* 49.
Zweite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 25. Fehruar
zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1882.
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Personalveränderungen.
Königlich Preusische Armee.
mnennungen, Beförderungen und Versetzungen.
gu lden Heere. Berlin, 18. Februar. Graf zu Rantzau, n wn 1. Garde⸗Regt z. F. unter Stellung ja suite die ses
. Um Commandeur des Lehr, Inf. Bats, ernannt. v. Peters Kilt njor à ls snite des 1. Garde⸗Regts. z. F., unter Entbind.
, nnn, als Commandeur der Ünteroff. Schule zu Pots 1 it Batz. Commandeur in das gen. Regt. einrangirt. v. Ro⸗
1öns, Major vom Garde, Gren. Regt. Nr. 2, unter Stellung ö ih dieses Regiments, zum Commandeur der nteroff. gun n otsdam, Frhr. von der Horst, Major vom egt. Nr. 2, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. von
an mptmms, bisher emp. Chef vom Garde -Gren. Regi. ö erzähl. Major befördert, von Thad en, Hauptm. u. . Hef von dems. Regt., ein Patent seiner Charge verliehen. r fil, Pr. Lt. von der Haupt ⸗Kadettenanstalt, unter Beförder. n nm, und Comp. Chef, in das Garde⸗Gren. Regt. Rr. 2, n, r. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, zur Haupt -Kadetkenanstalt,
on Cngeström gen. von Dahlstjerna, Pr. Lt. vom Garde— Cm Regt. Nr. 2, in das Inf. Regt. Nr. 68, versetzt. von Kathen,
r t. Garde Gren. Regt. Nr. 2, z. Pr. Lt., vorl. ohne Pat., befördert. nebel, Oberst⸗Lt. z. D., zum Bez. Commandeur des 2. Batz. nnn. Regts. Rr. 7 ernannt. Kruska, Major vom Inf. Regt. . ö, zum etatsmäß. Stabs⸗Offiz. ernannt. v. Tet tau, Pr. Ct. un Inf. Regt. Nr. 99, dem Regt. unter Beförder. zum Hauptm. aggreg. Bufse, Pr. Lt., aggreg., dem Inf. Regt. Nr. 99 in dieses Int. einrangirt. v. Berenhorst, Hauptm. vom 2. Garde⸗Regt. IF, v. Bismarck, Hauptm. vom J3. Garde⸗Regt. z. F, komman⸗ Eh als Adiut. bei dem Generalkommando des Garde⸗Corps, zu über⸗ ligen Majors befördert. Irhr. v. Rechenberg, Hauptm. und Imp. Chef. vom 3 Garde -Regt. z. J. unter Beförder, zum Üüber⸗ hligen Major, in das Infanterie⸗Regiment Nr. 99 versetzt. Trescko w, Premier⸗Lieutenant 3 sa suite des 3. Garde Regt. z. F, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der up. der Kriegsschulen und unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Ebef, in das gen. Regt. einrangirt. v. Wedel l, Pr. Lt. vom ren, Regt. Nr. 10, unter Stellung d la snite des Regts., als Udiut., zur Insp. der Kriegsschulen kommandirt. v. Schickfus, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, zum Pr. Lt., v. Syd ow, Hauptm. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, kommandirt als Adjut. bei
der g. Div., zum überzähl. Major befördert. v. Chappius, Sec. Lt., vom 2. Garde⸗Regt. z. 9 in das Inf. Regt. Nr. B, Si e, mens, Sec. Lt. vom Inf. Regt Nr. 69, in das Inf. Regt. Nr. 46
versetzt.
Hur Verfügung deg Kriegs-Ministeriums. 20. Ferua 3 GHoßlgu, Zeug-Lt. vom Art. Depot zu Berlin, zum Art. Dep. in Magdeburg versetzt. )
Äbfchiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 18. Februar. v. Win s, Oberst⸗Lt. z. D., von der Stel- lung als Bez. . des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. ent bunden. v. Knebel, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, mit Pens. zur Disp. gestellt. ! .
Im Sa nitäts-Corps. Berlin, 16. Februar. Die Assist. Aerzte 2. Kl. Dr. Wagner, von der Marine, Dr. Leu, vom Garde⸗Pion. Bat, Dr. Riege, vom Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 4, Salzw
del,, vom Feld- Art. Regt. Nr. 19, Hr. Fricke, vom Drag. Regt. 5
19, Dr. Vockero th, vom Inf. Regt. Rr. 88, Nitz e, vom ren. Regt. Nr. 1, Dr. Hertel, vom Garde⸗Gren. Regk. Nr. 2, lr. Weber, vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 25, Dr. Jungnickel, vom lan. Regt. Nr. 9, zu Assist. Aerzten 1. Kl. befördert. Die Assist. lerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Finger vom 1. Bat. Landw. Regkts. Ur. 51, Dr. Fromme, vom Reserve⸗ Landwehr Bataillon kr. 73, Dr. Ritterbusch, Dr. Riehn, vom 1. Bat. Landw. Fegts. Nr. 79. Dr. Reinecke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, Dr. Hildebrand, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, M,. Dyrenfurth, vom J. Bat. Landw. Regts. Nr, 59, De. Ita hl, vom Ref. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Eöw en ste in, vom Bat. Vandw. Regts. Nr. 91, Dr. Schomburg, vom 2. Bat. ndw. Regts. Nr. 94, Dr. Lerche, vom 1. Bat. Landw. Regts. J, Lindenborn, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 117, R Lehmann, vom 1. Bat. Landwehr⸗Regiments Nr. 15, RTrompet ter, vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, Dr. Volk—⸗ Ursen, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 55, zu Assist. Aerzten ü der Res. befördert. — Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Landw.: Fompes, vom 1. Bat. Landw. Regt. Nr. 68, Dr. Zeh, iriegk, vom Res. Landw. Bat. Nr. 80, Dr. Beelitz, vom Landw. Regts. Nr. 67, Dr. . vom Res. Landw. Regt. Br. Unterberger, vom Ref. Landw. Bat. Nr. 33, Uiha dow, vom J. Bat. Landw. Regts. Rr. Li0, Pr. Racine, L Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Pr. Mecke, vom 2. Bat. n Regt. Rr. Jh, Br. Du bo is, vom 1. Bat. Landw. Regts. 1 ju Afsift. Aerzten J. Kl. der Landw. befördert. Dr. Lauffs, n und Abtheil. Arzt von der . Ahtheil. des Feld-Art. Regts. EB, mit Pens., Dr. Hynitz sch, Stabzarzt der Landw. vom zun. Landw. Regts. Nr. 66, Dr. Hennerici, Stabsarzt der mn dom 3. Bat, Landw. Regt. Nr. 7. Hr. Sti mpel, Ussift. 1. Fl. der Tandw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Pr. Bro c⸗ nnn, Affist. Arzt J. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. I der Abschied bewilligt. Dr. Klein, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ut. Regt. Nr, B3, aus dem aktiven Sanitäts- Cors ausgeschicden . Sanitäͤtsofflzn. der Ref. des Ref. Landw. Regts. Nr. 460 eten.
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Aichtamtliches.
1 Preußen. Berlin, 25. Februar. nu der gestrigen G.) Sitzung des Herrenhauses er⸗ alte der mündliche Bericht der' Vudget-Kommission ber e Lektion der Aktuare im Bezirke des Königlichen Ober⸗ i hlt zu Naumburg a. S. mit dem Antrage, . Aufnahme der für ihren Ober⸗-Landesgerichtsbezirk bean⸗ ngen etatsmäßigen und ständigen Biätarienstellen in 3, Etaals aushalts-Etat event. die Erhöhung der Fonds zur inne ändiger Gehülfen zu bewirken, und über die ö. der Gerichtschreibergehüllfen zu Raumhurg und Er— * nit dem Antrage, dahin zu wirken, daß das Gehalt e ältesten Gerichtaschreibergehlsen, welche vor der . die Gehaltsstufe
Im weiteren Ver⸗
Graf von der Schulenburg-Beetzendorf wünschte im In⸗ teresse der Gerichtsbarkeit und mit Rücksicht auf die ange⸗ strengten Leistungen dieser Kategorie von Unterbeamten die Petition der Staatsregierung nicht nur zur Erwägung sondern zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Regierungskom⸗ missar, Geheime Ober-Justiz-Rath Schmidt widersprach diesem Antrage. Er gebe zwar zu, daß noch manche Uebelstände in der Justizverwaltung zu beseitigen seien, die Darlegungen in der Petition seien jedoch auch vielfach übertrieben. Hierauf wurde der Antrag des Grafen von der Schulenburg abge— lehnt und derjenige der Kommission angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der münd— liche Bericht der Kommission für Handels- und Gewerbeange⸗ legenheiten über die Petition des Kreisausschusses des Kreises Appeln, mit dem Antrage, die Beihülfe des Staates für den Bau einer festen Brücke über die Oder bei Krappitz zu er— wirken. Der Berichterstatter Graf von Pückler beantragte, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Nachdem Herr Dr. Stephan diesen Antrag gleichfalls empfohlen und konstatirt hatte, daß mit Rücksicht auf den dortigen sehr lebhaften Verkehr die Zustände bei Krappitz ganz unertraͤgliche seien, wurde der Äntrag ange⸗ nommen.
Den Schluß der Tagesordnung bildete Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung über das Schreiben des Justiz-Ministers vom 26. Januar er., betreffend die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung der in Rr. 1 der „Breslauer Montags-Zeitung“ vom 14. Februar 1881 enthaltenen Beleidigung des Herrenhauses. Der Bericht⸗ erstatter Herr von Wiedebach und Nostiz-Jänkendorf bean— tragte, die Ermächtigung nicht zu ertheilen und das Haus beschloß demgemäß. Schluß der Sitzung 2 Uhr 45 Minuten.
— In weiteren Verlaufe der gestrigen (19) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1882ñ83 mit der Diskussion über den Etat des Minäisteriums des Innern (dauernde Ausgaben, Gehalt des Ministers) fort. Nach dem Abg. Rickert ergriff der Vize⸗ Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, das Wort:
Bevor ich auf den eigentlichen Gegenstand der Ausführungen des Herrn Vorredners eingehe, will ich mir doch erlauben, zwei Punkte zu erläutern, mit denen er seine Ausführungen begann.
Er sprach sich mit Mißbilligung darüber aus, daß ich es in Ab⸗ rede gestellt hätte, daß das Haus das Recht habe, hier Maßregeln der Verwaltung in die Erörterung zu ziehen, daß ich es für unzu⸗ ri erllärt habe, darüber hier zu sprechen. Meine Herren! Ich glaube nicht, daß dieser Sinn meinen Worten untergelegt werden konnte, (Ruf: Ja wohl! Iinks) Es ist mir sehr kieb, wenn er: darin liegen konnte, daß ich das gleich berichtigen kann. Ich habe es für unzuläslig und nicht richtig gehalken, hier in der Weife, wie der r. Abg. Dirichlet es meiner Äuffassung nach gethan hat, Dinge, vom Zaun gebrochen, in das Haus zu werfen, ohne alle Vorbereitung, von denen er selbst sagt, er wisse nicht, ob sie wahr seien, und ich habe daran die Bemerkung geknüpft, daß, wenn in dieser Weije über Verwaltungsmaßregeln gesprochen würde, dann allerdings die Diskussion unbegrenzt sein wurde. Ich glaube, der Hr. Abg. Rickert wird, in diesem Lichte betrachtet, meinen Worten eine solche Bedeutung, wie er sie ihnen untergelegt hat, kaum beimessen können.
Dann sprgch er über mein noch immer nicht eingelöstes Ver— sprechen, über Wahlggitationen das Wort zu nehmen. Das glaube ich, ist, doch eine Verschiebung unseres gegenseitigen Standpunktes. Ich habe auf diesem Gebiete die Angriffe abzuwarten, und dann werde ich darauf antworten, und ich habe die Hoffnung ausgesprochen, daß diese Antwort eine durchaus befriedigende sein wird.
Nun komme ich zu dem eigentlichen Gegenstande der Rede des Hrn. Abg. Rickert. Meine Herren! Niemand ist von der Thatsache der Verbreitung und Veröffentlichung des viel berufenen Flugblattes peinlicher berührt gewesen, wie ich., Ich habe es, nachdem ich es ge— prüft habe, doch nur so beurtheilen können, daß nach Form und Inhalt, namentlich mit der Unterschrift eines König— lichen Beamten, ich es als ein durchaus ungehöriges Produkt habe bezeichnen müssen. Das habe ich dem Hrn. Landrath von Bennigsen sofort zu erkennen gegeben und zwar in ernstester Weife. Daran knüpfte sich für mich aber nun sofort eine ganze Reihe sehr schwieriger Erwägungen. Ich fagte, auch selbst die Richtigkeit der in dem Flugblatt behaupteten Thatsachen vorausgesetzt, dürfte die
Veröffentlichung nicht erfolgen; aber ich mußte, mich doch nun fragen, was weiter thun? Eine Einleitung der Disziplinaruntersuchung gegen den Landrath von Bennigfen
war, nachdem der Hr. Abg. Berling, wozu er vollkommen berechtigt war, sich diese Genugthuung auf gerichtlichem Wege ver= schaffen wollte, nach dem Gesetz gusgeschlossen; es wäre also übrig eblieben, ihn sofort von seinen ö abzuberufen. Auch dies abe ich erwogen, meine Herren, aber ich bin zu einem entgegengesetzten Entschluß gekssmmen, wahrscheinlich sebr wenig in Uebereinstimmung mit den Anschauungen des Hrn. Abg. Rickert, Ich gehe näm—
lich, davon, aus, daß, wenn ein Beamter. — in diesem Falle gewiß nicht ohne seine Schuld — in eine gericht⸗= liche Untersuchung verwickelt ist, deren Endergebniß eine
Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren sein kann, dem pendents fite von seinen Vorgesetzten kein öffentlicher Schritt ausgehen darf, der dem Urtheile schon präjudizirt.
So sehr der Schein gegen den Landrath von Bennigsen war — und die Thatsachen haben ergeben, daß er völlig im Unrecht war — so sehr der Schein gegen ihn war, hielt ich mich doch verpflichtet — und ich halte das noch heute aufrecht, — genau auseinander zu halten meine Verpflichtung als Verwaltungschef Ausschreitungen der Beamten entgegenzutreten und meine auf der andern Seite liegende Verpflich= tung, dem angeklagten Beamten meinen Schutz nicht eher zu ent— ziehen, als bis er durch zwingende Gründe verurtheilt ist. Wäre die Amtssuspension unmittelbar erfolgt, so war der Landrath von Ben nigsen so gut wie gerichtlich verurtheilt, denn es würde ganz un zweifelhaft bei den Erwägungen des Gerichtshofs schwer ins Gewicht gefallen sein, daß eine solche Suspension auf Grund derselben That . der Beurtheilung des Gerichts unterlegen, stattgefun—⸗
en hätte.
Das, meine Herren, ist auch dasjenige Motiv, welches mich ge⸗ leitet hat bei Beantwortung der an mich gerichteten Beschwerde des Kammer⸗Raths Berling; ich habe diese Beschwerde sehr wohl er⸗ wogen, habe jede Silbe derselben von dem von mir soeben ange deu⸗ teten Gesichtspunfte aus in Betracht gezogen und ich kann nur wieder- holen, daß ich, so sehr ich dafür wahrscheinlich werde angegriffen werden, doch guf dem Standpunkt stehen bleiben muß, daß ich als höchster Vorgesetzter eines angeschuldigten Beamten, so sehr der Schein gegen ihn sein mag, doch die Verpflichtung habe, vor dem Austrage der Sache nichts zu thun, was seine Stellung un⸗
der mündliche
bedingt verschlimmert in dem schwebenden Prozeß. Daß der Landrath von Bennigsen in einer Weise gehandelt hat, welche es unmöglich machen wird, ihm ein Amt mit politischer Verantwortung wieder zu übertragen, das glaube ich auch. Im übrigen aber muß ich mir und der Staatsregierung das Urtheil, darüber, welche Maßregeln später, ergriffen werden, vorbehalten, nachdem seine Verurtheilung in einem anderen Prozeß in Lübeck erfolgt war, und nachdem ich mich durch die von Hrn. Rickert hier zum Theil ver⸗ lesenen Entlastungsmomente, die mir ja vorgelegen haben, von der von ihm selbst anerkannten völligen Unhaltbarkeit seiner Anschuldi⸗ gungen überzeugt habe, da war der Augenblick eingetreten, mir zu sagen: und jetzt ist der letzte Zweifel geschwunden, und jetzt muß ich die letzten Konsequenzen ziehen, und da habe ich ihn natürlich von seiner Stellung enthoben. Die Stellung, die er jetzt einnimmt, ist eine durchaus unverantwortliche, er ist Hülfsarbeiter bei einer anderen Königlichen Behörde und wird da nicht in die Lage kommen, mit amtlicher Autorität nach außen hin aufzutreten.
Meine Herren, wenn die Sache so liegt dem Landrath von Bennigsen gegenüber, so komme ich nun zu dem Verfahren und Ver⸗ halten des Herrn Ober-Präsidenten. Die Mittheilung, welche
er an das Landschaftskollegium gemacht hat, und welche der Hr. Abg. Rickert verlesen hat, eigene ich mir in seiner Form keineswegs an; sie scheint zu stark
von Lokaleindrücken gefärbt zu sein und hätte meines Erachtens anders formulirt sein müssen, in der Sache aber — und es thnt mir leid, mich darin in einer fundamentalen Meinungsverschiedenheit mit dem Hrn. Abg. Rickert zu befinden — kann ich das Verhalten des Ober⸗Präsidenten nicht tadeln. (Hört, hört! Unruhe links) . Haben Sie nur die Güte mich anzuhören, ich werde Ihnen diesen Standpunkt, wie ich hoffe mit Erfolg, darlegen. ; Der Ober⸗Präsident ist der Vorgesetzte des landschaftlichen Kollegiums, ist die höchste Provinzialinstanz und hat seinerseits mit darüber zu wachen, daß diesem Kollegium keine disqualifizirten Mitglieder angehören. Nun lag ihm eine Anzeige des Landraths von Bennigsen vor, wonach schwere Anklagepunkte gegen Hrn. Kammer⸗ Rath von Berling erhoben waren und es war meiner Ansicht nach seine Pflicht, dieser Anklage näher zu treten und die laudirten Zeugen darüber vernehmen zu lassen. Ich muß dem Hrn. Abg. Rickert doch das eine sagen, daß, wenn hier nur — wie ich ja selbst von vorn⸗ herein gewußt habe, nachdem das Material mir vorgelegt war — so vage Beschuldigungen des Zeugen Schmidt vorgelesen sind, so haben die des Zeugen Jürgens ganz anders und bedeutend beschwerender gelautet, und daß die Behörden bei der Würdigung dieses Materials völlig in gutem Glauben sich befunden haben, das wird auch bewiesen durch die fernere Thatsache, daß dieser Zeuge Jür⸗ gens seine Aussage vor Gericht beeidigt hat. Er ist ein bis dahin vollkommen unbescholtener, des Eides würdiger Mann, der im späte⸗ ren gerichtlichen Verfahren alles dasjenige, was er im informa—⸗
torischen Verfahren ausgesagt hat, durch den Zeugeneid bekräftigt hat. SGuruf links: Und nachdem er geschworen, für fremdes Geld ausge⸗ wandert ist! Unruhe.)
Ig, meine Herren, ich habe den Zwischenruf — es wird wohl wieder der Abg. Struve gewesen sein — nicht verstanden, er wird mir aber eben seinem Wortlaute nach mitgetheilt. Allerdings ist der
Zeuge Jürgeng nach Amerika ausgewandert, er hat aber diefen Ent=
schluß schon Monate vorher angelindigt, und der Landrath von Ben⸗ nigsen hat, um sich gegen den Vorwurf zu schützen, daß ein nicht beeidigtes Zeugniß vorläge, zum ewigen Gedächtniß seine eidliche Vernehmung herbeigeführt, bevor er auswanderte. Also mit welchem fremden Gelde der Zeuge Jürgens ausgewandert sein soll, ist mir nicht erfindlich, wird auch wohl nicht zur Sache gehören.
Der Ober, Präsident war also in folgender Lage: Ihm war eine Hrn. Berling belastende. Anzeige zugegangen von dem Landrath von Bennigsen, er hat über Ju. Anzeige Zeugen vernehmen lassen, und hat aus diesen Zeugen vernehmungen micht die Anschauung gewonnen, die Hr. Rickert entwickelt, daß es sich um bloße, leere Verleumdungen, andern daß es sich um ein ernstlich vorliegendes, schwer gravirendes Anklagematerial gegen dieses Mitglied des Landschaftskollegiums handelt, und unter dem Eindruck dieser Verhandlungen hat er nun an den Vorsitzenden des Landschaftskollegiums in einem Schreiben — dessen Form, wie ich wiederhole, ich mir nicht aneigne — der Sache nach beantragt: Prüfet diese Angelegenheit und entscheidet dann, was rechtens ist, (Widerspruch links. — Meine Herren, ich habe aus= drücklich erklärt, die Form des Antrages will ich mir nicht gneignen — aber nur in dem Sinne, daß eine Prüfung stattsinden foll, und dann der Beschluß. Nun, meine Herren, hängt ja die ganze Beurtheilung dieser höchst unerquicklichen Sache immer dabon ab: in welchem Maße lag für die Behörde die Berechtigung vor, zu glauben, daß Dassenige, was gegen den Abg. Berling vorgebracht war, in Wahrheit begründet sei oder nicht? Ich wiederhole, daß ich meiner= seits fest davon, durchdrungen bin, daß diefer gute Glaube stattgefunden hat, und daß dieses durchaus nicht in der Luft steht, beweist Ihnen die Thatsache, daß der Zeuge seine Aussage beschworen hat. Ist er meineidig gewesen, — meine Herren, das hat er auf fein Gewissen zu nehmen, und ich kann mir nach dem Material, was ich nachher gesehen habe, auch nicht anders denken, als daß der Staatsanwalt, ihn würde zur Nechenschaft haben ziehen müssen nach den anderweitigen vorliegenden Aussagen.
Aber geht denn aus dieser ex post festgestellten Thatsache hervor, daß, wenn so vollkommen substantiirte Äussagen vorliegen, dis
Behörden von vorn herein hätten sehen follen, das alles Das nicht wahr ist? Die Schlußfolgerung lag eben in dem Antrage an Ritter⸗ und Landschaft, welche doch
ihrerseits einen Beschluß zu fassen hatte. Ich kann also nur sagen, . wenn der Hr, Abg. Rickert von mir verlangt, daß ich gegen den Ober⸗Präsidenten disziplinarisch vorgehen sollte, so ift das ein An⸗— spruch, den ich für begründet nicht erachten kann. Ich habe, dem Qber-Hräsidenten keinen Zweisel darüber gelassen, daß ich mit der Form seines Vorgehens nicht einverstanden bin. Aber ich kann nicht finden, daß sein Verhalten ein solches gewesen sei, welches einen Tadel verdient. . ; Also ich resumire mich dahin, daß ich die ganze Angelegenheit aufs Tiefste beklage, daß ich das Vorgehen des Landraths von Ben⸗ nigsen dem öffentlichen Ürtheil durchaus preisgeben muß, daß ich die hguptsächlichen Konsequenzen davon gezogen hahe, daß ich der Pro⸗ vinzialinstanz allerdings den Vorwurf nicht ersparen kann, in der Form gefehlt zu haben, aber daß ich in der Sache weiter nichts thun kann, als was bereits geschehen ist, dem Qber⸗Präsidenten zu eröffnen, daß ich die Fassung seines Schreibens an das Landschaftskollegium für glücklich und richtig nicht halten könne. Der Abg. Richter erklärte, der Landrath von Bennigsen sei für seine Partei abgethan; wichtiger sei für seine Partei das . des Ministers und des Ober⸗Präsidenten. Wenn der Minister das Vorgehen des Landraths für ungehörig ge⸗ halten habe, so hätte derselbe dies in der Oeffentlichkeit, vor dem ganzen Lande bekunden müssen. In einem Schreiben an Hrn. Berling habe der Minister das Gegentheil gesagt. Das Flugblatt sei zwei Tage vor der Wahl ausgegeben, der Land⸗ rath habe sich also als Parteiführer gezeigt. Der Mi⸗
nister hätte das als ein verwerfliches Wahlmanöpyer öffentlich erklären müssen. Daß der Minister durch ein disziplinarisches