Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 1. Oktober 1878.
Auf Grund der 8S§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemotratie vom 21. Oktober 1878 sind die in Altona beschlagnahmten Flug⸗ blätter mit der Ueberschrift:
I) „Zur Reichstagswahl 1884!
An die Wähler im 6. schleswig-holsteinischen Reichs⸗ tagswahlkreise. Mitbürger! Männer des werkthätigen Volkes in Stadt und Land!“
2) „Zur Reichstagswahl 1884
An die Wähler im 8. schleswig-⸗holsteinischen Reichs⸗ tagswahlkreise. Mitbürger! Männer des werkthätigen Volkes in Stadt und Land!“, beide unterzeichnet: „Altona, Oktober 1884“, ohne Angabe des Druckers, Verlegers und Verfassers, unterm heutigen Tage von der unterzeichneten Landes⸗Polizeibehörde verboten worden.
Schleswig, den 1. November 1884.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Frank.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Qk= tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das von Bruno Schönlank in München verlegte, bei M. Ernst daselbst gedruckte Flugblatt, beginnend: „Blos noch wenige Stunden“, unterzeichnet: Wähler aus dem arbeitenden Volken, ohne Datum, gemäß 5. 11 des ge⸗ dachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landes-Polizei⸗ behörde verboten worden ist.
München, den 30. Oktober 1884.
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern. von Pfeufer.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Prenßen. Berlin, 3. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag 11 Uhr militärische Meldungen entgegen und arbeiteten als⸗ dann mit dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski.
Um 1 Uhr empfingen Se. Majestät eine Deputation des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, bestehend aus dem Regiments-Commandeur Obersten von Unruh und dem Hauptmann von Lindequist, welche die Ehre hatten, Gedenkblätter des Regiments zu überreichen.
Sodann empfingen Se. Majestät den Kaiserlich russischen . Butukoff, Militär⸗Attachs bei der Kaiserlich russischen
otschaft.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besichtigte am Sonnabend früh 8 Uhr die Aus⸗ stellung der Schülerarbeiten im Kunstgewerbe⸗Museum, empfing sodann den Kapitän⸗Lieutenant Altag und begab Sich um 11 Uhr zu einer Abtheilungssitzung des Staatsraths in . Königliche Schloß, wo Höchstderselbe bis 316 Uhr ver⸗ weilte.
Um 4 Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit den außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, Casson, und um 416 Uhr den Grafen GörtzWrisberg und den Ober⸗Kammerherrn von Veltheim.
Abends wohnte Se. Kaiserliche Hoheit einer Abtheilungs⸗ Sitzung des Staatsraths im Königlichen Schlosse bei und be⸗ gab Sich mit dem 9 Uhr⸗Zuge nach Potsdam bezw. Born⸗ stedt, wo Höchstderselbe übernachtete. ; ;
Gestern Morgen wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz dem Gottesdienste in der Heiligengeist⸗ kirche zu Potsdam bei, kehrte mit dem 12 Uhr⸗Zuge nach Berlin zurück, nahm auf dem Potsdamer Bahnhofe einige Meldungen und Vorträge entgegen und begab Sich von dort direkt mit Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen zur Feier der Einweihung des Neubaues der Technischen Hochschule nach Charlottenburg.
Um 41/ Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit den Hauptmann Kluck vom Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 53, und um 5isg Uhr, nahm Höchstderselbe bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm im Königlichen Schlosse das Diner ein.
— In dem in Nr. 258 des „R.⸗A.“ mitgetheilten Er⸗ widerungstelegramm Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen auf die Begrüßungs⸗ depesche der Straßburger Studentenschaft muß es statt „recht“ gesegnetes Gedeihen u. s. w. „reich“ gesegnetes u. s. w. heißen.
