1885 / 71 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

In der heutigen (5. Sitzung des Reichstages welcher der Staats-Minister von Boetticher, der n e. des Reichs Schatzamts von Burchard, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bun desrath, nebst Kommifssarien desselben beiwohnten, bat der Präsident zunächst um die Ermächtigung, dem Reichslanzler zu seinem am 1. April bevorstehenden 0. Geburtstage die Glückwünsche des Reichstages überbringen zu dürfen. Der Reichstag ertheilte dieselbe.

Das Haus trat darauf in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes war, betreffend die Ergänzung des 5. 72 des Reicht⸗ beamtengesetzes vom 31. Raärz 1573, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Anträge der XXV. .

er Abg. Kayser erklärte sich gegen den Entwurf, weil

derselbe eine Verstärkung der , r der . bedeute, die Beamten würden alsdann der herrschenden Rich⸗ tung in der Regierung ganz wehrlos gegenüberstehen. Schon hee dürften dieselben in Preußen es nicht wagen, gegen die

egierung zu wählen, sie seien vielmehr gezwungen, für die

Regierung auch gegen ihre Ueberzeugung zu agitiren. Die unbestimmten Ausdrücke „Würde“ und „Integrität“ seien zu vieldeutig um in dem Gesetze stehen zu dürfen.

Der Abg. von Koeller hob hervor, daß die Beamten sich einfach nach ihrem Diensteide zu richten hätten, der allerdings für die Partei des Vorredners nicht von großem Gewichte sei. Die Beamten müßten ihre Würde und Integrität wahren, das bedeute aber nicht, daß dieselben dienstbare Werkzeuge der Regierung seien. Der Abg., Kayser wolle nur agitiren; die Absicht des Gesetzes sei, solche Menschen, die gewissermaßen unrechtmäßig in den Beamtenstand hineingekommen seien, wieder herauszuhringen.

Der Abg. Richter bat (zur Geschäftsordnung), da dieser Gegenstand keine besondere Eile habe, denselben von der Tagegordnung abzusetzen; seine Partei habe noch nicht zu diesem Gesetzentwurfe Stellung nehmen können.

Der Gegenstand wurde darauf von der Tagesordnung abesgt. en .

Ez solgte darauf die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Befugniß von See fahrzeugen, welche der Gattung der Kauffahrteischiffe nicht angehören, zur Führung der Reichsflagge, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage.

Die Vorlage wurde auch in dritter Lesung unverändert angenommen.

Hierauf trat das Haus ein in die dritte Berathung der all⸗ 6 Rechnung über den Reichshaushalt für

as Etatsjahr 188081 auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn-Gültz beantragte über , 8 besonders abzustimmen.

Die Nin, 1— wurden vom ganzen Hause, die Nr. 8 6 die Stimmen der Konservativen angenommen, ebenso as Gesetz im Ganzen.

Darauf wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 fortgesetzt.

Von den Abgg. Dr. Frhr. von Schorlemer-Alst und Ge⸗ nossen ist ein Zoll von 1 6 für Cichorien beantragt. Gegen denselben sprachen sich die Abgg. Zeitz und Dr. Meyer (Halle) aus, während die Abgg. Frhr. von Goeler und Uhden ihn vertheidigten.

Der Staatssekretär von Burchard erklärte, daß die ver⸗ bündeten Regierungen wegen dieses Zolles einen Beschluß noch nicht gefaßt hätten, daß aber seiner Ansicht nach wichtige Gründe für denselben sprächen.

Ein Antrag des Abg. Dr. Frege, die Sitzung zu vertagen, führte zu einer zweifelhaften Abstimmung und zu einer Zäh⸗ lung des Hauses, welche die Anwesenheit von nur 147 Mit⸗ gliedern ergab. Das Haus war also nicht beschlußsähig.

Hierauf vertagte sich das Haus um 2 Uhr auf Dienstag, 14. April, 1 Uhr.

Der heutigen ( 1.) Sitzung des Herren hauses, welche der Präsident Herzog von Ralibor um 111 Uhr er⸗ öffnete, wohnten der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, sowie die Staats⸗Minister Maybach, Dr. Lucius, Dr. Friedberg, von Boetticher und Dr. von Scholz mit zahlreichen Kommissarien bei.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte Freiherr von Mirbach, den Mitgliedern des Hauses die stenographi⸗ schen Berichte über die Verhandlungen des Reichstages auf Kosten des Herrenhauses zugängig zu machen, und motinirte diesen Antrag mit der Wichtigkelt der Gesetzgebung des Reiches für die Gesetzgebung der Einzelstaaten.

