1884 / 259 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Nov 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher RNeichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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dition: 8wW. Wilhelmstraße Nr. 82. 1

M 259.

Berlin, Montag,

den 3. November, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Polizei⸗Präsidenten AL(brecht zu Cassel den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Reyviersörster Perl . Katzenfang im Kreise Ragnit den Königlichen Kronen⸗ rden vierter Klasse; dem Gemeinde⸗Vorsteher ö. zu Gumenz im Kreise Rummelsburg das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem kathelischen Hauptlehrer Schaeffer zu Rußhütte im greife Saarbrücken den Adler der Inhaber desselben Ordens; sowie den Lehrern Krey zu Klein-Schwirsen im Kreise , Bösen⸗ berg zu Schulenburg im Kreise Wennigsen, und Rohler zu im Kreise Bitburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Hauptmann à la suite der Landgensd'armerie, Frei⸗ herrn von Knobelsdorff, Distrikts Offizier in der Gens—⸗ d'armerie⸗Brigade in Elsaß⸗Lothringen;

des on ne en; des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus-Drdens der Wendischen Krone:

dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Fleck, vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten;

des Komthurkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem dienstthuenden Kammerherrn bei Ihrer Königlichen 8. der Prinzessin Albrecht von Preußen, Grafen von eller;

der Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Dber⸗Landesgerichts⸗Rath, Geheimen Justiz⸗Rath Wieruszewski zu Naumburg a. Sz

der von Sr. Hoheit dem Herzog zu Sachsen—

Coburg und Gotha verliehenen, am grün⸗silber⸗

nen Bande zu tragenden Verdienst-Medaille für Kunst und Wissenschaft:

dem Staats⸗Archivar Dr. phil. Endrulat zu Wetzlar;

ferner:

des Kaiserlich russischen St Annen⸗Ordens zweiter Klasse in Brillanten:

Allerhöchstihrem stellvertretenden Leibarzt, dem General⸗ Arzt 2. Klasse Dr. Leuthold, Regiments-Arzt des Garde⸗ Kürassier⸗Regiments; des Großkreuzes des Königlich spanischen Ordens

Isabella's der Katholischen:

dem dienstthuenden Kammerherrn bei Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, Grafen von Secken dorff;

des Commandeurkreuzes erster Klasse des Königlich schwedischen Nordstern⸗Ordens: dem Ober⸗Bau⸗ und Ministerial⸗Direktor Schneider im Ministerium der öffentlichen Arbeiten; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse desselben Srdens: dem Eisenbahn⸗Direltions⸗Präsidenten Wer zu Berlin;

; des Ritterkreuzes desselben Ordens: em Regierungs- und Baurath Jungnickel, Vorsteher des techn ischen e, he des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Da nebrog-Ordeng: dem Geheimen Regierungs-⸗Rath Tell kampf, Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direftion zu Altona; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Kommerzien⸗Rath Ges ke zu Altona.

Deutsches Reich.

Der Kaiserliche Konsul in Santos, A. Winter, ist ge⸗ storben.

In Altona wird am 17. d. M. mit einer Seesteuer⸗ manns- und Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.

Bekanntmachung.

Im Verfolg der Bekanntmachung vom 29. April d. J. (S. 128) wird hierunter ein Nachtragsverzeichnig solcher höheren Lehranstalten verbffentlicht, welche nach 5. 90 Th. J der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschastliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Nachtrag s⸗Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung einjährig⸗ freiwilligen Militärdienst be⸗ rechtigt sind. ;

A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg⸗ reiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wifsenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.

a. Gymnasien.

Königreich Preußen. . Provinz Ostpreußen. Das Gymnasium zu Wehlau (bisher

für den

, . A. b. J. 6 des Verzeich isses vom 29. April d. J., Fro rin Hannover,. Das Syn zu Wilhelmshaven ,,, Das . Cöln (. 2. L. 232 a. a. O.). Anmerk. Das mit dem vorbezeichneten Symnasium seither verbundene Königliche Real⸗Gymnasium zu Cöln (A. b. J. S2 a. a. O) ist zu Ostern 1884 eingegangen. b. Real⸗Gymnasien.

I. Königreich Bayern. Das Kadetten ⸗Corps zu München.

H. Königreich Sachsen. Die Real⸗Gymnasien zu M Annaberg, ) Berna, 3) Chemnitz, 4 Döbeln (verbunden mit der Landwirthschaftsschule daselbst), 5) das nnen⸗Real⸗Gymnasium zu Dresden, 6) das Neustädter Real⸗Sym⸗ nasium daselbst, die Real ⸗Symnasten zu X Freiberg, ö Leipzig, 9) Plauen, 10) Zittau, 11) Zwickau. (Bisher alt Realschulen J. Srdnung unter X. b. III. a. . D. aufgeführt.)

C. Ober⸗Realschulen.

Königreich Preußen.

Provinz ö,, *I) Die Klingerschule zu rankfurt a. M. (bisher Realschule, B. b. J. 9. a. a. 85 4 Y die , mn. zu Wiesbaden (bisher Realschule, B. b. J, 12

a. a. O.)

B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg⸗ reiche Besuch der ersten Klafse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.

a. Progymnasien.

