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geführten Auffafsung bestimmt zu erklären, meine
un Deutschen Reichs⸗Anz
Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 24. Mai
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
E8S3.
z Ing. Jigtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. Mai. Im weiteren Ver⸗ lanse der gestrigen (656) Sitzung des Reichstags unde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ wd zie ranken versicherung der Arbeiter auf G6nmnd der Zusammenstellung der in zweiter Berathung über kann Göaßten Jeschlüsse, fortgesetzt. Nach dem Abg. (urn anf der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats— Mina gon Scholz, wie folgt, das Wort:
De Hr. Abg. Frhr. von Hertling hat die Klarheit in meinen gestisen Erklärungen vermißt und angedeutet, daß auch der Hr. Abg. giht. von Maltzabn Gültz wobl denselben Eindruck gehabt und Rur eu Höflibkeit dabei angedeutet habe, daß die klare Auffassung ihm nclscltt erfchwert worden sei durch eine Störung.
sh bin weit entfernt zu glauben, daß es mir immer oder auch nielldtbt nur der Regel nach gelingt völlig und für Jedermann klar in meinen Crklärungen iu sein. Ich würde deshalb. auch nicht das Wort ergrelsen mich etwa zu vertheidigen; aber es liegt mir hier zaan, ehem Vammuif sachlich entgegen utreten. Ich babe, mir der= halb daz Stenoglamm von gestern kommen lassen und erlaube mir, e zu verlcsen ohne jede Korrektur, wie es hier liegt. Ich hatte be⸗ merkt, daß die verbündeten Regierungen nicht in der Lage sein wür⸗ den, den 12 anunchmen, und hatte dann weiter gesagt:
Wenn Ste meine Herren, in dieser Beziehung, sei es dadurch, daß Sie e Chribtung der Sache durch Verweisung der länd- lichen und Ferstarbeiter nach 5§. 2 nur als eine fakultative kon- sfrüinn hallen oder daß Sie zur Verhütung der Verschlechterung her n die Bestimmung aufnehmen wollen, daß, soweit diese
dieser letzteren besser sei, als die der industriellen Arbeiter, sei nicht erbracht. Die Schwierigkeiten mit den Deputaten u. s. w. ließen sich sehr leicht beseitigen, und wenn man vor diesen Schwierigkeiten zurückschrecke, dann sei es besser, man packe mit dem ganzen Gesetze ein, denn dergleichen Bedenken gebe es in jedem einzelnen Paragraphen. Die ärztliche Be⸗ handlung auf dem Lande sei nicht so gut, wie der Abg. von Minnigerode sie darstelle, ja meistens komme sie zu spät. Der ethische Grundgedanke des Gesetzes sei nicht, die Unter⸗ stützungslast anders zu vertheilen, sondern ganz neue Unter⸗ stützungen einzuführen, und dies sei auf dem Lande nöthiger, als in der Stadt. Welche Resultate erwarte man denn von derartigen Gesetzen? Die nächste Folge werde darin bestehen, daß die sozialdemokratische Bewegung direkt auf das Land übertragen und derselbhen eine größere Tragweite gegeben würde, als sie zur Zeit habe. Vor allen Dingen aber bitte er, wenn man nicht eine künstliche Klust zwischen Land und Stadt schaffen wolle, den Antrag von Hert⸗ ling abzulehnen, womit er natürlich nicht gesagt haben wolle, daß er auch bei Annahme des 5§. La. für das ganze Gesetz stimmen werde.
