1884 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

. . Nummer ö . . welche von heute uur Ausgabe gelangt, enthält unter ; ihr 6 pi ,,, betreffend die Uebersicht der Üebergangsabgaben und Ausführvergütungen, welche von Staaten, wo innere Steuern auf die Hervorbringung oder

ubereikung gewiffer Erzeugnisse gelegt sind, erhoben be⸗ zlehungsweise bewilligt werden. Vom 29. Dezember 1883.

Berlin, den 5. Fanuar 1884. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ersten Staatsanwalt Oppenhoff in Aachen zum Präsidenten des Landgerichts daselbst, und ; den Landrath Heckmann zu Ädenau zum Regierungs⸗ Rath zu ernennen; sowie . . dem Kreis⸗Steuereinnehmer von Karmains ky zu Rybnick

bei feinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als

Rechnungs⸗Rath, und ö dem Kaufmann und Correspondent-Rheder Carl Wallis u Barth im Kreise Franzburg den Charakter als Kommerzien⸗ ath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Vorsteher der chalkographischen Abtheilung der Kaiserlichen Reichsdruckerei, Wilhelm Roese, hierselbst ist das Prädikat Professor beigelegt worden. ;

Dem ordentlichen Lehrer an der Königlichen Kunstschule in Berlin, Maler Au gust Gosch, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Nach dem Statut der Louis Boissonnet-Stiftung für Architekten und Bau⸗Ingenieure ist für das Jahr 1884 ein Stipendium von 3006 66 zum Zweck einer größeren Studien⸗ reise und zwar, der vorgeschriebenen Reihenfolge gemäß, an einen Bau⸗Ingenieur zu vergeben.

Als ae aich ufgabe hierfür ist das von der Abtheilung für Bau⸗Ingenieurwesen vorgeschlagene und von dem Senat der Technischen Hochschule hierselbst angenommene Programm durch Se. Excellenz den Herrn Minister der geist⸗ . Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten genehmigt worden:

„Das Studium der neueren, in Frankreich und Belgien zur Ausführung gekommenen Eisenkonstruktionen des Hochbaues und die Abfassung eines ausführlichen druck⸗ fertigen Berichtes darüber mit Detailzeichnungen und Erläuterungen.“

Die Bewerber um dieses Stipendium, welche hinreichende Fertigkeit im Gebrauch der französischen Sprache besitzen müssen, haben an den unterzeichneten Rektor und zwar in dessen Bureau, W. Schinkelplatz 6, woselbst auch die weiteren Bestimmungen zur Ausführung des Programms zu hahen sind, eine esd ibn ihres Lebenslaufes und die über ihren Studiengang und eventuell über ihre praktische Beschäf⸗ tigung sprechenden Zeugnisse, Entwürfe 2c. bis späͤtestens zum 31. d. Mts. einzureichen, außerdem aber noch durch Beibrin⸗ gung der betreffenden schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen nachzuweisen, daß sie die zur Aufnahme und Wiedergabe einer technischen Bauanlage von hervorragender Bedeutung nöthige Vorübung besitzen und einen wesentlichen Theil ihrer Aus⸗ bildung auf der früheren Bau Akademie oder auf der Tech⸗ nischen Hochschule (Abtheilung für Bau⸗Ingenieurwesen) hier⸗ selbst erlangt haben.

Berlin, den 3. Januar 1884.

Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule:

G. Hauck.

Ju stiz⸗Min isterium.

Der Rechtsanwalt Dr. jur. Zimmermann in Homburg vor der Höhe ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landes⸗ gerichts zu Frankfurt a. M., mit Ausschluß der Hohenzollern⸗ schen Lande, und unter Anweisung seines Wohnsitzes in Hom⸗ burg vor der Höhe, ernannt worden.

Versetzt sind: der Amtsrichter Schmidt in Fischhausen an das Amtsgericht in Rixdorf, der Amtsrichter Merrem in

ermeskeil an das Amtsgericht in Solingen, der Amtsrichter

olbrig in Exin an das Amtsgericht in Nakel und der Amtsrichter Nobach in Gnesen an das Amtsgericht in Margonin.

Der Landgerichts⸗Rath Krech in Greifswald ist in Folge seiner Ernennung zum Geheimen Regierungs⸗Rath und Mit⸗ glied des Bundesamts für das Heimathswesen aus dem Justizdienst geschieden.

Dem Amtsgerichts Rath Ritter in Löwenberg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichts-Assessor Paul Schulz bei dem Landgericht in Cott⸗ bus, der Gerichts-Assessor Voß bei dem Landgericht in Ostrowo, der Gerichts ⸗Aessor Senf bei dem Landgericht in Berlin und der Gerichts⸗-Assessor Steffeck bei dem Amts⸗ gericht in Zossen.

