1883 / 103 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

ö.

iberbaupt ju wählen in einem

eten Gesichti punkte gz

. . hier möglichst unerörtert zu lassen; man“ könnte

dieses formell Bedenken sich bielte. für mich die Frage ent⸗ im Stande wäre, zu diesem Antrage nun auch jn Melne Deren! Der Herr Abgeordnete bat ja schon erklärt, wörde das in einer Weise umändern, welche diese Frage aus⸗ und ich bin daber in der Lage, mich auch über diesen Antrag aus prechen a fönnen. Ich bemerke, meine Herren, daß bier ist: die ö oder also den Herrn Reichs er auffufordern, das und dag ju tbun. Meine Herren, im Mement befremdet mich der Ausdruck auffordern etwas; ich weiß nil, nach allgemeinem Sprachgebrguch, wenigstens innerhalb der Perbälmisse, in denen ich bisher gelebt babe, sind wir von der Änsicht smmer ausgegangen, daß, wenn man Jemanden auffordert Etwas ju daß man dann eigentlich ein Recht hat ju verlangen, daß eg Das ist, glaube ich, wohl allgemein Regel. Ich glaube

meiselbaft ist, ob es opportun ist, diesen Ausdruck

er nun

alle, wo doch eine Verpflichtung, der Auffordernng nachsukommen, nicht bestimmt vorllegt.

Nun, meine glaube ich aber, daß noch unter einem an—= sich empfohlen batte, gerade bei diesem An⸗ frage auch in der Wabl dieses Ausdrucks recht vorsichtig zu sein. Daz wingt mich, meine Herren, noch zurückzukommen darauf, wenn ich im Mnfange meines Vortrages gesprochen habe, daß näm · lich die Milltärderwaltung gar nicht in der Lage ist, derartige Be⸗ stimmungen, wie Sie sie hier verlangen, einseitig und obne die Aller- böchste Justimmung zu erlassen. Ich muß also sagen, meine Herren, daß, nach der Debatte in der Kommission, welcher auch der Hr. Abg. Wchter ja beigemohnt hat, der auch wohl. wie ich glaube, diese Er⸗ Nirnrg don mir gebört hat, es mich da um so mehr befremdet hat, den Autdruck in finden, weil, wenn auch formell die Militär- verwaltung aufgefordert wird, die Aufforderung tbatsächlich an eine andere Selle . und ich batte bereits erklärt, wie diese Stelle nach dieser Nibtung bing zu befehlen entschlossen gewesen ist. Reine

rren! Ch legt also bier nach meiner Ueberzeugung abermals ein

ingrff in Ne Temmandogewalt des Kriegsberrn vor. (Heiterkeit Unkz; Wuse rels; sebr richtig) Meine Herren! Sie lachen, ich

werde Ihnen Maz nachweisen. Für uns ist die Sache sehr ernst. Schon bei der am 5. April bin ich genöthigt gewesen, diese

tage zu strelfen, snsefern damals der Versuch gemacht wurde im 5 der Ges⸗ 8, also durch einen Antrag zu dem Gesetze, das bieher de und gesetzlich feststehende Kommando—⸗

rect Sr Mietät des Kaisers und Königs dahin einzuschrãnken, daß nit mr ni, Rs Reiche ˖ Misitärgesetz es sagt, die Militärvorgesetzten eine Aufsicht üben sollen eder eine gewisse Ermächtigung zu ertheilen sondern daß diese Ermächtigung an bestimmte Klassen ron Militärvorgeseßten gewiesen werden solle. Meine Herren! Ich Kllärte das beiläufig gesagt erst im jweiten Vorttage, den ich hielt; darauf bat mir der Sr. Abg. Richter nawher in einer persönlichen Bemerkung entgegnet, ja, das läge doch nicht vor, denn es läge ja nur ein Äntrag zum Gesetze vor, und wenn dieser Antrag zum Gesetze erboben werden sollte, daß er Gesetz würde, dann würde das Gescß ja proklamirt mit der Namens unter chrift Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und dann wäre es Se Majestat selbst, die sich beschränkt; meine Herren, ich habe aus Rücksicht auf den Reichstag, welcher die Diskussion geschloffen hat, nicht noch einmal das Wort ergriffen, da aber jetzt zum jweiten

