gangenen Revisions⸗Entwurf die guktachtlichen Aeußerungen der
für ö. Unterricht verwaltung folgende
beurtheilen, aber der fast durchweg eingetretene Rückgang der Ein⸗ fuhr in den wächtigsten Erzeugnissen giebt die Gewähr, daß jedenfalls die ausländische Konkurrenz wieder ein gut Stück weiter vom deut. schen Markte verdrängt worden ist. Daß wir dies lediglich der JZoll—= reform des Jahres 1819 zu verdanken haben, wird von Niemand be. stritten werden können, jumal aus den meisten gewerblichen Kreifen Berichte über eine erfreuliche Steigerung des Absatzes auch auf dem inneren Marfte vorliegen und unter diesen Verhaͤltnissen die aus— ländische Konkurrenz von Rechtswegen nicht hätte nachlaffen, sondern weiter erstarken müssen. Wenden wir ung nun zu den einzelnen Gewerbs⸗ zweigen, so ist es allfeitig bekannt, daß die Cifenindustrie im ver— gangenen Jahre wesentliche Fortschritte zum Besseren gemacht hat. Die Ginfuht fremder Gisenfabrikate ist gegen das Vorjahr, wenn wir von Roheisen absehen wieder ein wenig zurückgegangen und zeigt jetzt nur noch minimale Jiffern. die gegenüber der fortgesetzt steigenden Ausfuhr gar nicht in Betracht kommen können. In Roheisen hat dies mal wieder die Ausfuhr den Import um nahe an fausend Tonnen über— stiegen. Abgesehen Lervon haben die bedeutendsten Exporte in Schienen, Draht, Schmiedeeisen und, groben Eifenwaaren statt.= Efunden; auch in feinen Eisenwaaren ist jedoch trotz der angeblichen ö der Kleineisenindustrie durch den Zolltarif eine Ver⸗ mehrung der Ausfuhr nachgewiesen. Für die Textilindustrie ist zunächst zu konstatiten, daß die Einfuhr von Rohstoffen gegen das Vorjahr in allen Branchen beträchtlich zugenommen hat und fomit auf eine entsprechende Steigerung der Produktion zu schließen ist. Bei Baumwolle beträgt der rechnungsmaͤßige Mehrverbrauch 5000 t, bei Flachs und Hanf 3000 t, bei Jute 11065 t, bei Seide 3000 Doppelcentner, bei Wolle. 11900 t. Allerdings ist bierbel der Ausfall der heimischen Produktion in Flachs, Hanf und Wolle nicht ,, doch dürfte auch trotz der vermeintlichen Verminderung derselben in 18381 ein Mehrverbrauch dieser Rohstoffe stattgefunden haben. Die Garne zeigen im Allgemeinen eine Steigerung der Ein⸗ fuhr und einen Rückgang der Ausfuhr. Wenn dies auch an und für sich nicht bedauernswerth ist, da hieraus nur folgen kann, daß der innere Markt wieder mehr Textilfabrikate konsumirt als früher, so wird doch nicht zn bezweifeln sein, daß die Zollreform des Jahres 1859 gerade hinsichtlich der Garne nicht ausreichend gewesen ist. In Gemeben ist die Einfuhr im Allgemeinen hinter dem Vorjahre zurück⸗ geblieben, während der Export fast durchgängig eine wesentliche Zu⸗ nahme aufweist. Ausgenommen ist hierin jedoch immer die Leinen⸗ industrie, wo bekanntlich in Folge der unauskömmlichen Eingangszölle die Einfuhr von Monat zu Mongt steigt und die Äusfuhr in ahn lichem Verhältniß zurückgeht. Eine fehr erfreuliche Entwicke⸗ lung haben nach den Handelsauswessen die chemischen Industrien genommen. Der Export ihrer werthvollsten Fabrikate ist fortdauernd im Steigen begriffen. Wir erwähnen als die bedeutsamsten; Anilin⸗ und andere Theerfarben, Chlorkallum, Knochenkohle, Weinsteinsäure, Schwefelsäure, Superphosphate, Bleiweis, Zündhölzer, Alaun 2ꝛc., in allen diesen Produkten beträgt die Exportsteigerung 20 und mehr
Bei den lateinlosen Köheren Bürgerschulen ist hier und da das Streben nach einer Steigerung der Lehrziele ersichtlich ge— worden; diesen an sich aus schätzbaren Motiven hervorgegangenen Bestrebungen muß vorgebeugt werden, wenn diesen Schulen die segens⸗ reiche Wirksamkelt auf weite Kreise gesichert werden soll.
