das Wort ergriffen ?
Fe Heiterkeit, oho! links, sehr gut! recht) — solchen Phanta⸗ . r nicht folgen. e Herren, mit soviel Phantasie sind wir nicht ausgestattet, das ist auch nicht nothwendig. ir halten uns
an das Gesetz, und wenn wir auch nicht lediglich mit dem Ver an . sondern auch mit dem Herzen bei der Sache find — das sind wir sicher; denn der Verstand allein ist nüchtern und kalt — so geht doch mit uns niemals die Phantasie durch, und wir würden niemals so rhantastische Autlegungen des Art. 9 der Verfassung, wie sie der Hr. Abg. Braun rorgestern hier als möglich giagn tent hat, eintreten lassen. Aber das ist noch das wenigste. Der Herr sah sich gemüßigt zu sagen: wenn der Herr hier erklärt, er würde in dem vorliegenden Falle exeniuell eh am Beginne der Abstimmung das Wort ergriffen baben, so wäre ja damit der Konflikt da, und er würde nicht so sprechen, ohne mit dem Herrn Reicht kanzler sich benommen zu bahen, ohne dessen Autorisa˖ lion; man sieht, wie der Herr Reickskanzler auf den Konflilt bin- steuert. (bg. Richter (Dagen): Daß leßtere habe ich nicht gesagth Surnf rechts; mit den Haaren berbehzleht) Er sagte also: wie der Reichskanzler den Konflikt an den Haaren herbeizieht; also nicht bloß darauf los steuert, sondern sogar noch mehr; denn wer steuert, zieht nicht. Meine Herren, blerauf habe ich ein Doppeltes ju erwidern. Die Hauptsache ist die, daß ich nitkt die hre gehabt habe, mit dem rn Reich langer über diese Frage ein Wort zu wechseln, und daß es eine willkürliche Unterstellung ist, wenn der Herr Abgeordnete aus meinen Aus ührungen Kapital schlägt (genüber einem Manne, dessen Verdienste um das Deuische Reich so * stehen, daß er vor solchen Unterstellungen doch füglich geschütz sein sollte. Ein Weiteres sage ich hierüber nicht. Meine Herren! Damit ist diese Sache aber noch nicht erschöpft nach der maleriellen Seite hin, insosern es sich darum handelt, wie ich mich denn be⸗ rechtigt hätte erachten lönnen, nach Schluß der Debatte beim Be- ginn der Abstimmung, wat, wie ich sagte, man nicht gern thut, eventuell noch das Wert zu ergreifen. Ich babe ausdrücklich hervorgehoben: nach dem Wortlaut der Anträge, die vor⸗ liegen., war nickt zu erkennen, daß es darauf abgesehen war, den §. 57 b. Nr.? fallen zu lassen. Es hätte Veranlaflung dazu rorge⸗ legen, kei der jum Theil gleichlautenden Fassung des Amendements zu 8. 57 Nr. 3 und des §. 57 Nr.? ju sagen, mie ich sagte: man be= antragt dieses mit der Maßgabe der Streichung des § 57 b. 2. Diese Wendung ist nicht gebraucht worden, und ich gestehe, daß ich erst im Laufe der Debatte darauf gekommen kin, daß man diet möglicherweise im Schilde führen kanne. Ich wiederhole, daß durch Zurufe von rechts bestritten ist, daß so etwag beabsichtigt fein könne; links aber ist nun gesagt, daß Sie es doch so machen wollen, und da sagte ich allerding: wenn man über 85. 57 b. zur Abstimmung ge⸗ schritten wäre, und der Antrag wäre gekommen: wir bitten um ge= trennte Abstimmung, und es wäre die Debatte geschlossen gewesen, dann wäre ich allerdings rerpflichtet gewesen, gegenüber solchem Antrage, den ich nicht erwarten lonnte, ju bitten, denselben abzu ⸗ lehnen, denn mit der Ablehnung des 5§. 