Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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Deutscher Reichs⸗Anzeiger
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Berlin, Mittwoch,
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den 16. Mai, Abends.
1883.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Legations⸗Rath a. D, Amtsvorsteher und Ritter⸗ gutsbesitzer don Neumann auf Gerbstedt, im Mansfelder Seckreise, den Rothen Adler-⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen— Taub; den Kapitän⸗Lieutenants von Ehrenkrook und Herz, dem Hauptmann a. D. und Rittergutsbesitzer Freiherrn von Hamm erstein auf Parchau im Kreise Carthaus, dem Rektor des Real-⸗Progymnasiumz zu Lüdenscheid, Mayer, und dem Dherlehrer Raabe am Gymnasium zu Culm, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Obersten z. D. Lentz zu Neisse, zuletzs Commandeur des Oberschlesischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 2l, und dem Obersten z. D. von Pil grim ö. Tassel, bisher Brigadier der 11. Gensd'armerie⸗Brigade,
en Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem bisherigen
des anderen Landes den dort in dieser Beziehung geltenden Gesetzen zu unterwerfen haben.
Außerdem wird jede der beiden Regierungen ihren Medi⸗ zinalpersonen anempfehlen, bei den in Rede stehenden Anlässen die in dem anderen Lande bezüglich der Ausübung der be⸗ treffenden Berufathätigkeit erlassenen Administrativvorschriften zu befolgen.
Artikel 5.
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll zwanzig Tage nach beiderseits erfolgter Publikation derselben in Kraft treten und sechs Monate nach etwa erfolgter Kündigung Seitens einer der beiden Regierungen ihre Wirksamkeit verlieren. Sie soll ratifizirt und die Ratifikationen sollen sobald als möglich in Berlin ausgewechselt werden.
5) In Posen, Provinz Posen. Dr. Geß, General⸗Superintendent, zugleich Vorsitzender der Kommission. Dr. Polte, Provinzial⸗Schulrath. Reichard, Konsistorial⸗Rath. 6) In Breslau, Provinz Schlesien. Dr. Erdmann, General⸗Superintendent, zugleich Vor⸗ sitzender der Kommission. Dr. Weingarten, Professor. Richter, Konsistorial⸗Rath und Militär⸗Oberpfarrer. 7) In Münster, Provinz Westfalen. Dr. Smend, Konsistorial⸗Rath, zugleich Vorsitzender der Kommission. Niemann, Konsistorial⸗Rath.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und ihr Siegel beigedrückt. In zweifacher Ausfertigung vollzogen zu Berlin am 30. September 1882. (L. S.) Busch. (L. S. Pasetti.
Brandmeister der Berliner Feuerwehr, Kramer, zu Zain⸗ hammer bei Eberswalde, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Privatförster Reinholz zu Blumen⸗ thal im Kreise Ober⸗Barnim, und dem Polizeidiener Son nen zu Mündelheim, im Landkreise Düsseldorf, das Allgemeine
Dr. Mangold, desgl. und Professor. 8) In Coblenz, Rheinprovinz. Korten, Konsistorial-⸗Rath und Militär⸗Oberpfarrer, zugleich Vorsitzender der Kommission. Bartelheim, Superintendent.
Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem bisher an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigt gewesenen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Sr. Majestät das Großkreuz des
des Sultans, Sadullah Pascha Rothen Adler⸗Ordens zu verleihen.
Deutfches Reich.
Uebereinkunft
zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich⸗ Ungarn, betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis. Vom 30. September 1882.
Uebereinkunft.
