N alle Flächen, die nicht die ganze Feldmark umfassen und nicht 50 he im ö enthalten; ö sañ 8
diesenigen Flächen, deren Kartirung in einem größeren, als dem 20 er Maßstabe erfolgt;
die ng, und Stromvermessungen und alle Nivellements.
Für die N vellements und sämmtliche vorgedachte Vermessungen, sowie für die Mehrarbeit der doppelten Zeichnung und Schrift, welche bei Karten die in mehrere Sektionen ö an den Sektionggrenzen erforderlich wird, ferner für alle übrigen, oben zu III bis VI nicht aufgeführten Arbeiten, namentlich für die Regu⸗ lirung der äußeren Flurgrenzen, für die Feststellung streitiger oder zweifelhafter Besitzftandsgrenzen, für das Durchholjen von Richtungs⸗ linien bei Waldmessungen, für die Anfertigung der Bonittrungs⸗ Coupong, die Bonitirung. das Eintragen derselben in die Karlen und die Berechnung der Bonitirung, für die Änfertigung der Ueber = sichtskarten und der II. Reinkarten von geringfügigen Entschädizungs⸗ ländereien, für das Kopiren der Karten nach größeren oder kleineren Maßstäben als den oben zu V bezeichneten, für die Anfertigung von Vermessungsregistern nach fertigen Karten, für Termine, für die amtliche Correspondenz, für die Kontrole der von unvereldeten Ge⸗ hülfen gelieferten Arbeiten, für Planberechnungen und Mlan— Absteckungen werden — wenn nicht etwas Anderes vereinbart ft — Tagesdiãten bezahlt.
X. Die Tagesdiäten betragen:
1) bei den etatẽ mäßig angeftellten Vermessungsbeamten 5 4A,
bei den nicht eiatsmäßlg angestellten Vermeffungsbeamten
für einen Arbeitstag von 8 Stunden und für jeden Reisetag 28 re ob an dem letzteren auch gearbeitet worden ist er nicht.
Dlese Diäten können bei Arbeiten außerhalb des Wohnorts auch:
2. für solche Tage, an denen die Witterung das Ärbeiten im Felde verbindert, sowie
b. für die zwischen den Arbeitstagen liegenden Sonn ⸗ und Fest⸗ tage, mit Ausschluß derjenigen Fälle, in denen ein Sonn. und Festtag oder mehrere Festtage unmittelbar aufeinander folgen, liquidirt wer⸗ den, insoweit diese Tage von dem Vermeffungebeamten außerhalb 2. ö i 2 . ö . für 3.
nzelnen Fall der Prüfung und Entscheidung der Festsetzungs⸗ un
Revisions behörde unterliegt. ; .
Dagegen darf neben den Tagesdiäten (für die volle Zeit der . eine Bezablung für Ueberstunden nicht gefordert wer ⸗ den, soweil solche nicht in einzelnen Fällen auf Grund des 5§. 36 des Feldmesser⸗Reglementz vom 2 März 1871 vereinbart ist.
E. Widerrufliche Monatsdiäten.
XI. Den Vermessungsbeamten können an Stelle der zu O und D vorstehend aufgeführten Gebührensätze und Tagesdiäten jederzeit widerrufliche Monatsdiäten big zum Betrage von 210 MÆ, im Durch⸗ schnitt 175 A, von mir bewilligt werden.
Neben den Monaisdiäten darf eine Vergütung für Ueberstunden nicht vereinbart werden. Die befonderen, bezüglich der Monats diäten iu treffenden Maßnahmen behalte ich mir vor.
F. Bezablung der Vermessunggrevisoren.
XII. Vermessungsrevisoren werden für Geschäfte und . welche ihnen behufs Feststellung der Richtigkeit der von anderen Ver ⸗ messungg beamten ausgeführten Messungen und Berechnungen über—⸗ . sind, sowie für die ihnen Üübertragenen Rektifikationen der als unrichtig erkannten Arbeiten nach den für die Vermessungsbeamten * ib mnandersetunta cbzeden allgemein geltenden Bestimmungen
ejahlt. G. Reisekosten.
