1883 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Vaben bei der Delegirten⸗Versammlung. des Vaterlän⸗ dischen Frauen⸗Vereins und der Landes⸗Vereine im König⸗ lichen fr anwesend, woselbst heute auch die General⸗ versammlung der genannten Vereine stattfindet.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Morgen Sisn Uhr nach Potsdam, um auf Allerhöchsten Befehl die Besichtigung der Eompagnien des 1. Bataillons 1. Garde⸗Regiments z. F. ab⸗ zunehmen, und kehrte mit dem 3 Uhr⸗Zug nach Berlin zurück.

Abends Sis, Uhr begab Sich Söchstderselbe zum Thee zu Ihren Majestäten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten Heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (57) Sitzung des Reichstages, welcher die Stagts-⸗Minister Dr. Lucius und Scholz sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes rath und Kom⸗ miffarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident von Levetzow zunächst mit, daß die allgemeine Rechnung für 1879/80 ein⸗ gegangen sei. .

Shne Debatte erledigte das Haus darauf in dritter Berathung die Beschlüsse des Bundesraths, betreffend die Aufnahme von Kunstwollfabriken, Anlagen zur erstellung von Celluloid und Degrasfabriken in das Verzei niß derjenigen ewerblichen Anlagen, welche nach Bestimmung des 5. 16 der , nnn, einer besonderen Genehmigung bedürfen, und bie Üebereinkunft wegen gegenseitiger Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis zwischen dem Deutschen Reiche und beziehungsweise SDesterreich⸗Ungarn vom 30. September 1882, Belgien vom 7. Februar 1873 und den Niederlanden vom 11. Dezember 1873 ferner die Berichte der Rechnungskommission, betreffend die allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt für das Etatsjahr 1856/79, betreffend die Rechnung der Kasse der Dber⸗Rechnunge kammer für das Etatsjahr 1680,61, und be⸗ treffend bie Liquidationen der auf Grund des Artikels V. Ziffer 1 bis 7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetz⸗ Flalt Seite 289) aus der französischen Kriegskostenentschädi= gung zu ersetzenden Beträge für das Etatsjahr 1881382.

he das Haus die erste Berathung der Vorlage, betreffend die Holzollerhöhung, fortsetzte, protestirte der Abg. Kayser dagegen, daß mehrere Abgeordnete durch die Polizei an der Weiterreise nach Verlin gehindert seien. Wenn alle 13 Sozialdemokraten verhaftet würden, so könnte dadurch auf die Abstimmungen des Hauses, nament⸗ lich bezüglich der Holzzölle eine Wirkung ausgeübt werden, welche das A i , , . in ihr Gegen⸗ theil verkehrte; er richte an den Präsidenten die Bitte, dafür a sorgen, daß in Zukunft eine solche Verhinderung der

bgeorbneten nicht mehr stattfinde und er behalte sich vor, durch einen schleunigen Antrag eine weitere Berathung der Frage herbeizuführen.

Darauf fetzte das Haus die Berathung der Vorlage, betr. die Abänderung des Zolltarifs (Holzzölle), sort.

Der Abg. Rickert führte aus, daß zu dem vorliegenden Gegenstande drei , . Schriften von Barth, Brömel und Somhbart vorlägen. Noch niemals sei bei einer offiziösen Rechtfertigung so mit der Statistik umgegangen worden wie bies mal Seitens des Bundeskommissars Hr. Danckel⸗

mann, welcher zu den überzeugenden Widerlegungen durch die Schrift Brömels einfach schweige. Auch 1879 seien die Getreide. und Holzzölle nicht in einer

Kommission, sondern nur im Plenum berathen worden; Er bitte deshalb, den Antrag des Frhrn. von Wendt auf Kommissionsberathung abzulehnen. Derselbe Abgeordnete er⸗ kläre es sehr ungerechtfertigter Weise für eine Ehren⸗ pflicht des deutschen m, deutsches Holz zu kaufen. Der Regierungskommissar glaube, daß die Vertreter des Großkapitals gegen den Holzzoll stimmen würden. Er spreche nicht als Vertreter des Großkapitals, sondern, als Vertreter der Tausende von Arbeitern, benen ihr Brot genommen werden solle. Die Broschüre des Hr. Dandelmann, auf die sich die Rechte stütze, sei ein sehr trauriges Beweismittel. Die Versammlung deutscher ern nnr; in Coburg habe allerdings die Erhöhung der olzzölle für wünschenswerth erklärt, aber großes Gewicht verdiene dieser Beschluß nicht;, da er nur von Forst männern, nicht von Finanzpolitikern gefaßt worden sei. Die Vorlage, betreffend die Erhöhung der Holzzölle, habe im preußischen Landtage überrascht. Die Erhaltung des Waldes hänge nicht von den Holzpreisen, sondern von natürlichen Bedingungen, B. dem Besitzwechsel ab. Von den 14 Millionen Hektar