Nachdem Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen 2c. und Apostolischer König von Ungarn, es für nützlich befunden haben, gegenseitig die in der Nähe der Grenze wohnhaften Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Heb⸗ ammen zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit zu ermächtigen, haben Allerhöchstdieselben den Abschluß einer dies fälligen Nebereinkunft beschlossen und zu diesem Behufe zu Bevoll⸗ mächtigten ernannt: ⸗ J
Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Allerhöchstihren Unter⸗Staatssekrelär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legations-Rath Dr. Clemens August Busch; Se. Majestät der Kaiser von Desterreich, König
von Böhmen ꝛc. und Apostolischer König von
Ungarn: Allerhöchstihren Geschäftsträger Marius Freiherrn von Pasetti⸗Friedenburg, welche, auf Grund der ihnen ertheilten Vollmachten, über fol⸗ gende Artikel übereingekommen sind: ̃ Artikel J.
Die deutschen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Heb⸗ ammen, welche in der Nähe der deutsch österreichischen Grenze wohnhaft sind, sollen das Recht haben, ihre Berufsthätigkeit auch in den österreichischen, in der Nähe der Grenze belegenen Drten in gleichem Maße, wie ihnen dies in der Heimath ge⸗ stattet ist, auszuüben, vorbehaltlich der im Artikel 2 enthalte⸗ nen Beschränkung; und umgekehrt sollen unter gleichen Bedin⸗ gungen die österreichischen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welche in der Nähe der österreichisch-deutschen Grenze wohnhaft sind, zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit in den deuischen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten befugt sein.
Artikel 2.
Dig vorstehend bezeichneten Personen sollen bei der Aus—⸗ äbung iht Banse in dem anderen Lande zur Selbftverab— n, von Armneimitteln an die Kranken, abgesehen von
em Falle drohender Lebensgefahr, nicht befugt sein.
Die Artikel 3. ;
. 2 welche in Gemäßheit des Artikels 1 in den Har ähe der Grenze belegenen Orten des Nachbarlandes gruf ausüben, sollen nicht befugt sein, sich dort dauernd
niederzulassen, oder ein Domizil zu begründen, es s
. 2 ei denn, daß sie sich der in diesem Lande geltenden Gesetzgebung und
namentlich nochmaliger Prösung unterwerfen.
3
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sitzender der Kommission.
Vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden, und die Auswechselung der Ratifikations⸗Urkunden hat stattgefunden.
Die Nummer? des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 1492 die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich⸗-Ungarn, betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Aus⸗ übung der Praxis. Vom 30. September 1882. Berlin, den 16. Mai 1883.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs Rath Bode zu Liegnitz zum Ober⸗ Regierungs⸗Rath, und
den seitherigen Kreis⸗Physikus Dr. Bohde in Stade zum Medizinal⸗Referenten zu ernennen; sowie
dem praktischen Arzt, Sanitäts⸗Rath Dr. Julius Jacobi zu ö. den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗-Kath zu verleihen.
Berlin, den 16. Mai 1883.
Ihre Majestäten der König und die Königin von Sachsen sind heute Mittag hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der Medizinal-Referent Or. Boh de ist der Königlichen Landdrostei zu Stade überwiesen worden.
Dem Oberlehrer am Friedrichs-Kollegium zu Königs⸗ berg i /Pr., Otts Ungewitter ist das Prädikat Profeffor beigelegt worden.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 13. März 1882 wird. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Prüfungskommisstonen für die wissenschaftliche Staatsprüfung der Kandidaten des geistlichen Amts für das Jahr 1. April 1883/84 wie folgt zusammengesetzt sind:
J. Komissionen, welche die Staatsprüfung in Verbindung mit der theologischen Prüfung abnehmen.
I In Halle a. S., Provinz Sachsen.
Hr. Jacobi, Professor und Konsistorial-Rath, zugleich Vorsitzender der Kommi
ssion. Dr. Schlottmann, Professor. Dr. Beyschlag, desgl. 2) In Königsberg i. Pr., Pro vinz Ost⸗ und Westpreußen. ihn Voigt, Professor, zugleich Vorsitzender der Kom⸗ mission. Dr. Jacoby, Professor. Dr. Ha se, Militär-Oberpfarrer und Konsistorial⸗Rath. 3) In Berlin, Provinz Brandenburg. Dr. Semisch, Konsistorial⸗Rath und Professor, zugleich Vorsitzender der Kommission. Dr. Kleinert, Konsistorial⸗Rath und Professor. Dr. Kögel, General⸗Superintendent, Ober⸗Hofprediger und Ober⸗Konsistorial⸗Rath. 4 In Stettin, Provinz Pommern. Dr. Krummacher, Konsistorial-⸗Rath, zugleich Vor⸗
Wilhelmi, Konsistorial⸗Rath und Militär⸗Oberpfarrer.
