1885 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. März. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 10 Uhr den Vortrag des Staatssekretärs von Möller entgegen, empfing um 121 36 den Legationg⸗Rath von Bernhardi und um 12 Uhr llt sche Meldungen.

Abends R/ Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und König lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu dem Wohlthätigkeits Concert für die Opfer der Erdbeben in Spanien nach der Philharmonie.

Das 10 Protokoll der Afrikanischen Kon⸗ ferenz befindet sich in der Ersten, der Schlußbericht Über die estrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten in der weiten Beilage.

In der heutigen (57.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatg⸗Minister von Boetticher sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde zunächst der Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend den 6 des Reichs zu den Kosten des Anschlusses der freien Hansestadt Bremen aln das deutsche Zollgebiet, auf Grund der in zweiter Be⸗ rathung unverändert angenommenen Vorlage auch in dritter Lesung definitiv genehmigt.

ur dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffend einen 31a zum 5§. 12 des Gesetzes wegen Erhebung der Tabacksteuer vom 16. ein Antrag des Abg. Müller (Marienwerder) vor. Der An⸗ trag lautet:

Der Reichstag wolle beschließen: a. Die Ueberschrift zu dem vorgelegten Gesetzentwurfe wie folgt anzunehmen:

Sesetz, betreffend Abänderung der 55. 13 16 und 19 des Gesetzes, betreffend die Erbebung der Tabackfteuer (Reichs Gesetzblatt Seite 245). b. dem Satze: Dem 5. 12 des Gesetzes u. s. w. bis „ge- schehen vorzusetzen:

61 e. folgenden Paragraphen digmumisũen:

In dem 5. 16 desselben Gesetzes werden der erste Satz des zweiten Alinea und der zweite Satz des dritten Alinea, ferner in dem 8 189 desselben Gesetzeg der vorletzte Satz dahin abgeändert, daß überall an Stelle der Worte:

15. Jali des auf die Ernte folgenden Jahres gesetzt wird:

m i des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres“ eventuell:

d. im Falle der Ablehnung des Antrags ad e folgende jwei Paragrayben hinzuzufügen:

5. 2.

Hinter Absatz 2 des 5. 16 desselben Gesetzes ist nachstebender Zusaß einzuschalten:

den obersten Landes ⸗Finanzbebörden wird die Befugniß er⸗ theilt, im Falle des Bedürfnisses die Frist zur Zahlung der Steuer über den 15. Juli des ersten auf das Erntejahr folgenden Jahreg hinaus bis zur erstmaligen Veräußerung des Tabacks, längsteng jedoch bis jum 30. Juni des jweiten auf das Erntejahr folgenden Jahres zu verlängern.“

8. 3. Der letzte Satz des 8 is ibid. und der vorletzte Satz des 5. ö . werden dahin abgeändert, daß an beiden Stellen statt der Worte: „bis zum 15. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres“

Juli 1879, lag

kommission

gesetzt wird: bis zum Ablauf der für die Entrichtung der Steuer fest⸗˖

2 Frist .

Der Abg. Frhr. Göler von Ravengburg bedauerte, daß die Regierung nicht eine weiter gehende Vorlage gemacht habe; er werde für den Antrag des Abg. Müller stimmen, wolle aber konstatiren, daß auch dieser noch nicht allen Wünschen der süddeutschen Tabackbauer entspreche. ;

Der Kommissar des Bundesraths, Geheime Ober⸗Finanz⸗ Rath von Pochhammer erklärte, daß die ierung dem Prinzipalantrage nicht zustimmen könne, allenfalls sei zu erwarten, daß sie dem eventuellen 1 beitreten werde.

Nachdem noch der Abg. Müller (Marienwerder) seinen Antrag vertheidigt hatte, schloß die Diekussion. ;

Der Eventual⸗Antrag wurde mit großer Mehrheit an⸗ genommen.

Bei Schluß des Blattes begann die Berathung von Wahlprüfungen.

In der heutigen (32.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und . Dr. Lucius, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg, der nister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler und der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff nebst Regierungekommissarien bei⸗ wohnten, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staats⸗ haushaltz⸗Stats für 1886,86, und zwar für das Mini⸗ sterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, einmalige und außerordentliche u,, Kap. 13.

ie Tit. 43 bis 45 wurden ohne Debatte a , orderung zur Beschaffung von r das in Prüm zu er⸗

, , . chen vorhandenen rermangels die g⸗ . 283 . nicht abgewartet könne. Auch

k Rat

itt ĩ i pn anges ihre Fürsorge zuwende. Namentlich sollten alten Thu . . en. der Stadte Pr. Go ben df . davo r, an die photo⸗ grammetrische Aufnahme zu große Erwartungen zu .

