1882 / 10 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Jeder, der

11775] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Abstellung

D der den Weidegenossenschaften Seesen, Lan⸗

elsheim, Afffeid, Wolfshagen, Herrhausen,

, , inkl. Neue und Dberhütte), ferner

dem braunschwelgischen Domginensiskus wegen, der BVomaine Stauffenburg inkl. Vorwerk Fürsten hagen zustehenden Weideberechtigungen;

3 der den Weidegenossenschaften, Seesen und

Herrhausen zustehenden Mastberechtigungen in den

Zkalischen oberharüschen Forsten .

eht Termin an auf Sonnabend, den 18. MärzlsS2,

Morgens 10 Uhr, im Kokemüller schen (vormals ö, Gast⸗ haufe zur Stadt Hannover in Goslar

A rücksichtlich der erst im Laufe des Verfahrens

n ,,,. erkannten Erweiterungen, nämlich Abstellung:

n. der Weideberechtigung der Domaine Stauffen ˖ burg (inkl, Vorwerk Fürstenhagen) in den fis— kalischen oberharzischen Forsten,

b., der Mastberechtigung der Weidegenossenschaft errhausen in den fiskalischen oberharzischen orsten,

zur

s

Frmittesung der Betheiligten und ihrer Rechte. Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegenstände zu mgchen haben, namentlich die Grundherren, werden zur AÄnmeldung, und Klarmachung ihrer Ansprůche vder Widersprüche in obigem Termine unter der Verwarnung hierdurch aufefordert, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach den Angaben der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend an

gesehen werden sollen. ; Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be thäligten dritten Personen, ingbesondere den. Zehnt⸗

herren, Gutsherren. Pfandgläubigern, lung, Fischerei⸗ oder sonftigen Servitutberechtigten nach⸗ lassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Ge⸗

chäfte, sowelt sie es für nöthig halten, zu beachten. seine Rechte im anstehenden Temine nicht anmeldet, hat eK sich beizumessen, wenn deren Sscherstellung unterbleibt.

B. Fiückfichtiich ves ganzen Verfahrens: zur förmlichen Eröffnung, Verdeutlichung und Voll⸗ ziehung det von Königlicher General⸗Kommission zu , genehmigten statt Plans aufgestellten Re⸗ zesses. Dazu werden die unbekannten Pfandgläubiger und diesenigen dritten Personen, welchen als Guttz., Pienst', Erben zins, und Lehnsherren, als Lehns- und

. oder aus sonstigem Grunde eine Finwirkung in Beziehung auf W gehn, der Thei⸗ lung jzusteht, vorgeladen, unter Freistellung einer vor⸗ gängigen Einsicht oder abschriftlichen Mittheilung des hin ge, und unter Androhung des Ausschlusses mit jhren etwaigen Einwendungen gegen die rezeßmäßige Ausführung.

Für die Ausbleibenden, sowie für diejenigen Be⸗

6. welche obgleich erschienen, den Termin vor der Vollziehung eigenmächtig verlassen oder ihre Unterschrift ohne Angabe genügender Gründe ver . wird die Urkunde als volljogen angenommen werden. Nugbrücklich wird noch bemerkt, daß die für die Berechtigten als Abfindung festgestellten Jahres renten gelündigt sind und, die an Stelle derselben treienden Kapitalbeträge in, je ungetrennter Summe am J. Oftober 18382 zur Auszahlung gelangen.

Osterode, den 14. Dezember 1881.

Die verorduete Theilungs⸗Kommisston.

Rasch, Richter, Amtshauptmann. Oekonomie Kommissair. 1776 Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Abstellung, der den Wöeldegenossenschaften Harlingerode, Bündheim, Neustabt⸗Harzburg, Schlemecke und Seesen, der Stadt Goslar, den braunschweigschen Domänen⸗ ssekus wegen der Domäne Harzburg bezw. des so⸗ genannten Mollenhauses und dem Grafen Stolberg⸗ Wernigerode wegen der Meierei Schluft zustehen den Weldeberechtigungen in den fiskalischen oberharzi⸗ schen Forsten steht Termin an auf

Sonnabend, den 18. März 1882,

Morgens 10 Uhr, im Kokemüllerschen (vormals Hahnschen) Gasthause zur „Stadt Hannover! in Goßtlar. 2 , der erst im Laufe des Verfahrens für stattnehmig erkannten Erweiterung, nämlich Ab= en der Weideberechtigung der Weidegenossen⸗ chaft Schlewecke in den , n ober harzischen . zur Ermittelung der Betheiligten und ihrer

echte.

Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegenstäͤnde zu machen haben, namentlich die Grundherren, werden zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche in obigem Termine unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß im Falle des Autblelbens ihre Berechtigungen nur nach den Angaben der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend ange— sehen werden sollen.

ugleich wird den aus irgend einem Grunde be⸗ thelligten dritten Personen, inehesondere den Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Pfandgläubiger, Hütungs⸗

ö ,,. oder sonstigen Servitut⸗Berechtigten nach⸗ elassen, ihr etwaigen Interesse bei dem Geschäfte, ö. fie es für nöthig halten, zu beachten,

Jeder, der seine Rechte im anstehenden Termine nicht anmeldet, hat es sich beizumessen, wenn deren Sicherstellung unterbleibꝛ.

B. Rücksichtlich des r, Berfahrenz: zur förmlichen Eröffnung, Verdeutlichung und Voll⸗ ziehung des von Königlicher General⸗Kommission zu , . genehmigten statt Plans aufgestellten Re⸗ zesses. .

Dazu werden die unbekannten . und diesenigen drilten Personen, welchen als Gutg⸗,

Dienst⸗, Erbenzins und Lehnsherren, als Lehns- und n f, oder aus ili. Grunde eine inwirkung in Beziehung auf Ausführung der Thei⸗ lung zusteht, vorgeladen, unter reistellung einer vorgängigen Cinsicht oder abschriftlichen Mittheilung des Rezesses und unter Androhung des Ausschlusseß mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die rezeß— mäßige Ausführung. th ö ö , henden, e . . obgleich Unterschrift o

sowie für diejenigen Be⸗ 1 erschienen, den Termin iehung eigenmächtig verlassen oder ihre

ne Angabe i 5 weigern, wir ; genügender Gründe ver⸗ , ird die Urkunde als vollzogen angendbmmen

Ausdrücklich wird noch bemerkt, daß die für die Berechtigten als Abfindung festgestellten Jahresrenten gekündigt sind und die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je ungetrennter Summe am 1. Ottober 1882 zur Ausjahlung gelangen.

Ssterode, den 27. Dezember 1851.

Die verordnete Theilungs ⸗Kommission. Rasch, Richter, Amtshauptmann. Dekonomie ⸗Kommissär.

1777 Oeffentliche Ladung.

In Sachen, belreffend die Abstellung, der den Weidegenossenschaften die ner n Bündheim, Reustadt Harzburg, Schlewecke und Seesen, der Stadt Goslar, dem , Domänen⸗ . wegen der Domäne Harzburg bezw. des ogenannten Molkenhauses und dem Grafen Stol berg⸗Wernigerode wegen der Meierei Schluft zu⸗ stehenden Weideberechtigungen, in den fiskalischen oberharzischen Forsten sind die als Abfindung . gestellten Jahretzrenten von den Berechtigten gekün⸗ digt und gelangen die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je ungetrennter Summe am J. Oktober 1582 zur Auszahlung.

Die von der Königlichen Finanz Direktion, Ab⸗ n für Forsten zu Hannover, zu leistenden Kapitalentschädigungen sind solgende:

a. an die Weidegenossenschaft Har

lingerode . . 3104 M6 79

b. an' die Weidegenossenschaft

n, oi . an die Weidegenossenschaft Neu stadt⸗ Harzburg... . 3662, d. an die Weldegenossenschaft Gchlewe cke 900 08 . e., an' die Weidegenossenschaft , .

f. an die Stadt Goslar an die Braunschweig - Lüne⸗

burgsche Kammer, Direktion der

Doniänen zu Braunschweig,

wegen der Domäne Harzburg

bezw. des sogenannten Molken⸗ hof h. an Graf Stolberg⸗Werni⸗ gerode wegen der Meierei önnte 5

Auf Grund der §§. 26 und 26 des Gesetzss vom 13. Jun 1553, sowie der S5§. 164 und folgende und der S5. 308 und folgende der ,, ,, vom 33. Juli 1833 werden alle unbekannten Pfand

laͤubiger, Erbenzing,, Dienst,, Guts= und Lehns⸗ 6 Lehns⸗ und Fideikommißfolger oder sonstigen dritten Perfonen, welche an die zu zahlenden Ent- schäͤdigungen Ansprüche zu machen haben, oder welche der Auszahlung der Abfindungssumme an die von den Vertretern der Berechtigten zur Empfang nahme der Gelder beauftragten Bevollmächtigten wibersprechen zu können vermeinen, zu dem behuf Anmeldung und Wahrnehmung ihrer Rechte und Ansprüche auf

Sonnabend, den 18. März 1882, Morgens 10 Uhr,

im sokemüller'schen (früher . jn'schen) Gast⸗ hause zur „Stadt Hannover? in Goslar, ange— setzten Termine unter dem Verwarnen vorgeladen, daß die im Termine nicht an emeldeten Rechte un⸗ berücksichtigt bleiben und . weiter geltend zu machen find, vielmehr von der Verhandlung ausge⸗ schlössen werden, daß ferner die Entschädigungen an die im Theilungsverfghren bekannt gewordenen Be⸗ rechtigten mit der Wirkung bezahlt werden, daß die . errschaft von allen Ansprüchen aus den abge⸗ lellten Rechten befreit wird.