XIII. Die Vermessungsbeamten erhalten, wenn sie Geschäfte außerhalb des Drteg, an welchem fie ihren Wohnsitz haben, in einer Entfernung von nicht weniger als zwei Külometer verrichten, ein⸗ . 6 der Fortschaffung der Karten und Instrumente folgende
eisekosten:
1) wenn, bezw. soweit die Reise auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen gemacht werden kann, für 1 km 13 3
und außerdem für jeden Zu und Abgang zusammen 3 ,
wenn, bejw. soweit die Reise nicht auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen zurückzulegen ist, einschließlich der Auslagen für . Brücken- und Fährgelder, für 1 Em 40 3.
aben erweislich höhere Reifelosten, als die vorstehend be⸗ stimmten, aufgewendet werden müssen, so werden diese erstattet.
Die Reisekosten werden, und zwar bei Reisen auf, dem Landwege nach dem nächsten fahrbaren Wege, für Hin⸗ und Rückreise besonders berechnet. Hat jedoch der Vermessungsbeamte Dienstgeschäfte an ver⸗ ciedenen Srten unmittelbar nacheinander ausgerichtet, so ist der von
rt zu Ort zurückgelegte Weg ungetheilt der Berechnung der Reise⸗ kosten zu Grunde zu legen.
Bei Berechnung der auf einer Reise zurückgelegten gesammten Entfernung wird ö angefangene Kilometer für ein Kilometer ge⸗ rechnet. Bei Reisen, bei 823 die zurückgelegte Entfernung nicht weniger als zwei Kilometer aber unter acht Kilometer beträgt, werden Reisekosten und zwar sowohl für den Hin als für den Rückweg für volle acht Kilometer gewährt.
H. Schlußbestim mungen.
XXI. Diese Verfügung tritt mit dem J. April 1885 in Kraft.
Der Cirkularerlaß vom 4. Januar 1877 2 . Kösl, Lendw. Min. 153 — (M. Bl. d. i. B. S. 61), der Cirkularerlaß vom 12. Sttober 1885. — Fin. Min. J. 14078, II. 10664, Landw. Min. J. U6b 35 — (Min. ⸗Bl. d. i. V. S. 227), der Girkulargzlaß vom i5. Mat 1355 — Fin. Rin. . N77 /3436, Landw. Min. J. 15835 — (Gin. Bl. d. i. X S. J56) und die Ver⸗ fügung vom 3. Juni 1882 6. z524) werden aufgehoben.
Berlin, den 25. März 1885.
Der Minister für . Domänen und Forsten.
uctus.
An sämmtliche Königliche General ⸗Kommissionen.
Abschrift erhält das Königliche Ober. Landeskulturgericht (pie Königliche Regierung) zur gefälligen Kenntnißnahme. Der Minister für . Domänen und Forsten. ue ius. An das Königliche Ober - Landeskulturgericht bierselbst und die Königliche Regierung zu Wiesbaden.
*
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungt⸗Baumeister Gustav Tolkmitt bis her in Frankfurt a. O., ist zum Kbniglichen Wasser⸗Bauinspektor ernannt und demselben die technische Hälfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung in Potsdam verliehen worden.
Hoigzes vormals nafsauisches Stagtsanlehen von 46000000 Fl. 4. d. 29. November 1858. I
Bei der am 5. d. M. stattgefundenen 22. Verloosung der Partial · Mligatlonen des unter Vermittelung des Vankhaufes der Derren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M negoctirten 40ien vormalß nassausschen Staatganlehens von 4000 000 Fl. 4. d. 29. November 1858 sind nachverzeichnete Num⸗ mern gezogen worden:
A. Zur Rüczahlung auf den 30. Juni 1885.
Litt. E. à 100 9. — 171 4 45 3 Nr. 371 352 454 692 756 777 855 842 117 1207 1212 1219 1565 1685 1866 2002 — 16 Stück über 1609 Fl. — N43 „0 88 3. ꝛ 9 Läitt. G. à 200 Fl. — 342 „ 36 J Nr. 221 319 398 873 876
3 957 1019 14 1145 1319 1434 1717 1902 — 14 Stück über
1. = 1800 M 64 3 ; Hit. H. a zog Fl. — D14 . 29 3 Nr. 205 212 395 458 z04 = 65h M 63 J.
h ö di = 7 Sind über Jibd Ji.
