1885 / 71 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

und

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Ahonnement beträgt 4 S 50 3 für das Rierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 80 J.

M 71.

Berlin, Dienstag,

Aue pos.· Anhalten nehmen Restellunng an; far Kerlin außer den oft. Anstalten auch die Ezpe-

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 24. März,

Abends. 11885.

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Die Feier Meines Geburtstages am 22. März hat Mich pieder recht lebhaft empfinden lassen, wie unerschütterlich treu

dete Liebe ist, welche Mir vom deutschen Volke entgegen ge⸗

tragen wird. Aus allen Theilen des Reiches sind Mir von Gemeinden und Korporationen, von Vereinen und Anstalten, von Festoersammlungen und einzelnen Personen ohne Unter⸗ schied von Rang und Stand, ohne Rücksicht auf religiöses PVekenntniß und politische Meinung, selbst vom Auslande her freudige Glückwünsche dargebracht worden. Ihre Zahl ist eine so beträchtliche, ihre Form eine so mannigfaltige, ihr Aus⸗ druck ein so herzgewinnender, daß Ich von all diesen Be⸗ heisen warmer und inniger Theilnahme tief gerührt bin. Eine solche einmüthige, erhebende Kundgebung an Meinem Geburtsfeste, an welchem Ich auf 88 Jahre eines wechsel⸗ vollen, von Gott reich gesegneten Lebens zurückblicke, hat Mir die Freude verdoppelt, und hoch beglückt fühle Ich Mich in dem Gedanken, daß das ganze deutsche Volk sich mit Mir und Meinem hause zu einer gemeinschaftlichen Feier des Tages vereinigt hat. Ez ist Mir daher ein wahres Herzensbedürfniß, Allen, welche Mir bei diesem Anlaß durch Adressen und Telegramme, durch pöetische Ansprachen und musikalische Kompositionen, durch Flumenspenden und sonstige Zuwendungen sinniger Art so lebevolle Aufmerksamkeiten erwiesen, Allen, welche Meiner in Port und Schrift gedacht haben, Meinen aufrichtigen Dank nir auszusprechen. In der allgemeinen, durch das ganze Und gehenden Bewegung giebt sich das wohlthuende Vertrauen kund, mit dem die Nation Meine ernsten BVestrebungen um des Volkes Wohl begleitet. Gestützt auf diese ermuthigende Erfahrung werde Ich nicht müde werden, bis Gott Meinem Wollen und Können ein Ziel setzt, der Fürsorge für Mein geliebtes Vaterland Meine ganze Kraft zu weihen. Dazu gebe Gott seinen Segen! Möge unter seinem Schutz und Beistand Deutschland zu allen Zeiten in friedlicher Entwickelung blühen und gedeihen! Ich beauftrage Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kennt⸗ niß zu bringen. Berlin, den 24. März 1885. Wilhelm. An den Reichskanzler.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Kriegszahlmeister und Rendanten der General⸗

Militärkaffe, Geheimen Rechnungs-Rath Woywod, den

Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten Freiherrn von Rotsmann, persönlichen Abjutanten Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Alexan⸗ der von Hessen und bei Rhein, die Erlaubniß zur Anlegung dez von des Königs von Serbien Majestät ihm verliehenen Großoffizierkreuzes des Takowo-Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

nn der in Nr. 46 des „Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preusßischen Staats-Anzeigers“ vom 23. 0. M. enthaltenen Veröffentlichung ist unter den Gegenständen, welche von Frankreich wahrend der Feindseligkeiten mit China als Kriegscontrebande behandelt werden, Blei nicht be⸗ sonderz aufgeführt. Die Regierung der französischen Nepublik hat, wie hiermit zur Kenntniß der betheiligten Kreise gebracht wird, neuerdings mitgetheilt, daß sie Blei als Kriegscontre⸗ bande behandelt.

Bekanntmachung.

