1884 / 139 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für oll⸗ und 1 für Handel und . und für mnungswesen traten heute zu einer Sitzung zufammen.

Der Schluß ßbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten bez. Zweiten Beilage. .

n der heutigen (33) Sitzung des Reichstages, welcher die Staatz⸗Minister von Boetticher und Bronsart von Schellendorf sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bun⸗ desrath und zahlreiche Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präͤsident den Eingang eines Gesetzentwurfs, be= treffend die Abänderung des Zolltarifs vom 15. Juli 1879, und eines Gesetzentwurfs, betreffend die Besteuerung des Zuckers, mit. .

Der Abg. Richter (Hagen) benutzte diesen Anlaß, um den Präsidenten zu ersuchen, den Seniorenkonvent zu einer Be⸗ sprechung darüber zu berufen; wie viel Zeit der Reichstag auf die Erledigung der restirenden Vorlagen noch derwenden könne. Die Reihen des Hauses seien so gelichtet, daß die Mit⸗ glieder kaum über die a des ln fall ver sicherunge⸗ gesetzes hinaus zusammenzuhalten seien. ;

Der Präsident versprach, dem Wunsche des Abg. Richter Folge zu geben. ; .

Darauf trat das Haus in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die dritte Berathung des Eniwurss eines Gesetzes, betreffend den Reingewinn aus dem von dem Großen Generalstabe verfaßten Werke: „Der deutsch⸗französische Krieg 1870/71“ war.

esetzentwurf wurde ohne Debatte unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge— setzes, betreffend die Einziehung der mit bem Datum vom 11. Juli 1874 ausgefertigten Reichs kassenscheine, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert ange⸗ nommenen Vorlage.

Auch dieser Gesetzentwurf gelangte ohne Debatte zur Annahme.

Hierauf ging das Haus zur zweiten Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes über die Unfallversicherung der . auf Grund des Berichts der Vi. Kommission,

.

§. JL lautet nach der Fassung der gommission:

Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Stein . brüchen, Gräberelen (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und Betriebz— beamten, letztere sofern ihr Jahresarbeiteverdienst an Lohn oder Se⸗ halt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nah Maßgabe der e, . dieses Gesetzes versichert.

Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebe beamten, welche von einem Gewerhetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Auz⸗ führung von Maurer, Zimmer ⸗, Dach decker⸗ teinhauer· und Brunnenarbeiten eristreckt in diesem Betricbe Leschäfligt werden.

Den im Absatz 1 aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Betriebe gleich, in welchen Damn ft. ssel oder durch elementare Kraft (Bind, Wasser, Dampf, Gas, beiße Lust u. . w bemegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme der land- und forstwirthsckaftlichen nicht unter den Absatz 1 fallenden Reben= betriebe, sowie derjenigen Betriebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zur Betrleböanlage gehörende Kraftmaschine benutzt wird.

Im Uebrigen gelten als Fabriken im Sinne dieses esetzes insbesondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbestung oder

9 Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig führt wird, und in welchen zu diesem Zwecke mindestens zehn Arbeiler regel ·

mäßig beschäftigt werden, sowie Betriebe, in weichen Eyylosivstoffe

oder erplodirende Gegenstände gewerbe mäßig erzeugt werden. Welche Betriebe außerdem als Fabriken im Sinne dieses entscheidet das Reicht ⸗Versicherungsamt

Gesetzes anzusehen sind, 83. m .. ;

Auf gewerbliche Anlagen, Cisenbahn und Schiffahrts betriebe, welche wesentliche Bestandiheile eines der vorbescichneten Betrice . finden die Bestimmungen dieses Gesetzes ebenfalls An— wendung.

Für solche unter die Vorschrift des 8 1 fallende Betriebe, welche mit Unfallgefahr für die darin beschäftigten Personen nicht derknüpft sind, kann durch Beschluß des Bundesraths die Ver⸗ sicherungepflicht ausgeschlossen werden.

Arbeiter und Vetriebsbeamte in anderen, nicht unter Absatz 2 fallenden, auf die Ausführung ven Bauarbeiten 16 erstreckenden Betrieben können durch Beschluß des Bundesr für versiche · rungevflichtig erklärt werden.