Der Abg. Dr. Gutfleisch befürwortete seinen Antrag. Es sei ein Erforderniß des sozialen Friedens, an dieser Stelle des Gesetzes nicht einen Klassengegensatz zu schaffen, der eine äußerst gefährliche Waffe der Agitation für den Unfrieden in der Bevölkerung abgeben müßte; darum wolle seine Partei die ländlichen Ärbeiker, fast die Hälfte der gesammten Arbeiter⸗
Arleiter bisher keinerlei Beiträge oder geringere Beiträge, als sie dies Gesetz normirt, zum Zwecke, ihrer Verpflegung in Krankeitefällen zu entrichten gehabt haben, sie auch durch dieses Gefetz zu keinen resp. nicht zu höheren Beiträgen verpflichtet werden, sondern daß dann die Arbeitgeber an ihre Stelle zu treten haben würden — so würde damit allerdings eine Veränderung des Gesetzes herbeigeführt werden, welche die verbündeten Regierungen in die Lage bringen würde, über die anderen schweren Bedenken eher hinwegzugehen. ; ö ch glaube, wenn der Ausdruck vielleicht auch präßiser und klarer hätte sein können, so wird der Hr. Abg. F
Ich
bereits bemerkten Weise. Ie e in der Meinung, daß
meine Herren, nicht in der Wege gleichmäßig gut und gleichmäßig zu sondern weil es meiner Aufgabe entsprach, Ihnen zu zeigen, daß die verbündeten Regierungen guf dem einen sowohl wie auf dem anderen Wege die Möglichkeit sich vorgehalten hatten, eine Abãn⸗ derung des Gesetzes zu Stande kommen zu sehen, welche ihre Bedenken allenfalls befeitigen witrde, Ich hatte Ihnen gleich so zu sagen das Marmüm der Jugeständnisse, die gemacht werden könnten, zu zeigen; gber ich habe dabei keineswegs etwa verschweigen wollen — und es ist auch durch die Rerhenfolge der beiden Auskunftsmittel wohl ange deiet — daß das erste, nämlich die Verweisung der ländlichen und Forstarbeiter nach §. Z das einfachere, klarere und wünschengwerthere sei. Der Herr Abgeordnete hat gewissermaßen — ironisch, glaube ich, war es wehl gemeint — sich bedankt dafür, daß ich mich nicht für die Alternative, die ländlichen und Forstarbeiter nach 5. Z zu verweisen, nusdrücklich ausgesprochen hätte, indem ich es ihm dadurch erleichtert hätte, sein Amendement zu vertreten; es war seinen Andeutungen anschei⸗ nend der Sinn unterlegt, als ob es für die Regierung nicht ange⸗ nehm fein würde, das Amendement eines Mitgliedes der Partei, der kr Herr Abgeordnete angehört, zu unterstützen. Nun, meine Herren, tze ich, sich dabei gegenträrtig zu halten, daß der Hr. Abg. Freiherr n Hertling selbst hervorgehoben hat, wie sein Amendement in der heiten Lesung nichts Anderes gewesen wäre als die Wiederherstellung er Regierungs vorlage; ich würde also doch in der That die Schüchternheit übertrieben haben, wenn ich mich hätte abhalfen lassen wollen, das Amendement, des Herrn 169 Frhrn. von e . zu empfehlen, welches die Wiederherstellung der Regierungs vorlage war. 8. ö 3. aber überhaupt nicht eingegangen, wenn es mir nicht darauf ankäme, gegenüber dieser mehr an J ih . erren, daß ich hier in der Stellung, n der ich die Ehre habe vor Ihnen zu erscheinen, känen Anstand nehmen wärde und dürfte, irgend ein Amendement, aus welcher Partel dez Hauses es auch komme, zu unterstützen, wenn es sachlich der Auffassung der verbündeten Regierungen entspricht. Der Abg. Frhr, von Minnigerode bemerkte, nach den gestrigen Ausführungen des Abg. von Maltzahn⸗Gültz müsse er noch die Gründe angeben, aus denen ein Theil seiner Frak⸗ tion für den Antrag von Hertling eintreten wolle. Der Grundgedanke des ganzen Gesehes sei, Garantien zu schaffen für