1883 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Im 5. 42 in der Nummer 1 und 2 ö! Wort: „endgültigen zu streichen. , Slussah dat Der Antragsteller begründete diesen Antrag, d politische Pacteifrage, sondern eine rein praktische sei

wählten hervorgehenden Unvereinbarkeit mit Bekleidung des Amtes in 10, wegen hohen Alters in 3 und wegen der regierungsfeindlichen Stellung des Gewählten in 13 Fällen. Von allen diesen Fällen seien nur 3 in die Ministerialinstanz gelangt. Diese Zahlen zeigten, daß das Bestätigungs recht sehr maß⸗ voll geübt werdẽ und für das Wohl der Gemeinden selbst nothwendig sei; daß endlich die Gemeinden sich fast immer bei dem abschlůgigen Bescheide beruhigten. Es handle sich also hier nicht darum, den Behörden eine odibfe Pflicht abzunehmen; unangenehm fei dieselbe freilich, aber erforderlich für das Staats⸗ und Kom⸗ munalinteresse. Der Abg. Zelle möge doch ein Amendement einbrin⸗ gen, wonach bei Versagung der Bestätigung Gründe anzugeben seien; ob die Regierung einem solchen Amendement zu⸗ stimmen werde, könne er freilich nicht sagen. Die Ansicht, als ob die Versagung der Bestätigung meist aus politischen Gründen erfolge, sei unrichtig und von der Presse im sensationellen Interesse verbreitet. Die Ange⸗ hörigkeit zu einer der regierungsfeindlichen Parteien solle nach seiner Ansicht keinen Grund zu einer Nichtbestätigung abgeben, sondern nur dag ggitatorische Element. Materiell sei die vor⸗ liegende Frage völlig erschöpft; er erkläre deshalb nur, daß der Antrag Dirichlet das Gesetz für die Regierung unannehm⸗ bar mache; aber auch der Vorschlag der Kommission sei der⸗ selben sehr unerwünscht.

Der Abg. Dr. Brüel sprach sich für die Kommissions⸗ beschlüsse aus, die nur das enthielten, was das Zentrum im

Jahre 1881 vorgeschlagen el . Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch erklärte, daß Wenn er ein Mittel

er mit dem Antrage Zelle sympathisire. sähe, im Rahmen dieses Gesetzes dem Mißbrauch des Bestätigungsrechtes vorzubeugen, würde er dies gern ergreifen. Aber die vorgeschlagenen Mittel erschienen ungeeignet. Gegen den Antrag Zelle sprächen sowohl taktische wie materielle Gründe. Er bitte, diesen Antrag ebenso wie den Kommissions⸗ vorschlag abzulehnen.

Der Abg. Dr. Windthorst bestritt die Beweiskraft des vom Minister vorgebrachten statistischen Materials. Dasselbe umfasse einen zu geringen Zeitraum und falle außerdem unter seine wohlwollendere und gerechtere Amtsführung, auch dürfe man nicht in Rücksicht auf die Person eines Ministers Gesetze machen. Ein der Kirche offen ergebener Mann könne in Preußen zu nichts kommen. Aber trotz aller Bedenken würde er (Redner) für den Kommissionsvorschlag stimmen, wenn der Minister denselben offen als annehmbar bezeichnet hätte; da dies nicht geschehen sei, werde er für den Antrag Zelle stimmen. Der Antrag der Kommission enthalte ein solches Maß von Entgegenkommen, daß man zweifelhaft sein könne, ob dasselbe noch zulässig sei.

Der Abg. Dirichlet begründete seinen Antrag und sprach seine Freude darüber aus, daß das Centrum für denselben stimmen werde. Da der Minister den Abg. Zelle zur Einbrin⸗ gung eines Amendements bez. der Angabe von Gründen bei Nichtbestätigung von Communalbeamten, ermuntert habe, werde seine Partei bei der dritten Lesung einen solchen Antrag einbringen.

Der Abg. von Rauchhaupt erklärte im Namen seiner Freunde, daß dieselben definitiv an dem Kompromiß der

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen 9i/a Uhr nach Potsdam und besichtigten im Lustgarten dafelbst die drei Bataillone des Ersten Garde⸗Regiments z. F.

