— Von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und von Sr. Kön glichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm sind, dem W. T. B. zufolge, den hiesigen Kommunalhehörden auf die zu der Geburt des dritten Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm gemeinschaftlich erlassenen Glückwunschschreiben folgende Erwiderungen zugegangen:
Die Kronprinzessin und Ich haben mit aufrichtigem Danke die Uns zu der Geburt Unseres dritten Enkelsohnes von Seiten des Ma⸗ gistrats und der Stadtverordneten von Berlin dargebrachten Glück wünsche entgegengenommen und erkennen in dem Ausdruck der Theil⸗ nahme an diesem frohen Ereignisse einen neuen Beweis wohlthuender Anhänglichkeit. Möge dem Neugeborenen beschieden sein, dereinst zum Heile unseres Vaterlandes die Hoffnungen zu verwirklichen, unter denen derselbe das Licht der Welt erblickte.
London, 24. Juli 1884.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. An den Magistrat und die Stadtverordneten zu Berlin.
Dem Magistrat und den Stadtverordneten der Haupt⸗ und Re⸗ sidenzstadt Berlin danke Ich verbindlichst für die Mir aus Anlaß der Geburt Meines dritten Sohnes dargebrachten freundlichen Glück⸗ wünsche, welche die Prinzessin, Meine Gemahlin, und Mich aufrichtig erfreut haben.
Potsdam, den 26. Juli 1884.
Wilhelm, Prinz von Preußen. An den Magistrat und die Stadtverordneten der Haupt⸗— und Residenzstadt Berlin.
— Um denjenigen Theilnehmern an, dem Kriege von 187071, welche in Folge erlittener innerer Dienst⸗ beschädigung invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetz⸗ lichen Präklusivfrist aber zur Geltendmachung von Ver⸗ sorgungsansprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligungen zu Hülfe, zu kommen, hahen Se. Majestät der Kaiser und König in einem Erlaß an den Reichskanzler, vom 22. v. M., bestimmt, daß die Unter⸗ stützungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohlwollenden Prüfung unterzogen und Sr. Majestät zur Gnadenbewilligung aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds bei der Reichs⸗ Hauptkasse unterbreitet werden, sofern Thatsachen nach⸗ gewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursäch⸗ lichen Zusammenhange der Krankheit mit der im Kriege er⸗ littenen Dienstbeschädigung zu begründen vermögen.
Der Kriegs-Minister bringt diesen Allerhöchsten Erlaß unter dem 1. d. M. mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden bei denjenigen Bezirks⸗Kommandos bezw. Bezirks⸗Feldwebeln an⸗ zubringen sind, in deren Bezirk die Betreffenden wohnen. Derartige Gesuche werden unter der Voraussetzung, daß ein Lebenswandel des Bittstellers vorliegt, welcher diesen einer Allerhöchsten Gnadenbewilligung nicht unwürdig erscheinen läßt, nur bei Erfüllung folgender Bedingungen: a. einer durch Krankheit aufgehobenen oder verminderten Erwerbs⸗ fähigkeit, welche eine Unterstützungsbedürftigkeit begründet, b. dem Nachweis von Thatsachen, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit einer im Kriege von 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschädigung zu begründen vermögen, Sy. Majestät dem Kaiser und Könige befürwortend vorgelegt werden.
In diesem Jahre werden die Königlichen General⸗ Kommandos durch besondere Superrevisions⸗Kommissionen die Gesuchsteller militärärztlich untersuchen lassen und vorher Zeit und Ort der Untersuchung bekannt machen. Vom nächsten Jahre ab dagegen sind etwaige derartige Gesuche so frühzeitig bei den Bezirks⸗Kommandos bezw. Bezirksfeldwebeln anzumelden, daß die Prüfung derselben bei dem Ersatzgeschäft vorgenommen werden kann. Gesuche, denen es ersichtlich an jeder thatsächlichen Begründung fehlt, werden schon in der Instanz der Bezirks⸗Kommandos abgewiesen.
