Argument sehr stark verwerthet, daß man die Hamburger mit . . Klugheit allein solle entscheiden lassen. Die Herren in Hamburg würden sich adurch nicht sehr geschmeichelt fühlen. Denn man sage doch mit anderen Worten: der Reichstag möge machen, was er wolle, die Hamhurger seien doch so schlau, den Reichstag zu überlisten. Mit dieser An⸗ spielung guf bie kaufmännische Schlauheit, auf die Ueberlegen⸗ heit, die sich zu helfen wisse, thue man den Hamburgern ent⸗ schieden Unrecht, Auch nütze die Rechte dieses Hauses ihrer Sache schwerlich, wenn sie fort und fort sage: Ver Reichstag ziehe die Hamburger hinein in schwierige Ver⸗ hältnisse, doch habe man den Trost, vie Hamburger würden sich bei ihrer Klugheit wieder herauszuziehen wissen. Wenn der Abg. Windthorst zur Motivirung seines Votums auf die sonst drohende Gefahr einer gänzlichen Einverleibung. Ham⸗ burgs hingewiesen habe, so habe er die Logik dieser Deduttien nichk begreifen können. Er verstehe nicht, wieso die 40 Mil⸗ lionen Hamburg vor irgend einem annexionslustigen Reichs⸗ Regenten oder Reichs-Minister schützen sollten. Wenn der Abg. von Kleist⸗Retzow sage, er (Redner) hätte Wehklagen
über die an Hamburg zu zahlenden 40 Millionen erhoben, so müsse er konstatiren, daß er gengu, im Gegentheil sich nicht im Mindesten an die 40 Millionen
stoße, wenn sie seiner Ansicht nach zum Nutzen von Hamburg verwendet würden. Sein Argument sei darauf hin⸗ ausgelaufen, daß er gesagt habe, er glaube, man stifte eher Schaden. Die Herren hätten ihm in gewissen Umschreibungen den Vorwurf illoyalen Auftretens gegen die Kommissien ge⸗ macht, der vorzufitzen er die Ehre gehabt habe. Halte man ihn für so leichtsinnig und beschränkt, daß er nicht wüßte, welche Waffe man daraus machen könnte, wenn er sich einen solchen Fehler zu Schulden kommen lasse? Seine Argumentation sei gerade darauf hinausgelaufen, zu zeigen, daß die Kommi ssin mit aller Anstrengung nicht im Stande gewesen sei, das Bedürf⸗ niß zu befriedigen, weshalb sie ins Leben gerufen sei, nämlich hinreichende Argumente wirthschaftlicher Natur für diese For⸗ derung herauszufinden, und er müsse falsch argumentirt haben, wenn er hier die Kommission als eine leichtsinnige, mangel⸗ hafte bezeichnet habe, vorausgesetzt, daß er zu einer so illoyolen und unartigen Prozedur fähig wäre. Gerade das Gegentheil habe er gesagt. Ihm scheine es darum, daß jene Herren seine Argumentation nicht verstanden hätten. Um so empfindlicher
habe ihn dieser Vorwurf getroffen. Wenn ihm sonst im Hause Slicheleien gesagt würden, da steche er wieder, dafür habe er seinen Humor. Aber dieser Vorwurf,
daß er gegen eine Kommission, der varzusitzen ihm eine be⸗ sondere Ehre gewesen sei, nachträglich herabsetzende Vorwürfe gemacht haben solle, berühre ihn schmerzlich. Er habe darum aus dem stenographischen Bureau eine neue, unkorrigirte Uebersetzung des Stenogramms bringen lafsen, das er mit Erlaubniß bes Herrn Präsidenten hier gleich verlesen werde. (Redner verlas die betreffende Stelle des Stenogramms,) Er hoffe, daß dasselbe auch die Abgg. von Kardorff und Kleist⸗ Retzow veranlassen werde, ihm Gerechtigkeit widerfahren zu laffen, wie er das an ihrer Stelle bei einem gleichen Falle gewiß thun würde.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, der Vor⸗ redner habe fich darüber beklagt, daß man ihm das Wort hätte abschneiden wollen. Dem gegenüber verdiene wohl be⸗ merkt zu werden, daß der Vorredner in derselben Diskussion zweimal das Wort genommen habe. Mit Rücksicht auf die Geschäftslage habe seine (des Redners) Partei geglaubt die Diskussion schließen zu sollen. Er habe nicht die Meinung, daß die Schlauheit der Hamburger Kaufleute den Reichstag Überlisten werde, sondern er glaube, keine besseren Zeugen als