Im Laufe des Nachmittags kehrten Se. Majestät nach Berlin zurück.

er keine

Der Vize-Präsident des Staats⸗Ministerinu kamer bekämpfte den Antrag, der zwar . n, 1. e. eine politische Frage enthalte. Man müsse an fangen die teren Instanzen der Selbstverwaltung zu stärken um I. einer Kürzung des Instanzenzuges beginnen. Aug rein ö. tischen Gesichtspunkten bitte er, den Antrag Dir ig le ? . ö ab. achdem noch der Abg. Dr. Köhler und der R Dr. von Heydebrand und der Lasa die n ef , vertheidigt hatten, wurde, unter Ablehnung des Antrags Dirichl⸗ 58. 4 unverändert genehmigt. Ebenso die ss. 43 47. n n la h er n der Fange Kommission. eber die Anordnung von Neu⸗ und .

Schulen, welche der allgemeinen Schul nid er , zi

öffentlich rechtliche Verpflichtung zur Aufbringung der Bm ir

sowie über die Vertheilung derselben auf Gemeinden (Guteh h

Sen n ne, . . ö. derselben oder neben e lh

⸗— ; i i e ; 3 . . treit entsteht, die Schul chi Gegen den Beschluß findet die Klage im

verfahren statt. Dieselbe ist, soweit , i r n ln.

zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen de h ö

Rechts statt seiner einen Anderen für verpflichtet erachtet, mn

gegen diesen zu richten. nliiß

Auch im Uebrigen unterliegen Streitigkeiten der Beth.

(Absatz 1) darüber, wem von ihnen die offenllich chin

bindlichkeit zum Bau oder zur Unterhaltung einer der birsssi

der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule obliegt, der ahn,

dung im Verwaltungsstreitverfahren. ĩ

Die Klage ist in den Fällen des zweiten Absahes innerhalb zwei Wochen anzubringen. Die zuständige Behörde kinn jur Per. vollständigung der Klage eine angemessene Nachfrist gen hte

Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedoch di gh in Jer

waltungesstreitverfahren auf Erstattung des Geleisteten gcgen cinen

aus Gründen des öffentlichen Rechts verpflichteten Ort night wn , n welten dam

uständig im Verwaltungsstreitverfahren it in enter In der Kreisausschuß und, sofern es sich um Stad

3 . si ö ththulen smnpes. rer

er Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, von Goflet bedauerte die in diesem Paragraphen liegende . befinde sich hier in einer taktischen Verlehahät, da bän Abänderungsantrag vorliege. Seit dem Kompetenz sei die Schulaufsichtsbehörde in eine Parteirolle drängt. De Regierung habe fuͤr die Schulbausachen ein quasi ptazssuahi sches Verfahren eingeführt, wünsche aber dringend, nicht mehr die Rolle des Klägers übernehmen zu müssen. Der Abg. von Rauchhaupt vertheidigte den Beschluß der Kommission, der einstimmig gefaßt worden sei und sich prak⸗ tisch ganz gut bewähre.

Der 5. 48 wurde nach dem Kommissionsbeschluß unver— ändert genehmigt; desgleichen ohne Diskussion die folgenden Paragraphen bis 61 inck. Um 12 Uhr wurde die weitere Berathung bis Abends 8 Uhr vertagt. .

Nach Mittheilungen aus Griechenland ist von der

Administration d'entreprise de la construction des chemins de

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Zweiten Beilage.

In der heutigen (77. Sitzung des Reichstages, welcher der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff sowie mehrere andere Bepollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, kam zunächst folgendes Schrei⸗ ben des Reichskanzlers zur Verlesung: .

. Berlin, 1, Mai 1883.

ö. . 9 der . liegt ein Antrag vor:

er Reichstag wolle beschließen: ö. z

Die Milltärverwaltung aufzufordern, den Geschäftsbetrieb in Milifärwerkstätten für Privatrechnung, den Handelsverkehr der Kan⸗ sinen mit Gipilperfonen und die Verwendung von Pferden der Militärverwaltung zum Lohnfuhrgewerbe zu untersagen.

