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aufgehalten wird.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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e- dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. )
H 20.
Dents ces gdeich.
Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit den Rieder—⸗ landen wegen gegenseitigen Schutzes der Waaren“ zeichen. Vom 19. Januar 1882.
Zwischen dem Dentschen Neich und den Niederlanden ist durch Aus wechselung ven Erklärungen der deiderfeitigen Re⸗ gierungen eine Uebereinkumst dahin getroffen worden,
daß bezüglich der Waarmmzeichen die Angehörigen des Dzutschen Reichs in den Niederlanden sowie in deren Kolonien und die niederlandischen Staats angehörigen in Deutschland denselben Schutz wie die eigenen Ange⸗ hörigen genießen sollen, daß serner die Angehörigen des einen Landes, um in dem anderen ihren Waaren— zeichen den Schutz zu sichern, die in diesem Lande durch die Gesetze oder Verordnungen vorgeschriebenen Be— dingungen und Förmlichleiten zu erfüllen haben. Die Uebereinkunfst soll vom Tage ihrer Vekannt machung an in Anwendung treten und bis nach erfolgter Kündi⸗ zung durch den einen oder den anderen der vertrag⸗ schließenden Theile in Kraft bieiden.
Dies wird mit Bezug auf 5 20 des Ges tzes über Narlenschutz vom 30. November 1871 hierdurch veröffentlicht.
Berlin, den 19. Jinuar 1887
Der Neichskanzler.
Berlin, Montag,
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.
Nachdem die Ninderpest im Kreise Waldenburg erloschen und demnach der Regierungsbezirk für seuchenfrei erklärt wor— den ist, werden die mtsblattverordnungen vom 8. Dezember 1881 (Amtebl. S. 345 und 316), vom 11. Dezember 1881 (Amtsbl. S. 39), vom 14 Dezember 1881 (Amtsbl. S. 353) und vom 17. Dezember 1851 (Amtabl. S. 356) hiermit wieder aufgehoben.
Dagegen wird bis auf Weiteres Folgendes angeordnet:
1 Für den Kreis Waldenburg bleibt die nach Maßgabe der Amtsblattoerordnung vom 8. Dezember 18651 7Amtgbl. S. 346) eingeführte Hornviehkontrole noch jortbestehen.
2) In den Kreisen Waldenburg, Schweidnitz, Striegau, Reichenbach und Neurode wird die in der gedachten Amtsblatt⸗ Verordnung eingeführte Anzeigepflicht in Kraft erhalten.
Jeder der Rinderpest verdächtige Krankheits- oder Todes? fall ist sofort der rler ed? anzuzeigen. Dieselbe Pflicht far Anzeige tritt ein, sobald in einem Nindviehbestand
innerhalb acht Tagen zwei oder mehr Erkrankungs⸗ oder Todes falle vorkommen.
Auf die erhaltene Anzeige von einer verdächtigen Er⸗ lrankung ist von der Ortspolizeibehörde sofort der beamtete Thierar t herbeizuholen, um die Krankheit an Srt und Stelle zu konstatiren.
In Vertretung: von Boetticher.
Die Nummer 3 des Reich Gesetzblatta, welche von heute
ab 82 langt, enthalt unter . die an rn, d die Uebereink unft wät den Niederlanden wegen eitigen Schutzea der
Waaren zeichen. Vom 19. 2 .
Berlin, den 3. Jann dr Kaiserliches Bost⸗ Didden.
Königreich Preußen.
NMinisterium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Der bisherige Bureau⸗Diätarius Adolph Wilhelm Kreutzer ist zum Geheimen direnden Sekretär und Kal⸗ lulator beim Ministerium für ndwirthschaft, Domänen und
ernannt worden.
Bekanntmachung.
Nachdem der Bahnhof der Nie erschlesisch⸗Markischen 289 hierselbst die Bezeichnung Schlesischer Jahnhof⸗ hat, wird die auf diesem Bahnhofe bestehende Zallerpedition fortan alJ Amte sirma die Bezeichnung: Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für auslän⸗ dische heren a d zu Berlin, Zollexpedition auf dem Schlesischen Sahnhofe“ führen. Berlin, den 19 Januar 1882. Der Provinzial ⸗Steuer⸗Direktor. Hellwig.
Bekanntmachung.
Bei dem am N. d Mig. im Königlichen Opernhause stattfinden⸗ den Sußskriptiongbalũte ist: ⸗
I) die Anfahrt der Wagen nur von den Linden aus gestattet Md wat am Haurpteingange, Thür Nr. 1 (der Universität gegen- * da 46. . 3 * 5 ö lam Dyernplatz⸗ .