Der Amtsgerichts Rath Mosler in Groß⸗-Strehlitz, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-⸗Rath Reuter in Höxter und der Notar Heß in Ahrweiler sind gestorben.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 18738.

Auf Grund des 5§. 1 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ . Bestrebungen der 6 vom 3 DOk⸗ tober 1878 ist heute durch die unterzeichnete Landespolizei⸗ behörde der „ÄArbeiter⸗Sänger-Bund zu Limmer“ verboten worden.

Hannover, den 2. Januar 1884. Königliche Landdrostei. von Cranach.

Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M.

os᷑oiges vormals Nassauisches Staatsanlehen von . 6 h Fl., . 6 September 1862.

Bei der am 4. d. Mts. stattgefundenen siebenzehnten Verloosung der Partial ⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses RM. J. von Rothfschild . Söhne in Frankfurt a. M. negoziirten Löjgigen, vormals Nafsauischen Staatsanlehens von 7200600 Fl., 4d. d. 360. September 1862, sind nachverzeichnete Obligationen gezogen worden: .

A. Zur Rückzahlung auf den 1. Apri!] 1834:

Litt. 251 100 Fl. . i M 43 3. Nr. 138 157 529. 34] 593 6h3 720 9g63 975 1537 1557 1586 1723 2657 2067 2201 2255 27336 2576 2395 2722 2947 3195 3727 3747 3861 4065 4118 4130 4133 4221 . Mal 59969 37 Stück über 3700 Fl. oder 6. .

6 6. 3 266 FI. = Ji S 86 3. Nr. 36 452 582 766 137 1185 1436 1870 1880 9 Stück über 1800 Fl. oder 3085 4

74 8. !

Litt. P. à 500 Fl. S857 d 14 83. Nr. 161 359 512 528 553 635 744 965 10664 1128 1360 1314 1474 1532 1624 1944 2299 2539 2962 3085 3235 33651 3450 3672 3732 3745 3351 3989 4045 4448 4862 5152 5290 5452 5586 5596 5719 5339 5886 6472 6509 6820 ,, 7155 7758 7859 48 Stück über 24 000 FI. oder 41 M. 3.

Titt. G. à 1000 Fl. 1714 S6 29 ,. Nr. 369 427 540 590 809 geh 9a5 1167 1455 1903 1935 2006 2063 2173 14 Stück sber 14 060 Fl. oder 24 060 e 6 J. Summa 108 Stück über 43 500 Fl. oder 74 571 4M 43 8.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1884

Litt. N. à 100 Fl. UI H 43 83. Nr. 383 445 473 507 50g 5i95 5a 1023 1138 1232 1417 1466 1487 1847 1995 2236 2366 2365 2377 2655 3513 3413 3467 3574 38096 4111 4447 4672 1857 5342 53955 5425 5456 5515 5647 5760 5770 5913 5983 39 Stück über 3900 Fl. oder 6685 MS 77 3. ö

Jitt. 0. 3 200 Fi. 342 6 86 5. Nr. 203 322 472 776 1018 1057 i150 1298 148 14665 1899 1997 12 Stück über 2400 Fl. oder 4114 M 32 .

Litt. F. 3 500 Fl. S367 14 3. Nr. 204 5338 651 826 836 85? 10623 39 1533 1277 1410 1435 1676 2087 2097 2132 2184 2535 2760 2908 3091 3120 3145 3151 3215 3331 3729 3827 3857 3853 3935 3963 4122 4297 4458 45966 5184 5246 5323 5541 6561 62324 6269 6351 6547 6554 7457 7657 7889 7906 50 Stück über 25 000 Fl. oder 42 857 S

Litt. 0. A 1000 Fl. 1714 46 29 8. Nr. 336 492 5381 598 612 649 1304 1305 1586 1597 1603 1683 1892 13 Stück über 13000 Fl. oder 27 285 66 7 J. Summa 114 Stück über 44 300 Fl. oder I5 94 M 86 3. .

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzin⸗ fung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin statifindet, bei fol⸗ genden Stellen erhoben werden können: . ö

Bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Regierungs⸗ i . in Wiesbaden, fowie bei jeder anderen

öntglichen Kegierungs-Hauptkgsse, bei der König— lichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in . . un en Königlichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüne— burg und Osnabrück. ;

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Zinsscheinen und JZinsschein⸗Anweifungen und war bei den unter A verzeichneten Obligationen mit den Zins scheinen Reihe III Nr. 8 und bei den unter B verzeichneten nur mit Zinsschein⸗Anweisungen. ; . .

Der Geldbetrag der etwa fehlenden ö bei den Obliga⸗ tionen Zub A wird an dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Soll die Cinlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhaufe, noch bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt, kaffe in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗ Anweisungen bezw. nur mit letzteren durch diese Kasse vor der Aus . an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rüuckzahlungstermine eingereicht werden können.

