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Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Auzeiger und Königlich Preußischen Stuats⸗Anzeiger.
m 59. Berlin, Dienstag, den 9. Mär; 1 S8g8ch.
AN ichkamtliches prozeßverfahren zeige allerdings Mängel, die absolute Münd⸗ und katholische, im Kultus-Ministeri b . . . lichkeit des Verfahrens habe vielfach ihr Bedenken. Es werde an . le eine , ,,. i he . 94 n. denken. . ö gemeinsame einzurichten. Dadurch Preußen. Berlin, 9. März. In der gestrigen darauf ankommen, durch das Vorverfahren schon den status habe die Thätigkeit des 2a i des . der naler .
e) Sitzu n des Neichstages bat der Abg. Dr. caustgs contro rersias festzustellen Abtheilung, den Gegenstand ihrer Wirksamkeit verlore . ei en erg. ,. , 6. 9 ihm ein. Der Abg Rintelen äußerte, man wende gegen die Wieder= ö. sei 6. mit . . Hire r en . gebrachten Gese betreffend die Einführung einführung der Berufung ein, daß die Feststellung des That⸗ in den Ruhestand versetzt, eventuell habe er den Wiedereintritt
er Berufung, den Kommissionsbeschlüssen zuzustimmen. sächlichen in der zweiten Instanz auf Schwierigkeiten stoße in ein neues Dienstverhältniß zu gewärti Spã ehe ondere 6 das , der Gegner der Berufung und oft gar unmöglich sei. Aber wenn Lieser Einwand stich⸗ sich in dem Ec nl . I r r . ö. . hilt nan er . e . er . infermirt sein haltig wäre, so müßte man auch die Berufung gegen die mit den Worten wiederholt: „vorausgesetzt, daß nicht eine ole, a ö ö. erste. ; ö ganze Rechtsordnung in Urtheile der Schöffengerichte und das Wiederaufnahmeverfah⸗ anderweitige dienstliche Verwendung staͤtt finden sollte“, und ber sch amn deruhe 26 ö 53 als einem wesent- ren beseitigen, Für das Bedürfniß der Berufung spreche, daß zum Schluß heiße es, daß der Leiter der Abtheilung mit, Eifer eig, nig ö h. . . ö ö. e k ö Schlesiens sich für dieselbe aus⸗ . . . gewesen sei, seiner Aufgabe Gerechtigkeit 1 1 1 n ⸗ widerfahren zu lassen, er solle indess 5 Einlei richten gebe ö. . Der Berufungsrichter werde Der Abg. Marquardsen erklärte, er werde gegen die Vor⸗ in, ö erst ö. nn ,,. , genüber den 3 ö. er . freilich nicht sehr lage stimmen. Der Einwand inshesondere, daß die Abschaffung reise antreten . Es sei, also nirgends von Pflichtwidrigkeit oft in die . 9. . . en, einen anderen That bestand der Berufung durch Theoretiker herbeigeführt sei, könne nicht die Rede gewesen, auch nicht, als der sel, von Mallinckrodt in scszustellen. a 3 ie 5 . wohl aber lomme es häufig aufrecht . werden. In der Reichs- Justizkommission Folge seiner Anfrage vom Minister-Bräsidenten die Antwort vor, daß die . n. . . richtig festgestellten hätten sich feiner Zeit nur die beiden Professoren Gneist und erhalten habe, daß es sich eigentlich nur um Formalien handle Thatbestand unri htig hlüsse ziehe, die das Berusungsgericht der Redner selbst befunden, Von Praktikern aber unter den da man an Stelle der Abtheilung die Einsetzung eines aposlo⸗ nliftüiren müsse. Aus seinen Erfahrungen als Richter beim Kommissionsmitgliedern hätten gegen die Berufung votirt der lischen Nuntius ins Auge gefaßt habe. Am 18. März 1872 Pber⸗Tribunal könne er versichern, daß er und seine General⸗Staatsanwalt von Schwarze, die praktischen Juristen habe der Geheime Rath Dr. Krätzig auch noch den Kronen⸗ wolle en dort ost, genug die Köpf geschüttelt hätten, von Puttkamer und Thilo, die hervorragenden Anwalte Eysoldt, Orden 3. Klasse mit dem rothen Kreuz erhalten. Am 19. Mai mie falsche Schlüsse h die orinstans aus den Dr. Wolffson und Dr. Grimm. Die Vortheile, welche