wd
— 1 1 J.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
siöniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Ahonnement beträgt 4 S 60 8 sür das Vierteljahr.
ö für den Raum einer Aruchzeilt 80 *.
ö
für Gerlin anßer den Kost-⸗Anstalten auch dir Ezpe=
Alle Nost-Anstalten nehmrn Zestellung an; ;
dition: 8W. Wiltzzelmstraße Rr. 32.
mnjestät der König haben Allergnädigst geruht:
benannten Offizieren ꝛc. des Herzoglich Braun⸗
, wellen Nr. 92 folgende Auszeich⸗
In barleihen, und zwar: llniglichen Kronen-Orden zweiter Klasse: m cmmnndeur dieses Regiments, Obersten van der i, ü ir suite des Hessischen Jäger⸗-BGataillons Nr. 11; nm hiniglichen Kronen-Orden dritter Klasse:
Dbast gieutenant von Specht, und
n Vöer⸗ Stabs arzt 1. Klasse und Regimentsarzt n Eli
ze Fothen Adler-Orden vierter Klasse:
n heup mann Diesing; sowie
das Allgemeine Ehrenzeichen: In Fümhe und Zahlmeister⸗Aspiranten Woitas, und In shwebel Kutschenreuter.
—
Deuntsches Rei ch.
Bekanntmachung, hence Ergänzung und Abänderung des FwännFeglements für die Eisenbahnen J Deutschlands.
M6 n des vom Bundesrath in seiner Sitzung ml uf Grund des Artikels 45 der Reichsver—⸗
iim ene Beschlusses tritt in den Bestimmungen der iht . 48 des Betriebs⸗Reglements für die Eisen⸗ 9 lands eine Ergänzung und Abänderung, wie a,
1. ähluß der Nr. WXVYIII ist folgende Bestimmung
m übsatz hinzuzufügen: mige Kohlensure wird zur Beförderung nur nnommen, wenn ihr Druck den von 20 Atmosphären mägt und wenn sie in Behältern aus Schweißeisen, Mer Gußstahl aufgeliefert wird, welche bei einer hresfrist vor der Aufgabe stattgehabten amtlichen . bleibende Veränderung der Form mindestens Unhalbfache desjenigen Drucks ausgehalten haben, n plhem die Kohlensäure bei , Auflieferung Ma Hehälter muß mit einer Oeffnung, welche die mn scäner Innenwandungen gestattet, einem Sicher⸗ ähm Wasserablaßhahn, einem Füll= bezw. Ablaß⸗ m mit einem Manometer versehen sein und muß h uf seine gute Beschaffenheit amtlich geprüft in an leicht sichtharer Stelle angebrachter amtlicher nin dem Behälter muß deutlich erkennen lassen, f welchen Druck die Prüfung desselben m nt. In dem Frachtbrief ist anzugeben, daß r aufgelieferten Kohlensäure auch bei mursteigerung bis zu 40. Grad Celsius den mn kmosphären nicht übersteigen kann. Die Ver⸗ t sich von der Beachtung vorstehender Vor . ä inibesondere durch Vergleichung des Manometer⸗ nit dem H davon zu überzeugen, daß . ehälter auf Druck in ausreichendem Maße
IIl. ml 4. Absatz 2 ist statt des Wortes „Ballons“ nn cen. Koll. in, en gz. Yiai 1884. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
Bekanntmachung.
i hoben ö r nn 3. er nach den Badeorten auf den Inseln Föhr
tum, Westerland) gestalten sich während der lit: und Jull d. J . . . . .
. Nach Föhr (Wyh:
J . n ni nher, täglich mit Ausnahme des 16, 39. Juni, 4. . Wutschließlich der vorbezeichneten Tage, fowte des 4, 1 ö ni Lund 19. Jul ist Wyf bei Benutzung des n ö. ih früh aus Hamburg (aus Berlin Hamb. ding 9 6 ö. Tage zu erreichen. Dauer
Yüber Dagebüll .
h gebüll nach Föhr:
ö nach Dagebüll gl fe ej täglich 11 Uhr Een nach Ankunft des 6 Uhr Nm, aus Hamburg ab⸗
m Pnhnnses, eus Berlin. Schlefisch, Bhf. 11. Uhr
nn ü shendän Hägebüll ühr . Min, frihß
is Lee wach Dab Privat er on,
, n gn b. Min, Rm. (nach Ankunft des 5 Uhr
. 1 e nner teen Eisenbahnzuges, aus Berlin .
don Deezbüll gh ; a 5 in . des ; il, ri ich nach dem Ahgange de ffa in Dagebüll. Von Dagebüll zweimal täglich mittels
Berlin, Sonnahend,
den 24. Mai, Abends.
1884.
—
* . a. .
Dampfschiffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 4 Stunden.
B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer:
Von Tondern nach Hoyzer:
a. Personenpost täglich 19 Uhr 40 Min. Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Cisenbahnzuges, aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends), in Hoyer 2 Uhr ig Min. Nm,;
b. Post mittels Pribat⸗ Personenfuhrwerks täglich J Uhr 30 Min. früh. Dasselbe schließt an die Personenpost von
lensburg au (aus Flensburg 11 Uhr z0 Min. Abends, in Tondern
Uhr 56 Min. früh, aus Hamburg 5 Uhr Nm., aus Berlin Schlesisch.
