projekt ausgesprochen habe und daß dieser Ausspruch nicht zurückgezogen sei, so werde man ihm er en nicht ver⸗ übeln, auch hier im Hause zu hören, daß die Summen, welche es bewillige, wirklich im Interesse der Landesvertheidigung verwendet würden. Darauf bemerkte der KriegsMinister Bronsart von
Schellendorff: . . Meine Herren! Ich finde es ja sehr begreiflich 4h jeder der Herren, welcher bei dieser sehr wichtigen Vorlage sein Votum ab⸗
eben soll, auch die Sicherheit dafür gewinnen will, daß dieser Kanal . . wirthschaftlich vortheilhaft ist, sondern wie auch in der Motivirung zu dieser Vorlage in den Vordergrund gestellt ist, den Landesvertheidigungsinteressen dient. Ich glaube aber, meine Herren, diese Sicherheit besteht ohne weiteres dadurch, daß Ibnen der Gesetzentwurf im Aujtrage Se. Majestät des Kaisers vorgelegt worden ist. Die Verfassung giebt ja dem Kaiser das Recht, Festungen anzulegen u. s. w. Der Kaiser ist also die Autorität allein, die im Landesvertheidigungs inter esse zu befinden hat. Wie sollte ich nun dazu kommen, meine
erren, ohne daß dazu eine besondere Aufforderung ergeht, diese Frage hier überhaupt zu berühren? Ich glaube, meine Herren, daß auch, da der Hr. Abg. Pr. Bamberger auf den Herrn geldmarschal rafen Moltke Bezug genommen hat, daß dessen Enthaltsamkeit in den diesmaligen Verhandlungen sich wesentlich darauf gründet, daß hier eine Vorlage Sr. Majestat des Kaisers dem Reichstage zugegangen ist. In der Autoritär Sr. Majestät des Kaisers steckt ja die Autorität des Feld⸗ marschalls Grafen Moltke mit darin; wie also soll denn der Derr Feldmarschall sich hier noch äußern? Soll er hier zu der Frage in Positivem Sinne Stellung nehmen? Dann trägt er sozusagen einen Tropfen in das Meer, Soll er in negativem Sinne Stellung nehmen? Welche Situation wäre das für den Herrn Feldmarschall, hier seine Autorität gegen die Sr. Majestät des Kaisers ö ;
Meine Herren! Ich glaube, es ist streng verfassungsmäßig darin rersahren, daß die Militärperwaltung hier die Initiative zu einer be= senders eingehenden Begründung nach der erörterten Richtung hin nicht genommen hat, sondern daß alle militärischen Organe, die hier bei dieser Frage in Betracht gezogen werden können, auf keinem anderen Standpunkte stehen, als auf dem St. Majestät des Kaisers; das ist selbstverständlich. Ich habe übrigens meinen Kommissar instruirt, den Herren in der Kommission ö jede Frage Auskunft zu ertheilen, und habe geglaubt, daß das überhaupt Erörterungen sind, die sich mehr für die Kommission als für das Plenum eignen. Ich bin auch heute noch bereit, wenn irgend einer von den Herren die Ge fahren, die der Landesvertheidigung aus diesem Kanal erwachsen, näher darlegen will, ihm darauf zu antworten, aber, meine Herren, auch in der Kommission, denn das sind meiner Meinung nach wirklich nicht Erörterungen, die sich für das Plenum eignen.
