1882 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Cadow und den Flügel⸗Adjutanten Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Wladimir von Rußland, Grafen Stackelberg.

Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz die Vorstellung im Opernhause.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Das Herrenhaus trat in seiner heutigen () Sitzung, welcher der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten, von Goßler, und mehrere Regie⸗ rungskommissarien beiwohnten, sofort in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Verordnung über die Bildung und den Geschäftskreis eines evangelisch⸗reformirten Konsistoriums in der Stadt Frankfurt a. M. vom 8. Februar 1820, sowie des organischen Gesetzes vom 5. Februar 1857 über Abänderung einiger die evangelische Kirchenverfassung berüh⸗ renden Bestimmungen der Konstitutions⸗Ergänzungsakte der Stadt Frankfurt a. M. Der Referent Herr Br. Weigel be⸗ antragte, den Gesetzentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause zu genehmigen.

Graf von Zieten⸗Schwerin beantragte dagegen, die Vor⸗ lage dahin abzuändern, daß nicht, wie die Vorlage vorschlage, das eine Mitglied von dem Magistrat zu Frankfurt ge⸗ wählt, sondern daß beide Mitglieder des evangelisch⸗ reformirten Konsistorii von Sr. Majestät dem Kö⸗ nige ernannt werden, und empfahl diesen Antrag zur Annahme. Freiherr von Patow empfahl, diesen Antrag abzulehnen und Graf zur Lippe schloß sich diesem Antrage an. Man wisse nicht, welche politische Gründe vor⸗ gewaltet haben mögen, um den im Regierungsentwurfe vor⸗ geschlagenen Modus zu wählen.

Nachdem auch der Regierungskommissar Ministerial⸗ Direktor Barkhausen die Ablehnung der Anträge des Grafen von Zieten⸗Schwerin empfohlen, und Herr von Winter⸗ feld gleichfalls gebeten, das gute Verhältniß mit Frank⸗ furt nicht zu stören und die Anträge abzulehnen, er⸗ griff der Antragsteller Graf von Zieten⸗Schwerin das Wort, um seine Anträge nochmals zu empfehlen. Freiherr Senfft von Pilsach empfahl, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen.

Der Staats-Minister von Goßler nahm Veranlassung, darauf me n, daß die besondere Berathung in einer Kommission auch wohl keinen anderen Erfolg haben werde. Das Kirchenregiment habe die Sache reiflich erwogen und den vorgeschlagenen Ausweg als den geeigneten befunden; er betone, daß Se. Majestät re , in dieser Weise die Angelegenheit zu regeln. Nach einigen Bemerkungen des Freiherrn Senfft von Pilsach sowie des Antragstellers und des Re⸗ ferenten wurden die Anträge des Grafen von Zieten⸗Schwerin abgelehnt und der Entwurf in der vom Abgeordnetenhause an⸗ genommenen Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Schluß des Blattes.)

In der heutigen (8) Sitzung des Hau ses der Ab— geordneten, welcher der Staats-Minister Bitter nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, machte der Präsident zu⸗ nächst dem Hause die Mittheilung, daß ein Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Errichtung einer fiskalischen Packhofanlage, ein⸗ gelaufen sei. Vom Kriegs ⸗Minister lag ein Schrei⸗ ben vor des Inhalts, daß den Mitgliedern des Hauses die Besichtigung des Zeughauses gestattet sei.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verwendung der Jahres⸗ überschüsse, der Verwaltung der Eisenbahnange⸗ legen heiten.

ur Berathung standen zunächst die S5. 1, 2, 3, 4 und 5 der Vorlage. Die Beschlüsse der Kommissien lauten dieserhalb:

26.

Die Jahresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegen⸗ heiten werden dem Etatsjahre 1882,83 ab für folgende Zwecke in der nachstehenden Reihenfolge veranschlagt bezw. verwendet: 9 zur Verzinsung der jeweiligen Staatseisenbahn⸗Kapitalschuld S. M 2) zur Ausgleichung eines etwa vorhandenen Defizits im Staatshaushalt, welches andernfalls durch Anleihen gedeckt werden müßte, bis zur Höhe von 2 200 0900 6

3) zur Tilgung der Staatseisenbahn⸗Kapitalschuld nach Maß⸗ gabe des S. dieses Gesetzes. ;

Unter Ueberschüssen der Verwaltung der Eisenbahnangelegen⸗ heiten im Sinne diefes Gesetzes sind die Beträge zu verstehen, um welche die Einnahmen die ordentlichen Ausgaben Üübersteigen, nach= dem in die letzteren die vom Staate noch nicht selbstschuldnerisch übernommenen und von den übernommenen die auf die Hauptver⸗ waltung der Staatsschulden noch nicht übergegangenen ö Renten- und Amortisationsbeträge aus den mik Privateisenbahn⸗ gesellschaften vom Jahre 1879 ab abgeschlossenen Betriebs- und Eigenthumzüberlassungsverträgen eingerechnet worden sind.