Die ah rt fin att: .
a dem Haupteingan ge Nr. 1 nach der Schloßbrück und Rach den Linden ju Cie Wagen haben sich vor dem Opern ⸗ hause Front nach demselben aufzustellen); .
NR von der Thür Rr. 3 en! den Linden zu (die Wagen haben sich auf dem rn, heile des Opernplatzes bis zur Behrenftraße hin aufmustellen) ö .
11a n des Han ses erfolgt um ? Uhr; ein früheres en der witede wecklos sein. ĩ ö. ie Wageninhaber werden zugleich ersucht, die Anweisungen
degen des Wiederabheleng 4. ihren Kutschern schon vor der Anfahrt Mn geben, damit die Vorfahrt der Wagen dadurch nicht behindert und
Berlin, den 21. Jannar 18382 6 Königliches Polizei ⸗Präsidium. von Madai.
3) Aus den verseucht gewesenen Ortschaften Alt⸗Lässig, Fellhammner, Nieder⸗Hermz dorf und Ober Salzbrunn im f. Val den gui dürfen Rindyieh und andere Wiederkäuer, sowte Dunger, Rauhfutter, Stroh und andere Streumaterialien über die Grenzen der Feldmark hinaus nicht ausgeführt werden.
Aus den in Nr. 3 angeführten Ortschaften dürfen
icht ausgeführt werden.
Lumpe gieren Viehmärkten im Kreise Walden⸗ . verboten. * ö ö
Genehmi ist u ertheilen, bevor nicht mindesteng drei * . * 3 2
frei erklärt wurde, an gerechnet richen sind. s ̃ . den Bestimmungen des un
( ( des esetzes vom 21. Mai 1878 (R. G. Bl. S. 95). chaefahe
Breslau, den 21. Januar 1832 Königlicher Regierungs⸗Präsident. Frhr. von Juncker.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. Januar. Se. Majestät der Laiser und Kön ig hielten gestern in gewohnter Weise das Ordens sest ab. ᷣ = Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Wirklichen Geheimen . von Wilmowski . und empfingen später mit Ihrer Majestät der Kaiferin und Königin den Vesuch Ihrer Durchlauchten des Fürsten und der Fürstin von Schwarzdurg Sondershausen, den Se. Majestät im Laufe des Nachmittags erwiderten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing an Sonnabend den neral⸗Feld⸗ marschall Frhrn. von Manteuffel, begab Sich Na mittags 4 Uhr nach dem Englischen Hause und führte dasel in der öffentlichen Sitzung des Central⸗Comitès der Victoria⸗National⸗ Invalidenstiftung den Vorsitz. . ; Um 5 Uhr 16 W Majestäten bei den Kron⸗ rinzlichen r en zum Diner. 3 33 * besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hobeiten die Kronprinzlichen Derrschaften mit Ihren König⸗ lichen Hoheiten der Prinzessin Christian a Schleswig⸗Holstein und der Erbyrinzessin von Sachsen⸗Meiningen die ellung im Victoria⸗Theater. . .
Gestern begaben Sich die Kronprinzlichen sten * dem Königlichen Schlosse, um dem Ordens este beizu⸗ wohnen.
*. Se. ee err a nn mier e gn dessen; we zur Theilnahme an um Herrenhause t nach Berlin gekommen war, ist wieder . ag
— Der Bundes rath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen.
— Der Schluß bericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
den 23. Januar, Ahends.
1882.
— In der heuti welcher die Staats⸗ Mini andere Vevollmãchtigte zum Bundesrath nebst ommissarien des⸗ selben beiwohnten, theilte der Präsident zunächst mit, daß dem
en (32 Sitzung des Reichstages, er Bitter und von Boetticher und mehrere
Hause die am 28. Mai 1881 zu Galatz unterzeichnete Jusatz⸗ akte zur Donauschiffahrtskonvention zugegangen sei. Das Daus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die dritte Berathung eines Gesetzes, betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik, sowie die Vornahme einer Viehzählung im Jahre 1882, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Kommissionsbeschlüsse zu dem Gesetze in NnH 72 der Drucksachen.
Von dem Abg. von Wedell Malchow war ein Antrag einge⸗ bracht, mit den beruft statistischen Aufnahmen eine Viehzählung zu verbinden, wie das anfänglich von der Regierung beabsich⸗ tigt gewesen sei.
Der Abg. Kraecker führte aus, daß er mit der Vorlage an sich nicht unzufrieden sei, allein er wünsche dieselbe in vielen Punkten erweitert.