die Hamburger anführen zu können. Die gestrigen Aeußerungen
j j issi ä llerdings des Abg. Bamberger über die Kommission hätten a ,,, mne, umsomehr, als sie aus dem . ö. Vorsitzenden gekommen seien. Im deß erkenne er gern die Un⸗ parteilichkeit der Geschäftsleitung des Abg. ,, Die Debatte wurde geschloffen. Nach einigen persünlichen Bemerkungen wies der Referent Abg. Staudy in an, Schlußwort auf die wirthschaftlichen Vortheile des Anschlusses von Hamburg hin. Wenn auch nur für 50 6 pro ö Hamburger Bevölterung in Zukunft n, ,. on⸗ sumirt werde, dann betrage der Gewinn jährlich 25 Millionen Mark, wogegen die Verzinsung der Anleihe mit 1 600 000 t nicht ins Gewicht falle. . ; ; ö Darauf , in namentlicher Abstimmung 5. 2 mit 171 gegen 102 Stimmen angenommen. s. 3 lautet Üübereinstimmend mit 8. 2 der Von . Der Reichskanzler ist befugt, die Mittel zur Deckung dieser Summe im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem Jwecke in demsenigen Rominalbetrage, welcher, zur Beschaffung des Pezeichneken Betrages erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Beftimmungen des Gefetzes vom 15. Juni 1868 zu ber= waltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben. Hierzu lag ein' Antrag des Abg. Richter (Hagen) vor, dem Paragraphen folgen den Zufatz zu geben; „Die auf Grund dieses Gefetzes jährlich zu verwendenden Beträge sind in den Reichshaushalts⸗-Elat des betreffenden Jahres aufzunehmen. Der Abg. Richter (Hagen) richtete zunächst an die Ver⸗ treter der Regierung die Frage, ob sie gegen seinen Antrag, 2 ganz in der Natur der Sache liege, etwas einzuwenden aben. h Der Bundesrathskommissar Regierungs⸗-Rath Neumann erklärte, er halte den Antrag für entbehrlich, da das in dem⸗ selben Verlangte selbstverständlich sei. Der Abg. Richter (Hagen) erinnerte daran, daß bei der Marineanleihe ein Zusatz, wie er ihn jetzt beantrage, gemacht worden sei, um damit die Möglichkeit auszuschließen, daß die Regierung ohne die etatsmäßige Bewilligung der einzelnen Raten über die bewilligte Gesammtsumme verfüge. Es sei kein Grund vorhanden, von der bei früheren Anleihen beob⸗ achteten Form abzuweichen.
Vorlage:
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er habe in der Kommission
angefragt, ob die Regierung die Voraussetzung, von der der Richtersche Antrag ausgehe, zugebe, der Finanz⸗Minister für Preußen habe das für selbstverständlich erllakt. Nachdem der Staats Minister Bitter dies bestätigt hatte, wurde der §. 3 in der Fassung der Kommission mit großer Mehrheit, der Antrag Richter gleichfalls angenommen. §. 4, welcher nach der Vorlage lautet:
Die Bestimmungen in den S§. 2 bis,. d des ö vom 27. Janugr 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs Gesetzblatt S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung.
sowie Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes wurden debatte⸗ los angenommen, und die auf dasselbe bezüglichen Petitionen durch diese Beschlüsse für erledigt erklärt. . Es folgte die Berathung der von der Kommission bean⸗ tragten Resolution, welche lautet: ö . die Erwartung auszusprechen, daß — in Gemäßheit des zwischen dem Bundesrathe und dem Senate der Start Hamburg auf Grund des an den hanfeatischen Herrn Ministerresidenten gerichteten Schreibens des Herrn Reichskanzlers vom 27. Mai v. I erzielten Einverständnisses — die Befreiung von jeder zollamtlichen Behandlung für die zwischen der See und dem Freihafengebiet Hamburg und umgekehrt unter Zollflagge und Leuchte transitirenden Schiffe eine dauernde Einrich⸗ tung sein werde und daß dieselbe, falls sie sich später als ungeeignet erweisen sollte, nur durch eine solche Einrichtung ersetzt werde,
welche eine
bringt Abg. Frhr. von Minnigerode beantragte mit er . . . f 7 . a, daß das Schicksal dieser Reselution für .