Der Antrag wurde der Geschäftsordnungskommission zur Berichterstattung überwiesen. ; . ;

Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein, deren einziger Gegenstand der Bericht der Finanzkommission über den Staakshaushalts-Etat für das Jahr 1885/86 sowie über das Etats⸗ und Anleihegesetz war.

Der Referent Herr Helfritz beantragte Namens der Kom⸗ mission: dem Etat sowie den Gesetzen in der vom Ab⸗ geordnetenhause angenommenen Gestalt die verfassungsmäßige Zuslimmung zu ertheilen, und hob hierzu noch hervor, daß der von der Regierung vorgelegte Etatsentwurf im Abgeordnetenhause nur 2 Absetzungen bei den Ausgaben erfahren habe, von denen die eine auf Grund der Zurück⸗ nahme der Einstellung von Seiten des Ministers erfolgt, die andere mit Zustimmung des Ressort⸗Ministers vorgenommen worden, weil nach Vorlegung des Etats der Grund der Ein⸗ stellung fortgefallen sei. Eine so weit gehende Anerkennung

sei bisher noch keinem preußischen Etat zu Theil geworden. Redner bedauerte schließlich, daß wegen der allgemeinen finan⸗ ziellen Lage zur Balancirung des Etats eine Anleihe erforder— lich sei, sprach jedoch die Hoffnung aus, daß diese Zustände binnen Kurzem beseitigt würden. e ; ;

In der sich hieran knüpfenden Generaldiskussion verwies Derr Becker darauf, daß, trotz der Nothwendigkeit der An⸗ leihe, die Finanzlage nicht so bedenklich sei, und drückte seine

reude darüber aus, daß die Staatsregierung diesmal den

andtag mit Steuergesetzen verschont habe. Red— . ielt nicht sowohl eine Reform der direk— en Steuern als namentlich eine Hera bsetzung der

ann eslasten für nothwendig und schloß hieran die Bitte,

meinden die Möglichkei q indi ö m glichkeit zu gewähren, indirekte Kom⸗ nemme fit, Als solche schlage er eine Wein⸗ , ünd Schlachtsteuer vor. Gegen den Etat in keiner Weise etwas einzuwenden, empfehle

ngend dessen Annahme.

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als sol en n

Der Finanz-Minister Dr. von Scholz erklärte: die Veran⸗ lassung, daß die Steuergesetze diesmal nicht wieder vorgelegt worden, sei nicht in der schlechten Finanzlage zu suchen; diese Gesetze sollten auch für die Regierung keinen finanziellen Effekt hervorbringen, sondern nur die Reform sorisetzen, die mit Aufhebung der beiden unteren Klassensteuerstufen be⸗ gonnen worden. Auch heute halte die Regierung es für dringend geboten, die dritte und vierte Steuerstufe zu beseitigen; augenblicklich scheine das aber nicht opportun. Das Staats⸗ Ministerium habe noch keinen Entschluß gefaßt; jedoch wolle er nicht verhehlen, daß er sich nicht dafür ent⸗ scheiden könne, diese Gesetze schon jetzt wieder vorzu— legen, um so weniger als die Stimmung im Abgeordneten⸗ hause gegenwärtig einem derartigen Vorgehen der Staats⸗ regierung nicht günstig sei. Aber auch noch andere Gründe hätten die Regierung veranlaßt, in dieser Session die Steuergesetze nicht wieder vorzubringen. In Bezug auf das Be⸗ steuerungsrecht der Kommunen bemerkte der Minister, daß der kommunalen Einführung der Mahl- und Schlachtsteuer kein we⸗ sentliches Bedenken entgegenstehe; aber der Verleihung des indirekten Besteuerungsrechts an die Kommunen stehe das prin⸗ zipielle Bedenken entgegen, daß der Ausbau der Reichs⸗ steuerreform, welche zum Wohl des Ganzen dienen soll, es nicht empfehlenswerth erscheinen lasse, zu Gunsten einzelner Gemeinden der Reichsgesetzgebung hindernd entgegen zu treten. Deshalb könne auch dem Wunsche des Vorredner bezüglich der Weinsteuer nicht entsprochen werden, weil die Reichsregierung den Wein nicht als einen Gegen— stand betrachte, den sie nicht zu berühren hätte. Schließlich sprach der Minister der Kommission und dem Hause für die wohlwollende Beurtheilung des Etats seinen Dank aus. Hiermit wurde die Generaldebatte nach einem kurzen Schlußwort des Referenten geschlossen.

