1883 / 116 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Cearä (Brasilien) zu ernennen geruht.

Denutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Montag,

den 21. Mai, Abends.

1883.

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Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: . dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität zu Straßburg, Dr. Stud e⸗ mund die Etlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizierkreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:! in Gemäßheit des §. 93 des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ Sh ni der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (R. Ges. . 66 ; zum Mitglied bei dem Disziplinarhofe: z den Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements im Königlich preußischen Kriegs-Ministerium, General— Major von Haäͤnisch, . zu Mitgliedern bei den Disziplinarkammern in Trier: den Königlich preußischen Amtsgerichts-Rath Althof und den Königlich preußischen Landgerichts-Rath Müller, Beide daselbst, in Bremen:

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Pfarrer und kommissarische Kreis⸗ Schu l⸗ inspektor Eowin Richter in Heydekrug ist zum K reis— Schulinspektor ernannt worden. ;

Den ordentlichen Lehrern Dr. Plath und Dr. Busseni us an der Klosterschule Roßleben ist der Titel Oberlehrer ver⸗ liehen worden. ; Am Schullehrer-Seminar zu Cöslin ist der bisherige Hülfslehrer Luckow bei der Präparandenanstalt zu Rogasen als Hülfslehrer angestellt.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Mit Bezug auf die Vorschriften über die Prüfung der öffentlich anzustellenden Landmesser vom 4. September 1882 wird hiermit bekannt gemacht, daß bei der landwirthschaft⸗ lichen Akademie zu Poppelsdorf und der landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin Kurse für Landmesser eingerichtet und Prüfungskommissionen bestellt worden sind. Zu Vorsitzenden derselben sind bis auf Weiteres ernannt bezüglich der Kom⸗ mission zu Poppelsdorf: der Akademie⸗Direktor, Geheime Regierungs⸗Rath hr. Dünkelberg zu Poppelsdorf, und bezüg⸗ lich der Kommission zu Berlin: der Professor Hr. Vogler zu

den Kaiserlichen Marine⸗Intendanten Dr. Holtz zu Vil⸗ helmshaven und den Königlich preußischen Landgerichts⸗ Direktor Boysen in Verden ;

für die Dauer der von ihnen bekleideten Reichs- beziehungs—⸗ weise Staatsä nter zu ernennen.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Vaporte den Kaufmann Otto Bulle zum Konsul in Bahia (Brasilien), und

an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls de la Camp den Kaufmann John Mackee zum Konsul in

84. Plenarsitzung des Reichstages, Dienstag, den 22. Mai 1883, Nachmittags 1 ÜUhr. Tagesordnung: .

Interpellation des Abg. Johannsen wegen Wiederauf⸗ nahme nordschleswigscher Optanten in den Staatsverband. . Dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, auf Grund der Zusammen⸗ stellung der in zweiter Berathung über denselben gefaßten Beschlůsse.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht: den Kaufleuten Bruno Rudolf Carl Fel isch und Johann Carl Erdmann Neumann, Inhabern der irma „J. C. FJ. Neumann und Sohn“ zu Berlin, das rädikat als Königliche Hoflieferanten zu verleihen.

Berlin, den 21. Mai 1883.

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Schweden ist gestern Abend von Potsbam aus nach Karlsruhe weiter gereift.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Kaiserliche Hoheit die Erzherzogin Maria Antoinette von Desterreich die Trauer auf acht Tage an.

Berlin, den 20. Mai 1883.

Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

Der Königlich Hof legt heute für Se. Kön igliche Hoheit Carl iI. von Bourbon, Herzog von Parma, die Trauer auf ach Tage an.

Berlin, den 29. Man 1883.

Der Dber Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

Der Könggliche Hof lg heut för Ih re Kaiserliche Hoheit die Prinzeffin ö , . r g n e uchi gn berg, geborene Prin⸗ 19 ĩ rauer auf drei ö. Berlin, den 20. Mai 1883. FF an. Eid Der Ober. Ceremonienmeister:

Berlin. Berlin, den 8. Mai 1883.

