1883 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Abgereist: der Ministerial-Direlktor im Ministerium der geistlichen, Un s⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs- Rath Barkhausen nach

Rheinprovinz; 9 83 Ile r al Direktor, Dber⸗Berghauptmann Dr. Serlo

nach Teplitz.

d t delsregister⸗Be ird Nr. 22 der zeich n . —k 3. = ver . g Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen nach der en Parade im Lustgarten zu Potsdam noch eine Rundfahrt durch die Gartenanlagen in Babeleberg und kehrten, begleitet von dem diensthabenden Flügel⸗Adjutanten um 2 Uhr mittels Extra⸗ zuges von Neu⸗Babelsberg * Berlin zurück.

Gegen 10 Uhr Abends fuhren Se. Majestät zur Be⸗ arüßung Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin nach dem Königlichen Schlosse,

Im Laufe des heutigen Vormittage empfingen Se. Majestät der Kaiser zunächst den Hos⸗Jägermeister Frhrn. von Heintze und den General⸗Feldmarschall Grafen von Moltke und nahmen darauf in Gegenwart det Gouverneurs und deg Kommandanten militärische Meldungen entgegen.

Später erschien der Wukliche Geheime Rath von Wil⸗ mowsli zum Vortrage im Königlichen Palais.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin stattete heute ** Königlichen Hoheit der Großherzohin⸗ Mutter von Mecklenburg ⸗Schwerin im Königlichen Schlosse einen Besuch ab. ö

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät haben die Königlichen Kammerherren Graf Brühl und Graf Wester⸗ holt übernommen.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe gestern Vormittag 101. Uhr zur ** Parade nach dem Lustgarten bezw. dem Stadtschlosse n Potgdam. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz führte das 1. Garde⸗Regiment Sr. Majestät dem Kaiser vorbei.

Nach eingenommenem Dejeuner kehrten die Höchsten Herr⸗ schaften nach dem Neuen Palais zurück

Die in dem Bericht über die gestrige Varade zu Potsdam enthaltene Mittheilung, daß Se. gef ich⸗ und Königliche Hoheit der Kronprinz die Leib⸗ Compagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. bei beiden Vorbei⸗ märschen cotoyirt habe, beruht, wie uns mitgetheilt wird, auf einem Irrthum. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit hat überhaupt nicht cotoyirt, sondern vielmehr, wie dies bei jeder Parade geschieht, welche Se. Najest ät der Kaiser und König in Anwesenheit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen über das 1. Garde⸗-Regiment 3. F. abnehmen, dag Regiment mit gezogenem Degen Sr. Majestät vorbeigeführt.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der hentigen (83.) Sitzung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächligte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, setzte das Haus die dritte Be⸗ rathung des Gesetzes, betreffend die Kran kenversicherung der Arbeiter, sort.

Zunächst erfolgte die nochmalige Abstimmung über die am Mittwoch angenommenen Anträge der Abgg. Ruppert und Kablé, wonach die von dem Bundesrath und den Landesregierun⸗ gen zu erlassenden Nothverordnungen, betr. die Unterdrückung des Hausirgewerbes, im sanitäte⸗ und sicherheits polizeilichen Interesse der nachträglichen Zustimmung des Reichetages bezw. der Einzellandtage und in Elsaß Lothringen des Landes⸗ aueschusses bedürfen sollen. Der Antrag war von einer aus dem Centrum und Theilen der liberalen Fraktionen bestehen⸗ den w 3 mit 152 gegen 151 Stimmen angenommen worden. der Antrag damals nur handschriftlich vorlag, so wurde die Abstimmung heute wiederholt, nachdem der An⸗ trag gedruckt worden war. Derselbe wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der 5. 56 h. wurde darauf nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.

Das Haug ging darauf zur de ,. des Art. 8 über, der entgegen dem Antrage Dr. Baumbach in der Fassung der zweiten Lesung genehmigt wurde.

