dner schloß mit der Aufforderung, daß die Linke fre möge, daß nicht ihre Presse zu Ausschreitungen ebe. . zu h g gen. Virchom erwiderte, eine Presse, die der znschttpartei zur Beugung stände, sei nicht vorhanden. 7 zrbßere Theil der Ausführungen des Abg. Stöcker sei
a men konstatiren, daß es
, n ein großer Theil, der Verführten habe geglaubt din mt dem man die Einheit des Vaterlandes zu ver⸗
, lin. Stöcker genannt, seien in f BVrandraketen gewesen. Mit der Agitation e jüdischen Lehrer an den höheren Fehran⸗ hake der Abg. Stöcker das Element des Un— nm anch in diese Kreise hineingetragen. Derselbe stelle nner als Apostel des Friedens hin, weil er am Schlusse n Leden einige versöhnlich Bemerkungen zu machen ih, cher in Wahrheit sei er Apostel des Unfriedens, und nds in der heutigen Rede habe er nicht nur Klassen⸗, möm geradezu Rassenhaß gepredigt. Gel Schluß des Blattes nahm der Vize⸗Präsident des „int-Ministeriums von Puttkamer das Wort.)
— Die soeben erschienene, im Reichsamt des Innern musgebene, Amtliche Liste der Schiffe der deutschen legs- und Handelsmarine mit ihren Unter⸗ dungs⸗Signalen für 1882“ (Berlin, Druck und lag von G. Reimer, 1882, Preis Kart. 1 c) bildet den hang zum internationalen Signalbuche, welches unter dem tel „Signalbuch für die Kauffahrteischiffe aller Nationen“ n Juni 1870 vom Reichskanzleramt herausgegeben ist. ; Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, utch Signale sich zu erkennen zu geben und sonstige Mittheilungen unter einander, sowle mit Signalstationen, uch dann auszutauschen, wenn die signalisirenden Theile ver⸗
Elsaß⸗-Lothringen auszuführenden Bieres, sofern der Transport nicht mittels der Eisenbahn stattfindet, von der Vorführung des Bieres zum Zwecke der Revision und Verschlußanlegung unter nachstehenden Bedingungen abzusehen:
Der Brauer hat über das auszuführende Bier minde- stens einen halben Tag vor der Absendung desselben der Be— Arkssteuerstelle eine Anmeldung in zwei Exemplaren zur Visirung und Eintragung in das Anmelderegister einzureichen und den Biertransport sfets von einem Exemplar der amtlich visirten Ausfuhranmeldung begleiten zu lassen.
2). Den Steuerbeamten steht jederzeit die Befugniß zu, die Richtigkeit der Anmeldung, sowie die Erfüllung der vor— schriftsmäßigen Bedingungen der Steuervergütung durch Re⸗ vision der Biersendungen zu kontroliren.
3) Behufs Feststellung der Steuervergütung hat der Brauer eine der AÄusfuhranmeldung beizufügende Beschei⸗ nigung der Steuerstelle des Bestimmungsortes Über den Ein⸗ gang des Bieres, sowie eine Quittung über die davon ent⸗ richtete Uebergangsabgabe beizubringen, und es wird der Be— rechnung der Steuervergütung diejenige Biermenge, von wel⸗ cher die Uebergangsabgabe entrichtet worden ist, falls aber dieses Quantum größer ist, als das angemeldete, nur das letztere zu Grunde gelegt.