Seepostverbindung mit Norwegen. Die zur Vermittelung des Seepostverkehrs dienenden unmittel· hren Dampfschiffverbindungen mit norwegischen Häfen ö während der diesjährigen Schiffahrtszeit bis auf Weiter es e solgt: A. In der Rich tung nach Norwegen vom 26. März ab: 6 Auf der Linie Frederikshavn Chri ianssand. Aus Frederikshavn Fire. Donnerstag und Sonnabend Nach⸗ . . Ankunft der am nr ö ruhe en,, 1 urg abgegangenen Post, welche in Frederitsharyn h z Uhr 30 . 3 ute in Christianssand Mittwoch, Frei az und Sonntag früh.

2) Auf der Linie Hamburg Christianssand Brontheim.

Aus Hambur reitag 12 Uhr Abends, in Christianssand

Sonntag . In Fer . am übernächsten . e. 3) Auf der Linie Hamburg Christiania.

Aus Hamburg Sonntag früh, in Christiania Dienstag Vor⸗ mittags.

B. In der Richtung von Norwegen vom 25. März ab:

I) Auf der Linie Christians sand Frederikshavn. Aus Christianssand Sonntag, Mittwoch und Freitag Abends, in Frederikshavn Montag, Donnerstag und Sonnabend gegen Mittag, zum Anschluß an den in Hamburg am folgenden Tage um 10 ih. 45 Minuten Vormittags eintreffenden Zug.

Y Auf der Linie Drontheim Christianssand Hamburg.

Aus Drontheim Sonnabend früh, aus ö Donnerstag 12 Uhr Abends, in Hamburg am nächsten Sonnabend.

3) Auf der Linie Christiania Hamburg.

Aus Christiania Sonnabend 3 Uhr Nachmittags, in Hamburg Montag Nachmittags.

Berlin W., den 21. März 1885.

Der Staatssekrekär des Reichs-Postamts. von Stepban.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs-Assessor Dr. Elbertzhagen in Könige⸗ berg zum ersten stellvertretenden Mitgliede des Bezirks⸗ ausschusses zu Königsberg auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitz des letzteren zu ernennen; sowle in Folge der von der Stadtverordneten versammlung zu Viersen getroffenen Wahl den aße gen Bürgermeister der Stadt Hennef, Peter Stern, als Buärgermeister der Stadt . är die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu estätigen.

Ministertum der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Gymnasial⸗Oberlehrer am hiesigen Luisen⸗Gymna⸗ sium, Professor Lie. Deutsch, ist zum außerordentlichen Pro⸗ sessor in der theologischen Fakultat der Universität Berlin ernannt worden.

Kriegs-Ministerium.

Bekanntmachung.

Der öffentliche Besuch des Zeughauses ist vom 1. April d. J. ab, wie folgt, gestattet: an Wochentagen von 10— 3 Uhr und Sonntags 12—3 Uhr. ; An den Festtagen bleibt das Zeughaus geschlossen. Berlin, den 23. März 1885. Königliche Zeughaus⸗Verwaltung. FIsing. H. Weiß.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der bisherige Geheime Kanzlei⸗Assistent Gehrke ist zum Geheimen Kanzlei⸗ Sekretär ernannt worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der zum Pfarrer an der St, Bartholomäus Kirche hier⸗ selbst berufene Superintendent Lie, theol. Kreibig, seither in Arnswalde, ist zum Superintendenten der Diözese Berlin

bestellt worden.

Bekanntmachungen, Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

Bekanntmachung, . betreffend das Verbot der Ein- und Durch fuhr . . frischem Fleisch und Schweinen aus dem Großherzogthum . Nachdem auf Grund eines Bun desrathsheschlu es vom . d. J. zur Verhütung der Einschleppung von euchen die Ein- und Durchfuhr von Schafen und frischem Fleische aus. Desterreich- Ungarn. Rußland und deren Hinterländern 0 über die österreichischungarische, bezw. ruffisch⸗preußische Grenze verboten ist, da ferner mit Rücksicht au die * dort in großer Ausdehnung herrschende Maul- und Klauenseuche auch die Ein⸗ und Durchfuhr der aus jenen Ländern stammenden Schweine

betreffend

29. Vieh

zu untersagen ist, hat der Herr Minister der Landwirthschaft

es als nothwendig erachtet, dieses Verbot auch für die an das Königreich der Niederlande, das Königreich Belgien und das Großherzogthum Luxemburg grenzenden Landestheile zu er⸗ lassen, damit eine Einfuhr der autz Desterreich⸗ Ungarn, Ruß⸗ land oder deren Hinterländern stammenden Schafe ꝛc. 2c. auf Umwegen verhindert wird.