— Der Königlich preußische Minister der Medizinal⸗ Angelegenheiten hat die betheiligten Regierungen unterm 2. August d. J. angewiesen, die Ein- und Durchfuhr von gebrauchter Leib⸗ und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, Hadern und Lumpen aller Art aus Frankreich für ihre Bezirke zu verbieten. Ausgenommen bleiben Wäsche und Kleidungsstücke der Reisenden.
— Wird dem klagenden Gläubiger vom beklagten Schuld— ner der Einwand entgegengesetzt, daß er zur Zeit der Kontra⸗ hirung der Schuld, obwohl großjährig, noch unter väter⸗ licher Gewalt gestanden habe, so liegt nach einem in Ueber— einstimmung mit dem vornialigen Reichs-Ober⸗Handelsgerichit ergangenen Urtheil des Reichsgerichts, 1. Civils,, vom 21. Mai d. J, dem Gläubiger die Führung des Beweises ob, daß der Schuldner zur Zeit des Kontrahirens seine Selbständigkeit gehabt hat. Zur Führung dieses Beweises l k 39 3 äußeren Lebensverhältnisse
ners zur Zeit des Kontrahirens ür di Selbständigkeit sprachen, berufen. h .
— Der Direktor des Königli reußi Statisti Buregus, Geheime ge ter e ‚ ch . B ö. . hat . 6wöchentlichem Urlaub nach dem Nordseebade Westerland (Sylt) begeben.
— Als Aexzte haben sich niedergelassen di ; Lr. Kuschbert in Ober⸗Salzbrunn, i ö ö Steinau a. O., Dr. Bobrecker in Breslau, Br. Creutzfeldt in Harburg i. Hann., Dr. Bundschu in ECrefeld, Pr Christer 9. . Dr. Schmitt in Rheinböllen, Dr. Lewin in Bel=
rd i. P.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. August. (Weim. Itg.) Der Großherzog hat gestern eine hf unternommen, die Sr. Königlichen Hoheit recht gut bekommen ist. Die Rekonvalescenz schreitet in erfreulicher Weise fort.
Hessen. Darm sta dt, 2. August. (Darmst. Ztg.) Das heute ausgegebene Regierungs blatt / enthält eine n , liche Verordnung über die allgemeine Einkommen⸗
steuer.
— 2. August. (W. T. B.) Der Ministerial⸗Präsident Finger ist zum Staats-Minister und ö. . Rath Weber, an Stelle des in Ruhestand versetzten Präsi⸗ denten des Fingnz⸗Ministeriums Schlelermacher, zum Präfi⸗
denten des Finanz-Ministeriums ernannt worden.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 1. August. (Wien. Abdp.) Der Tiroler Landtag ist gestern nach Erledigung seiner Geschäfte in herkömmlicher Weise geschlossen worden. In einer seiner letzten Sitzungen verhandelte derselbe u. A. über die Petitien des Stadtmagistrats von Innsbruck, betreffend die Einführung einer allgemeinen obligätorischen Vieh ver⸗ sicherung s⸗-Anstalt, und beschloß nach kurzer Debatte, das Ansuchen des Stadtmagistrats Innsbruck abzulehnen, dagegen die Errichtung bezirksweiser oder gemeindeweiser gegenseitiger Viehschaden⸗Versicherungen im Wege des Landeskulturraths durch die landwirthschaftlichen Bezirksgenossenschaften zu empfehlen, beziehungsweise anzustreben.
— (rg. Abdbl) Die Großherzogin von Sachsen⸗ Weim ar ist hier eingetroffen und begab sich sofort nach Mauer, um der morgen dort stattfindenden Taufe ihrer gr . ,, To . des deutschen Bot⸗
afters Prinzen Reuß beizuwohnen.
— 2. August. (Wien. Abdp.) Wie aus Pest gemel⸗ det wird, ist die Durchführungsverordnung zu dem neuen Spirit ussteuergesetz im Finanz -Ministerium bereits definitiv textirt und dürfte in kürzester Frist publizirt werden. — Der Minister⸗Präsident hat gestern die Pläne für den Bau, des neuen Reichstagsgebäudes dem haupt⸗ städtischen Magistrgt zur behördlichen Genehmigung über⸗ . Mit dem Bau soll noch im heurigen Jahre begonnen werden.