Die §§5. 2, 3, 4 der . fallen fort.

G. 5 der Regierungsvorlage.)

Zum Zwecke der Ausführung dieses Gefetzes wird die Staats kapitalschuld als Staatseisenbahn⸗Kapitalschuld angenommen und 39 J. Zeitpunkt des 1. April 1880 auf 1498 858 100 fest⸗ gestellt.

Sofern nicht in dem betreffenden Gesetze oder im Staats⸗ haushalts-Etat etwas anderes bestimmt ist, vermehrt sich dieselbe um die Beträge der auf Grund von Eisenbahnkrediten seit dem 1. April 1880 verausgabten und in Zukunft zu verausgabenden Staats schuldverschreibungen, sowie um die Beträge der für Eisenbahnzwecke außerordentlich durch den Staatshaushalts-Etat oder durch besondere Gesetze bewilligten und in Zukunft zu bewilligenden anderweiten Staatsmittel, endlich im Falle des Eigenthumserwerbes von ver⸗ staatlichten Eisenbahnen um die Beträge der von dem Staate

elbstschuldnerisch zu übernehmenden Prioritätsschulden derselben, obald und soweit letztere auf die Hauptverwaltung der Staats- chulden übergehen. j

Sie vermindert sich dagegen um die Beträge der in Gemäßheit des §. 4 dieses Gesetzes stattgehabten Tilgungen.

Der Abg. Kalle führte aus, daß man der Eisenbahn ver⸗ waltung eine gewisse finanzielle Selbständigkeit geben müsse. Lege man die Eisenbahnfinanzen mit den allgemeinen Staats⸗ finanzen zusammen, so liege darin eine große Gefahr für die Finanzen des Staates. Günstige Abschlüsse der Eisenbahnver⸗ waltung könnten dazu veranlassen, die regelmäßigen Ausgaben . . oder die Einnahmen durch Steuererlasse herab⸗

Der . Bitter erklärte,

daß die Regierun dem Entwurf, o wie derselbe aus der z J z

Kommission hervor⸗

*

egangen sei, zustimme. Der Vorredner habe den Wunsch,

6 die Eisenbahnen finanziell selbständig gemacht , Einer solchen Abfönderung der Eisenbahnverwältung könne die Regierung nicht zustimmen. Die Jiegierung müsse immer fest⸗ halten an er Einheit aller Zweige der Verwaltung, deren Jiefultate gemeinschaftlich in Linem Etat ausgedrückt werden müßten. Wollte man diesen Zweig der Verwaltung sich selbst überlassen, so würde das Gesammtbild von der finanziellen Lage des Landes, wie der Etat dasselbe geben solle, ein unge⸗ nauez sein. .

Der Abg. Frhr. von Huene hob hervor, daß die finan⸗ zielle Selbstaͤndigmachung der Eisenbahnverwaltung nur zu Un zuträglichkeiten führen müsse. Auch er halte es für nolh⸗ wendig, daß die Eisenbahnverwaltung mit dem Etat ein ein⸗ heitliches Ganzes bilden müsse. Seing Freunde legten auf dieses Gesetz nur wenig Werth. Dasselbe sei nichts weiter

als ein Staatsschuldengefetz. Die Abänderungsvorschläge bitte er abzulehnen.

Der oi Dr. Hammacher e betonte, daß er eine finanzielle Abzweigung der Eisenbahnverwaltung in der vom Abg. Kalle angedeuteten Weise nicht wünsche. Redner entwickelte sodann die Gründe, die

ihn veranlaßt hätten, zu 8. 4 des Gesetzentwurfs einen be⸗ ö Antrag zu stellen. Derselbe sei lediglich hervorgegangen aus der Erwägung, wie die durch die Verstaatlichung der Eisenbahnen hervorgerufenen Gefahren abzuwenden seien. * dieser Beziehung sei ihm die Fassung, die der betreffende Paragraph in der Kommission erhalten habe, als keine genügende Schutzwehr erschienen.