Litt. J. à 500 Fl. = 8657 4 14 3 Rr. 1 96 184 208 228 608 710 821 894 955 970 10665 1276 1325 1412 1469 1781 1826 1873 2842 2904 31901 3217 3394 3421 3707 3850 3862 3864 3881 4007 4176 — 32 Stück über 16060 Fl. — 27428 ½ 48 3.
Litt. K à 1009 Fl. — 1714 S 29 3 Nr. 226 594 596 664 665 679 767 — 7 Stück uber 7009 Fl. — 12000 M O3 3, zusammen 76 Stück über 50571 Æ 46 3.
B. Zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1885.
Litt. F. ü 100 Fl. — 171 S 43 5 Nr. 81 113 759 810 9g21 1277 1347 1350 1357 1391 1631 1632 1881 1891 — 14 Stück über 1400 Fl. — 2400 M6 02 3.
litt. G. à 200 Fl. — 342 4 86 3 Nr. 10 168 193 205 514 516 684 756 1216 1257 1552 1604 1730 1761 1995 — 15 Stück über 3000 Fl. — 5142 S½ 90 3.
Litt. H. à 300 Fl. — 514 M 29 3 Nr. 21 469 484 565 661 698 937 — 7 Stück über 2109 Fl. — 3600 Æ O03 3.
Litt. J. à 500 Fl. — 857 M 14 3 Nr. 48 141 499 563 597 557 884 969 1007 1004 1174 1438 1471 1771 1803 2310 2496 2659 2714 220 3010 3085 3102 3305 3653 3692 3867 3937 3973 4119 4164 — 31 Stück über 15 500 Fl. — 26 571 S½ς 34 5.
Litt. K. à 100090 Fl. — 1714 4AÆ 29 3 Nr. A0 356 378 444 519 901 947 964 — 8 Stück über 8009 Fl. — 13714 32 53, zusammen 75 Stück über 30 60 Fl. — 51 428 M 61 3.
Die Inhaber dieser Partial Obligationen werden hlervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß Lie Kapitalbeträge, welche nur bis zu dem angegebenen bezüglichen Rückjahlungstermine verzinst werden, bei . Stellen erhoben werden können:
bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M., der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wies. baden, sowie bei jeder anderen Königlichen Regierungs- oder Bestrke= Oe fr af bei der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasse in
erlin und der Königlichen Kreiskasse in Fenn a. M.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rückga e der Partial ⸗Obligationen mit den nach dem 30. Juni 1885 fälligen Jinsscheinen Reihe V Nr. 2— 35 und Zinsschein⸗Anweisungen resp. mit den nach dem 31. Dezember 18865 fälligen Zinsscheinen Reihe V Rr. 3— 8 und Zinsschein⸗Anweisungen.
Der Betrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapitalbetrag zurückbehalten.
Soll die Cinlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bel der Königlichen Regierungs- Haupt⸗ kasse hier oder der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., son—⸗ dern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betref⸗ fenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisungen 14 Tage vor dem Verfalltermin bei dieser Kasse einzureichen, von welcher dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind.
Restanten aus früheren Verloosungen:
pro 31. Dezember 1866: F. Hö.
pro 31. Dezember 1877: J. 2319.
pro 30. Juni 1878: F. 552.
pro 30. Juni 1882: G. 357 437.
pro 31. Dezember 1882: G. 311.
pro 30. Juni 1883: F. 414, H. S885, J. 2260.
pro 31. Dezember 1883: J. 194 1379 1443 1446.
pro 30. Junt 1884: F. 1457 1967, J. 3583 4084
pro 31. Dezember 1884: F. S60, G. 1394 1805, J. 40 516 1447.
Wiesbaden, den 9. März 1889.
Der Regierungs ⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 31. März. Se. Majestät der Kaiser und König ertheilten gestern Nachmittag den Kaiserlich russischen Generalen von Richter und Fürst Miers ki Audienzen, empfingen den Oberst Schenk Fürsten zu Hatzfeldt⸗ Trachenberg und hörten den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck. . .
m Laufe des heutigen Vormittags nahmen Se. Majestät den Vortrag des Polizei⸗-Präsidenten entgegen, empfingen darauf das gesammte Offizier⸗Lorps des Magdeburgischen Kürassier⸗Regiments Nr. 7 und ließen Sich von dem Kriegs⸗ Minister und dem Chef des Militärkabinets Vortrag halten.