die 1873 sei Fürst Bismarck bei Gelegenheit der Aufhebung der wurch das k . festgestellten Thatsachen ge⸗ Vorlage bieten könne, würden durch die Mängel erheblich Art, TV und XVIII der Verfassung auf die katholische Ab⸗ bgen habe. ö . welche neu zu schaffende überwogen. theilung zu sprechen gekommen und habe ausdrücklich hestritten, Hharantien für die Re htsprechung erster Instanz könne Der Abg. Saro war, soweit er auf der Journalisten⸗ daß der Vorlage ein konfessioneller Charakter inne wohne; der⸗ die Berufung nicht ersetzt werden. Alle Diejenigen aber, denen tribüne verstanden werden konnte, persönlich für die Wieder- selbe habe über die katholische Abtheilung gesagt: er habẽ sich, 6 Ernst mit Wiedereinführung der Berufung sei, müßten für einführung der Berufung, die, wie er anerkennen müsse, im als er aus dem Kriege zurückgekommen sei, gewundert, welche
den Kommissionsantrag stimmen, da dieser im Bundesrath Allgemeinen von der öffentlichen Meinung verlangt werde. Fortschritte dieselbe in Bekämpfung der deutschen Sprache i i⸗ penigstens die preußische Legierung für sich habe. Der An⸗ Die Diskussion wurde hierauf . ö . , ,, Diese , 8 e, nig Munckel, welcher die QberLandesgerichte zur Berufungs⸗ Der Abg. Rintelen beantragte, angesichts der schwachen damals den Minister von Mühler zu der Entgegnung veran⸗ instanz gegenüber den . erheben wolle, habe im Besetzung des Hauses die Vertagung der Sitzung und die laßt, daß die Abtheilung nie eine selbständige Behörde gewesen Iumdesrath durchaus keine Aussicht auf Annahme. ( Verschiebung des Schlußreferats und der Abstimmung auf sei, sondern stets unter Kontrole des Unter⸗Staatssekretärs
Der Abg, Dr. Hänel äußerte: Man habe vor wenigen einen späteren Termin. ö gestanden und niemals eine Thätigkeit im Schulwesen und be⸗ ihren eine Strafprözeßordnung eingeführt, die darauf zu⸗ Der Abg. Dr. Bamberger bat, sofort zur Abstimmung zu sonders in der Sprachenfrage ausgeübt habe. Die „Nordd.
heshitzt gewesen sei, die Berufung überflüssig zu machen durch schreiten, da die Versammlung, welche die Diskussion über Allg. Ztg.“ habe diese Worte nicht aufnehmen dürfen, dagegen die gm Konstruktion des Prozesses, durch die darin der Ver- den Gegenstand angehört habe, auch allein kompetent sei, dar⸗ ö. . auf , n . scharf ,,,, ö theingung gewährte Rolle, durch die Wiederaufnahme des über definitiv zu entscheiden. in welcher jedoch von polonistrenden Tendenzen, Pflichtwidrigkeit Verfahrens 2c. Wenn 8. sich nun frage, ob die Vorschläge Nach einem Schluüßwort des Referenten wurden zunächst des letzten Leiters der katholischen Abtheilung, ober gar davon, daß der Konmission eine Verbesserung gegenüber der Straf- die Anträge Munckel-Träger abgelehnt. Dafür waren wesentlich die Schulfrage von ihr ressortirt habe, kein Wort enthalten gewesen yrozesordnung enthielten, so musse er unbedingt. Nein nur die Deutschfreisinnigen. Die Kommisstonsbeschlüsse wurden sei. Der Minister von Mühler habe sich weiter dauernd seiner agen. Der Preis, den man für die Wiedereinführung angenommen. Dafür, wesentlich geschlossen, das Centrum. Beamten angenommen, namentlich öffentlich erklärt: es hindere
der Berufung zahlen solle, sei viel zu hoch. Der Die übrigen Parteien stimmten ,. ihn die aus tiefer liegenden poͤlitischen Rücksichten erfolgte sommissionsbericht erkenne selbst an, daß die er⸗ Um Hi Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch Auflösung der katholischen Abtheilung nicht, unschuldig an⸗ nmihnten Garantien für die Rechtsprechung der ersten 1 Uhr. gegriffene, noch lebende Beanitte derselben zu vertheidigen. nz mit der Einführung der Berufung aufge⸗ Trotz dessen sei wiederum Minister Falk am 19. Dezember mn werden sollten. Dem könne er (Nedner) aber nimmer⸗ — Im weiteren Verlauf der gestrigen G65) Sitzung dess. J. auf die Auflösung der katholischen Abtheilung ein⸗
Int zustimmen, und insbesondere sei die verlangte Hera! des Hauses der Abgeordneten bemerkte bei Fortsetzung gegangen und habe mit wohlwollender Milde über dieselbe
ömng der Zahl der erkennenden Strafkammerrichter von 5 der Berathung des Etats des Ministerilms der wund deren Leiter sich ausgesprochen. Nicht lange darauf sei uf 3 für ihn völlig unannehmbar. Die Berufung dadurch geistlichen, Knterrichts und Medizinal⸗An⸗ der Geheime Rath Dr. Krätzig um seinen definitiven Abschied Mn erkaufen, daß man ein schlechteres, schnelleres, beschleunigteß gelegenheiten der Abg., Dr. Windthorst, nach den Ge- eingekommen, der ihm denn auch mittels Allerhöchster
erfahren in der ersten Instanz bekomme, dazu könne er sich wohnheiten langer Jahre würde diese Poösition die Stelle sein, Kabinetsordre vom 19. Dezember 1814 in Gnaden mit Pen⸗ nicht hergeben. Auch die besten Garantien für ein gutes wo das Centrum seine Klagen und Wuͤnsche über die Kirchen- sion und, unter Bezeugung der Zufriedenheit mit seiner Dienst= Verfahren zweiter Instanz könnten dasjenige nicht er- politik guszusprechen hätte, insbesondere darüber, daß im führung“ ertheilt worden sei. Seit jener Zeit sei nun absolut sthe, was nach den. Kommissionsvorschlägen, auch im Rultus-Ministerium seine Wünsche keine besondere Vertretung nichte eingetreten, was so harte, wie am 28. Januar . Iiteresse des Angeschuldigten, bei Der ersten Instanz und Berücksichtigung fänden. Er enthalte sich, diese Wünsche gefallene Beschuldigungen hütte rechtfertigen können. Der Ge⸗ berloren werde. Vei dem mündlichen Verfahren komme der und Klagen zu wiederholen. Denn es sei dem anderen heime Rath Br. Krätzig habe sich daher in einem ausführ⸗ 0Ghhentliche Charakter des Strafprozesses nur in der ersten Hause eine Vorlage zugegangen, deren Einbringung seine lichen Schreiben an den Minister von Goßler gewandt. In Manz zur Erscheinung; nur der erste Richter gewinne einen Freunde nur lebhaft begrüßen könnten, und deren demselben protestire derselbe namentlich dagegen: 1) amtliche rn, individuellen Eindruck vom Thatbestand; der zweite , sie lebhaft wünschten. Sie wollten alles unter⸗ Aftenftücke nicht ausgeliefert zu haben — das müßten die ihter werde meistens nur ein abgeleitetes, gebrochenes Bild lassen, was den ruhigen Gang dieser Verhandlungen stören Alten, und alle noch von damals lebenden Negistraturbeamten dawn erhalten. Würde man die Kommissionsbeschlüsse an⸗ könnte. Redner glaube, es sei dem Herrenhause Ernst damit, bestätigen — 2) jede Gelegenheit, Linseitige Verfügungen im sichnen, so würde pfychologisch nothwendig die erste Instanz etwaz Gutes zu Stande zu bringen. Selbstwerständlich stehe Interesse der voön ihm vertretenen Sache zu treffen, benutzt zu immer unter dem Eindruck verfahren; „Ja, wenn wir etwas das Centrum nach wie vor auf seinem alten Standpunkt, und Jaben — Alles sei seinen geordneten Gang durch Unter⸗
versehen, über uns steht ja ö. ein höherer Richter, der uns die Wähler desselben brauchten sich nicht darüber zu bheunruhi⸗ Staatssekretär bezw. Minister gegangen, zind außerdem seien horrigiren kann.“ Dies fei eine schwere Gefahr, die allein schon den gen, wenn daffelbe den ruhigen Gang der Entwickelung ab- von der katholischen Abtheilung niemals Kommissarien zu