In der Spezialdiskussion sprach bei dem Etat der Do⸗ mänen und Forsten Freiherr von Mirbach dem Minister seinen Dank aus für die umfassenden Aufsorstungen, bat jedoch, bei denselben nicht blos das fiskalische, sondern auch das kommunale Interesse im Auge zu behalten.

Der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Dr. Lucius er— widerte, daß auch das kommunale Interesse von der Regie⸗ rung hierbei nicht aus den Augen verloren werde.

Der Etat der Domänen und Forsten wurde genehmigt. Bei dem Etat der direkten Steuern machte Herr von Woyrsch den Einschätzungskommissionen den Vorwurf, daß sie nicht forgfältig genug arbeiteten.

Graf Bninski betonte es als bedauerlich, daß auch die Ersparnisse, welche zur zwangsweisen Amortisation von Land⸗ schaftsgeldern dienen sollten, zur Einkommensteuer mit heran⸗ gezogen würden.

Der Finanz-Minister Dr. von Scholz erklärte dieses Ver⸗ fahren als den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ent⸗ sprechend.

An der Diskussion über diese Punkte betheiligten sich noch die Herren Graf zur Lippe und Brüning. Dann wurde der Etat der Verwaltung der direkten Steuern genehmigt.

In gleicher Weise wurden die Etats der indirekten Steuern, Lotterieverwaltung, Seehandlung.,

Münzverwaltung und der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung ohne Debatte erledigt.

Bei dem Etat der Eisenbahn-Verwaltung, nahm Herr Stumm das Wort und gab einen Gesammtüberblick über die Lage unserer Eisenbahnverwaltung. Zwar schließe das laufende Jahr mit einem Minderüberschuß von 9 Millionen Mark gegen das Vorjahr ab; trotzdem aher sei die Lage im Allge⸗ meinen eine günftige. Zu bedauern sei nur, daß bei diesem Etat von 700 Millionen Mark durch die außerordentlich weit gehende Spezialisirung die Hände zu sehr gebunden seien. Ferner betonte Redner die Beibehaltung des Remunerationssonds, wie auch die Nothwendigkeit des Erlasses strenger Vorschristen gegen Lässigkeit der Beamten im Dienst. Endlich bat Redner den Minister, das Prinzip der Ausnahmetarise so weit als möglich zur Anwendung zu bringen, sobald das Interesse der Industrie und des Handels und Verkehrs dies erforderlich mache. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen 9.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Minister des Innern von Putt— kamer, der Minister der lanzwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Lucius, der Justiz-Minister Dr. Friedberg, der Finanz—= Minister Dr. von Scholz nebst zahlreichen Kommissarien beiwohnten, stand als erster Gegenstand auf der Tages— ordnung die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend eine Schadloshaltung des Herzoglich schles wig⸗holsteinschen Hauses.

Der Gesetzentwurf gelangte nach der Vorlage ohne Debatte zur Annahme.

Es folgte darauf die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Beseitigung der durch das Hochwasser der Weichsel in der Provinz Westpreußen und im Landkreise Bromberg, Provinz Posen, herbei⸗ geführten Verheerungen.

Der Abg. Dr. Wehr sprach der Regierung den Dank für die Vorlage aus und bat, sie ohne Weiteres anzunehmen. Dieselbe sei um so nothwendiger, als den Besitzern jener Gegenden die ganze Ernte im vorigen Jahre verloren gegangen sei. Die Vorlage solle hauptsächlich den Mittellosen eine Bei⸗ hülfe für die Frühlingsbestellung geben und die Deichverbände in den Stand setzen, die Uferschutzwerke schleunigst wieder herzustellen. .

Der Abg. Frhr. von Minnigerode wünschte eine schleunige Regulirung der Nogat und der unteren Weichsel und bat, den telegraphischen Nachrichtendienst einheitlich zu organisiren, um eintretendes Hochwasser rechtzeitig anzukündigen.