und bat den Minister Dr. von Goßler, den Generalstab um Auskunft über die gen zu ersuchen, die von ihm mit dem Aufnahmeverfahren gemacht worden seien. Dag Resultat

fna dieser Information könne alsdann in Form einer Denkschrift dem Hause vorgelegt werden. ;

r Staats-Minister Dr. von Goßler erwiderte, daß in dem Stadium, in dem sich diese Erfindung befinde, auf die staatliche Beihülfe noch nicht verzichtet werden könne. Er habe das Verfahren auf seine . prüfen lassen und gefunden, daß sich basselbe im Großen und Ganzen bewährt habe. Namentlich habe sich dasselbe als vortrefflich zur Aufnahme größerer Baudenkmäler erwiesen. ;

Der Abg. Frhr. Dr., von eman wünschte, daß ein allgemeines Gesch über die Erhaitung der Denkmäler möglichst bald vorgelegt werden möge.

Nach einer kurzen Bemerkung Seitens des Abg. Metzner wurde der Titel bewilligt, ebenso die Tit. 4 und 49.

Bei den Tit. S0 und 51 (Königliche Bibliothek) sprach der Abg. Dr. Kropatsched die Ansicht aus, daß bei der Ver⸗ mehrung der Bibliothek weniger auf den Erwerb alter Hand⸗ schriften, als auf die Kompletirung der vorhandenen Werke Gewicht gelegt werde.

Der Titel wurde hierauf bewilligt.

Bei Tit. 52 (zu baulichen Veranderungen an der Hoch⸗ schule für Mufik) erklärte der Referent der Judgetkommiffion, daß hier eine verfassungswidrige Etatsüberschreitung vorliege, deren nachträgliche Genehmigung zu versagen sei. ;

Der 4 Ministerial⸗Direktor Dr. Greiff trat dieser tung entgegen. Es habe ursprünglich ein Fachwerkbau ders ellt werden sollen, indessen sei zu demsel ben die polizeiliche Genehmigung nicht erfolgt. In Folge dessen seien für das bewilligte Geld die Facaden in Stand gesetzt worden. Eine Etatsäaberschreitung liege also nicht vor.

Der Abg. Mooren ilagte wieder uber die Bevorzugung Berlins vor den Provinzen.

Der Abg. Büchtemann bestritt diese Bevorzugung. Man * auch, was Berlin an Staatssteuern aufzubringen

Der Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso Tit. 53, sowie der Rest des Kapitels.

Es solgte die Berathung des Etats des Kriegs⸗Mi⸗ nisteriums, und zwar einmalige und außerordentliche Aus⸗ gaben Kay. 14. Namens der Budgetkommission beantragte der Abg. Frhr. von Huene:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Kar. 14 Tit. J und 2 der einmaligen und außerordentlichen

Ausgaben unverändert zu bewilligen.

Das Haus nahm diesen Beschluß ohne Debatte an.

Es folgte der mündliche Bericht der Sudgetkommission über die allgemeinen Bemerkungen zu den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben des Staatshaushalts⸗Ctats für das Jahr vom 1. April 1885586.

Berichterstatter Abg. von Benda beantragte Namens der Budgetkommission:

Dag Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Bemerkungen unverandert zu genehmigen.

Es wurde hierauf in der Berathung zurückgegriffen auf den wegen Abwesenheit des Referenten vorlaufig von der . abgesetzten mündlichen Bericht der Budget⸗

r den Antrag des Abg. Dr. Bierling zu Tit. 3 Kap. 119 der dauernden Ausgaben des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts und Medizinalangelegenheiten für das Jahr vom 1. April 1885/86. r Berichterstatter Abg. Dr. Enneccerus beantragte Namens der Budgerkommission:

Daz Haus der Abgeordneten wolle beschließe:

Den Antrag des Abg. Dr. Bierling abzulehnen.

Der Abg. Dr. Bierling zog hierauf den von ihm ge⸗ stellten Antrag zurück.

Das Haus begann nunmehr die Berathung des Gesetz= entwurf über die Abstellung von Berechtigungen zum Hauen oder Stechen von Plaggen, Haide u. s. w., für die Provinz Dannover. ;

Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Bödiker.

Nach einer Bestimmung des Finanz-Ministers ist Holz, welches das Aussehen des gewöhnlichen Brennholzes besitzt, nach Nr. 13a des Tarifs zollfrei einzulassen, auch wenn es demnächst zu einem gewerblichen Zwecke, z. B. zur Cellulosefabrikation verwendet werden mag.

Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 16. Januar d. X ist das Aufsuchen von Be— stellungen auf Siaatg⸗ und sonstige Werth⸗ papiere, Lotterieloose, Bezugs-. und Antheilscheine auf Werthpapiere und Lotterieloose, in Gemäßheit * ; 44 und f * . , ür gesetzlich unzulässig nicht anzusehen. us m Cirkularerlaß des al ere des Innern vom 27. No⸗ vember v. J. könne die entgegenstehende Auffgssung nicht hergeleitet werden. Der Hinweis am dieses Erlasses, daß der Handel mit genannten Papieren nicht im Umherziehen oder im Wege der r, , etrieben werden dürfe, erhalte seine Erlaͤuterung durch die Bezugnahme auf die Vorschristen der SS. 422, 55 und 56 a der Reichs⸗Gewerbe⸗ ordnung. Im Umherziehen dürfen die genannten Pa⸗ piere weder feilgeboten, noch Bestellungen darauf gesucht werden (5. 56 Nr. 5, 5. 56 a Nr. M. Das Feilbieten der⸗ selben sei nach 8. 42a auch im stehenden Gewerbebetriebe un⸗ zulässig, wenn es innerhalb des Gemeindebezirkes des Wohn⸗ ortes oder der gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an ande⸗ ren öffentlichen Orten geschehe, und es erhelle klar, daß die letzter Art des Gewerbebeiriebes in dem Erlasse vom 27. November v. J. der Kürze wegen mit. dem Aua⸗ drucke „Kolportage bezeichnet sei. Im Gegensatze zu den S8. Pa, 68 und 56a, welche von den darin erwähnten Formen des Gewerbebetriebes gewisse Gegenstände ausschließen, ent⸗ hielten die 85. 44, 44 a eine solche augschließende Vorschrift überhaupt nicht. Namentlich seien auch die vom Gewerbe⸗ betriebe im Umherziehen auggeschlossenen Gegenstände von dem Aufsuchen von Wagrenbestellungen in Gemäßheit der §5. 4, 442 nicht ausgeschlossen. Wenngleich nämlich die in den 85. 44, 44a bezeichnete Art des Gewerbebetriebes that⸗ sächlich im Umherziehen“ stattfinde, so werde sie doch wie aus der Stellung des §. 44 in Tit. Il des Gesetzes sich ergebe als ein Ausfluß des „stehenden Gewerbebetriebe“ an⸗ gesehen, so lange sie fig in den vorgeschriebenen Schranken halte, und die für den Gewerbebetrieb im Umherziehen gege⸗ benen Vorschriften fänden r, . Anwendung. Das

Aufsuchen von Bestellungen auf Waaren auf Grund einer Legitjmationskarte nach Maßgabe der 55. M, 44a sei übrigens

K

allein durch das Erforderniß einer ee in = lassung des Gewerbetreibenden an irgen e . schränkt, sondern außerdem durch das Verbot, die Waaren auf welche Bestellungen gesucht werden (abgesehen von Proben und Mustern und von gewissen von der Zulassung des Bundes abhängigen Ausnahmen) mitzuführen. Insosern bestehe noch ein zweiter Unterschied des Aufsucheng von Waaren⸗ bestellungen gemäß 8. 44 von dem in 5. 58a Nr! 2 vorgesehenen Gewerbebetriebe. Allerdings sei es nicht unbedenklich, wenn die Eingangs e ten Papiere auf dem nach 55. 44, 44a vorgesehenen err. würden, und dasselbe gelte von dem nach 5 La nicht ver botenen Kolportagegeschäst am Orte der Nie ung, wenn eg sich nicht auf das Feilbieten erstrede, sondern * das Auf⸗ suchen von Bestellungen Es sehle aber an einer gesetzlichen Handhabe, diese des Gewerbebetriebes mi den erwähnten Papieren zu verhindern. Die Polizeibehhrda würden daher in diesen Beziehungen ihre Einwirkung daran zu beschränken haben, mit Nachdrudd zu verhindern, daß be dem nach 8 44 zulassigen Gewerbebetriebe (von Ort

die Papiere, auf welche Bestellungen gesucht werden, a nl geboten, noch mitgeführt werden, und daß dieselben von haus zu Haus (5. Na) nicht feilgeboten werden.

Der Chef der Admiralität, General ⸗Lieutenant , . Der General Lieutenant Graf von Kaniß, z la uit.

der Armee, ist zu einem längeren Aufenthalte au Eignungen

in Pommern hier eingetroffen. ] ö Der Königlich württembergische Gwag Cientenan

von Branden stein, Commandeur der 8. Din 3

Berlin nach Abstattung perfönlicher Meidnnmn bel verlassen. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 2. Man u

schrieben, daß das Befinden der Großherzogli ert⸗

schaften und der prinzlichen Kinder dauernd sehr gu ist

Die Großherzoglichen Herrschaften sahen mehrfach Gaßte an

ihrer Tafel und begaben Sich am 24. für einige Stunden

nach Nizza zum Bejuch der , Na⸗ je stãt en. Etwa am 7. März heabsichtigen der Großherzog und die Großherzogin, Sich nach Ra lermo zu begeben und dort einen drei⸗ bis vierwöchentlichen Aufenthalt in der Villa Belmonte zu nehmen, welche auch in diesem Jahre wieder der Principe Pandolfina bereitwilligst zur Dig position gestellt hat. Gegen den 8. April gedenken die Herrschaften alsdann nochmals für einige Wochen nach Cannes zurückzukehren und auf diese Weise den Aequinoctialstürmen aus dem Wege zu gehen, welche gerade im Monat März das Klima von Cannes häufig rauh und unfteundlich machen. Während der Abwesenheit der Großherzoglichen Eltern werden die Kinder in der Villa Isola Bella verbleiben.