Die nach den vorbezeichneten Gesichtẽ punkten unternommene Re⸗ vision der Lehrpläne führt an einigen Punkten zu dem Erforderniß einer mäßigen Erhöhung der für den Unterrichtsbetrieb der höheren Schulen aufzuwendenden Kosten.
An den preußischen höheren Schulen von neunjährigem Lehr⸗ kursus ist es gestattet, daß in den drei obersten Klassen je zwei, um einen Jahreskursus sich unkerscheidende Schülergenerationen ungetrennt unterrichtet werden; eine Trennung dieser Klassen in je zwei auf steigende Klassen (Uintertertia, Obertertig 26) wird erst dann erfordert, wenn die Gesammtfreguenz einer derselben eine bestimmte Maximal grenze überschreitet. Man kann nicht verkennen, daß in der Ver— einigung von so erheblich unterschiedenen Schülern nicht allein eine Erschwerung der Aufgabe des Unterrichts liegt, sondern auch eine unvermeidliche Beeinträchtigung des Erfolges sowohl für die ältere, als für die jüngere Generation der Klasse, und man wird nicht anstehen dürfen, der in den süddeutschen Staaten bestehenden Ein⸗ richtung, welche solche Vereinigung unbedingt ausschließt, den Vorzug zuzuerkennen, aber die Rücksicht auf die Kostenersparung an minder frequenten Anstalten macht es unmöglich, die frag= liche Einrichtung allgemein abzustellen. Unzuläfsig aber ist diese Vereinigung von jwei um einen Jahreskursus unter⸗ schiedenen Schülergenerationen in solchen Lehrgängenftänden, in welchen der Unterschied eines Lehrjahres einen so bedeutenden Unter⸗ schied der Schüler begründet, daß ein gemeinsamer Unterricht nicht mit ausreichendem Erfolge ausführbar ist. Dies trifft nach der vor— bereiteten Revision der Lehrpläne die Tertig des Gymnasiums im griechischen Unterrichte, da derselbe in dieser Klasse erst begonnen wird; es trifft aus etwas anderen Grunde die Sekunda der neunjährigen Realschulen mit oder ohne Latein im naturwissenschaftlichen Ünter⸗ richte, da nur auf das erste Jahr der Sekunda der naturbeschreibende Unterricht sich erstrecken, im zweiten dagegen der chemische beginnen soll. Schon nach den bisherigen Lehrplänen hätte aus demfelben Grunde, welcher für das Griechische in der Gymngsitaltertia jetzt zur Geltung kommt, die Vereinigung von zwei erheblich unterschiedenen Schülergenerationen nicht geskattet werden sollen für das Englische in der Tertia der Realschulen und für die Mathematik in der Tertia der Gymnasten und der Realschulen, und die Trennung ist jedenfalls jetzt zu erfordern, um durch die Ermöglichung eines großeren Erfolges der Tehrstunden die Errreichung des Wehrzieles zu sichern und zuglesch jede n, einer Ueberbürdung der Schuler mit häuslicher Arbeit fern zu
alten.
Die hiernach in Aussicht genommene Trennung der fraglichen
Klassen nur für bestimmte Gegenftände erfordert eine ungleich geringere
Erhöhung der Kosten, als durch eine pollständige Trennung derfelben
Prozent. Aehnliche Ergebnisse lassen sich von der Glasindustrie, der Vapierindustrie und der Thonindustrie berichten. Ueberall, bei wenn auch mäßigem Rückgange der Einfuhr, eine entschiedene Steigerung des Exports, die hin und wieder 5 und mehr Prozent erreicht. Auch die anderen Metallindustrien, die Kupfer die Blei⸗ und die Zink⸗ industrie zeigen gleiche Resultate; und in der Lederindustrie ist neben größerer Exportsteigerung in sogenannten Portefeuille⸗ und feinen dederwaaren, eine starke Zunahme des Imports namentlich in Halb⸗ fabrikaten zu konstatiren, auch mit eine Folge davon, das man den Zoll auf Sohl, und anderes Leder zu gering be= messen hat. Was schließlich die Land- und Forstwirthschaft anlangt, so gewähren die Handelsausweise hierin kein ganz so günstiges Bild. Der Getreideimport hat fich zwar im Gan= zen in den Grenzen des Vorjahres gehalten und ist sogar in Roggen glücklicherweise heträchlich zurückgegangen, aber gfeichzestig hat auch die Kartoffelausfuhr wesen fich nachgelassen und sehr bedenklich ist außerdem der fartgesetzte Rüchang des Mehlexports, dem man über kurz oder lang durch Rückzölle wird aufhelfen müsfen. Bedauerns— werth ist auch die Abnahme unserer Holzausfuhr bei steigendem Im⸗ port europäischer Hölzer. Hier dürfte eine Reform der Frachttarife wohl am Platze sein.