Male die Frage an mich herantritt, will ich doch auch noch darauf

antworten. Meine Herren! Das Argument, welches der Hr. Abg. Richter damals aussprach, das ist ja an und für sich richtig, aber, meine

Mäßigung bedienen. Reichstag das Recht in Anspruch, seine Wünsche zum Autdruck zu bringen. dem Hause ja auch der Reichskanzler zu;

Allerdings nehme er aber für den

auch über Militärfragen

Dies Recht gestehe

ñ der Kanzler ver⸗

spreche in seinem heutigen Schreiben, daß derselbe die bezüg⸗

lichen, an ihn zu adressirenden Wünsche des Hauses eventuell

Sr. Majestät dem Kaiser vortragen werde. Er lehne also sür

heute die Resolution Richter ab, und beruhige sich bei den

Erklärungen des Kriegs⸗Ministers.

Der Abg. Goldschmidt erklärte, in den Reihen der Linken

seien viele Herren, welche den Feldzug mitgemacht hätten,

und ein größeres oder geringeres Maß der Beurtheilung über

militärische Angelegenheiten für sich in Anspruch nehmen

lönnten. Er halte diese Frage nur für eine wirthschastliche

Frage, die nicht in die Besugnisse der Kommandobehörde ein⸗ greife. Sie frische nur die Bestimmungen auf, die im Laufe der Zeit nicht mehr in dem Sinne, wie sie erlassen feien, ausgeführt würden. Als er sein Jahr abgedient habe, seien die Einjährig Freiwilligen zur Verantwortung gezogen worden, als sie ihre Anzüge nicht bei dem Militärhandwerker hätten machen lassen, und seine einzige Strafe habe er sich des halb zuge⸗ zogen, weil er seine Privatbüchse beim Privatbüchsenmacher habe repariren lassen. Die Zeiten kämen und gingen, und Befehle, die erlassen würden, würden mit der Zeit anders ge⸗ handhabt und ausgeführt, als sie ursprünglich bezweckt seien. Die Resolution setz, nun ein⸗ für allemal die Grenze fest, welche den Militärwerkstätten gezogen würde in Bezug auf eine unberechtigte Konkurrenz gegen die freien Handwerker. Der Kriegs⸗Minister habe die Steuner⸗ frage berührt und gesagt, daß die Nilitarhand⸗ werker zur. Gewerbesleuer verpflichtet seien. Dies sei zweifellos richtig. Aber er glaube nicht, daß der Minister wenn auch nur eine kleine Anzahl von Militärhandwerkern angeben könne, welche Steuern zahlten. Er glaube, daß die Resolution im Stande sein werde, den Handwerker vor solcher unberechtigter Konkurrenz zu schüͤtzen. Sie enthalte kein Miß⸗ trauen gegen die Militärverwaltungen. Er bitte, dieselbe an⸗ zunehmen. ;

Der Abg. von Kleist⸗Retzow bemerkte, auf die Angriffe des Abg. Richter gegen die Militärverwaltung, insbesondere was die heute zur Debatte stehende Frage betreffe, passe so recht das Wort: Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus. Auch dem Abg. Richter selbst habe man es an dem Ton, in welchem derselbe heute gesprochen habe, angemerkt, daß der Abg. Richter selbst diesmal nicht recht von der Stichhaltigkeit seiner Gründe überzeugt sei. Die Form der Resolution selbst halte auch er für unzulässig, und theile die verfassungs⸗ mäßigen Bedenken des Kriegs⸗-Ministers. Was den Sinn der Nesolution betreffe, so habe ja der Minister erklärt, er (der Minister) werde allen berechtigten Beschwerden der Gewerbe⸗ treibenden abhelfen. Das genüge ihm vollkommen. Er werde gegen die Resolution Richter stimmen, schon weil die in der⸗

