Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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Alle Nost⸗-Anstalten nehmen Geslellung aun;
Gerlin außer den Nost-⸗-Anstalten auch dir Expe⸗
dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.
M 103.
Berlin, Freitag,
den 4. Mai, Ahends.
1883.
ö
Se. Najestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Dder⸗Postamts-Direktor Flügge zu Rostock den Königlichen Rronen-⸗Qrden dritter Klasse, sowie dem katho⸗ Üschen Haupllchrer Pillmeyer zu Wittichenau im Kreise Doherzwerda den Mdler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Drdeng von Hohenzollern zu verleihen.
Se Najestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren Aus⸗ zeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:
dem Obersten Müller, Commandeur der 2. Infanterie⸗ de; sowie
durch gesetzliche und regiminelle Bestimmungen oder durch allgemein gültige Vereinbarungen ele, sind, stebt der Bahneigenthümerin zu. Die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft übernimmt es jedoch, die desfalls erforderlichen Anträge bei der Auf- sichtsbehörde zu stellen. Für den direkten Gütertarif gilt als Norm, '. den Einbecker Taxen feste Streckensätze für die Ilmebahn an⸗ gestoßen werden.
5. 4. Bei der Erhebung von Lade⸗ und anderen Nebengebühren, bei der Verpachtung von , Grundstũcken. Restaurationen ꝛc. für die Ilmebahn wird die Direktion der Braunschweigischen Eisen⸗ bahn ⸗Gesellschaft die bei ihr üblichen Regeln beobachten und das Interesse der Bahneigenthümerin .
Die Unterhaltung und Erneuerung der Bahn mit Zubehör, die Bewachung derselben und den Wärterdienst wird die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschaft so billig und einfach, als es ohne Gefährdung der Sicherheit möglich ist, einrichten. Das
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
den Hauptleuten Manz und Reisner Freiherr von Lichtenstern im Infanterie⸗Leib⸗Regiment.
Königreich Preußen. Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht:
Nämliche gilt von der Organisation des Expeditions- Bahnhofs⸗ und Fahrdienstes, sowie des ganzen .
Alte Materialen und Geräthe, sowie andere zum Verkaufe be= stimmte Gegenstände wird die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft so vortheilhaft als möglich zu Gunsten der Ilmebahn ˖ Gesellschaft verkaufen.
Erweiterungsanlagen und ; wesentliche Konstruktions verande⸗ rungen, wenn dieselben nöthig oder von der Ilmebahn-Gesellschaft beantragt werden sollten, wird die Direktion der Braunschweigischen
dem Inspektor Louis Emil Schwerdtfeger an der Röniglichen Akademie der Künste zu Berlin und den Rechnungs⸗ revisoren Pallas in Torgau und Brehmer in Stendal den Charakter als Rechnungs⸗Rath, sowie
den Gerichtsschreibern Streitberger in Naumburg g9.S, Reinecker in Nordhausen, Große in Torgau, . . in Erfurt und Müller in Neustabt⸗Magdeburg,
Sekretär Borchers bei der Staatsanwaltschaft in Lane⸗ burg, Letzterem bei seiner Versetzung in den Ruhestand, den Gharakter als Kanzlei Rath zu verleihen.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung des zwischen der Di⸗ rektion der Ilmebahn⸗Gesellschaft und der Di⸗ rektion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗-Gesell⸗ schaft abgeschlossen en, die Betriebsführung auf der Eisenbahn von Einbeck nach Dassel betreffen⸗ den Vertrages.
Auf den Bericht des Staats⸗-Ministeriums vom 13. April 1883 will zu dem anliegenden, zwischen der Direktion der rr, esellschaft und der Direktion der Braunschweigi⸗ chen Eisenbahn⸗-Gesellschaft unterm 15/22. März d. J. ab— Hresnen Vertrage, betreffend die Betriebsführung auf der
isenbahn von Einbeck nach Dassel, die nachgefuchte Bestäti⸗ gung Meinerseits mit der Maßgabe hierdurch ertheilen, daß auf den Betrieh der gedachten Bahn die Bestimmungen der Der Mmebahn⸗Gesellichast unterm 25. Juli v. J. ertheilten Konzession Anwendung finden. — Dieser Erlaß ist nach den ö des Gesetzes vom 10. April 1872 zu verö ffent⸗
Wiesbaden, den 18. April 1883. Wilhelm. von Bismarck.! von Puttkamer.