Anhalt. Dessau, 1. März. (StA) Am 27 Fe⸗ bruar hatte der österreichische Gesandte in Dres den, Freiherr von Herbert, die Ehre, von Sr. Hoheit dem Herzoge in

Cannes wird den Meckl. Anz unter dem 25. 23. g en H

ordentlicher Gesandte am Herzoglichen Hofe zu überreichen. Derselbe wurde zur Tafel gezogen und hat unsere Residen; inzwischen wieder verlaffen.

Oesterreich Ungarn. Wien, 2. März. (W. T. B) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wider— legte bei sortgesetzi Debatte über das Budget der Finanz⸗ Minister Dun asewski in eingehender Weise die gegen das Budget Seitens der oppofitionellen Redner vorgebrachten Einwendungen in finanzieller und politischer Hinsicht. Der Minister wies an der Hand der bereits genehmigten Rechnunge⸗ abschlüsse des obersten Rechnungshofes nach, daß im Jahre 1882 nicht nur kein Gebahrungasdefizit vorhanden gewesen war, sondern daß sich vielmehr ein Ueberschuß von 5 150 000 Fl. und im Jahre 1883 ein Gebahrunge Ueberschuß von 21480001. ergiebt, einem gleichen ,. sehe er pro 1884 entgegen. Dies beweise die stufenweise 2 der Finanzlage des Reiches. „Wir haben“, erklärt der Minister weiter, „nach sechejähriger Wirksamkeit bewiesen, daß in Desterreich die Herrschast keiner Partei und keinem Vollsstamme ausschließ⸗ lich gebührt und daß wir kein Monopol der Herrschast dulden. Die Regierung sucht keine Mittelpartei, denn sie ist keine parlamentarische Regierung im eigentlichen Sinne des Worteg, sie ist eine Regierung, die allen Parteien in Bezug auf deren berechtigte Wünsche mit gleichem Wohlwollen en kommt, aber weitgehenden Bestrebungen mit gleicher igung ent⸗ gegentritt. Die Regierung will nicht gegen die a fn, regieren, wohl ihr aber zeigen, daß man auch ohne sie re⸗ gieren und die Bedürfnisse des Staates befriedigen kann. Im Besitze des Vertrauens des Kaisers und mi Unterstüzung der Majorität, kann die Regierung getrost den Neuwahlen entgegensehen in der Hoffnung, daß die jetz nilat ver⸗ stärkt zurückkommen und die Regierung unter ien nid, so nie bisher die Interessen des Staales ohne Rücksicht anf die N= lionalität und die politischen Parteien zu fördern dem Minister sprachen noch Czerkawski und Eduard Suez, warm die Debatte auf morgen vertagt wurde. ö.

Aus Beyrut wird unker dem 3. Män 9 Der Kronprinz und die Kronprinzefsin von Dester⸗ reich⸗Un garn sind hier eingetroffen und gedenken murhn nach Damaskus weiterzureisen.

Pest, 2. März. . T. B.) Der Minister Präsdan Tisza empfing anläßlich seines 10jhrigen n ein in sehr warmen Worten abgefaßtes Glückwunsch= telegramm, in welchem der Kalser den Minister seines unwandelbaren Vertrauens versichert und die Hoffnung aut spricht, daß derselbe noch lange für Thron und Vaterland eisprießlich wirken werde. Heute Mittag empfing der Minister die Beamten des Ministeriums des Innern unter Führung des Staatssekretärs, fowie die i mn, det verschiedenen Behörden. Zu Ehren des Minister Präsidenten fand ein Galaviner start, dem sämmtliche Mmister, Staate⸗= sekretätre und zahlreiche Abgeordnete beiwohnten.

BPest, 3. März. (W. T. B.) Das Unterhaus hat die Vorlage, betreffend die Re form des Oberhauses, in der Spezial debatte angenommen.

; Schweiz. Bern, 2. März. (B. T. B) Hier sind noch weitere 20 Anarchisten verhaf tet worden, darunter 7 Schweizer. Die übrigen Verhasteten sind meist Deutsche.

Audienz empfangen zu werden und seine Kreditive als außer⸗

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