3. Sodann ergriff der Staatssekretär von Boetticher das Wort:
Der Hr. Abg. Bamberger hat in der Art und Weise, wie ich den Namen des Hrn. Abg. Büchtemann citirt habe, eine ungerechte Schärfe gefunden. Ich bin mir einer solchen Schärfe nicht bewußt. Das Stenogramm liegt mir noch nicht vor; aber ich meine etwa Folgendes gesagt zu haben: „Glauben die Herren denn, daß, wenn diese Klagen begründet sind gegenüber der Tarifpolitik des preußischen n. Eisenbahnministers, daß sich der Hr. Abg. Büchtemann die Helegenheit entgehen lassen würde, solche Klagen zu verfolgen?! So etwa habe ich mich geäußert und habe damit weiter nichts aussprechen wollen, als daß das ee , Mitglied des preußischen , für solches halte ich auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens den Hrn. Abg. Büchtemann —, das nebenher die Eisenbahnverwaltung unter eine fehr sorg—⸗ fältige Kontrole zu nehmen beliebt, sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen würde, die Verfolgung einer solchen Beschwerde zu übernehmen. Daß darin eine unberechtigte Schärfe liegen sollte, glaube ich kaum, wie Sie das bei näherer Üeberlegung finden werden; jedenfalls hat sie mir ferne gelegen. Ich liebe es nicht, verfonlich scharf zu werden; . ich habe nur das sachliche Interesse im Lüge, und dies sachliche Interesse weist darauf hin, daß die preußische Tarifpolitik Gegenstand der Erörterung im preußischen Landtage, nicht aber hier sein sollte.
Der Abg. Dr. Bamberger äußerte, der Minister von Boetticher habe ausdrücklich gesagt, wie das Stenogramm nachher beweisen werde, daß der Abg. Büchtemann den Eisen⸗ bahn⸗-Minister sicher angegriffen hätte, wenn Beschwerden dieser Art vorgelegen hätten. Der Abg. Büchtemann werde im Ab⸗ geordnetenhause auf diese Bemerkung zu antworten wissen. Der Minister von Boetticher werde es nicht unnatürlich finden, wenn er (Redner) hier einen abwesenden Kollegen vertheidige, von dem jener ausdruͤcklich gesagt habe, daß das Angreifen die Hauptsache seiner Thätigkeit wäre. Der Kriegs⸗Minister habe seine Bemerkung als einen Vorwurf aufgefaßt. Das sei nicht der Fall. Er (Nedner) habe nur einen VWunsch vorgetragen. Die Behauptung, daß Graf Moltke in dieser Sache nicht das Wort ergriffen hätte, weil er mit derselben übereinstimmte, sei doch wohl etwas zu forma— listisch aufgefaßt. Wäre das der Fall, so würde man wohl niemals das Vergnügen haben, den Grafen Moltke ö. zu hören. Er (Redner) habe den Eindruck, daß sich die Kriegs= behörde jetzt, zwar zustimmend zu dieser Vorlage verhalte, daß aber die Initiative zu derselben nicht von ihr, auch nicht von der Marineverwaltung, sondern von der Reichskanzlei ausge—⸗ gangen sei. Sollte die Initiative doch von der Landesverthei⸗ digung ausgegangen sein, so würde das gerade die Auskunft sein, die er am meisten zu haben wünschte.
Hierauf erwiderte der Kriegs-Minister Bronsart von S aka e ff Meine Herren! Der Hr. Abg. Dr. Bamberger sagt, er hãtte Hier keinen Vorwurf aussprechen wollen darüber, daß bisher in dieser s, , n. nicht von militärischer Seite die Initiative zu Er 6 ergriffen worden wäre. Ich glaube, der Herr Albgeordncte wird vielleicht doch, wenn er das Stenogramm nachher liest, vielleicht finden, daß — das Wort Vorwurf ist vielleicht etwas bart —, er aber eine recht dringende Aufforderung, doch jetzt zu sprechen, an mich erichtet und dabei seiner Verwunderung darüber Ausdruck gegeben zat. daß bisher meinerseits in dieser Frage nicht gesprochen worden ist; das, glaube ich, wird er in dem Stenogramm finden.