— Nach einem Spezialbescheide des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten, vom 25. De⸗ zember v. J, ist es für die Anwendbarkeit der Bestimmungen in 8. 4 der Stänte-⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 über die Be⸗ freiung der Elementar-Schullehrer von den direkten persön⸗ lichen Gemeindeabgaben unerheblich, oh die betreffende Schul—⸗ anstalt vor oder nach Verkündigung der Gemeinde⸗Srdnung vom 11. März 1850 errichtet worden ist. Was dagegen die Feststellung des Begriffs der Elementar⸗Schullehrer im Sinne des g. 4 der Städte⸗Ordnung anlange, so sei bereits in früheren Ver⸗ fügungen ausgesprochen worden, daß das Reskript vom 25. August 1865 nicht den Zweck habe, den Begriff der Elementarschulen in Bezug auf die Anwendbarkeit der gesetz⸗ lichen Bestimmungen über die Kommunalsteuer - Exemtion der Elementar⸗-Schullehrer zu definiren. Nach den zur Zeit des Erlasses der betreffenden Gemeindeverfassungsgesetze maß⸗ gebend gewesenen Bestimmungen könnten, zumal die Vorschrift in 58. 4 Abs. 12 der Städte-Ordnung ein strikte zu interpretirendes Kommunalsteuer-Privilegium enthalte, als Elementar⸗-Schullehrer im Sinne des S8. 4 4. a. O. nur die an den eigentlichen Volksschulen angestellten Lehrer angesehen werden. Dagegen seien Lehrer an Schulen, welche, obschon nicht mit der Berechtigung zu Entlassungsprüfungen versehen, doch ihrem ganzen Endzwecke
shiedener Sprachen sich bedienen.
Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große An⸗ ahl sowohl vollständiger Sätze, als auch zur Verbindung mit nander geeigneter Satztheile, einzelner Wörter, Namen, Sylben, Buchstaben und Zahlen, welche durch Gruppen von 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben B, O, D, F, G, H, L K, L, M, N, E, Q, R, S8, T, V und W bezeichnet sind. Solcher Gruppen, deren jede anders geordnete oder andere Buchstaben enthält, als alle übrigen, giebt es 306 von je 2 Signalbuchstahen (B60, BD, Bi, BG, us. s. w. bis MV), 5696 von je 3 Signalbuchstaben (BGH, Bok;, Bo, Bor
s. w. bis VI und 73 40 von je 4 Signalbuchstaben hh, BobhG, Bob, BGB] u. f. w. bis MFS).
Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 uppen von 3 Signalbuchstaben Und von den Gruppen von
Signalbuchstaben die ersten 18960 (B0pF bis G6FWV)
nen zur Bezeichnung der in das Signalbuch aufgenomme—⸗
n Sätze, Satztheile, Wörter u. s. w.
Von den uͤbrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind 149 Gruppen von G6B0 bis G6Wör zur Bezeichnung Schiffe der Kriegsmarinen und die letzten 53 040 Gruppen
n BoD bis. WTS zur Bezeichnung der Schiffe der
ndelsmarinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs- und
hungsweise Kauffahrteischiffe eins dieser (1440 4 53 640 =)
0 Signale als Unterscheidungssignal zuzutheilen ist. Dem Staate stehen alle Unterscheidungssignale behufs
neilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Ver—
ung. Schiffe von verschiedenen Flaggen führen daher üstch ö. Unterscheidungssignal, Schiffe unter derselben niemals. Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die Schiffe wird durch die zuständigen Behörden der nen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrtei⸗ ird gleich bei der Cintüagung in das Schiffsregister Bs Unterscheidungssignal zugetheilt und in seinem Lertifikate vermerkt. So lange das Schiff unter itt Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungssignal ' bim Wechsel feines Heimathshafens oder seiner Regifter— ne unverändert bei.
Di nach der systematischen Reihefolge der Unterscheidungs⸗ nh geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterscheidungs⸗ nil den einzelnen Schiffen der deutschen Kriegs- und wömnrine beigelegt wörben sind.
ür die Schiffe anderer Staaten, welche das Signal⸗ mals angenommen haben, sind ähnliche Listen vor⸗
61. Art und Weise, wie die Unterscheidungssignale zu irn sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche ö nen Abschnitte über „Einrichtung und Gebrauch des mabuche . Will ein Schiff sich einem anderen Schiffe, n Signalstation u. f. w. zu erkennen geben, fo muß es ö seinem Unterscheidungssignale stets auch seine National⸗ ö. zeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe verschiedener nen vielfach dasselbe Unterscheidungssignal führen.