Brief des Reichskanzlers ausführe, der Reichskanzler der für diesen Gegenstand verantwortliche Minister sei, dann wäre es Sache des Reichskanzlers Vortrag zu halten und eine Er⸗ mächtigung aufzusuchen. Warum sei denn der Reichskanzler vom Kriegs⸗Minister übergangen worden, als derselbe die Er⸗ mächtigung des Monarchen eingeholt habe? Jetzt freilich erscheine ibn die Bedeutung des Restripts des Neichakanzlers in einem ganz andern Lichte. Es sei ihm doch aufgefallen, daß, als es sich um die Ernennung des Kriegs⸗Ministers gehandelt habe, die betreffende Kabinetsordre der Unterschrift des Reiche⸗ kanzlers entbehrt habe. Er könne sich sehr wohl denken, daß der Reichskanzler durch ein Restript, daß in der Form zwar an den Reichstag adressirt sei, in Wahrheit aber an den Kriegs- Minister selbst, daran erinnern wolle, daß er (der Reichskanzler) auch noch da sei und daß nicht Erklärungen hier vorgetragen würden, als dem Willen des Kaisers ent⸗ sprechend, für die nicht als allein verantwortliche Person er einzutreten in der Lage sei; dann habe der Kriegs⸗Minister diese Resolution als einen Eingriff in die Kommandogewalt bezeichnet. Die Kommandogewalt aber habe eine verfassungs⸗ mäßige Grenze da wo das Geldbewilligungsrecht des Reichs⸗ tags anfange, und dieses Recht werde verletzt, sobald die Gelder mißbraucht würden zu Zwecken, für die sie nicht be⸗ stimmt seien. Seine Resolution wolle aber gerade Mißbräuche abstellen in Bezug auf von Reichsmitteln unterhaltene Pferde und Handwerkerstätten. Wie weit der Kriegs⸗Minister für seine Verwaltung der Zuslimmung des Monarchen versicheit sei, sei eine militärisch interne Sache. Er verlange, daß die Kommandogewalt sich in den Schranken halte, wozu die Gelder bewilligt seien. Die Form der Nesolution sei unwesentlich. Der Ausdruck „auffordern“ werde gewöhnlich gebraucht, wenn man zu einer Verwaltung spreche. Der Reichstag gebrauche damit sein Recht gegenüber der Veranwortlichkeit der Minister. Heut freilich empfange man mitunter den Eindruck, als ob die Herren glaubten, der Reichstag sei ihnen verantwortlich. ö sei es übrigens sehr angenehm, daß die Regierung selbst die Verantwortlich keitsfrage in Bezug auf die Militärverwaltun angeregt habe, weil hier sehr dunkle Stellen seien. Der Abg. Windthorft abe das große Verdienst, in der Pensionskommission die Frage gestellt zu haben, wer denn eigentlich für die Pensionen verantwortlich sei, und wer die Pensionirungsordres gegen⸗ zeichne. Trotz wiederholter Aufforberung auch von anderer Seite sei der Kriegs⸗Minister hierauf die Antwort schuldig geblieben. Der Kriegs⸗Minister habe dann fast bei den Haaren eine andere Rechtsfrage herbeigezogen, indem derselbe auf einen bei der ersten Berathung gestellten Antrag zurückge⸗ kommen sei, der heut gar nicht mehr vorliege. Der Minister habe es einen Eingriff in die Kommando⸗ gewalt genannt, daß er vorschlage, in einem Gesetze an Stelle des Ausdrucks; vorgesetzte Dienstbehörde“ eine be⸗= stimmte Behörde zu bezeichnen. Ihm scheine bei der Militär=

selben enthaltenen Ausdrücke ihm unpassend erschienen seien.