Der Finanz ⸗Minister Bitter erklärte, daß die Regierung es nur bedauern könne, wenn der Antrag des Abg. Hammacher angenommen werden sollte. .

Der Abg. von Wedell (Piesdorf) stellte sich vollständig auf den Boden der Kommissionsbeschlüsse und setzte den imaginären Werth, den ein Reservefonds haben würde, aus⸗ einander. . J ; .

Der Abg. Büchtemann erklärte, daß die Fortschrittspartei dem Gesetze nicht zustimmen werde, da sie wirkliche Garantien gegen die Gefahren der Verstaatlichung darin nicht erblicke. Diejenigen, die den Verstaatlichungen zugestimmt hätten, sollten jetzt nur auch zusehen, wie sie mit den Garantien fertig würden.

Der Abg. Dr. Beckerath war der Meinung, daß auch die Gegner der Verstaatlichungen die Pflicht hätten, für finan⸗ zielle und wirthschaftliche Garantien zu sorgen. Er erblicke diesel⸗ ben in einer möglichsten Selbständigkeit der Eisenbahnverwaltung und werde daher auch für den Antrag Kalle⸗Hammacher stimmen.

Der Abg. Rickert erklärte sich gegen das Gesetz, das keine Garantien biete, sondern nur dem Finanz⸗-Minister Fesseln anlege. Hierauf wurde die Debatte geschlossen und der 5. 1 der Kommissionsbeschlüsse mit großer Majorität angenommen. Bei Schluß des Blattes wurden die §§. 2 und 3 ohne Debatte genehmigt.

In einem Spezialbescheibe vom 21. v. M. hat der Minister des Innern die Ansicht ausgesprochen, daß die Aller⸗ höchste Kabinets⸗Ordre vom 13. Juli 1839, betreffend die Uebernahme von Nebenämtern Seitens der Staatsbeamten, nur die unmittelbaren und nicht die mittelbaren Staatsbeamten betreffe. Es ergebe sich aber aus den den Königlichen Regierungen bezw. Regierungs⸗Präsiden⸗ ten in §. I6 der Städteordnung vom 309. Mai 1853 zugewie⸗ senen Aufsichtsbefugnissen von selbst die Verpflichtung, dar⸗ über zu wachen, daß von Magistratsmitgliedern nicht Nebenämter oder sonstige Nebenstellungen versehen werden, welche mit ihrem betreffenden Lommunalamte unvereinbar erscheinen. Es sei vielmehr in Fällen solcher Art die Ueber⸗ nahme oder Fortführung des Nebenamtes 2E, zu urtersagen, und wenn einer bezüglichen Aufforderung nicht Folge gegeben werden sosllte, auf Grund des Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852 einzuschreiten.

Die nach Preußischem Allgemeinen Landrecht dem Jagdberechtigten zustehende Befugniß, ungeknüppelte Hun de, die auf seinem Jagdrevier herumlaufen, zu töd ten, erstreckt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 17. Dezember v. J, nur auf den Jagd⸗ berechtigten in Person und nicht auf andere mit dem Schutz des Reviers beauftragte Personen; auch ist der Jagdberechtigte selbst nicht berechtigt, einen ungeknüppelt frei in seinem Revier umherlaufenden Hund zu tödten, wenn der Hund sich unter direkter Aufsicht einer Person befindet.

Ist bei dem Bau eines Grundstücks durch Zufall, geringes oder mäßiges Versehen der Bau über die Grenz⸗ linie des Nachbargrundstücks vorgerückt worden, so hat nach §. 341 Th. 1 Tit. 9 des Preuß. Allg. L. R. der Nachbar einen Anspruch auf Vergütung des Taxrwerthes des ihm ent— zogenen Grund und Bodens. Dieser Anspruch ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Hülfssenats, vom 9. Januar d. J., ein persönlicher gegen den derzeitigen Eigenthümer des vorgerückten Grundstücks, nicht aber ein dinglicher, auf dem vorgerückten Grundstück lastender.