— Die urkundliche Uebertragung eines gestem⸗ pelten Versicherungsvertrages auf den neuen Erwerber der versicherten Sache ist nach einem Ürtheil des Reich s⸗ gerichts, LY; Civilsenats, vom 29. September d. J, in Preußen von Neuem mit dem Assekuranz-⸗Polizen⸗Stempel (/g Prozent der gezahlten Prämie) zu versehen, selbst wenn nach den Versicherungsbedingungen in Folge des Ueberganges der versicherten Sache an einen Dritten auch der Ver⸗ sicherungsvertrag von selbst auf diesen übergeht und es somit eines urkundlichen Uebertragungsaktes nicht bedarf.
— In Erwiderung verschiedener an die Redaktion des in Lapsta dt erscheinenden Journals „Kapland? ergangener Anfragen, betreffend Naturalisirung deutscher Unter⸗ thanen in der Kolonie, ist das Blatt, wie die „N. Allg. Ztg.“ mittheilt, im Stande, folgende vom Kaiserlichen Auswärtigen Amt in Berlin durch das Kaiserlich deutsche Konsulat gege⸗ bene Auskunft zu ertheilen:
Kapstadt, 26. September 1884.
Die Thatsache des Erwerbes einer fremden Staatgangehörigkeit ist allein nicht geeignet, den Verlust der Reichsangehörigkeit herbei. zuführen. — Die letztere geht nur verloren aus den im 5§. 13
Ziffer 1— 5 des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (R. -G. -Bl. S. 3565, bezeichneten Gründen.
Wenn daher ein Deutscher in der Kapkolonie naturalistrt wird so behält derfelbe gleichwohl seine Reichs angehörigkeit nach Maßgabe des vorerwähten Reichsgesetzes belt und bleibt allen denjenigen in . unterworfen, welche ihm in dieser Cigenschaft obliegen und wird namentlich von der Verpflichtung zum Militärdienst in Deuschland
nicht befreit.
Anderersestz wird auch in den Rechten, welche den Reichs⸗ angehörigen als solchen zustehen, durch die in Rede stehende Natura⸗ sifation an sich keine Aenderung hervorgebracht; nur wird solchen im Besitze einer doppelien Staatsäangehörigkeit befindlichen Personen, so lange sie in dem Lande wohnen, in welchem sie als Staatsbürger gelten, den Landesbehörden gegenüber ein Schutz Seitens der Kaiser. lichen diplomgtischen oder konsularischen Beamten im Allgemeinen nicht zu gewähren fein, auch werden sie z B. nicht davor bewahrt werden können, staate bürgerliche Pflichten, als: Kriegsdienste, Ent richtung von Zwangssteuern, zu erfüllen, sofern solche Pflichten den als . des betreffenden Landes geborenen Personen auferlegt werden.
— Der Kaiserliche Botschafter am russischen Hofe, General⸗Lieutenant von Schweinitz, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube nach St. Petersburg zurück⸗ gekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich griechischen Hofe, Freiherr von den Brincken, ist. vom Urlaube nach IAUthen zurtickgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Ge⸗ sandtschaft wieder übernommen.