Großbritannien und Irland. London, 2. August. (W. T. B.) Die Konferenz ist heute ohne bestimmte Frist vertagt worden. Nachdem ein Antrag des französischen Botschafters, betreffend die Regulirung der egyptischen Finanzen, von Lord Granville als unannehmbar bezeichnet worden war, erklärte Letzterer die Konferenz für gescheitert. Es erfolgte darauf ein französischer, von den anderen Ver⸗ tretern unterstützter Antrag auf Vertagung der Konferenz bis zum 20. Oktober. Englischerseits wurde jedoch darauf bestanden, die Konferenz sine die zu vertagen, da England sich nicht binden könne. Der französische Botschafter, welcher noch einen weiteren finanziellen Antrag stellen wollte, ward von Lord Granville nicht zum Worte zugelassen. Lord Gran⸗ ville hob demnächst die Sitzung auf.
In der heutigen Unterhaussitzung theilte der Premier Gladstone mit, daß die Konferenz den Zweck, zu dem sie berufen war, nämlich ein Arrangement bezüglich der finanziellen Angelegenheiten Egyptens zu treffen, verfehlt habe. Die englische Regierung habe die Beschaffung der er⸗ forderlichen Mittel für die nothwendigen Ausgaben der egyp⸗ tischen Verwaltung bezweckt, habe aber nicht einem Plane zustimmen können, dessen Ausführung mit einer guten Verwaltung Egyptens unvereinbar sei. England habe auch den Inhabern von egyptischen Obligationen eine möglichst gute Position sichern wollen und der Konferenz ver⸗ schiedene Pläne in dieser Hinsicht vorgelegt. Die An⸗ sichten der Vertreter Englands und der Frankteichs gingen indessen auseinander, da England keinen Plan habe acceptiren können, welcher nicht gewisse Vorkehrungen für die nothwendigen Verwaltungskosten treffe, England habe vorgeschlagen, die Lasten auf die Einkünfte in folgender Weise zu vertheilen: 1) PrioWrdität für die neue Anleihe von 8 Millionen, 2) Dividenden der anderen Schuld mit Reduk⸗ tion der Dividende um L169 Proz., 3) egyptische Verwaltungs⸗ kosten im Betrage von 5isg Millionen. England sei damit einver⸗
standen gewesen, daß dieser Plan versuchsweise auf drei Jahre
eingeführt und dann nochmals einer Konferenz unter⸗ breitet werde. Heute habe nun Frankreich seine end— gültigen Vorschläge vorgelegt, nach welchen die egypti⸗ schen Einkünfte in folgender Orbnung belastet werden sollten: 1) die neue Anleihe und die privilegirte Schuld, 2) die unifizirte Schuld mit vollen Dividenden der beiden Schulden, 3) die egyptischen Verwaltungskosten. Falls dann nech ein Ueberschuß sich ergeben würde, so sollte der⸗ selbe der egyptischen Regierung zur Verfügung stehen; sollte sich indessen ein Defizit herausstellen, so soute die Deckung desselben, nach gemeinschaftlicher Berathung zwischen der egyptischen Regierung und der Staats— schuldenkommission erfolgen, welche letztere ihre Maß⸗ regeln einstimmig heschließen, anderenfalls die betreffende Sache an die Konferenzmächte verweisen sollte. Die eng— lische Regierung habe diesen Plan ohne Weiteres bean— standet, da derselbe eine größere finanzielle Verwirrung hervorrufen würde als je, und der Schuldenkommission unstatthafte Befugnisse einräumen würde. Die Konferenz sei zwar fehlgeschlagen, habe aber doch gewisse Resultate erzielt: die Mächte hätten sich über die erforderlichen Lasten Egyptens und substantiell hinsichtlich der nöthigen Anleihe verständigt. Dann sei auch die Idee beseitigt worden, daß England eine internationale Kontrole, ähnlich einer Doppel— kontrole, vorgeschlagen habe. Italien und die Türkei hätten ie Ansichten Englands unterstütt; Rußland, Deutschland und Desterreich hätten sich geweigert, Angesichts der Meinungs— verschiedenheit Englands und Frankreichs ihre Meinung aus⸗ zusprechen. Das Fehlschlagen der Konferenz lege der Reglerung die Verpflichtung auf, die egyptische Frage welter zu erwägen. Das jetzt schwebende englisch-französische Abkommen habe weder für Frankreich noch für England bindende Kraft. Obschon aber diese unseligen Differenzen entstanden seien, würdige die Negierung doch den Geist der Versöhnlichkeit, welchen die französische Regierung hinsichtlich des Abkommens gezeigt habe.