Um 11 Uhr ertheilten Se. Majestät dem hierher berufenen Kaiserlichen Konsul in St. Petersburg, Freiherrn von Soden, Audienz.
— Se. Kaiserliche und KRönigliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Morgen mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich und sechs Herren zur Treibjagd auf Schnepfen in das Spandauer Revier und kehrte um 5 Uhr nach Berlin zurück. . J
Abends 7 Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin die russischen Generale von Richter und Fürst Mierski.
Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs werden die gesammten hier an⸗ wesenden aktiven Generale, unter Führung des kom⸗ mandirenden Generals des Garde⸗Corps, Generals der Infanterie von Pape, morgen Mittag 1217) Uhr den Fürsten von Bismarck im Namen der Armee zu seinem Geburtstage beglückwünschen. Die Generale versammeln sich zu dem Zweck um 12 Uhr im großen Konferenzsaal des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums und begeben sich von dort in das Palais des Fürsten von Bismarck.
— Der Bundesrath sowie der Ausschuß desselben für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
— Aus Anlaß eines Spezialfalles hat der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, um jeden Irrthum über die Auslegung des 8.7 ad. 0 des Regulativs vom 13. Januar 1882, betreffend die bauliche Unterhaltung der Dien st= etablissements der Staats-Forst verwaltung, zu beseitigen, durch Cirkularverfügung vom 16. d. M. bestiinmt, daß dem Nutznießer eines Etablissements bezüglich der Unter“ haltung der kleinen sog. Handfeuerspritzen nur die kleineren Reparaturen, welche zur Instandhaltung der Spritzen erforderlich sind, als Hanfdichtung, Delen ꝛr obliegen, dagegen die Erneuerung einzelner Theile der Spritzen, alg Kolben , 2c. für fiskalische Rechnung zu be- wirken ist.
— Der von der Ehefrau vorsätzlich oder fahrl
herbeigeführte Brand eines im Eigenthum el i stehenden Gebäudes ist nach einem Urtheil des Reicht gerichts, IJ. Strafsenats, vom 2. Januar d. J, als vor=
sätzliche resp. fahrlässige Brandstiftung aus X. Erheg des Strafgesetzbuchs zu bestrafen. ö 308 resp.
= Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Großherzoglich oldenburgischer Geheimer Staatsrath Selkmann, Herzog⸗ lich sachsen⸗meiningischer Staats⸗-Minister Frhr. von Giseke, Landes -Direktor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, von Saldern, Senator der freien und Hansestadt Ham⸗ burg, Dr. Versmann, Kaiserlicher Unter Staats sekretãr . von Mayr und von Puttkamer sind hier ange⸗ ommen.
— Der Kaiserliche Gesandte bei der Schweizerischen Eid⸗ genossenschaft, Wirkliche Geheime Legationg⸗Rath pon Bülow, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub ange⸗ treten. Während seiner Abwesenhelt von Bern fungirt der
e tons Setretar Schoen als interimistischer Geschäfte⸗ räger.
— S. M. Brigg „Rover“, 6 Geschütze, Kommandant, Korvetten⸗Kapitän Cochius, ist am 29. März c. in Vigo ein⸗ getroffen und beabsichtigt, am 7. April c. die Heimreise fort⸗
zusetzen. S. M. S. „Ariadne“, 9 Geschültze, Kommanhant Korvetten⸗Kapitän Chüden, ist am 30. März c. in Wilhelms⸗
haven eingetroffen.
Bielefeld, 30. März. Der Wächter. veröffentlicht die den Belagerungszu stand betreffende Bekanntmachung. Dieselbe lautet: .