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort) S. M. Knbt. „Albatroß“ 24.6. Sidney 27.8. (Poststation; Sidney Australien!.) S. M. Panzerknbt. „Brummer“ Wilhelmshaven 18/10. — 20. 10. Kiel. S. M. Panzerknbt. „Bremse“ 24/10. S. M. S. „Elisabeth“ Wilhelmshaven von Bremerhaven kommend 1/10. Sidney 16.10 (Poststation: Mokohama.) S. M. S. „Gneisenau“ Kiel 12/10. — 22. 10. Wilhelmshaven. S. M. Av. „Grille“ Kiel 2. 10. 15/10. Kiel. S. M. Knbt. Syäne“ 16/7. Matupi 30/7. — 30.7. Mioko 14/8. — 14/8. Port Hunter 16/8. — 16.8. Matupi 21.8. — 6.9. Sidney 38.9. Poststation: Sidney Australien!.) S. M. Knbt. „Iltis“ 20 7. Canton. (Poststation: Hongkong) S. M. Av. „Loreley“ 28.9. Buyukdérs. — Letzte Nachricht von port 21. / 10 (Poftstation: Konstantinopel.) S. M. S. „Marie“ 23.8. Callao 17.9. (Poststation: Sidney Australien!) S. M. Knbt. „Möwe 17.8. Rhede Benito 18. 8 — 19.8. Bucht Sankt Thoms 20/8. — 23.8. Lagos 25/8. — 28.18. Camerun 29.8. — 29.18. Fernando Po 31/8. — 1.9. Biafra Bucht vor Nelonje 29. — 2.9. Fernando Po 9.69. — 15/9. Banana (Congo⸗ Mündung! 16/9, — 23/10. Kapstadt. — Beabsichtigt, am 11.11. wieder in See zu gehen. (Poststation: Madeira.) S. M. Knbt. „Nautilus“ 19.8. Tientsin. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Nymphe“ 21/10. Bahia. — Beabsichtigt, am 4.11. wieder in See zu gehen. (Poststation: Demerara [George⸗ town] Guyana.) S. M. S. „Prinz Adalbert“ 24/8. Foochsw 5. 9. * 7.79. Woosung. (Poststation: Panama.) S. M. S. „Stosch“ 11./8. Shanghai. — (Letzte Nachricht von dort 6.9. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wolf“ 19.10. Wilhelmshaven ((PPoststation: Wilhelmshaven.) Westafrika⸗ nisches Geschwader Wilhelmshaven 30/10. (Poststation: bis
4.11. Plymouth, England), letzte Post 4/11. cr. 11 Uhr 39 Min. Vormittags aus Berlin. Nach Madeira mit der am
6.141. er. Vormittags 11 Uhr 41 Min. aus Berlin gehenden
Post via Liverpool. Nach Porto Grande — St. Vincent — (Cap Verds) mit der am 10.11. er. Nachmittags 3 Uhr 40 Min. aus Berlin gehenden Post via Hamburg. Nach Fernando Po mit der am 20.11. er. Vormittags 11 Uhr I Min. aus Berlin gehenden Post via Liverpool.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Simson in Freienwalde i. P., Dr. Badt und Dr. Benda in Pankow, Dr. Otto Lehmann in Herzberg a. Elster, Dr. Boecking in Roßla. .
Baden. Karlsruhe, 31. Oktober. (Karlsr. Ztg.) Gestern Abend fand zu Ehren des Großfürsten und der Großfürstin Michael von Rußland Familientafel bei den Großherzoglich mecklenburg ⸗schwerinschen Herrschaften in Baden statt, welcher die Großherzog⸗ lich badische Familie anwohnte; den späteren Abend brachten Ihre Königlichen Hoheiten bei Ihrer Majestät der Kaiserin zu. — Der Großfürst Michael Michailowitsch ist heute früh von Baden abgereist. ;
Durch Allerhöchstes Kabinetsschreiben vom 28. . hat Se. Majestät der Kaiser Se. Königliche Hoheit den Großherzog benachrichtigt, daß Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Ludwig Wilhelm, Seconde⸗Lieutenant im 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 109, das Offizier s⸗ Examen mit dem Prädikat „Vorzüglich“ bestanden hat und daß Se. Majestät Höchstdemselben nach dem Antrage der Ober⸗ Militär⸗Examinationskommission eine Belobigung habe zu Theil werden lassen. ⸗ .
Durch ein weiteres Allerhöchstes Kabinetsschreiben vom 28. d. wird auf Wunsch des Großherzogs der Prinz Ludwig Wilhelm, Seconde⸗Lieutenant im 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 109, unter Stellung à la suite dieses Regiments in das 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment versetzt.