Rückständig sind noch aus den Verloosungen:

pro 1. Oktober 1876: P. 5821,

pro 1. April 1881: N. 120 1507 3944, E. 5136,

pro 1. April 1882: N. 633, O0. 790, P. 7122

pro 1. Oktober 1882: N. 146 2911 3503 5833, 0. 548 1289, P. 2267 6750,

pro 1. April 1883: N. 353 444 1026 3582 4883, 0. 1008 1483 1797, P. 469 521 648 2046 3710 6418 7288, 09. 550 866.

per 1. Oktober 1883: N. 106 233 1098 2322 3123 3203 3751 37657 3777 4826 5187 5322, 0. 167 368 1043 1230 1583 1850, P. 18 473 531 1299 1327 is3z 2036 3065 4699 4837 5150 5526 6119, G0. 471 710 1143 1726 1769.

Wiesbaden, den 11. Dezember 1883.

Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armer.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Berlin, N. Dezember. v. Die mar, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 965, in das Inf. Regt. Nr. 2, Frhr. v. Barnekow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, in das Inf. Regt. Nr. 95 versetzt. 1. Januar. v. Rauch II., Gen. d. Kav. z. D., zuletzt Gen. Lt, und, Remonte⸗Inspecteur, unter Belass. in seinem gegenwärtigen Verhältniß als mit Pens. zur Disp. stehend, zum Gen. Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs ernannt. 2. Fanugr. Moeller, Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom Inf, Regts. Nr. 26, dem Regiment, unter Beförderung zum über⸗ zaähligen Major, aggregirt. v. Berenhorst, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 20 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Inf. Regt. Nr. 26, unter ,, von seinem Kommando als

, n, bei des Herzogs von Anhalt Hoheit, als Compagnie hef in das Inf, Regt. Nr. 26 . . ö ir . Berlin, Dezember. eller, Major z. D., von der Stellun g Baudirektor in . i. E. entbunden. . Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 27. Dezember. Hönig. Major z. D, Mum Commandeur des Landw. Bez. Straubing, Hörhammer, Major z. D. zum Commandeur des Landw. Bez. Vilshofen, er⸗ nannt, 28. Dezember. v. Schubärt, Rittm. z. D., zum Begleiter Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Otto von Bayern ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. De? zember. Frhr. v. Gumppenberg-Pöttmeß⸗ eyrbach, Pr. Tt. z. D., auf Nachsuchen von der Funktion als Begleiter Sr. Königl. ö. des Prinzen Otto von Bayern vom 1. Januar 1854 ab enk;

eben. 2. Dezember. Frhr. Schirndin ger v. Schirn« din 9 Mailor z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Vilshofen der Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. 28. De zem b er. v. Schu bärt, Rittm. und Escadr. Chef des 1. Ulan. Regts, mit Penf. zur Disp. gestellt.

Serzoglich Braunschweigisches Kontingent.

l Januar,. Kub el, Sberst. Ct. und Batg. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 92, in Genehm. 6 Abschiedsgesuches, unter Ver⸗ leihung des Charakters als Oberst, mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Regts. Uniform? mit den für Ver⸗

jedete vorgeschr. Abzeichen, zur Disp. gestellt. x Specht, Oberß, , vom 8. RNobemh er 1883, unter Abgabe des Bats. Kommandos, un ctatsmäß. Stabsoffiz, Otto, Kobus, Majers im Inf gin Sr. 92, zu Batz. ommandeuren, ernannt. Frhr. v. Bernewi

Dauptm. und Comp. Chef im Inf, Regt. Nr. 92, zum Übers än Major befördert und in die erste Hauptmannsstelle des Regtz. an,

eingerückt. ö Aichtamtliches. Deutsches Reich. reußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät de . 3 nd König empfingen heute den zum gend il

Adjutanten ernannten früheren Remonte⸗Inspecteur, General Tieutenant Alfred von Rauch, den General der Infanterie von Dllech, der für die Verleihung des Großkreuzes des Rothen Kbler⸗Drdens seinen Dank aussprach, sowie einige ander militärische Meldungen. Später nahmen Se. Majestät den Vortrag des General-Lieutenants von Albedyll entgegen.

Gestern fand im Königlichen Palais ein größeres Diner statt. 4

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 111 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing den Ministerial⸗ Direktor Droop und den Lieutenant im Eisenbahn⸗Regiment, Pertz

Abends besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die Oper.

