1882 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

und

Königlich Preußischer Staats -An

8

Aas Abhonnement beträgt 4 S 50 3 sür das Vierteljahr.

ö.

Insertionspreiz für den Raum einer Arumzeilt 30 .

14 ö Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ giädigst geruht: Allerhöchstihrem außerordentlichen und bevollmä tigten Mschafter in Konstantinopel, Grafen von atzfeldt⸗ Dilden burg, zur Zeit mit der Leitung des Auswärtigen Antes betraut, die Erlaubniß zur Anlegung des von des

Königs von Italien Majestät ihm verliehenen Großkreuzes 6 St. Mauritius⸗ und Lazarus-Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Mitgliede des Kaiserlichen Gesundheits⸗Amts, Regierungs-Rath Dr. Koch, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

. Se. Majestät der Kaiser haben dem Professor

Dr. Liebmann zu Straßburg i. E, die Entlassung aus dem ihm übertragenen Amte als Professor in der philosophischen Fakultät der Kaiser-Wilhelms⸗Universität Straßburg zum J. Oktober d. J. zu ertheilen geruht.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Großherzoglich badischen o r Professor hr. Win⸗ delband zu Freiburg i. Bd. zum ordentlichen Professor in der Yhilo sohhischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms Universität Straßburg zu ernennen geruht.

Der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg, Dr. Weber, ist auf sein Nachsuchen wegen leidender Gzsundheit emeritirt worden. !

Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarif⸗ gesetzes vom 15. Juli 1875. Vom 23. Juni 1882. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

8 1 ) 1 An die Stelle des 5.7 Ziffer 3 des Gesetzes vom 15. Juli 15879, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets ꝛc. Reichs-Gesetzbl. S. 207), tritt folgende Bestimmung:

Den Inhabern von Mühlen wird für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten Mühlenfabrikate eine Er⸗ leichterung dahin gewährt, daß ihnen der Eingangszoll für eine der Ausfuhr entsprechende Menge des zur Mühle gebrachten ausländischen Getreides nachgelassen wird. Der Ausfuhr der Mühlenfabrikate steht die Niederlegung derselben in eine Zollniederlage unter amtlichem Verschluß gleich. Ueber das hierbei in Rechnung zu stellende Ausbeuteverhältniß trifft der Bundesrath Bestimmung. Das zur Mühle zo amtlich abgefertigte ausländische, sowie auch sonstiges Getreide, welches in die der Steuerbehörde zur Lagerung des erstbezeichneten Getreides angemeldeten Räume einge bracht ist, darf in unverarbeitetem Zustande nur mit Genehmigung der Steuerbehörde veräußert werden. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit einer Geld⸗ strafe bis zu einkausend Mark geahndet.

ö Der Zolltarif zu dem im 8. 1 bezeichneten Gesetze wird

n neh ehe er g edel gehn dert. 9 . . Nr. 2 zu 6b. ist zu streichen und

hinter 6d. zu setzen:

. . Anmerkung zu b. und d.. Schmiedbares Eisen in Form von Stäben oder Walzdraht zur Kratzendrahtfabrikation auf. Erlaubnißschein unter Kontrole .

für 100 zg. Y Die Anmerkung zu Nr. 20.1

. assung: ; ij Elfenbein⸗ und Perlmutterstücke, vorgearbeitet für Gegenstände der Nr. 20 h.! für 106 Eg.

§. 3. ĩ itt mi i 1882 in Kraft. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 18352 in Urkundlich unter Unserer J Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 23. mn 1882. ö. ö von Bismarck.

O0, 50 erhält folgende

Berlin, Dienstag,

en Gemäßheit der Vestimmungen des Preisausschreibens, betreffend die Errichtung des Neichtztagsgebäudes, vom 2. Fe⸗ bruar d. J., sind auf Vorschlag der Jüry aus der Zahl der zur Konkurrenz 6 Entwürfe diejenigen angekauft

worden, welche die nachfolgenden Mottos tragen: 1) Res publica, res populi. 2) Legi, virtuti, patrjae. 3) Dem einigen Deutschland. 4) Suum cuique, 5) Rast' ich, so rost' ich. 6 Kaiserkrone. ) (Krone.) 8) Innen lf. Außen stark. ;

Durch die Empfehlung der vorstehend bezeichneten Ent⸗ würfe haben dieselben nach der Absicht ber Jury weniger als solche, welche nächst den preisgekrönten in ihrer Gesammüt— leistung die gestellte Aufgabe am besten gelöst haben, als viel⸗ mehr als solche hervorgehoben werden sollen, welche in be— stimmten Heziehungen ein besonders werthvolles Material für die Aufstellung eines zur Ausführung bestimmten Vauplanes darbieten. Als Verfasser der Entwürfe sind ermittelt:

I) Otto Wagner in Wien,

2) Eisenlohr u. Weigle in Stuttgart,

3) F. Bluntschli in Zürich

4) Hallier u. Fitschen in Hamburg,

5) Huge Stammann u. Gustav Zinnow in Hamburg,

6) Z. Gorgolewski in Berlin, 7 ö Schmieden u. Rud. Speer in Berlin, S8) Hoßfeld u. Hinckeldeyn in Berlin.

