Ich kann meinen Vortrgg dabin jusammenfassen: alle meine Ausffihrungen haben nur die Bedeutung gehabt — auch gestern, wenn die Herren meine Worte noch im Gedächtniß haben — darzulegen, daß die Staatgregierung ihre volle Aufmerksamkeit darauf zu wenden hat, ab (ine Erleichterung in Bczichung auf die Ernennängspflicht' z Storungen der staaklichen Ordnung in einzelnen Gebieten führen , — leider, wie ich hinzufßgen muß in polnischen Landegtheilen fich von ihren ausschließlich = sirchlihen Bestrebungen abgewandt und sich anch der nationalpolnischen Agitation angeschlossen hat. Und hei diefer Auff assung verbleibe ich.
Der Abg. Dr. Windthorst betonte, es werde Jeder die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die polnische Frage sug⸗ lich beim Eiat der Polizelverwaltung hätte besprochen werden können, aber nicht hierher gehöre. Wenn die Geiftlichkeit in Posen vielleicht mehr, als es gut sei, sich dergleichen Bestre— ungen angeschlossen habe, so habe die Regierung selbst daran Schuld. Warum hahe sie einen Qberhirten, der gegen jene Jestrehungen einge schtitten sei, entfernt? Es sei absonderlich, zu verlangen, die Kalholiken sollten sein wie die Lämmer, wenn der Heerde der Hirt genommen werde. Wenn die Geist⸗ lichkeit verfolgt, gemißhandelt und absolut auf die Unter⸗ stutzung der Gemeinden hingewiesen sei, könne man sich wundern, wenn die Geisllichen sich von den Regierungsorganen abgewandt hätten? Mit Feistlichen, die unter der Knuke der Polizei fänden, werde man die Bewegung nie im Zaume halten. Der Minister berufe sich auf Berichte. Was sei nicht im Kulturkampf alles berichtet worden, Er weise hin auf die freiwillige Polizei gesellchast im Rheinlande, auf Grund deren Mittheilungen die Beamten Berichte hierher geschickt hätten. Sie würben ihm wahrscheinlich verweigert werden, sonst würde er sie sich erbitten. Wenn der Minister Alles glaube, was ihm berichtet werde, dann sehe es schlimm aus für Posen und andere Pro⸗ vinzen. Der Gang der Diskussion habe ihn zwar nicht voll befriedigt, aber doch erfreut. Keiner wolle mit dem Kultur⸗ kampf etwas zu thun gehabt haben. Selbst der wirkliche und intellektuelle Urheber des Kulturkampfes, der Abg. Gneist, habe heute sein Kind vollständig verleugnet. Wer sei denn der Verfasser des berühmten Klosterberichts gewesen? Wer habe das Material zusammengetragen für die Maigesetze? Wer habe sie zum . Theil im Hotel des Kultus- Minislers und des Reichskanzlers inspirirt, wer habe sie verfassen helfen, wer habe hier darüber Bericht erstattet? Es sei der Abg. Gneist gewefen und wenn der Kulturkamps wirklich etwas Rühmliches habe, so werde der größte Ruhm des Abg. Gneist sein, daß derselbe der wesent⸗ liche Träger des Kulturkampfes gewesen sei. Heute habe es nicht Falk gethan, sondern der Reichskanzler und eine höher stehende Persönlichkeit. Wenn das, was man gethan, so ver⸗ leugnet werde, so müsse es nicht gut sein. Auch der Abg. Virchow habe den Rückzug angetreten, wenn er (Redner) auch zu⸗ gestehe, daß derselbe früher bei wesentlichen Punkien warnend seine Stimme erhoben habe. Die Reden der Abgg. Virchow und Richter bewiesen ihm, daß im Schooße der Fortschritts⸗ partei wirklich ernsthaft die Frage der Revision der Maigesetze
daß im Hause von der Majorität eine Nevision der Maigesetze verlangt worden sei. Wenn die Regierung trotz dieser Ge⸗ neigtheit, noch weiter mit verschränkten Armen stehen bleibe, dann konstatire er vor Europa, daß die preußische Regierung keinen Frieden machen wolle.
Damit schloß die Debatte. Es folgte eine Reihe persön⸗ licher Bemerkungen.
