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wenig Einwirkung auf die Entschließungen der kommunalen Instanzen auszuüben vermöge. . ;
Meine Herren! Es ist ferner gesagt, es sei doch nicht recht, be⸗ greiflich, daß die verbündeten Regierungen einen so lebheften Wider · spruch gegen den §. 1a. erhöben, da doch der Unterschied zwischen der Regelung, wie sie im 8. 12. vorgesehen und wie sie die verbündeten Regierungen gewollt hätten, kein so großer sei, denn auch der ö! La. sorge ja dafür, daß der Versicherungszwang, der allerdings gesetzlich Ausgejprochen werde, doch durch Ortsstatrt wieder besei ligt werden Könnte. Nun, meine Herren, ist, glaube ich, der Unterschied zwischen diesen beiden Regelungen scheinbar vielleicht ein geringer, in Wirklichkeit aber ist er ein ganz durchgreifender. Wenn man den Versicherungs zwang durch Gesetz einfühet, so tritt er mit Inkrafttreten Des rn überall ohne Weiteres int Leben und außert seine recht= lichen olgen; er äußert seine rechtlichen Folgen derin, daß mit dem Inkrafttreten des Gesetzes jeder einzelne Arbeiter. welcher krank wird, sofort auf Grund des Gesetzes min⸗ destens einen Anspruch auf die Leistangen der Gemein de- Krankenversi cherung erheben kann, und daß dieser Anspruch ihm so lange nicht abgesprochen werden kann bis durch ortsstatutgrische Regelung der Krankenversicheru age zwang wieder aufgehoben ist. Meine Herren, ob daz thatsachlich dann durchführbar ist, oder nicht, das ist gan; Linerlei; der Arbeiter hat feinen. Anspruch, und wie lange es dauern wird, bis in Berücsichtigung der fich , ,. Schwierigkeiten der Ver⸗ sicherungẽ jwang durch Ortestatut überall da wieder guggeschlossen ist, wo er nicht durchführbar ist, das, meine Herren, ist doch eine sehr kedenkliche Frage, und einen Rechtszustand zu begründen welcher eine Zeit lang besteht und während dieser Zeit alle möglichen Verwirrungen Anrichten kann, am ihn nachher durch ein Lokalstatut wieder aufzu⸗ heben, drs scheirt mir doch ein sehr kedenkliches Vorgehen iu sein.
Ich mache Sie ferner darauf aufmerksam, meine Herren, daß die Thätigkeit der höheren Verwaltungsbehörden bei Annahme des 8. La. eine völlig andere werden würde, als bei Annahme der Regelung. welche die verbündeten Regierungen vorgesehen haben. Es ist gesagt: ja, die höhere Verwaltungsbebörde soll das Statut genehmigen, — dieses Sicherheitsventil wollen wir haben. Sie würde ja auch bei der Regelung, welche die verbündeten Regierungen beabsichtigen, das Statut genehenigen müssen, darch welches der Versicherungs zwang eingeführt werden soll. Im letzteren Falle, meine Herren, Liegt die Seche aber so, daß die höhere Verwaltungsbebörde in den allermeisten Fällen sich völlig darüber wird beruhigen können, daß das Bedärfniß der Einführung des Ver sicherungs⸗ zwanges bereits feststeht; denn daß eine Gemeinde einen solchen Beschluß fafsen sollte, obne daß sich ihr das Bedürfniß aufgedrãngt
hätte, und ohne daß dieses Bedürfaiß wirklich begründet wäre, ist kaum anzunehmen, und die höhere Berwaltungsbehörde würde in allen diesen Fällen die Genehmigung ohne Weiteres ertheilen können, sobald nur die Beschlüßfse, welche für die Autführung des Versiche rungszwanges in das Ortsstatut aufgenommen sind, nicht zu beson⸗ deren Bedenken Veranlassung geben. Ganz anders aber, meine Herren, steht die Sache, wenn die Regelung umgekehrt erfolat, wenn durch das Ortestatut der Versicherungözwang erst ausgeschlossen wer⸗ den soll. In diesem Falle, meine Herren, bat die böhere Verwaltungebebörde die dringendste Veranlaffung, in jedem einzelnen Falle zu prüfen: liegen denn nun wirklich die Verhẽltnisse hier so, daß der Versicherunge zwang ausgeschlofsen werden da rf oder daß er ausgeschlossen werden kann? und, meine Herren, Sie werden nicht verkennen, daß da die Grenze
. daß
seiner Heimath entnommen hat, indem er unz ausgeführt bat, * es doch dringend wänschenzwerth wäre, die kleinen Beiltzer welche ee, 666 2 ae . Weiteres durch das Gesetz unter die Krankenversicherung zu bringen. J Es ist ferner von dein Hrn. AÄbg. Frhrn. von — 6 9 2. merksam gemacht worden auf diejenigen Leute, die man in 1 Gegend e freien Tazelshner nennt, die in Bauerndör ern 2 sonstwo wohnen, nicht in einem ständigen Arbeits verbãltnisse . * sondern autwärit sich Arbeit fuchen. Auch für Lie ist ein besondere
Bedürfniß der Krankenversicherung bervorgehoben worden. 86 n. erren, wie steht denn nun die 6 * Fezweifle, daß gerade diese Elemente der ländlichen Arbeiter.