die Krankenversicherung, wie sie die freien Verbände nicht liefern könnten. Das Krankenkassengesetz sei nur ein Vor⸗ läufer, des Unfallgesetze, und wenn man hier die landwirth⸗ schastlichen Arbeiter ausschließe, so verfalle man trotz der besten Absicht in einen Schematismus, der den Grundgedanken tödte. Man habe die industriellen Arbeiter in der Konkurrenz mit ö. laihwirthschaftlichen nicht zu günstig stellen wollen, aber Re werde schon erreicht durch Fulassung der fakultativen ö Er habe den Eindrück, daß man hier wieder Lien rein stäbtischer Gesetzgebung machen wolle. In . n wie Berlin werde sich ja das Gesetz leicht durchführen J , mten. Bei dem leichteren n nei iin entspreche es der menschlichen Natur, dem . leichter mitzutheilen, und bei dem geringen Preise . chnungen u. s. w. erleide der ländliche Arbeiter durch . vorüber chende Krankheit kaum eine finanzielle Schä— . . Wolle man das zu allgemeiner Befriedigung auf n dg n t ,, ? olgen haben. Er bitte daher, dem An h herlling zuzustimmen, schon weil derselbe vom Centrum . Alss ziemlich sicher die Mehrheit erlangen werde. so vin Abg. Dirichlet erklärte, er halte es nicht für gut, in 1 ichtigen Fragen lediglich mit Rücksicht auf die zu bildende Ensohitat seine stimme abzugeben. Der Abg. von Hertling ö. glaube er, von speziftsch fuäbdeutschen Gefichtspunkfen aug— . die für den Often Deutschiands paßten, wie die , , Auge. Der Abg. Hirsch habe sich nicht etwa für m e ler Ausdehnung des Jwanges ausgesprochen, sondern in r, wenn man den Zwang einmal einführen wolle, wang da einzuführen, wo derselbe am ersten hinpasse,
der gestellt,
reiherr von Hertling doch geneigt sein zuzugestehen, daß ich in dieser Erklärung zweierlei Auswege Ihnen bezeichnet habe, durch welche die Bedenken der ver⸗ bündeten Regierungen gegen den jetzigen §. 13. beseitigt werden koͤnnen; ich habe sie dahin angedeutet; sei es durch eine Einrichtung der Sache nach §. 2, sei es durch eine Amendirung des §. La, in j habe diese Alternative hin⸗ beide empfehlen seien,
bevölkerung, ebenfalls dem Zwange unterwerfen. Von irgend welchen besonderen Vorkehrungen zur Krankenpflege der länd⸗ lichen Arbeiter, wie sie der Bundesrathsvertreter gestern er⸗ wähnt habe, sei ihm aus seiner en geren Heimath Hessen nichts
bekannt, wie ja auch der Vorredner dergleichen in DOstpreußen nicht als Regel kenne. Der Vormurf legislatorischer Unbilligkeit dürfe ihn in keiner Weise
treffen; sein Antrag wolle völlige Gleichstellung für alle Ar⸗ beiter in Bezug auf das Maß des Zwanges und auf die Be⸗ fugniß der Gemeinden, sie von den Bestimmungen des Gesetzes zu eximiren. Man habe ihm entgegen gehalten, daß durch Annahme seiner Anträge das ganze Gesetz auf die höheren Behörden gestellt würde; das geschehe ja durch den 5. la. der Kommissionsvorlage ohnehin für einen sehr großen Theil aller Arbeiter. Er habe auch vor den höheren Behörden so viel Achtung, daß er annehme, sie würden den Ausschluß⸗ beschluß einer Gemeinde nur aus rein sachlichen Gründen be⸗ stätigen. Er sei zu seinen Anträgen ebenso aus Interesse für die Landwirthschaft, wie aus Interesse für die Industrie ge⸗ kommen. Nehme das Haus seine Anträge nicht an, so er⸗ schwere man den einzelnen Gemeinden die Ausschlußbeschlüsse, denn nach dem jetzigen §. La. müßten diese, auch wenn die Landarbeiter ausgeschlossen seien, die kostspieligen und um⸗ ständlichen Versicherungsanstalten der manchmal wenigen in⸗ dustriellen Arbeiter wegen beibehalten; also sein Antrag erst gebe den Gemeinden die wirkliche Freiheit des Entschlusses wieder. Bei der großen Unsicherheit dieser ganzen Frage, müsse man diese ersten Schritte vorsichtig so thun, daß man, wenn der Erfolg ungünstig sei, ohne zu großen Schaden zurückgehen könne; seine Anträge würden das in dieser völlig unklaren Materie nöthige Sicherheits ventil geben, um den allzu großen Spannungen einen Ausweg zu schaffen. Darum bitte er, seinen Antrag anzunthmen. Der Abg. Br. Windthorst glaubte, daß die Diskussion
