1881 / 304 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

ist. Inebesondere sind es die preußischen Staatsbehörden gewesen, . ö. Comits bei der Ausführung seines Vorhabens wohl⸗ wollend und. fordernd zur Seite gestanden haben. Nicht minder hat der „Preußische Beamtenverein“, ebenso wie dessen Organ. die „Monatschrift für deutsche Beamte sich der Sache mit großer Wärme angenommen und auf das Gelingen des Werkes einen wesent⸗ lichen Einfluß geübt. In vielen Beamtenkreisen ist in Würdigung des vorhandenen Bedürfnisses eine lebhafte Theilnahme für die Grün⸗ dung der Stiftung an den Tag gelegt worden, und selbst Nichtbeamte haben in uneigennütziger Weise durch freiwillige Beiträge ein erfreu⸗ liches Interesse für das Unternehmen zu erkennen gegeben. .

Das Comité fühlt sich daher am Schlusse seiner Thätigkeit ge⸗ drungen, allen denen, welche sich durch ihre persönliche Mitwirkung, wie durch Zahlung von Beitüchen an der Errichtung der Stiftung betheiligt haben, feinen verbindlichsten Dank guszusprechen. Möge dieselbe nun, wie sie aus den eigenen Kräften der Beamten geschaffen ist, auch zum Segen der Beamten und ihrer Töchter ihre wohlthätige Wirksamkeit beginnen und in stetiger Entwickelung je länger je mehr ihre dankbare Aufgabe erfüllen.

Berlin, den J. Dezember 1881.

Das Comits ö . zur Gründung der König Wilhelm-Stiftung für erwachsene Beamtentöchter. Im Auftrage . Dr. Achenbach, Mießner,

Staatsminister und Ober⸗Präsident. Geheimer Hofrath.

Wir können hierbei unsere große Freude nicht verschweigen, daß es gelungen ist, mit dieser Stiftung ein Werk ins Leben zu rufen, welches in allen Beamtenkreisen als ein wahrhaft dringendes Be⸗ dürfniß von jeher empfunden worden ist. Die Noth unter unseren Beamkentöchtern ist, greß. Das erweist sich am Besten aus dem Andrange, welchen die Stiftung schon jetzt, wo sie kaum ihre Wirk samkeit begonnen hat, erfährt. Nur ein kleiner Theil der Bedürftigen kann aus den vorhandenen Mitteln bedacht werden. Darum ist eine Verstärkung des Kapitals, soll die Stiftung ihren Zweck er— füllen, unabweislich. Wir ersuchen deshalb alle Beamte, um deren eigenste Interessen es sich handelt, dringend, durch weitere Beiträge für die Vermehrung der Mittel nach Kräften Sorge zu tragen. Vor allem aber appelliren wir an diejenigen Beamten, welche seiner Zeit im Zweifel darüber, ob die Stiftung wirklich zu Stande kommen werde, aus diesem Grunde ihre Beiträge noch zurück halten haben. Wir geben uns der Hoffnung hin, sie werden die . nun nachträglich einliefern und sich damit, wie andere ihrer

ollegen, an dem guten Werke zum allgemeinen Besten des ganzen Beamtenstandes betheiligen. Möge diese unsere Bitte keine vergeb— liche sein! Auf die Privatwo sthätigkeit, auf welche wir schon früher hingewiesen haben, lenken wir die Aufmerksamkeit noch einmal. Bei dem hohen Zweck, dem die Stiftung dient, hat fie sich schon viele Freunde unter wohlhabenden Nichtbeamten erworben, und es wird auch ferner bei manchem Menschenfreunde nicht vergeblich an⸗ eklopft werden, wenn er von dem Zweck und der Bedeutung der

tiftung Kenntniß erhält, So liegt es in den Händen der Beamten selbst, eine immer festere Grundlage für dieses Liebeswerk zu schaffen und dessen Wirksamkeit auf immer größere Kreise auszudehnen.

