1882 / 49 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Anmeldung innerhalb der in §. 2 unter d. angegebenen Frist an den in 5. 2c. genannten Grenzpunkten unter folgenden Bedingungen nachgelassen:

I) Durch Zeugniß der Polizeibehörde des Abgangsortes muß bescheinigt sein, daß die betreffenden Viehstücke zur Zeit des Abtriebes von dem Abgangsorte gesund gewesen sind und aus einem seuchenfreien Kronlande Oesterreich⸗ Ungarns stammen, auch bis zum Abtrieb an dem betreffenden Orte mindestens 30 Tage hindurch gestanden haben. ;

2 Es muß ferner durch ein amtliches Zeugniß nachge⸗ wiesen werden, daß an dem Abgangsorte und in einem Um—⸗ kreise desselben von 35 km die Rinderpest nicht herrscht.

3) Die amtlichen Vun fre unter 1 und 2 müssen von der, der ausstellenden Behörde nächst vorgesetzten politischen Behörde beglaubigt sein.

4 Die Thiere dürfen vom Abgangsorte l und 2) aus bis an die sächsische Grenze nur durch seuchenfreie Gegenden befördert worden sein.

5) Die Thiere müssen an den betreffenden Grenzpunkten (8. 2 c. durch einen sächsischen Veterinär⸗Polizeibeamten untersucht werden und dürfen die Grenze nur dann passiren, wenn sie bei dieser Untersuchung gesund und krankheitsunver⸗ dächtig befunden worden sind. Wenn bei gleichzeitiger Ein fuhr mehrerer Stücke auch nur Eins davon krank oder krankheits⸗ verdächtig befunden wird, so ist der ganze Transport zu be⸗ anstanden.

Das Letztere hat auch dann zu erfolgen, wenn eines von den unter 1 und 2 vorgeschriebenen Zeugnissen nicht oder nicht in gehöriger Form (Nr. 3) beigebracht oder, wenn konstatirt wird, 3. der Vorschrift unter Nr. 4 zuwidergehandelt worden ist.

6) Sollen die Thiere durch Sachsen hindurch nach einem anderen deutschen Bundesstaate oder durch das ganze Deutsche Reich hindurch transportirt werden, so muß der Transport, und zwar ersteren Falls bis an den Bestimmungsort, letzteren Falls bis an die Grenze des Auslandes, in verschlossenen Eisenbahnwagen ohne Um⸗ und Ausladung erfolgen. An dem be⸗ treffenden Transportwagen muß ein, in die Augen fallender Anschlag angebracht sein, der die Bestimmung der Wagen zur Durchfuhr durch Sachsen, bezw. durch das Reichsgebiet deutlich erkennen läßt.

III. Thierische Theile betreffend.

§. 8.

Die Ein⸗ und Durchfuhr aller Theile von Wiederkäuern in frischem Zustande (Fleisch, Häute ꝛc.) mit Ausnahme von Milch ist verboten.

Wolle und Haare dürfen nur dann eingelassen werden, wenn sie in Säcke verpact sind, in welchen sie bis in diejeni⸗ gen Fabrikationsstätten, in welchen ihre bestimmungsgemäße ,, stattfinden soll, ohne Umpackung verbleiben müssen.

Der Verkehr mit Butter und Käse, mit vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, Borsten, ge⸗ schmolzenem Talg in Gefäßen, sowie mit vollkommen luft⸗ trockenen, von Weichtheilen und Haaren befreiten Knochen, Hörnern und Klauen ist nicht beschränkt.

II. Allgemeine Bestimmungen.

§. 9.

Die strenge Aussichtsführung darüber, daß die nach Vor⸗ stehendem in Bezug auf den Verkehr mit Vieh und thierischen Theilen getroffenen Bestimmungen genau beobachtet werden und daß insbesondere bei Ausstellung der in 5. 2 unter b. gedachten Zeugnisse mit größter Gewissenhaftigkeit verfahren, auch das eingebrachte Vieh nur als Nutz⸗ und Zuchtvieh ver⸗ wendet, bezw. daß dem Verbote in §. 5 nicht zuwider gehandelt werde, kommt den Ortspolizeibehörden und den Amtshaupt⸗ mannschaften zu und wird den genannten Behörden hierdurch noch zur besonderen Pflicht ,.