57 b. Ziffer 2. würde man einen außerordentlich gefährlichen und bedenklichen Schritt gethan haben. Ist das ein Attentat auf die Geschästzordnung des Reichgtagz oder ein Attentat auf die Rechte des Reichetags 7 Heißt das nicht lediglich die Geschäfte fördern, wenn don bier aug erllart wird:; Sie stehen ror cinem gefäbälichen Beginnen, wir kitten auf das Dringendste, diesen für uns gänzlich unerwarteten Schritt nicht vorzunchmen ? Der Herr Abgeordnete hat in die sem Falle durchaus nicht den Schatten eines Grundes gehabt, diese meine Aeußerungen, die lediglich im Interesse der Sache, um deren Wichtigkeit in belles Licht zu stellen, gefallen sind, so aufzubauschen. Umgekebrt aber ziehe ich aus diesem einzelnen Falle den Schluß, wie begründet in dem Art, 9 der Verfassung das Wert jederzeln⸗ ist, denn in einem solchen Falle gerade kann es von erheblicher Wichtig. keit sein, im Interesse des Landes, daß das Wort ron bier aus ergriffen wird in dem Moment, wo die leßte Schlußabstimmung sällt, wo es sich darum handelt, wichtige Entscheidungen zu treffen zwischen beiden Faktoren, Entscheidungen, deren Tragweite Viele im Augen⸗ blide rielleigt nicht einmal überseben. Ich erinnere nur an den estern cin Viertel vor sechs Uhr handschriftlich eingebrachten Antrag Kablè und Genossen, daß gewisse Bestimmungen des Gesetzes auch in Elsaß Lothringen gelten sollen. Der Antrag wurde mit einem ge. wissen Halloh entgegengenonmen. Ich dachte, die Herren haben alle die erst . vertheilte Hausirstatistik zur Hand, da steht Spalte 2 zu lesen: in Glsaß⸗Lothringen gilt die ganze k ch habe mich nicht bemüßigt gesehen, gegen den trag abls zu sprechen, auf dessen Annahme nach der demselben be⸗ reiteten Aufnahme nicht zu rechnen war, aber auch gegen diesen
müssen.
chen Antrage in letzter Les aus gesagt 1
in ein 2 eine , das dieses Gesetz gar nicht b
Falle wäre ein Wortergreifen auf Grund des Art. 9 selbst noch im letzten dem an der sachlichen Förderung der Dinge liegt.
gewandt hätte. sorge des Abg. Richter beunruhige ihn wenig.
Widerspruch zur Verfassung.
h, wo die
ringer Heimat bei weitem größten
Im
her importiit. Der A
tirt werden.
entgegnete: Meine
Bejug auf cventuell vorliegenden Antrag des
Gewerbeordnung wie
Unterschied darin 249 * daß in Folge gewisser während dreier Jahre, statt, wie es in der
nur wäbrend meier Jahre kann. Das ist ein feiner Unterschied
Schalscha ganz abgelehnt w
2 ich selbst bel Beginn der Abstimmung noch, wenn ich
geah ö Dinge laufen würden, das * 13
wäre es gegen den Wortlaut und des
Art. J der Verfassung gebandelt Jewesen, wenn gegenüber einem . sung, im letzten Mmament noch, von
2 . 2. 1 — ich will
nicht sagen, eine u begehen,
ich . das ja nicht = ö. * ist doch wenigstens kein kluger Schritt,
i bincinzubr ingen für ein Land, für mmt ist. Gerade in einem jol
oment durchaus am Platz gewe
oder linkt stehen, würde haben sagen müssen: das war v von dem Vertreter der verbündeten Regierungen, daß er darauf auf⸗= merksam machte, wenn auch in diesem wenig üblichen Augenklick. Also ih wiederbole: die Punkte, die ich bervorgeboben habe, beweisen, daß Alt. 9 der Verfassung, wenn ich eventuell, zu §. 57 b. Ziffer 2 das Wort ergriffen hätte bei Beginn der Abstimmung, von mir vollkommen gewahrt gewesen wäre, und daß ich eben zum Besten des undes gehandelt Hätte, wenn ich da Kraft des Art. das Wort ergriffen und einen für die Vorlage verhängnißrollen Beschluß ab⸗
Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, die Konflikt⸗
sich ja die Reichsregierung durchaus auf dem Boden des Art. 9 der Verfassung, 1 gerade der Abg. Richter stehe im Die Herren links lebten ja eigentlich in beständigem Konflilt mit der Regierung. Er bitte das Haus den Antrag Ackermann anzunehmen, den * 6 3 Abg. en,, seiner ung usirer j denfalls an seine
i usirer vielfach Autochthonen seien. il des Reichs, namentl Tande, seien abet bie Haustrer nicht darch die Terbälmmisse wünschengwerth gemacht, sondern gewissermaßen von außen
bg. Geiger empfahl den Antrag von Schalscha. Dieser Antrag sei ursprünglich vom Abg. Dr. Baum gestellt worden, enthalte aber das Strafminimum von drei Monaten: nach der Annahme der Ar. 3 deg §. 57 gemäß einem Amen⸗ dement Baumbach habe der Antragsteller dasselbe zurücgezo⸗ gen. Der Abg. von Schalscha habe es unter Einfügu Strafminimumt von 6 Wochen wieder aufgenommen. Er halte die Fassung des Antrages für korrelter, als den Be⸗ schluß zweiter Lesung. Auch der Antrag Adermann, betreffend das Vorhandensein von Kindern, werde vom Centrum accep⸗
Der Bundes lommissar Geheime Regierunge⸗Rath Bödiker erren! Ich wollte mir nur zwei Worte erlauben in
; Hrn. * von Schalscha. Die ser Antrag kann von bier aus nicht als unannebhmbar bezeichnet werden, denn der Antrag ben edtt die Aufrechter haltung dez
beste benden Rechtezustandeg, indem die Worte desselben sich wörtlich decken mit den Bestimmungen der Gewerbeordn und der einzige . noch
iel gesagt. —
der lung sen, und jeder, mag er rechts erstãnd
Auch nde
auf dem
ng des
Gewerbeordnung beißt,
die Versagung auggesprochen werden
der aber auch nicht wichtig ist 7 * . * wegen dieser geringen , ,
don
vom geltenden Rechte, möchte ich bitten, lieber auch noch die 3 Jahre in
2 Zahre = 2 r ö.
um dann wörtlich das geltende Recht der Aus den von dem Hrn. Abg. Geiger angeführten Gründen wiederhole ich aber nochmals, daß an = gesichts der durch den Antrag Baumbach intendirten Unmöglichkeit,
Der von Schalscha wurde die Nummer 2 des 5. 57.
den Antrag
stimmung entschieden.
die Annahme des Antrags 36 ö * 24 den
Der —— ĩ
x chein werden, iebt, da j 6 t, daß 2 im §. 57 Ziffer 1 big 4, 5. 5. theilung desselben bereits . oder erst nach Criheilung
getreten i Der Sein
er nicht an Hierauf Rath oed
mationescheines
an, .. 1 3 k er 1 36.
nicht zu rũ nehmen, sie warten, bis das KRalender⸗
367 abläuft, und ist dann erst 6 von Neuem erbetene
1 zu versagen, wenn die ohne Welterez dein
se Lüde r unseres
— das Wort .
w
ordnun 3 ö. Berich 6 nicht vereinzelt
extenso verles
erk Uebrigens beziehe ich mich in dieser , auf das, was
Der Antrag Baumbach wurde hierauf abgelehnt und 3. 85
den zahlreichen mit 6 — 12 Wochen bestraften Dieben, Hehlern, Be⸗
trügern u. . w. den Wandergewerbeschein ju versagzen, wir mit junehmen. dem Antrage Baumbach nicht aufkommen würden. bitte deshalb, Der Bericht wean nicht der Besckluß der weiten Lesung aufrecht erbalten wird, wollen.
daß eventuell wenigstens der Antrag von Ulscha als Minimum
Ihrerseits angenommen werde, in durissimum eventum selbst unter
Abänderung der 3 Jabre in 3 Jahre. ö. 6 re in
von gleist⸗Retzow dagegen bat, primo loꝑeo bei
der zweiten Lesung stehen zu bleiben. Die Diskussion wurde geschlossen. Der Abg. Dr.