Nach der Konferenzsitzung fand eine Kabinets—⸗ berathung statt. — 3. August. (W. T. B.) Der „Observer“ theilt
über die Aeußerungen des französischen Botschafters Waddington in der gestrigen Kon ferenzsitzung noch Folgendes mit:; Nachdem Lord Granville die Ablehnung des sranzösischen Antrages von Seiten Englands ausgesprochen hatte, erklärte Waddington: er habe das Aeußerste gethan, um ein Einvernehmen herbeizuführen; es sei nunmehr seine Pflicht, gegen den Plan Englands, die Zinsen der egyptischen Staatsschulden herabzusetzen, ohne daß die Nothwendigkeit einer solchen Maßregel erwiesen sei, zu protestiren.
— 4. August. (W. T. 35 Die Morgenblätter heben hervor, daß durch den Mißerfolg der Konferenz das englisch⸗franzbsische Abkommen bezüglich Egyptens annullirt sei, und daß England seine Aktionsfreiheit in Egypten wieder erlangt habe. — Die „Daily News“ sagt: England müsse jetzt die Verantwortlichkeit übernehmen, welche das Vermächt— niß von Tel-el⸗Kebir sei. Die Times“ hofft, die Regierung werde jetzt mit Muth und Festigkeit handeln.
Frankreich. Paris, 2. August. (W. T. B.) Der Präsident der Republik, Gréypy, wird am Montag
. zurlckkehren und während der Dauerd
in Pariz bleiben. — Die Huren Put dee . der Linken des Senats ban gh keel J ben Vormittag stattgehabten Sitzung saß einst unk ie Kongreß zu verlangen, daß die Wahl da n ner des Kongresses zur Vorberathung der . . sp Au Repifions vorlage mittels distenstr tin fe s Codec müsse, und daß vor jeder Berathung di Lan. 6 pelo werden, fol; . In der De putittentan n Ka Fengt theilten die Hrästhenten mit, daz Kennen dae Versailles einberufen worden sei. nn; art;
Die Deutirtenkam mer heschloß het u half des Minister⸗Präsidenten Ferrg, die sir n n ij derten Kredite in der nach Schluß den n n 4 1 findenden Sitzung zu berathen. Wie ez m i Minister⸗Präsident alsdann die Gelegenhes enn * . Erklärungen bezüglich der chinesischen Angelegenheit ö 69 Clémenceau interpellirte über die von 7 (n Cholera getroffenen Maßregeln und 9 ih Regierung hestig an. Der Minister de? j, D die Vorwürfe zurück. Die Kammer nahm . ion) der Regierung acceptirte einfache Tagetzp t
n U In . . . tim 6 ; eute ist ein Gelbbuch, betreffend R . angelegenheit, in den n ,, eth den darin aufgenommenen Schriststücken geht hen
. reich Anfangs für den Zwischen fall von . 6
es als eine Verletzung der Konvention von Tin n. nig Entschädigung von 250 Millionen Francs verlan lein * um der Veröffentlichung des chinesischen Dekretz, wan 2 ziehung der chinesischen Truppen aus Ton ling 1 Ching lediglich forderte, daß es eine Entstchähnnn n anerkenne, und zwar auf der Grundlage einer 16. für die getödteten und verwundeten Solhann nd n zusätzlichen Betrages für die Kosten, welche
sall Frankreich verursachen wird. Chin an ken
dungen gegen eine Entschädigung und n. unterm 19. Juli bereit, den Vize- König vm 1. . der Unterhandlung über einen endgültigen R 4 Gesandten Patenotre zu beauftragen. Gh I