Mit Bezugnahme auf Artikel 17 der Reiche verfassung, nach welchem Sr. Majestät dem Kaiser unter, Verantwortlichkeit des Reichskan lers die Ueberwachung der Ausführung der Reichsgesetze zusteht, und auf Artikel s3, nach welckem das gesammte Reichsheer unter dem Befehl des Kaisers steht, beehre ich mich, darauf auf⸗ merksam zu machen, daß die Militärverwaltung deg deutschen Heeres weder im Reichstage, noch zu demselben eine Stellung hat, welche ihr die Empfangnahme und Befolgung von Aufforderungen dieser hohen Körperschaft ermöglichte,

Jeden Gesetzvorschlag und jede für den Bundesrath bestimmte Mittheilung des Reichstags wird der unterzeichnete Reichskanzler bereitwillig zur Kenntniß Sr. Majestät des Kaisers und zur Be— rathung des Bundesraths bringen, und wenn eine solche Vorlage die Militärverwaltung betrifft, sJo werden deren Organe im Bundes rath Gelegenheit haben, sich über dieselbe auszulassen. Gegen die dem erwähnten Antrage zu Grunde liegende Voraus⸗ setzung der Möglichkeit aber, daß die Militärverwaltung des Reichs verpflichtet oder berechtigt sein könnte, direkten Aufforderun gen des Reichstags Folge zu leisten oder dieselben auch nur amtlich

entgegenzunehmen, glaube ich im Namen Sr. Majestät des Kaisers Verwahrung einlegen zu sollen und bitte Ew. Hoch⸗ wohlgeboren ergebenst, dieselbe zur Kenntniß des Reichstags zu

bringen. Der Reichskanzler. von Bismarck. Bei Schluß des Blattes stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der 2. Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung.

In der heutigen (62.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, von Puttkamer, der Minister der geistlichen c. Angelegenheiten, von Goßler, sowie zahlreiche Kommissarien beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetz⸗

entwurfs über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichts⸗-Behörden mit 5§. 14a. fort. Derselbe lautet in der Fassung der Kommission:

Soweit die Bestätigung der Wahlen von Gemeindebeamten nach Maßgabe der Gemeindeverfassungsgesetze den Aufsichtsbehörden zusteht, erfolgt dieselbe durch den Regierungs ⸗Präsidenten.

Die Bestätigung kann nur unter Zustimmung des Bezirksaus—⸗ schusses versagt werden. Lehnt der Benrksausschuß die Zustimmung ab, so kann dieselbe auf den Antrag des Regierungs⸗Präsidenten

durch den Minister des Innern ergänzt werden. ö!

Hierzu lag vom Abg. Dirichlet und Gen. folgender An⸗ trag vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Dem 5. 144. als letzten Absatz hinzuzufügen:

Fortan bedürfen von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes nur die Bürgermeister und deren regelmäßige Stellvertreter der Bestätigung.“

und der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa beantragte:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In 5. 142. als dritten Absatz aufzunehmen:

Der von dem Regierungs-⸗Präsidenten unter Zustimmung des Bezirksausschusses gefaßte Beschluß ist endgültig.“

Nachdem der Referent, der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa, seinen Antrag als eine nothwendige Ergänzung der Kommissionsbeschlüsse kurz empfohlen hatte, sprach sich der Abg. Hahn gegen die Anträge der Kommission aus; er würde das Gesetz für viel besser halten, wenn das Bestätigungsrecht in der jetzigen Weise fortdauere. ]

Der Abg. Zelle erkannte die Nothwendigkeit an, daß die Bestätigung der Gemeindebeamten aufrecht erhalten bleibe; aber da dieselbe stets etwas Odiöses habe, müsse sie, soweit thunlich, eingeschränkt werden. Dies bezwecke der liberale Antrag. Solche Anträge seien wiederholt von der Staatsregierung als unbedenklich bezeichnet worden. Die Gemeindeordnung von 1850 kenne die Bestätigung nicht; erst die spätere Reaktion habe dieselbe eingeführt. Jetzt existire auf diesem Gebiete ein Zustand, wie derselbe in einem Rechtsstaat nicht anomaler ge⸗ dacht werden könne. Die Kommission wolle dem Präfektur⸗ system nur ein Mäntelchen umhängen; dem Abg. Hahn sei dies sreilich noch zu viel. Gegen den Antrag der Linken sei die Verschiedenheit der Städteordnungen und der Wahlbedingungen in denselben eingewendet worden. Dies sei doch nur bis zu einem gewissen Grade richtig. Ferner weise man darauf hin, daß der Antrag das Zustandekommen des gangen Gesetzes verhindern könne. Diese Erwägung könne die

inke nicht von ihren Ansichten abbringen.