bevölkerung durch die Annahme des . 12. wirklich obne 8 unter den Versicherungszwang gestellt werden würden, gerade diese Albelter werden in der Regel solche sein, welche nicht für längere Zeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, deren eee fte in sehr vielen Fällen wenigstens nur für einzelne Tage bei demse ö Arbeitgeber stattfindet, und alle solche Arbeiter, meine Herren, 1 durch die Einschtänkung, die man dem 5§. 1 gegeben hat. wegen der acht Tage, von dem Versicherungs zwange ausgeschlosen, wenn sie nicht durch ortsstatutarische Regelung dem Versicherungs jwange unter. stellt werden. Ich will hiermit nur darauf aufmerksam machen, daß zu einer wirklich befriedigenden Regelung der Krankenversicherung für die ländlichen Arbeiter, auch bei der Annahme des §. 14. doch auf keinen anderen Weg zu kommen sein würde, als daß man die gesetzlichen Bestimmungen ergänzte durch ortsstatutarische Bestimmungen, und, meine Herren,. wenn, die Sache so steht, dann scheint es mir doch viel einfacher iu sein, gleich die ganze Regelung dem Ortsstatute zu überweisen und damit den Weg zu gehen, den die verbündeten Regierungen Ihnen vorgeschlagen haben. Endlich aber, meine Herren, darf ich noch hervorbeben, daß es
maßtegel einen Schritt zu wenig zu thun, den man nachher nachholen kann, als einen Schritt zu weit zu gehen, den man nachher vielleicht wieder zurückgehen 36 und dadurch die allergrößten Unzuträglichkeiten und Verwirrungen herbeizuführen. Meine Herren! Wir stehen erst am Anfange dieser Gesetzgebung, und Niemand wird verlangen wollen und können, daß auf den erslen Wurf gleich etwas Vellkommenes ge⸗ schaffen werde. Nehmen Sie das Gesetz an in den Grenzen, wie die verbündeten Regierungen es Ihnen vorcheschlagen baben, und ich ö Sie werden auf diese Weise die beste Grundlage für alle nachfolgen⸗ den Gesetze legen. ; ; Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, er habe einen Wider⸗ spruch zu konstatiren zwischen den Erklärungen des Ministers von Scholz und denen des Geheimen Ober-Negierungt⸗Nathe Lohmann; während nach den Erklärungen des Ministers von Scholz der vom Abg. von Maltzahn und ihm gestellte Antrag für die Regierung annehmbar sein müßte, habe der Geheime DOber⸗Regierungs⸗Rath Lohmann diesen Antrag für unannehm⸗ bar erklärt: wie reime sich das zusammen? Was solle denn herauskommen, wenn er aus völligster Ueberzeugung auf dem Boden des Gesetzes gestanden habe, jetzt nun moralisch genöthigt werde, gegen seine bessere Ueberzeugung bei diesem Gesetze mitzuwirken? Wenn auch der Abg. Windthorst Namens des Centrums erklärt habe, daß dieses gegen den 5. La. mit oder ohne den Antrag
zwischen einer e,, , ,. der Durchführung des Versicherungs⸗ zwanges und dem Falle, wo der Versicherungetjwang nur mehr oder weniger unerwünscht ist, so flüssig ist, daß die diskretionäre Gewalt der höheren Verwaltungsbehörde bei diefer Regelung eine außer⸗ ordentlich weitgehende sein wird, und Folgeweise auch die Ausführung des Gesetzes eine durchaus ungleichmäßige werden muß. ö Endlich, meine Herren, will ich Sie noch darauf aufmerksam machen, daß gewisse Wünsche, welche die Vertheidiger des §. La. da⸗= bei haben, durch die Annahme desselben doch nicht erfüllt werden würden. Ich denke hier namentlich an eine sehr warme und lebhafte Ausführung des Hrn. Abg. Dr. Buhl, welche er den Verhältnissen
Hammacher stimmen werde, so hätte er doch nichi erwartet, daß durch diese faltische Wendung des Centrums die Regierung sich in ihrer Stellungnahme beeinflussen lassen würde. Er sei so durchdrungen von dem hohen Werthe der Einführung der Krankenversicherung für die land⸗ und forst⸗ wirthschaftlichen Arbeiter, daß er sich nicht dazu verstehen werde, gegen den 8. La. überhaupt zu stimmen. abe nur den vom Abg. von Maltzahn und ihm gestellten Antrag zu befürworten, und warte ab, wie das Centrum sich im Falle der Annahme seines Antrages zum Gesetz im Ganzen ver⸗