. 11 . 41 Min. Vm., über Uelzen), Ankunft in Hoyer 9 Uhr in. Vm. ;
e. mittels besonderen Privat⸗ Personenfuhrwerks von Tondern nach Hoher an denjenigen Tagen, an welchen das Dampfschiff.‚Vor— wärts? oder das Bampfschiff Sylt., zwischen 8 Uhr 15 Min. und 3 Uhr 30 Min. Vm., sowie zwischen 1 Uhr 15 Min. und 2 Uhr Nm. von Hoher nach Sylt abfährt. Der Abgang des Personen⸗ fuhrwerks richtet sich nach dem Abgange der Schiffe von Hoyer.
Von Hoher nach Sylt im Mongt Juni täglich einmal mittels des Sampfschiffes Vorwärts“, im Monat Juli täglich zweimal mit⸗ tels der Dampfschiffe „Sylt“ und „Vorwärts“. Beförderung von Postsendungen jeder Art. Der Abgang der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. An den Tagen 1, 3. bis ig, 25. bis 30. Juni, J. bis 3, 7. bis 18., 32. bis 31. Juli ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Fisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.
Kiel, den 20. Mai 1884.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Husadel.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Dber⸗Landesgerichte aih Volkmar in Cassel als Kammergerichts⸗Rath an das Kammergericht zu versetzen; sowie
den Landgerichts⸗Rath Schmidt 1 zum Direktor bei dem Landgericht I in Berlin
den Landgerichts⸗Rath Richard in Hanau zum Land⸗ gerichts⸗Direktor bei dem Landgericht in Lüneburg,
den Staatsanwalt Fingerhuth in Trier zum Land⸗ gerichts-Rath, und ;
die Gerichts-Assessoren König, Fipper, Dr. Kretsch⸗ mann, Pr. Braun, Marx und Schmitz zu Amtsrichtern zu ernennen; ferner
dem Rechtsanwalt und Notar Steinbach in Roßla a. Harz bei seinem Ausscheiden aus dem Amte als Notar den Charakter als Justiz⸗Rath, und
dem praktischen Arzt Dr. med. Johannes Rigler in Berlin den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 12. April d. J. will Ich dem Deutschen Offizier-Verein zu Berlin auf Grund des anliegenden Statuts vom 15. Dezember 1883 die Rechte einer juristischen Person verleihen.
Berlin, den 15. April 1884.
Wilhelm. Für den Minister des Innern: von Goßler. Friedberg. Bronsart von Schellendorff.
An die Minister des Innern, der Justiz und des Krieges.
Auf den Bericht vom 21. April d. J, genehmige Ich hierdurch, daß der Zinsfuß der Seitens der Stadt Quedlin⸗ hurg auf Grund des Privilegiums vom 27. Dezember 1869 Gesetz: Sammlung de 1870, Seite 42) ausgegebenen, auf den
nhaber lautenden Anleihescheine, soweit dieselben noch nicht zur Ausloofung gelangt sind, gemäß dem Zeschlusse der städti⸗ schen Behörden zu Quedlinburg vom 22. November v. J. zum 1. Januar 1885 von viereinhalb auf vier Prozent herab⸗ gefetzt werde. .
Berlin, den 26. April 1884. Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.
An die Minister des Innern und der Finanzen..
Privileg ium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An⸗
. des Kreises Grottkau zum Betrage von 1015000 S. —
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.
Nachdem die Vertretung des Kreises Grottkau unterm 13. fut 1883 beschlossen hat, die zur Ausführung von Chausseebauten erfor⸗ derlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir
auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung, ; di wecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen ke n, ,, Tl ,,,
versehene, sowohl Seitens der iger, Schuldners unkündbare Anleihescheine in einem Gesammt ; Nennbetrage von 1 515 O00 ν ausstellen zu dürfen,
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners
etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit, des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Austellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1615 000 6½, in Buchstaben: Einer Million Füͤnf⸗ zehntaufend Mark, welche in Abschnitten von 5009, 2000, 10990, 500 und 20 M nach der Bestimmung des Kräs⸗Ausschusses des Kreises Grottkau Über die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Löooß zu bestimmenden Folge— ordnung vom Jahre 1885 ab mit jährlich wenigstens einem Prozent des Kapitals, unter fr ech der . von den getilgten Schuld⸗ beträgen, zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber diefer Anleihescheine die daraus hervorgehen⸗ den Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes . welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen .
Gegeben Berlin, den 30. April 1884.
Wilhelm.
(L. 8.) von Puttkamer. von Scholz.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Anleiheschein des Kreises Grottkau te Ausgabe Buchstabe. Ne ü, war Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privislegiums vom , (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln vom nn,, 188 Nr. .. Seite.. und
Gesetz· Sammlung für 168 Nr. . . Seite.. 5
Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs⸗ stock zu verstärken oder auch sämmtliche umlaufende ne w ier, ,
werd zi sem Anlei Ibjährige Zinsscheine bis it diesem i d halbjährige Schlusse des 4 . 61 ö. ö Die e, 33 scheine! werben für fünfsährige Zeitränine ausgegeben werden. Die
zum