1883 / 244 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Oct 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Denutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

XR Nas Abonnement beträgt 4 K 50 3 für das Vierteljahr. ar , meme für den Raum riner Aruckzeile 30 8.

Aue Poßf-Austalten nehmen Hestellnug an; far Kerlin aner Nen Roß. Auftalten auch die ern

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

M 244.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungs⸗Rath a. D. Plinzner zu Königa⸗ berg i. Pr., bisher zu Münster, dem Kanzlei⸗Rath Schütte * Friedenau bei Berlin, bisher Büreauvorsteher beim Polizei= räsidium zu Berlin, und dem Amtmann Brüning zu Enniger im Kreise Beckum den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse a. D. Dr. Knorr, bisher Regiments⸗Arzt des 1. e n e,. Feld ⸗Ar⸗ tillerie⸗ Regiments Nr. 8, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Gymngsial⸗Schreib⸗- und Zeichnen⸗ lehrer a. D. Rehberg zu Tilsit den Königlichen Kronen⸗ Drden vierter Klasse; dem emeritirten Hauptlehrer Dittrich zu Hartau im Kreise Waldenburg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Re⸗ gierungs⸗Kanzlisten a. D. Rakowski zu Königsberg i. Pr., dem Privatförster Schaup zu Forsthaus Dehrte im Kreise 8 en, und den Gemeindevorstehern Kuttkat zu Groß⸗ illeningken im Kreise Niederung, Luxrem zu Saffig im Kreise Mayen, und Möl lmann zu Ahsen im Kreise Reckling⸗ hausen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deuntsches Reich.

Von Montag, den 8. d. M, bis Donnerstag, den 11. werden aus Egypten 36 Todesfalle an Cholera gemeldet. Der internationale Gesundheitsrath in Alexandrien

at gegen Provenienzen aus Grand Atjeh auf der Nordwestküste umatras, woselbst die Cholera epidemisch aufgetreten ist, die

vorgeschriebenen Quarantäne⸗Maßregeln angeordnet.

Italien hat die Beobachtungsquarantäne gegen 593 yvpern, Smyrna und von der syri⸗

,

n au en a ö us⸗ gesegt, daß der Ueberfahrt 264 Rran a fich nicht hat. Unter derselben oraus⸗

ereignet

sebung ist die Quarantäne gegen Schiffe, welche aus dem 5. und den Häfen lenseits desselden kommen, obne auf die Dauer der Ueberfahrt auf 10 Tage ermäßigt . 22 r. 6 s hat bicher d

ebe zu Trie isher die 10 tägige Quarantäne für Provenienzen aus Egypten, den aan, und indischen Häfen aufrecht erhalten; dagegen werden Pro⸗ venienzen aus den übrigen türkischen Hafenplätzen Kleinasiens und Afrikas nur einer 24 stündigen Quarantäne unterworfen. RA. Nr. 1685

Die auf dem Plage der Allgemeinen Auastellung auf ö a. * . d,, ,, ö mn i i ö

d. Mts., Abends 6 Uhr, m .

Berlin C., den 16 1883. Der va Dber⸗·Postdireltor. Schiffmann.

In Papenburg wird am M. einer Seesteuermanns⸗ und Sees hrt und in Timmel am 3.

euermannsprüfung begonnen werden.

November d. J mit fung für große d. J. mit einer

Tönigreich Prenßen.

Privileg i um ; wegen Lutfertigung auf den Inhaber lautend . leihescheine * ,, i m 2 5

Bir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Vertretung der Stadtgemeinde i in i Sinnen dom 4. Jufs i886 und 275. Februar 1583 beschlossen kat, die R Beffrestung der Kosten von Schul- und Kanalbauten, sowie ren er anderer gemeinnütziger Anlagen und Bauten erforder- lid Mul im Wege ciner Anlelhe zu beschaffen, wollen Wir auf

den mn g e nannten Gemeindevertretung: .

u . auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen rersehen, Seitens der Gläubiger unkũndbare Anleihescheine im don 3 300 000 4 ausste len zu dürfen,“ en weder im Interesse der , noch der

Tausend Mark, welche in folgenden 100 Stück zu 563 10.

a,,

Abschnitten:

500 000 4M

20909999 . 6090999 .