unter allen Umständen doch weniger gefährlich ist bei einer Reform-
halten werde, und ob es sich wirklich durch ein einige urtheile dazu bestimmen lasse, das ganze Geseh in 3 fene, ö , n. mn nahm wiederum der Geheime Ober diegierungi muh, 2 ö
ne Herren! Ich kann doch nicht zugeben, da meine Erklärung in Widerspruch gesetzt haͤtte . gestern von dem Herrn Vertreter des Reichs fanzlers ist Es würde ein Recht, einen solchen Widerspruch zu konstatiren dann vorliegen, wenn der Antrag, der von dem Herrn Vorredner 63 gestellt werten ist, nicht, weiter wäre, als die üiebersckun 1 Lestern ausgesprochenen Gedankens in einen sormulirten ragrm zer Ich glaube, der Herr Vorredner wird 6 zugeben, daß eine so . mittelbare Beiiehung jwischen dem ormulirten Aintra ne und den, jenigen, was gestern über die Beseitigung des erhobenen , denkens geäußert ist, nicht bestebt; und habe meinerseitz anderes erllärt, als daß nach m einer Auffassung diese mung nicht genügen werde, Um dag Bedenken zu beseitigen,
Vertreter des ö
kann hinzufligen, daß 2 ö nung ist. Zu ei i einer Erwägun . Soße k
2 . la n e 21 verbündeten Regierungen dlich keine Der Abg. n beantragte die gz. 1. La, 2 imp z mit allen dazu gestellten Amendements an die Kommissien n nochmaligen Berichterstattung zurückzuverweisen.
Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz erklärte, e ver nunmehr für den unveränderten 5. La. und gegn sanen eigenen Antrag stimmen. Diesen Antrag, den er an fh nicht für eine Verbesserung, sondern sür eine des 5. L 2. halte, habe er nur gestellt, um dem der Regierung im Interesse des Justandekommeng des . Nachdem er ben daß diez gegenkommen nicht erwidert werde, habe er ke 2 3 1 2 ö ten.
er Abg. Dr. Hir tonte, es sei, hauptsächlich die schroffe und prinzipienlose Haliung des Centrum z 6. laßt, jetzt bezüglich der Frage des 3 Ja. eine solche Verwh rung entstanden, wie sie bisher kaum je im arlament ge berrscht habe. Diese Verwirrung lemme ihm fast vot, wie diejenige beim babylonischen Thurmbau. Es gehöre doch zur Gesetzgebung nicht nur Verstand, sondern au Konsegquenz und sitliche Würde. Rchher anutertz bemngth sf nr kinen Standpunkt zur Vorlage im Sinne selner vorigen Aeußerungen.
3 wurde 1 h.
er Antrag des ĩ die drei Paragtay 8 . , m. an die Kommission zu verwässen, 2 abgelehnt.
§. 1 wurde darauf mit einigen unwesenllichen Modi
tionen angenommen.
Bei der Abstimmung über den Antrag Hawmacher S. La. ergab sich, daß 1608 gegen und 84 für denselben . stimmt hatten; da nur 192 Mitglieder anwesend waren, so war das 8 beschlußunfãhig.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte zur Geschäftgordnung: Soeben noch habe eine sorgsältige Zählung die fähigkeit des Hauses ergeben, und plötzlich sei diese Zahl nit mehr vorhanden!
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, dann müßten mol einige Herren aus dem trum fortgegangen sein. ; . n i vertagte sich das Haus um 4. Uhr auf Fteit
9 ö
* ; * Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats Anzeiger und das Central Handels ˖ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersachnngs-Sachen. 2. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen
Deffentlicher Anzeiger
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
und Grosshandel.
JInvalidendank , Rudolf Mosse, Saasensten
des Srutschen Reichs ⸗Anzeigres und Königlich
Kreußischen Staals-- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗ Straße Nr. 32.
n. dergl.