. Ein Schiff, weiches das Unterscheidungssignal eines nalen Schiffes wahrnimmt, kann fodann dessen Namen, ih shafen; Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der ö fenden Liste sofor ersehen. Besitzt es die Liste nicht, . es sich Behuss späterer Feststellung oder Weitermeldung e limafii und das Unterscheidungssignal zu merken
ud Aljchrlich erscheinen neue Ausgaben dieser Schiffaliste ien use jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu der⸗
ö In Betreff der Abfertigung des mit dem Anspruch r a. K ö * der in ; .
J jreff nale eines örtlichen Verkehrsbedürfnisses können die , , e , i r, n
nach über der Stufe der obligatorischen Volksschule stehen, in
Bezug auf die Kommunalsteuerpflicht als Elementar-⸗-Schul⸗
lehrer im Sinne des 5. 4 4. a. O. nicht zu betrachten. Ob die betreffenden Schulanstalten der Aufsicht der Regierung oder des Provinzial-Schulkollegiums unterstellt sind, sei für die . der bezeichneten Gesetzesbestimmungen ohne Be⸗ eutung.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Geheime Staatsrath Selkmann ist von Berlin abgereist.
= S. M S. „ Eli sabeth“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Hollmann, ist am 23. Februar er. in Callao eingetroffen und beabsichtigte am 27. dess. Mts. die Reise
nach Yokohama fortzusetzen.
Bayern. München, 23. Februar. (Allg. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten verlas der Minister des Innern, Frhr. von Feilitzsch, eine Botschaft des Königs, durch welche die Dauer der gegenwärti⸗ gen Landtagssession bis zum 31. März verlängert wird. Das Haus trat sodann in die Berathung des Etats der Straßen- Brücken- und Wasserbauten ein. Ein Antrag des Frhrn. von Hafenbrädl auf Äbstrich von 243,000 ( bei den Straßenbauten wurde nach langer Debatte abgelehnt, da⸗ gegen das Postulat für eine steinerne Brücke über den Inn zwischen Simbach und Braunau, gegen den Ausschußantrag, mit 71 gegen 57 Stimmen angenommen. Im Uebrigen wurde der Etat der Straßen- und Brückenbauten nach den Ausschußanträgen erledigt.
Augsburg, 25. Februar. (WB. T. B.) Die „Allgem. Zeitung“ meldet: Das an den Minister⸗Präsidenten von Lutz gerichtete Handschreiben des Königs betont, daß der König stets die Kirche geschützt habe und beschützen werde; er erblicke in der Pflege des religiösen Sinnes des Volkes die Grundlage für die Ordnung, und diese sei die Hauptaufgabe der Regierung. Die Regierung müsse aber die Bestrebungen, dem Rechte der Krone entgegenzutreten, zurück drängen. Schließlich spricht der König Hrn, von Lutz und sämmtlichen Räthen der Krone seine Allerhöchste Anerkennung für ihr bisheriges Verhalten aus, sowie das Vertrauen, daß sie unter allen Schwierigkeiten fest ausharren werden.
Sachsen. Dresden, 24. Februar. (Dr. J) Die Zweite Kammer bewilligte heute auf Antrag ihrer Finanz deputation die Einstellung des neuerdings erst definitiv fest⸗ gesetzten Matrikularbeitrags in Höhe von 5 598 007 MM statt der ursprünglich dafür ausgeworfenen 5 624 998 S6, geneh⸗ migte weiter mehrere nachträglich vorgelegte Postulate des außerordentlichen Staatsbudgets auf die Jahre 1878 und 1879 sowie des ordentlichen Staatshaushalts,- Etats auf die Jahre 1830 und 1881 und ertheilte ihre Zustinmung zum Ankaufe der Palais-Kaserne durch die Königliche Immobiliar⸗ Brandversicherungs⸗Anstalt, unter dem Vorbehalte des Rückkaufsrechtes, gegen den Kaufpreis von 175 665 S6 und die aufgewendeten Ausbaukosten. Eine längere Debatte knüpfte sich an den infolge des abweichenden Beschlusses der Ersten Kammer nochmals zu berathenden Titel 17 des Kay. 40 des Etats der Zuschüsse, Dispositionsquantum zu persönlichen Zu⸗ lagen an richterliche Beamte in Höhe von 12 0090 S6 Die Kammer beschloß in namentlicher Abstimmung mit 40 gegen 28 Stimmen, ihren früher gefaßten Beschluß aufrecht zu er⸗ halten und demgemäß das von der jenseitigen Kammer ge⸗ nehmigte Dispositionsquantum abzulehnen. .
