In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 18 der Zeichen reg ister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei und empfingen später den Besuch Sr. Kaiserlichen Foheit des Großfürsten Constantin Nicolajewitsch, den Se. Majestät kurz darauf in der russischen Botschaft erwiderten.
Rachmitiags 5 Uhr fand im Königlichen Palais Familien⸗ tafel stait, an welcher auch das Gefolge Theil nahm.
Im Laufe des heutigen Vormittags hörten Se. Majestät die Vorträge der Hofmarschälle, des Polizei⸗Präsidenten sowie des Geheimen Ober⸗-Regierungs⸗Raths Anders und empfingen darauf den General⸗Lieutenant und General⸗Adjutanten von Werder.
— Den Kammerherrendienst bei Ihrer M aje st ät der Kaiserin und Königin hat der Königliche Kammerherr Graf Fürstenberg übernommen.
Der Schl ußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (78) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister Scholz und Bronsart von
Schellendorff sowie mehrere andere Beyollmächtigte zum Bun⸗
desraih und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident von Levetzow zunächst die Liste der von dem Reichskanzler für die Etatsberathung ernannten Kom⸗ miffare mit, und es wurde sodann die zweite Be⸗ rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abän⸗ derung der Gewerbeordnung bei Art. 12 Strafbestim⸗ mungen) fortgesetzt: ö. ĩ u 5. 146, welcher nach dem Kommissionsvorschlage autet: Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark und im Unver—⸗ mögensfalle mit Gefängniß bis zu sechs Monaten werden bestraft:
1) Gewerbetreibende, welche bei der Zahlung des Lohnes oder bei dem Verkaufe von Waaren an die Arbeiter dem 5. 115 zu⸗ widerhandeln;
2) Gewerbetreibende, welche den §§. 135, 136 oder den auf Grund der §5§. 139, 139 a. getroffenen Verfügungen zuwider Ar⸗ beiterinnen oder jugendlichen Arbeitern Beschäftigung geben;
3) Gewerbetreibende, welche der Bestimmung in 5§. 111 ent⸗ gegen die Eintragungen mit einem Merkmale versehen, welches den ö. des Arbeitsbuches günstig oder nachtheilig zu kennzeichnen ezweckt.
Die Geldstrafen fließen der im s. 16 bezeichneten Kasse zu. wurde ein Abänderungsantrag des Abg. Dr. Rée angenommen, welcher lautet:
Der Reichstag wolle beschließen:; dem §. 146 Absatz 1 als
Ziffer 4 hinzuzufügen: Wer 5§. 56 Ziffer 6 zuwiderhandelt. Der 5. 147 wurde ohne Debatte unverändert genehmigt. ; Zu 5. 148, welcher nach dem Kommifsionsvorschlage lautet: 5. 148.
5) wer dem 5. 33 b. oder außer den im 5. 149 Ziffer 1 vor= gesehenen Fällen den Ss. 42a. bis 448 zuwiderhandelt, oder seine Legitimationskarte (S. 4 a.) oder seinen Wandergewerbeschein (5. 55) einem Anderen zur Benutzung überläßt;
6) wer zum Zweck der Erlangung einer Legitimationskarte, eines Wandergewerbescheines oder der im 5. 62 vorgesehenen Erlaubniß in Bezug auf seine Person, oder die Personen, die er mit sich zu führen beabsichtigt, wissentlich unrichtige Angaben macht;
Y wer ein Gewerbe im Umherziehen ohne den gesetzlich erfor=
derlichen Wandergewerbeschein, ingleichen wer eines der im §. 59 Ziffer 1 bis 3 bezeichneten Gewerbe der nach 5§. 59 a. ergangenen Üntersagung zuwider betreibt;
Ta.) wer dem 5§. 56 Absatz 1 bis 3, §. 5ß a. oder 5. 56 b. zu⸗ widerhandelt; )
7b.) wer den Vorschriften der s§. 56 e., 60 a., 60 b. Absatz 2 oder Absatz 2 und 3 zuwiderhandelt;
76. wer einer ihm in Gemäßheit des §. 60 Absatz 1, 5. 60 b Absatz 1 oder des 5. 604. Absatz 3 in dem Wandergewerbeschein auferlegten Beschränkung zuwiderhandelt;
74. wer bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen Kinder unter 14 Jahren zu gewerblichen a, mit sich führt;
7e. ein Ausländer, welcher bei dem Gewerbebetriebe im Um⸗ herziehen den in Gemäßheit des 5. 56 d. vom Bundesrath getroffe⸗ nen Bestimmungen zuwiderhandelt
lag ein Antrag Rée vor; dieser lautet:
Der Reichstag wolle beschließen: ;
1) Dem §. 146 Absatz 1 als Ziffer 4 hinzuzufügen:
Wer 5§. 56 Ziffer 6 zuwiderhandelt.“
) Im 5. 148 Ziffer 7a. statt . 8. 56 Absatz 1 bis 3 * zu setzen:
F. A6 Absatz J, Absatz 2 Ziffer 1, 2, 5, 7, 8, 9 oder 10.
Ferner beantragte der Abg. Dr. Baumbach, die strafrecht⸗ liche Verfolgung des Hausirers, welcher ohne vorgängige Erlaubniß fremde Wohnungen, sowie zur Nachtzeit fremde r rr und Geschäfte betritt, nur auf Antrag eintreten zu assen.
Der Abg. Dr. Baumbach wies darauf hin, daß selbst der Hausfriedensbruch nur auf Antrag bestraft werde, der doch etwas Schlimmeres sei, als das unbefugte Betreten eines Hauses durch einen Hausirer, und bat mit Rücksicht darauf seinen Antrag anzunehmen.
Der Abg. Munckel schloß sich dem an, da man auf dem von der Kommission vorgeschlagenen Wege eine Erziehung der Hausirer zur Höflichkeit doch kaum erreichen könne.
Der Abg. von KleistRetzow wandte dagegen ein, daß es sich nicht empfehle, ein öffentliches Vergehen nur auf Antrag zu verfolgen.
Der Negierungskommissar Geheime Regierungs⸗Rath n. J sich dem an und warnte noch davor, das der ; esrdnung ga inzi vergehens hier da, i g ganz neue Prinzip des Antragvergehens h
Ichdem der Abg. Frhr. von Minnigerode gegen die , De dag werfen ff ogene Parallele gesprochen hatte, den Antrag , bac . Bei der Abstimmung über geordnete anwesend, das m, . i. ö. .
In Folge deffen wurde e n n ö
j ; gebrochen u neue Sitzung auf heute Nachmittag 2 Uhr Kan hernumt
— In der heutigen (63. Sitzun l Ahgeordneten, welcher der . dan ö. Ministeriums, von Puttkamer, der Minister der geistlichen ꝛc Angelegenheiten, von Goßler, sowie mehrere Kommisfarien beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung der sechste
Bericht der Kommission sür das Unterrichts wesen über etitionen. ⸗ ; [. Die Stadtverorbneten von Crefeld beschweren . Abgeordnetenhause über die Verfügung der Königlichen 9. ; rung zu Düsseldorf vom 26. September 1882, welche i daß saͤmmtliche zur Zeit in Crefeld noch simultan organi 6a. Volksschulen der Innenstadt mit Ostern 1883 als a, , n le einzurichten seien. Die Petenten richten an das Haus die Bitte: „Den Herrn Kultus-Minister zu ersuchen, die . bezeichnete Verfügung der Königlichen Regierung zu Düssel⸗ dorf vom 26. September 1882 wieder aufzuheben. *
Ferner petitionirten unter dem 18. Januar 18683 3 ö Bürger Crefelds, Matthias und Genossen, bei dem Hause er Abgeordneten um Aufhebung der Verfügungen der König= lichen Regierung zu Düßsseldorf vom 24. März und 25. Sep⸗ tember 1882. Die erstgedachte Verfügung ordnet, die Um⸗ wandlung der drei innenstädtischen paritätischen Schulen 7, 22 und 7 in konfessionelle katholische zu Ostern 1882 an, und ist bereils durchgeführt. Die Verfügung vom 26. Sep⸗ tember 1882 ist die in ersterwähnter Petition unter Beschwerde gestellte. Die Petenten schließen mit der Bitte, daß die in Frefeld zu Recht bestehenden paritätischen Volksschulen er⸗ halten bleiben möchten.