vieler ; dem sonstigen
stimmung Über die Resolution schon in zweiter desun in
zunehmen. Der Abg. Meinung bei,
ergriff aber Riemand das Wort und dieselbe wurde einjnn
angenommen.
Es folgte die dritte Berathung des zu Berlin am 23
vember 1851 Griechenlan
verändert angenommenen Vorlage. Hierzu beantragten Ser Reichstag wolle
den Herrn Reichskanzler aufzufordern, wollen, daß bei
Konsularvertra
protokollarisch pourvn timbre
größere Erschwerung des Transitverkehrz niht in z
Abgeordneten in der dritten Lesung nnische hen
k 3 3. *
Gebrauch entgegen, Berathung um
Dr. Windthorst und der Präsident tralen z die Resolutisan wurde zur Debatte gehe
unterzeichneten Konsularvertragez n d, auf Grund der in zweiter Berathum n,
die Abgg. Dr. Kapp und Genssn beschließen: . Genn Dafür Sorge inn! Gelegenheit des Austausches der ian shtonn ges zwischen dem Deutschen Reiche und eech konstatirt werde, daß mit dem Sate ;
que ces actes aient, été soumis aur ät
ini ⸗
d'enregistrement ou à toute antre ta nm
position stablie dans le pays oũ ils derront rammt
execntisn. ;. kö nicht beabsichtigt worden ist, die Gültigkeit oder nnn von einem deutschen Konsul in Griechenland legal der Verwendung von Stempeln, Registrirungẽgehihn lagen des . abhängig zu machen, in welche Ausführung gelangen d di ö der unterlassenen Entrichtung solch ; wachsen, lediglich nach den Gesetzen des Landes in welchem der Akt zur Ausführung gelang . In der Debatte über denselben erklärten kommissar, Wirkl. Legations⸗Rath Dr. Frhr. vonn
welche aus sollen,
daß ein Grund nicht vorliege,
da dieselbe sich in verschiedenen andern nnn Verträgen unbeanstandet finde und nach der Aufisann Reichsregierung derselben keine andere Bedeutung gun, als die vom Abg. Kapp gewünschte.
Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abg. mn und Lipke betheiligten, wurde der Antrag
*
foll, sondern daß vielmehr
zur Deklaration der betreffenden
Kapp hin
und der Konsularvertrag in der Fassung der zweiten n unverändert genehmigt.
Als dritter
Gegenstand stand auf der Tagesordmne
dritte Berathung der zu Bern am 3. November v. J K zeichneten internationalen Reblauskonvention m unterm 17. Dezember 1881 in Bern unterzeichneten
erklärung, auf angensmmenen
Der Abg. mission theilte
mission.
tag 12 Uhr.
Ohne Debatte wurde hierauf ie Tonpenlion unh Ble Beschlüsse der Petitionskommisson ehenso wie in zweiter Lesung genehmigt. ö
Hierauf verkagte sich um 4 Ur des un nu Mon=
Grund der in zweiter Berathung unbenm
Vorlagen. Dr. Thilenius als Referent der Petitionmh,
mit, daß inzwischen wieder eine Unzahl
tionen eingegangen seien, die sich für eine baldige R
des internen Rebverkehrs ausgesprochen hätten. Er im wie der Abg. Schul ze⸗Nelitzsch müßten auf die Gefahr einer weitm Verseuchung bisher ; wenn nicht schleunigst der interne Rebverkehr den erfordern lichen Beschränkungen unterworfen werde, Peide Abgeonk. neten empföhlen daher den hierauf bezüglichen, hereits in zweiter Lesung angenommenen Antrag der Netitionskom=
intakter Gebiete aufmerksam micht,
* Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staatz⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ rezister nimmt an: die Königliche Expedition
Deffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersdchungs-Sachen.