Fmmmissionsbeschluß für ihn unannehmbar mache. Dazu komme, warten wolle. Redner habe den herzlichen Wunsch, daß es Staats⸗Ministerialsitzungen zugelassen worden 3) mit den haß er Jun und nimmermehr ihrem Vorschlag beitreten könne, dem Herrenhause gelingen möge, etwas Brauchbares. Aecep⸗ Bestrebungen bezüglich des Pelpliner Domkapitels je twas
mnah es auch eine Berufung des Staatsanwalts zu Ungunsten des tables zu Stande zu bringen. Ob es über seinen und seiner zu thun gehabt zu haben, — er meine, es sei damals Weih⸗
Angeklagten geben solle. Der Staatsanwalt habe in der Freunde Köpfe weg gemacht werde, sei gleichgültig. Gehe die bischof Jeschke, ein Deutscher, Dompropst geworden , und
anten Jnstanz eine so überwiegende Stellung, er habe, wenn Sonne des Friedens überhaupt nur auf, hann wolle man gern 4 je mit hohen Familien in antipreußischem Sinne lonspirirt n seins Pflicht thue, so viele Mittel, um alles Belastungs⸗ jede Neigung zum Streit fahren lassen. Gott möge das Werk zu haben. Allerdings stelle derselbe nicht in Abrede, im Sinne
mtterial im vollsten Umfange herbeizuschaffen, daß, wenn trotz segnen und krönen, an dem das Herrenhaus arbeite. h der Installationsurkunde der katholischen Abtheilung die Inter⸗
her Stellung des Staatsanwalts ein Angeklagter in erster Der Abg. Dr. Wehr (Dt-Krone) meinte. auch die Konser-⸗ essen der, katholischen Kirche stets vertreten zu haben. Derselbe Isstanz ö werde, es unbillig wäre, ihn dann noch; wativen wünschten von Herzen die friedliche Lösung des alten bitte schließlich den Minister um Veröffentlichung aller bezüg⸗
nan Angriffen des Staatsanwalts auszusetzen und das Streites. Er habe aber einen anderen Wunsch vorzutragen. lichen Altenstücke. — Redner meine zwar, daß dies nach einer möliche Institut einer provisorischen Freisprechung zu In der vorigen Session habe der Minister die Vorlegung solchen Rechtfertigung, wie durch solche Aktenstücke, kaum noch
sfaffen. Weil er (Redner) alfo weder eine verschlechterte eines Dokationsgefehes für Weslpreußen, Posen und den von Nöthen w̃arg, in essen schlössen feine Freunde und er sich erke Instanz noch eine Berufung des Staalganwalts Regierungsbezirk Oppeln versprochen. Shne diese Vorlage dennoch dieser Bitte gern an. .
wolle, deshalb seien die Kommissionsvorschläge für ihn absolut würden die beiden schon vorgelegten Schulgesetze für diese ierauf ent t. inister der geistlichen, Unterrichts mmannehmbar. Er halte es für richtig, nicht bereils so kurze Landestheile nicht gut berathen werden können. Redner er- und ö 3 3
Jät nach Einführung der Neichs Justizreform deren Grund- laub sich daher die Anfrage an den Minister, ob und wann , Wunsch, welchem der Herr Vatredner in. ligen zu ändern. Man sollte lieber zunächst den positiven derselbe eine solche Vorlage zu machen gedenke. . e n, fe . Rede Alden szerenl bat. daß S mößlich gewesen Nngeln in der Handhabung der Strafprozeßordnung abhelfen; Der Minister der geiftlichen, Unterrichts- und Medizinal- wär, Fie ganze Frage inzwifchen zu erledigen, kann auch ich von
Der Kommissions bericht erkenne ja selbst an, daß solche Mängel Angelegenheiten, Dr. von Goößler, erwiderte, die Negierung meinem Siandunnkte aus Hheilen; aber der Grund, weshalb. das vorhanden seien . sie ohne Aenderung der bestehenden hege den Wunsch, ein solches Gesetz einzubringen. Aber auch nicht eiche ist, Liegt in Wehl n e nmel, ö. . ö Hefetze wefentlich beseitigt werden könnten. Er spreche hier lägen finanzielle Schwierigkeiten vor, Die Verhandlungen unäbhängig ind. In. demselben . 20 e ue lin, Gr.
