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Deutscher Reiehs⸗Anzeiger
Faniglich Preußischer Staats -Anzeiger.
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4 Berlin, den 6. März 1884.
nmißheit der Allerhöchsten Verordnung vom „hne Mittag 12 Uhr im Weihßen Saale 3 Residenzschlosses die feierliche Eröffnung des
tages sta
/ J der k. ung vorhergehende Gottesdienst wurde ö Gmngelischn Mitzlieder, im Dom abgehalten und 9 Im 11 Ühr. Der Hofprediger Schrader legte seiner
3 zen Tert J. Kor. Kap. 6,1 ff. zu Grunde. ö. en enn , fand um ii Uhr in der . phrche eine kirchliche Andacht statt, welche der J . abhielt. Die Abgeordneten zum Reichs—
1 uanen im Weißen Saale, in dem mittleren, dem ver=
. Throne gegenüber belegenen Raume Aufstellung. Für ö. feder des diplomatkschen Corps war auf der nach lle zu belegenen Trihüne eine Loge hereit gehalten. der Eröffnung des Reichstages hatten Se Majestät
8 alser und König den Stellvertreter des Reichs- . . von Boetticher zu beauftragen
nh im Weißen Saale die Abgeordneten zum Reichs
Berlin, Donnerstag,
1 melt waren, erschienen unter Vortritt des Staats⸗ iet: n her die Mitglieder des Bundesraths ng. m in ich links vom Throne auf. Der Stellvertreter mne mier verlas hierauf die nachstehende Rede: . . nete Herren ken ga der Kaiser haben mich zu beanf— bei dem Beginn Ihrer Berathungen ag, ist llin Mn heißen. 3 N Hbeutsamste Aufgabe des Reichstags liegt Genn. he bevorstehende Session auf dem Gebiete der 1 hen Gesetzgebung. Der zu wiederholten ae er Mich und mit besonderem Nachdruck aus⸗ 6. WVunsch Sr. Majestät des Kaisers, die — Ke und soziale Lage der Arbeiter durch 3 Gesetze zu heben und dadurch den Frieden n,, d Bevölkerungsklassen zu fördern, hat im . n Balke volles Verständniß gefunden. Die BVer— ue, mm lber das im vergangenen Jahre — Dank n hcbenden Mitarbeit — zu Stande gekommene hniaascherungsgesetz haben den erfreulichen Beweis j n deß der Reichstag sich mit den verbündeten ie, mmhn in dem Bewußtsein der Bedeutung und 6 hit der erstrebten sozialen Reformen begegnet. . da nichte Schritt auf diesem Gebiete besteht in . mnie gesetzlichen Regelung der Fürsorge für die
Ichiebeunfille verunglückten Arbeiter und deren hteliiben Nachdem auch der im Frühjahr 1882 Hu wahle Entwurf eines Unfallversicherungsgesetzes cbhmschen Abschluß nicht gelangt war, ist der— ke mn Haricksichtigung der aus dem bisherigen nie geschöpften Erfahrungen nochmals In rüfung unterzogen worden. Dieselbe t s am Mine einer anderweiten Ausgestaltung der
us . i usttt senommenen berufsgenossenschaftlichen
hinstin der gewerblichen Unternehmer auf der gilt . ndlie mtgedehnter Selbstverwaltung, sowie einer . 1 teten Betheiligung der Arbeiter behufs Wahrung Bin, hntetfsen geführt.
Die auf diese Grundlagen Nur Varlage wird Ihnen unverziglich zugehen. mie Clledigung derselben hat der Reichstag durch
. tr Berathung des Reichshaushalts-Etats für
. Göde erwiünschte geschäftliche Freiheit gewonnen. die J uch dem Zustandekommen des Unfallversicherungs⸗ 3 16 with es unsere Aufgabe sein, auf entsprechender irn, stursscher Grundlage eine befriedigende Orbnung ei 1 tsatze für die durch Alter oder Invalidität er— gl . . werdenden Arbeiter anzustreben.
. 3 in E Erfüllung dieser Pflicht gegen die arbeitende enn! . soll in dieser die Segnungen der friedlichen ö z. telmg de geeinten Vaterlandes zum vollen Be—
n bringen, damit den auf den Umsturz göttlicher
‚nenschlicher Ordnung. gerichteten Bestrebungen revo⸗
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mitet Elemente der Boden entzogen und die Be—
j Alle Rost-Anstalten nehmen Gestellung an; * für Ggerlin außer den Post⸗Anstalten auch die Ezpe⸗- . dition: 8M. Wilhelmstraße Rr. 32.
seitigung der erlassenen Ausnahmemaßregeln angebahnt werde. Die verbündeten Regierungen werden ihrerseits bemüht sein, auf diesem Wege den Erwartungen und Zusagen zu entsprechen, welche die Vorbereitung und den Erlaß des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 be⸗ gleiteten. In der Hoffnung auf Ihre erfolgreiche Mit⸗ wirkung an diesem Werke werden die verbündeten Re⸗ gierungen Ihre Zustimmung zu einer Verlängerung jenes Gesetzes, dessen Geltung mit dem 30. September d. J. abläuft, nachsuchen.
Durch das Krankenversicherungsgesetz werden einige Abänderungen des Hülfskassengesetzes vom J. April 1876 bedingt. Es wird Ihnen daher der Entwurf einer entsprechenden Novelle zu diesem Gesetze vorgelegt werden.