Herren, es ist anzuwenden auch in dem Falle, wenn etwa, was ich ja allerdings gar nicht erwarte ich nehme hier einen ganz außer⸗ gewöhnlichen Fall an, um daran das Prinzip klar zu stellen, wenn bier der Antrag gestellt würde: und König wird seiner sämmtlichen Kommandorechte ent kleidet. Ja, meine Herren, das Argument ijst auch dafür wirklich angenommen, es unterschriebe Se. Majestät die Sache zuwenden, aber es besteht in beiden Fällen, meine Herren, die tbatsächlicke Tenden,, das Kommandorecht Sr. Majeftät einzuschrãn ,; ken, in dem einen Falle in einer weniger erheblichen Weise, im an= deren Falle in einer sehr starken Weise. Nun, meine Herten, wie steht es mit diesem Antrage? Ich hatte alfo in der Kommission er⸗ klärt, ich dürfte derartige Erklärungen gar nicht ohne die Genehmi⸗ gung Sr. Majestät abgeben, weil gan; entschieden die Bestim⸗ mungen darüber, ob das Recht, das gesetzlich sonst feststehe, das Recht der Militãrpersonen sich am Gewerbebetrieb zu betheiligen, einzuschränken sei, daß diese Frage, ob man dies zu beschränken habe, überhaupt von der Militãrverwaltung einseitig gar nicht gelöst werden könnte, sondern es ist Se. Majestãt, welche darüber beftimmt und sich die Frage vorlegt, in wie weit ist eine Beschränkung, des allgemein gesetzlich bestehenden Rechtes im Interesse der Disziplin, im militärischen Interesse überhaupt, erfor⸗ derlich, und das ist eine Kommandofrage in der vollsten Bedeutung. Die Verwaltung tritt nachher erft ein, soebald dieser Aller ˖ köchste Befehl gegeben ist, sobald die Direktiven erlassen sind, dann ist es Sache der Verwaltung nachher an der Ausführung wirksam zu sein. Also, meine Herren, es ist gar keine Frage der Herr Abgeordnete hat es vielleicht nicht beabsichtigt aber es ist keine Frage, daß wie der Antrag hier gestellt ist, Se. Majestãt auf⸗ gefordert wird, anderweitig nach dieser Richtung hin vorzugehen, als wie ich es in den Kommifsionen gesagt babe, wie es beute hier von n Derrn Referenten gesagt worden ist. Ich kann daher nur bitten, Daß such auf diefen Gründen der neu— Antrag des Herrn Abgeord⸗ neten abgelehnt wird.

Der Abg. Richter (dagen) hatte seine Resolution in— zwischen, wie beab i e n rh .

Der Abg. Dr. Windthorst betonte, der Abg. Richter habe gemeint, er sei militärfromm. Allerdings sei er wohl nicht von so ungezähmter Natur, wie manchmal der Abg. Richter. Wenn der Abg. Richter ihm, wie auch gestern schon, vorge⸗ worfen habe, er nähme seine Stellun nach diplomatischen Rück⸗ sichten, so möge derselbe überzeugt sein, daß Anzapfumgen bieser Art auf ihn und seine polstischen Freunde nicht den geringsten Eindruck machten. Das Centrum handele zu jeder Zeit lediglich nach seiner Ueberzeugung. Der Abg. er möge doch so Agemeine Redensarten lassen, und' lieber sachlich sprechen. Im Parlament, wo verschiedene Parteien seien, sei einmal nichtz zu erreichen, wenn nicht Einer ober ber Andere na

Auch die jogenannte große liberale Partei werde die endigkeit zeitweiligen Nachgebens aus eigener Erfahrung kmen. Er verftehe überhaupt nicht die Vorwürfe des Abg' Die preußischen Katholiken seien an Händen und gebunden; sie könnten sich durchaus nicht unbändi und der Abg. Nichter sollte lieber . Fesseln der Katholiken zu lösen, statt ihnen un⸗

Vorwürfe machen. Er wiederhole übrigens, das nn wisse, was es thue, und werde sein Votum durchaus Ermessen abgeben. In vorliegendem Fall

messung des Etats die dienstpflichtigen Soldaten anlaßt ! licheren Dotirung noch Geld hinzu zu verdienen? Einen solchen Standpunkt habe bisher noch kein Kriegs⸗Minister eingenommen.

Resolutionen solcher Form könnten wohl von einer Volksver⸗ sammlung, nicht aber vom deutschen Reichstage beschlossen

Der Abg. Heydemann erklärte im Namen seiner politi⸗ schen Freunde, daß auch seine Partei gegen die Resolution Richter stimmen werde. Nicht als oh durch diese Resolution etwa eingegriffen werden könnte in die Kommandogewalt des Kaisers; daß man auf den Gedanken überhaupt habe kommen können, hatte er nicht vermuthet. Auch die Form der Reso⸗ lution finde er keineswegs unpassend. Wohl aber seien für seine Partei maßgebend die sachlichen Erklärungen des Ministers. Er halte es für einen guten Erfolg der Anregungen des Abg. Richter, daß diese Erklärungen Üüber— 1 abgegeben seien. Die letzteren seien der Art, daß man