Die Kommission beantragte:
Das 6 der Abgeordneten wolle beschließen: I) Ueber die Petition der Stadtverordneten von Crefeld, de Greiff und Genossen, II. 382 zur Tagesordnung überzugehen,
nossen, JI. 636, durch diesen Beschluß für erledigt zu erklären, 3) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, von dem in der Verfügung vom 16. Juni 1876 ausgesprochenen Grundsatz, daß; die Genehmigung zu paritätischen Schuleinrichtungen nicht verfagt werden solle, wenn da, wo die Schulunterhaltungt⸗ pflicht der bürgerlichen Gemeinde obliegt, Seitens der Gemeindebehörden ein dahingehender Antrag gestellt werde“ in Zukunft Abstand nehmen zu wollen. Hierzu lag folgender Abänderungsantrag der Abgg. Seyf⸗ fardt (Crefeld) und Genossen vor: . Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: ; Die Petitionen der Stadtverordneten von Freseld, de Greiff und Genossen, und der 374 Bürger Crefelds, Matthias und Ge⸗ noffen, II. Nr. 383 und 630 (Rr. j79. der Drucksachen) der König⸗ lichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Nachdem der Referent Abg. von Zitzewitz den Antrag der Kommission unter Erörterung der bis 1875 zurückgehenden Vorgeschichte der Crefelder Simultanschulfrage begründet hatte, führte der Abg. Senyffardt (Crefeld) in Motivirung des von ihm gestellten Amendements aus, daß es sich hier um die Frage handele, ob die Regierung berechtigt sei, ein bestehendes Simultanschulwesen ohne Weiteres aufzuheben. Er könne sich bezüglich des Werthes der Simultanschule auf die vom Abg. Seyffarth (Liegnitz) bei der Etats berathung ge⸗ haltene Rede beziehen; die Äbgg. Windthorst und Strosser, die demselben geantwortet, hätten vermuthlich noch nie eine Simultanschule gesehen und ihre Einrichtungen und Resultate noch nicht beobachtet. In der Auflösungsverfügung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf seien keine Gründe angegeben:; was dieselbe veranlaßt habe, sei ganz
unklar. Der Kultus -Minister solle den Regierungs⸗ Präsidenten von Hagemeister aufgefordert haben, eine vollendete Thatsache zu schaffen. Die Entsimultanisirung der Crefelder Schulen sei ohne Zweifel aus politischen Gründen erfolgt. Die Erregung der Crefelder Bürgerschaft sei eine künstliche, nur durch die hestige Agitation hervorgerufene und genährte. Von weiten Kreisen der Bevölkerung werde die Objektivität des Kultus-Ministers schmerzlich vermißt. Alle Parteien, auch diejenigen, welche den Simultanschulen nicht geneigt wären, hätten Ursache, die an türkische Zustände erinnernde Ministeromnipotenz nicht zu verstärken.
Der Abg. Strosser bemerkte dem Vorredner, daß er sehr wohl die Einrichtung der Simultanschule kenne, aber gerade die Crefelder Simultanschulen hätten seine Sympathien nicht erwerben können. Der Kultus-Minister habe so lange als irgend möglich über die von der einen Partei geschaffenen Schulen schützend die Hand gehalten, und sie erst jetzt widerstrebend aufgeben muͤssen. Dafür werfe man demselben jetzt türkische Willkür vor. Die deutsche Schule sei ein lebendi⸗ ger Leib, der von der Memel bis über den Rhein reiche, wie derselbe erhalten werden solle, darüber könne nur die Cen⸗ tralinstanz, nicht eine spezielle Stadtbehörde entscheiden. Er bitte, die Kommissionsbeschlüsse anzunehmen.
Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) wies darauf hin, daß in der Verfassung nicht die konfessionelle Schule, sondern nur der konfessionelle Religionsunterricht gewährleistet werde. An dem in Rede stehenden Vorgang bedauere er namentlich die darin zu Tage tretende Mißachtung der einen Behörde durch eine andere. Er beklage es aufrichtig, daß man in den konfessio nellen Schulen den polemischen Charakter der einen Konfession gegen eine andere mehr als nöthig hervorhebe. Hier sei eine häufige Anwendung disciplinarischer Maßregeln sehr wünschenswerth. Die auch bekämpfte Vereinigung beider Geschlechter in den Schulen habe doch pädagogisch manche Vorzüge. Er warne davor, aufGrund von Petitionen die Sache als von der ganzen Be völkerung ausgehend zu betrachten, und über die Köpfe der städtischen Verwaltung anders zu ordnen. So lange der Kultus⸗Minister ein so großes Gewicht für die Entscheidung solcher Fragen auf die Stimmen der altprotestantischen orthodoxen Partei lege, werde er schwerlich bei der katholischen Partei ein Ent⸗ gegenkommen finden.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Goßler bestritt, daß irgend eine der hier in Rede stehenden Maßnahmen nothwendig unter die Betrachtungsweise der Kirchenpolitik falle. Die Simultanschule könne nicht in den Dienst einer politischen Partei gestellt werden. Der Abg. Seyffardt (Crefeld) habe für die Simultan⸗ schulen zweierlei angeführt, die Mischung der Konfessionen im deutschen Staate und die allgemeine Idee der Verföhnung der religibsen Widersprüche. Aber die konfessionelle Mischung habe nur in sehr geringer Weise zu einer Paritätisirung der Schulen geführt, In den niederrheinischen Gegenden sei ge⸗ rade die konfessionelle Schule in großer Reinheit erhalten worden. Bezüglich des zweiten idealen Punktes sei er ein Realist; werde wirklich das Ideal der Toleranz durch die Simultanschulen erreicht? Als der Minister Falk 1877 die Pa⸗ ritätisirung der Crefelder Schulen genehmigte, habe er (Redner) dieselbe in mehreren andern Städten verweigert, und er habe beobachtet, daß in denselben die Entwicklung der Volks⸗ schulen viel ruhiger, konstanter und friedlicher gewesen, als in Crefeld. Auch habe der Minister Falk entschieden den Stand⸗ punkt perhorrescirt, als ob man aus Prinzip simultanisire. Daß die paritätischen Schulen, Crefelds in legaler Weise zu Stande gekommen seien, erkenne er gern
) die Petition der 3274 Bürger Crefelds, Matthias und Ge⸗,
an. Aber auf. derselben Rechts basis der Minister Falt bal . b me Schulen gestanden habe, stehe auch er jetzĩ. Beyor Regierung eine Aenderung der Schulen in Annrif habe, habe sich in Crefeld die Ueherßfugung gühlchaummn mit Konfessionalisirung der Vale rn der er n hergestellt werden würde. Die Duüssldorfer Ft m mn, in durchaus selbständiger, auf Kenntniß der rung hin beruhender Entschließung die in Frage flehende e erlassen. Nichts hätte selbst bei den Vertheid eri smm Simultanschulen größere Verwunderung erregt hen de diese Verfügung der Regierung aufgehoben alte Len. legung, welche Abg. Lowe (Bochum) dem 6. 24 e Hr fassungz gegeben habe, könne er nicht theilen. Er dem Mn noch, daß er glaube, daß der Gang der 17 für Crefcid glücklichst. sei. Cs sei immer hach Mist die Staatsregierung das Odium auf sich lade, ang mn die Crefelder Stadtverordneten ⸗Versammlung iht 6am Werk wieder zerstören müßte. In diesem Sinne bitte Haus, dem Antrag seiner Kommission zuzustimmen tr n Der Abg. Dr; Mosler empfahl ebenfalls, bie Komm beschlüsse anzunehmen. Die Simultanschule sühre . einer christlichen Erziehung, sondern zu religiöfem Ind n tismus. Man habe in Preußen den rn aber Niemand habe das Recht, den e m, religisse Erziehung ihres Kindeg; ö Die Simultanschulen erzeugten keine Toleranz sond mn 4 . 6 ni gb en un . eit. Um Uhr wurde die weitere Berathung bia nsluh! 7 Uhr vertagt. hun lis Ain
— Der Bevollmächtigte zum Bundesraih 35a reußische Geheime Regierungs⸗Rath von ,,, dorf ist in Berlin angekommen und der Senna v! R und Hansestadt Hamburg Dr. Schroeder vnn hit n abgerẽist. mitt
— Der hiesige Königlich rumänische
Litegno, hat Berlin mit Urlaub 1 seiner Abwesenheit fungirt der Erste un Beldimano als interimistischer Gesch
— Durchlaucht der P Hohenzollern, Oberst und Comm Dragoner⸗Regiments, ist von Urlaub am wieder eingetroffen.