Der heutigen Nummer des Reichs- und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine Besondere Beilage“ (Nr. 2), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt. 4

Schleswig, 21. Februar. (Kl. Ztg.) In der heutigen dritten Sitzung des Provinzial-Landtages theilte der Landtags⸗Marschall zunächst mit, daß bei ihm eingegangen seien: eine Proposition der Abgg. Landes⸗Direktor von Ahle⸗ feld und Sch nn mn , betreffend Abänderung des Statuts der Bodenkultur-Rentenbank, dahingehend, auch an Gemeinden und größere Kommunalverbände Anleihen zu ge⸗ währen, wenn die erforderlichen Bedingungen vorhanden seien; und vom Abg. Rasch⸗ Behrend eine Petition der Gemeinde Kurburg, betreffend Gewährung von Entschädigung für Kriegsfuhren aus dem Jahre 1864; sowie daß der Abg. Jessen⸗Hadersleben die Anzeige gemacht, daß der Petitions—⸗ ausschuß sich konstituirt und ihn zum Vorsitzenden erwählt habe. Darauf trat der Provinzial-Landtag in die Tages- ordnung ein, deren erster Gegenstand der berichtliche Ankrag des provinzialständischen Verwaltungsausschusses, betres⸗ fend die Kosten des Kaiserfestes am 16. September 1881 war. Der Antrag wurde schließlich in folgender afung: „Der Provinzial⸗ Landtag wolle die Ueberschreitung der zur Abhal— tung eines Festes bei Anwesenheit Sr. Masestät in unserer Provinz am 12. September 1877 bewilligte Summe von 60 000 66 um 52 202.17 S nachträglich genehmigen“ mit 51 gegen 3 Stimmen angenommen (dagegen nur die 3 Dänen). Der 2. Gegenstand betraf die Vorlage des Entwurfs einer Kreisordnung für die Provinz, sowie den Entwurf eines

. über die Einführung der Provin ji 29. Juni in der Provinz Schleswig ⸗Holstein. un der Pber⸗-Präsident Steinmann das Wort um̃ daß beiden vorgelegten Entwürfen die in den alten eingeführte Kreisordnung vom 13. Dezember xy Vrovinzialordnung vom 29. Juni 1855 zu Schon in der vorigen Session sei dem Provin ia = ltze. Entwurf vorgelegt; der jetzige unterscheide ier nage frühern namentlich in 5. 26, während der . ä l n

4 de n i Die Ern S erselben nsi wie der Provinzial ⸗Lanhtan! vorigen Jahre, daß es bedenklich * imm