ich dabei fürs Erste beruhigen könne, und die Annahme der . vorläufig überflüssig erscheine. Lediglich aus ö. em Grunde werde seine Partei gegen die Resolution immen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. Windthorst scheine ihm heute sehr übler Laune zu sein, indeß könne der Abg. Windthorst sich nicht wundern, wenn demselben, da er so oft andere Mitglieder anzapfe, dies guch einmal ihm selbst passire. Vielleicht habe er (Redner) beim Abg. Windthorst eine Stelle getroffen, die mehr wund sei, als er geglaubt habe. Der Abg. Windthorst meine, die Katholiken seien an Händen und Füßen so gebunden, daß sie sich nicht so unbändig wehren könnten wie die Fortschrittspartei. Davon habe er in früheren Jahren, wo das Centrum in Militärfragen sich oft in energischer Opposition befunden habe, nichts gemerkt. In letzter Zeit habe er in der Sache, um die es sich beute han⸗ dele, haufig Beschwerden aus ultramontanen Wählerkreisen erhalten. Er habe die Briefschreiber an ihre eigenen Abgeord⸗ neten von der Centrumgpartei gewiesen. Darauf habe er die Antwort erhalten, die Centrumspartei behandle die Militär⸗ fragen nicht derartig sachlich und selbständig, weil, wie ein Briessteller ihm es drastisch bezeichnet habe, beim Centrum der Payst allem anderen vorgehe. Der Kriegs Minister habe sachlich das von ihm dem Redner) vorgebrachte Material durchaus nicht widerlegt. Der Minister stelle in seiner Statistik die Militär⸗ schneider den Schneidern im ganzen Lande gegenüber. Die Konkurrenz sinde aber nur in Garnisonorten statt; und außer⸗ dem hätten doch z. B. von der Statistik die Damenschneider, die hier gewiß nicht in Frage kämen, ausgeschlossen werden müssen. Der Minister führe ferner aus, daß es bei den knappen etatsmäßigen Futterrationen richtig sei, wenn das Militär sich durch Lohnfuhren Geld verdiene, um xeichlicheres Pferdefutter anzuschaffen, als der Etat gewähre. Ein olcher Grundsatz sei doch von der bedenklichsten Art.

ohin solle man kommen, wenn bei sparsamer Be⸗ ver⸗ zur reich⸗

Se. Majestät der Kaiser werden.

würden, mit dem Dienstmaterial

Was nun die staatsrechtlichen Fragen betreffe,

Centrum gegen den Antrag Richter slim⸗ so hätte er die Aufwerfung derselben niemals weniger als an, nei feiner ock Redners) te 22 y heute erwartet. Es fei dazu auf der linken Seite nicht das ien min, in. der Fommission abgegebene, und mindeste Bedürfniß vorhanden. Wolle aber der Reichskanzler . wiederholte Erklärung genüge, daß die über einerfeits und der Kriegs-Minister andererseits hier staats⸗

Konkurrenz der Militärpersonen mit Privaten rechtliche Fragen aufwerfen, so möchte er doch bitten, daß die e, n , . geprüft werden sollten. Die Herren sich künstig vorher darüber besprächen, damit sie nicht delun iche Frage sei seines Erachteng ohne Noth in diese gerade in entgegengesetzter Richtung hier ihre Ausführungen

eingetragen worden; er glaube, man thue gut, machten. Der Jieichskanzler verlange, daß der Reichstag sich

Wicht in Konflikte hineingerathen, chäfte nicht dienlich seien. Die Frage, wie die Volks rerhretung zu der Nilitärverwaltung stehe, fei eine der aller⸗ dellntesten! der Reichstag müsse sich hier der außen sten

e der Förderung

an seine Adresse wende. Der Kriegs⸗Mistister bezeichne Se. r,. den Kaiser eine Ermächtigung zu Erklärungen auf einen ihm gehaltenen Vortrag bekommen habe.