Desterreich⸗ Ungarn. Pest, 31. Oktober. (Wien. Ztg.) Der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses be— gann heute die Berathung des Budgets des Ministeriums für Ackerbau, Handel und Industrie. Referent Wahrmann legte dar, daß das Budget dieses Ressorts diesmal sich um 500 000 Gulden günstiger stelle als im Vorjahre; er empfehle daher die Votirung desselben. Die ersten Titel wurden unver⸗ ändert genehmigt, hierauf die Debatte unterbrochen und das Budget des Ministerraths-Präsidiums in Verhandlung gezogen, welches nach kurzer Diskussion ebenfalls votirt wurde. Sodann folgte die Fortsetzung der Berathung bes Handelsbudgets. Die Titel Weinbau / und „Seidenzucht“ wurden genehmigt. Bei letzterem Titel konstatirte der Handels-Minister, daß die Entwicklung der Seidenzucht kontfnuirlich vorwärtsschreite. Der Titel glandwirthschaftliche Schulen“ wurde ohne Debatte genehmigt. Bei Titel „Ofner Winzer⸗Bildungsschule“ erklärte der Minister: er hahe bereits Maßregeln getroffen, um die der Phylloxera widerstehenden amerikanischen Reben zu verbreiten. Dieser Titel und der Titel „Staatsforste“ wurden sodann acceptirt.
Schweiz. Bern, 1. November. (Bund) Behufs Be— schlußfass ung über die zwischen Abgeordneten des r
rathes und des Päpstlichen Stuhlez unter Ratifikations vor=
behalt abgeschlossene Uebereinkunst, betreffend die R
der Basler Biöbzesanverhältnisse, hat die 9h von Solothurn die Stände Bern, Aargau, i. und Baselland auf Donnerstag, den 6. zor , zu Konferenz nach Solothurn einberufen.
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Dodson und Trevelyan, von denen Ersterer nn siegel des Herzogthums von Lancaster, dessen ke e ili
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bell-Bannermann, welcher sich anläßüch hinz Hir,
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und General Gordon vom Mahdi e, n.
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,, des Militärs konnte die Ruhe wieder hergesel werden.
Sydney (Australien), 31. Oktober. (J. C) Die Ce—⸗ gislatur von Neusüdwales hat mit einer . '. einer Stimme in Bezug auf die Beschlüsse, welche von her interkoloniglen Konvention, welche im Desmber v. J. in Sydney tagte, gefaßt wurden, die Vorsrage angenommen. Durch diese Abstimmung lehnte es he Kammer thatsächlich ab, diese Beschlüsle in Cmniung zu ziehen. Die Kolonie wird indeß ihren Antheil an en Kösten des Protektorats über Neu⸗Guineg zahlen. De dem Palla= ment von Neusüdwales von der Regierung unterbreitelen Be= schlüsse der Konvention wurden von dem gesehgebenden Rach mit einer Mehrheit von 3 Stimmen angenommen.
Frankreich. Paris, 30. Oktober. (Fr. Corr) Da „Temps“ schreibt zur Tongking frage: Das bestimmte und endgültige Ziel, das erreicht werden sil ist der ruhige Besitz Tongkings und freundnachbarliche Beznhumn zu China, mo unsere Kaufleute in aller Sicherheit über die Cin unserer neuen Kolonien sollen eindringen dürfen. Die Regierm n die Wahl zwischen verschiedenen Mitteln. Zu diesen zählen win die Fortsetzung des bisherigen Systems. Sie Abstcht, im De bleiben, hat uns in die heutige Verlegenheit versetzt, und wen darauf bestehen wollten, so wäre dies nicht eine Lähmung, die endlose Verlängerung von Nöthen, denen wir uns entmo
müssen. Wenn wir zu einem Abschlufse gelangen weh müssen andere Mittel versucht werden. Ein erstes Mi bestände darin, nach Peking zu ziehen und Ch