ö 200090900

zusammen J dh! mn,

nach den anliegenden Muster augzmnfertigen, mit vier Prozent jäbr⸗

1111

Berlin, Mittwoch,

der ausgegebenen, nebst den JZinsen der eingelösten Anleihescheine zu tilgen sind, durch 6. ärtigeg Pripilegium Unsere landesherrliche r, . ertheilen. ie Ertheilung 3 mit der recht ·˖ lichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber diefer Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne iu dem Nachweise der e, n . Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Priollegtum, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter e Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen egel.

Gegeben Homburg v. d. O.. den 27. September 1883.

(L. S.) Wilhelm.

Zugleich für den Finanz ⸗Minister. von Puttkamer.

Rheinprovini. Regierungsbezirk Düsseldorf Anleibeschein der Stadt Elberfeld vom Jahre 1383

Buchflabe .. Nr. ... über .. Mark Reichs währung. Ausgefertigt in Gemã 27. September 1883 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düffeldorf vom... Stück.. und Gesetzsammlung für 18835 Seite laufende Nr. .. )

Auf Grund der Beschlüsse der , ,

vom 4. Juli 1887 und 27. Februar 18835 Aufnahme einer Anleihe von 3 300 000 beurkunden und , n, ie Unter-

es insen der ein genehmigten,

Steuerkraft.

Elberfeld, den ten.. 188. (Stadisiegel) Der Ober ⸗Bürgermeister. Die städtische Schulden tilgungs · Ræommission. (Eigenhãndige amen auen Eingetragen in das Kontrolbuch Seite Hierzu ist die . . bis 10 nebft An⸗

Hein teihe j weisung ausgereicht. Der Stadtsekretãr. Der Gemeinde · Empfanger. (Eigenhändige Namens unterschriften.)

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Elberfeld aufzuneh⸗ menden Anleihe von 3300009 ½ Reichswährung.

Der Ober Bürgermeister und die Stadtverordneten · Versammlung von Glberfeld baben beschloffen, zur Bestreitung der Kosten von Schul und Kanglbauten, sowie verschiedener anderer gemeinnütziger Anlagen und Bauten eine Anleihe von 3300 006 ½ Reichs⸗ währung aufzunebmen, welche mit vier Prozent jährlich ver⸗ zinslich, von Seiten der Gläubiger unkündbar ist und vom 1. Juli 1884 ab regelmäßig mit Eins vom Hundert des Nennwerths der ausgegebenen Anleihescheine, unter Hinzurechnung der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen, mittelst Berloosung oder Ankaufg der Anleibescheine getilgt wird. Der Stadtgemeinde steht das Recht zu, jederjeit die ganze Anleihe oder einen größeren Theil derselben ee n,, und nach Ablauf ein eimonatlichen Frist

a,. m, . 6 ie i n der Anleihescheine erfolgt in: 109 Stücken von 500 M (Buchstabe A.), 2000 Stücken von 1999 4 . B.) 1200 Stücken von 5M M (Buchslabe C). 1900 Stücken von 200 Æ (Buchstabe D)

Die Zinsen, mit jährlich Vier vom Hundert, werden am 2. Ja miar und 1. Juli gegen Rückgabe der auggefertigten halbjährlichen Zinescheine durch die Stadtkasse in Elberfeld gezahlt.

Den Anleihescheinen werden Zinsscheine R einen fünfjährigen

und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinscheine bel=

neuer Zinsscheine erfolgt bei der Stadtk k J gegen . der den älteren * 6

Göln. Gtwaige mit Genehmigung der vorzunehmende Veränderungen werden im

9 dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen, unter

. und 9 R

* su derzin sen und mittelst Verloosung oder Ankaufs jährlich, vom Juli 1884 ab, mit wengflfeng einem Prozent deg Kapitalbeirageg

Innehaltung der dreimonatlichen Kündigungefrist, das Kartta zurfick. mnjahlen ist, hort die Verzinfung auf. ut

den I7. Oktober, Ahends.

a883.