aiser als die richtige Adresst. Dann betone Kriegs⸗Minister scharf, daß er (der Minister) von dem

enn aber, wie der

Hrn. Abg. Richter

behörde die Konimandogewalt in staatsrechtlicher Beziehung etwas mystischer Natur zu sein. Die Gesetzgebung bezeichne in Civil- und Militärfragen bald eine bestimmte Behörde für gewisse Funktionen, bald spreche sie von den Behörden im All⸗ gemeinen, und überlasse die Bestimmung der einzelnen Ver⸗ waltungsbehörde. Alsdann hätten Viele im Lande die Er⸗ nennung des gegenwärtigen Kriegs⸗Ministers aufgefaßt als die Anstellung eines Konflikts⸗Ministers. Man werde ja sehen, ob sich die Annahme rechtfertige. Vorläufig enthalte er sich eines Urtheils darüber. Nur glaube er, es sei falsch, in ein⸗ fachen, sachlich nicht besonders wichtigen Fragen derartige staats recktliche Dinge hineinzuziehen, wie es heute geschehen sei. Aber die Nußanwendung ziehe er schon heute: würden in dieser Gestalt die Befugnisse der Verwaliung auf die Spitze getrieben und betont, so liege darin für den Neichstag die Aufforderung, um so wachsamer zu sein in der Geltendmachung der eigenen Verfassungsrechte, und dem neuen Kriegs⸗-Minister gegenüber um so vorsichtiger zu sein, wenn es sich um irgend eine neue Geldbewilligung, insbesondere auf dem Gebiete der Militärpensionen, handele.

Hierauf, nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrat ) Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff, 6 folgt, das Wort:

Meine Herren! Ich möchte zunächst der Auffassung entgegen treten, welche hier ausgesprochen worden ist, daß vor den . die ich in der Kommission abgegeben babe, erhebliche Mißslände auf diesem Gebiete bestanden hätten. Meine Herren, damit würde ich dem Andenken meines Herrn Amtzvorgängers in höchst ungerecht. fertigter Weise zu nahe treten. Die Verordnung, wesche Ihnen gegeben worden ist vom Jahre 1870, geht noch über die Amtsthãtig⸗ keit meines letzten Amtsvorgängers hingugz, und alle die anderen Dinge, die ich zur Sprache gebracht, im Sxejiellen also die Regelung des Kantinenwesens, sind von ibm bereitz in Angtiff genommen worden, sodaß also im Interesse der Verwaltung, welche mein Herr Amts vorgãnger durch viele Jahre geführt hat, ich ganz bestimmt erllätren inuß, was ich auch bereits in der Kommission erklärt habe: Ich bewege mich abfolut in denselben Bahnen, in denen er gegangen ist.

Ferner ist zur Sprache gebracht worden, ob es von mir richtig gewesen wäre, hier die Frage der Kommandogewalt aufjuwerfen. Der Derr Abgeordnete, der eben gesprochen hat, sagte, das scheine fo ein gewisser mystischer Begriff zu sein, daz ist sehr leicht möglich, daß er das für den Herrn Abgeordneten ist; uns erscheint er gar nicht empstisch⸗, ung ist er sehr klar, wir sehen in der Jntakthaltung der Kaiserlichen und Königlichen Gewalt das wesentlichste Mittel, die Armee auf der Stufe zu erhalten, auf welcher fie steht.

Meine Herren, der Herr Abgeordnete Br. Windhorst hat gesagt, der Reichstag müßte doch das Recht haben, seine Wünsche bei jeder Helegenheit zur Sprache zu bringen. Ganz gewiß das bestreite ich ihm auch nicht im allergeringsten; ich sage aber in Anlehnung an das andere Wort, das der Herr Abgeordnete Dr. Windthorst gesprochen hat, indem er gesagt hat, das wären delikate Fragen, und man möchte doch mit. Vorsicht von Seiten des Reichstages an dieselben heran treten; die Vorsicht ist in diesem Falle verletzt, nachdem ich in der Kemmissien erklärt habe, daß ich auf Allerhöchsten Befehl und mit Allerhöchster Zuftimmung diese Erkfärungen hier abgäbe, daß dann hier gesagt wird, eg fei die Militãrverwaltung aufzufordern, das und das ju verbieten. Meine e ich wiederhose es wenn es auch der Derr. Abgeordnete nicht so gemeint hat: diefe Au fforde rung ist tkatfächlich an die Adreffe der Krone gerichtet,

Meine Herren, dann hat der Hr. Abg. RM geglaubt, aus dem Briefe den der kanzler an den

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des Reichstags ch hat, . gewissermaßen m zwischen der Ansicht des Herrn * und meiner lonstruiren, er hat gewissermaßen die einung

doch einen sehr falschen

kanzlers zu mir.

oder zu sa dazu nicht die Vermittelung

Der He. Abg. Richter hat dann in Bejug auf die Berechnung.