genug Material für die Beurtheilung dieser Sache ergeben habe, und eine weitere Berathung nur wenig Erfolg haben könne. Seine Partei müsse auf den Antrag des Abg. von Hertling einen ganz entscheidenden Werth legen, und er be—⸗ tone: werde der Antrag von Hertling nicht angenommen, und gar der Zusatz genehmigt, welcher in dem Antrage Dr. Ham⸗ macher enthalten sei, so werde das Centrum sich veranlaßt sehen, mit großer Majorität gegen das ganze Gesetz zu stimmen. Dasselbe sei gemacht für die Arbeiter, welche nicht zu den länd⸗ lichen Arbeitern gehörten, die Bestimmungen des Gesetzes hätten sich aus diesem Gedanken entwickelt. Bei der Verschiedenheit der ländlichen Interessen in den verschiedenen Staaten sei es zweifelhaft, ob das Gesetz in seiner jetzigen Gestalt auf ganz Deutschland Anwendung finden könnte, wolle man für die fämmtlichen Arbeiter eine ähnliche Vorsorge treffen, wie es hier für die industriellen Arbeiter geschehen sei. Er habe fich gewundert, daß die Herren von der Linken für die Aus⸗ dehnung des Versicherungszwanges auf die landwirthschaft⸗= lichen Ärbeiter seien, obwohl sie das ganze Gesetz für schlecht hielten. Sei das Gesetz nicht gut, so müßten sie konsequenter Weise auch gegen ad m , sein. Das Gesetz müsse also doch nicht so schlimm sein. ö.
. Winterer betonte, das Haus sollte für den Versiche⸗ rungszwang nur eintreten, wenn ein dringendes Bedürfniß vorläge. Die Elsässer vermöchten die Nothwendigkeit eines Zwanges für ihren Landestheil überhaupt nicht einzusehen. Die dortigen landwirthschaftlichen Arbeiter seien so gestellt, daß sie im Falle der Krankheit. nicht ohne Hülfe seien. Eine Joih trete äur in Ausnahmefällen ein, und wegen dieser Ausnahmen brauche man keinen Zwang einzuführen. Der Abg. Dr. Buhl wandte sich gegen einzelne Aeuße⸗ rungen der Vertreter der verbündeten Regierungen, dann ausführlich auf die Kommissionsberathungen des Gesetzes zurück. Er bitte schließlich, entgegen der Anschauung seines Freundes Eberty, für den Antrag von Maltzahn zu stimmen. Er halte, wenn der Antrag auf Ausschließung der ländlichen Arbeiler nicht zur Annahme gelangen sollte, in Folge der sich aus dieser Ablehnung ergebenden Konsequenzen das ganze Gefetz für unannehmhar. Die Herren von der Nechten nähmen sich mit Vorliebe der ländlichen Arbeiter an. Es sei nun doch eine eigenthümliche platonische Liebe, wenn sie nun sagten, das Haus möchte den Versicherungszwang für die industriellen Arbeiter annehmen, aber die ländlichen Arbeiter damit ver— schonen. Wenn man diese ausschließe, so müsse man auch einen großen Theil der Fabrikarbeiter ausschließen, denn bei diefen beständen dieselben Schwierigkeiten. Der Abg. von Kleist-Retzow erklärte, wenn das Zustande⸗ kommen des Gesetzes in Frage komme, so träten für ihn alle
in das sei bei den Landatbeitern. Ber Beweis, daß die Lage
Bedenken in den Hintergrund. Ein Gesetz solle ja nicht positiv