Es ist ein glücklicher Gedanke gewesen, eine Stiftung zur Unter⸗ stützung unverheiratheter und unversorgter Töchter verstorbener Staats- beamten ins Leben zu rufen; Mir gereicht es zur lebhaften Freude, daß Meinen aus Anlaß Meiner goldenen Hochzeit geäußerten Inten- tionen auch in dieser Richtung Folge gegeben worden ist, und mit Wohlgefallen erkenne Ich die eifrigen Bemühungen des Comiteés an, welche ein für den Beginn des Unternehmens immerhin erhebliches Resultat in verhältnißmäßig kurzer Zeit erzielt haben. Unbeschadet der im geordneten Wege zu beantragenden staatlichen Genehmigung der Stiftung will Ich der Bitte des Comités in dem Gesuche vom 22. d. Mts. gern willfahren: Unter Annahme des Protektorats über die Stiftung genehmige Ich, daß dieselbe den Namen „König Wilhelm-Stiftung für erwachsene Beamtentöchter“ führe, mit dem Wunsche, daß die Mittel der Stiftung kräftig wachsen mögen, um den Kreis ihrer segensreichen Wirksamkeit thunlichst bald zu erweitern. Zur Bethätigung Meines Interesses an der gedeihlichen Förderung der Stiftungszwecke will Ich dem Comits zur Abrundung des vorhandenen Grundkapitals ein Gnadengeschenk von 7000 M. gewähren, welches Ich dem Aufrufe entsprechend an die Hauptkasse der Seehandlung abführen lasse.

Berlin, den 28. März 1881.

. Wilhelm. An das Comits zur Gründung der König Wilhelm Stiftung für erwachsene Beamtentöchter.

Auf den Bericht vom 18. Ottober d. J will Ich die König Wilhelm-⸗Stiftung für erwachsene Beamtentöchter“ hiermit landes⸗ herrlich genehmigen und derselben auf Grund des zurückfol genden Statuts vom 22. März d. J. die Rechte einer juristischen Person mit der Maßgabe verleihen, daß an Stelle des im §. 17 gedachten Termins der 1. November er, tritt.

Zugleich ernenne Ich zu Mitgliedern des Stiftungs kuratoriums für die nächsten fünf Jahre:

I) den Präsidenten der Seehandlung Rötger als Vorsitzenden, 2) den Geheimen Hofrath Mießner als Stellvertreter des Vorsitzenden, . 3) den Landgerichts ⸗Präsidenten Bardeleben. Berlin, den 31. Oktober 1881. Wilhelm. v. Puttkamer. Bitter. Friedberg. . die Minister des Innern, der Finanzen und der Justiz.

Statut der König Wilhelm⸗Stiftung für erwachsene Beamten⸗ töch ter. Mit einem Kapital von 160 457 40 6, welches in Folge eines im April 1889 erlassenen öffentlichen Aufrufs unter den Civilbeamten des Preußischen Staats gesammelt worden ist, wird zu SHunsten erwachsener Beamtentöchter eine milde Stiftung begründet, deren Ver⸗ waltung nach Maßgabe des 1 Statuts erfolgt:

Protektorat. Name. Sitz.

Die Stiftung steht unter dem Protektorat Sr. Majestät de Kaisers und Königs und führt den Namen: König Wilhelm Stiftung für erwachsene Beamtentöchter. Sie hat ihren Sitz in Berlin. 82

Zweck. Zweck der Stiftung ist, den . S. 3 näher bezeichneten erwachsenen Beamtentöchtern zur Förderung ihres wirthschaftlichen Wohls, sowie zu ihrer Ausbildung UÜnterstützungen zu gewaͤhren.

Die Wohlthaten dieser Stiftung sind bestimmt für die nach dem

Tode ihres Vaters unverheirathet und unversorgt zurückgebliebenen Töchter derjenigen preußischen unmittelbaren Staatsbegmten, welche im Bereiche der gi, m, eine höhere oder Suhalternstelle bekleidet haben. Den unmittelbaren Staatébeamten werden gleich⸗ geachtet die Lehrer und Beamten der Universitäten, sowie derjenigen Unterrichts- und sonstigen Anstalten, bei welchen die Gewährung der erforderlichen Unterhaltungszuschüsse ausschließlich dem Staate obliegt.

An Beamtentöchtern, welche das 17. Lebensjahr noch nicht voll⸗ endet haben, und an solche, welche ihren Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reiches haben, werden Unterstützungen in der Regel nicht gezahlt.

5. 4.

Stiftungsvermögen. . ;

Das Stiftungsvermögen wird aus dem im Eingange bezeichneten Kapital gebildet. Demselben treten hinzu:? ;

) 10099 der jährlich aufkommenden Zinsen, und zwar so lange, bis das Stiftungsvermögen die Summe von 5006 009 M erreicht hat;

2) Zuwendungen und Geschenke, welche der Stiftung gemacht werden, sofern von den Gebern nicht ausdrücklich eine andere Verwen⸗ dung angeordnet ist;

3) fortlaufende jährliche Beiträge; .

4 Stiftungseinkünfte, welche dem Stiftungsvermögen außer dem sub 1 aufgeführten Zinsenantheil überwiesen werden (5. 9 Abs. I); es 5) für den Fall wiederholter Geldsammlungen, der Ertrag der⸗ elben.

58.5 ; Das Stiftungsvermögen ist in Werthpapieren oder Hypotheken unter Beobachtung der Vorschriften des 8. 39 der Vormundschafts⸗ Ordnung vom 5. Juli 1875 5. zu belegen.

Das Stiftungsvermögen darf zur Erreichung der Stiftungszweck in seinem Kapitalbestande nicht angegriffen werden. Zinsen. . ö Zur Verwendung für die Zwecke der Stiftung sind die gesammten Zinsen des Stiftungsvermögens mit der im 5. 4 Nr. 1 festgesetzten Maßgabe bestimmt. 4

Oberaufsicht. . .

Die staatliche Oberaufsicht über die Stiftung wird von dem

Minister des Innern geführt. Verwaltung.

Die Verwaltung der Stiftung erfolgt unentgeltlich durch ein

Kuratorium von drei in oder bei Berlin wohnhaften Mitgliedern, von denen das erste als Vorsitzender, das zweite als dessen Stell⸗ vertreter fungirt. Dieselben werden aus der Zahl der aktiven oder Pensionirten Civilstaatsbeamten auf den Vorschlag des Ministers des Innern von dem Protektor der Stiftung, Sr. Majestät dem Kaiser und Könige, jedesmal auf die Dauer von fünf Jahren ernannt. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf dieses Zeitraumes aus, so geschieht die Ernennung des Nachfolgers auf die noch übrige Dauer der fünf jährigen Periode durch den Minister des Innern. Bis zu dieser Er— nennung wird die Verwaltung der Stiftung von den beiden anderen verbliebenen Mitgliedern allein geführt. = Das Kuratorium hat, geeignetenfalls mit Substitutionsbefugniß, die Stiftung nach außen hin in allen Angelegenheiten, einschließlich derjenigen zu vertreten, in welchen nach den Gesetzen Bevollmächtigte einer Spezialvollmacht bedürfen. Dasselbe führt seine Legitimation durch ein vom Minister des Innern zu ertheilendes Attest. Zur Ausstellung von Urkunden, durch welche die Stiftung ver⸗ mögensrechtlich verpflichtet werden soll, ist die Unterschrift von zwei Mitgliedern des Kuratoriums erforderlich. Soustige Schriftffücke werden vom Vorsitzenden allein . dessen Stellvertreter vollzogen.