Mecklenburg. Schwerin, 23. Februar. Die „Meckl. Anzeigen“ melden: Nachdem die Erhgroßherzog⸗ lichen Herrschaften nach der Ankunft in Palermo im vorigen Monat zunächst in einem Hotel Wohnung genommen, sind Höchstdieselben dann in die Villa Belmonte in Aquasanta bei Palermo uͤbergesiedelt, welche ihnen von dem Besitzer, Fürsten
Theilen, bei der Abferti ĩ . ertigung des mit dem Anspruch auf Eenererg tung nog Bayern, Württemberg, Baden oder
. .
Pandolfini in zuvorkommendster Weise zur Verfügung gestellt wurde. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog wie Ihre
Kaiserliche Hoheit die Frau Erbgroßherzogin und Prinzessin⸗ Tochter erfreuen sich des besten f ö
Desterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Februar. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus berieth in seiner Mittagsfitzung den Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Finanz⸗ zölle und setzte die Berathung in einer Abendsitzung fort. Schließlich wurde unter Ablehnung des Minoritätsantrages auf Uebergang zur Tagesordnung mit 153 gegen 146 Stim⸗ men beschloßsen, in die Spezialberathung einzutreten, in welcher der Gesetzentwurf unverändert angenommen wurde. Im Laufe der Debatte wurde ein lebhafter Zwischenfall dadurch hervorgerufen, daß die Triester Abgeordneten erklärten, sie würden in Erwartung der Erfüllung der Wünsche Triests für den Gesetzentwurf stimmen. Der Handels- Minister wies die Unterstellungen zurück, als könnte die Regierung für irgend etwas Gebotenes Versprechungen gemacht haben.
Großbritannien und Irland. London, 24. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ober⸗ hauses empfahlen Lord Lansdowne und Lord Derby, die Untersuchung bezüglich der irischen Landakte zu ver⸗ tagen. Lord Salisburh erklärte: der Antrag des Premiers Gladstone habe die Lage wesentlich verändert; es dürfe kein Beispiel dafür gegeben werden, daß das Unterhaus die Hand⸗ lungen des Oberhauses revidire; er könne daher in eine Ver⸗ tagung der Untersuchung nicht willigen. Der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, erwiderte: der Antrag Gladstones sei kein Tadelsvotum gegen das Oberhaus und bezwecke lediglich, eine Stockung in der Wirksamkeit der Land⸗ akte zu verhindern und die daraus für Irland hervorgehenden Gefahren abzuwenden. Die Mitglieder des Untersuchungs⸗ ausschusses wurden hierauf ohne weitere Abstimmung vom Hause ernannt.
Im Unterhause theilte der Unter⸗Staatssekretär Dilke mit, daß, wenn die französischen Kammern die ihnen gemachte Vorlage wegen Behandlung der englischen nach Frank⸗ reich eingeführten Produkte auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation annähmen, der jetzige Handelsvertrag mit Frankreich bis zum 15. Mai d. J. verlängert werden, andernfalls aber schon mit nächstem Dienstag der allgemeine Tarif für England in Wirksamkeit treten würde.
Frankreich. Marseille, 4. Februar. (W T. B.) In Besssges durchzogen gestern und vorgestern hunderte von Gru⸗ benarbeitern mit rothen Fahnen, die Marseillaise singend, verschiedene Quartiere, ihre Kameraden zur Einstellung der Arbeit zwingend. Die Fabriken, in welchen sie arbeiteten, wurden von den Ruhestörern mit Steinwürfen angegriffen und besetzt. Aus Nimes sind Truppen requirirt, welche mit aufgepflanztem Bajonnet durch die verschiedenen Quartiere patroulliren. Die Arbeitseinstellung wurde am letzten Sonntag beschlossen, nach⸗ dem der Pariser Sozialistenführer Fournisre bie Arbeiter durch Brandreden aufgewiegelt hatte.