daß den lichen Kreisen mit seinen nationalen m den durch sozialdemokratische lh e ln Distrikten um Hamburg, Altona, Ottensen, Kiel und beck den Kreiseingesessenen die Wahl ihrer Distr zu überlassen. Die Staatsregierung halte dafür, diesen Distritten richtiger sei, geschulte Königliche ernennen. Es würde sonst in zahlreichen Fallen d recht suspendirt werden, wenn nicht das Institut der kommissare, das sich in einigen östlichen Provin habe, festgehalten würde. Er könne aber hier rung geben, daß der Minister des Innern in aug Maße Gebrauch von der ihm im §. 25 gemachten machen werde, und dort, wo die Ausübung des erfolgen könne, werde ihr Rechnung getragen. Er! die nationalen Gegensätze im Rorden und die sozi tischen Umtriebe im Süden bald verschwinden n dann auch den Kreiseingesessenen das Wahlrecht un eingeräumt werden könne. Der Abg. Dr. Wachs en hätte gehofft, mehr darüber aus dem Munde des d sidenten zu hören, weshalb jetzt dieser Entwurf dem zum zweiten Male vorgelegt werde, nachdem Jahre der Provinzial⸗ Landtag über einen eines Kreisordnungsentwurfs Gelegenheit gehabt äußern und der preußische Landtag zu seiner den ganzen Entwurf begraben habe, und schließlich die Bitte an den Minister des Innern, wurf zurückzuziehen, bis die Revision der Verwaltung vorgenommen sei; geschähe das aber nicht, so beantrage; Vorlage einer Kommission von 15 Mitgliedern zu ül Der Antrag wurde angenommen und in die Komm wählt die Herren Graf Brockdorf⸗Ahlefeld, Landes von Ahlefeld, Graf Reventlow⸗Preetz, Dr. Wachs⸗Ha Schwerdtfeger⸗Johannisberg, Warburg⸗Altona, Jess leben, Gerling⸗Wilster,Niemand⸗Heide, Edding⸗Mildsted Tetenbüll, Rohwer, Lichtwerk, von Gusmann und Neumünster. Beim 3. Gegenstand der Tagesordnung, die Vererbung der ländlichen Besitzungen, motivirte rungs⸗Assessor Bartels kurz, weshalb der Minister des? sich veranlaßt gesehen habe, ein Gutachten des Ober⸗Lande gerichts in Kiel einzuholen. Der Abg. Kraus⸗-Altona verkanm nicht die juristischen Schwierigkeiten und wollte des halb d Gutachten des Ober⸗-Landesgerichts einer Kommission von Mitgliedern überwiesen haben. Landes-Direktor von Ah feld vermißte in dem Gutachten einen sehr wesentlichen Pun in welcher Weise nämlich das Anrecht ausgeübt, mit ander Worten, wie das Taxverfahren ausgeführt werden so Seine langen Erfahrungen hätten ihn belehrt, daß d Beamten in ganz verschiedener Weise beim Taxverfahr. vorgingen; Redner schloß sich dem Antrag Kraus auf Ueber- weisung des Gutachtens an eine Kommission von 3 Mitglie⸗ dern an. Dieser Antrag wurde angenommen und die Kom. mission gewählt. Ueber den 4. Gegenstand der Tagesord. nung, betreffend die Feststellung des Finanz Etats der all gemeinen Verwaltung für das Rechnungsjahr vom 1. Apm 1882 bis ult. März 1883, referirte der Berichterstatter Wm burg⸗-Altona und führte aus, daß dieser Etat um 100 900 kleiner sei als der vorjährige, was darin seinen Grund hahn daß im vorigen Etat 5 Quartale enthalten seien, wodurch Verschiebung der gesammten provinziellen Finanzverhältni beigeführt sei Der Ausgaben⸗Etat sei um 300 0600 0 gröf im vorigen Jahre, woran der landwirthschaftliche Gene ein zur Unterhaltung der Versuchsstation mit 3000 q Ausgabe für Unterbringung verwahrloster Kinder mit 52 das Landarmenwesen mit 12 009 6, der Korrektionsann; mit 12836, der Irrenanstalt mit 15 960, der Blinden mit 4765, das Inventar der Bau⸗ und Kunstdenkmäl 5000 Me, die Gehälter des Landesdirektorais mit 30 die Meliorationen und Aufforstungen mit 50 0090 Landeskultur⸗Rentenbank mit 5000 S6, die Boden⸗mn stalt mit 5000 6 s. w. d. a. partizipirten. Der Wachs beantragte Ueberweisung des Finanz⸗Etats an Ausschuß von 5 Mitgliedern. Dieser Antrag wurde an und die Kommission gewählt. Die nächste Sitzung beraumte der Landtagsmarsch Mittwoch, den 22. Februar, Nachmittags 1 Uhr, an.

Bayern. München, 20. Februar. (Allg. dem Budget für die XVI. Finanzperiode sind triebseinnahmen der Eisenbahn en auf 83 8A jährlich und die Betriebsausgaben auf 50 770168 anschlagt, so daß sich ein Ueberschuß von 33 0651 9 geben wird; nach den Anträgen des Finanzausschu Abgeordnetenkammer aber soll die Einnahme 34 84 2 46 erhöht und die Ausgabe auf 50 503 995 (6 werden, so daß sich ein Ueberschuß von 33 758 450 R 707 ö M6 mehr als die Staatsregierung budgelirt ? würde.

Sachsen. Dresden, 22. ö (Dr. Erste Kammer setzte heute die Berathung der Chats Zuschüsse des Departements des Innern fort. .

Die Zweite Kammer erklärte sich durch iht mit Königlichen Dekretes zugegangenen Mittheilung der Sltalt regierung über den Stand der Angelegenheiten Verunreinigung der fließenden Gewässer in friedigt und beschloß, die Königliche Staats suchen, die zur Einschränkung des Uebelstandes Untersuchungen durch ihre Organe fbortsetzen, au Einschränkungen nöthigen Maßregeln unter ziehung der Interessenten und schonendster ehmum Interessen des Inbdustriebetriebes wie auch Der Lo schaft fernerweit anordnen zu lassen. Zum ö die Kammer Petitionen. .

Baden. Karlsruhe, 20. Februar. Der Ciln 3 wird von hier gemelbel. In Vestnden bes Gröhhe

ist nun endlich eine so entschiedene Besserung einge je der Grund ö weiterer Besorgniß befeitigt erscheint. auch die Rücksicht auf das Augenleiden den y )

zwingt, in verdunkelten Zimmern zu verweilen,

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