Der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten Pr. Lucius erklärte, daß alle nothwendigen Vorkehrungen zur Organisation dieses Dienstes an der Weichsel und Oder ge⸗ troffen seien. Auch das Projekt der Regulirung der Nogat und unteren Oder liege ausgearbeitet bereits dem Ober⸗ Präsidenten von Westpreußen vor, welcher mit den Inter— essenten über die Tragung der Lasten verhandeln solle.

Der Abg. Spahn bat um Annahme der Vorlage.

Auf Anfrage des Abg. Quadt erwiderte der Staats- Minister Dr. Sucius, daß zur Regulirung der unteren Weichsel ein Durchstich der Rehrung bei Danzig beabsichtigt sei.

Das Haus trat darauf in die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs ein. Derselbe wurde ohne Debatte unverändert nach der Vorlage genehmigt.

entwurfs, betreffend die Ergänzung des Gesetzes vom 29. Mai 1875 über das Grundbuchwesen in dem Bezirk des Appellations gerichts zu Kassel mit Ausschluß des Amtsgerichtsbezirks Vöhl.

Der Abg. Br. Enneccerus beantragte Namens aller an⸗ wesenden Vertreter des betreffenden Bezirks die en bloe⸗-An⸗ nahme dieses Gesetzentwurfs.

Da ein Widerspruch im Hause nicht erhoben wurde, er⸗ klärte der Präsident die Vorlage in allen ihren einzelnen Theilen für angenommen.

Es folgte darauf die Berathung des vom Herrenhause in abgeänderter Faffung zurückgelangten Gesetzentwurfs, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Vestimmungen über Erhebung der guf das Ein—⸗ kommen gelegten direkten Kon munglabgaben,

Der Ao. Büchtemann wünschte eine Uebereinstimmung der Vorlage zwischen den beiden Häusern herzustellen. Redner empfahl eine Kommissionsberathung, un zu prüfen, ob es nicht' angemcssen fei, zie Beschlüsse des Hauses zur Vztmei⸗ bung einer Joppelbestelerung der Aktiondre wiederhetzustellen. Der Abg. Stengel bat, von einer Kommissionsberathung abzusehen, seine Partei würde es an., die . berathung eingehender zu gestalten. Es sei ju 386. esetz li Nothgeseh, so baß man' prinzipielle Fragen bei dem mg unn, steuer ech erledigen iöndite. Wunschensmerth sei, daß , gierung sich auch endlich über ihre Stellung zu der Vorlag äußern möge. . ; ;

- Der 3. Rumpff , für i Vorlage stimmen zu wollen, da nichts Besseres zu erlangen sei⸗ ; Der rd Frhr. von Huene sprach gegen . der Vorlage an eine Kommission. Seine Partei ö. he mancher Bedenken ben Beschlliffen des Herrenhauses zu 7 men, weil in denselben für seine Freunde nichts prinzipiell Unannehmhares sei. ; die Un⸗ Der Abg. von Tiedemann (Bomst) wies auf . ö. gerechtigkeit hin, welche der Entwurf gegen die Guts , enthalte. Er höffe hier auf Abhülfe durch, das angekündigte Kommunalsteuergesetz, erkläre sich im Uebrigen aber für die Vorlage. ö .

Der Abg. von Quast hoffte auf eine möglichst große Majorität für die Annahme des Gesetzes, sonstige Wünsche könnten bei anderer Gelegenheit besser erledigt werden. K Der Abg. Dr. Hammacher (Essenz) erklärte sich mit einer kom⸗ missarischen Berathung einverstanden, da bie vom Her . hause beschloffene Streichung des 5. 10 zu einer Doppel. besteuerung der Bergwerke führen könnte, , Der Abg. Schmidt (Sagan) bat, die Vorlage unverãnder anzunehmen. . Der Abg. Dr. Lieber glaubte, daß eine kommissarische Berathung des Gesetzes zu einem anderen Resultate als dem vorliegenden nicht kommen werde. Er werde deshalb für die Vorlage, so wie sie aus der Berathung des Herrenhauses hervorgegangen sei, stimmen. .

Der Abg. Br. Enneccerus wünschte, daß 5. 10 der ur⸗ sprünglichen Vorlage wieder hergestellt werde.