Gier beantragten I) die Abgg. Bebel u. Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: Den 5. 1 zu fassen wie folgt:

a .

Alle gewerblichen, gegen Lohn und für Rechnung Anderer be= Häftigten sewie alle forst⸗ und landwirthschaftsichen, ebenfo alle in abriken und jeder Art von industriellen Betrieben, auf Werften und bei der Schiffahrt und Fischerei beschäͤftigten Ärbeifer und

Arbeiterinnen werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich

ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Ge—

setzes versichert!; )

im Falle der Ablehnung dieses §. 1 im S. 1 der Kommissionk ·

5 bsatz 4 hinter den Worten beschäftigt werden' einzu⸗ en:

oder in denen Masckinen, aleichriel ob Bewegungs.! oder Arbeitsmaschinen, zur Verwendung gelangen“,

und im Absatz 8 desselben Paragraphen an Stelle des Wortes Bundetraths , ju setzen:

Reichs · Versicherungsamts .

2) die Abgg. Dr. Barth u. Gen.: Der Reichstag wolle . ießen: 1. A. I) In S. 1 Abfatz J hinter dem Worte Hüttenwerke folgende Worte einzuschalten: bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Gütern zu Lande oder auf nnengewässern ). 2) ir, 1 7 folgende Worte einzuschalten: . andwerken, 3) hinter e Worten folgende Worte einzuschalten: „im Spescher. und Kellereibetrieben, H hinter diesen Worten folgende Worte einzuschalten: „in der Land und Forstwirthschaft . d dem Absaß 1 in 4. folgende Worie zuzufügen: Dasselbe gilt von Arbeitern? und Betrlebebeamten, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstreckt, in diesem Betriebe beschäͤf⸗ tigt werden, sowie von sonstigen bei der Ausführung von Bauten bescäftigten. Arbeitern und Beiriebebeamten. soweit dieselben nicht, obne im Dienste eines Gewerbetreibenden der bezeichneten Art zu stehen, lediglich einzelne Reparaturarbeiten ausführen und folgegemäß: t 1 1h ie n fg, in Absatz 3 Zeile sorte der land- und forstwirth⸗ 9 nicht unter Absatz 1 fallenden Fre r wen, 1 reichen, . in Absatzs am Schlusse folgende Worte beizufügen: ferner diejenigen Betriebe, 7 welchen Herne rg. gewerbe · wan 63 oder verwendet werden“, die Absätze 4, b, 6, 7 und qz zu streichen;

B. eventuell: I in 8. i Absatz z die Worte der land, und ferstwirtt. gafhaæsn. dur 3 Abfatz J fallenden Nebenbetriebe, sowien ju

Min Absatz 48. 1 nach den Worten (gewerbe mäßig erzeugt die Worte:

oder verwendet einzuschalten.

. 91 1. 2 2 Gen.:

r Reichstag wolle be en:

) Für en gen der Ablehnung des Antrages 1 Dr. Barth und Genossen ; .

in 5§. 1 Abs. 2 hinter ‚Brunnenarbeiten“ ein zuschalten:

n . und auf Wasserbauten“,

m . usugen: . .

9 ** yen den 2. Schornstein fegern besckästigten Arbeitern). den Kingan des Abs. 3 zu fassen, wie folgt:

Den 3. 6. 1 , n. 2 83 * 26 z diejenigen Betriebe gleich, in welchen ost ; I . Cen. 4 erzeugt werden, sowie Betriebe, in welchen Dampfkessel .. ö 6 h 3 i folat C. a U fassen, wie folgt: . ö Welche . als Fabriken im Sinne dieses Gesetzes an zusehen sind, entscheidet Zweifelsfalle das Reicht = ga r. Falle der Ablehnung des Antrages U: m Falle der e . 8 3 den weiten Absatz des 5. 2 und den vierten Absatz des 5. 3 der Regierungs vorlage wiederherzustellen. ;

Der Zerichterstatter Abg. Dr. Freiherr von Hertling setzte den Unterschied der Kommissionsvorlage gegenüber der Regierung vorlage auseinander und bekaämpste die ein⸗ gebrachten Anträge, die zum größten Theil schon in der Kommission vorgelegen hätten und von ihr abgelehnt worden seien. Namentlich müsse er dem sozialdemokratischen Antrage widersprechen, der die äußersten Konsequenzen ziehe und alle Lohngrbeiter versicherunge pflichtig machen wolle. Die 6 6 2 . 6 übersehen, und der

ntrag passe nicht in die Vorlage hinein. .