Der Vize⸗Präsident des Staats-Ministeriums, von Putt⸗ kamer, erklärte, daß die Gegner des staatlichen Bestätigungs—⸗ ,. von Kommunalwahlen in der Regel eine abschreckende ö machten von der Art der Ausübung dieses Rechts.

ies habe auch der Vorredner gethan, wenn auch, wie ö . 6. maßvoller Keise. Für die Ver⸗ , . werde. Aus diesem Grunde hab ö. an, . ö ersucht, ihm über diesen Punkt . . , . lage zu schaffen. Dies sei auch . statistische Unter⸗ Räcsullat. In der Zeit vonder ergebe folgendes . f Januar 1881 bis zum 1. AUugust 1882 sei bei 1372 Wahlen nur in 73 Fällen die Besläti versagt worden, und zwar wegen dr ge bon , fehler in 11 Fällen, wegen notorisch mangelnder ie 26. in 12, wegen Unwürdigkeit des Gewählten in 19 ö mangtelhafter Verwaltung eines früheren Amtes . 7, wegen den aus der sozialen Stellung bes Ge⸗

Rommissionsheschlüsse festhielten.

Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten, in welchem derselbe die Fassung der Kommission zur Annahme empfahl, wurde der Antrag von Heydebrand und der Lasa angenom⸗ men, der Antrag Dirichlet abgelehnt und 5. 14a. in der Fassung der Kommission mit der Modifikation des ersteren Antrages genehmigt.

8. 146. wurde ohne Debatte nach dem Kommissionsvo or⸗ schlage unverändert angenommen.

Ebenso die §5§. 15 —17.

§. 18 lautet nach der Fassung der Kommission: Der Bezirksausschuß beschließt, soweit die Beschlußfassung nach den Gemeindeverfassungsgesetzen der Aufsichtsbehörde zusteht:

I) abgesehen von den Fällen des 5. 15 über die zwischen dem Gemeindevorstande und der Gemeindevertretung, beziehungsweise dem Bürgermeifter und dem kollegialischen Gemeindevorstande ent stehenden Meinungsverschiedenheiten, wenn von einem Theile auf Entscheidung angetragen wird und zugleich die Angelegenheit nicht auf sich beruhen bleiben kann, ;

2) an Stelle der Gemeindehehörden, im Falle ihrer durch widersprechende Interessen herbeigeführten Beschlußunfähigkeit,

3) an Stelle der nach Maßgabe der Gemeindeverfassungs gesetze aufgelösten Gemeindevertretung.

; . Bezirksausschuß beschließt ferner an Stelle der Aufsichts⸗ ehörde:

über die Art der gerichtlichen Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen Stadtgemeinden,

5) über die Feststellung und den Ersatz der Defekte der Ge meindebeamten nach Maßgabe der Verordnung vom 24. Januar 1844; der Beschluß ist vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges endgültig.

Hierzu lag vom Abg. Dirichlet und Genossen folgender Antrag vor: ö . Abgeordneten wolle beschließen:

m 5.

3. in der Nr. I die Worte: „beziehungsweise dem Bürger⸗ meister und dem kollegialischen Gemeindevorstanden zu streichen;

b, am Schlusse als besonderes Alinea hinzuzufügen:

„Ein Beanstandungsrecht des Bürgermeisters gegen Beschlüsse des Gemeindevorstandes findet, abgesehen von den Fällen des 5§. 15, ferner nicht statt.“ ; ö

Der Abg. Zelle begründete diesen Antrag, während der Geheime Qber⸗Regierungs Rath Haase denselben bekämpfte, da er die Interessen der Gemeinden selbst schädige.

Der Abg. Lauenstein trat für den Antrag Zelle ein, der ein sehr nachtheiliges Recht der Bürgermeister beseitigen wolle.

Unter Ablehnung dieses Antrages wurde der Kommissions⸗ beschluß vom Hause aufrecht erhalten. Die folgenden Para⸗ graphen bis 8. 41 inkl. wurden ohne Diskussion nach dem Kommissionsbeschlusse unverändert genehmigt.