Sa ndtags⸗- Angelegenheiten.
Die XIII. Kommission des Abgeordnetenhaufes zur Vor⸗ berathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Pro— vinz Hannover und des Entwurfs eines Gesetzes über die Ein— führung der Provinzialordnung in der Provinz Han⸗ nover hat sich, wie folgt, konstituirt: R. v. Bennigfen, Landes— direktor, Vorsitzender. v. Liebermann, Bezirksverwaltungsgerichtsz⸗ Rireltor. Stellvertreter des Vorsitzenden. Dr. Sieber, Privatmann, Schriftführer. Ludowieg, Bürgermeister, Schriftführer. Born, Bür=
v. Rehdiger, Majoratsbesitzer. v. Meyer,
germeister, Schriftführer.
Arnswalde), Landrath. v. Zitzewitz, Rittergutsbesitzer. Graf Har= rach, Landrath a. D. Dr. Brilel, Geheimer Regierungs-Rath a. B. Bocdiker, Landgerichts Rath. Kaufmann, DOber⸗-Puärgermeister a. S. Freiherr v. Droste 9ülshoff, Landrath z. D. Freihert v. Schorlemẽr⸗ Vehr, Landrath 4. D. Meyer (Hoha), Rittergutebesitzer. Berling, Postmeister Rammer⸗Rath. v. Dziembowski, Landrath a. D. Otto, DOber⸗ Regierungs- Rath. Spangenberg, Landes ⸗Oekonomie⸗Rath— Wegmann, Ritter utbesitzer. Dirichlet, Gutsbesitzer.
Dem Hause der Abgeordneten sind Erläuterungen zu Kap. 120 Titel 6b. des Entwurfes des Staatshaushaltsetatz für 1882,83 vor- gelegt worden; dieselben lauten:; Die Lehreinrichtung unserer Gym nasien beruht in ihren jetzt geltenden Bestimmungen auf der umfassenden. Repision, welche in den fünfziger Jahren vorbereitet, durch die Zirkular, Verfügung vom 13. Januar 1856 zur Ausführung gebracht worden ist; die Lehreinrichtung der Realschulen ist durch die unter dem 5. Oktober 1855 erlassene Unterrichts und Prüfungs⸗ ordnung festgestellt.
In den Erfahrungen, welche in dem seit dieser Zeit verflossenen BVierkeljahrhundert gesammelt sind, findet sich die ausreichende Grund⸗ Age zu erneuter Erwägung der Frage, in wie weit die beftehenden ine mne, als bewährt zu erachten sind und an welchen Stellen sie einer enderung bedürfen. Die Konferenz vom Oktober 1853, zu welcher der damalige Unterrichtsminisser mit Männern, welche der mterrichabemaltang ober der unmittelbaren Lehrthätigkeit ange⸗ hörten, Vertreter der verschiedensten Richtungen vereinigt hatte, hat sowohl durch ihr eigenen, der Deffentlichkeit übergebenen Verhand⸗ ungen, als insbesondere durch deren Verwerthung in den weiten Kreisen der an dieser Frage Betheiligten wesentlich dazu beigetragen, die allgemein gültigen . von den zufälligen Beobachtungen beschiankter Bedeutung zu unterscheiden und die Gesichtspunkte und gGrundsaãtze er chen welche bei einer Revision der in Rede stehenden Lehreinrschtung ein juhalten find. Sie Centralverwaltung des Unterrichts hat seitdem ungusgesetzt der Erwägung der Revision ihre Aufmerksamkeit zugewendet. Im Hinblick darauf, daß die fort⸗ schreitende Entwickelung der einzelnen Wissenschaften auf den Unter⸗ richt, an den höheren Schulen einen wesentlichen Einfluß ausübt, hat es die Centralverwaltung für eine ihrer wesentlich ten Aufgaben crachtet, zwischen dem an der Schule einzuhaltenden Maße und den Forderungen der Wissenschaft einen bestimmten Unterschied aufrecht hn halten und darauf Bedacht zu nehmen, daß durch die Höhe der Lehrziele in den einzelnen Gegenständen, die Verbindung der Lehr⸗ obsekte und dem Umfang der Lehraufgabe in den einzelnen Klasfen ein Anlaß zu der Sorge vor (iner Ueberbürdung unserer Jugend gegeben werde. Nachdem ber den aus diesen Erwägungen hervor⸗