Demgemäß wird hlermit auf Grund des 5. 7 des Reichs⸗ gesetzes vom 23. Juni 1880 und des 8. 3 des Landesgesetzes aj 12. März 1881 folgendes Ein⸗ und Durchfuhrverbot er⸗ assen: 1) Ueber die gesammte Grenzstree gegen das Groß⸗ Lee thum Luxemburg ist die Ein⸗ und Durchfuhr von

chafen und des frischen Fleisches von Schafen, sowie von Schweinen bis auf Weiteres verboten.

2) Den Bewohnern der diesseitigen Grenzgemeinden ist es unter den von der Orts⸗Polizeibehörde zu treffenden Kontrol⸗ maßregeln gestattet, ihre Lad auf die von ihnen eigen⸗ thümlich besessenen oder angepachteten Grundstücke jenseits der Landesgrenze aufzutreiben und von dort wieder in das Inland einzubringen. In gleicher Weise ist es den Großherzoglich luxemburgischen Landwirthen, welche diesseits und jenseits der Grenze Grundstücke besitzen oder gte n, haben, . lange gestattet, ihre Schafe auf die ersteren außutreiben, als sie die von der Orts⸗Polizeibehörde dieserhalb vorgeschriebenen Kontrol⸗ maßregeln befolgen.

3) Bei umsderhandlungen, gegen bas Verbot treten die Strafen des J. 66 zu 1 des Reichägesetzeß vom 23. Juni 1860 Gelbstrafe bis zu 150 M oder Hast) bezw. des 3. 326 des

trafgefetzbuchs (Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren) ein. Außerdem wird auf die Einziehung der verbotswidrig einge⸗ führten Thiere ꝛc. erkannt.

2 Dieses Einfuhr⸗ und Ausfuhrverbot tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Vom gleichen Zeitpunkte tritt das e . vom 14. März und 30. Oktober 1883 (Amtzblatt Seile 68 und 391) außer Geltung.

Trier, den 20. März 1885.

Der Regierungz⸗Präsident. Nasse.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Chefs der Abmiralität, General-Lieutenants von Caprivi, und des Chefs des Militärkabinets, General Lieutenants von Albedyll entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern bei dem Familiendiner im Königlichen Schlosse

anwesend. Kaiserliche , ,, empfingen die

Beide , ü. der inzwischen abgereisten Hohen Fürstlichen e.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz erschien gestern Vormittag um 10 Ihr bei Sr. Majestaͤt dem Kaiser und König.

Um 11 Uhr stattete Se. , oheit der Groß⸗ 9h 9. Oldenburg den Kronprinzlichen Derrschaften einen esuch ab.

Um 115. Uhr geleitete Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz Se. Majestät den König von Sachsen bei Allerhöchst⸗ dessen Abreise nach dem Bahnhofe.

Nachmittags 5. Uhr erschienen 8 Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der e n und die Kronprinzessin zum Familiendiner im König ichen Schlosse und begleiteten dann, mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Christian zu Schleswi Holstein sowie der Prinzessin Victoria, Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen von Wales und den Prinzen Albert Victor Abends 7 Uhr 20 Minuten und Se. Königliche Hoheit den Herzog von Edinburg um 8 Uhr bei Höchstderen Abreise nach dem Bahnhofe.

Se. Majestät der König haben durch den Minister der öffentlichen Arbeiten allen beim Rettungswerk in der Grube „Camphausen“ bei Saarbrücken Betheiligten für ihre Hingebung und musterhasfte Haltung die Allerhöchste An⸗ erkennung auszusprechen und gleichzeitig zur ar r n gn Linderung von Noth eine Beihülfe von Dreitausend Mark für die Hinterbliebenen der Verunglückten aus Allerhöchstihrer Schatulle zu bewilligen geruht.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für ustizwesen sowie der Aug⸗ schuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.