Was die Bezugnabme auf den Herrn Feldmarschall Grafen ron Moltke anbetrifft, so kann ich die Deduttion gar nicht zugehen, daf wenn das, was ich vorhin gesagt habe, richtig wäre, der Hr. Abg. Graf von Moltke dann ja , nicht hier . und sprechen dürfte. Meine Herren! Nach der ö giebt es gewisse Dinge,
die speziell und ausschließlich dem Kaiser vorbehalten sind; die Verfassung stellt ja nach manchen Richtungen hin uicht den Kaiser ausschließlich in den Vordergrund und an die Spitze, aber guf dem Gebiete der Landesvertheidigung stellt sie seine Autorifät Ban bestimmt und fest hin, und wenn sie z. B. sagt, der Kaiser hat das Recht, Festungen anzulegen, und wenn sie ferner jagt, der Kaiser hat das Recht und die Pflicht, für die Kriegetüchtigkeit u. s. w. des Reiches immer zu sorgen, so glaube ich, liegt darln auch für den Raiser die Pflicht, keinerlei Vorlagen hier in das Haus gelangen zu lassen, welche die Landesvertheidigung irgendwie, beelnträchtigen könnten. Unter diesem Gesichtspunkte alfo glaube ich, daß, wenn im Wuftrage des Kaisers eine solche Vorlage hier gemacht wird, daß dann die Fragen der Landesvertheidigung in einem dem Reiche günstigen Sinne bereits erschöpft worden sind. Im Uebrigen, meine Herren, will ich mich gar nicht der Verpflichtung entzieben, auf sreziell an mich gerichtete Fragen darüber, ob unter 7 oder jenem Gesichtspunkte vielleicht der Kanal Schwierigkeiten
die Landesvertheibignng hätte, ju antworten; aber, meine Herren,
in der Kommission, weil ich nicht wünschen kann, daß derartige Detailt, die mit wichtigen Fragen der Landesvertheidigung in Zusammenhang sich befinden, hier öffentlich im Plenum diskutirt werden, denn es würde dann absolut, wenn man ganz offen darüber spricht, nicht zu umgehen sein, daß manche Dinge ö Sprache kommen, welche für andere Leute gewiß recht interessant, für unz aber schädlich sein würden. Darin jn der Herr Abgeordnete mit mir gewiß derselben Meinung; er hat auch nichts Anderes im Sinne gebabt, als daß Seitens der Militär- verwaltung eine ausdrückliche Erklärung darüber abgegeben werden sollte, daß dieser Kanal auch durchaus den Interessen der Landesvertheidigung diene und da muß ich immer wieder darauf zurückkommen, daß ich weder ein Recht noch eine Verpflichtung dazu, das hier noch Lesonders zu erklären, anerkennen kann mit Rücksicht auf die Stellung, welche ich auch meinerseits dem Ansehen einer Kaiserlichen Vorlage über Landesvertheidigung gegenüber einzunehmen habe.
Der Herr Abgeordnete hat dann gemeint, er hätte die Empfindung, als ob die Vorlage nicht aus der Initiative der Marinebehsrden oder der Landesvertheidigung, sondern aus der der Reichskanzlei hervor⸗ kegangen wäre, und er wünschte darüber etwas zu wissen. Meine . Ich glaube, es ist wohl nicht üblich, daß über die Ent⸗ tehungsgeschichte von Regierungsvorlagen derartige Aufflãrungen ge⸗ geben werden. Wir haben auch auf einander gar nicht einen Brodneid, wer bei einer solchen Vorlage das Hauptverdienst hätte. Die Haupt- sache ist doch blos die, daß Ihnen hier eine Vorlage gemacht wird, welche allen Interessen entspricht; und ich kann nur versichern, daß bei dieser Vorlage auch die Militärverwaltung vollständig und sachgemäß betheiligt gewesen ist.
Der Abg. von Helldorff erklärte, daß das Interesse, welches die Landesvertheidigung an der Vorlage habe, in der Lommission zur Genüge erörtert sei. Beschwerden über das Tariswesen der preußischen Bahnen gehörten nicht hierher, sondern in das preußische Abgeordnetenhaus. ;
Der Abg Dr. Hänel 833 es liege eine Reihe von Mißverständnissen vor. Der Abg. Dr. Bamberger habe an⸗ geführt, daß bisher nur Gründe wirthschaftlicher Natur vor⸗ gebracht seien. Es sei klar, daß dieselben nicht genügten zur Rechtfertigung dieser Vorlage. Auch das militärische Interesse müsse als maßgebend markirt werden. Damit das geschehe, habe der Abg. Bamberger die Herren von der Landesvertheidi⸗ gung aufgefordert, zu bestätigen, daß vom militärischen Siand⸗ punkt die Vorlage eine maßgebende Bedeutung habe. Auch er (Redner) lege Gewicht darauf, daß dem Hause dies noch einmal bestätigt werde.