Lucius. Friedberg. Graf von Hatzfeldt.
Maybach. von Goßler. Scholz. Bronsart von Schellen dorff.
Verte
wischen der Direktion der Braunschweigi isen⸗ Herre ch f. ff mr und der , ; Gesellschaft,
betreffend den Betrieb auf der Ilmebahn.
Zwischen der Direktion der Braunschweigischen Gisenbahn⸗
selschaft zu Braunschweig und der Direktion der Ilmebahn⸗
ellschaft zu Einbeck ist wegen des Betriebes auf der Ilmebahn
ven Ginbeck . Dassel der nachstehende Vertrag vereinbart und ab⸗ en worden:
8 M Direktion der Braunschweigischen Gisenbahn⸗Gesellschaft vin nf der von der Ilmebahn-Gesellschaft projektirten i get sann Ginbech bis Bafsel Flmehaßn)! — mnchen des eh. ibrerseits geyrüũft und für ausreichend befunden, dasselbe auch genehmigt, und die Bahn selbst fertig gestellt, sowie landes zum Betriebe zugelafsen sein wird — den Bahn. und abhenbetrieb durch ihr Personal und mit ihren Betriebsmitteln e en. sowie die Unterhaltung, Erneuerung und Erweiterung BDahnanlagen besorgen und dabek die fuͤr einen Sekundärbetrieh Kamelen, auf mögii' i. Dekonomie ulnd thun ichsf- M entabilttet
— 2 Berucksichtigung der Sicherheit gerichteten Maßregeln
84 n Inebesondere wird sie die 7 auf der Ilmebahn thunlichst ö?
unmittelbarem Anschluß an shre Züge auf der Einbeck ⸗Salzder⸗ er Bahn befördern, k a . 23 13 hrplan kenn r, , n. aufstellen
3 zur Genehmigung vorlegen. Die Re
Eisenbahn⸗Gesellschaft nur im Einverständniß mit der Bahneigen⸗ . gegen die von derselben zu leistenden Kostenvorschüsse aus ren.
8. Im Verkehre mit dem nb hen den Behörden, den Gerichten und den Bahnvzerwaltungen übt die Direktion der chwei 2 Sisenbahn · Gesellschaft in Verte fung der Ilmebabn Gesell scha alle Befugnisse und übernienmt alle Verpflichtungen einer befriebs führenden immungen dieses Ver⸗
Verwaltung, soweit solche nicht durch die trages eschlossen sind.
Die Direktion der. Brgunschweigischen SGisenbahn ⸗Gesellschaft jührt die etwaigen, aus dem Betriebe und der Unter ng der Bahn entstehenden, sowie diejenigen, das Bahneigenthum . Pro- kesse, welche nicht aus dem Bahnbau herrühren und deren Objekt den , e 63 ö e n 24 i e Im
ebrigen be se zur Anstrengun zur ahme von der Zustimmung der Den eee re. 6. .
Alle Einkünfte vom Betriebe und den Nebennutzungen der Ilme⸗ bahn gebühren der Ilmebahn · Gesellschaft; dieselben werden von der Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft einkassirt und wird am Schluffe des Rechnungsjahres der nach Abzug ber Betriebs-, Unterhaltungs- und Erneuerungskosten, sowie sonstiger im EGinverständnisse der Ilmebahn ⸗Gesellschaft gemachten Auslagen ver⸗ bleibende Ueberschuß der Ilmebahn ⸗Gesellschaft ohne Zinsenberechnung überwiesen. Unter den vorstehend genannten Kosten find alle die⸗ jenigen Ausgaben begriffen, welche in dem vom Reichz- Cifenbahnamte eingeführten Normalbuchungsformulare unter den Titeln J. bis inkl. VI., III. und IX. aufgeführt sind.