Türkei. Konstantinopel, 24. Februar. (W. T. B.) Die Mitglieder der außerordentlichen preußischen Gesgndtschaft besuchten heute, nachdem der feierliche Ritt des Sultans nach der Moschee Medjedje stattgefunden hatte, Nachmittags das Schloß Bejlerbey in Skutari.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Februar.
(W. T. B.) Am 26. d. beginnen mehrtägige Uebungsmärsche der in und um St. Petersburg liegenden Gardetruppen und des Donschen Kosaken⸗Regimenks; diese Uebungen dauern bis zum 24. März. — Der Gedanke, ein besonderes Steppen⸗ Gouvernement zu bilden, ist, wie es heißt, aufgegeben worden; das Gouvernement Westfibirien foll mit dem Semi retschenskschen Gebiete vereinigt fortbestehen. — Eine gestern in Moskau stattgehabte Versammlung der hervor— ragendsten dortigen Kaufleute, welcher General Annenkoff und Fürst Chilkoff beiwohnten, sprach sich für die eminente Nütz= lichkeit der Fortführung der transkaspischen Eisen⸗ bahn aus.
— 265. Februar. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ erklart es für unrichtig, daß die in der „Nouvelle Re vue publizirten Briefe über die aus— wärtige Politik Bestrebungen einer ganzen Gruppe, deren Seele Hr. von Giers wäre, darstellen. — Dasselbe Blatt meldet ferner, daß der General-Konsul Hitrowo keinerlei Deputation empfangen und keine Rede gehalten habe, welche in irgend einer Weise zu den Bemerkungen Anlaß hätte geben können, mit denen sich die auswärtige Presse seit einigen Tagen beschäftige.
— 25. Februar. (W. T. B.) Der Stadthauptmann von Odessa, Staatsrath Tucholka, ist an Stelle des Geheim⸗ Rath Katschalow zum Direktor des Zolldepartements ernannt worden. Katschalow wurde dem Finanz⸗Minister zur Verfügung gestellt. — General-Major Lantz ist zum Militäragenten in London ernannt worden.
Amerika. Washington, 24. Februar. (W. T. B.) Der Präsident hat den früheren Senator Conkling zum Richter beim höchsten Gerichtshof und den früheren Senator Sargent zum Gesandten in Berlin ernannt.
Das Repräsentantenhaus hat eine Resolution angenommen, welche den Rechtsausschüß beauftragt, die Insi⸗ nuationen zu prüfen, nach welchen Gesandten der Ver⸗ einigten Staaten sich auf, eine unzulässige Weise an den Geschäften in Peru betheiligt oder dafür interessirt hätten, und nach welchen mehrere diesbezügliche Dokumente dem Staats⸗Departement vorenthalten worden wären.
Seitungsstimmen.
Aus der ö Schaumburg wird der „Norddeutsch. Allg. Ztg.“ geschrieben: ; ;
Hes J. . konservgtive Volksverein zu Rinteln hat an den Reichskanzler folgende Adresse gerichtet:
Ew. Durchlaucht . J ;
melden wir in ehrfurchtsvoller Ergebenheit die Gründung eines konservativen Volksvereins in Rinteln. Auch an anderen Orten un⸗ serer Grafschaft geht man mit der Gründung von Lokalvereinen vor, um die konservativen Elemente durch eine feste Organisation wirksam zu entfalten. . . K ö
Unseres Kaisers landesväterliche Fürsorge für die Bedürfnisse unsereg Volkes öffnet die Herzen auch hier im Hessenlande, und Ew. Durchlaucht aufopfernde Hingebung im Dienste des Vaterlandes be⸗ lebt und stärkt zu thatkräftigem Handeln.
Gestatten Ew. Durchlaucht, daß treugesinnte Herzen aus der Grafschaft Schaumburg ihren tief empfundenen Dank aussprechen