Die geordneten Gebühren für die veterinärpolizeiliche Untersuchung der einzubringenden Thiere sind mit der, dem betreffenden Thierarzte zukommenden Auslösung und der ihm zu gewährenden Vergütung für das Fortkommen, letztere beiden Gebührnisse jedoch von mehreren, gleichzeitig Ein⸗ führenden gemeinschaftlich, vorauszahlungsweise zu entrichten.

§. 11.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach dem . vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗ gesetzblatt vom Jahre 1878, Seite 98) bestraft.

Dresden, den 22. Februar 1882.

Ministerium des Innern. von Nostitz⸗Wallwitz.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. M ajestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des General⸗Lieutenants von Albedyll und nahmen in Gegenwart des Gouverneurs, Generals der Infanterie von Fransecky, und des Kommandanten, General⸗Majors von Winterfeld mili⸗ tärische Meldungen entgegen.

Mittags 1 Uhr besichtigten Se. Majestät den gegen⸗ wärtigen Offizier⸗Lehrkursus der Militär- Turnanstalt.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern in der Prüfung im Kaiserin⸗Augusta⸗Gymnastum in Charlottenburg anwesend und besuchte hierauf die Kaiserin⸗ Augusta Stiftung daselbst.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern früh 9 Uhr militärische Mel⸗ dungen entgegen, begab Sich mit dem 1 Uhr⸗Zuge nach Pots⸗ dam, speiste mit De Königlichen Hoheiten dem Prinzen , , Prinzessin Wilhelm und kehrte um 4 Uhr hierher zurück.

Abends wohnte Höchstderselbe mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin soöwie Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie von Sachsen-Meiningen der italienischen Vorstellung im Victoria⸗Theater bei.

Dies vereinigten Ausschüsse des Bundes raths für ll⸗ und . und für Handel und Verkehr sowie teuerwesen hielten heute

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Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des , und dez Haufes der Abgeordneten befinden sich in der Zweiten Beilage.

In der heutigen (9) Sitzung des Herrenhauses, welcher i . lr. Lucius uns Dr. Friedberg, sowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, und welche von dem Präsidenten Herzog von Ratibor um 11 Uhr 20 Minuten erbffnet wurde, trat das Haus sofgrt in die Tagesordnung ein, deren einziger Gegenstand die Berathung des Berichts ber verstärkten Ägrarkommissien war über, den Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Westfalen, in Verbindung mit der auf Grund der Allerhöchsten Ermãch⸗ tigung vom 13. Februar er. gemachten Vorlage, betreffend die Ausdehnung dieser Landgüterordnung auf die Kreise Nees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mülheim a. d. Nuhr. Die Kommission hat die Regierungsvorlage in mehreren Theilen abgeändert und empfahl dem Hause, die Vorlage in der abgeänderten Form anzunehmen.

Der Referent Freiherr von Landsberg leitete die Debatte ein, indem er einen geschichtlichen Ueberblick gab üher die Ent⸗ wickelung, welche diese Frage in legislativer Beziehung ge⸗ nommen, indem sie bereits wiederholt namentlich das Ab⸗ geordnetenhaus beschäftigt habe und gewissermaßen aus der Ini⸗ liative des letzteren in Folge eines Antrages des Abg. Freiherrn von Schorlemer⸗Alst hervorgegangen sei. Der Gesetzentwurf sei hervorgerufen durch die eigenthümlichen , der länd⸗ lichen Bevölkerung Westfalens, durch welche diese Provinz sich von anderen Theilen der Monarchie wesentlich unterscheide. Eben diese eigenthümlichen Verhältnisse seien aber auch der Grund, weshalb der Gesetzentwurf nicht eine allgemeine Fassung habe erhalten können. Die Kommission habe aber dem Regierungs⸗ entwurfe nicht überall zustimmen können, und habe mit 12 gegen 2 Stimmen die vorgenommenen Aenderungen angenommen, welche er nun zur Annahme empfehle. ; J