Außerdem sind auf Vorschlag der Jury aus ben von der Konkurrenz, um die Preise ausgeschlossen gebliebenen Ent— würfen die mit nachfolgenden Mottos versehenen angekauft worden:

Bramante,. Licht und Schatten. Als Verfasser des ersteren Entwurfes ist Freiherr von Ferstel in Wien, als Verfasser des zweiten J. Bühlmann in München ermittelt worden.

Berlin, den 27. Juni 1882.

Der Staatssekretär des Innern. von Boetticher.

Bekanntmachung.

Ngch, den Ostseebädern Ahlbeck, Heringsdorf und Möigdroy Insel Usedom⸗Wollin —, Putbus und Saßnitz Insel Rügen und Dievenow sind während der diessährigen Badezeit nachstehende Postverbindungen hergestellt:

uach Ahlbeck und Heringsdorf; .

Für den Reiseverkehr von Swinemünde Bahnhof über Ahlbeck nach . und in nge en gen zter Richtung ist bei jedem Eisenbahnzuge durch Omnibußverbindung in auzreichender Weise

esorgt.

ur Hir den 6 2c. Verkehr bestehen vom 11. Juni ab zwei und vom ö Juli ab drei Kariolposten, deren Gang, wie folgt, festge⸗ setzt ist:

1I,25 V. 515 N.“ Abg. Heringsdorf . 11,55 . 3, 30 N. . *

10, z . r. 11,45 C. Sb N. Ahlbeck 11410 Gd. .is N.

G30 ä. ; 186 Gr. 1226 B. G65 N. Swinemünde 12.15 Nachts

10,565 N. 2 9 12,30 N. 6,10 N. Ank. Enn n, Abg. 10,55 V. 2.330 N.

12,15 Nachts. Zum Anschluß . Ankunft ie er Züge Ren g, Rise Nr. r l. S nach Ducherow ; von Ducherow 6,26 N. 7,42 V. 11,33 V. Ank. Berlin Abg. S8 45RV. 5,35 N. 4. N. 19,23 N. . ö getr. 5 96 9 . N. 7,52 V. . Pasewa 6 . . 9, . 3. ö 3 . Stralsund , 5. -V. 6655. B. nach Misdroy. Stettin nach Laatzig (Misdroy), mit Ausnahme der . . 6a e, täglich ampsschiffs verbindung; ab Stettin T ühr 30 Min. Mittags. Dauer der Fahrt 3. Stunden; ĩ 3) von Swinemünde, Bahnhof ugch Misdroy über Liebeseele ersonenpost Gzwischen Liebeseele und Misdroy Kariolpost)h um 2 Uhr . in Nm. (nach Ankunft des um 8 Uhr 45 Min. Vm. von

ĩ den Eisenbahnzuges); ö ; ; . ger, . ö. Misdroy über Liebeseele Privat-

personenfuhrwerk (wischen Liebeseele und Misdroy Kariolpost) aus

ĩ 6 Uhr früh; ; ; ] , nach Misdroy Kariolpost um 3 Uhr 10

Min. früh. G. nach Putbus ECauterbach).

ifswald nach Lauterbach (Putbus) mittels Dampfschiff taal en, ,, der Sonntage 2 Üihr 30. Min, Nm. (lach An = kunft des um 8 Uhr 45 Min. Vm. von Berlin abgehenden Eisen⸗

bahnzuges), Dauer der Fahrt 2 Stunden;

. li und August Güterpost. 5 * . ben Monaten Juli und August.

6

Alle hoss. Anstalten nehmen gestellung au;

. P sür Berlin außer den Nost- Anstalten nuch die Expe⸗

den 27. Juni, Ahends.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

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dition: 8wW. Wilhelmstraße Nr. B2. J

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2) von Stralsund üer Samtens Personenpost aut Stralsund L Uhr Nachts (nach Ankunft des um 5 Ühr z5 Min. Rm. aut Berlin abgehenden Eisenbahnzuges);

3) von Stralsund über Samteng Personenpost bjw. Privat- personenfuhrwerk aus Strglsund 8 Uhr 19 Min. Nm. (nach An—⸗ kunft des um 8 Uhr 45 Min,. Vm. von Berlin abgehenden Eisen⸗ bahnzuges); die mit dem um 3 Uhr 43 Min. in Stralsund eintref⸗ e! Zuge 1 der Nordbahn ab Berlin 15 ühr 7 Min, ankommen—⸗ en Relsenden erhalten mittels Nachtrangports bis Ältesähre Weiter- beförderung und erreichen dort den Anschluß 16 Min. auL Stralsund abgegangene Post.