Die Debatte ging 3 auf den Art. 6 zurück. Der⸗ selbe lautet nach dem Beschlusse der zweiten Lesung:

An die Stelle des zweiten Absatzes des 5 43 der Gewerbe⸗ ordnung treten folgende Bestimmungen: ; ; Auf die Ertheilung und Versagung der Erlaubniß finden die Vorschriften des 5. 57 Nr. 1, 2, 4 entsprechende Anwendung. Auf das bloße Anheften und e , findet der Versagungsgrund der

abschreckenden Entstellung keine Anwendung. ! Zur Vertheilung von Stimmzetteln und Druckschriften zu Wabljwecken bei der Wahl zu gesetzgebenden Körperschaften ist eine polizeiliche Erlaubniß in der Zeit von der amtlichen Bekannt n Wahltages bis zur Beendigung des Wahlaktes nicht er sorder . Dasselbe gilt auch bezüglich der nicht gewerbsmäßigen Ver theilung von Stimm zetteln . 1 zu Wahljwecken. Hierzu lag von dem Abg. Ackermann folgender Antrag vor: . elch tag wolle beschließen:

L. nah ken Worten „die Vorschriften“ einzuschalten: der . 1.2. 4. 572. 57 b. * und 2 und 63 2 4. An die 26 I'lgenken **. zu geben Lals letzter Ablatzu; j ange n des lm, . s Übsaßz 1. deg Preßgesetzss vom J. Mai

mungen der eng. 3. der Gewerbeordnung treten die Bestim.

1 esczes ! 1, 2, 4, 57 a., 57 b. Nr. J und 2 des

Ferner beantragte der Abg von Klei 1 . 2 1 n e G , , n e n. u g ö. er (dagen) beantragte auserdem noch einen uusetz, wonach die nicht gewerbsmäßige Vertheilung von

. in geschlossenen Räumen einer Erlaubniß nicht en

bedü o

Nach kurzer Debatte wurde der Artikel unter Annahme der Anträge 8 und Richter genehmigt; der Antrag von Kleist⸗Retzow wurde abgelehnt. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (71 Sitzung des Hau ses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staatg⸗ Ministeriums und Minister des Innern von Puttkamer, die Staaig⸗Minister Dr. Lucius, Dr. Friedberg und von Schol; sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident von Levetzow mit, daß von dem Abg. Dr. von Stableweli eine

terpellation, betreffend die Ertheilung des Religionguner= ts in deutscher Sprache in der Provinz sen, ein⸗

9 en sei. serauf setzte das s die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurf nd . r rn mit 2 fort. utet nach dem Beschlusse der Kommission: inlieferung zum Umlaufe

*,, = * durch Eintragung in das ung der Staateschulden zu führende Staate.

brauchbarer Staats schuld * 17 auptvoerwalt

In bemselben sind auch die in dem Schuldverhältaisse ein tretenden Veränderungen zu vermerken.

Von dem Stoateschuldbuche ist eine Abschrift zu bilden und getrennt aufzubewahren.

agen en ubiger, seinen ge retern, 1 und Rechts nachfolgern —— Todet wegen Auskunft ertheilt werden. Hierzu lagen folgende Anträge vor: I) von dem Abg. Wessel: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Dem 5. 2 folgenden Zusatz hinzuzufügen:

Doch . F. g Fm mmm ., gemäß 5. 25 des Gesetzetz vom 3 eingeräumte Befugniß zur Einsicht⸗ nahme von den Verhandlungen der freiwilligen Gerichte barkeit und 0 auch auf dieses Geseßz sinnentsprechende An⸗

ung.

2) von dem * von Strombeck:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Dem vierten Absatz des §. 2 hinter den Worten: Rechtenach⸗ folgern von Todegwegen - folgenden Zusatz u geben:

sowie bezüglich der im 5. 4 unter Nr. 3 und bezeichneten Bläubiger den zur Rexiston der Kassen derselben berechtigten öffent⸗= lichen Behörden oder sonstigen Personen, letzteren aber nur, folle ihre Berechtigung zur Kassen revlston durch cine deutsche öffentliche Behörde bes 1

3) von dem Abg. Bohtz:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

I) Im 5. 2 dem 3. Absaßze binzupufuügen;:

In dieselbe sind die im Siaateschuldbuche bewirkten Ein . tragungen spätesteng im Laufe des auf die Gintragung folgenden Werktages in beglaubigter Form zu übertragen.

Der Abg. Wessel begründete seinen Antrag; derselbe be⸗ zwede, die in dem Gesetzentwurf vorhandene ungerechte Bevor⸗ zugung des beim Staate angelegten Kapitals vor dem hypo⸗ thelarisch angelegten. Die Grundbücher unterlägen der Ein⸗ sicht der Einschätzungekommission, das Staate schuldbuch da⸗ gegen nicht. Hierdurch würden die Steuerumgehungen gesetz=

lich sanktionirt, und der Kredit des Grundbesitzes, sowohl des städtischen wie des ländlichen, geschädigt. Er bitte, seinen An⸗ trag anzunehmen.