Der Abg. Kräcker vertheidigte den sozialdemokratischen Antrag. Mit großer Spannung sehe die gesammte Arbeiter⸗ welt dem Resultat dieser Woche entgegen. Leider schließe die Vorlage einen großen Theil der Arbeiter von der aus; es sei aber kein Unterschied zwischen Handwerlern un Fabrikarbeitern. Der kleine Gewerbetreibende bedürfe eines besonderen Schutzes, nicht minder der Arbeiter auf den Schiffen und Rheden. Alle Gewerbe könnten der Maschinen eben sowenig ent⸗ behren wie die Fabriken; es seien also dieselben Unfallgefahren vorhanden. Wenn es dem Reichetage wirklich mit dem Wohle der Arbeiter Ernst sei, wenn er die Sozialdemokratie wirlsam bekämpfen wolle, so möge derselbe allen Arbeitern die Versiche⸗ rung zu Theil werden lassen.

Der Ubg. Dr. Barth wies zunächst 2 hin, daß die Kommission die bedenllichsten Schwächen des Gefetzes, 3 B. die dreizehnwöchentliche Karenzzeit, den Ausschluß der land- und forstwirthschastlichen Arbeiter und vor Allem den Versiche⸗ rungezwang aufrecht erhalten habe. Wenn er mit seinen Freunden diese Bestimmung amendiren wosse, so geschehe es nur, um aus der Zwanggversicherung bessere Konsequenzen zu ziehen, als es in der Vorlage geschehen sei. Man wolle nicht generell alle Arbeiter dem Gesetz unterstellen, fon dern nur diejenigen, welche wirklich von Unfallgefahren bedroht seien. 3 nichts im Wege, daß in der Spezialistrung der Gewerbebetriebe fortgefahren werde. Handwerker, Speicher⸗ und Kellerarbeiter liefen dieselben Gefahren wie die Fabrikarbeiter. Ein Schmied, dem ein Metallsplitter ins Auge fliege, ein Arbeiter der eine steile Treppe hinunter salle, sei von der Unjalloersicherung ausgeschlossen, wenn er nicht in einer Fabrik beschäftigt sei. Das sei eine Anomalie. Es gebe überhaupt kein Gewerbe, in dem kein Unfall . sei. Die Beschränkung der zu versichernden Betriebe entspringe nur der schlechten 6. der Berufe genossenschaften, denen man noch weitere Aufgaben aufbürden wolle. handele sich hier gar nicht um eigentliche Berufsgenossenschasten, denn sie könnten aus den heterogensten Betriebsunter⸗ nehmern bestehen, die sich den Majoritätsbeschlüssen zu fügen. hätten. Es sei der größte Fehler, die Privatversicherungen einfach zu beseitigen. Der Vorwurf, daß diese Gesellschaften nur wegen hoher Dividenden beständen, sei ungerechtfertigt. Er kenne vier Privatversicherungen, die mit Verlust arbeiteten. Die Privatgesellschaften seien aber schon deshalb den Zwangeversicherungen vorzuziehen, weil sie 8 , , . und eine bessere Gefahrenverhütung ge⸗ währleisteten.

Der Abg. Dr. Buhl bemerkte, daß er für die Zwange⸗ genossenschaften der Vorlage keineswegs schwärme, aber wenn man einmal sich auf den Standpunkt der Zwangtversicherung stele dann müsse man Denjenigen, welche ander⸗ wärt. keine Versicherung finden könnten, das ultimum refugium in den Berufsgenossenschaften gewähren. Vor dieser Konsequenz sollten auch die Freunde des Vor⸗ redners, welche sich auf den Boden der Zwangaversicherung stellten, nicht zurückschrecken. Redner empfahl darauf die von ihm beantragten Amendemente. 3

Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats-Minister von Voetticher das Wort.