Osterode, den 26. Dezember 1881,

Die Theilungs Kommisston. Rasch, dichter, Amtshauptmann. Oekonomie⸗Kommissär.

1778 Oeffentliche Ladung. In Sachen, betreffend die Abstellung 1) der den , Seesen, Langels⸗ heim, Astfeid, Wolfshagen, Herrhausen, Badenhausen, (incl, Neue und Oberhütte), serner der Domäne Stauffenburg inel. Vorwerk Fürstenhagen zustehenden Weideherechtigungen; 2) der den Weldegenossenschaften Seesen und Herr⸗ hausen zustehenden Mastherechtigungen in den sislalischen oberharzischen Forsten, . die als Abfindung festgelllen Jahresrenten von en Berechtigten gekündigt und gelangen die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je un getrennter Summe am 1. Oktober 1882 zur Aus⸗ zahlung.

Die von der Königlichen Finanz⸗Direktion, Ab⸗ theilung für Forsten, zu Hannover zu leistenden Kapitalentschädigung sind folgende:

a. an die Weidegeno enschaft Seesen 6624 M6 93 3 b. an die Weidegenossenschaft Lan⸗

nnz, 49 08

e. an die Weidegenossenschaft Ast⸗

1947 ,

feld J Weidegenossenschaft Nod 4

2 86 *

o,

d. an die

Wolfshagen e. an die Weidegenossenschaft Herr⸗

wann f. an die Weidegenossenschaft Ba⸗ denhanusen (incl. Neue⸗ und Sh te,, an die Braunschweig-LüVsne⸗ hburgsche Kammer, Direktion der Domänen zu Braunschweig, wegen der Domäne Stauffen⸗ burg und des Vorwerks Fürsten⸗

hagen,

Auf Grund der 55§. 25 und 26 des Gesetzes vo 13. Juni 1873, sowie der 55. 164 eh ene. und der 5§. 08 und folgende der Ablösungs⸗Ord⸗ nung vom 23. Juli 1333 werden alle unbekannten Pfandgläubiger, Erbenzing, af ft, Guts⸗, und Lehns⸗ herren, Lehns- und Fideikommißfolger oder sonstigen dritten Personen, welche an die zu zahlenden Entschädi⸗ e, Ansprüche zu machen haben, oder welche der

uszahlung der Abfindungssumme an die von den Vertretern der Berechtigten zur Empfangnahme der Gelder beauftragten Bevollmächttgten wider sprechen zu können vermeinen, zu dem behuf Anmeldung und Wahrnehmung ihrer Rechte und Ansprüche ö.

Sonnabend, den 18. März 1882, . Morgens 10 Uhr, im Kokemüller'schen (früher Hahn schen) Gasthause zur „Stadt Hannover? in Goslar, angesetzten Termine unter dem Verwarnen vorgeladen, daß die im Termine nicht angemeldeten Rechte unberück= sichtigt bleiben und nicht weiter geltend zu machen

2263 , 88

2462, 25.

sind, vielmehr von der Verhandlung ausgeschlossen werben, daß ferner die Entschädigungen an die im Theilungs verfahren bekannt gewordenen Berechtigten mit der Wirkung bezahlt werden, daß die Forst⸗ hberrschaft von allen Ansprüchen aus den abgestellten Rechten befreit wird.

Ssterode, den 26. Dezember 1881.

Die Theilungs⸗ommifston. Ra s ch 1 Richter,

Amtshauptmann. Dekonomie⸗Kommissär.

isis Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Johann Gustav Blümchen jun. zu Berlin, Älexandeistraße 40, vertreten durch den Rechtsanwalt Katz hier, Alexänderstraße 2, als Ger neralsubstituten des Justizraths Heilbron, klagt gegen den Uhrmgcher A. Götz, früber zu Lekswsort bei Plase in Pommern, jetzt unbekannten Auf—

enthalts

halte. 9 zg, 11, Cipiltamßer 10—

wegen im Jahre 1879 gelieferter Waaren, mit dem

Antrage au

ö ec flichtige Verurtheilung des Beklagten zur Jahlung von 413 , S0. 3 nebst 6 0so ZJinsen seit dem 9. November 1879, und

vorläufige Vollftredbarkeitserklärung des Ur⸗

theils gegen Sicherheitsleistung.