Industrielle Etablissements,
— — ——
*
Fabriken
Inserate nehmen an: die Annoncen Geha klanen den Invalidendankt!, Rudolf Mosse, daasensteln
den Neutschen Reichza-Anzeigers und Königlich
Urrußischen Ktaata- Anzeigers:
Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Rr. 32. 2
Subhastationsn, Anufgebote, Vorladungen a. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
1. 2. 3 4. Verloosung, Amortisation, Zinszaklung
n. 8. v. von öffentlichen Papieren.
&
und Grosshandel. Versechiedens Bekanntmachnngen. Läterarischs Anzeigen. Theater- Anzeigen.
5. 6. . 8. 9. Familien-Nachrichten.
In der Börsen- beilage.
Büttner & Winter, sowie alle übrigen gröfferrn
Vogler, G. 2. Daube & Ce, E. Schlatte Annoncen Bureanr.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1350 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Ernst Ludwig Riedel zu Meerane klagt, gegen den Handelsmann Gotthilf Ottomar Fiedler zu Meerane, wegen 57 M 37 8 Zinsen zu 4 6g von 22560 ι½. Kapital auf die Jeit vom 15. März bis 15. September 1881, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 57 S6. 3! 3. bei Vermeidung der Zwangsver⸗ steigerung des für die geklagte Forderung verpfändeten Grundstücks Folium i486 des Grundbuchs für Mee⸗ rane und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
handlung des Rechtestreits vor das Königliche Amts-
gericht zu Meerane auf den 14. März 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen teen! wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht Albrecht
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
berg DOefentliche Zustellung.
Der Schmied Theodor Treder zu Zempel burg klagt gegen den , Gustar Mahlke aus Zempelburg, jetzt ohne bekannten Aufenthalt in Amerika, wegen 289 Mark 64 Pf. Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten unter Kostenlast zu ver= urtheilen, an ihn 289 Mark 64 Pf. zu zahlen, und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckhar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zempelburg auf
den 27. März 1882, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zempelburg, . Januar 1882.
römer, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
lis Aufgebot.
Auf den Antrag des Kaufmanns A. Schlett, Urn gen Inhahers der Handlungsfirma Venn u. ö in Soest wird der Inhaber des angeblich Br 9 gegangenen Wechsels, d. d. Soest, den 28. in . ö . zahlbar am 28.
. estellt von der Fi Schlett, an eigene Ordre, . .
Friedrichs zu Unna indossirt von der Firma Venn u. Schlett an die Ordre des Bankhauses Fischer, Lamhrechts u, Comp, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebots⸗ termine den 29. September 1882, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung desselben erfolgen wird. Unnn, den 16. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. (gez) Kulemann. Beglaubigt: Martenz, Gerichtsschreiber.
la, Aufgebot. Auf Antrag der Herren Vorstandsbeamten des Königlichen Landgerichts zu Kiel wird die durch den früheren hiesigen Gerichtsvollzieher kraft Auftrags Edmund Koch, zur Zeit in Glückstadt, bestellte Amtztantion höerdurch aufgeboten. Demnach wer den Alle, welche Ansprüche an die bezeichnete Amts⸗ kaution, insbesondere auch auf Grund etwaiger von dem ꝛc. Koch zu vertretender amtlicher Defekte zu haben glauben — allein ausgenommen die bereits angemeldeten Ansprüche der Magdeburger Lebens⸗ versicherungs· Gesellschaft zu Magdeburg — aufge⸗ fordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 15. April 1882, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amtsgericht anberaumten Auf⸗ ö anzumelden. Die nicht angemeldeten nsprüche werden von der Befriedigung aus der ge⸗ dachten Amtzkaution ausgeschlossen werden. Heili⸗ . den 19. Januar 1882. Könifsiches mtsgericht. Veröffentlicht: Rohde, Gerichts⸗