Nachdem am 25. und 2. d. M. bier öffentliche Zusgm men⸗ rottungen stattgefunden haben, bei welchen den Exekuitvbeamten in der zechimäßigen Ausübung ihres Amtes mit vereinten Kräften durch Gewalt Kier zeleistet ist, und da weitere dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, so . 16 Antrag degß Herrn Regierungs , Präsidenten von P tn hiermit der Belagerungeszuftand für den Stadtkreis Bielefeld und die Amtsgemeinde Gadderbaum⸗Sandhagen auf Grund deg Gesetzes vom 4. Juni 1851 provpisorisch erklärt. Mit dieser ,, , geht die vollfiehende Gewalt an mich, den Milttärhefehlshaber über, ich setze die Ärtikel 29 und 30 der Verfassungs⸗ urkunde für die genannten Bezirke bis auf Weiteres, außer Kraft und ordne auf Grund dez §. 9 des bezeichneten Gesehes junächst Folgendeß an: 1 Jede Anfammlung von mehr als 8 Per. onen auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist verboten. 2) Die Fenster an denjenigen Straßen, auf welchen trotz jenes Verbotes An⸗ sammlungen von Menschen sitattfinden sollten, sind von eintre tender Dunkelheit ab zu erleuchten. 3) Alle öffentliche Wirthẽ⸗ häuser sind um neun Uhr Abends fur einheimische Gäste zu schließen. 4) Das Tragen von Waffen und gefährlichen Werk, zeugen ist verboten. Zugleich wird auf die in den 88. 8 und 9 5 Gefetzes vom 4. Junk 1851 angedrohten schweren Strafen hierm nachdrücklich aufmerksam gemacht.
Bielefeld, den 28. März 1886.
Köppen, Oberst und Garnison Aeltester.
Sachsen. Dres den, 30. März. Das „Dresdner Journal“ meldet: Se. Masestät der Kön ig hat dem Reich s⸗ kanzler und Präfidenten des Königlich preußischen Staats- Ministeriums, Fürsten von Bismarck die Insignien des Haus⸗Ordens der Rautenkrone in Brillanten höchsteigenhändig Überreicht. Morgen Nachmittag werden der Staats ⸗Minister von Nostitz Wallwitz, als erster Bundesrgths- Bevollmächtigter für das Königreich Sachsen, sowie der Staats Minister und General der Kavallerle Graf von Fabrice, als Vorsitzender des J sächfischen Gesammt⸗Piinisteriums, sich persön⸗
lich nach Berlin begeben, um den Reichskanzler zu beglück⸗ wünschen. Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 30 März. (Presse.) In
Folge des am Freitag erfolgten Schlusses der Sitzungen des 6 eordn a n . ses bleibt eine Reihe von Verhandlungs⸗ egenständen der Erledigung nach den Osterferien vorbehalten, 'das Änarchistengesetz, das Gefetz über die Anfechtharkeit der Erkenntnisse der Ie fert worden 2c. In der Nachsession wird unter n, Eich 8 . Huch des Präsidenten die Affaire Kaminski zur Verhandlung gelangen. .
ff — (W. T. 8) Der h e g eh g fgratteche in Berlin, Oberst Fürst Alois Tiechtenst ein, ist in Güns gestorben.
Großbritannien und Irland. Londen, 30. März, 6 T. B). Die Königin And die Prinzessin Beatrice . . Nachmittag von Winbsor nach Äix-les⸗-bains abgereist.
2
diesen Zusammentritt die . Ange chi nicht irritirende Bemerkung gnnten.
und weder
n ĩ be, während einen merkantilen noch eine seg chen Werih haf e. ä, b e bl, n fn ie m Laufe per Debatte erklärte ber Unter Stan,
,. z ulschland be⸗ tzmaurice; er glaube nicht, paß in . seien;
ondere Wünsche bezügli ands i ö auch seien . 26 geln ar rh nizunse, länder eine Annexion der Insel durch Dent clue ö. eher ö . Insel ihrer on e hi ch en, ö ,. die e als deut . ili ; Abtretung der * 64 g geen ,, ü bfrdies lönntè eine solche ang durch Puarlamessein, etsolgen; man würde eg aber der Negier ung sehr weh batte wenn fie ein derartiges Geseg einbrächte. Nach kurzer wurde der Gegenstand n gen Der Times zufolge — ö r ö. . . Y, ( haben die ve rmetel der xh gestern die ven fn . und Konvention bezüglich der egypti nzen unterzeichnet. Die r en f, England wolle er nen her ee mit Rußland provoziren, Rußland aber . strategischen und politischen Mittel gewähren, . W gegen England später wirkungsvoller ihrer, zu o, fi. möge der streitige Wihtenstrich eines Kampfes nicht werth sei, Rußland auf denfelben verzichten.