R Inserate für den Deutschen Reichs ⸗ und Königl. Preuß. Staatz Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ register nim mt an: die Königliche Expedition drs Deutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Stants-Anzeinrrs: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersnehnngs - Sachen. 2. Subbastationen, Anfgebote, Vorladnnugen n. deræl. S. Jersekiedene Bekanntmachungen.
3. Terkninse, Verpachtungen, Snbmissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation,
Zinszahlung
Braun verwahrte sich dagegen persönlich, es sei ihm nicht 34 — mit seiner gestrigen r* Bemerkung die hohe Versammlung des Bundesraths als e Kohorte zu bezeichnen.
J. Literarische Anzeigen S. Theater - Anzeigen.
Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken uud Grosshandel.
ndert angenommen.
Ebenso wurden die ubrigen des vom Sausir gewerbe handelnden Art. 10 . * J en
unverändert nach den Bes zweiter Lesung an . vertagte sich das Haus um 5 ö Freitag 11 Uhr.
Dr. Baumbach = denken Wandergewerbeschein 6 r r . dieser Bestimmung würde eine 6 gesetzes 2 — und eine Aenderung
ze , ,
Dat Nesultat der Abstim
wurde mit dem Adermann an
e,, mn e.
welche
nahm der Bundeg kommi ae nem, iker das 26 fer
bezeichneten Abschnitte der und aus welchen
tens ausgefüllt werden, in dem selb terstrichen — be, , G, dig mr e geen,
ie, den 5. 58 an-
Dausirgewerbe) 88. 55-8
In der Börsen-
Javalsrendant Nuvolf Mone, X Bogler, g. S. Daube & Co. C. eq
Annoncen ˖ Bureaur.
n. a. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. beilage. .
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. ) Heinrich Friedrich Wilhelm Elstermeier, geboren wonach im Grundbuche ron Oppenwehe Das K. Kronach hat von .
Steckbrief. Der unten näber bezeichnete Fösilier den 21. . 1860 zu Niedermaßen, werden be .˖ Band VI. Blatt 15 Abtheilung II. Nr. IC. neuerlichen Term zur — Lemke der 9. Kompagnie 3. Pommerschen Jafan⸗ schuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht sich dem und Band J. Blatt 51 Abtheilung IM Nr 3 uf ö
terie- Regiments Re. 14. Kat an . M. Magz, Eintzittt in den
enst des stehenden Heeres oder daselbst für
mittags 3 Uhr. die Kaserne verlassen und ist bis jet nicht zurückgelehrt. Gs liegt, Verdacht der Heinen f ht vor. Sämmtliche Militär- und Civil-= behörden werden ergebenst ersucht, auf ꝛc. Lemke zu achten, denselben im Betretungsfalle festzunehmen, Yi. 26 iin nn, r und .
e nen hierher gefä eilung machen lassen zu wollen. Stralsund, den 30. a 1883. ne m lier Bataillon 3. Pommerschen
ufanterie. ments Nr. 14. Signalement.
r. und Zunamen Friedrich Lemke. Geburtsort Gr. Mausdorf. Kreis Elbing. Regierungsbezirk Danzig. Alter vier und zwan j Jahre.
keinen. Zähne vollständig. Kinn rund. Gesichtsbildun d. Natur . Besondere Kennzeichen: ö.
