fortan
ssur für ein halbes Jahr (vom 1. Januar bz. 1. Juli anfan⸗ gend) angenommen. . ;
Der Abonnementspreis von 60 Pf, welcher bisher für ein Vierteljahr zu zahlen war, gilt künftig in gleicher Höhe für ein Halbjahr. .
Bestellungen sind an die hiesigen Postämter zu richten.
Berlin C., den 27. Dezember 1881.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath: Sach ße.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergndigst geruht: dem Kaufinann Walter Hasenclever zu Remscheid den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geist lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-ÄAngelegenheiten. Der Universitätsgärtner Perring zu Berlin ist zum Inspektor des botanischen Gartens der dortigen Universitãt ernannt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der kommissarische Grenz- und Kreis⸗-Thierarzt Jehan⸗ nes Michaelis Carl Schilling zu Beuthen ist zum
Departements⸗-Thierarzt für den Regierungsbezirk Oppeln er— nannt worden.
Dem Thierarzt erster Klasse Franz Heinrich Klingen⸗ stein zu Calbe a. S. ist die kommissarische Verwaltung der Kreisthierarzt⸗-Stelle des Kreises Glatz übertragen worden.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗-Samm!. S. 357) sind bekannt gemacht:
I) der Allerhöchste Erlaß vom 31. Oktober 1881, hetreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chaussee⸗ geldes an den Kreis Teltow auf der zu erbauenden Kreischaussee von Zossen über Ludwigsfelde nach Siethen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 147 S. 441, ausgegeben den 265. November 1881;
2) das Allerhöchste Privilegium vom 2. Re U mber 1881 wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Greifenberg i Pomm. im Betrage von 90 0h 6 durch 1
das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 47 S. 271 bis 273, .
ausgegeben den 25. November 1881; (
3) das Allerhöchste Privilegium vom 23. November 1881 wegen Ausfertigung auf, den In aber lautender Kreisanleihescheine des Kreifes Neidenburg im Betrage von 147 209 6 durch das Amts blatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 51 S. 308/309, ausgegeben den 22. Dezember 1881. .
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Chefs des Civil-Kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, und gewährten dem neu ernannten Königlich belgischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Grafen van der Straaten⸗Ponthoz im Beisein des BVotschafters Grafen Hatzfeldt eine Audienz behufs Entgegen⸗ nahme seines Beglaubigungsschreibens.
— Ihre Majestät die Kgiserin und Königin ertheilte heute dem Königlich belgischen Gesandten die nach⸗ gesuchte Antrittsaudienz.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 11 Uhr einige mil i⸗ tärische Meldungen entgegen und ertheilte demnächst dem Königlichen Kammerjunker von Goecking Audienz. .
Am Nachmittage fand im Kronprinzlichen Palais eine größere Kindergesellschaft statt.
— Eine Bezirksregierung hatte mehrere Ausländer, welche gerichtlich wegen Bettelns zu einer Haftstrafe und Ucberweifung an die Landespolizeibehörde verurtheilt worden waren, aus dem Reichsgebiet ausgewiesen, ohne daß die Ausgewiesenen in den letzten drei Jahren vor ihrer letzten Bestrafung mehrmals rechts kräftig wegen Bettelns oder daß dieselben wegen Bettelns unter Drohung oder mit Waffen be⸗ straft worden waren. Der Minister des . hat der be⸗ treffenden Jiegierung hierauf durch Erlaß vom 3. v. Ms. eröffnet, daß die Landes polizeibehörde, der auf Grund des 8. 362 bes Strafgesetzfuches ein nach. . 351 Ziffer 4 4. a. S. Verurtheilter überwiesen werde, die Verfügung über den Verurtheilten von dem Zutreffen der Vokaussetzung des 5. 36 abhängig zu machen habe. Die Landespolizeibehörde habe demgemäß ihrerseits selbständig zu prüfen, ob die fragliche Vorautzsetzung zutreffend und ob hiernach der erkannten Ueber⸗ weisung die von dem Gesetze bezeichnete Folge (Unterbringung in ein Arbeitshaus oder Ausweisung aus dem Reichsgehiete) u geben fei. Jedenfalls erscheine es angemessen, daß im
alle einer vom Richter in unrichtiger Anwendung des Ge= hes ausgesprochenen Ueberweising an die Lan despolizei⸗ behörde die letztere von der Befugniß zur Ausweisung, selbst wenn eine solche als formell begründet anzuerkennen wäre,
keinen Gebrauch mache.