J. Königreich Hannover.

Provinz Hannover. Das Progymnastum zu Nienburg (ver- bunden mit dem Real⸗Progymnasium daselbstj.

I. Großherzogthum Hessen. Die progymnasiale Abtheilung der Realschule zu Friedeberg. b. Realschulen.

I. Königreich Preußen. Provinz Hessen⸗Nassau. Die Adlerflychtschule zu

Frankfurt a. M. I. Königreich Sach sen. Die Realschule zu Meißen (B. b. II. 12 a. a. O).

II. Großherzogthum Hefsen. Die Realschule zu Friedeberg (verbunden mit einer progym⸗ nasialen Abtheilung B. b. V. 5 a. a. O. e. Real ⸗Progymnasien. Königreich Preußen.

Provinz Hannover. Das Real- Progymnasium zu Nienburg (verbunden mit dem Progymnastum daselbst) B. e. J. 45 a. a. O.

ö , , 6 ,,, sprüfung zur Darlegung der wissenscha miinngen Befähigung ,, i st. rn

a. Oeffentliche.

aa. Höhere Bürgerschulen.

I. Königreich Preußen, Provinz Schlesien. Die Wilhelmsschule zu Liegnitz.

die Realschulen ju 4) Frankenberg, 56) Flauchau, 6) Grimma, 7) Großenhain, 8) Leipzig, &) Leisnigy, 566. Löbau 11) Meerane, 4 12 , hg Pirna, 14 Reichenbach,

15) Reudnitz, 16) Rochlitz). 13 Wan. r . B. b. N a. a. D. aufgeführt.)

Die mit einem J bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorlschen Unterricht im Latein.

) Auf den Realschulen zu Dresden ⸗Friedrichstadt, Leisnig, Mitt welda, Rochlitz und Schneeberg ist der obligatorische Unterricht im

Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt.

*

ms⸗Gymnastum zu

bb. Andere Lehranstalten.

Königreich Sachsen. Die Landwirthschaftsschule zu Döbeln (verbunden mit dem Real⸗Gymnastum daselbst) C. a. bb. II. 2 a. a. D.

b. Privat ⸗Lehranstalten. 0)

I. Königreich Bayern.

FI) Das Real ⸗Lehrinstitut von Anton Alfons Bertololy und Valentin Trautmann zu Frankenthal (Pfal) C. b. II. a. a. O. FY Die Handelsschule zu Marktbreit a. Main (bisher , . berechtigt, IJ. 2 des Verzeichnisses vom 29 April d. J, S. 144).

II. Königreich Sachsen.

Das Real ⸗Institut des G. Müller ⸗Gelinek und P. Th. Schu⸗ mann (früher Gelinek⸗Körnersches Real⸗Institut zu Dresden. )

Berlin, den 24. Oktober 1884.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Bekanntmachung.

Den nachbezeichneten Lehranstalten: 1) dem Erziehungs⸗Institut des Dr. Franz Knickenberg (früher J. Knickenberg sen) zu Telgte (Preußen), 2) der Königlichen Kreis⸗Landwirthschaftsschule zu Lichten⸗

hof 9 ern), 3) der Allgemeinen Handels Lehranstalt des Joh. Stahl⸗ mann zu Augsburg (Bayern) und 4 der Privat⸗Lateinschule des Professors Warth zu Kornthal (Württemberg) ĩ ist provisorisch gestattet worden, Zeugnisse über die wissen⸗ schaflliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militär- dienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Auffichtsbehbrde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs- Kommissars abzuhaltende Ent⸗ lassungsprüfung wohl bestanden haben. Berlin, den 24. Oktober 1884. Der Reichskanzler. In .

Bekanntmachung.

Die zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigte Lehr⸗ und Erziehungsanstalt des Dr. Jordan zu Dresden (O. b. III 2 des Verzeichnisses vom 29. April d. J., S. 129) hat nach Ostern d. J. zu bestehen aufgehört.

Berlin, den 24. Oktober 1884 Der Reichskanzler. In .

Das vierte Heft des fünften Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen, Entscheidungen des Sber⸗ Seeamts und der Seeämter des Deukschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen u. Co. in Hamburg so⸗ eben erschienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2.40 S für das Exemplar zu beziehen.

Berlin, den 1. November 1884.

Der Reichskanzler. In ,

) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten dürfen e mn g nen f. nur auf Grund einer im Beisein eines Re⸗ gierung öommissars abgehaltenen, wohl bestandenen Entlassungs⸗ prüfung auestellen, . welche das Reglement von der rr bebe egen nenn iE den ebllgatksche nuteret

uf dieser Ansta er obligatorische Unterricht im Lat auf 5 . . f. d, . . 2 ö

ie mit einem gezeichneten Lehranstalten haben keinen obli⸗ gatorischen Unterricht im Latein. .

Königreich Prenßen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. ochschule

Dem Dozenten an der Königlichen Technischen zu Berlin, Kaiserlichen Marine⸗Schiffbau⸗Unteringenieur Carl Dill, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Angekommen: Se. Ercellenz der Minister des König- lichen Hauses, Staatz-⸗Minister Graf von Schleinitz, aus Baden⸗Baden.