albfläche in Deutschland befinde sich nur ein kleiner Theil in Privatbesitz, und derselbe sei größtentheils durch obrigkeitliche Vorschriften geschützt; also sei die Gefahr der Waldzerstörung nicht so groß, wie sie von der Rechten dargestellt werde. Die Preise des Jahres 1865 seien auch deshalb so hoch gewesen, weil in jenem Jahre für eine, Million Mark durch Insektenfraß vernichtet worden sei. Die niedrigen Erträge der Jahre 1878 u. ff. erkläre das Donnersche Buch dadurch, daß damals in den neuen Provinzen die Ausgaben noch die Einnahmen überwogen hätten. Nach den Berechnungen Sombarts sei die Rente aus dem Waldbesitz von 1837 bis 1881 um mehr als 100 Proz. gestiegen. Die Ausgaben für die Wald⸗ wirthschaft seien naturgemäß in den letzten Dezennien sehr gestiegen, aber es müßten die Ausgaben für Kulturzwecke davon abgezogen werden. Die deutsche Waldwirthschast gehe nicht zurück, sondern in die Höhe, und die Aufforstung von Oedländereien nehme erfreulich zu. Das Werk Donners erkläre, daß die Frage, ob Preußen allein seinen Holzbedarf befriedigen könne, sich nicht unbedingt verneinen lasse. Es fehle zur Verwerthung des Nutzholzes vielfach nur an der Eröffnung von Absatzwegen. Er stimme hierin mit Hrn. Donner vollkommen überein; auch er hoffe vieles von der Verbesserung und Erweiterung der Kommunikationsmittel. Hr. Pr. Danckelmann habe zugegeben, daß der Ar⸗ beiter durch den Holzzoll in seiner Wohnung um jährlich 2 M vertheuerk würde, damit sei aber der Exekutor wieder eingeführt. Er spreche also im Namen der Arbeiter wenn er die Erhöhung der Holzzölle bekämpfe. Die Hecht

olle doch, statt sich auf unhaltbare Zahlen zu berufen, offen nen gur und ihre Macht zeigen, dann, hoffe er, werde die erleuchtete Versammlung dem ein energisches „Nein“ entgegen⸗ etzen. . . h Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats⸗Minister Dr. Lucius das Wort.

Ueber die Arbeiten der internationalen Ent⸗ schädigungskommisfign in Alexandrien gehen, uns solgende, zum Theil eine Wiederholung der bereits früher von ung gebrachten Mittheilungen enthaltende Nachrichten zu:

Die Kommission ist am 6. Februar zufammengetreten und . zunächst die Veröffentlichung einer Aufforderung an die

eschäbigten angeordnet, inhaltlich welcher diese veranlaßt werden, ihre Anfprüche bei Vermeidung des Ausschlusses bis spätestens 8. Mai d. J. bei der Kommission entweder un⸗ hutelbar oder durch Vermittelung ihrer Konsulate anzumelden.

Die Kommifston hat sich indeß das Recht vorbehalten, unter Umständen auch verspätet eingereichte Anmeldungen zu berücksichtigen, ;

Gelegentlich ihrer 2. und 3. Sitzung (17. und 21. Fe⸗ bruar) hat die Koömmiffion zunächst dahin sich schlüssig ge⸗ macht, daß von vorgängiger Aufstellung allgemeiner Normen, welche von ihr bei Beurtheilung der einzelnen an sie gelang⸗ ten Schadenganmeldungen zu beobachten wären, abzusehen sei, und daß Prinzipienfragen bei dem jeweilig zuerst sich ergeben⸗ den Anlasse zu entscheiden seien. J

Sie hat weiter bezüglich des von und vor ihr einzuhalten⸗ den Verfahrens folgende Bestimmungen getroffen:

I) daß die Berathungen der Kommission unter Ausschluß der Oeffentlicheit und Mündlichkeit auf Grund schriftlicher An⸗ meldungen und schristlicher Beweismittel zu pflegen seien, und daß die Parteien oder deren Vertreter nur dann gehört werden sollen, wenn dies zur besseren Aufklärung der Sache nöthig erachtet werden würde; .