Dr. Krafft, Konsistorial⸗Rath und Professor. 9) In Hannover, Provinz Hannover. Dr. Thi lo, Ober⸗Konsistorial⸗Rath, zugleich Vorsitzender der Kommission. Dr. Wagemann, Konsistorial⸗Rath und Professor. Dr. Wie dasch, Professor und Gymnasial⸗Direktor. 10 In Kiel, Provinz Schleswig⸗Holstein. Dr. Schwartz, Konsistorial⸗Rath, zugleich Vorsitzender der Kommission. . Scheppig, ordentlicher Lehrer an der Realschule zu Kiel. Ostendorf, Rektor der Realschule in Neumünster. 1I) In Marburg, Regierungsbezirk Cafsel. Dr. Lucae, Prosessor, zugleich Vorsitzender der Kom⸗
n, Profe Herrmann, Professor. Dr. 83 desgl. 12 In Herborn, Regierungsbezirk Wiesbaden.
Dr. Ern st, General⸗Superintendent, zugleich Vorsitzender der Kommission.
Dr. Maurer, Professor.
Dr. Spieß, Gymnasial⸗Direktor in Dillenburg.
II. Kommissionen, welche die Staatsprüfung ohne Verbindung mit der theologischen Prüfung abnehmen, D. In Emden, Provinz Hannover.
Bartels, Konsistorial⸗Rath, General⸗Superintendent in Aurich, zugleich Vorsitzender der Kommission.
Dr. Schwecken dieck, Gymnasial⸗Direktor a. D.
van Senden, Seminar⸗Direktor.
2 In Breslau, Provinz Schlesien. Vorbehalten. Y In Münster, Provinz Westfal en. Dr. Schultz, Geheimer Regierungs- und Provinzial⸗ Schulrath, zugleich Vorsitzender der Kommission. Dr. Niehues, Professor. Dr. Storck, Professor. In Bonn, Rheinprovinz. il Schaefer, Professor, zugleich Vorsitzender der Kom⸗ mission.
Dr. Wil lmanns, Professor.
Dr. Neuhäuser, desgl.
Die weiter erforderlichen Bekanntmachungen werden in den öffentlichen Blättern der verschiedenen Provinzen Seitens der Vorsitzenden der einzelnen Kommissionen erfolgen.
Berlin, den 12. Mai 1883.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Goßler.
Ministerium des Innern.
Dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Bode ist die Stelle des
Dirigenten der Finanz⸗Abtheilung bei der Regierung in Marienwerder übertragen worden.
Personalveränder nungen.
Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 8 Mai. Sch mi dt v. Knobels⸗ dorf II., Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, in das Füs. Regt. Nr. 39 versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber lin, 19. Mai. v. Barby I., Gen. Lt. und Kommandant von Rastatt, v. Lüderiß, Gen,. Lt. und Commandeur der 18. Division, v. Einem, Gen. Lt. und Commandeur der 15. Division, Berger, Gen, Lt. und Commandeur der 31. Diriston, in Genehmigung lhrer Abschiedsgesuche mit Pens. zur Dip. gestellt; letzterer zugleich in den
Adelstand erhoben.
Königlich Baherische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 109. Mai. Frhr. v. Herttling, Oberst, von der Funktion als Flügeladjut. enthoben und mit der Unis. des
Brandt, Konsistorial⸗Rath und Schloßprediger.
2. Schweren Reiter Kegtg, ju den Sffizn. à la guite der. Armer verscht. v. Le Bret Nu court, Dt. Ei. und Flügel ⸗Adiut. Str