die Vermögensverhältnisse des Arbeiters verbessern, die ganze soziale Gesetzgebung bezwecke nur, relativ der jetzigen gedrück= ten Lage des Arbeiterstandes abzuhelfen. Wenn die Herren auf der Linken sich diesem Bestreben immer widersetzten, so hätten sie den Zopf, den die Linke immer an der Rechten zu sehen glaube. Der Arbeiter habe nur so viel Lohn, daß der⸗ selbe die nothwendigsten Bedürfnisse seiner Familie befriedigen, nicht aber für den Nothfall sparen könne. Dies gelte von dem ländlichen Arbeiter ebensowohl, wie für den industriellen Arbeiter. Wenn man überhaupt wolle, daß den ländlichen Arbeitern eine gute Krankenpflege gewährt werden solle, so müsse man den Zwang auch auf diese ausdehnen. Er müsse sich deshalb gegen den Antrag Hertling und für den 5. La. im Prinzip erkären. Die Schwierigkertten, welche man in der Ausführung der Bestimmung vermuthe, könne er nicht finden. Die Ge⸗ meindevorsteher und Bauern würden sich bei ihrer bekannten Findigkeit und Geschicklichkeit sehr leicht hineinfinden. Da nun aber die Regierung die Annahme des Gesetzes von der Ablehnung des §. La. abhängig gemacht habe, so möchte er seinerseits das Zustandekommen desselben nicht gefährden, möchte aber bitten, sich über den Vermittelungsantrag Ham⸗ macher-⸗Maltzahn zu erklären. Er würde eventuell für den⸗ selben stimmen. —
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs-Rath Lohmann das Wort:
Meine Herren! Nach der Erklärung des Hrn. Abg. Windthorst über den Antrag Hammacher und Genossen sehe ich den Versuch, durch diesen Antrag die Bedenken der verbündeten Regierungen gegen den §. L 4. zu beseitigen, als mißlungen an; denn ich glaube, da ohne die Freunde des Hrn. Abg. Windthorst, wenn dieser Paragrap angenommen werden sollte, das Gesetz keine Aussicht hat, angenom⸗ men zu werden. Das allein würde es den verbündeten Regierungen schon unmöglich machen, sich auf diesen Weg zu begeben.
Ich nehme aber auch keineswegs Anstand zu erklären, daß nach meiner Auffassung das Bedenken, welches gestern vom Bundesraths= tische gegen 5. 14 erhoben wurde, durch die Annahme dieses Antrages nicht vollständig beseitigt werden würde. Ich kann also, meine Herren, nur wiederholen, was ich bereits bei der zweiten Berathung
gesagt habe, nämlich die Bitte, dem §, 1a. abzulehnen und dann den nach Maßgabe der, Anträge, des Hrn. von Hertling zu gestalten. Ich will in eine weitere
Erörterung der Gründe und Gegenstaͤnde nicht noch einmal eintreten, ich will nur die verbündeten Regierungen gegen einzelne Bemerkungen, . Laufe der Debatte gegen ihren Standpunkt gemacht sind, ver⸗ wahren.
und ging
Meine Herren! Es ist heute von jener Seite wiederholt ausge⸗ sprochen, daß die ganze Regelung, wie sie von den verbündeten Re⸗ gierungen vorgeschlagen sei, eine Klassengesetzgebung sei, daß sie gegen den Grundfatz der Gleichheit Aller vor dem Gesetze verftoße, Von anderer Seite ist das auch in der Form zum Ausdruck gebracht, daß man gesagt hat, es sei doch eine eigenthümliche Sache, wenn man den Versicherungszwang als eine Wohlthat hinstellte und ihn dann doch für einzelne Klassen der Bevölkerung nicht wolle. — Meine Herren, es kann eine Institution sehr wohl eine Wohlthat sein, und die Verhältnisse können doch so liegen, daß diese Einrichtung für einzelne Klassen, auf die sie im Allgemeinen anwendbar sein würde, entweder deshalb nicht ins Leben gerufen werden werden kann, weil sie für dieselben nicht durchführbar ist, oder weil hier hesondere Verhältnisse vorliegen, welche die wohlthätige Wirkung ausschließen.