2) daß eine vorbereitende Prüfung der einzelnen Ent⸗ , , d,, Subkommissionen anvertraut werden solle, welche ermächtigt sind, zur Feststellung des Schadens und seines Betrages jedwede dienlich befundene Maßnahmen zu treffen und welche beauftragt sind, gutachtliche Anträge an die Kommission zu stellen; ö

3) daß jeweilig nach Ablauf von 14 Tagen die innerhalb dieser Frist , . Entscheidungen zu veröffentlichen seien und überbies den Reklamanten eine schristliche Benachrichtigung durch die einzelnen Delegirten bezw. vermittels dieser durch ihre Konsulate zugestellt werden solle, durch welche sie, sei es von der Abweisung ihrer Gesuche, sei es von dem Betrage, verständigt werden, welcher ihnen durch die Kommission unter dem im Ärt. 2 des Dekrets vom 13. Januar 1883 gemachten Vorbehalte von der Kommijsion zugesprochen worden ist;

4) daß in den zahlreichen Fällen, wo Waaren im zeitigen Besitze von Mittelspersonen wie Kommissionären und Konsig⸗ natären zu Grunde gegangen sind, die Geltendmachung des Schadensanspruchs von Seite jener und nicht von Seite der Kommittenten zu erfolgen habe;

5) daß die Ansprüche, welche bie Höhe von 5000 * nicht übersteigen und ferner die aus der Zerstörung von Ge= bäuden abgeleiteten Entschädigungsansprüche in Bezug auf ihre Vorbescheidung den Vorgang vor den anderweitigen An⸗ sprüchen haben sollen, ohne daß jedoch die Einhaltung dieser Bestimmung hemmend auf den allgemeinen Geschäftsgang einwirken dürfe;

6) daß die Geltendmachung der Ansprüche der ca, 7000 durch den Brand des Leihhauses in Alexandrien beschädigten Personen der Leihhausverwaltung überlassen werden solle.

Die Kommission hat sich endlich prinzipiell dahin aus—⸗ gesprochen, daß Schadengansprüche für Beschädigungen an Jeib und Leben nur insoweit Berücksichtigung finden sollen, als dem Beschädigten oder dessen nächsten Angehörigen aus jenen Beschädigungen materielle Nachtheile erwachsen sind.

Die Kommission hat sodann mit Rücksichtnahme auf eine möglichst gleichmäßige Vertheilung der Arbeit 4 Subkom⸗ mifflonen gebildet und hiernach die erste Subkommission, be⸗ stehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten, sowie den Delegirten Deutschlands, Rußlands und Griechenlands, mit Prüfung der Entschädigungsansprüche deutscher, russischer und griechischer Stagtsangehöriger; die zweite Kommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten, sowie den Delegirten Frankreichs, Italiens und Englands, mit Prüfung der Ansprüche französischer, italienischer und englischer Staatsangehöriger; die dritte Subtommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten und den Delegirten Oesterreichs, der Vereinigten Staaten Amerikas und dem Kollektivdelegirten einer Anzahl anderer Staaten, mit der Prüfung der Ansprüche der österreichischen, amerikanischen und der Ansprüche der Staatsangehörigen der von dem Kollektiodelegirten vertretenen Länder; die vierte Subkommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsi⸗ denten, den Delegirten Deutschlands und Rußlands und dem Delegirten der Nationalität des jeweiligen Neklamanten, aus⸗ schließlich mit der Prüfung der aus dem Verluste unbeweg⸗ lichen Eigenthums abgeleiteten Ansprüche befaßt.

Die ö. der angemeldeten Ansprüche übersteigt zur Zeit weit die Zahl von 5600 und dürfte schließlich die von 6600 übersteigen.

Ueber die Frage, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um ne Schadensansprüche zu sichern, welche sich aus dem Umstande ableiten, daß egyp⸗ tische Schuldner deutscher Gläubiger durch die Ereignisse in Egypten zählungsunfähig geworden sind, so hat die Kommission sich dahin ausgesprochen, daß es nicht in ihrer Machtbefugniß liege, ihrerseits irgendwelche Maßnahmen im erwähnten Sinne zu treffen, und daß es den Betheiligten überlassen bleiben müsse, die nöthigen Schritte zur Sicherstellung ihrer Forderungen selbst zu ergreifen.