Der Direktion der Imebahn ⸗Gesellschaft bleibt das Recht vor⸗ behalten, von der Buchfuͤhrung der Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn · Gesellschaft, soweit si⸗ sich 1 die Einnahmen und Aus⸗ gaben dieser Bahn bezieht, Ein 4 69 nehmen.
Den Bahnhof bei Einbeck stellt die Direktion der Braun—⸗ weh fh Eisenbahn ⸗Gesellschaft unentgeltlich zur Mitbenutzung
. den Betrieb der Ilmebahn, behält, im Uebrigen aber die volle Dieposition über denselben. Sie verzichtet auf die Erhebung einer Erpeditionsgebühr für den Bahnhof Einbeck von den zwischen Einbeck und den Stationen der Ilmebahn stattfindenden E editionen, dagegen wird sie für alle auf der Station Einbeck vorkommenden i en Nebenleistungen die entsprechenden Gebühren für fich er⸗
en.
§. 11.
Die Ilmebahn ⸗Gesellschaft zahlt an die Direktion der Braun ee Gisenbahn · Gesellschaft:
a, für die Unterhaltung, Bewachung und Erneuerung der Bahn,
der beiden Bahnhöfe Markoldendorf und Dassel und der etwaigen Haltestellen mit allem Zubehör, sowie für die Be⸗ ö Erpeditions! und Betriebsdienstes auf den Fei den hnhöfen und den Haltestellen die von letztgedachter Direktion verausgabten Kosten. Es bleibt vorbehalten, hierfür eine Aversional · Entschädigung späterhin zu vereinbaren; b. für den Fahrdienst auf der Ilmebahn einschließlich der Be⸗ soldung des Lokomotiv und Fahrpersonals, der Stellung und Unter ⸗ haltung der Lokomotiven und Wagen, der Heijung der Lokomo— tiven u. s. w. jahlt die Ilmebahn ⸗ Gesellschaft eine Entschãdigung von 69 , buchstäblich sechszig Pfennigen für jedes Nutz kilometer der beförderten Personen⸗ und Güterzüge. Diese Entschädigung um. faßt auch die mit der Betriebsführung verbundenen Generalkosten für Administration, Reisen, Detachirungen, Büreaubedürfnisse und Druck · sachen, sowie die Mehrkosten des ahnhofes Einbeck. Hierbei ist vor ⸗ ausge t daß jwischen Einbeck und Dassel in jeder Richtung täglich drei Züge durchgeführt werden und daß es thunlich seln wird. die sãmmllichen . Züge jwischen Sal derhelden und Dassel täglich mit einer dienstthuenden Maschine zu befördern. Sollte diese Vorauzsetzung nicht zutreffen, so werden die nachweislich erwachsenden Mehrkosten von der Zimt bab · ef scast ersetzt.
Die Kosten für Unfälle im Betriebe und an der Bahn mit Ein ⸗ schluß der auf Grund des y, zu gewährenden Abfin⸗ dungen, sowie für Beschädigungen der Bahnanlage durch Elementar ⸗ ereignisse tragt die Ilmebahn . Gesellschaft. In Beziehung auf Wa
elung der Tarifsahe für die Personen und Güter⸗ owie für den 53 hr, soweit dieselben nicht
beftrderung,
en⸗ beschädigungen bei Ünfällen kommt das im Verein Deutscher 3
bahn · Verwaltungen bestehende Wagenregulativ zur Anwendung.
5. 13. )
Die Direktion der Braunschweigischen Gisenbabn ⸗Gesellschaft liquidirt alle ihr vertragsmäßig zukommenden n n, am Jahresschlusse (er. jedoch 8 J7). Für den Fall, daß die Einnahmen der Bahn als zur Deckung der Kosten unzulänglich sich erweisen, hat die Ilmebahn. Gesellschast das Feblende nach;uschießen und zur Sicher ⸗ heit der Direktion eine Kaution von 15 000 , buchstäblich funfiehn tausend Mark ju bestellen. 221
Der vorstehende h von jedem der beiden Kontrahenten ein Jahr nach desfallsiger , . aufgehoben werden.