Die bei der Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaften hervorgetretenen Ausschreitungen und die dadurch herbeigeführten Schädigungen des Volks—⸗ wohlstandes haben das Vertrauen in die bestehende Aktiengesetzgebung erschüttert. Nach der in der Sitzung des Reichstags vom 27. März 1873 gegebenen An—⸗ regung ist die Erkenntniß von der Nothwendigkeit einer Abänderung des Gesetzes vom 11. Juni 1870 in weiten Kreisen zur Anerkennung gelangt. Der in Folge dessen aufgestellte Gesetzentwurf, welcher Ihrer verfassungs⸗ mäßigen Beschlußfassung unterbreitet werden wird, be— zweckt die Abstellung der hervorgetretenen Mißstände und nimmt zu diesem Ende insbesondere die Verschärfung der Verantworklichkeit aller bei der Gründung, Leitung
schaften in Aussicht.
nahmen, sind damals zur Verabschiedung nicht gelangt.
derselben Ihren Beschlüssen von Neuem unterbreitet werden.
Unter dem fortgesetzten Bemühen, den Erzeugnissen unserer Literatur und des heimischen Kunstfleißes auch außerhalb. der Grenzen des Reichs in immer weiterem Umfange eine durch Rechtsschutz gesicherte Verbreitung zu gewührleisten, sind mit Belgien zwei Verträge über den gegenseitigen Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst, sowie über den gegenseitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle vereinbart worden. Dieselben werden Ihnen zur verfassungsmäßigen Ge⸗ nehmigung zugestellt werden.
Die Beziehungen des Reichs zum Auslande bilden für Se. Majestät den Kaiser einen Anlaß hoher Be— friedigung, besonders im Rückblick auf alle Befürchtungen und Vorhersagungen, welche nach der Neubildung des Deutschen Reichs den friedliebenden Charakter seiner Politik in Zweifel gestellt haben. Die Gleichheit der friedliebenden Gesinnung, welche die uns benachbarten und befreundeten Mächte beseelt, begründet zwischen ihnen und uns eine Solidarität, welche die Erhaltung des Friedens nicht nur für Deutschland nach menschlicher Voraussicht als gesichert erscheinen läßt. Die Be— festigung der ererbten Freundschaft, welche Deutschland
und seine Fürsten mit den benachbarten Kaiserhöfen
den 6. März, Abends.
und Beaufsichtigung von Aktienunternehmungen bethei⸗ ligten Personen, sowie die Herbeiführung einer wirk⸗ samen Kontrole über die Verwaltung der Aktiengesell—
Die im Jahre 1882 dem Reichstage vorgelegten Gesetzentwürfe, welche die Zuwendung der durch das Gesetz vom 20. April 1881 den Wittwen und Waisen der Reichsbeamten gewährten Fürsorge auch an die Hinter⸗ bliebenen von Angehörigen des Reichsheeres und der Marine, sowie im Anschlusse an das in Preußen geltende Pensionsrecht eine Verbesserung des Pensions⸗ wesens für Reichsbeamte und Offiziere in Aussicht
Die Verhältnisse, welche zu diesen Entwürfen geführt haben, bestehen unverändert fort und wird der Inhalt
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verbindet, und die Aufnahme, welche Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz in Vertretung Sr. Majestät des Kaisers in Italien und Spanien ge⸗ funden hat, beweisen, daß dem Ansehen der deutschen Nation im Auslande das Vertrauen der Fürsten und der Völker auf unsere Politik zur Seite steht. Se. Majestt der Kaiser rechnet darauf, Sich dieses Ver⸗ trauen und Deutschland den Frieden mit Gottes Hülfe zu erhalten.
Darauf erklärte der Staats-Minister von Boetticher im Namen der verbündeten Regierungen auf Allerhöchsten Präsidialbefehl die Session des Reichstages für eröffnet,
Zum Schluß brachte der bisherige Präsident des Reichs⸗ tages, von Levetzow, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaifer aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsverwalter der Hamburgischen Landherrnschaft Ritzebüttel, Pr. jur. Werner den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; fowie dem Schiffer des Hamburgischen Staats dampfers „Neuwerk“, Johann Oehlmann zu Cuxhaven das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich italienischen Major Bisesti vom Genergl⸗ stabe, Militär⸗Attaché bei der Botschaft in Berlin, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.
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Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Rudolf Gageur in Basel zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs⸗Assessor Alfred Anton Robert Conrad zu Flatow zum Landrath des Kreises Flatow zu ernennen; sowie
dem Landrath von Goßler zu Guhrau den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und
dem Rendanken Müller bei der landwirthschaftlichen . hierselbst den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Auf den Bericht vom 12. Februar d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 666 0090 S6, zu deren Aufnahme die Stadt⸗ gemeinde Wiesbaden durch das Privilegium vom 25. Juni 1879 (Ges. S. Nr. 33 de 1879) ermächtigt worden ist, von vier und ein halb auf vier Prozent , werde, mit der Maßgabe, daß die noch nicht getilgten nleihescheine den
nhabern derselben unter Innehaltung der im vor edachten
rivilegium vorgesehenen dreimonatlichen Frist für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Gemeinderath der Stadt Wiesbaden nicht bis zu einem von demselben fest⸗ zusetzenden Termine zur IAbstempelung auf vier Prozent ein⸗ gereicht werden. ⸗
Berlin, den 20. Februar 1884.
Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.
An die Minister des Innern und der Finanzen.
Ministerium des Innern.
Von dem Seitens Ew. Hochwohlgeboren in dem ge⸗ fälligen Berichte vom 3. v. M. — I. Pr. A. 1509 — au- gesprochenen Wunsche,
betreffend die Wahlen zum Schöffenamt und zum
,,, With edle abe ich dem Herrn Justiz-Minister befürworten ei n, Die in Folge . von den Herrn Justiz⸗Minister r hr d. H. an sänimtliche Königliche Landgerichte erlafsene