Ein Stoß gegen einen Anderen, welcher dadurch in das daneben befindliche Wasser fällt und so leicht hätte er⸗ trinken können, ist nach einem Urtheil des Reichs gerichts, II. Strafsenats, vom 8. April d. J, als qua lifizirte Körperverletzung aus §. A3 a des Str.-G.-B. (Verletzung einer das Leben gefährdenden Behandlung) zu be=

afen.

Der Staat sbau verwaltung ist durch Allerhöchste Ordre vom 4. Juni d. J. behufs Aug nen eines Durch⸗ stichs der Oste bei Niederochtenhausen im Landdrostei⸗ bezirk Stade das Enteignungsrecht zur Entziehung h dauernden Beschränkung des Grundeigenthums bezüglich der erforderlichen Grundstücke verliehen worden.

Der bisherige Königlich schwedischnorwegische Gesandte Baron von Bildt hat Berlin mit Urlaub verlassen. Für die Dauer der Abwesenheit desselben fungirt als interimisti= scher Geschäftsträger der Legations⸗Sekretär von Huitfeidt.

Der General Lieutenant Freiherr Pergler von Perglas, Commandeur der 26. Division (1. Rönigi. Württembg), welcher zur Abstattung persoönlicher Meldungen auf 8 Tage hier anwesend war, hat sich in seine Garnifon Stuttgart zurückbegeben.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren:

Margoniner, sämmlich in Berlin, Dr. Nitschaaann i Erfurt und n Dermann in Weißensee. 4 3 Der heutigen Nummer des „Reicht⸗ und Staats

Anzeigers ist eine Bes Nr. 65, enthal Entscheidungen des , , 3 ö

Baden. Karlsruhe, 14 Juni. (B. T. 8. Di Thronrede, mit der . heute 3 —— Großherzog geschlossen worden ist, weist auf die langen

. 8. ö. 23. 13 n, giebt e Erfüllung X Ausdruck, bie

. 9 in Bezug auf die Ausbildung der öffentlichen n n, ,, ,. der geistigen .

materiellen Interessen deg Vollg ĩ und dankt den Ständen für ihre ö de, e rf, Sinn und ihrs stete Bereitwillgkeil sum Jäsanmenmwirken unte sich wie zum Zusammenwirken mit der zerung. Fast alle dem Landtage gestellten Aufgaben befriedigende kö, nschen ndes sei getragen 3 besondere in Betreff der mm een n gm, 3

ordnung des Staats wesene, der inneren Organisallon und der Selbstverwaltung der großen Kommunalverbände. Die Be⸗ rathungen über die landwirthschaftliche Enquete seien von 6 Nutzen green die Regierung werde die bezüglichen orschläge und Anregungen unter ng sachkundiger Kräfte einer abschließenden Behandlung führen. Eine . Theilnahme und Fürsorge würden Interessen des ingewerbes finden. Durch die rm auf dem Wege der Besteuerung des Einkommeng sei bie Grundlage für eine gerechtere Vertheilung der Lasten gewonnen worden; die Verhältnisse aller Sigatsdiener hätten durch daz Relikten? gesetz eine befriedigende Lösung erfahren. Am Schlusse heißt es; der Großherzog begleite die Abgeordneten mil dankbarer Gesinnung und mit treuen Wunschen in ihre Heimath; er e, daß zu den Früchten der andauernden Arbeit auch der en des Himmels trete, und daß eine reiche Ernte' den Fleiß des Volles belohne. Braunschweig. Braun schweig, 14 Juni. (B.Z 8) Der außerordentliche Landtag ist nach 26 2 Eisenbahnvorlage heute wieder geschlofsen worden.

Oesterreich Ungarn. Wien, 15. Jani. W. T. B.)