Die aus dem gegenwärtigen Vertrage unter den Kontrahenten etwa entstehenden Streitigkeiten werden unter Ausschluß des Rechtz⸗ weges durch eine Königlich preußische Eisenbahn⸗Direktion, um deren Ernennung der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten m werden soll, in der Weise schiedsrichterlich endgulti schieden, daß dieselbe drei ihrer ordentlichen Mitglieder als ie de⸗ richter im Sinne des zehnten Buches der Deutschen Civil⸗Prozeß Ordnung bestellt.
Braunschweig, den 22. März 1883.
Die Direktion e, , geieis cg, Eisenbahn ⸗Gesellschaft
olf.
F. W. W Rummel. Einbeck, den 15. März 1883. Die Direktion der Imebahn⸗Gesellschaft. von Alten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Luisenstädtischen Realgymnastum
. Berlin, Dr. August Gau se, ist das Prädikat Prosessor gelegt worden.
Der Direktionssekretär Frost ist zum . ie spektor und Kassencontroleur bei der ahr nnn
Manufaktur zu Berlin, und der Magistraiz⸗Bureauassistent Klan 23 Direktionsasekretãr, Registrator und Kalkulator bei ge m Behörde ernannt worden.
Ju stiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Lau zu Neuenburg W/ Pr. i Notar im Bezirk des ber inder e ce g zu . mit Anweifung seines Wohnfitzes in Neuenburg, und
der Rechtsanwalt Lücken zu Herford zum Rotar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Herford, ernannt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Dem bisherigen Militär-Roßarzt Heinrich Müller ist die kommissari sche Verwaltung der a n e des KLreises Wongrowitz, unter Anweisung feines Wo in Wongrowitz, Übertragen worden.
Bei der am 6. d. Mts. stattgefundenen Ziehung der 1883/84 einzulösenden Partial Obligationen 8 3 rãflich hessis hen, durch Vermittelung des Bankhauses A. Reinach n Fran a. M. negociirten 50igen Staats ant eheng van 159 900 Fl. vom 1. August 1859 find durch das Loog zur Rück- . am 1. August 1883 folgende Nummern bestimmt worden: .
Nr. 12 18 51 53 59 80 115 1235 128 143 145 151 152 109 181 188 — 16 Stück à 50 FI. 857 Æ 14 9
13714 Æ 24 3. Ur. 236 2359 254 280, je A, B., C., D., E, — 20 Stuck à 60 g, zusammen 36 Stuck
100 Fl. — 171 A 43 8 — 3426 M. im Werthe von 17142 S 84 3. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren nur bis zum Rückhzahlungstermine stattfindet, bei dem genann fen Bankhause, bei jeder Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkasse, der Königlichen Staats schulden⸗ Tilgungskasse in Berlin, ber Königlichen Kreiskaffe in . a. M. und der hn rgnr Steuerkasfe in om burg v. d. Höhe gegen Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinsscheinen Reihe JI7. Nr. 3— 5 erheben Fnnen Der Geldbetrag der fehlenden, unentgeltlich zurückjugebenden Jing scheine wird am Kapitalbetrag der Obligation zurüchbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbezeichneten Bankhause, noch bei Königlicher Rehierungs hier, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. 3 oder der lichen Steuerkasse in bine en sondern bei einer der anderen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligatlonen scheinen 1 Tage vor dem Verfalltermine Fei seßzterer reichen, von welcher dieselben bor Augzahlung an den neten nn r ffn ,. n. sind. Üü c ständig find noch aus der Verloofung: pro 1. August 1859: Nr. 125 2405. mn pro 1. August 1851: Nr. 2194. 8 1. Au — 33 * 284b. ne, eser ationen werden deren . n, iesbaden, den 6 April 1883 Der NRegierungs · Prasident.
von Wurm b.