. Kuratorium. Ueber allgemeine Anordnungen im Interesse der Stiftung hat das Kuratorium nach Stimmenmehrheit zu beschlseßen. Ins⸗

besondere hat dasselbe Über die zinsbare Belegung des Stjftungs⸗ vermögens sowie darüber zu entscheiden, ob und inwieweit Stiftungs⸗ einkünfte, welche im Laufe des Jahres nicht zur Verwendung gelangt sind, als solche auf das nächste Jahr übertragen, oder dem Stiftunggz⸗ vermögen überwiesen werden sollen. Zur Verstärkung des Stiftungs⸗ vermögens kann das Kuratorium mit Zustimmung der betreffenden Ressortchefs die Geldsammlungen unter den betheiligten Staats beamten von Zeit zu Zeit wiederholen. ; Vorsitzender. Der Vor sitzende hat die allgemeine Aufsicht über die Stiftung zu führen, die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die be— stimmungsmäßige Verwendung der Stiftungseinkünfte zu überwachen, sowie für die Erledigung der Unterstützungsgesuche und aller sonst ein gehenden Schreiben zu . . ö Kasse und Bureau. Die der Stiftun gehörigen Effekten und geldwerthen Dokumente sowie die, nicht zur Leistung der laufenden Ausggben erforderlichen Baarbetrãge werden bei der Königlichen Haupt ⸗Seehandlungẽ⸗Kaffe niedergelegt. Für die laufenden Einnahmen und Ausgaben wird eine besondere Kaffe gebildet, deren Verwalter das Kuratorium bestellt. . Zur Fertigung der Expeditions, Registratur · und Kanzleiarbeiten können die nöthigen Kräfte gegen Vergütung angenommen werden. 10. ; Provinzial ⸗Kommissionen. Um, die Interessen der hinterbliebenen Töchter von Beamten in den Provinzen zu wahren, wird in jeder Provinz als Beirath des Kuratoriums eine Provinzial ⸗Kommifsron eingesetzt, bestehend aus drei Staatsbeamten, von denen jedenfalls einer dem Justizressort und einer dem Subalternfach angehören muß. Das Amt ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder werden, nachdem sie sich zur Annahme desselben bereit erklärt haben, jedes mals auf die Dauer don fünf Jahren von dem Oper Praͤsidenken der betreffenden Provinz ernannt und demnächst dem Kuratorium namhaft gemacht. Für Berlin wird eine besondere Kommission bestellt. w Ober Prasident ist befugt, die Kommission im Falle des Be⸗ 1 durch eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern zu der- Die Provinzial-⸗Kommissionen bilden die Organe des Kura—⸗ tariums. Sie haben die ihnen vom Kuratorium zu diesem Zweck überwiesenen un ese ig, in. Bezug guf Dürftigkeit und

Würdigkeit der Bittsteller f ü s ö tn fab err dier gehn te 9 prüfen, über das ö berichten

die Interessen der Stift j , ö gn und deren Gedeihen nach

don Zeit zu Zeit geeigncke Mätthef ; ; Wirksam eit der . zu . ,

§. 11.

Komm ission aus drei i enn, , , im Staatsdienste stehenden und verschiedenen

Minister des Innern jedesmal ernannt. . §. 12.

; . Bewilligung von Unterstützungen.

Die Bewilligung von Unterstützungen, n, was die Auswahl der Empfängerinnen als was die Höhe der Beträge anlangt, erfolgt auf Jen. Vorschlag des Vorsitz enden durch das Kuratorium, welches bei n,, nach Stimmenmehrheit beschließt. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende selbständig einmalige Unter⸗

stützungen bis zur Höhe von J600 0. gewähren, hat aber alsdann dem

Kuratorium davon Mittheilung zu machen.

Für die jährliche Rechnungsabnahàmé wird eine Revision 8.

5 13.

J ö . ö

In besonders dazu geeigneten Fällen können Be . wenn sie würdig und befähigt sind, aus den Gl n , ten ihrer Ausbildung und Vorbereitung für einen künftigen Erne Ce ch auf. wissenschaftlichen, technischen oder artistischen Lehranstalten . Stipendien unterstützt, werden. Solche Stipendien sind jedoch 23 Allgemeinen nur auf die Dauer von zwei Jahren, und nur ausnahms? weise auf die Dauer von böchstens drei Jahren zu verleihen. Auch zur Aufnahme von Beamtentöchtern in Kranken und Alterversorgungs⸗ Anstalten können Beihülfen bewilligt werden.