Der Abg. Br. Gneist bemerkte, er habe seine Theil nahme am Kulturkampf durchaus nicht desavouiren wollen, sondern nur die Autorschaft abgelehnt; er habe nachgewiesen, daß der Kulturkampf keinen Theil des liberalen Programms bilde, daß derselbe vielmehr eine Staatanothwendigkeit gewesen sei⸗ Seit wann mache man denn den Referenten fur die Kom— missionsberichte verantwortlich, wie ihn für den sogengnnten „Klostersturmbericht“? Die Kommission habe mehrere An⸗ träge gestellt, in denen sie die Regierung aufgefordert habe, die. Gesetze über die Korporationen und über die Qualifi⸗ kation zum Unterricht zu befolgen. Da spreche man denn bei den Katholiken vom „Sturmbericht“ und dessen Autor Gneist. Die Anträge seien damals in der Kommission nicht von der liberalen Partei gestellt, sondern von den Konservativen, und er sei den vier Konservativen, welche die Annahme durchgesetzt hätten gegen das Centrum und die gespaltenen Liberalen noch heute dafür dankbar. Er bitte aber die Ultramontanen, wenn sie wieder von dem Bericht sprächen, alles zu erzählen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der Abg. Gneist habe nicht blos als Berichterstatter, sondern auch als in⸗ tellektueller Urheber der Anträge und des Berichtes fungirt, der noch manches andere enthalte, als blos die Konklusionen.
Der Abg. Dr. Gneist bemerkte, der Bericht habe den In⸗ halt der Debatten zwischen den Abgeordneten und der Re⸗ gierung wiedergegeben. ; .
Die Vorlage wurde an eine Kommission von 21 Mit⸗ gliedern verwiesen.
Der Gesetzentwurf zur Ergänzung des Gesetzes, be⸗ treffend die evangelische Lirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie vom 3. Juni 1876, wurde ohne Debatte in erster und zweiter Berathung ange⸗ nommen.
Der Nachweis über die Verwendung des in dem Etat der Eisenbahnverwaltung pro 1. April 1880,81 unter Tit. 18 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben aus— gesetzten Dispositions fonds zu unvorhergesehenen außer⸗ ordentlichen Ausgaben für die Staatseisenbahnen von 900 000 66 wurde in einmaliger Berathung für geführt er⸗ achtet, der Bericht über die Verwendung des Erlöses für ver⸗ kaufte Berliner Stadtbahnparzellen und über die Verwendung der Entwerthungsentschädigung bezüglich eines im Besitz der genannten Bahn befindlichen Hauses, desgl. in einmaliger Berathung für erledigt erklärt.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Ablösung der an die Stadt Berlin für Uebernahme der fiskalischen Straßen- und Brückenbaulast in Berlin zu zah⸗ lenden Rente, wurde in zweiter Berathung ohne Dis—⸗
in Angriff genommen worden sei. Er hätte gewünscht, daß dem Centrum über die Resultate dieser Berathungen etwas Klareres mitgetheilt worden wäre. (Abg. Dr. Hänel ruft: Das beruhe auf Gegenseitigkeit Die Fortschritts partei solle Alles wissen, was er wisse. Uebrigens freue er sich über diesen Hwischenruf, er sehe daraus, daß der Abg— Hänel hier sei, er dürfe annehmen, daß auch der Abg. Hãnel sich in dem Concert befinde, von dem der Abg. Richter Mit⸗ theilung gemacht habe. Das sei ein Fortschritt in seinen Augen. Es seien einzelne sehr beachtenswerthe Momente von jenen Herren hervorgehoben worden, und was in Beziehung auf die Anzeigepflicht gesagt sei, verdiene die aller sorgfal⸗ tigste Erwägung. Es könnte ja denkbar sein, daß eine Lösung gefunden würde, welche für die eigentliche geistliche kirchliche Thätigkeit eines Geistlichen eine Anzeige nicht erforderlich mache, sondern nur dann, wenn es sich um rein staatliche Fragen handele. (Ruf: Schulinspektion) Es müsse dahin kom⸗ men, daß auch diese den Geistlichen unterstellt werde. (Ruf: Nein) Daß die Linke das nicht wolle, wisse er sehr gut, er versichere aber, das Centrum werde das früher erreichen, als die Revision der Maigesetze, denn in diesem Punkte seien die gläubigen Protestanten mit dem Centrum völlig einverstanden. Wenn die Linke wissen wolle, wie weit das schon gehe dann se man die Beschlüsse der hannoverischen Synode. Er wisse wohl, daß diese Beschlüsse heute noch die Heiterkeit der Liberalen erregten, er sage aber den Liberalen, sie würden noch Thränen weinen. Es sei rathsam, diese Fragen nach allen Seiten hin in Erwägung zu nehmen, damit Hr. von Schlözer Material habe für Erörterungen, die derselbe vielleicht akademisch oder praktisch zu machen hahen werde. Daß die Nationalliberalen den Abg. Gneist zum Wortführer gewählt hätten, beweise, daß die Herren noch auf demselben Boden ständen wie früher. Sie ständen damit im Wider spruch mit der Vollsmeinung, und wenn sie den Kulturkampf im Interesse ihrer Forte istenz beibehalten wollten, so möchten die Herren sich gesagt h lassen: auf dem Boden würden sie nicht mehr lange stehen können. Der Kulturkampf sei todt, es handele sich nur um ein Begräbniß. Die Rede des Abg. von Meyer⸗Arnswalde habe ihn schmerzlich herührt. Er erkenne es dankbar an, daß derselbe einer der ersten ge⸗ wesen sei, welche die Beendigung des Kulturkampfes ge⸗ wünscht hätten. Derselbe Abg. von Meyer sei seiner konser⸗ vativen Gesinnung untreu geworden, wenn derselbe gesagt babe, er würde darauf bestehen, daß die Maigesetze un ver⸗ rückt ausgeführt würden, wenn das Haus die Vorlage nicht annähme. Wenn der Abg. von Meyer Mittel, die er selbst verwerfe, anwenden wolle. um das Centrum zu earl. so sei das nur Tortur des Gewissenz. Db das moralisch oder konservativ sei, wolle er nicht beurtheilen. In Hannover gelte es nicht dafür, oh in Arnswalde, wisse er nicht. Das Centrum könne dieser Vorlage nicht zustimmen, welche ge⸗ wisse Bedrückungen fortbestehen lasse. Aber seine Partei werde nicht aufhören, Abschlagszahlungen und jede wirkliche materielle Abänderung zu agcceptiren. Der Abg. Gneist fordere das Centrum auf, i ng, An⸗ träge zu formuliren. Habe derselbe nicht dessen bestimmt formulirten 6 auf Freigebung des Messelesens und Spendens der Sakramente rundweg abgelehnt? hätte das Centrum ein solches einfaches Nein zu weiteren Anträgen er— muthigen können? Er werde ihm Gelegenheit geben, zu an⸗ deren Formulirungen Stellung zu nehmen. Die Anträge würden dem Hause vorgelegt werden, wann, wie und wo sei seine Sache. Er bedauere, daß der Minister sich nicht in der Lage befunden habe, seine gestern rund formulirte Frage zu beantworten. Die Erklärung fei nicht abgegeben worden und das sei wenigstens ain vorläufiges Nein. Er konstatkre ferner,
kussion angenommen, desgleichen das Gesetz, betreffend Ab⸗ änderung der Verordnung über die Bildung und den Ge⸗ schäftskreis eines evangelisch-reformirten Konsistorii in der Stadt Frankfurt a. M. vom 8. Februar 1820, sowie bes organischen Gesetzes von 5. Februar 1857 ber Abänderung einiger die evangelisch lutherische Kirchenverfassung berührenden Bestimmungen der Konstitutions Ergänzungsakte ö a. Frankfurt a. M. definitiv in dritter Lefung ge⸗ nehmigt.
Damit war die Tagesordnung erschöpft.
. vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Donnerstag
8.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Dem Hause der Abgeordneten ist folgende Denkijchrift über die Schiffahrtsstraße der Unstrut und Sagle von Artern bis zur Einmündung der Saale in die Elbe vor— gelegt worden: . ö
Die Unstrut und Saale bilden eine Wasserstraße, vermittelst welcher der untere Theil Thüringens mit der Elbe und dadurch mit dem großen Verkehr in Verbindung steht. Dabei bildet die Unstrut nur eine tiefer in das Land hineinführende schiffbare KJ des Saalestromes, so daß beide eine zusammenhängende Wasserstraße sind, weshalb dieselben auch als ein gemeinschaftliches Ganze behan⸗ delt werden sollen.
Beschreibung der Wasserstraße.
Die Saale entspringt oberhalb Münchberg und Hof in Bayern, zwischen dem Frankenwald und Fichtelgebirge und gelangt, durch Auf⸗ nahme vieler Bäche erweitert, bei Neusulze in Preußisches Gebiet, fließt bei Kösen und Naumburg vorüber und nimmt bei ö Orte die Unstrut auf. Big zu dieser Vereinigung ist die Saale nur flößbar und wird erst mit dem Zufluß der Unstrut, welche bis nach
retleben oberhalb Artern herauf schiffbar ist, selbst schiffhar. Indem ö. dann die Hauptorte Weißenfels, Merseburg. Halle, Wettin, Rothenburg, Alsleben berührt, durchströmt sie von Ploöͤtzt au bis gegen Calbe Herzoglich anhaltisches Gebiet und von hier bis zu ihrer Muͤn⸗ dung in die Elbe abwärts Calbe am sogenannten Saalhorn bei Barby wiederum preußisches Gebiet. Die Hauptnebenflüsse der Saale bilden die Unstrut, die Luppe und die weiße Elster.
Das Niederschlagsgebiet beträgt bei: der Saale bis zur Aufnahme der Unstrut. 99 am — 5106 hm der Unstrut bis zur ihrer Mündung. 1 ber enn nn elfeeeer an der Saale bis zur Alslebener Schleuse.. 339 — 19234 der Saale bis zu ihrer Mändung 430 . 8 24 397.
Die Regenmengen betragen im Unstrutgebiet pro Jahr
t 19 Par. Zoll im oberen Saalegebiet bei Ziegenrück. w
8 bei Halle
,, 5 daß im Saalegebiet ein entschiedenes Hochwasserübergewicht gegen ie Unstrut besteht. ( . ;
Nach angestellten Ermittelungen werden im Saalegebiet nur 29,3 Yo des M as; im Flusse mit einer absoluten Menge von ca. 98 Cbm im Mittel abgeführt und die Maximgsmassen, welche bei wn e affe wie daßjenige von 1799, zur Abführung gelangen, tellen sich:
* e nnstrut att, o 463 chm ür '. , e , Naumburg ö ö ür die Luppe un , . i die e in der Strecke von Wettin bis ; een i,
Die höchsten 6 fallen, wie bei den meisten der preußischen Ströme, auf die Frühjahrsmonate, die niedrigsten auf die Herbftmonate. Der am häufigsten vorkommende Wasserstand liegt bei Qa. 12 m am Unterpegel der Rothenhurger Schleuse, der mittlere Wasserstand bei 1,64 m an n Die Gefälle der Saale und Unstrut sind durch die bei den Mühlengnlagen, aber auch nur da, eingebauten Stauw'erke gebrochen und wechseln somit außerordentlich, je nach den
Wasserslãnden.
. Darlegung des Ausbaues dieser Schiffahrtsstraße.
ie Schiffbarkeit auf dieser Wasserstraße ist historisch bis zum Jahre 981 zurück zu verfolgen und scheint durch n. Nieder⸗ änder zuerst auf der Saale herbeigeführt worden zu sein. Die erste Nachricht von der vorhandenen Schiffbarkeit betrifft den Transport der Leiche des Erzhischofs Adalbert von Magdeburg, welcher am 21. Mai 951 bei Corbetha gestorben ist und dessen Leiche nach Giebichenstein transportirt und von dort zu Wasser nach Magdeburg gebracht wurde, Im Jahre 1012 wurde der kranke Bischof Taginos zu Schiff von Merseburg nach Rothenburg 4. S. gebracht, und 1127 1 Otto, Bischof von Bamberg und Apostel der Pommern, Waagren, auf der Messe zu Halle angekauft, zu Schiff auf der Saale, Elbe und Havel und dann weiter zu Lande nach Pommern bringen. 1121 geschieht der ersten Mühle unterhalb Halle, beim Kloster Neuwerk be= legen, Erwähnung, ,, vom Erzbischof Rodger das Mahlrecht und die Fischerei in der Saale unter dem 5. Juni 1121 verliehen wurde. Demselben Kloster wird unter dem 10. März 1152 vom Eribischof Wichmann zu Magdeburg das Privilegium ertheilt, mit einem Schiffe Salz zu transportiren und Holz wieder zurück zubringen. Im Jabre 1366 sind bereits Schiffsschleusen auf dem unteren Saaglestrom vorhanden gewesen, wesche indeß, in Holz kon— struirt, durch Hochfluthen und Eis oft Zerstörungen erlitten, wodurch die Schiffahrt ins Stocken gerieth.
Unter dem 21. Qttober 1539 ertheilte Kaiser Carl V. dem Erz= bischof Albrecht von Magdeburg das Privilegium der freien Schiffahrt auf der Saale.
Im Jahre 1560 ist, nachdem die Schleusen bei Calbe und Als— leben nicht genügten, eine Schleuse bei Bernburg erbaut, und zu Halle auf der Moritzburg im Jahre 1559 ein Vergleich zwischen dem Kur⸗ fürsten Sigismund und dem Fürstenhause Anhalt aufgerichtet worden, worin man unter Anderem auch bedungen bat, daß die Schleusen ewig bleiben und erhalten werden sollen.
Im Westfälischen Frieden fiel das bisherige Eribisthum Magde⸗ burg an das Kurfürstenthum Brandenburg. Letzteres kam aber erst 1689 mit dem Tode des Herzogs August zu Sachfen in den wirklichen Besitz, und von da ab datirt ein neuer Auffchwung der Schiffahrts⸗ verhältnisse auf der Saale.
Kurfücst Friedrich III. von Brandenburg beschloß gegen Ende des 17. Jahrhunderts die sämmtlichen Saalschleusen neu und massiv zu bauen und legte selbst am 13. Juli 1659 den Grundftein zu der Schleuse in Trotha, veranlaßte ferner den Fürsten Victor Amadeus von Bernburg, die Schleuse daselbst ebenfalls neu zu bauen, und es 9. in jener Periode die Schleusen zu Gimritz, Trotha, Wettin,
othenburg, Alsleben, Bernburg, Calbe resp. Gottesgnaden nen her⸗ gestellt, letztere zum Theil, aus den alten Quadern der Kirchen des Klosters Gottesgnaden. Dieselbe zeigt zur Zeit noch einen Stein mit der Inschrift: i785 neu erbaut“, hat also inzwischen wiederum noch eine Erneuerung erfahren.
Die Ausführung weiterer Schleusen datirt, wie später angegeben wird, aus neuerer Zeit.
Die ältesten Nachrichten über die Benutzung der Unstrut zur Schiffahrt erscheinen in einem Lehbnbriefe d. 4. Dresden den 27. Mai 1612, nach welchem dem Bürgermeister Sixtus Bramm zu Naumburg nehst seinen Erben neben anderen Gerechtigkeiten auch ein gehen auf Saale und Unstrut gewährt worden, ohne daß jedoch die Aus- beutung dieser Gerechtsame weiter mitgetheilt ist. Erst im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts hat man von Seiten der sächsischen Regierung der Benußung der Unstrut zur Schiffahrt mehr Beachtung geschenkt, welche praktischen Werth gewann, als der Kurfürst
riedrich I. zu Sachsen in Folge vielfacher Klagen der Thüringer
Fingesessenen uber die drückenden Lasten der Kriegsfuhren während des
baprischen Erbfolgekrieges 1778 den Entschluß faßte, dieser Belãstigung durch Schaffung einer inländischen Schifferei abzuhelfen und dem⸗ gemäß mittelst Ordre vom 31. Dezember 1778 den Befehl ertheilte. zu untersuchen, wie ein bei dem Beuditzmühlenwehr erfolgter Durch bruch der Saale wieder dauerhaft erzuftellen und wie berfesße für eine etwaige Schiff barmachung des Saalestromes einzurichten *r Beauftragt wurde der Mechanikugs, damalige Kunftmeister Mende, dessen Modell zur Hebung von 49 =50 Ctr. tragenden Schiffen über Wehre in kleinen lüfsen viel Aufsehen erregt hatte. Mende be= richtete im Mai L538, daß die Herftellung des Durchbruchs keinen Einfluß auf die Schiff barmachung haben könne und legte im Juni 1788 zu Händen des sächsischen Ministers, Grafen Wallwitz, ein Promemoria über die Schiffbarmachung vor. Schon am folgenden Tage erhielt er Auftrag zu, den Lokaluntersuchungen und auf Grund seines weiteren Berichtes vom 29. Juni 789 schlug das Ministerium vor:
mündung in die Saale und der Saale bis Weißenfels;
Y) die Schiff barmachung der Parthe von Leipzig nach Osten bis dahin, wo ein neuer bis an die Mulde zu führender Kanal beginnen kann, die Ausführung dieses Kanals selbst, und die Anlegung eines in n, n von der Mulde bei Wurzen bis zur Elbe bei Torgau;
emnã
M die Nachholung der Saglestrecken von Weißenfels über Merse⸗ burg bis zur Einmündung der Luppe und die Schiffbarmachung der letzteren bis Leipzig im Anschluß an den sub 2 Fejeichneten Kanal.
Hierauf erhielt Mende unter dem 19. Januar 1796 den Befehl. einen speziellen Bauplan
zur Schiffbarmachung der Unstrut von Artern bis zur Ein⸗ mündung in die Saale
auszuarbeiten, welchen Auftrag er bis zum 30. August 1790 unter folgenden Vorschlägen erledigte: ;
1) Vorkehrungen zur Abhaltung zutreibender Sinkstoffe,
Y Räumung des Flusses von allen Hindernissen in solcher Breite und 4 daß Elbfahrzeuge sich begegnen können,
nlegung eines Leinpfades,
PH Schleusenkammern von 20 Fuß sächs. Breite in der Sohle mit unter 41 Grad geneigten Böschungswänden, dazu Ober⸗ und . nebst Wärferwohnungen,
) Anlage von Zugbrücken, 6. Grundentschãdigung. Die Kosten berechnete er zu 138 C05 Thlr. 18 ggr. 23 Pf.
Unter dem 9. Oktober 17980 machte Mende noch den Vorschlag, auch die Saale von der , ab bis Weißenfels schiffbar zu machen, und gab die Kosten dafür zu ö 194 958 Thlr. an. .
Anter dem 4 Dezember 1790 ertheilte der Kurfürst den Befehl. die Schiffbarmachung der Unstrut von Bretleben bis Groß Jena an ihrer Mündung in die Saale und weiter, der Saale bis Welßenfels nach dem Vorschlage des c. Mende in Angriff zu nehmen.
Der Geheime Fingnjrath Scheuchler erhielt vom 15. Dezember desselben Jahres die Direktion des Unternehmens, der Maschinen= direktor Mende die Oberleitung der technischen Ausflihrung. .
Am 29. April 1791 waren die Grund⸗ und Nutzungzentschãdi⸗ gungen abgewickelt und der Bau in vollem Betriebe. 2000 Mann arbeiteten auf Unstrut und Saale bei einem Lohne von
Gg. für den Handarbeiter, 7 Gr. für den Maurer oder Zimmerer, ö i. ln . in Accord vergeben. Zur den die größeren Arbeiten alle i . . kee e des . Projekts machte die Schleuse zu Carsdorf n d rene, , ben 2 und die Schleuse zn Ritteburg ö ember 1794 den uß. ; ;
. n, sl 1795 wurde auf höchsten Befehl die Schiffahrt für das Publikum auf der fh 3 Saale bis Weißenfels gegen
ĩ immtes Schleusengeld eröffnet. e.
39 ö 21. . 31 Juli 1795 be g. der Kurfürst den ganzen Schiffahrtsweg und mit Ende des Jahres wurde der Neubau mit einem Kostenaufwande von Has 750 Thlr. abgeschlossen.
Zur Untersuchung der Frage, 9b nun auch die Saalestrecke von
Weißenfels abwärts his unterhalb Merseburg schiffbar zu machen sei,
wurde die bezügliche Strecke hereits im Jahre iron durch den Na⸗
vigationgskondukteur Schmidt in Begleitung eines Schiffers Richter
1) Die Schiffbarmachung der Unstrut von Artern bis zur Ein ⸗