Darauf . der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorf
Meine Herren! Ich muß ver allen Dingen hier erklären, daß allerdings insofern ein Mißverständniß obwaltet, wenn ich bier so verstanden worden bin, als ob mit einer Vorlage im Kaiserlichen Auftrage u. s. w. die ene Frage für Sie einfach erledigt wäre. Ich habe nur hier ausgeführt, weil der Hr. Abg. Bamberger mich pro vozirt hat zu einer Erklärung und seine Verwunderung darüber aus⸗ sprach, daß noch nicht eine solche Erklarung abgegeben wäre, daß ich keinerlei Beweggrund hätte, nachdem diese Fragen in der Kommission auf das Allergründlichste erörtert worden sind, hier im Plenum die Motive der Vorlage im bestätigenden Sinne ju besprechen. Es könnte sich dies ja auch nur auf wenige allgemeine Worte beschränken, welche, da wir auf Details hier nicht eingehen können, nicht mehr hätten
sagen dürfen als die Begründung, welche Ihnen unter Kaiserlicher Autorität zugegangen ist. Letztere aber überwiegt die meinige und das ist der Grund gewesen, weshalb ich zunächst in der ganzen Sache ge⸗ schwiegen habe. Diesen Grund, glaube ich, werden die Herren aner⸗ kennen und werden damit zufrieden sein. Das versteht sich ganz von felbst, daß alle militärischen Fragen auf das Gründlichste erärtert worden sind; und wenn ich hoffen darf, daß ich das Vertrauen Sr. Majestät des Kaisers genieße, so versteht sich von selbst, daß ich auch zu der militärischen Bedeutung des Kanals nicht irgendwie eine abweichende Stellung einnehmen kann.
Der Abg. Dr. Bamberger meinte, er habe seinen Zweck einigermaßen erreicht. Die Situation sei klarer geworden als vorher, aber nicht in der erwünschten Weise. In ihm habe sich der Eindruck verstärkt, daß die Landesvertheidigung nicht mit besonderem Nachdruck für diese Vorlage eingetreten sei. Die Vorlage stehe auf zwei Füßen, der eine sei der der Küsten⸗ vertheidigung, der andere der des wirthschaftlichen Interesses. Aus dem Verlauf der Diskussion habe er die Ueberzeugung gewonnen, daß das eine wirthschaftliche Interesse nicht aus⸗ reiche, diese Vorlage zu rechtfertigen; deshalb habe er den WBunsch, die Herren von der Landesvertheidigung zu hören. Er verlange nicht die Veröffentlichung von , er wolle nur eine runde Erklärung darüber, daß die Vorlage im Interesse der Landesvertheidigung liege. Diese sei nicht erfolgt. Der Abg. von Helldorff meinte, die Erörterungen des Abg. Bamberger seien zwecklos und überflüssig, da uber den Gegenstand, den er angeregt habe, bereits ausführlich ver⸗ handelt worden sei.
Nachdem noch der Abg. Dr. Bamberger dies bestritten und der Abg. Woermann darauf hingewiesen, daß die militãrische und maritime Bedeutung des Kanals allerdings bereits ein— . in der Kommission klargestellt worden sei, wurde die
orlage unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung
angenommen.
Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Ünter— drückung von Viehseuchen.