Der Minister der Der Minister Der Finanz⸗

der öffentlichen für Landwirthschaft, Minister. Arbeiten. Domänen und Forsten. In Vertretung: Maybach. t Lucius.

Meinecke.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Infan⸗ terie von Tresckow, General-Adjutant Sr. Mojestat des Kaisers und Königs und kommandirender General des H. Armee Corps, von Altona;

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichsbank-Direktoriums, von Dechend, aus Wiesbaden.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hüälsen, in dienstlichen Ange⸗ legenheiten nach Hannover.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgren ze.

Meine landesyolizeilichen Anordnungen vom 18. Februar und 22. April dieses Jahres (Amtsblatt Seite 42 und 114) ändere ich dahin ab, daß die Einführung von Schweinen aus Rußland über Eydituhnen, auf dem Landwege sowohl als vermittelst der Eisenbahn, und die thierärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes derselben statt am Dienstag allwöchentlich am Sonnabend zu erfolgen hat.

Gumbinnen, den 14. Mai 1883.

Der Königliche Regierungs⸗Präsident. . Steinmann.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König ließen Sich am Sonnabend Nachmittag von dem Vize⸗Präsidenten des Staats⸗-Ministeriums, Staats⸗ Minister von Puttkamer, Vortrag halten. ; Gestern Nachmittag statteten Se. Majestät der Kaiser dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck einen Besuch ab. ; Heute Morgen empfingen Se. Majestät Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht, Höchstwelcher Sich mit Seinen Begleitern vor der Abreise nach Moskau zu den Krönungs⸗ feierlich keiten verabschiedete. . 4 Später arbeiteten Se. Majestät mit dem Chef des Civil⸗ kabingts, Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski.

Um 5 Uhr gedachten Se. Majestät der Kaiser bei dem französischen Botschafter das Diner einzunehmen.

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Der Bun des rath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen.

Nach Mittheilungen aus Italien ist folgende Su b⸗ mission ausgeschrieben worden:

von der Schiffbau⸗Direktion des ersten See Departements zu Spezia für den 28. Mai d. J. bis 12 Uhr Vormitta gs eine Submission auf Lieferung messingener Desen für Schiff s⸗ segel und Zelte im Betrage von 13 732,50 Lire.

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort

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Graf A. Eulenburg.

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und Stelle einzusehen.

Die Frage, ob einem Beam ten, welcher im Laufe einer gegen ihn eingeleiteten gerichtlichen Unterfuchung vom Amte suspen dirt worden ist, der einbehaltene Theil des Gehalts nachzuzahlen sei, sofern der Beamte im Strafver fahren zwar nicht freigesprochen, aber doch nur zu einer solchen Strafe verurtheilt worden ist, welche den Verlust des Amts nicht zur gesetzlichen Folge hat, ist von dem Minister des Innern in Gemeinschaft mit dem Finanz-Minister grundsätzlich dahin entschieden worden, daß die in derartigen Fällen einzubehaltende Gehalts lälfte: 2. zur Deckung der Stellvertretungs⸗- und der Unter⸗ suchungskosten zu verwenden, und b. der aldann etwa noch bleibende Rest dem Beamten nachzuzahlen sei.

Dieser Grundsatz ist nach einer Cirkularverfügung des Ministers des Innern vom 7. d. M. analog auch auf Gensd'amen, zur Anwendung zu bringen, da die Besoldung dieser Mannschaften, in gleicher Weise wie diejenige der unmittelbaren Staatsbeamten, aus der Staatskasse gezahlt wird. Ausgeschlossen bleibt jedoch zu a. die Deckung der Untersuchungskosten aus der einbehaltenen Gehaltshälfte, da die Gensd'armen zu den Militärpersonen ge⸗ hören, welchen nach §. 273 der Strafgerichtsordnung für das Preußische Heer vom 3. April 1845 in den vor die Militär gerichte gehörenden Strafsachen die Kostenfreiheit zusteht.