Bei der Verurtheilung der Eingangs gedachten Personen
hätten die Voraussetzungen nicht. vorgelegen, unter denen gemäß §. 362 cit. die Ueberweisung an die Landespolizeibehörde zulässig gewesen sei. Der Auf⸗
fassung der Regierung, es sei eine Verweisung aus dem Reichsgebiete auch schon im Falle der einmaligen Be⸗ strafung wegen Bettelns innerhalb der letzten drei Jahre zulässig, stehe sowohl der Wortlaut des Gesetzes, als auch die Entstehungsgeschichte der betreffenden Bestimmung entgegen. Letztere schließe sich eng an die Bestimmungen der 85. 118 und ö. des früheren preußischen Strafgesetzbuches vom 19. April 851.
— Einem Erlaß des Finanz⸗Ministers vom 8. v. M. zufolge erscheint es nach dem Ergebniß der deshalb veranlaßten Er⸗ mittelungen zulässig, die in den Laboratorien der Apotheker vorhandenen, lediglich zu pharmazeutischen Zwecken benutzten und die zu Unterrichtszwecken in Lehranstalten dienenden so⸗ genannten Beindorfschen Destillirapparate sowie
die Destillirapparate derselben oder ähnlicher Konstruktion,
bei denen der Dampfkessel bezw. die größere, Blase
mehr als 17,1751 Inhalt hat, in gleicher Weise von
der steuerlichen Kontrole frei zu lassen, wie dies durch die Erlasse vom 29. April 1864 und vom 30. Mai 187? in Betreff der Blasen in den Apo⸗ theken und Lehranstalten bis zu 17,175 1 Inhalt angeordnet worden ist. Dagegen ist die Kontrole über die in den Apotheken und Lehranstalten vorhandenen gewöhnlichen, zum Abtreiben von Maische geeigneten Destillirapparate, deren Blasen einen 1175 1 übersteigenden Inhalt haben, aufrecht zu erhalten. Es ist jedoch dahin Verfügung zu treffen, daß diese Kontrole nicht zu regelmäßigen Revisionen in den betheiligten Apotheken und Lehranstalten führt.
= Zum Zustandekommen gültiger (dem Stempel unter⸗ liegender) Lieferungsverträge reicht es, nach einem Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, vom 3. Oktober d. J., aus, daß mit der Acceptationserklärung, des Lieferanten (und erst durch dieselbe, nicht schon durch die Offerte) sämmtliche Ver⸗ tragserfordernisse bestimmt werden. „Wenn bei der An⸗ fertigung und dem Austausch von Schriftstücken die Absicht der . dahin gegangen ist, ein den Beweis erleich⸗ terndes Instrument über das fragliche Geschäft zu errichten, dazu bestimmt, die Beurkundung durch einen förmlichen Ver⸗ trag zu ersetzen, so liegt nicht eine stempelfreie Correspondenz vor, sondern ein je von einem Theile unterschriebener und durch die beiderseits erfolgte Auswechselung der Schriftstücke dargestellter Vertrag. Beide Schriftstücke zusarimengenommen bilden das Vertragsdokument.“ ;
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich baye⸗ rische Ministerial⸗Rath Kast ner, ist nach München abgereist.
== Der General-Lieutenant von Ber ken, Commandeur der 29. Division, ist zum Antritt seiner neuen Stellung nach Freiburg i. Baden abgereist.
Fulda, 27. Dezember, (W. T. B) Die Consecra⸗ tion des Bischofs hat soeben Fattgefunden. Consecrator war der Bischof von Hildesheim, Assistenten die Biscköfe von Trier und von Würzburg; Freiburg, Limburg, Mainz und Paderborn waren durch Domherren vertreten. Es waren 169 Geistliche bei der Feier anwesend, welcher sowohl der Ober⸗-Präsident wie der Regierungs⸗Präsident anwohnten.
ODOesterreich⸗ Ungarn. Wien, 27. Dezember. Die Wiener Abendpost“ meldet: Der rumänische Gesandte, Balaceano, hat im Auftrage seiner Regierung eine an ihn gerichtete, vom rumänischen Minister des Auswärtigen Statesco unterfertigte Depesche dem Grafen Kalnoky vorgelesen und demselben Abschrift davon überreicht. In der Depesche heißt es: „Sie haben aus meinen früheren Depeschen ersehen, wie schmerzlich es die Regierung berührt hat, als sie erfuhr, welche bedauerliche Wirkung einige Stellen der Thronrede in Desterreich⸗ Ungarn hervorhrachten. Wie bereits der Minister⸗Präsident Bratiano ausdrücklich im Schooße der nationalen Vertretung hervorhob, kann es nicht in der Absicht der rumänischen, Regierung gelegen haben, irgend welche Bedenklichkeiten bei der österreichischen Regierung wach⸗