Der iir. der Landwirthschaft, Dr. Lucius, gab eine Erklärung ab über die Stellung, welche die Staatsregierung zu den Abänderungen der Kommission einnehme Soweit die Aen⸗ derungen redaktioneller Natur seien, könne die Staatsregierung denselben zustimmen. In Betreff der materiellen Aenderungen erklärte der Minister, daß er für sein Ressort den Abänderungen in §. 19 zustimmen könne, sofern auch der Justiz-Minister eine zustimmende Erklärung abgebe. Auch der Aenderung in §. 13 könne er beipflichten, dagegen bitte er, den Aenderungen in §. 17 nicht zuzustimmen, da diese nach den Anschauungen der Staatsregierung ganz erhebliche Bedenken in sich schlössen. Auch einen zu diesem Paragraphen gestellten Unterantrag des Grafen von der Schulenburg⸗-Beetzendorf bat der Minister abzulehnen.

Freiherr von Mirbach erkannte die Verdienste des Frei⸗ herrn von Schorlemer⸗Alst um das Zustandekommen dieses Gesetzes an und bemerkte, er hätte gewünscht, daß auch in an⸗ deren Provinzen diesem Gegenstande eine größere Aufmerk⸗ samkeit zugewendet worden wäre. Er habe deshalb die Absicht gehabt, eine Resolution zu beantragen, in welcher die Staats⸗

regierung ersucht werde, diejenigen gesetzlichen Formen herbeizu⸗ führen, welche geeignet seien, eine Zersplitterung des Grundbesitzes zu verhindern. Der Redner verwieß auf die Verschuldung des Grundbesitzes, namentlich des bäuerlichen, die zum großen Theile aber dem Erbmodus uschreiben sei, und uns schließlich in dieselben bäuerlichen . hineinführen müsse, die Professor Mommsen, dem man gewiß keine reaktionären Ideen zuschreiben könne, in seiner römischen Geschichte so treffend schildere. Das

vorliegende Gesetz sei der erste Schritt zu einer Hebung des Päuerlichen Besitzes und zur Rege⸗ lung der Erbfolgeverhältnisse in dem kleineren

Besitze im Allgemeinen. Denn die gegenwärtigen Verhältnisse in dem bäuerlichen Besitzstande führten denselben immer mehr abwärts und schließlich der Sozialdemokratie zu. Er werde die angedeutete Resolution heute mit Rücksicht auf die ge⸗ messene Zeit nicht einbringen, behalte sie sich jedoch für spärere Gelegenheit vor, bitte aber das Haus, der Vorlage zuzu⸗ stimmen. ;

Herr Dr. Dernburg wendete sich gegen das Prinzip des Höferechts, welches er für einen höchst bedenklichen und ver⸗ hängnißvollen Weg erachte. Auch er sei für Hebung des Bauernstandes, aber eine Erbfolgeordnung in dem Sinne der Ge⸗ schlossenheit der Höfe in Westfalen einzuführen, sei gleichsam ein Versuchsfeld für die Gesezzebung geworden; man habe aber nicht immer glückliche Resultate erzielt. So sei z B. das Gesetz vom 13. Juli 1836, trotzdem es ebenso wie die jetzige Vorlage aus den Berathungen des Provinzial⸗-Landtages her⸗ vorgegangen sei, auf lebhaften Widerspruch bei der Bevölkerung gestoßen, und jetzt wolle man das Prinzip des Höferechts auch in Westfalen einführen, wo von den Gerichten die Bedürfnißfrage garnicht bejaht sei. In Hannover sei eine Regelung der bäuerlichen Verhältnisse geboten gewesen, was in Westsalen nicht der Fall sei. Er halte das Gesetz für höchst bedenklich und könne sich mit dem⸗ selben nicht einverstanden erklären, zumal es ihm auch für die Beschlußfassung noch nicht reif scheine.