3. Jerkänte, Verpachtungen, Sukmissienen ete. J. Literarische Anreigea.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung KR n. 3. W. Von dffentlichen Papieren.
5. Jerschiedene Bekanntmachnngen.
S. Nester · Anzeigen.
In der Bors en- 9. Familien- Nachrichten. deilage.
& Bogler. G. 2. Daube & Co. E. Stilen, Büttner & Winter, sowie alle übrigen —
Annoncen · Sureanr.
Steckbriefe c Untecsea m 0s Gaqhen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen In⸗ spektor Josepyhß Herrmann aus Tempelhof, am 2. No⸗ vember 1842 zu Lobris, Kreis Jauer, geboren, welcher flüchtig ist, ift die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts der Untenschlagung, des Arrestbruchs und des strafbaren Sigennatzes in den Akten III. J. 138 83. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Urcersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt. Moabit 11/12 abzulicfern. Berlin, den 21. Mai 1888. Der Uicerfuchnngsrichter bei dem Königlichen Tandgerichte II. Sescheeibung: Größe 5 Fuß bis 5 Zoll, Statur schlank, Haare dunkelblond, stark graumelirt, Stirn hoch, Bart Vollbart, stark grau⸗ melirt, Schnurrbart dumelblond, weniger hrarmelirt, Auger rauen braun, Augen blaugrau, Zähne gut, Sesicht länglich. Gestwhtsfarbe gesund, Sprache schlesischer Dialekt. Kleidung: dunkle Stoffmütze, Dunkelblauer, geflocker Ueherzie ber, dunkler, gespren⸗ fkelter Stoffanzug, lange Stiefeln. BSesondere , , mm, auffellend große Leberflecke auf dem
eibe.
e, , . Der gegen den Kom⸗ missionär Isider Boueck aus Kernewttz en Ur- unden älschung unter dem 7. Oktober 15633 vor ehemaligen Königlichen Stadtgericht bier in den Akten B. 362 22 Comm. II. jetzt B. 365 72 erlassene Sted Brief wird zurückgenommen. Berlin, den 5. Mai 1883. Staatsanwaltschaft Lei dem Königlichen TZandgerichte J.
x50] Steckbriefs Erledigung. Der hinter den Kauf⸗
Stralsund, wird zur ferneren Erklärung bezüglich seines Antrages auf Wiederaufnahme des durch Ur⸗ theil des früheren Kreisgerichts zu Braunsberg vom 23. September 1879 abgeschlossenen Verfahrens binnen einer einwöchigen Frist gemäß §. 409 St. P. O. aufgefordert. M. 222/798. Braunsberg, den 16. Mai 1883. Der Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
L22858 Oeffentliche Zustellung.
In der beim Großherzoglichen Landgerichte hier- selbst anhängigen Klagesache der Ehefrau des Arbei- ters Gerhard Luerssen, Hinricke, geb. Böning, zu Brake, Klägerin wider ihren genannten Ehe— mann, ietzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ghescheidung, hat Klägerin durch ihren An ⸗ walt, Herrn Rechtsanwalt Krahnstöver hierselbst, vorgestellt und bezw. beantragt:
Durch Urthell des Großherzoglichen Landgerichts Oldenburg vom 19. Dejember 1882 ist der Beklagte verurtheilt worden:
„innerhalb einer Frist von 3 (drei) Monaten zu der Klägerin zurückzukehren, und die Ebe mit ihr fortzusetzen, unter der Verwarnung, daß, falls er diesem Urtheil nicht nachkommen sollte, auf ferneren Antrag der Klägerin er der bös. lichen Verlassung für schuldig erkannt, demnach die Ehe für geschieden, und Beklagter für den schüldigen Theil erklärt werden solle. “
Gemäß Bescheinigung der Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts , vom X. Märj 1883 ist jenes Urtheil vom 9. bis inch. 39 , 1683 an der Gerichtstafel angeheftet gewesen.
Es ist demnach das Urtheil gemäß 5§. 189, 2 der C.-Pr.-O. als am 23. April cr. — zwei Wochen nach der Anheftung — zugestellt anzuschen.
Das Urtheil ist rechtskrästig. ö Klägerin ladet den Beklagten hiermit zur münd⸗
ialiche Staatsanwalt d aft bern Landgericht I.
log ö Ste dGbrief.
* e en den Musikus Max Pabst aus Halle a. S.,
cher sich verbon gen halt, wegen Ye wer beftehertont lan ut i verhängt. Es
Naumhurg a. S. liches Amtsgericht. en 21. Mai Iss3.