Von Stralsund Bahnhof ab finder Personeneinschreibun statt. Das Personengeld für die Fahrt von Stralsund Hirn f nach Altefaãhre beträgt autschließlich des Fährgeldeg „M40 M.

ch von Miltzow nach Putbug um 2 Uhr 40 Min. Nachm. (nach Ankunft, des um 8 Uhr 45 Min. Vm. von PVerlin abgehenden

Eisenbahnzuges). . D. nach Saßnitz.

I) Ven Stettin nach Saßnitz über Swinemünde 12 Uhr Mit tags vom 25. Juni bit zum 25. August läglich mit Augnahme der Sonn⸗ und Festtage, vom 29. August bis einschließlich 5. Sep . *. Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Dauer der Fahrt

Stunden;

2) von Stralsund über Sagard ,, bez. Privatpersonen⸗ ihrwerkh aus Stralsund 12 Uhr 15 Min. Mittags, J Uhr 15 Min. Nachm. Und um 1 Uhr Nachts. Die mit dem um 3 Uhr 43 Min. in Stralsund eintreffenden Juge 1 der Nordbahn ab Berlin 10 Ühr Min, ankommenden Reisenden erhalten mittels Nachtrantzports big Altefähre Weiterbeförderung und errelchen dort den Anschluß an die um 3 Uhr 15 Min, aus . abgegangene Post.

Von Stralsund Bahnhof ab findet im Anschlusse von dem . 31 der Vorpommerschen und von dem Zuge 1 der Berliner Nordbahn direkte f he e g, n statt. Bas Personengeld für die Fahrt von Stralsund Bahnhof nach Altefähre beträgt ausschließ⸗ lich beg Fährgeldes G. MM

K., nach Die venow.

Von Cammin (Pomm) nach Dievenow mittel n nn 8 um C. Uhr 360 Min. Vm, um 19 Uhr 3) Min. Vm, um ] Uhr 30 Min. Nm. und um h 36 30 Min. Nm. (um 5 Uhr 30 Min. Nm. nach Ankunft des um 17 Uhr 3 Min. Nin. von Stettin ab= gehenden Dampfschiffs). Fahrzeit 35 Min.

Bemerkt wird noch, daß während der Badezeit in den Badeorlen Binz ,, n,, , Botenpost. Binz-Putbug und Kariolpost Middelhagen Putbus), Göhren erer ing Nariolpost. Middel hagen Putbus) und Lohme guf Rügen (Botenvost von Ripmerom), in Stubbenkammer li, (Botenpost von Nipmerow) und in dem Wadeorte Deep (Botenpost von Treptow (Rega) Postagenturen in Wirksamkeit sind.

Stettin, den 24. Juni 1882.

Der Ralserllche Ober ⸗Postdireltor.

Gunio.

an die um 3 Uhr

Die Nummer 13 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1471 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzeg vom 15. Juli 1859. Vom 23. Juni iss; und unter

Nr. 1472 die Zusatzalte zur Schiffahrtsakte für die Donau⸗ mündungen. Vom 25. Mai 1881.

Berlin, den 27. Juni 1882.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preuspen. Krieg s-⸗Ministerium.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministers vom 22. Juni RX. J. ist der Militär- Intendantur⸗Assessor und Vorstand der Intendantur der 5. Division, Hummel, zur Corps nten⸗ dantur II. Armee⸗-Corps und der Militär⸗Intendantur⸗Assessor von der Corpg-Intendantur II. Armer-Corps, Keil ig, als Vorstand zur Intendantur der 5. Division versetzt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Wasser⸗Bauinspektor Werner ist die durch die Pensionirung des Bauraths Schrobitz valant gewordene Lokal- Baubeamtenstelle bei der Königlichen Ministerial⸗Baukommission in Berlin verliehen worden.

Bekanntmachung.

Nachdem uns nach dem Erlasse der Herren Minister des Innern und der Finanzen vom 10. d. M. die Ausführun des Gesetzes vom 20. Mai d. J. (Ges. S. S. 298), betreffen die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten für das fh der Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission übertragen ist, werden bei unserer Kasse vom 1. Juli d. J. ab die , . Wittwen⸗ und Waisengeld⸗ beiträge durch Einbehaltung des auf das Quartal resp. den Monat entfallenden Betrages, aus dem Gehalt, dem Warte= gelde oder der Pension erhoben werden, hinsichtlich der Warte=

zeiger.