Graf von Brühl erklärte sich für die Annahme des Ge⸗ setzes. Die Bauern in Westfalen wüßten besser, wo sie der Schuh drücke, als der Herr Professor Dernburg. Er wünsche, daß das Höferecht auch auf alle anderen Provinzen ausgedehnt werde, und bitte das Haus, möglichst liberal zu sein, damit das so nothwendige Gesetz zu Siande komme. In Bezug auf 5. 17 würde er geneigt sein, den Beschluß der Kommission fallen zu lassen, wenn die Regierung bei ihrer Weigerung beharren sollte, nur um das Gesetz zu Stande zu bringen.

Herr von Winterfeldt wendete sich ebenfalls gegen die Ausführungen des Herrn Dr. Dernburg. Er halte den

von der Regierung jetzt eingeschlagenen Weg für den, einzig richtigen und könne demselben ohne Be⸗ denken zustimmen. Ueber den Rahmen des Gesetzes

aber dürfe man nicht hinausgehen, namentlich in Be⸗ zug auf den 5. 17 nicht, da die Versicherungsprinzipien ge— wissen gesetzlichen Bestimmungen unterlägen. Er bitte deahafs, 8. 17 in der Regierungsvorlage, im übrigen aber das Gesetz nach den Anträgen der Kommission anzunehmen.

Herr von Rath erklärte sich für die Vorlage, bat, zu ge⸗ währen, was die Vorlage verlange, und bemerkte, er hoffe, daß es nur noch kurzer Zeit beduͤrse, um die Prinzipien des . auch auf die übrigen Theile der Rheinprovinz aus—⸗ zudehnen.

Die Generaldiskussion wurde hiermit geschlossen und nachdem der Referent die Debatte resumirt hatte, trat das Haus in die Spezialdiskussion.

Den 5. 1 beantragte die Kommission in folgender Fassung

Landgut im Sinne dieses Gef

rolle des zuständigen Amtsgerichts 2

Rolle kann jede in der Provinz

Kreise Rees, Cssen (Gand), Essen

Mülheim a. d. Ruhr belegene Besitzung einge

zum Betriebe der Land⸗ oder w. swirthschaft Ke

dem Grundsteuerkataster mit einem Reinertrage ;

fünf und i Mark angesetzt ist. . ernuth beantragte, im zweiten

Herr von

dem Worte „bestimmt“ einzuschalten: mit einem Wohnhause versehen . .

Der Regierungskommissar, Geheime Dber⸗ Dr. 3 bat, diesen Antrag abzulehnen, da unn nahme desselben eine große Anzahl von Grund namentlich die Forstgrundstücke, ausgeschlossen

Der Antrag des Herrn von Bernuth Antragsteller und dem Herrn Dr. Beseler verthe Grafen von Brühl und von Zieten⸗Schwerin ben der Abstimmung wurde dieser Antrag abgelehnt in der 2 der Kommission angenommen wurde ohne Debatte unverändert in der Fass rungsvorlage angenommen. (Schluß des gin

In der heutigen (20) 32 des Hausetg d geordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Stu steriums von Puttkamer, die Staats⸗Minister Man Bitter nebst mehreren Kommissarien beiwohnten, m Präsident dem Hause zunächst die Mittheilung, daß Minister für Handel und Gewerbe, dem Finanz⸗Ministe: Minister der öffentlichen Arbeiten eine Denkschrist, die Ausführung des Gesetzes vom 23. 1881 in den nothleidenden Bezirken Oberschl eingegangen sei. Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein Gegenstand derselben war die dritte Berathung des eines 56 betreffend die Verwendung der überschüsse der Verwaltung der Eisenbah gelegenheiten. Zu 5. 4 welcher lautet: H

§. 4.

Die Staatseisenbahnkapitalschuld ist aus den U Verwaltung der Cisenbahnangelegenheiten, soweit diese jährlich bis zur Höhe von E Jo desjenigen Betrages i Her sich jeweilig aus der Zusammenrechnung der im 5. für den Zeitpunkt des 1. April 1880 festgeslellten Stan kapitalschuld und der im 5. 2 Alinea 2 bezeichneten . derselben am Schlusse des betreffenden Rech ergiebt.