814 . Rechnungslegung und Berichterstattung.

Ueber die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Ver— wendung der Stiftungseinkünfte wird alljährlich am Schlusse des Fate jahres Rechnung gelegt. Die Entlastung wird nach erfolgter ö der Rechnung durch die Revisions⸗Kommission vom Minifter des Innern ertheilt⸗ Ueber die Wirksamkeit der Stiftung ist Sr. Maijestät dem Kaiser und Könige als Protektor in angemessenen Zeiträumen vom Kuratorium Bexicht zu erstatten. Abschrift dieses Berichts erhalten die Provinzial Kommifsionen.

Porto, Schreibgebüh 2 ö orto, Schreibgebühren und sonstige unvermeidli sind aus den Stiftungseinkünften zu i Tenn .

8. 16. ö ; SSt tende rungen, enderungen des, Statuts werden von dem Kuratorium unt Genehmigung des Ministers des Innern beschlossen. gen, . welche den Sitz, den Zweck und die äußere Vertretung der Stiftung betreffen, bedürfen der landesherrlichen Genehmignng. 17 .

Die Stiftung tritt mit dem 1. November 1801 ins Leben. Berlin, den 22. März 1881.

In Nürnberg findet unter dem Protektorat Sr. Majestät des Königs Ludwig II. von Bayern 1882 in der Zeit vom 15. Mai bis 15. Oktober eine bayerische Landes⸗Industrie⸗, Gewerbe⸗ und Kunstausstellung statt, welche bedeutend zu werden verspricht. Die bayerischen Staatsministerien unterstützen dieses Unternehmen im weitesten Umfange: das bayerische Gewerbe⸗ museum, welches die Ausstellung ausführt, hat alle seine Kräfte der⸗ selben zur Verfügung gestellt und ein Garantiefond, von 600 000 Mark ward hierfür größtentheils in Nürnberg aufgebracht.

In Bayern fand noch nie eine derartige Auẽstellung statt; man wird daher hier zum ersten Male Gelegenheit haben, die reichen Schätze Rieses Landes und die Produkte des Gewerbe- und Kunstfleißes seiner Bewohner umfassend kennen zu lernen. Eigenartig ist dieser Aus— stellung eine Beziehung des Verkehrs- und fachgewerblichen Bildungs⸗ wesens sowie der Kunst und Wissenschaft mit Rücksicht auf deren Einfluß auf die gewerbliche Entwickelung. Eigenartig ist ihr ferner die Anordnung und Eintheilung der Gegenstände und eine Zusammen⸗ stellung der Rohprodukte, Halbfabrikate, Herstellungs- und Veredlungs⸗ mittel in den einzelnen, nach Material eschiedenen Gruppen. Eigenartig wird diese Ausstellung endlich auch durch den Ausstellungsplatz, einen reizend angelegten Park mit mächtigen Bäumen, in welchem sich die Ausstellungsgebäude ebenso zweckmäßig wie mglerisch vertheilen und einen landschaftlichen, gärtnerisch aus⸗ geschmückten Hintergrund von höchstem künstlerischen Werthe gewinnen.

Nach den bereits eingegangenen Anmeldungen ist die Betheiligung an der Ausstellung eine vollständige.

Die Wiener S cha chgesellschaft veranstaltet zur Feier ihres 2Biährigen Bestandes einen internationalen Schachwettkampf. Das Turnier wird am 10. Mai 18827 beginnen; die Anmeldungen

haben bis spätestens 2. Mai 18873 bei dem „Comitsé

internationalen Schachwettkampf in Wien‘ J. ö Gifelastra 6 zu erfolgen. Als Preise sind ausgesetzt: J. 250 Fran; Josefs ' d'or =

5000 Fr. in Gold, 2. 100 Franz Josefs d'or —= 26066 Fr. in Gold, 3. 50 Franz Josefß Tor 10600 Fr. in Gold, 4. 25 Franz Jofef

dior 500 Fr. in Gold, 5. 15 Franz Josess door —= 300 Fr. in Bold, 6. 10 Franz Josefs dor 200 Fr. in Gold.