Das Ergebniß der Kommissionsberathung ist, wie auch der Referent Trimborn ausführte, ein wesentlich negatives gewesen. Die Kommission hat die Regierungsvorlage abzulehnen be⸗ schlossen und empfiehlt statt ihrer folgende Resolution:
eden Reichskanzler zu ersuchen, dafür sorgen zu wollen, daß die Vor⸗
kehrungen zur Verhinderung des Schimuggels, fowie die Vorsichts—= maßregeln bei der Vieheinfuhr vom Auskand in ein richtiges Ver⸗ bältniß gebracht werden zu den auf die Verminderung von Vieh⸗ seuchen gerichteten wohlberechtigten strengen aeg i ge, Bestim⸗ mungen im Inlande; serner, daß der periodischen esinfizirung der Basthofställe und der Ställe der Viehhändler Seitens der Polizei- behörden dieselhe Aufmerkfamkeit zugewendet werde wie der Ber infizirung der Eisenbahnwagen.
ö Die Diskussion wurde zunächst eröffnet über Art. 2 der
Vorlage, welcher, dem §. 45 des Viehseuchengesetzes folgende
Fassung geben will;
Die Polizeibehörde hat die Tödtung der nach dem Gutachten des beamteten Thierarztes an der Lungenseuche erkrankten Thiere anzuordnen und kann auch die Tödtung verdächtiger Thiere an⸗ ordnen. Ist der Ausbruch der Seuche festgestellt, fo müssen alle verdächtigen Thiere mit cinem dauernd haftenden Kennzeichen ver— sehen werden. Die w, sind ermächtigt, für den Eng Umfang ihres Staatsgebietes oder für Theile desselben die unn sämmtlicher Rinder in dem Gehöfte oder in der Ort schaft, wo die Lungenseuche ausgebrochen ist, anzuordnen.“
Der 6 von Hasselbach befürwortete hierzu ein vom Grafen von Behr und ihm gestelltes Amendement, wonach bei Viehständen von erheblicher Zahl oder von werthvollen Zucht⸗ thieren nicht die Tödtung, sondern nur die Kennzeichnung der der Ansteckung verdächtigen Thiere polizeilich herbeigeführt, die Impfung auch nur in solchen Gegenden zugelassen werden solle, wo die Lungenseuche an Ausdehnung gewonnen habe.
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daran nicht gefeh im der verseuchten Provinz
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Der Antragsteller führte aus, daß sein Vorschlag besonders
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Hierzu bemerkte der Mini mänen und Forsten, Dr. 2 6. Herren! J
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Kommissionsbericht Summen angegeben
Sachsen in gestiegen von 1876 bis
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Anstoß und Anlaß dazu gegeben. Die ziehung sind geradezu unerträglich Provinzial · Landtag der Provin; t von den verbündeten Regierungen stellt und anerkannt worden als die
diese Provinz wohl am legitimirtesten der jcbigen Bestimmungen abzugeben, welche n gelitten hat.
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sich der Bestände, welche der Veiß zu entledigen zum Nachtheil un Und lediglich diese eine Ve d beschränkt durch die Kennzeichn daß solches verdächtiges Vieh als die Seuche mit sich im Lande weite
Ich meine, man braucht nicht
ehen, daß man ihm hul diese n . Bestãnde so schnell n Also ich meine, die Kenn und wenn sie in der Provinz, die am
die Aeußerung, die der Hr. von daß, wenn eine Abhülfe n diesem dazu kommen wird, innere veterinärpo
lebbafte Befürwortung finden möchte. reits in den Vorschläg s und die in der landwirtkscha ichen Preß
Als ein zweites Mittel zur Be Regierungsvorlage vor, daß es als juli Seitens der Landes⸗Pofizeibehörden die Ir
eine Pflicht auferlegt, sondern nur eine Fakultät erthe die diese zuständigen Behörden — 1 R n,, — in die Lage seßt, von diesem Nit
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ist, und die letzten Berichte aus reichen, weisen meines Erachtens mit
frappirt gewesen, wie n. man im Regierungsbejirk Magdebu
Praktikern, die Rübenwirthschaft seit mit Beständen von 400-500 S
auswärts sehen, daß in den
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werden, ermächtigt sein sollen, au Antrag des
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treten zu lassen. ö. .
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Hannover, Vieh. ien, . ö ondern durchweg das zur Ackerm . . 93. um ö . auch die frankischen
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