Zu 5§. 42, welcher nach dem Kommissionsvorschlage lautet: Beschwerden von Armen gegen Verfügungen von Srtsarmen verbänden darüber, ob, in welcher she und in welcher Weise Armenunterstützungen zu gewähren sind CG. 63 des Gesetzes vom 8. März und 5§. 51 des Gesetzes vom 24 Juni 1871), unterliegen: 1 sofern eine Stadt von mehr als 19000 Cinwohnern an dem Armenverhande betheiligt ist, der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksausschusses; ) andernfalls der endgültigen Beschlußfassung des Kreis⸗ ausschusses. Desgleichen unterliegen Beschwerden von Armen gegen Ver⸗ en n von Landarmenverbänden über die Art und Höhe der Unterstützung der endgültigen Beschlußfassung des Benirksaus⸗ rr sofern die Landarmenverbände nur aus einem Kreise estehen. lag vom Abg. Dirichlet und Gen. der Antrag vor: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

fer Pirée-Péloponnése eine größere Lieferung von Loko⸗ motiven und Wagen für die peloponn esish⸗n Bahnen ausgeschrieben worden. Die Einreichung der Offerten hat bis zum 8. 20. resp. 19/31. Mai d. Is. bei der obenge nannten Behörde zu erfolgen, und soll der Zuschlag an gleichen Tage des folgenden Monats geschehen.

Die Submissionsbedingungen liegen in unserem Redal— tionsbureau zur Einsichtnahme aus. /

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich ö Staatsrath Selkmann, ist von hier wieder abgereist.

Kiel, 1. Mai. (Kl. Ztg.) Die Panzerfregatten Kaiser“, „Deutschland“, „Kronprinz“, „Friedrich Carl“ und die Glattdecks Korvette, Marie“ wurden heute in Wilhelmshaven, die gebeckte Korvette Blücher,“ das Tor pedo= . „Ulan“ und der Aviso „Grille in Kiel in Dient gestellt.

Wiesbaden, 28. April. In der heutigen 9. öffentlichen Sitzung des Kommunal-Landtages wurden zunächst die Protokolle der beiden letzten Sitzungen verlesen und ein neuer Eingang an den ständischen Verwaltungsausschuß verwiesen Dann trat der Kommunal-Landtag in die Tageordnung ein und überwies auf den Bericht der Eingaben⸗-Kommissin ein Rekursgesuch des Lorenz Keller zu Glashütten dem sfändishn Ausschusse, Auf den ferneren Bericht derselben Konmisun in Betreff eines Antrages des Landraths in Weilbur man Errichtung eines Netzes von Verpflegungsstationen sir nn und mittellose Durchreisende wurde beschlossen, daß dit 6 trag an den ständischen Ausschuß zur weiteren . gegeben werde, und dabei bemerkt, daß die Frage Motti, tung einer Arbeiterkolonie demnächst den ständihhn tungsausschuß zu beschäftigen haben Hauptfrage dabei die sein müsse: ob sih . netes Terrain zur Beschäftigung arab . ziehender Personen im Regierungsbeinrk aufinden ö werde und ob erwartet werden könne, da ih nchen Verein zur Anlage einer solchen an sth vin er 2 Kolonie bilden werde, wie dies beispielsms in Wüh . a geschehen ist, und zwar glaubt die Kommisston daß dam . Schreiben des Ober⸗Präsidenten, vom IJ. d. Mä, . Erledigung gefunden hat. Auf den ferneren . Eingaben ⸗Kommission hinsichtlich des Berichts des sänd . Verwaltungsausschusses über die Ergebnisse der standisch . Verwaltung vom 1. April 1881 bis mn 1882 ward beschiossen, den Bericht zu den J . nehmen und dem ständischen ,,,, . mit Umsicht und Sorgfalt geführte Verwaltung seine . erkennung auszusprechen. Auf den Bericht der Einga Kommission, betreffend den Entwurf einer Abänderung Niegulatlvs über bie Dienstoerhältnisse des kommunalsih schen Verbandes, wurde beschlossen: J. An die ji bes 8. 35 des Regulativs Über die Dien sperhalti der Beamten des kommunalständischen Verbande ö Regierungsbezirk Wiesbaden treten folgende Bein mungen: 5. 35. Die Pension beträgt, wenn die . setzuͤig in den Ruhestand nach vollen detem 10. jedoch vollendetem 11. Dienstjahre eintritt, 16/69 und fegt pon an mit jedem weiter zurückgelegten Dien tjahre um 8 . in 8. 36 bestimmten Diensteinkommens. Ueber den 3. von Ke hinaus findet eine Steigerung nicht statt. 1n . 3. 32 erwähnten Falle beträgt die Pension stets wo