gekanntmachung
betreffend die Niederlegung der im Etatssahre 1884/85 durch die Tilgungsfonds
e ingelö sten Schuldendokumente
de
Dentschen Reichs.
De im Etatesaber 18864 / Ss eingellsten, in der beigefügten Rachweisung und dem dazu gehoͤrigen Verzeichnisse auf geführten Schuldendolumente des Deutschen Reichs, zusanmen über 155 0090 9099 A, sind nach Ausweis der unter der Nachweisung besmnd lichen Bescheinigung heute nach Vorschrift des 87 des Gesetzss vom 19 Juni 1868 (Bundes- gesetzllatt S 339) und des 8. 16 des Preußischen Gesetzes vom 24 Februar 1850 Ges.· Samml. S. 57) von der Reich schuldenkemmiffion und uns in gemeinsschaftlichen Verschluß genommen worden. 23
Berlin, den 23. September 1885.
Reichsschuldenverwaltung.
Sydow.