Was die Bestimmung in dem Erlasse vom 37. Februar

1865 betrifft, nach welcher die Gehaltshälfte an suspendirte Beamte monatlich gezahlt werden soll, fo läßt sich dieselbe, der angeführten Verfügung vom 7 d. M. zufolge, mit Rücksicht auf die Vorschrift unter 8. J des Gesetzes vom 6. ö. 1831, nach welcher unmittelbare Staatsbeamte ihre esoldung aus der Staatskasse vierteljährlich im Voraus zu erhalten haben, nicht mehr aufrecht erhalten; jene Kompetenz mird vielmehr in Zukunft ebenfalls in vierteljährliche Raten praenumora udo zu zahlen sein.

In Ansehung des Zeitpunktes, von welchem ab die Hälfte

ten ist, sowie wegen Herbeiführung der Erstattung des vor Eintritt bez. während der Dauer der Suspension etwa über= hobenen Gehaltstheils behält es bei den Festsetzungen unter Nr. 2 des Erlasses vom 27. Februar 1865 sein Bewenden.

W Nach der im Reichs⸗Eisen bahn⸗-Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auj döutschen Eifenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat März d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Un fäl le waren im Ganzen zu verzeichnen: 9 Entgleisungen und 1 Zusammen⸗ stoß auf freier Bahn, A Entgleisungen und 25 usammen⸗ stöße in Stationen und 131 sonstig? Unfälle (lleberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel⸗Explosionen und andere Betriebs⸗Creignisse, wobei Personen getödtet oder ver⸗ letzt worden sind)

Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größten⸗ theils durch eigenes Verschulden, 151 Personen verunglückt sowie 45 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 135 unerhebli beschädigt. Es wurden von den 15 825150 überhaupt beför⸗ derten Reisenden 2 getödtet, 5 verletzt (hiervon entfallen 2 Tödtungen auf die Bahnstrecken im Verwaltungs bezirke der Königlichen Eisenbahndirektion Berlin und je 1 Ver⸗ letzung auf die Badischen Staatseisenbhahnen, die Oberschle⸗ sische Eisen bahn und die Bahnstrecken im Verwaltungs bezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktionen Bromberg, Frank⸗ furt a. M. und Magdeburg) von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 19 getödtet und 69 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 17 verletzt; von Steuer⸗ 2. Beamten 3 verletzt; von fremden Personen (einschließli der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter 14 getödtet und 16 verletzt, fowie bei Selbstmordversuchen 6 Personen getödtet.

Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Ausschluß der Selbstmorde entfallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staats verwal— tung stehende Bahnen (bei zusammen 24 295,60 km Be⸗ triebslänge und 628 789 164 geförderten Achskilometern) 127

älle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungs hezirke ber Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion srechtsrheinisch) Cöln (23), Bromberg (16) und die Badischen

taatseisenbahnen (19); verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch auf den Badischen Staatseisenbahnen, den Hahnstrecken im Verwaltungs hezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen Cömn lrechtsrheinisch) und der Main-Neckar Eisenbahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.

B. Größere Prinatbahnen mit je über 1560 km Betriebslänge (ei zusammen 4160 40 Em] Betriebslann und 69 225 689 geförderten Achskilometern) 14 Fälle, dar⸗ unter die größte Anzahl auf die Hessische Ludwigsbahn (5), die Rechte Sder-Uferbahn (3 und bie Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Cisenbahn (3); erhalt n i m, sind jedoch auf der PosenKreuzburger Cisenbahn, der 6. Ludwigs⸗ bahn und der Rechte Oder-Üferbahn die meisten Verunglückun⸗

gen vorgekommen.

des Biensteinkommens der fuspendirten Beamten einzubehal⸗

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