— Der kommandirende General des n. Am General der Insanterie von Pape, ist . Truppen des Corps abgereist. N.
Der General Lieutenant von Nach tigal / Cn der 13. Division, hat nach Ahstattung persönlicher Mhnn Berlin wieder verlassen.
— S. M. S. „Olga, 10 Geschütz, Komnamm im Kpt. Frhr. von Seckendorff, ist am 2. Mai cr. in Immun eingetroffen. (
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgen Mi richten über Schiffsbewegungen (das Datum m in Orte bedeutet An kunft daselbst, nach dem Orte Abgang mn n S. M. Knht. „Albatroß“ 8. 35. Campana 15.38. 16 71 Martin Garcia 17/8. — 17.3. Colonia 18/3. 6 Montevideo. — Letzte Nachricht von dort 26.3. Montevideo.) S. M. S. „Arcona?“ 109.4. Kiel 26. . Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Caroldh Sidney. — Letzte Nachricht telegraphisch von Auckland vnn (Poststation: Aden.) S. M. Knbt. „Cyclop“ 22. /2. Alem = Letzte Nachricht von dort vom 194. (Poststation: Alermn Egypten]l.) S. M. S. „Elisabeth 11. 2. Kobe. (Poststatich: zh stadi.) S. M. Knbt. Hyäne“ 11.14. Matupi. Verbleib biz Februar zu Vermessungen in Neu⸗Britannien 2c. un 3h dann nach Auckland, um Ende April nach Apia zurück (Poststation: Sidney Australiens.) S. M. Knbt. It n] Hongkong. — Beabsichtigte am 12.3. nach den Parngis zu gehen. (Poststation: Hongkong) S. M. S. Wehn 30.1. Valparaiso 26 / 2. — nach Honolulu. (Poti Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 28.11. 8 Kon nopel. — Letzte Nachricht von dort vom 2361
Letle 6
station: Konstantinopel) S. M. S. „Mo Valparaiso 18/2. — 20.2. Coquimbo. — richt von dort vom 3.3. (Poststation: Panam) 6! S. „Niobe“ 144. Kiel. (Poststation Kiel 6] S. „Jhmphe“ 7.4. Genua. — Beabsichtigte am 1
Malta zu gehen. (Poststation: Malta) S. N 6 Mh 11.5. St. Thomas 8.3. — 3.4. Kingstonn (el Niem Poststation: Bahia Brasiliensj. S. M. enn. Hongkong. — Letzte Nachricht von dort 3.
Hongkong) S. M. Knbt. „Wolf I6. 1. G nm
— 13/3. Shanghai. (Poststation: Hongkong)
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Oesterreich⸗ Ungarn. Wien 2. 1 Heute Nachmittag fand bei dem deut en iglichen Reuß ein Gaiadiner zu Ehre L warn Hoheit des Prinzen Wilhelm st enen Oberst⸗Hofmeister Prinz Hohenlohe, n . . Graf Kalnoky, Feldzeugmeister Frihn ih un dum Pejaesevie, Fuͤrst Windischgrätz, ,, Wilczek, Graf Verchem, Graf von Wendl, M , dj Infanterie Regiments, Flügel⸗Adjutant n gh eli don marschall Masor von Liebenau, Adjutant dan, n van der Lancken und der deutsche Hei im
Mallmann. Um 5. Uhr erschien Se. Kö un nim Wilhelm in österreichischer Majorguniform nnen he Ru dolf in preußischer Uniform. Letzterer nin, win Diners feine Abreise nach Prag bis 8 Uhr ven h Wilhelm hatte Mittags den Erzherzbögen bh . macht und darauf mit dem Kronprinzen Rudolf ausstellung in der Rotunde besucht. den — Bas Abgeordnetenhaus hat heute m wehrgefetz in zweiter Lefung unverändert angenn n — 3. Mai. (6. T. B) Der von beiden h Reichsraths votirte Gesetzentwurf, betreffend die , n m nens Volks schulgesetzs aiserliche Sanktion erhalten. ; Prag, 3. Mai. (W. T B) Se. obe, der Prinz Wil he im von Preu ßen ist heute 2 den Klängen der preußischen Nationalhymne auf dem geschmückten Sandthor⸗Bahnhofe eingetroffen,
um, des Kronprinzen Rudolf einen weitägigen enthalt hierselbst zu nehmen. Hall wat