Hier nicht prinziviell für oder gegen die Berufung, sondern mit dem Finanz-Minister schwehten noch, Redner könne des⸗ Geheimen Rath Krützig auf sein , . a 5. Fe . ö. . zur . ö halb nicht agen, wann er das Gesetz werdẽ vorlegen können. . ,,, 9 . , .
Der Abg. Nobhe meinte: Die Frage sei nicht lediglich Der ö Dr. Porsch erklärte, die Aeußerungen des . . 2. Abge hr d aete jho ua jg gefallenen, völlig ungusllif⸗ eine juristisch-technische, sondern auch die Forderungen der Minister⸗Präsidenten und des Kultus⸗Ministers über die Um⸗ zirbar ct len erungen des Renn- Mini ters von Goßler, welcher, sich
öffentlichen Meinung und des Lgienpublikums fielen füͤr fände, welche im Jahre 18171 die Aufhebung der katholischen Membre hät, em Hirekter der shemaligen katholischen .
ihre Entscheibung ins Gewicht. In Preußen wenigstens werde Abtheilung im Kultus⸗-Ministerium veranlaßt haben sollten, nn Kultus-Ministertum, Hen. Geheimen Rath Pr. Krätzig, daz Ver= . h ; ; . . ej 3 j flichen Wften zur Last zu legen und die Zurdis⸗ der Kahl er gerufen gegen Uttheile der Strastammern sowie die Habei lin Benn auf den damaligen Leiter der be= . ö
schwer anpfunden, und es werde nicht verstanden, daß sie treffenden Abtheilung geschleuderten Vorwürfe legten ihm und n . J . . gegen uh ö. k . um Veriodl- feinen Freunden die Verpflichtung auf, den eigentlichen Sach hange , , mn, n,, 36 b. ungsstreitverfahren statthaben solle, aber nicht gegen die verhalt klar zu legen; Man habe damals die latholische . G gler Abschriften der beiden überaus ö Urtheile, bei denen es sich um Freiheit und Ehre Abtheilung namentlich beschuldigt, daß unter ihrer Mitwirkung Xhrei ben! mit utheiten, mittelst welcher Hr. Hr. Krätzig andele, Der Abneigung der süddentschen Regierungen in Pelplin, nachdem daselbst vorher ein deutscher Dompropst Seitens Sr. Rajestät dez Köbigs resp. des Kusluz⸗Ministers von ehe die zustimmende Erklärung der süddeutschen Anwalts⸗ gewesen sei, ein polnischer eingesetzt worden sei, der von Mühler sciner ferneren Thätigkelt, der aus politischen Gründen ein ammern gegenüber, die mit dem Publikum eine wiel intimere vornherein habe darauf hinwirken sollen und auch darauf Ziel . worden war enthoben ö Attenstic , ühlung hätten als die Richter. Auch durch Besserung der hingewirkt habe, die gesammten Geistlichen der Kulmer Diözese r. ö. . . e n. . re, ; 6 , arantlen für die richtige Judikatur erster Justanz, o werth- zu polonisiren. Diesen Angaben gegenüber önne Redner ö. . ö . Sin, ,, voll sie an sich sei, werde die auf Berufun hindrängende dem gesammten ihm darüber vorliegenden Aktenmaterial den geordnetenha fe zu geben, und werden wir ja sehen, in welcher Weise
Bewegung nicht aufgehalten werden. Der Reöner erklärte Beweis des Gegentheils bezüglich aller Angriffe antreten. err Mäinister fich dicser feiner Pflicht unterzichen wird. sich wie der . i , für den Antrag der Kom Redner verlas hierauf die betreffenden Urkunden, beginnend eg nr, dann längere Ausführungen, ; auch darüber, wie das missin. mit der vorn 26. Juni 1811, ia welcher dem Wirklichen Ge⸗ Verhältniß zwischen dem Geheimen Rath Krätzig und dem Central ⸗
Der Abg. die Wiedereinführung der heimen Ober-Regicrungs Nath Hr. Krätzig daban Mittheilung Burean des Michsteriums gewesen sei, ö. Berufung, ö . . bessere e für eine gemacht ward, daß das Staats; n m den Be Gs ist cine alte Regel innerhalb, der , . richie fel after . is si. Sas jetzige Straf⸗ schluß gefaßt habe, die beiden Abtheilungen, evangelische ! daß, wenn eine Beschwerde an irgend eine Behörde, namentlich aber