Der General-Direktor der direkten Steuern Burghart sprach sich gegen den Antrag aus, dessen Trag⸗ weite von dem Abg. Wessel überschätz; werde.

Diese Ueberschätzung habe ihn zu Aeußerungen geführt, wie die, daß, wenn man seinen Antrag ablehne, man die Steuerumgehung san ktionire. Solche Aeußerungen müsse die Staatsregierung entschieden zurückweisen. Der Abg. Wessel sei ein etwas einseitiger Beurtheiler der Frage; er übersehe

2 . . 9 über 23 8 hung gesagt, au au ie jetz Inhaber . passe. Die Regierung sehe aber in der

Ablehnung des Antrages Wessel kein Präjudiz für eine künftige Regelung der Deklarationgpflicht. Vielmehr werde man bei einer Reform des Einkommensteuergesetzes auf diese Frage zurückkemmen. Er müsse auch die Vermuthung ab⸗ weisen, daß die rung das Kapital anlocken wolle und so den Grundkredit schädigen werde. Er bitte, den Antrag abzulehnen.

Der Abg. Dr. von Bitter⸗Waldenburg erklärte, daß die Mehrzahl seiner Freunde mit ihm nicht auf dem Standpunkt des Abg. Wessel ständen und gegen den Antrag desselben stimmen würden. ;

Der Abg. Bohtz begründete den von ihm eingebrachten 22 der einem unzweifelhasten Mangel der Vorlage abhelfe.

Der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Rüdorff ersuchte um Ablehnung dieses Antrags. Man habe das vom Vorredner gewünschte Verfahren in Erwägung gezogen, aber aus prak⸗ tischen Gründen sich mit Einrichtung eines Duplikats, das getrennt vom Hauptexemplar aufzubewahren sei, begnügt. Die Vorschläge des Abg. Vohtz seien unausführbar.

Der Abg. von Rauchhaupt wandte sich gegen die gestrigen Ausführungen des Finanz Ministers. Es sei eigenthümlich, daß derselbe erklärt habe, die von ihm Redner geübte Kritik nicht dulden * können. Der Minister werde wohl noch oft in der Lage sein, solche Kritiken mit anhören zu müssen. Das Verhältniß, in dem feine Partei zu der Staatsregierung stehe, hätte ihn gegen solche Bemerkungen schützen können. Seine Kritik sei durchaus objektiv gewesen; auch der jetzt zur Debatte i Paragraph beweise, daß die Vorlage nicht allen praktischen Anforderungen entspreche. Er müsse entschie⸗= den für den Antrag Bohtz eintreten. Die einzige Möglicheit einer Kontrole und eines eventuellen Ersatzes des Hauptbuches sei die, daß neben letzterem ein anderes Schuldbuch mit gleicher Beweiskrast geführt werde.

Der Finanz⸗-Minister von Scholz erklärte, daß es sich ja hier nicht nur um Eintragungen, sondern auch um Einzah⸗ lungen handele; die Regierung werde die bei solchen Kasse⸗ geschäften üblichen Vorsichtsmaßregeln hier nicht ver⸗ mindern; die Fürsorge der Regierung sei durchaus nicht ge⸗ ringer, als die des Vorredners. Demselben bemerke er serner, daß er nicht eine objektive Kritik zurückgewiesen habe, sondern Unterstellungen, die keine Regierung dulden dürfe, wie die, daß die Regierung bei Ausarbeitung des Gesetzes aus Bequem⸗ lichkeitsrücksichten oder von Widerwillen geleitet worden sei. Solche Unterstellungen werde er jederzeit zurückweisen, welcher Partei auch der betreffende Abgeordnete angehören möge.

Der Abg. von Sirombeck motivirte seinen Antrag, für den sich auch der Geheime Ober⸗-Finanz⸗Rath Dr. Rüdorff im

Namen der Regierung aussprach.

Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Kapitän zur See Koester, ist am 26. Mai cr. in Arendal

ace in

Der 6 ers wort um der Anträge e, ng w e Antr abgelehnt, der Antrag' von * Aenderung der s. 2 angenemmen. Ebenso ohne Debatte bie S5. 3— 8. 5. 9 lautet 23 Kommissionebeschlusse: m, werden zu Anträgen nur mit Zustimmung dez Che. 9 2 . n. * 8 vom A Köhler Antrag 8 der ** wolle Eid e der 4 . 3 , werden zu Ant 863 n . . alen 1 g mo für den Abg. Dr. Köhler den e,, n, er m

k . sich das Haus um 11 Uhr auf Sim Eine Bezirkeregierung hatte angeordnet,

anlagung einer , , üer ne, ,

munalsteuern für das Jahr 1865167 auf Grund dez

Neinertrages der gedachten Gesellschaft in den Jahren 16 / bis 1879 sta ufinden habe. Der Minister des

pezialerlaß vom 5. April d. J. .