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Groß r,, e. Landgericht Oldenburg zu dem von dem . sitzenden anzuberaumenden Termin und ordert ihn auf, einen bei diesem Gerichte zugelasse⸗ nen Anwalt zu bestellen.
Im Termin wird beantragt werden:
den Parteien bestehende Ehe für geschieden und
12299] ö
Der Angeklagte Schustergeselle Gottfried
Gritschun aus Rodau, Kreis Heiligenleis. , e Aufenthalt, unzckannt ist, e. zzirr i
gestellt mit dem Bemerken, daß Termin zur Ver⸗ handlung auf Dienstag, den 2. Oktober 1883, Morgens 10 Uhr, 83 , m Landgerichte hierselbst ange etzt ist Oldenburg, 1883, Mai 18. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. Bohlje.
9
223721 Deffentliche Zustellung.
Die ledige Auguste Füldner aus Gera, klagt für sich und als Vormünderin ibtes außerehelich ge⸗ borenen, minderjährigen Kindes Rosa Minna Fülht⸗ ner daselbst gegen den Bergmann Friedrich Röser aus Elgersburg, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Ansprüchen aus außerehelicher Schwängerung mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, seine Vaterschaft zu dem von ahr am 14. Dejember 1887 außerehelich geborenen Kinde Rosa Minna Füldner anzuerkennen, an sie, die Klägerin, an Geburts- und Taufkosten 21 66 und zu dem Unterbalte des Kindes von dessen Geburt ab bis zu desfen vollen detem 14. Lebensjahre einen jährlichen in monatlichen Raten voraus uzablenden Beitrag von 36 Æ zu
maligen Fälligkeitstage ab mit 55 ju ver; nsen, oder zu dem Unterhalte des Kindes ein für allemal den Betrag von 504 ( zu entrichten, für den Fall, daß das Kind vor erfülltem 14. Lebensjahre sterben sollte, die durch dessen Beerdigung entstehenden noth⸗ wendigen Kosten zu bezablen resp. zu erstatten, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. ; . . . k 3. mündlichen Ver⸗ andlung de e reits vor das Herzo . gericht II. zu Liebenstein auf berren , den 17. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr. 9 . r ; 5 ; ,, . 3 wird er Auszug der Klage hiermit veröffentlicht. Liebenstein, den 1. Mai 18583. ö. ; Brückner,
Gerichteschreiber des Herzogl. Amtsgerichts. II.
2287. Oefen tliche Zustesln
ö. Landgericht wolle die zwischen
den Beklagten für den schuldigen Theil erklären, ref. ex
Da der VWegagte noch fortwährend ann, und
Aufenthalts, wegen eines aus dem Kaufvertra d ihm dieser 14. und 25. Januar 18735 den Kaufmann ntrag und resp. Ladung hiermittesst öffentlich zu. und Ämalie, geb. Frelstadt, rewp schen Chcfcuten
preußen, vertreten derch den Rechtsanwalt 31 ermel, klagt gegen den Commis Simon Frommhol), früher zu Osterode in Ostpreußen, jetzt unbekannten vom
srael
schuldigen, von diesen dem K tretenen Kauf
ladet den Beklagten zur mund ? des Rechtsstreits vor die zwellhe tamme Königlichen Landgerichts zu Allenstein an
mit der Aufforderung, einen bei dem richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
22891]
zahlen, die rückständigen Raten auch vom 63 e, * 4
Ladung bekannt gemacht. 5 rank . h . Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landnähk.
[22877
berg in Schwieger bausen eingetragene
Nr. 694 am 28. Januar 1861 für Charlotte von 8 Thlrn. ist für erloschen erklärt.
22882 e , . Mitiels Urtheils rom 16. . Mis ist der aß Der Kaufmann Gustav Mack zu Ssterode in Ost⸗ eich im Braunschweigischen Husaren⸗ ier Louis Julius Theodor erklart
elderrestes von 900 6 neb
den 15. Dezember 1883,
1 6
Zum Iwecke der r me. 3 wird diet Auszug der Klage bekannt gema Wren ka, .
Gerichtsschreiber des Königlichen Landger.
1 den 13. Juli 1883, Vormittags 8 Uhr gedachten
Zum Zwecke der öffentfichen Justellung ri bis furt a. M., den 18. Mai 1883.
Die im hiesigen Inskriptionsregistet VII. uke
Osterode, den 15. Mal 1583. ; Königliches Amtsgericht. I. ⸗ Christiani.
r 17 seit dem 14 August 1870 berschollene is ; soppe von hier todt
Wolfenbüttel, 18. Mal 1683. Herzogliches Amtẽgericht. du Roi.