schreiber. 365581 BVorladun mittelst öffentlicher uste tung. adh ö Amtsgerichte Waldfisch⸗ alz ö ( Franz Jakob Ventuleth, Krämer, Wirth und Bllrgermeister in Clausen wohnhaft lage erhoben ; gegen die Anna Maria Ziegler, gewerblose Wittwe
von Franz Jakob Buckel, sie früher in Elausen
V
wohnhaft gewesen, zur Zeit aber ohne bekannten Wohn⸗ und Llufenthaltsort abwesend, — mit dem Antrag: Die Beklagte zu verurtheilen, an den Kläger für von ihm kaufweise erhaltene Krämerwaaren, dann für baares Darleihen einschließlich berech⸗ neter Zinsen und früher entstandener Kosten die Summe von 92 Mƽ 25 3 mit weiteren Zinsen hieraus zu 5 (so vom 14. Oktober 1881 an und die Prozeßkosten zu bezahlen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klageschrift enthält zugleich die Vorladung der Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Sache, wofür Termin auf Freitag, den 10. März 1882, Vormittags präcis 9 Uhr, angesetzt worden ist, in welchem vor dem obigen Prozeßgerichte zu erscheinen, Beklagte hiermit aufgefordert wird. ö In Ausführung der auf Ansuchen bewilligten öffentlichen Zustellung mit Ladung. an die Beklagte wurde Abschrift des Gegenwärtigen an der Gerichks⸗ tafel des Kgl. Amtsgerichts Waldfischbach durch den Unterfertigten heute angeheftet, und wird Voran⸗ stehendes gesetzlicher Vorschrift gemäß weiter ver= öffentlicht. Waldfischbach, den 19. Januar 1882. Der kö . Kgl. Amtsgerichts.
A1, K. Sekretär.
3643 Ausschlußurtheil.
. den ö des Wirths Christof Pokorra aus Babienten erkennt das Königliche Amtsgericht 1 Sensburg durch den Amtsgerichts rath Dettmann
aß, J. die unbekannten Berechtigten mit i = sprüchen auf die im Grundbuche nnn, Bl. 14 Abth. III. Nr. 1 auf Grund des Erb⸗ rezesses vom 11. März 1799 gemäß Verfügnng . ö, . . Lehmann enen u i ĩ ö. . sr hei forderung von ie, hiemit geschieht ausz i ĩ . 1 ö zu Ir sbließen R ie Kosten des Ve ö rfahrens dem Antragsteller Sensburg, den 19. Dezember 1881. Königliches Amtsgericht.
II.
.
L23899]
Zwangs vollstreckung in Jiegenschaste
In Folge richterlicher Verfügung wenn Josef Stehlin Ehefrau Maria Jnng, . e, in , vertreten durch Jakob Schaffner, e verrechner hier, am ö ; Dicustag, den 7. Februar 1882, Nachmittags 2 Uhr .
im Rathhause zu Breifach, ach chen kj bene Liegenschaften öffentlich in Cigenthun n steigert und der endgültige Juschlag erh mm
der Schätzungẽpreis oder mehr geboten win
ik. Ein einstöckiges Wohnhaus mit Stall nd Hof in der Mukensturmstraße in Brä⸗ . fach, taxirtt t 1
Zwei Viertel Acker im unteren Krütt, neben 9 Anton Mäder und Ignaz Schwende .
Dieses wird dem an unbekannten Orten den Franz Selinger von Breifach hierdurch nt Breisach, 10. Fanugr 1883. Gr. Gerichtsnotar. Wolff.
386] Vermögens⸗Beschlagnahme, . w , ,, Donaueschingen, z. Zt. flüchtig, we ig, setzung, wurde durch Beschluß des Gr. Konstanz, Strafkammer II., vom N, Anwendung des 5. 3327 der St. P. O, Deutschen Hieiche. besindliche Vermiü⸗ Angeklagten Carl Fischer von Donaucshits mit Beschlag belegt. Koustanz, den 17. Januar 1883. Gerichtẽschreiberẽs des Gr. Landgriht ;-
3635 Bekanntmachun
l r n M auf die bei der nothwendigen Subhastutt Frundstücks Rr. 74 r n. Gorsipe . Spezial masse von 3732 M S anggesshlese. Herrnstadt, den 18. Januar 1883. Königliches. Amtsgericht.
Tietze.
4 Durch Ausschlußurtel vom is. Hu . ö die unbekanntrn Interessenken mit ihren An
ö