Der Kläger hat ferner beantragt: ö ; die bei dem Stellmacher n n, in Klein TZabow von dem Beklagten hinterlegten 50) ,. wegen der Forderung des Klägers von 413 6 Ss Z nebst Zinsen und eines Lostenpausch⸗ quantums von 100 , behufs Sicherung der zukünftigen Zwangsvollstreckung mit Arrest zu belegen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die zehnte Civilkammer

desz Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüden⸗

straße 59, 2 Treppen, . 6

auf den 17. April 1832, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dicser Auszug der Klage und des Arrestgesuches be⸗

kannt macht.

schließlich derer des dem Rechtsstreit vorauf⸗ gegangenen Mahnverfahrens zu tragen, und kabet den Beklagten zur mündlichen. erhand. lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf den 3. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

ruefer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1819 Oeffentliche Zustellung. Der Wirth Casimir Tomczak in hies abin. ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Litthauer in Schrimm, klagt gegen den Schneidergesellen Anton Rozmiarek, unbekannten Aufenthalts, wegen 173 S6 5 8, welche Kläger als früherer Vormund und Verwalter des Vermägens des Beklagten an letzteren zu viel ge= zahlt hat, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 173 S6. 5 3 nebst 5 o Zinsen seit dem 1. April 1831, und ladet den Be⸗ Nagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ö vor das Königliche Amtsgericht zu Schrimm au

den. 8. März 1882, Vormittags 9 Uhr.

Zum Jwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ganger, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

18231 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Bergmannt Georg Büttner, Margaretha, geb. Fischer, zu Bochum, vertreten durch' den Justtzrath Markhoff, klagt gegen ihren enannten, dem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbe— annten Ehemann wegen böslicher Verlassung mit. dem Äntrage auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen. Verhandlung dez Nechh. streits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf

den 28. April 1582, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge= richte zugeldssenen Anwalt zu bestellen. . z

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Berlin, den 6. Januar 1882. Karaus, Gerichts schreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 10.

lis. Oeffentliche Zustellung.

Die Direktion der Kapital-Versicherungs⸗Anstalt zu Hannover, vertreten durch den Rechte anwalt Fr. Rautenberg daselkst, klagt, gegen die Ehefrau des Dachdecker und Maurermeisters Stephan Rudolph, Elise, geb. Hoffmann, Aufenthalt derselben unbe⸗ kannt, wegen rückständiger in, aus einem Dar lehne von 6 000 e für, die Zeit vom 1. Juli bis ult. September 1851, mit dem Antrage. Beklagte auf ihre Kosten zu verurtheilen, der Klägerin zu zahlen? 357 ½½ 60 3 nehst 4F/o, Zinsen seit 1. Oktober 1881, auch die Subhastation des ver hypothecirten Grundstücks Nr. J am Misburger⸗ damm (Heidorn Pol. . behnf Befriedigung wegen . Anspräche zu, gestatten,. Klägerin ladet die Veflagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

Landgerichts zu Hannover auf

Dienstag, den 28. März 1882,

Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch Gerichtsschluß vom 5. Ja= nuäar 1882 gestatteten öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, den 7. Januar 1882.

urth, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

isi Oeffentliche Zustellung.

Der Bürgermeister 4. D. Heinrich Adolf Mohr⸗ hoff aus Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Pr. Grote zu Hannover, klagt gegen den Bildhauer . Struven aus Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu vexurtheilen

1) dem Kläger das hier fragliche Darlehen von 32 00 M nebst 5ü/o Zinsen vom 1. Mai 1881 zurückzuzahlen,

dem Kläger das ibm verpfändete Grundstück Nr. 11, der Sertrostraße mit allen Aufkünften davon feit Zuslellung der Klage herauszugeben

und 3) dem Kläger die Subhastation . verpfändeten Grundstücks zu gestatten, um sich aus dem Ver⸗ kauf desselben im Wege der Zwangs vollstreckung wegen seines Anspruchg von 32600 M nebhst 5 So Zinsen vom 1. Mai 18851 und Kosten be⸗ riedigt zu machen . und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die Civilkammer TVa. deß Königlichen Landgericht zu Hannover auf den 54. April 1332, Vormittags 10 Uhr, mil der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu hestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dicser Auszug der Klage bekannt gemacht. Constabel, Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Landgerichts.

1813 Oeffentliche Zustellnng.

2)

streits vor die Civilkammer II. 2. des Königlichen lass

Auszug der Klage bekannt gemacht. Efsen, den 39. Dezember 1851. ; Gerichtsschreiberei ö. . Landgerichts. irsch.

1794 Aufgebot. ö Laut am 16. v. Mts. hier verlautbarter Verträge

haben:

I) der Großköthner Heinrich Alves in Boitzun als Vormund der minderjährigen Kinder M. weiland Beibauers Conrad Deicke, Besißer le Reihestelle, Brandkassennummer 21 in Bohn, sowie die Ehefrau des Arbeitsmanns Höß geb. Burose, verwittwete Deicke, als Miterhn der Stelle, Brandkassennummer 21, in Boitzum,

2) die Firma Philipp Mannheim in Eldagsen Besttzerin der Rei hestelle, Brandkassennummer,

in Boitzum,

die ihnen auf Grund des Fixationgresesses vom

22. Oktober 1315 für ihre gedachten Stellen an die

Königliche Klosterkammer, als Besitzerin der Wül⸗ finghäusener Klosterforst; zustehenden e i. tigungen der Königlichen Klosterkhmmer für eine don dieser zu zahlende Entfchädigüng für immer über⸗

assen.

Die Holzberechtigungen bestehen in der allfährlichen, spätestens bis zum 1. Dezember durch Anweisung auf dem Stamm zu erfolgenden Lieferung von 455s53 rm oder rund 479 rm Buchen⸗Scheil⸗ und Knüppelhol; und rm Buchenreisig für jede Stelle.

Auf Antrag der Königlichen Klosterkammer werden alle Diejenigen, welche an die gedachte Holzberech⸗ tigung Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ kommissgrische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte insbefondere auch Servituten und Realberechtigunmn zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, so Ansprüche bis zu dem auf

Dienstag, den 28. Februar 1882,

Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte angesetzten Termine an zumelden, widrigenfalls das etwaige Recht für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Cr werber verloren geht. .

Calenberg, den 9. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht. gez. Schlüter. Beglaubigt: Pape, Sekretär,

1820 Vorladung. Auf Anstehen von Peter Helfen, Tagelöhner zn Losheim, für welchen der unterzeichnete, zu Trier wohnende, Rechtsanwalt Güntzer im Armenrechte fortoccupirt, ladet dieser den Nicolaus Petry, Ackexer, ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, hiermit vor, am Freitag, den 24. Februar 1882, . Vormittags 9 Uhr, J. in der Amtsstube, des Königlichen Notars Dorst M Wadern zu erscheinen, um, hei Aufstellung der Be⸗ dingungen, welche der Vexfteigerung der in der Expertise vom 26. Februar 1878 und in dem Urtheile vom 7. Oktober 1881 näher bezeichneten Immobilien zu Grunde gelegt werden sollen, zugegen zu sein und seine Interessen wahrzunehmen. Trier, den 16. Dezember 1881.

gez. Güntzer,

Rechtsanwalt.

Der Brauer Herrmann Schulz zu Topper, bei Pinne, vertreten durch die Rechtsanwälte Mehring und Eischke zu Posen, klagt gegen den Vorwerks⸗ besitzer Johann Gustar Schulz aus Neufeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem in der Gottlieb und Dorothea Schulzschen Nachlaßsache

26. September ; h unterm J November 18176 genehmigten Erbrezesse mit dem Antrage:

den Beklagten zu verurtheilen, als persönlicher Schuldner, sopie zur Vermeidung der Zwang. Vollstreckung in daz Grundstück Neufeld Nr. 43 an den Kläger 1500 S6 nebst 5o / o Zinsen seit dem 26. September 1880, ferner 5'/g Zinsen von 7175 4M 94 3 vom 26. September 1880 bis 26. September 1881, und 80, 89 S Zinsen⸗ rest von derselben Summe für die Zeit vom 26. September 1879 bis zum 26. September 1880 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits ein⸗

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vor sich e bekannt gemacht. . 3

Trier, den 5. Januar 1882.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts; Oppermann.

1827 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 4. Mal 1881 ist das Dokument Über die auf dem Grundstücke Netzhruch Band 1I. Blatt Nr. 53 früher Band J. Fol. l7 Rr. 55 in der III. Abtheilunm unter Nr. 4 für die drei Geschwister Püpke einge tragenen 498 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. Muttererbe, be stehend aus dem Erbrezeß vom 2. Februar i616 und dem Hypothekenschein vom 8. November 181 für kraftlos erklärt worden.

Friedeberg N./ M., den 31. Dezember 1881.

Königliches Amtsgericht.

Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts Calenberg.

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