Ig Abs. 2 des Gesetzes vom J. Mai 1

dies in einem

begründet nicht er

. Unter 6 .

zeichneten tzten Jahren, seien, wie auch bas König

Dber⸗ ltungs gericht wiederholt 2 habe 3

Be. II. S. 45 J. S. 19), bie dem Steuerjahre, und

nicht die dem davon etwa vers en Veranlagungs⸗ Jahre zu verstehen. Dem

e des Ministers vom

meinden falls dieselben bei der Heranziehung der Eisenbahn⸗ .

ni attet Besteuerung das Einkommen erjahte vorangegangenen 3 Jahren zu Grunde

zu legen.

Der Bevollmächtigte zum Bundetrath, Königlich bayerische Ober⸗ Negierungs⸗Rath Schmidt konz ist 4 gekommen.

Der General- Feldmarschall Graf von Moltke, Chef des Generalstabes der Armee, ist von seinem Urlaube zu einem vorübergehenden Aufenthalt hierselbst eingetroffen.

Der heutigen Nummer des Reichs- und Staats⸗ Anzeigers / ist eine Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend

S. M. S. „Niobe“, 10 Geschütze, Kommandant

eingetroffen.

S. M. Kbt. ‚Cyeloy“, 4 e g. Kommandant Ka⸗ vitãn· Sieutenant 3 hat am 31. Mai er. von Alexandrien die Heimreise angetreten.

Bromberg, 31. Mei. (W. T. B) Die unter Vorsiz des Konsistorial⸗Präsidenten von der Gröben tagende n , n. ,, , nz der Gustav⸗Adolfstiftung hat an Se. Najestät den dil. ee s lo n. .

. . . Un ö er Schirmherrn der evangelischen Kirche und Fördert ben Ne sormationz-= werkes, bringt der zu Bromberg versammelte der Gustav⸗ Adolffliftung den Auedrud ehrfurchtg voller Han ; dar.

Neuwied, 31. Mai. (W. T. ) ne die Königin von Schweden ist heute Nach Besuch der Fürstlichen Familie hier ei und auf dem Vahnhofe von dem Prinzen von Nassau, der KRämngm von Ru⸗ mänien, der Fücstin und der Fürslin⸗Muter von Wied em

pfangen worden.

Bayern. München, 31. Mai. Wie Nie Ma, Ztg.“ vernimmt, hat Se. Majestät der 6 ge⸗ nehmigt, daß nach dem Antrage det proötestantischen Ober⸗Kon sistoriums die Feier des Reformation s= festes in diesem Jahre auf den 11. Nopember derlegt mit der 00 jahrigen Gedächtnißfeier der Geburt Zuthen bunden, sowie daß am Sonnabend, den 10. Nope sprechender vorbereitender Gottesdienst für halten werde.

Mecklenburg Schwerin. Schwer (Medkll. Anz.) Ihre Königliche Hoheit di Mutter begiebt sich heute Nachmittag m großherzoge nach Baden⸗Baden, woselbst 2. Juni, die Großherzoglichen He höchstwelche seit einigen Tagen bereils den Del Luzern übergesiedelt sind, ebenfalls eintreffen werden. * Königliche Doheit die verwitwete Großherzogin Marie . am Dienstag nächster Woche nach iin smt⸗ zukehren. .

S1. Juni. (Tel) Die Landes- Gewerhranzsele lung wurde heute Vormittag 11 Uhr durch meister Bade und den Staatsrath Wetzell eröffnet. ö

Oesterreich· ungarn. Lem berg, 31. Mal (G. TI Bei den Landtagswahlen der Stadte und ande 3 377 . , D des bis

eordneten Zucker, in Drohobycz der i 5 57 von 862 1 * Stanislau 5 ni

immen gegen Brykezynski, welcher A

erhielt, in Nowisaez der Finanz⸗Minister Dungjewsli ein. , ) . id im . 6 ö 5 *

ordneten wiedergewählt. Der ehemalige Warschau, Fel ins ki, ist auf der Reise von Rom hier ein Iren und hat dem Erzbischof, dem Statthalter und dem

marschall Besuche abgestattei

.