Dem Vernehmen nach hat jedoch der gn du Contentieux der egyptischen Regierung die Zusicherung gemacht, daß die egyptssche Regierung, wie sie es gelegentlich der Durchführung des vor 3 Jahren erlassenen Liquidationsgesetzes gethan hat, einfachen brieflichen an ihr Contentieux gerichteten Zahlungs⸗ verboten die Wirkung beimessen werde, Auszahlungen bis zur

eststellung angemeldeter, von dem Schuldner bestrittener An⸗ prüche aufzuhalten.

Dieses Sicherungsmittel würde indessen bei gegebener Cession von Forderungen an Dritte kaum wirksam sein. Es wird daher solchen Gläubigern, welchen es nicht ge— lingt, eine freiwillige Cession der Entschädigungsforderung ihrer Schuldner von diesen zu erlangen, zu empfehlen sein, die gerichtliche Beschlagnahme der zu erwartenden Entschädi= gung, verbunden mit der vorgeschriebenen, innerhalb 8 Tagen

an den Schuldner zu bethätigenden Zustellung der Arrestklage,

herbeizuführen.

Mir der mit weit höheren

Kosten verbundenen Anmeldung

Arrestklage bei Gericht (inscription au roöle . ö ohne dadurch sich der Gefahr des

Verzuges auszusetzen, sich dadurch in . Gegner überla bewirken.

nach Belieben hinhalten, Rechten etwas en, diese Anmeldun

Die gerichtlichen Kosten eines Arrestantrages

Zustellung der Arrestklage an

10 und 50 Fres.

ja seibf ohne zu vergeben, es seinem g auf eigene Kosten zu

und der

den Schuldner betragen zwischen

Hie Anwaliskosten stellen sich in Egypten mindestens um

das Doppelte höher. Der von dem

Kaiserlichen Alexandrien verwendete Advokat Dr. der deutschen Sprache

mächtig ist,

General⸗Konsulate Brociner, welcher hat sich bereit erklärt,

in

Arrestanträge weniger bemittelter deutscher Reichsangehöriger

in Indemnitätssachen einfach ge

kosten und Baarauslagen beforgen zu wollen.

Ernstliche

Gefährdungen. deutsche: im Allgemeinen kaum zu befürchten sein. Die meisten Forderungen gegen egy sollen sich auf geschäftlichem Wege regeln. eintrifft, ist, sei es durch zugestandene Cessionen,

bethätigten Arrest, Sicherung gefunden worden.

Klagen über Schwierigkeiten bei Einkassirungen

in Ansehung von hiesigen auf dem Lande und in von

wohnen.

Die Schwierigkeiten sollen jedoch mehr in der

der Schuldner als in deren

veröffentlichte Verzeichniß der von der ssion bis jetzt zugebilligten Entschädi—

haben. Das erste soeben

internationalen Kommi

gen Vergütung der Gerichte= cher Forderungen dürften ptische Schuldner

und wo dies nicht sei es durch

sind nur

Schuldnern zugekommen, welche Gerichtssitzen entfernten Orten

Renitenz

Zahlungs unfähigkeit ihren Grund

gungssummen, welches bis zum 15. März reicht, folgt nach⸗

stehend:

6

Archer Georges Burlo Lorenzo Watson et Cie Portzmann Charles D' Armenia Vincenzo Azzoppardi Valentino Abela Matteo Abela Angelo Attard Carlo . . Appap Ygolo Spiteri J. B. Dyke William Threlfall C. Capitaine Blumfield Creswell S. Franc Kent Georges John Mohberly Bell Ch. Carver Sidney Borg Giuseppe⸗ Buhagigr et Polidano Borg Spiridione Cauci Giufeppe Cumming Spiridione Cachia Guglielmo Camilleri Giorgio Familleri Christina Camilleri Henri Debono Giuseppe Drumond Alexandre, raneis Perry et harteris W. Ellul Giuseppe amolaro Pietro auci Vincenzo Buthgieg Fredsrie Borg Giuseppe Bauer Emilie et Elise Berner ö, Bogisch Otto Eichler Alexandre Garmatter Alvina . Joseyh Hellmers Charles Jean Hofer Ehristian Hoff mann Ferdinand Kulp Oscar Lindemann Richard Matthey W. Pabst Othon Pfeiffer Charles Poeschel Marguerite Roth Jean 6 Anne umpfegger Frangois Uhl Louis ? Weinzierl Georges Werner Richard Winterstein Laure Wurster Wilhelmine Zimmer Ling Abdel, Fatah Sayaleh Accarjas Charles Agostini Nicolas . . med Moh. El Chara Ahmed Moh. Felfel h Aly Zourgam Antip Maria Arngud Marius Arphont Jean Autofage frores Araud Etienne Argi Mordoch Burger Charles Baxrisre Henri Bellair Charles de Bonjean Diogene Bernard J. B. Bares Pierre ag Mohamed El Cheick mar Ben Tarid Aly Loutfi Moustapha Aly El. Said Karam El Said Nounou et Halil Ha⸗ mouda Hag Mohamed Nasser Wa rf Greg · Cathol iquę Cheik Mohamed El. Moufti Moustapha Mouktar