„In wie weit über den Betrag von Po/o hinaus Tilgung stattfinden soll, bleibt der Bestimmung durch d haushalts Etat vorbehalten.

Die Tilgung ist derart zu bewirken, daß der zur 6 Betrag von der Staatseisenbahnkapitalschuld en un ;

I) zur planmäßigen Amortisation der vom Staate si bahnzwecke vor dem Jahre 1879 aufgenommenen oder

beantragte der Abg. Grumbrecht, ber Nr. 2 Des Po z graphen besonders abzustimmen. Bei der Abstimmung wun der Paragraph unverändert angenommen. ö

Schieswig Jolstein, Hannover und Heffen-Nassau, n

nach diesem Zeitpunlte selbstschuldnerisch äbernon zu übernehmenden Schulden, soweit letztere auf verwaltung der Staatsschulden übergegangen sind

gehen, 2) demnächst zur Deckung der zu Staatsausgaben erfo Mittel, welche andernfalls durch Aufnahme neuer Anl. schafft werden müßten, 3) endlich zum Ankaufe von Staatsschuldverschreibungen verwendet wird.

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die dr Berathung eines Gesetzes, 3 die Um ge staltn des Kurmärkischen und des Neumärkischen Aemth kirchen fonds. Auch dieses Gesetz wurde ohne Debatten genommen. Ebenso in dritter Berathung der Entwurf a Gesetzes, betreffend eine Abänderung der Grundbuchorhm der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Kirchenwese Jadegebiet; der Entwurf eines Gesetzes, betreffend n jährungsfristen bei öffentlichen Abgaben in den Pm

Entwurf eines 166 betreffend die Verändern Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Westpreun Brandenburg.

Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berat Entwurfs des Staatshaushalt s⸗-Etats für 188 zwar: Ministerium des Innern. Der Abg. Stöcker si er begreife nicht, wie der Abg. Richter beständig von und Hetzpredigern rede. Allerdings gebe es keine des öffentlichen Lebens, die der Abg. Richter nicht zum dn seiner Angriffe gemacht habe. Aber nicht die Ang seien es allein, die er zurückweisen müsse, sondern die sich in dem öffentlichen Leben der Hauptsu tend gemacht hätten. Die Liberalen wollten unter ihr Sezirmesser bringen, was im und auf Erden sei, nur die lieben Juden nicht. M 9. man geduldei, daß man sezirt werde. Nun, wo icher Seite endlich einmal angefangen sei, Erwäg über anzustellen, wie man sich der drückenden Ueb wehren könne, da schreie man über Intoleranz. Ausschreitungen seien die liberalen Blätter in erster m theiligt, die durch agitatorische, beunruhigende 1 zum Unfrieden, zum Aufruhr herausgefordert hät. diese Funken gezündet, darüber könne man sich nicht mmh denn Zündstoff sei genug in den Provinzen erh nine sage, die antijüdische Bewegung würde aufhören; . würde nur der Fall sein, wenn dieselbe 1. sport gewesen wäre. Da aber, wo die . gegen notorische Uebelstände gerichtet sei, werde andauern, bis diese Schäden abgestellt r, . wies darauf hin, wie das Judenthum überwuchere im hn und auch in der Wissenschast. In seinen letzten zielen in, das Judenthum nach einer Herrschaft, die unsere . KLulturverhältnisse um 2 Jahrtausende zurüchschrauben Das sollten doch alle diejenigen bedenken, die reaktionären Bestrebungen der Regierung . habe ihm vorgeworfen, er wisse n wahin mit seiner Bewegung lommen werde. ĩ 2 ein klares Ziel vor lugen. Die Emanzipation der werde er nicht bekämpfen, er wolle nur dem Jersehenn Unterminiren der gesellschaftlichen Ordnung durch die Ende machen. Die staats bürgerliche diz n reh ie nn ö , 66 ö Befähigung un jg n , ein Widerspruch, wenn er für die

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