unsere Bedingungen , Dies wäre aber einer jener hen zweifel ten Entschlüsse, die man nicht ohne die äußerste Nothwendight faßt. Das zweite Mittel wäre die vollständige Okkupaton (Tom, kings), vor der man sich bisher scheute, Wenn man sich dazu en, schließt, so ist nichts einfacher als die Berechnung, welche neuen Ay strengungen noch gemacht werden müssen, um den Tongking Ham zum Abschluß zu bringen. Man steht einer bestimmten militärstht Aktion gegenüber, und die Führer, welche sie zu lelten haben, hranchn nur zu sagen, wie viel Truppen und Matertal sie bedürfen. M Kammer ist gegenwärtig eher geneigt, die Regierung zu mehr alk weniger zu zwingen, und wird zugleich die verlangten Kredife he willigen. Keine Einwendung, die gegen eine solche Opergtion gemäß werden kann, ist stark genug, um die Nothwendigkeit, sie zu man nehmen, aufzuwiegen. Sie ist nicht unmöglich; denn man hi schliehlich nur von unseren Truppen verlangen, zu thun, mag dr cinesischen Truppen in jenen Regionen schon lange thun, und R Verstärkungen, die sie erheischen kann, gefährden nicht im gersuhhn unsere militärische Reorganisirung. Endlich giebt es noh drittes Mittel, an welches einige Personen etwas kträumm zu denken scheinen. Es ist dies die Vermittelung. Wer Mm zählt, glaubt, was Frankreich nicht durch seine Truppen in Wm und seine Flotte im äußersten Osten zu erreichen vermög; von einer anderen Macht durch die ö. Gewalt ihrer Ren nn China erreicht werden. Man wisse es aber wohl; wenn Chin für den Besieger Frankreichs hält., so wird es nicht sehr genau gti reich von der Übrigen eivilisirten Welt unterscheiden und über gm Europa zu triumphiren glauben. Cine Vermittelung nid mir dam wirksam sein, wenn Ching ihrer bedarf. Bis dahhn dirfen win mir auf uns felbft und auf die Refultate zählen, die vir unt . Kraft erreichen können, wenn wir nicht von Neuem beleren in wollen. Mit einem Worte: wir müsfen als Stam nimet umd nicht als Spieler vorgehen und die Lösung der Tonghnß Fung so an. bahnen, als ob wir keine Chancen zu gewärtigen hätten enn dan im Laufe der Creigniffe das Glück uns lächeln solste,s witz h mn um so willkommener.“ . 6.
— 31. Oktober. (Köln. Ztg.) Das i ln, geschwader des Mittelmeeres ist wieder nah tun, zurückgekehrt, die Choleragefahr gilt also als beseit. ö Generalbericht des Budgets wird, wie eg haf, ö 6. November vertheilt werden. Der Berichterstatn nn beantragen, daß die Berathung am 10. November s Der Ausschuß für Algier hat dem ziechiermse nnn zugestimmt, wonach Algerlen daffelbe Zollshstem m . Mutterland erhalten soll, welches zu sbb 0b0 Fi. . schlagt wird; ausländische Erzeugnisse werden mit dens ö Auflagen belastet, mit Nusnahme einiger Artikel, Jutt allen Formen nicht ausgenommen. ,
— 1. November. JW. T. B) Der „Matin gin heute aus Ran tes, baß daseibst seit bem 3. ih 12 Eholera⸗Todesfälls vorgekommen seien. Von der, Ag Havas“ darauf in Nantes eingeholte Informationen beg daß daselbst seit dem 15. Bktober allerdings eint choleraartige Fälle eingetreten feien, doch sei 9. 6. kein Anlaß zu Besorgnissen vorhanden. Von Sei . 1, Behörden seien . , Vorsichtsmaßregeln troffen. (S. u. Nantes. .
Nantes, 2. Rovember. (W. T. B.) Im 1. Arbeiterviertel sind 3 SEholerg Tobss felt ; kommen; dagegen ist weder in den übrigen Stadt vierten in den Hospltäͤlern ein Cholerafall zu verzeichnen.
fundheitszustand im Allgemeinen ist ein vortreffliche.