ropinzialbehörden gehört und verwerthet worden sind, steht die Gentral verwaltung im Begriff, denselben zur Ausführung zu bringen. Bei dieser zur Einführung vorbereiteten Revisson der Lehrpläne sind Gesichtspunkte maßgebend
würde herbeigeführt werden; dieselbe trifft selbstverständlich nur die⸗ jenigen Schulen, an welchen nicht bereits in Folge der Frequenz Unter⸗ und Obertertia, Unter- und Obersekunda durchgängig und bleibend unterschiedene Klassen bilden.
Bei einer angestellten überschläglichen Berechnung der Kosten, welche an den mit ungetheilten Tertien (bezw. Sekunden) bestehenden höheren Schulen durch die erforderte partielle Trennung der Tertien (bezw. Sekun⸗ den erwachsen würden, sind die für die einzelnen Anstalten in Betracht kommenden speziellen Umstände, insbesondere ob die vermehrte Anzahl, der Lektionen durch noch verfügbare Pflichtstunden der Lehrstellen ganz oder großentheils zu bestreiten ist, oder ob durch die hohe Frequenz der fraglichen Klassen die gänzliche Trennung derselben nach den allgemeinen Grundsätzen erfordert wird, in genaue Erwägung genommen worden.
Hiernach hat sich ergehen, daß für die in dem Staatshaushalts« etat für 1881/86 Bd. J. Nr. 17, Beilage 8 unter A. und G. ver⸗
zeichneten Schulen ein Mehraufwand überhaupt nicht erfordert wird, daß ferner für die vom Staate zu unterhaltenden Anstalten unter B. da⸗; selbst, der erforderliche Mehraufwand sich auf cg. 12 060 S belaufen wird, und daß die in der Abtheilung D. aufgeführten, nichtstaatlichen Anstalten einen Mehraufwand von ea. 34 500 6 erfordern werden, welcher mit Rücksicht darguf, daß er durch eine seitens der Staats- regierung getroffene Einrichtung veranlaßt wird, im Falle der Leistungs⸗ unfähigkeit der unterhaltungspflichtigen Gemeinden und Fonds zum er⸗ hehlichen Theile, und zwar, wie vorläufig anzunehmen ist, zum Alben k mit 17060 S auf Staatsfonds zu übernehmen ein wird.
Aus diesem Grunde hat die Staatsregierung in den Entwurf des Staatshaushaltsetats für 1882 33 unter Kapitel 120 Titel 6b eine Position von 29 000 6, im Sinne eines nach dem in jedem einzelnen Falle geprüften Bedarfs zu verwendenden Dispositionsfonds, aufgenommen.
D Die Unterscheidung der Gymnasien und Real⸗ schulen ist als sachlich begründet und durch die Erfahrung bewahrt aufrecht zu halten. Der von vereinzelten Stimmen befürwortete Bedanke, für alle diejenigen jungen Leute, deren Lebensberuf wissen⸗ schaftlich' Fachstudien auf einer Universität oder einer kechnischen Hochschule erfordert, eine einheitliche, die Aufgabe des Gymnafiums und der Realschule verschmelzende höhere Schule herzustellen, ist, wenigstens unter den gegenwärtigen Kulturverhältnissen, mit denen allein gerechnet werden darf, nicht ausführbar, ohne daß dadurch die geistige Entwicklung der Jugend auf das schwerste gefährdet würde.
Dagegen hat die der Unterrichtsordnung von 1859 zu Grunde liegende Ueberzeugung, daß Realschulen ohne Latein nur als unvollständige, einer niederen Ordnung angehörige Lehranstalten zu betrachten seien, durch die weitere Entwickelung nicht Bestätigung gefunden; vielmehr haben Realschulen, welche bei gleicher Dauer des dehrkurfus, wie die Realschulen j. Ordnung die sprachliche Bildung ihrer Schüler ausschließlich auf moderne Kultursprachen begründen, eine immer mehr steigende Anerkennung gls Schulen allgemeiner Bildung sich erworben. Diese Erfahrung ist sowohl an preußtschen als an außerpreußischen deutschen Lehranstalten dieser Ark gemacht.
Ferner nicht bestätigt hat sich der in der Unterrichtsordnung von 1859 zur Geltung gelangte Gesichtspunkt, daß alle realistischen Lehr=
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anstalten von geringerer Kursusdauer, als die der Gymnasten und
Realschulen J. Ordnung ist, im wesentlichen nur als die untere Ab= theilung von Realschulen 1. Ordnung betrachtet werden, denen der Abschluß durch die Prima fehlt, vielmehr hat es sich als zweifelloses Bedürfniß erwiesen, daß für eine höhere bürgerliche Bil dung Schulen errichtet werden, welche in sechsjähriger Lehrdaner — vom 5. Tebens⸗ jahre der Schüler gerechnet — unter Ausschluß des lateinsschen Unterrichts zu einem bestimmten, nicht auf die Fortsetzung durch weiteren, allgemeinen Unterricht hinweisenden . ühren und den als reif entlassenen Schülern, die Erwerbung des Militär- zeugnisses vermitteln. Lateinlose höhere Bürgerschulen der bezeich—⸗ neten AÄrt bestehen in dem autzerpreußeischen Deutschland in großer Zahl (mehr als fünfzig), in, Preußen vorläusig noch in geringer (neun), sind aber auf Grund ihrer Erfolge in unverkennbarer Auf- nahme begriffen. ; .
Die Unterrichts verwaltung hat sich hierdurch bestimmt gefunden, mit der Rerxision der Lehrpläne für die Gymnasten und die Real—= sbulen 1. Ordnung zugleich Normal-Lehrpläne für die lateinlofen Realschulen von neunjähriger Lehrdauer und für die lateinfosen höheren Bürgerschulen von sechsjähriger Lehrdauer zu entwerfen und dadurch die gesammten Verhältnisse der höheren Schulen zu klarer Uebersicht zu bringen.
2) An den Gym nasien ist es seit der im Jahre 1856 getroffenen Aenderung des Lehrplanes als ein Uebelstand empfunden worden, daß in den drei Jahreskursen der untersten Klafsen se eine neue fremde Sprache in den Unterricht eingeführt wird; in Serta die latesnische, in Quinta die französische, in Quarta die griechische. Indem Überdies in. Quarta der Beginn des mathematischen und des eigentlich historischen Unterrichts hinzutritt, so erklärt sich daraus, daß ein erheblicher Theil der Schüler einer längeren Dauer des Aufenthalts
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Ferner läßt sich von dem naturbeschreibenden Unterricht an Gymnasien ein befriedigender Erfolg nicht erwarten, nachdem ö. die Lehreinrichtung von 1856 derselbe in Quarta unterbrochen wird und selbst für Serta und Quinta ein gänzliches Aufgeben dieses Unterrichts den Schulen gestattet it;
Dazu kommt, daß überdies dem physikalischen Unterricht in Sekunda nur eine wochentliche Lehrstunde zugewiesen ist. Die hieraus sich er⸗ gebende Beeinträchtigung der naturwissenschaftlichen ,,, rifft vielleicht diclenigen, welche dem naturwissenschaftlichen oder einem damit zusammenhängenden Studium sich später widmen, noch nicht einmal so nachtheilig, als alle die anderen, deren Berufsstudium keinen Anlaß giebt zur Ausfüllung dieser Lücken. .
Dem an erster Stelle bezeichneten Uebelstande läßt sich nicht da⸗ durch abhelfen, daß der Unterricht im Französischen, wie dies vor 1856 der Fall war, auf die Klassen von Tertia aufwärts beschränkt werde. Das Gymnasium ist allen seinen Schülern, nicht blos denen, welche etwa schon aus den mittleren Klassen abgehen, die zeitigere Einführung in diese, für unsere gesammten bürgerlichen und wissenschaftlichen Verhältnisse wichtige Sprache unbedingt schuldig.