Nun, meine Herren, hat, glaube ich, der ganze Verlauf der De⸗ batten über diesen Paragraphen zur Genüge gezeigt, daß auch in diesem Hause die Ansichten nach so vielen Seiten auseinandergehen, daß schon daraus gegen die Richtigkeit der Regelung, die in dem §. 1 beabsichtigt wird, ein gewisser Zweifel hervorgeht. Es ist auch, glaube ich, allgemein anerkannt, daß die Arbeiterverhältnisse auf dem
Gebiete der Landwirthschaft in Deutschland außerordentlich viel mannigfaltiger sind als auf, dem Gebiete des gewerblichen Lebens, und daß es deshalb für die Gesetzgebung ungleich schwerer ist, eine allgemeine Regelung für das Gebier der landwirthschaftlichen Arbeiter zu treffen, als für dasjenige der gewerblichen Arbeiter. Meine Herren! Bedenken Sie, daß dazu noch der besondere Umstand hinzu= kommt, daß gerade diejenige Materie, um die es sich hier handelt, für die gewerblichen Arbeiter bereits eine lange Geschichte hat, während die Krankenversicherung für die landwirthschaftliche Arbeiter⸗ bevölkerung bis jetzt so gut wie unhekannt ist. Die bisherige Ent⸗ wickelung hat für die gewerblichen Arbeiter nicht nur die gerigneten ö für die Krankenversicherung bereits klar gestellt, sondern sie
at auch durch das Mittel der ortestatutarischen Regelung den Ver- sicherungszwang bereits zu einer bekannten und in vielen Kreisen be⸗ reits eingebürgerten Institution gemacht. Ganz anders steht das auf dem Gebiete der Landwirthschaft, und, meine Herren, ich glaube, es ist doch die gesundeste Gesetzgebungspolitik, wenn die verbündeten Regierungen Ihnen jetzt vorschlagen, zunächst mit der Landwirthschaft denselben Weg zu gehen, den wir mit dem Gewerbe bisher ge⸗ gangen sind, nämlich zunächst für die Landwirthschaft auch die Mög⸗ lichkeit einzuführen, auf dem Wege der ortsstatutarischen Regelung den Krankenversicherungszwang zu begründen, wie das früher auf dem gewerblichen Gebiete geschehen ist. ö
Meine Herren! Es ist weiter der Vorwurf erhoben, es liege doch ein großer Widerspruch darin, wenn auf der einen Seite die verbündeten Regierungen an die Stelle der ortsstatutarischen Rege⸗ lung den allgemeinen gesetzlichen Zwang setzen wollen und auf der andern Seite für ein anderes Gebieß jene Regelung durch Ortsstatut wiedereinführen wollen, und es ist dem von anderer Seite hinzu⸗ gefügt, diefe Regelung habe eigentlich nichts zu bedeuten; die orts- statutarische Einführung des Versicherungszwanges für die ländlichen Arbeiter werde in Wirklichkeit nicht eintreten, da es theils denjenigen überlassen sei, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, welche ein Infereffe daran hätten, daß solche Beschlüsse nicht zu Stande kämen, und da anderntheils die Gemeinden, welche ohne alle Einwirkung der Aufsichtsbehörden hierüber zu entscheiden hätten, sich wohl hüten würden, diefe Institution bei sich einzuführen. Meine Herren, dieser Vorwurf ist den verbündeten Regierungen gegenüber durchaus ungerechtfertigt, denn in der Vorlage der verbündeten Regierungen — und das möchte ich befonders dem Hrn. Abg. Dr. Gutfleisch erwidern — ist vorgese hen eine fubsidiäre Befugniß der höhern Verwaltungsbehörde, diese örtliche Regelung da, wo ein Bedürfniß dafür vorliegt, guch dann einzuführen, wenn eine ortsstatutarische Regelung nicht zu Stande kommt. Ich meine, meine Herren, nachdem ung gerade von der Seite, bon welcher diefe Vorwürfe hauptsächlich erhoben sind, im gan en Verlauf der Kom⸗ miffionsberathung fortwährend mit, einer gewissen stttlichen Ent- rüstung vorgehalten ist, daß die verbündeten Negierungen eine durch aus unzutreffende, geringe Meinung von der Thätigkest der Gemeinde behörden hätten, so haben die Herren auf jener Seite durchaus kein Recht, gegen eine derartige Regelung nach der Seite hin Einspruch zu erheben, daß fie annehmen, die Gemeinden würden ihre Schuldigkeit
nicht thun. Ich glaube, daß diefer Vorwurf durchaus auf die Herren
zurückfallen würde, die in der Kommission und auch hier im . dafür gesorgt haben, daß die höhere Verwaltungsbehörde möghkt