Gegen Ausjablung des Kapitals sind mit den Anleihescheinen a n gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits termine zurückzuliefern.

Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale

abgezogen.

; Ber Kapitalbetrag der ausgeloosten Anleihescheine verfällt zu Gunften der Stadt, wenn die Ginlösung nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermine erfolgt.

Die n. verjähren zu Gunsten der Stadt mit Ablauf des vierten Kalenderjahres 26 dem Jahre ihrer Fälligkeit. Dag Aufgebot oder die Kraftloserklärung derselben ist unstatthaft; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Gemeindeverwaltung angemeldet und der anne n , der Zinsscheine durch am . der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargetban wird, nach Ablauf der Versährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis y nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der S5. 838 u. ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 3. Januar 1877 (Reichs · Gesezblatt S. S3) beziehnngsweise nach 5. 20 des Aut-⸗ fũhrun ,. zur deuts Civilprojeßordnung vom 24. März 1879 ö S. 281).

Für die Sicherheit der Anleihescheine, wie für die pünktli

eit des landesherrlichen Privilegiums vem

und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde ihrem ganzen Vermögen und ihrer ganzen Steuerkraft. w ne, , 188. Der Sber· ůrgermeister Die fiãꝛtis ce Schuldentilgungs · Kommission.

(Die Namen werden mit Lettern a. gedruckt)

6 n, Regierungsbezirk Düsseldorf. Rei he... Nr. K Erster 2. Zinsschein er ster ꝛc. Reihe . zu dem Anleiheschein der Stadt Elberfeld vom Jahre 1883 Buchstabe. Nr. äber... Mark Reicht währung iu 4 Prozent.

des Sitabet die Zins scheinges empfãngt gegen defsen Räctgabe en

wonnen, 8 .. ab Ibjähri i des benannten Anleihescheines aus va 2 e 633 . ee . (in Buchstaben)

Glberfeld. den ten... 188

Der Dber.· Bürgermeister. Sie frãdtische Schuldentilgung ·

ins scheinftempel ; ommission. der Stadt (Die Namen werden mit Lettern Elberfeld) gedruckt ler, . Seite.. des Kontiolbuchs. Der Stadtsekretãr. Der Gemeinde ⸗Empfänger.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsselvorf.

Anweisung

zum Anleiheschein der Stadt Elberfeld vom Jahre 1883 Buchstabe .. Nr.. . Über Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe ju dem vorbengnnten Anleihescheine die.... Reihe von Jing für die fünf Jahre 18... bis 18... bei der Stadtkaffe zu feld, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleibescheines dagegen Widerspruch erhoben worden ift. Elberfeld, den.. ten 18

Der Ober · Hnrgermeister Die stãdtische Schuldentilgun Zins schein stempel e e, 9 l der Stadt (Die Namen werden mit Lettern * w Seite. des Kont in ngetra eite. ĩ Der Stadtsch if . ü ge, , ensuraet.

(Unterschriften durch Facsimile )

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. nster⸗

Der Dberlehrer deln eit vom Gymnasium in burg ist in glei ö t, und der ordentliche 13 Kotowski vom Friedrichs-Kollegium in Königsberg i / Pr. als Oberlehrer an das Gymnasium in Rastenburg berufen, sowie der ordentliche Lehrer an letzterer Anstalt, Krause, zum Oberlehrer befördert worden.

Der . . Gräter vom

ist in gleicher Eigenschaft an das versetzt worden.

r e in Rastenbur, ealgymnasium zu Til

Abgereist: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des Staate⸗ Nin ste hen? und Ref des Innern, von Puttkamer, nach den Prodinzen Westfalen und Hessen⸗Nassau.

Angekommen: Se. Exeellenz der Staatssekretär des Reichs ⸗Schatzamts, von Burchard.