str. tral⸗
. Bei seinem ,. war derselbe be ⸗ ö Eiern n , 1 eigene 2 2 ; 3
efert . Hic. . . ,. Koppel 44 Seitengewehr, Binde
Oeffentliche Ladung. N.
z 3. , , ,,, zu Vamm, einri ef
geboten den 31. Mai 1860 169. . . 2
Wenzel, geboren den 29. Augüft 1560 zu . 9
Personen: en 329. Januar
der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes gebiet verlassen oder nach erreichtem militäͤrpflich⸗ tigem Alter sis außerhalb des Bundesgebiets aufge⸗ halten zu haben, — — 236 gegen §. 140 Abs. 1 Nr. J des St-G-B. Dieselben werden auf den 17. August 1883. Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dort- mund zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landrathsamt zu Hamm über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge⸗ stellten Erklärung verurtheilt werden. . ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 22. Mai 1883 auf Grund des 5. 140 St -G. B. und des 5. 326 St. 12 das im Deutschen Reiche befindliche ermögen der Angeklagten mit Bes a 85 erdu oͤffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen derselben über das Vermögen der Staatekafe gegen⸗ über nichtig sind. (M. 126— 83) Dortmund, den 29. Mai 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.
für kraftlos erklärt.
124211]
legt worden, was mit dem Bemerken J.
1) die Urkunde vom 29. April 1823 nebst Ab-
tretungsrverhandlung vom 14. März 1863, urtheilen.
Oeffentliche
den Kolon
Oppenwehe 190 Thaler Darlehn, 2) die Schuldurkunde vom 26. Dtteber 1829. aus welcher für die 6 Kinder J. Ehe des Vorbesitzers Lückemeyer 419 Thaler 3 Sgr 1 Pf. Erbgelder Band J. Blatt 453 Abfhei⸗ lung III. Nr. 1 des Grundbucht von Sppen. wehe eingetragen stehen,
Rahden, den 5. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.
———
11. ; ustellung und Ladung. Die Zieglerswittwe r 6. Horlachen und der als Vormund über eeborene Kind derselben,
23 , . Bezahlung eines ; ährlichen Alimentations es von 30 M . s . Vor⸗ . zum zurugelegten 14. 5 desselben, 9 . 9 0 4 Tauf - und Kindbettkosten, Bestreitung 24198 Vekanntmachung. des seinerzeitigen Schulgeldes, der en . br, , , 3 e, 2 . * , sowie Hand 2 gerschtg vom pril sind nachbenannte Hypo⸗ erlernungekesten, Einräumung deg thekenurkunden: chränkten Erbrechts des nk 6 zur
ragung der Kosten des Prozefes
Weggehoft Nr. 71
Namens Andreas“, bestellte irth Johann Karl. von Seibelsdorf haben 9 en den ledigen, großjäbrigen Dienstknecht Georg . Horlachen wegen zu diesem Kinde und A gerichte Kronach Klage erhoben und beantragt: Manser zur Anerkennung der Vaterschaft des von . Biedermann am 159. November 1882 unehelich geborenen und auf den Namen
Anerkennung der Vaters limentation beim K. Lern
das unehelich
er
zu ver-
*ngeeitag. den 18. Jul 1833 Vormi *
8
1 /s mit * vom 10 Min auf Antrag der Klag nunmeh len. tem Aufenthalte re , . die öffentli stellung an denselben bewilligt. Georg Manser wird zu dem anberaumten unter dem Bemerken geladen, daß ihm die den Schriftstücke durch Anschlag an der tafel zugestellt wurden. 2 be m k iglichen
e n Amt Zinke, R. Sekr.
24210 Oeffent l Der Vorstand 83
auf Verurtheilung des Befla 20 M, und ladet den zur m
Verhandlung des Rechtssfreitz vor das R 1 zu Anclam auf den 18. Seytember jSs5, Vormittags o
Zum Zwecke der fen ird Auszug der Klage , .
Krage, als Gerichte schreiber kern fa g liten Amteherstu. .