Dagegen läßt sich der Beginn des griechischen Unterrichts, unter annähernder Beibehaltung der Gesammtzahl der ihm jetzt am Gym— nasium gewidmeten Lehrstunden, auf Tertia aufschieben, ohne dadurch den Erfolg desselben zu beeinträchtigen, sofern dafür gesorgt wird, daß in der grammatischen Seite des Unterrichts, gegenüber der Lektüre, das richtige Maß eingehalten wird. ö ;
Durch diese Aenderung wird nicht nur für die Entwickelung des naturbeschreibenden Unterrichts der erforderliche Raum beschafft, son⸗ dern es werden zugleich die Lehrpläne der Gymnasien und der Neal⸗ schulen 1. Ordnung für die drei untersten Jahreskurse so angenähert, daß bis zur Versetzung nach Untertertia der Uebergang von der einen Kategorie der Schulen zu der anderen unbehindert ig. Die dargus sich ergebende Folge, daß erst nach dreijährigem Schulbesuche die Entscheidung für Gymnasium oder Realschule J. Ordnung erforderlich ist, wird um so begchtenswerther erscheinen, wenn man in Betracht zieht, daß an 150 Orten nur gymnasiale an 81 Orten nur realistische Anstalten mit lateinischem Unterrichte bestehen. .
3) An den Realschulen 1. Ordnung entsprechen in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Erfolge des lateinischen Unter⸗ richts weder dem Maße der guf denselben verwendeten Zeit noch ins⸗ besondere der Bedeutung, welche diesem Unterrichte in der gesammten Lehreinrichtung dieser Anstalten zugewiesen ist. Der Mangel aus- reichenden Erfolges trifft vorzugsweise oder ausschließlich die obersten KÄlassen und wird nach dem Übereinstimmenden Urtheile der Fach kammer dem Umstande zugeschrieben, daß in diesen Klassen die Zahl der lateinischen Lehrstunden auf ein zu geringes Ma herabgesetzt ist. Andererseits hat auf dem naturwissenschaftlichen Gebiete die Aus⸗ dehnung des naturbeschreibenden Unterrichts bis in die obersten Klassen den kaum zu vermeidenden Anlaß gegeben, die der Schule gestellte Aufgabe zu überschreiten und in theoretische Hypothesen ein⸗ zugehen, deren Erwägung dem Fachstudium auf einer Hochschule über⸗ lassen bleiben muß. Die hiermit verbundene Zersplitterung des naturwissenschaftlichen Interesses in den obersten Klassen auf drei Ge⸗ biete, Naturbeschreibung, Phpsik und Chemie ist entschieden nach= theilig, so daß der Erfolg nicht dem Aufwande an Zeit entspricht. Durch eine veränderte Abgrenzung und Anordnung wird es möglich, dem naturwissenschaftlichen Unterrichte bei einer nur wenig ver— minderten Stundenzahl die gebührende Bedeutung in vollem Maße zu erhalten und zugleich dem lateinischen Unterrichte die unerläßliche Verstärkung zu verschaffen.
gewesen.
in Quarta bedarf oder die Quarta überhaupt nicht überschreitet.