Francs. ;

41360 Ahmed Bissar

6 5060 Moustapha Chiha et 415 Ibrahim Eff. 350 Dara Dawlet Hanem 2560 Aly Captan Abou

1653 Haouach 477 Soliman El Garbi,

1488 Saluha fille de Said 2700 Saleh El Garbi, So⸗ 4000 liman Ben Tarib,

1500 Salouna fille de Mo⸗ 700 hamed El Garbi

Franc 9 60

39 10000

8 00

1380 Heritiers Gazalet 235 009 2500 Aioucha Khatabie 1900 1260 Mohamed El Gariani 900 1760 Fattouma fille de Der⸗ 375 vich 7600 2950 Administration des 4300 Wafkfs 314 309 625 Roustoum Rassem 6669 2500 Entanious Hanna 669 1400 Nubar Pacha Dame 420 000 150 Nazir du Wakf Rakchy 1955090 1370 6 Mohamed El 750 Gheik 145090 450 Zobeid fille d Abou Said 1500 270 Kalil Soussa 2709 1475 Hanna Barakat 1500 250 Adam Aga 2100 Jean Vdoco 800 Bojo Grégoire 2000 4480 Elias Tanous Caffuri 2500 1700 Elie Dadour 550 1260 Oglou Nicolas 700 2500 Yacoub Kalifa Dakakin 256 375 Abdel Gani Mohamed 625 El Dallil 1000 360 Manna Veuve Bittar 15090 1509 Joussef Issa 1000 700 Emine Milan 900 3 500 Isaae Taraboulsi 1200 1200 Abdel Wahab Ahmed 2000 S800 Mohamed Behader 2209 1200 Ibrahim Hassan 1909 1300 Antoun Halil Begtari 1300 600 Fares Mansour Dagher 2000 2899 Joussef Hussein El 2100 Chami 1250 27659 Yacoub Hanna el Sayeg 2000 400 Abdalla Samaan 1200 1200 Francis Hanna el Sayeg 1800 1500 Alexandre Kebane 1000 2800 Hag Chelebi Haraz 1200 1300 Moustapha Fayade 1800 1300 Barakat Badr 200 2400 Hanna Saman Morkos 50h 2500 HYJacoub Hanna Boulad 250 700 Mont⸗de⸗Pists Egyp⸗ 500 tien 723 715 180 Antoun el Marah 1209 2809 Mohamed Hassan El 3000 Sade 500 440 Georges et Antoun 1084 Bicharg 2600 1400 Gabriel Sach et Michel 800 Hanna 2 60) 1800 . Aly 1200 2400 Ahmed Chagouich El ; 600 Taraboulsi 2009 700 Mohamed Nazem 1209 2800 Hag Ali El Masri 2000 4600 Mohamed Joussef El 2000 Mezayen 609 1700 Jeussef Anhoury 3 500 1000 El Said Ahmed Sabrah 2000 1400 Mohamed Osman 159) 3000 Bichai Henen . 1000 4000 Tanous Chedid Aboud 1200 400 Hag Mohamed Charaf 1275 El Din 1500 17990 Daoud Taha 2000 6 700 Dame Helala Mikail 2300 10100 Mohamed Aly Halckha 26500 Nicolas Kouri Faouaz; 2500 . Moussa Auad 1860 J Joussef Nouri 2000 I5 159 Thouma Dimitri 200 45 670 Slavteiof Marino 1300 28765 . Nicolas ö. adjevich Petro 1 3075 Naiden a e 1200 3200 Ghenchiof Tadods 130)