Graf Ludwig Grün ne ist heute Vormittag gestorben. J

Pest, 15. Juni. (W. T. B.) Sowemh bis jezt bekannt,

ind rn, 152 Liberale, 45 Kandidaten der gemäßigten position, 44 Unabhängige, 9 Kandidaten der nationalen Partei, 13 Antisemiten und s keiner bestimmten Partei An⸗

gehoꝛige. ;

Ag ram. 14. Juni. (Prag. Zig) der heutigen Sitzung des Landtages wurde die Spezialdebatte über den Antrag des Elfer⸗Aueschusses fortgesetzt. ie katovic legte dar, 2 Kroatien nur durch ein ruhiges, leidenschaftelofes Vorgehen

auf dem politischen Gebiete etwas erringen könne. Er erblide

in dem Aushängen der inschriftelosen ilder keine Ungesetz! lichkeit. Anton Starcevic vertheibigte seine befannten n= sichten, Stojno vic warf der Majorität vor: sie wolle Tisza und den ungarischen Reichstag von den Vorwürsen reinigen. Er warnte vor der Annahme des Antrags Kussevic. Tkalcie interpellirte, warum die Regierung den Bürgermeister nicht . in Disziplinaruntersuchung ziehe. rcie interpellirte wegen der Einführung der 2 Sprache in Fiume bei den Gerichten, in den Schulen und bei der Verwaltung und fragte: ob die Regierung Schritte dagegen gethan habe.

Belgien. Antwerpen, 14 * [W. T. B.) Das „Handels lad“ meldet: das neue Ministerium sei nun⸗ mehr gebildet, und die betreffenden Ernennungen sowie die Auflösung des Senats würden morgen von dem, Moniteur⸗ veröffentlicht werden.

Großbritannien und Irland. London, 14 Juni. (BV. T B.) Der Prinz und die Prinzefsin von Wales sind heute Nachmittag hier eingetroffen. -

Frankreich. Paris, 14 Juni. (B. T. 8) Die Deputirtenkammer hat heute das Amendement Lanessan zu dem Nekrutirungsgesetz, dessen Inbetracht. nahme am 12. d. M. beschlossen wurde, mit 203 egen 201 Stimmen abgelehnt. Der Kriegs-Minister Campenon hatte das Amendement energisch bekämpft. Die Berathung des Rekrutirungsgesetzes wird am Montag fortgesetzt werden.

Spanien. Madrid, 14. Juni. W. T. B) Siehen Mitglieder der Schwarzen Hand“ sind heute früh in Teres hingerichtet worden.

VUußland und Polen. St. Petersburg, 14 uni. 5 2 37 6 2 Uhr hat der feierliche inzug der Prinze ssin Elisabeth von Hessen statt gefunden. Die . Braut fuhr mit der Kaiserin in einer mit acht Pferden bespannten Galakutsche, welcher der Kaiser, der König von Griechenland, der Zroß⸗ herzog von Hessen und die hier anwesenden . zu Pferde, die Prinzessinnen Irene und Alice von Hessen und die Großfürstinnen in Galakutschen folgten. Die Newsky⸗ Perspeltive, welche der Zug passirte, war Überaus prächtig ge- schmückt; Truppen bildeten Spalier und die zahlreich zusammen⸗ ie 1 a . Braut, den Kaiser und diet aiserin mit enthusiastischen Zurufen. 4 ö . n r ,, von Rosenbach ist eute in Ta ent eingetroffen. .

15. Hl Aben 5 T B) Die Feier der ö des Großfürsten Sergei mit der Prin⸗ eilen Elisabeth von Hessen it programmmäßig . aufen. Die Auffahrt vor dem Winterpalais begann bald nach 12 Uhr Mittags. Der Trammagezug begab sich feierlich nach der Kathebhrale des Palais, woselbst unter glänzendfter Assistenz die Trauung wurde. Der evangelisch⸗ lutherische Theil der Trauung wurde von dem 3 Dalton verrichiet. Nach der Trauung begaben sich die Majestäten mit den Nenpermählten und den hohen ö. in die inneren Gemächer. Nachmittag: 5 Uhr fand im Nicolaisaase großes Diner statt, bei welchem die Neuvermählten dem Kaiser und der Kaiserin saßen. Nach dem Diner wurde in dem goldenen Salon der Thee eingenommen, worauf die Cour begann. Um 19g Uhr fuhren die Majestälen mit dem neuvermählten Paare in einem

Dülsmeyer, Dr. Rosenstein, hr. Joseph, Br. Trilling, Dr.

achtspannigen goldenen Wagen, von einem glänzenden hesolz·