h Die lateinlosen Realischulen von neun jähri⸗ ger Lehrdguer haben sich im Wesentlichen selbstständig ent⸗ wickelt, ohne daß im Voraus ein Normalplan für die Stundenzahl und für die in den einzelnen Gegenständen zu erreichenden Lehrziele vorgezeichnet war. In Folge hiervon sind sie nicht frei von der Ge— fahr, geblieben, durch eine überwiegende Hingebung an die mathe⸗ matisch⸗naturwissenschaftliche Seite des Unterrichts den Charakter von Fachschulen anzunehmen. Dieser Gefahr vorzubeugen liegt im dringenden Interesse dieser Schulen, denn nur insoweit dieselben den thatsächlichen Beweis liefern, daß auch unter Beschränkung auf moderne Sprachen der Aufgabe der sprachlich- formalen und der ethischen Bildung vollständig Genüge geschieht, sind diefelben fähig, als Schulen allgemeiner Bildung neben den Gymnasien und den Realschulen 1. Ordnung zu gelten.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
In der Sitzung des Landes-Oekonomie⸗Kollegiums, vom 19. d. Mte. stand als erster Gegenstand auf der Tages⸗ ordnung die Notirung der Schlachtviehpreise nah gebend— gewicht an Stelle von Schlachtgewicht. Nach längerer Diskussion wurde beschlossen, folgendes Gutachten abzugeben: J. Die auf den bedeutenderen Preußischen Schlachtviehmärkten übliche Notirung der Preife nach „Schlachtgewicht! entspricht den Interessen der vieh⸗ züchtenden Landwirthe nicht und wird von den Produzenten umsomehr als ein Uebelstand empfunden, je allgemeiner sich auf den Wirth— schaftshöfen der Handel nach Lebendgewicht eingebürgert hat. Das Kollegium hält es daher für geboten, daß in Zukunft I) Die Schlachtvie hpreise auf den preußischen Märkten allgemein nach Lebendgewicht notirt werden, 2) die Ermittelung und Veröffentlichunz dieser Preise überall unter der Autorität amtlicher Organe geschehe, Baärtnereibesitzer Schmidt in Firma: Schmidt u. Harre in Erfurth sprach hierauf über den jetzigen Stand der Reblausfrage in Deutschland und die neuerlich revidirte internationale Reblaus—⸗ konvention von Bern. ;
In der Sitzung vom 11. d. M. bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung folgender Antrag des Frhrn. v. Hammer stein (Lorten bei Osnabrüch und Genossen: Königliches Landes⸗Deko⸗ nomie⸗-Kollegium hält es für richtig, daß die den Domänenpächtern auferlegte Bedingung: in drei Jahren auf demselben Felde nur ein— mal Zuckerrüben zu bauen, dahin abgeändert wird, daß zur Durch⸗ führung einer rationellen Fruchtwechselwirthschaft den Pächtern geftattet werde, in sechs Jahren zweimal Zuckerrüben auf demselben Felde zu bauen.
er Antrag gelangte mit dem Zusatzamendement, wonach es am Schlusse des Antrages heißt: „so jedoch, daß niemals zwei Zucker= rübenernten unmittelbar aufeinander folgen“, einstimmig zur Annahme. — Direktor Otterborg (Frankfurt a. M.) befürwortete hierauf fol⸗ genden Antrag des Vereins nassauischer Land. und Forstwirthe: Das Lande Dekonomie⸗Kollegium beschließt, an den Herrn Minister für Landwirthschaft die Bitte zu richten, mit dem Königlichen Ministe= rium für öffentliche Arbeiten über die Herabsetzung der r nn . portpreise. bezw. der Bewilligung eines Ausnghmetarifs für Stalldünger auf den öniglichen Staatseisenbahnen in Liqutdation, zu treten und die Herabminderung auf ähnliche Sätße wie in Württemberg hochgeneigtest zu befürworten,. Fer Antrag wurde mit Hinweglassung der Schlußworte: „und Lie Ferabminderung“ u. f. w. angenommen. — Rittergutsbesitzer Frhr. don Hammerstein (Lorten b. Ssnabrüch referirte hierauf üher folgen. den Antrag des Vereins nassauischer Land, und . Das Landes⸗Dekonomie⸗Kollegium wolle, den Entwurf eines einheit⸗ lichen Währschaftsgesetzes für den Viehhandel im Deut— schen Reiche nach dem neuesten Standpunkte der Thier heil kunde in den Kreis der Erwägung ziehen, respektive bei dem Fürsten Reichs; kanzler sich dahin verwenden, daß geeignete Schritte in dieser höchst wichtigen Angelegenheit eingeleitet werden. — Nach längerer De= batte gelangte folgende motipirte Tagesordnung zur Annahme: „In Erwägung, daß mit Cinführung eines einheitlichen Privatrechtes im Gebiete des Deutschen Reiches auch das Recht der Gewahrleistung beim Viehhandel einheitlich geregelt werden wird, sicherem Vernehmen zufolge sogar schon ein Entwurf, welcher dies Rechtsgebiet ordnet, vorliegt, in Erwägung ferner, daß die Frage, nach, welchen Grund⸗ sätzen dies Nechtsgebiet zweckmäßig zu ordnen sei, im Landes Oer nomie⸗Kollegium bereits 1870, im deutschen Landwirthschaftsrath 1875 und zu gleicher Zeit im deutschen Veterinärrath eingehend be⸗