Madrid, 27. Dezember. (W. T. B.) Auf dem Bahnhof Brannelas der Nordwestbahn fand heute ein Zusammen« stoß von Eisenbahnzügen statt, wobei mehrere Personen getödtet, andere schwer verwundet wurden.

St. Petersburg, 28. Dezember. (W. T. B) Der Regie rungs⸗Anzeiger rekapitulirt die bereits gemeldete Katastrophe in der Kreuzkirche zu Warschgu und giebt die Zahl der bei der⸗ selben verunglückten Personen auf 28 Todte und 26 schwer Verletzte an. Das Blatt meldet weiter, daß die Bevölkerung, die Schuld an der Katastrophe den jüdischen Einwohnern zugeschrieben und deshalb im höchsten Grade erregt in den entlegenen Stadttheilen Warschaus im Laufe des Nachmittags des 25. D. einige, jüdischen Einwohnern gehörende Schänken, Buden und Häuser demolirt habe. Nachts wurde die Ordnung wieder hergestellt. Am 26. d, Vor⸗ mittags 11 Uhr, fanden wiederum Unordnungen in den von der jüdi⸗ schen Bevölkerung bewohnten Stadttheilen statt, welche bis zur Nacht andauerten. Eine große Anzahl der Ruhestörer wurde verhaftet.

Im Victoria⸗Theater wird seit einigen Tagen ein humo—⸗ ristisch⸗phantastisch⸗musikalisches Märchen „Anahna! mit gutem Erfolge aufgeführt. Das Victoria⸗Theater ist damit zu dem Genre der Auß⸗ stattungsstücke zurückgekehrt, welche es früher als seine K betrachtete. Das neue Stück besteht aus einem Porspiel und 4 Bil dern; der Fabel soll eine altindische Sage zu Grunde liegen. Die recht ansprechende Musik, welche sich zuweilen weit über den Charakter des zugehörigen Stückes erhebt, ist von Hermann Zumpe. Der Inhalt ist in Kürze folgender: Eine Wiener Saubrette, deren Namen in Indien in Anahng umgewandelt worden ist, spielt dort ihre lustigen Streiche. Sie soll der Braut des Radscha, Hir⸗ landaja, ein zauberisches Perlenhalsband überbringen. Der Sage nach zerspringt eine . mit hellem Klang, wenn die Trägerin leichtfertig küßt. Nach Operettenmoral erreicht die weitherzige Anahna durch List ihr langersehntes Ziel und wird die Gemahlin des Radscha. —— Die größte Schwäche des Stückes liegt in dem wirren Durch⸗ einanderschlingen von Operette, Ausstattungsstück und Posse. Von Jedem wird etwas geboten und gefunden; aber unter dem Vielerlei des Gebotenen leidet die Wirkung des Einzelnen. Die possenhafte Karrkkatur des Zukunftsmustkers scheint uns auch nicht mehr am Platze zu sein. Im ersten Akt wurde don Frl. Meherhoff und, Frl. Heußner ein recht hübsches Duett engen. Ueberhaupt lag der Erfolg des Stückes zum . Theil in den Häuden des Irl. ö Meyerhoff, deren frischer Uebermuth oft Heiterkeit und Beifall erzwang. Von den Darstellern find namentlich Hr. Mejo (der Radscha von Bramaputra) und Hr. E. Müller als Kapellmeister aus Bayreuth mit Anerkennung herborzu⸗— heben. Die Slimmen und das Spiel der Damen Frl. Calmbach und Fr. SagaxeRiemenschneider reichten für die ernste Mustk nicht ganz gus. Die Ausstattung des Stückes ist so glänzend wie man sie am Vietoria⸗Thegter gewöhnt ssst. Das zahlreich K Publikum gab seinem Beifall nach jedem Aktschluß Ausdruck.

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel)h. Druck: W. Els ner Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

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