Nach dem Cirkularerlaß des Finanz⸗-Ministers, von 13. Dezember v. J., sind denjenigen Justizbeamten, an deren amtlichem Wohnsitze eine Königliche Kasse fich nicht befindet, das Gehalt und die son— stigen Kompetenzen portofrei zu übersenden. Da die Beamten nicht verpflichtet sind, vor dem Empfange des Geldes die Quittung der Kasse einzusenden, und die Portokosten für die Uebersendung der Quittung gleich. falls der Staatskasse zur Last fallen, so hat der Finanj= Minister zur Vereinfachung des Geschäftsganges und Ersparn von Porto im Einverständnisse mit dem Justiz⸗Minister unterm 29. Dezember v. J. bestimmt, daß die Kasse, welche die Zahlung des Diensteinkommens an die Beamten, welche bei einem Amt

Wohnsitz haben, in einer Sendung an das Amtsgericht zur Auszahlung an die einzelnen Beamten unter Bei— fügung der Quittungsformulare übersendet. Spätestens am dritten Tage nach Eingang des Geldes wird das Amtsgericht sämmtliche Quittungen der Beamten in einer Sendung der Kasse übersenden. Bis dahin dient der Post. schein der Kasse als Belag. Gehen die Quittungen innerhalb dieser Frist nicht pünktlich ein, so hat die Kasse hiervon un= gesäumt dem Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts direkt Ne

d .

gericht, domizilirt find, an deffen Sitz eine Königliche Kuse sich nicht befindet, zu leisten hat, die Gehälter 2c. für sämmt⸗ liche Justizbeamten, welche am Orte des Amtsgerichts ihren

zeige zu machen.

= Die Bar gschaftz für ein ginem Minderjährigen gewährtes Wucherdarlehen ist, nach einem Urtheil des Keichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 15. November v. 3, im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechz unverbindlich.

Die im vergangenen Jahre beabsichtigt gewesene internationale Gartenbau-Ausstellung in St. Petersburg sowie der damit verbundene botanische Kongreß, welche wie bereits früher“) mitgetheilt

auf dieses Jahr verschoben worden sind, werden in den Tagen vom 17. bis 28. Mai d. J. stattfinden.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich schwedisch⸗nor—⸗ wegischen Hofe, von Pfuel, ist vom Urlaube nach Stockholm zurückgekehrt und hat die Geschäste der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Freiherr von Marschall, ist vom Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt= schaft wieder übernommen.

Bayeru. München, 4. Januar. (Allg. Ztg.) Die Kammmer der Abgeordneten bat in der heutigen 28. Plenarsitzung die General-Debatte über den Gesetzentwurf bezüglich der Errichtung einer Hagelversicherungsanstalt fortgesetzt. Der Abg. Johann Wagner war der Ansicht, daß der Gesetzentwurf nicht allein im Interesse der Landwirthschaft, sondern im allgemeinen Landesinteresse sei. Redner schloß sich den Anträgen des Abg. von Hörmann an; dieselben würden dem Interesse der Landwirthschaft mehr entsprechen, als jene, welche der Ausschuß vorschlage. Der Abg. Fritzsche hielt den Geseß⸗ entwurf nicht für nothwendig und dessen Bestimmungen jedenfall nicht für ausreichend, um genügende Enischädigung bieten z können, zumal wenn den Anträgen von Hörmann nicht bä— gestimmt werden sollte. Der Abg. Dr. Rittler besprach di Vorlage zunächst vom Standpunkt des Bedürfnisses auf, welches für die zu gründende Anstalt allerdings gegeben sei Redner sei nun zwar Gegner jeder Verstaatlichung und pflichte den gestrigen Hinweisen des Abg. Baron Stauffen= berg auf die Konsequenzen., der Verstaatlichungen dez modernen Staates bei. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handle es sich nicht um eine Verstaaftichung, sondern e sei, wie der Abg. von Hörmann sich ä e, durch Theil⸗ nahme des Staats am Hagelversicherung. sen ein Schutz gegen die bisherigen Mihßbräuche Seitens der Privatgesell, schasten zu gewähren. Eine solche staatliche Regulirung; halte Redner für dringend erforderlich, ganz besonders auch für das Mobiliar⸗Versicherungswesen. Die Rechte acceptite den Gesetzentwurf und erkenne die Absichten der Staatsregie⸗ rung an, welche damit allgemeinen Wünschen entgegenkomme, spreche aber auch gleichzeitig die Erwartung aus, daß man 9 nicht stehen bleibe, sondern, unbeschadet der erworbenen echte Dritter, den Gedanken, weicher in dem Geseth entwurf liege, auch für die übrigen Branchen des. Versicherungawesens nutzbar mache. Die Abgg. Sellner, Johann Geiger und Anton Lukas befürworteten den Gesetzentwurf. Mit dem ö des Referenten, Abg. Baron von Soden, wurde sodann bie allgemeine Debatte geschlossen

) conf. R. A. Nr. 78 von 1883.