die chinesische Regierung mit, daß sie h Entschädigung den Mächten unterbreilet him Patenotre's aus den Tagen vom 2A. bis 2. es als unmöglich, sich mit den chinesischen, in ö
4
getroffenen Delegirten zu verständigen. Diehm Rn China könne sich zu einer Entschädigung . r ste verlangten die Verlängerung der in dem Umm in
Frist über den 1. August hinaus,. — Cine Degshe nn Präsidenten und Ministers des Aeußeren, Fenn ermächtigte Patenotre, die Frist um einen der zysiß⸗ . verlängern, wenn er dies für einen befriedigenden n unit,
Besprechungen erforderlich halte. Eine Def fit aus Shanghai, vom 30. Juli, sagt, daß die hie inß die girten eine Entschädigung von 316. M llionen ah dan das Opfer des Kampfes bei Langfon angehen ahn . aber abgelehnt habe. — In dem Gellhuh nh mn * Depesche des Marine-Ministers vom 13 , u, welcher Admiral Courbet angewiesen al dcn Io Schiffe nach Foutchou und Kelung ĩ und mi beabsichtige, diese beiden Häfen für et hun, knllh des Ultimatums als Pfänder in 3 kin mn nhl werde dem Admiral empfehlen, nur in um 3 dung zu bringen, wenn er angegriffen win.
. In Ma tseilkle find . Inn m n 19 Personen an der Cholera gestorhen. — 2. August, Abende, (B. T. G) Vnn m l nn bis heute früh find in Toulon und in nn 9 Personen an der Cholera gestorben. Von 63
tag 10 Uhr ab erlagen ihr in Marseille n i.
eine Person. ö . . Bas Journal „Paris“ bespricht dis gil w
sucht darzulegen, daß es unmöglich sei, mit Chin n
handeln; man müsse energisch vorgehen. — ö. un
gegangenen Nachrichten aus Hue, vom heutigen
Kaiser von Annam gestorben. —
= 3. Augüst. (W. T. B.) Ein Telestun französischen Residenten in Annam mi 1
ein jüngerer Bruder des jüngst verstorbenen Kaen Verffg von Annam zum Kaiser gekrönt worden se 4 . ö 3. August, Abends. Wb T. n m von gestern Abend bis heute Vormittag 1 n Hane Cholera⸗-Todesfall vor; in Mars eile snd my Glsenßh Zeit 11 Personen an der Cholera gestorben,. iche bis zum Abend ist in Toulon fein neue! kau vorgekommen; in Marseille erlagen der Sh , in Ärles eine Perfon. . la — 4. August. (W. T. B) Der „F
licht ein Manifest des Prinzen Napol dieser gegen die Versammlung des Kongt und die Berufung einer konftituirenden Vn
erachte.
Rußland und Polen. St. t ton (W. T. B.) Der Direktor des Polizeidepa Plewe, ist zum Senator ernannt ,
Nischny⸗Nowgorod, 3. August. l fh 1. Voruntersuchung gegen die bei den nis 3 gegen die Juden Betheiligten ist beendet. wan Ganzen 109 Personen zur Verantwortung gezch! chen 3 bereits dem Gericht überwiesen sin.
Süd. Amerika. Peru. C. T. Bureau“ in London wird aus Lima, vine gn daß Caceres mit mehreren tausend Mann i vorrücke.
Zeitungsstimmen.
, geitun Die „Nordbeutsche Algen öffe»ns(licht folgende Kundgebungen bezüglich hig,
Durch den Rechtsanwalt Voltz in El ani 1 Reichskanzler folgende in einer öffentlichen mthn nn. geseffenen? des Kreiseg Saarbrücken beschlofe 3006 Bürgern unterzeichnete Adresse zugegangen: