1883 / 129 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

')

(

Erste Beilage

zum Dentschen Reichs⸗A1rzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 5. Juni

1I1SS3.

Königreich Preußen. Finanz⸗Ministeriu m.

urch die Provinzial-Rentenbanken erzielten Resultate (exel. Ratzeburg).

ͤ ; Zusamm enstellung der pro April ⸗Termin 1883 8

1 7533 37 7s i ss & fs G ss , d 7s

4 . Am L Avril 1883 sind an Renten Übernommen: Die Berechtigten haben dafür Abfindungen erhalten: he, . Die Kapita⸗ zu *i0 des Betrages der in Rentenbriefen An Die im . 6 Summa *. . ö Renten · Mai 1882 Pl bt en 2 ö Be zeichnung 9 zu an N Ablösungs⸗ ausge⸗ 18fachen Be⸗ 3 baar Summa Kapitalien l trage der 10 . b. m apitalien loosten, am Ren ,, vollen z ; sind 1. April Staats kasse der des Betrages sãmmtlicher für die für die Gapital · der eingezahtt a. b. ( , Renten Summa pro April⸗ 1883 sind und wo⸗ er vollen Rente ( ; 2M ö . 5 Rertenbant. aug der von den . Staats. Privat- dy spitzen) Abfindungen. ö 3 , ag ö Ver⸗ Rente (5 oso) ö gekündigt Renten · r, e, en Staats⸗Kasse se. ; ̃ ' g J rente rente resp. briefe in Renten⸗ 3 pflichteten 6 3 o) z hlt betr hriefen ver⸗ ö eingeza etragen fangt haben, - betragen: ö . 41 . , , 6. A K. K . n, F s , 3 Di , e e 7 , Ti , ,, , , ,,, n Pre lin sis is 36361 35 5s 373569. 145 Les 145 saößs 3 gz is' is si ste, Fs 6h ec Io 13 ö . . mar 62 87240 62 87240 83 40 62 955 80 1387 125 1387125 11 707 44/9 1398 832 44s 28 230 37 388 800 an . s. nus der Provinz Sachsen 42 5212 37 441 50 37 484 021 37 484 0216 945 819 135 820 080 12 898 3335/9 832 gg zz 70 608 31 3738 825 850 50 hne . 417 Sar so . 75 S3 20253 2 557 z5rs . 9285 145 455 37 736 16 r,, , sss r,, ess, is e, s n r; aus Westfalen und Rhein . 743 17 8 23630 8 979 47 799 20 977867 16200 192 450 208 650 6877 84 215 527 84 22 995 50 234 525 14 863 50 aus der Provinz Hessen⸗ ,, 22 95 12256330 1227685 291839 15 19515 450 327 327 675 3509 86 331 184 86 64794 1200 459 6. Losen H 4725 34 376 80 34 424 05 118680 35 610 85 1050 774 825 775 875 12 839 886 / 788 714 S888/o 10 593 08 322 200 945 J. Stettin, und zwar: aus der Provinz Pom⸗ , 2970 12 150 12179770 291 20 1247090 660 22 010 272 670 3 814 276 484 15 055 30 212130 594 aus der Provinz Schleswig⸗ : vös/e,, 1111721ͤ2! 33 422130 34 534 021 1093330 35 567 321 24 705 761 430 786135 1953 7779 I58 088 77s 12463 890 127485 22 23450 Summa. 2 415 141M 273 227 606. 275 647 . 8 . 284 521 441 53 2956 6 182 7600 6236 655 66 13 365 /a 6 3607 Jos Jss f. Js Js 5 rs Todd 5 418 305 12 57615399 ; ö 160 von rückgängig gewor⸗ Hierzu aus den früheren k. . Uebernahme⸗Terminen 1299509 34 17162 047 40 18461 556 74 1221 331 6 MMIX 683 488 34 28s 869 555 10d 168 4151633 937 970 1657 478 35 34 695 448 35 12 576 152 39 82 493 175635 956 187 Summa 1301 924 48 35 77 - I 737 199 6 DI sio id Js cd s s G 85 410 351 175s459 274 G25 1 724 391 M pLiöfzssi sss 7I8 17185 184 025 G38 4965 - Außerdem sind an Renten übernommen und haben die Berechtigten dafür an Schuldverschreibungen er⸗ halten: a. von der Paderborner . l Eilgungs kãsf⸗ =. J ö 243 15431 6090000 8 93604 6 09893604 999 305 01 6090090 1 b. von der Eichsfeldschen ö Tilgungskasse . —ẽ—— 128 97037 3437 745 3437745 344 65194 1555 920 ueber 66 36 37, Ts s. 7fff id dss ö

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5. Juni. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (95.) Sitzung des Reichstags wurde in dritter Berathung ohne Debatte die am 19. April 1883 mit Frankreich wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an Werken der Literatur und Kunst abge⸗ schloössene Uebereinkunft genehmigt.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Steuervergütung für Zucker, in Verbindung mit dem Antrage Ausfeld u. Gen. auf Grund des Berichts der XIV. Kommission.

§. L u. 5. 2. lauten nach dem Beschlusse der Kommission; §. 1. An die Stelle der im 8. 3 des Gesetzes vom 26. Juni 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend (Bundes · Gesetzblatt Seite 282), bestimmten Sätze, der Steuervergütung treten für 2. Reses Gesetzeß vom 1. August 1883, für b. und . vom J. Sep tember 13833 ab die nachstehenden Sätze für je 50 kg: 2. ür Rohzucker von mindestens 35 oo Polarisation 9,00 b. für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Braden bis zu 12,5 kg Nettogewicht oder in Gegenwart der Zollbehörde zerkleinert J e. für allen übrigen harten Zucker, sowie für alle weiße trockene (nicht über 1060 Wasser enthaltende) ucker, in Krystall“, Krümel und Mehlform von minde⸗ ö atieeeen 10410 ö 2. Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem 1. August 183835 außer Kraft. Wird bis zu diesem Zeitpunkte ein anderweites Gesetz nicht erlassen, so treten mit diesem Zeitpunkte die Bestimmungen des Gesetzes von 1869 wieder in Kraft. Hierzu lagen folgende Anträge vor: Vom Abg. Dr. Stengel und Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: (e. an Stel dez . I der Kommisstonsbeschlüsse unter a) zu setzen: ) für . von mindestens 88 /o Polarisgtion . 3. 80 66 ernet von den Äbgg. Büchtemann, Dr. Reichensperger (Olpe) Ong n, Der Reichttag wolle beschließen: a die Ueberschtif wer en, zu . 53

4 n

ö wegen . Abänderung dez Gesetzes vom 3 Juni 1869, betreffend die Be⸗ steuernng des ars und die Sfeuervergütung für Zucker; b. S. I des Gesetzentwurfs wie folgt zu fassen:

Dem 8. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1869 (Bundes⸗Gesetzbl. de 1869 in . nach dem Worte erhoben“ folgendes iwelte Alinen hinzujufügen: j ußerdem in vom J. September 1883 ab von jedem Zoll⸗ zentner des aus Rüben, Melasse oder Füllmasse gewonnenen Zuckers eine Kontrolgebühr von 16 Pfennigen zu erheben. Die Fabrikanten sind verpflichte, der Steuerbehörde auf Er⸗ fordern die Juantstat! des gewonnenen Rohzuckers anzugeben. Im all aner unrichtigen Angabe ist eine Srdnungsffrafe bis fünfhun⸗ tt arkt verwirkt: ; .. die 8. 1 resp. 2 der Kommissionsbeschlüsse als §§. 2 be— siehungsweise 3 zu hejeichnen.

, r Abg. Dr. Stengel bemerkte, es herrsche überall nur ine Stimme darüber, daß die Frage der Regelung der Zucker—

steuer sehr vorsichtig angefaßt werden müsse. Die Zuckerindustrie habe eine ganz gewaltige Bebeutung für den deutschen Ge⸗ sammtexport, sie beschäftige sehr viel Menschen, greife in viele Handwerke ein, diese Frage könne also nicht nur vom steuer⸗ politischen Standpunkt allein erledigt werden. Thatsächlich treffe bei dem Aufschwung der Zuckerindustrie das Steuergesetz für die jetzigen Fabrikationsverhältnisse nicht mehr zu. Der Zucker sei ein sehr brauchbares Steuerobjekt, da derselbe, wenn⸗ gleich ein Nährstoff, doch kein Nahrungsmittel und dabei sehr weit verbreitet sei. Unter diesen Umständen begrüße er den Vorschlag der Regierung mit Freuden; es sei ein Miß⸗ verhältniß vorhanden zwischen der vom Centner Zucker⸗ rüben gezahlten Steuersumme und der für den Centner Zucker gezahlten Bonifikation. Den Vorschlag der Regierung und der Kommission, die Bonifikation von 9 M 40 3 auf 9 M herabzusetzen, halte er für zu geringfügig. Die Eingaben der württembergischen Zuckerfabriken, welche eine stärkere Vermin⸗ derung der Bonifikation für unverträglich mit der Existenz der Fabriken hielten, verdienten kaum Berlicksichtigung; Fa⸗ briken, die eine geringere Exportvergütung nicht aushalten könnten, hätten überhaupt keine Existenzberechtigung. Die Art der Zuckerbesteuerung in Deutschland habe überhaupt den Zweck, die Technik der Zuckergewinnung zu verbessern, und wenn die württembergischen Fabriken der hohen Aus— fuhrvergütung bedürsten, so beweise das eben, daß sie noch nicht die hohe Stufe der Technik erreicht hätten, wie die zahlreichen anderen Zuckerfabriken Deutschlands. In Uebereinstimmung mit der Regierung lasse seine Partei also die Frage, oh Rohmaterial⸗ oder Fabrikatsteuer für Zucker vorzuziehen sei, unentschieden, wünsche aber die Exyortbanifikation statt auf 9 Ib auf 8 6 80 8 herabgesetzt. Die Folge seines Antra⸗ ges würde 116. Millionen Mark Steuereingang sein, das sei an sich zwar nicht viel, habe aber die Bedeutung, daß die Zuckerfabrikanten den ihnen jetzt noch vielfach fehlenden Glauben bekommen würden, es sei eine energische Erhöhung der Zuckersteuer in Aussicht genommen, und der Fürst Bis⸗ marck halte nicht seine schützende Hand über die Zuckerfabri⸗ kation. Daß seine Partei nur die Position für Rohzucker ge⸗ ändert, bei den anderen aber die Positionen der Regierung beibehalten habe, habe seinen Grund darin, daß heute die Raffinade sich in einem großen Vortheil befinde dem Roh⸗ zucker gegenüber, und um dies auszugleichen, habe er nur die eine Aenderung vorgeschlagen. Die definitive Erledigung könne nur bei einer völligen Umänderung der Zuckersteuer ge⸗ funden werden. Ohne sich hier weiter darüber auszulassen, ob Rohmaterial⸗, oder, wie z. B. die Württemberger wollten, Fabrikatsteuer vorzuziehen sei, empfehle er seinen Antrag auch noch deswegen, weil derselbe in der ersten Lesung der Kommission mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen, darauf in der zweiten Lesung mit 10 gegen 8 Stimmen abgel hnt und dem Hause hier von 11 Mitgliedern der aus 21 Mit⸗

gliedern bestehenden Kommission vorgeschlagen sei, also den eigentlichen Sinn der Kommission repräsentire. J

hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bun Krath, tac f ir des Neichs⸗Schatzamts Burchard das Wort:

Meine Herren! Die Stellung der verbündeten Regierungen in der JZuckersteuerfrage ist schon wiederholt und in eingehender Weife hier zum Ausdruck gebracht, zunächst, ist sie klar gestellt in der Gesetzes= vorlage selbst, dann ist schon bei der ersten Lesung von hler aus wiederholt Veranlassung, genommen, sie hervorzuheben; auch in der Kommisston ist in erneuter Weise, die Stellung der Regierungen näher bezeichnet worden. Ich halte es aber doch für nothwendig, noch einmal möglichst kurz hervorzuheben, welche Erwägungen die Regierungen bei dieser Vorlage geleitet haben.

Die verbündeten Regierungen erkennen die Reformbedürftigkeit der Zuckersteuer an; sie erkennen an, daß dee Grundlagen des Besteugrungssystems durch die Fortschritte der Juckerindustrie wefentlich verschoben sind; sie erkennen ferner an, daß es unmöglich ist, zur Jeit in eine definitive Neuregelung der Zuckerbesteuerung einzutreten, daß die Ver⸗ hältnisse nicht klar genug liegen, um die sem wichtigen Induftriezweig gegen- über mit einer Steuerreform alsbald vorzugehen. Diese Erwägungen würden naturgemäß nicht dahin geführt haben, jetzt schon eine Vorlage zu machen; die verbündeten Regierungen haben es aber doch für an= gezeigt erachtet, schon jetzt einen Schritt in dieser Beziehung zu thun; sie schlagen Ihnen vor eine i ,, der Ausfuhrvergütung, soweit es nach der Auffassung der verbündeten Regierun⸗= gen zulässig. ist, ohne daß vorher die Verhältnisse ein⸗ gehend geprüft sind, soweit es möglich ist, schon jetzt ein Urtheil dahin zu gewinnen, das kann die Zuckerindustrie unbedingt vertragen, dadurch werden die Interessen nicht gefährdet. Es ist ja gewiß sehr schwer, diese Grenze zu finden. Die verbünden Regie= rungen haben die Frage eingehend erwogen und sie haben geglaubt, die Verantwortung nicht tragen zu können, weiter zu gehen; dern sie würden meinen, es wäre eine große . der sie sich felber , wenn sie eine Enguete zusammenherufen, welche die

rage in einer eingehenden Weise zu prüfen hätte, und gleich zeitig ihrerseitʒ, Vorschläge machten, bei denen sie nicht mit. voller Sicherheit der Ueberzeugung wären, das köme die Zuckerindustrie unbedingt ertragen. Das ist der Standpunkt der ver- bündeten Regierungen gewesen, und ich glaube nicht reine Befugnisse zu überschreiten, wenn ich bestimmt ausspreche, an diesem Skand⸗ punkte werden die, verbündeten Regierungen festhalkerr. Ich glaube nicht, daß sie jetzt ihre Zustimmung dazu geben werden, daß man. weiter in der Herabminderung der Ausfuhrvergütung, gehe, weil sie glauben, dieser hochwichtigen Industrie gegenüber da ernste Verpflich tung der eingehendsten Prüfung zu haben und guche bereits eine solche Prüfung der einschlägigen Vexhältniffe eingeleitet hat. Es handelt sich ja dabei um sehr fubtile Fragen, die außerordentlich schwankender Natur sind. Die Frage, wieviel Rüben sind nothwendig zur Her= stellung eines Centners Zucker, läßt fich, glaube ich, in einem Jahre anders beantworten als in einem anderen. Gs ist dieses Maß des Rübenverbrauchs auch durchaus verschieden in verschiedenen Gegenden und es ist sehr schwer, darüber ein Durchschnittsbild zu gewinnen. In der Ihnen vorliegenden Druckfache ersehsn Sie daz am allerhesten qus der Veranschlagung der Erträge im Betriehsjahre 188283 Cs ist da ein gehend ngchgewiesen worden, und in der Kommission hat diese don der Regierung aufgestellte Berechnung eine eigentliche Beanstan dung nicht finden können es ist darin nachgewiesen worden, daß muthmaßlich zur Herstellung eines Centnerz JZucer im Betriebsjahr 188283 11.27 Ctr. Rüben, das sind ungefähr 9 Steuer, noth= wendig sein werden. Das ist eben der Satz, den die Regierung Ihnen vorschlägt. Würde, man unter diesen Satz heruntergehen, dann würde voraussichtlich für dieses und ähnliche Jahre weniger an Vergütung gewährt werden, als in der That in der Steuer auf Zucker

liegt, und das kann die Regierung z. 3. unter keinen Umständen, . Mein Herzen, ic maß mit ais egen den Antag Stengel auf das Allerbestimmteste aussprechen. Ich habe das schon in der