Die Generaldiskussion wurde hierauf geschlossen, und der Antrag des Abg. Büchtemann abgelehnt. In der solgenden Spezialberathüng wurden die S§. 1266

des Herrenhauses angenommen, . k Zu §. 7 lag folgender Antrag des Abg. Büchtemann vor: 1) Im 5§. 7 Litt. b anstatt des letzten Satzes im Absatz !

zu setzen: k ine Betriebsstätte, Station u. s. w, innerhalb n ng. . Löhnen erwachsen, über den

deren Ausgaben an Gehältern und ; d Bezirk mehrerer Gemeinden, so kommen die verausgabten Beträge für die einzelnen lächenraums in ; ö. u. f. w. in jeder dieser Gemeinden einnimmt. ö Der Antrag wurde nach kurzer Debatte abgelehnt, und F. in der Fassung des Herrenhauszbeschlüsses angenommen, ebenso die 5. 8 und 9. Von dem Abg. . lag 36. Antrag vor: 2) Hinter 8. 9 folgenden 8. 9a einzufügen; 1 3 Personen, welche bei den in Gemäßheit des 8. 125

auf Aktien, Berggewerkschaften, eingetragenen Genossenschaften n Konfumvereinen, alz Attionäre, Gewerken, Genossen oder M rl, 1 der betheillgt sind, können verlangen, daß ihr aut ihrer des fa 6 lien Betheiligung fließendes Einkommen bei der Einschätzung ; . 3 , , n in ihrer Wohnsitzgemeinde außer Berech nun gelassen wird. . . Der Anfpruch findet jedoch nur statt, wenn das inen, des nach 8. 1 Abf. 1 Abgabepflichtigen in der Sihge mt in hehe haupt besteuert wird. Ist der Steuersatz in der letzteren . ; als in der Wohnsitzgemeinde, so wird das Einkommen ö ö. . theiligung im Verhältniß des überschießenden Theiles 29 en Wohnsitzgemeinde erhobenen Steuersatzes in Ver bnnn gg. . es Ber Anspruch muß spätestens drei Monate vor, hh hen, für die Wohnsitzgemeinde geltenden Steuerjahres k i.

n ü be⸗ Zur Begründung des Anspruchs wird ,, .

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treffende Person mindestenz während des ganzen Jahres ungusgesetzt Cigenthümer oder Nutznießer war, wobei im Falle des Erwerbs durch Erbgang Erblassers mit in Anrechnung zu bringen ist.

Der Absatz 2 des F. g' findet hierbei mit der wenzung, daß dadurch das Besteuerungsrecht der nicht beeinträchtigt wird.

Der Antrag Büchtemann wurde nach kurze sowie gelehnt, ebenso . Antrag Hammacher, die sen r r fin zu

den 5. 10 der ursprünglichen Vorlage an d. ver⸗ verweisen. Di he, . ohne n, ändert angenommen. ;

Um os ühr vertagte das Haus die weiter bis Donnerstag 11 Uhr.

; ; ( it ing Die hiesige Königliche Universität, beg 22. März cr. in ihrem 66 Hörsaal die Feier 96 burtstages Sr. Ma jestät der Kaisers unhatz G Derselben wohnten der Wirkliche Geheime, Ri Eura us * der Unier⸗Stagtssekretär im Kultus-Ministerium sowie mehrere höhere Beamte bei. ; lt der Nachdem die Feier mit Gesang eröffnet worden, ins die Geheime Regierungs⸗Rath Profeffor ord. Dr. 3 ] Festrede in deutscher Sprache. hrei Der Redner besprach eine der ältesten und ver . Sitten des Alterthums: die Abgabe des Zehnten an n. der heit. Er zeigte, wie dieselbe eine allgemeine o lh hltern Huldigung geworben, wie sie bei den verschiedenen aufgefaßt wurde und bei den Griechen künstlerisch 1detz⸗ drück erhalten hat. So werde auch dem geliebten Lar

Berathun

am

Es folgte darauf die zweite Berathung des Gesetz⸗

herrn die Erstlingsgabe vom Felde der Wissenschaft dargebracht, als ein . dankbarster Huldigung, 1

Mit Gesang wurde die Feier geschlossen.

*

ohne wesentliche Debatte unverändert nach den Beschlüssen

Gemeinden nach dem Verhältniß deß jenigen 1 Rechnung, welchen die betreffende Betriebkstätte,

Absah 1 abgabepfiichtigen ALktiengefellschasten, Kom manditgesellschaften 1

Debatte ab

en Aus⸗