Der Abg. Frohme betonte gleichfalls, daß seine Partei die Vorzüge einer solchen Aufnahme zu würdigen wisse. Die Ar⸗ beiterkreise verfolgten diese Verhandlungen mit Aufmerksam⸗ keit. Um so mehr habe man sich gewundert, daß die Erhebun⸗ gen nicht auch auf die Hausindustrie ausgedehnt werden sollten. Dieselbe sei bis jetzt unkontrolirbar gewesen, und doch rufe sie nicht weniger Schädigung hervor, als die Fabrikindustrie.
Die Generaldiskussion wurde hierauf geschloffen.
n. der Spezialdiskussion ergriff zu 8. 1 der von Wedell⸗ Malchow das Wort, um seinen Antrag, den 5. 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen, zu motiviren. Die Gründe, die gegen die Verbindung der 23 zählung mit den beru fs ssatisti chen Aufnahmen geltend ge worden, seien hinfällig.
Nachdem der Abg. Dirichlet noch einmal die Gründe hervorgeho hen, welche die Lommifsion veranlaßt, die Vieh⸗
ung fast ein suimn g abzulehnen, ergriff das Wort der Abg.
hr, von Göler, um für den Antta Wedell einzutreten. liege im Interesse der Landwirthf t, daß von der Lage derselben ein klares Bild entworfen würde, und ebenso sei es , , daß dies bald 2 =.
Der Abg. Dr. Franz widersprach aus fiskalischen Gründen dem Antrage. Auch dürfe ein Werk von solcher Wichtigkeit k die Landwirthschaft, wie die Vi⸗ zählung, nicht als bloßer
vendix der Berufestatistik aufgefaßt werden.
Der Bundesrathakommissar, Geh. Reg. Rath Bödiker, trat, von dem Standpunkte ausgehend, daß die Viehzählung für die Erreichung der Zwecke einer richtigen landwirihschaft⸗ lichen Verufsslatistik von Rroßem Interesse fei, fur die Wieder= einfügung derselben ein. Der Abg. von Wedell⸗ Malchow sprach noch einmal für, der Abg. Franz wiederholt gegen den Antrag. Der Staig ini s en von Baerti cher beine ne, gan ger iar, Interesse die Kombination der Berufsstatistik mit der Vieh⸗ ählung erheische. Hierauf wurde 5. J der Vorlage nach den
chlüssen zweiter Lesung angenommen, der Antrag von Wedell abgelehnt. Die übrigen Paragraphen wurden ohne Debatte genehmigt. Bei Schluß des Blattes erfolgte die Berathung der Resolutionen.
— Eine erlittene Untersuchungshaft, welche nach 8. 60 Str⸗G.⸗B. bei Fällung des Urtheils auf die erkannte Strafe ganz oder theilweise angerechnet werden darf, kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strass, vom 22. November 1851, nach Verkündung des Ürtheils durch nach⸗ trägliche Entscheidung des Richterg nicht mehr in Anrechnung gebracht werden.
— Als Aerzte haben sichM niedergelassen die en: Dr. Goerges, Dr. Hell und Dr. Werler in Berlin, Assistenz⸗ Arjt Dr. Schlacke Rathenow, Dr. Huth in Friesack, Dr.
heil in Velten, Dr. Jammel in Belgern, br. tte in
2 Dr. Robert in Jonn und Pr. Poijan in Marien⸗
Bayern. München, 21. Januar. (W. T. B.) Durch eine Königliche Bolfchaft t die Seffion der * mern bis zum 28. . M. dar ln nge worden. 57 . sezentwurf betreffs eines außerordentlichen Kredits * e * dürfnisse des Heeres wurde von der egg ne enn, nach dem Antrage des Ausschusses mit 113 gegen 28 . der sog. Extremen, angenommen. Die Kammer trat sodann in ö Generaldebatte über die in Folge der . 5 = eingebrachte außerordentliche Kreditvor . ,
‚ ist auf Dien — ner g fan ür e der Vorlage.
Lare, , n, er vertrat die Vorlage und bemerkte: die Ablehnung elben werde zwar die Schlagfertigkeit der Armee nicht direkt schädigen, aber sanitäre Erwägungen ließen die Annahme der Vorlage wünschenswerth erscheinen.
Da rmstadt, 20. Januar. Die bevorstehenden , der Zweiten Kammer über den Entwurf des neuen Staatsbudgets geben dem „Frkf. Jour. Veranlassung.
i ische inanzen eine übersichtliche Darstellung der hefs . 9 ( *
geben. Die Gesammteinahme beträgt